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   OLG Karlsruhe, 24.10.2001 - 9 W 91/01   

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https://dejure.org/2001,5137
OLG Karlsruhe, 24.10.2001 - 9 W 91/01 (https://dejure.org/2001,5137)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.10.2001 - 9 W 91/01 (https://dejure.org/2001,5137)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 9 W 91/01 (https://dejure.org/2001,5137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    GVG § 13; ArbGG §§ 5 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 3 a und c; TVG § 12 Abs 1
    Arbeitnehmerähnliche Stellung eines EDV-Fachmannes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitnehmerähnliche Stellung; EDV-Fachmann; Projektvertrag; Rechtsweg; Arbeitsverhältnis; Wirtschaftliche Abhängigkeit

  • Judicialis

    GVG § 13; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 c; ; TVG § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerähnlichen Stellung eines EDV-Fachmannes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a und c, § 5 Abs. 1 Nr. 2; GVG § 13
    EDV-Kräfte als arbeitnehmerähnliche Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2002, 379
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 222/75

    Zuständigkeit für Klage aus § 850h Abs. 2 ZPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2001 - 9 W 91/01
    Nach der an § 12 Abs. 1 TVG angelehnten ständigen Rechtsprechung des BAG (NJW 1977, 853) der sich der Bundesgerichtshof (BGH a.a.O.) angeschlossen hat, unterscheiden sich die arbeitnehmerähnlichen Personen von den Arbeitnehmern durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, wobei vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 44/02

    SodaStream

    aa) Das Berufungsgericht hat sich - wie auch andere Gerichte, die über ähnliche Sachverhalte zu befinden hatten (vgl. OLG Düsseldorf Mitt. 2001, 377, 378 f. = OLG-Rep 2001, 458; vgl. ferner OLG Frankfurt GRUR 2000, 1062; OLG München Mitt. 1998, 378, 380) - an dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz orientiert, daß eine Markenverletzung (§ 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 MarkenG) immer dann vorliegt, wenn ein mit der Marke des Originalherstellers gekennzeichnetes wiederbefüllbares Behältnis mit Waren eines anderen Herstellers nachgefüllt wird und der Verkehr die Marke auf dem Behältnis als Hinweis nicht nur auf die betriebliche Herkunft des Behältnisses, sondern auch auf die betriebliche Herkunft des Inhalts versteht (BGHZ 100, 51, 56 f. - Handtuchspender; BGH, Urt. v. 10.4.1956 - I ZR 165/54, GRUR 1957, 84, 86 - Einbrandflaschen).
  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 98/09

    Tarifvertragliches Höchstalter für die Einstellung von Piloten

    Giesen will den Gegenstandsbereich betrieblicher Tarifnormen auf die Gegenstände der erzwingbaren betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung beschränken (Giesen Tarifvertragliche Rechtsgestaltung für den Betrieb 2002 S. 379 ff., 574).
  • LAG Köln, 23.01.2004 - 4 Sa 988/03

    Kundenschutzklausel, freier Mitarbeiter

    Auch die Tatsache, dass die Tätigkeit des Beklagten auf Grund der vertraglichen Gestaltungen bei dem Kunden ortsgebunden war, beeinträchtigte die Chancen des Beklagten, gleichzeitig für andere Kunden tätig zu werden, erheblich (vgl. dazu OLG Karlsruhe 24.10.2001 - 9 W 91/01 - DB 2002, 379).
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