Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.05.2001 - 3 U 337/01   

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https://dejure.org/2001,4564
OLG Nürnberg, 29.05.2001 - 3 U 337/01 (https://dejure.org/2001,4564)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.05.2001 - 3 U 337/01 (https://dejure.org/2001,4564)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 3 U 337/01 (https://dejure.org/2001,4564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberschutz; Sammelwerk; Aufklärungsbogen; Kleine Münze; Schöpferische Leistung; Anforderungen an die Individualität

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Stufenaufklärung nach Weissauer

  • Judicialis

    UrhG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 771
  • GRUR 2002, 607
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.1981 - I ZR 95/79

    WK-Dokumentation

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2001 - 3 U 337/01
    Die bei der behaupteten Umsetzung der Konzeption entfalteten klägerischen Maßnahmen beinhalten jedoch keine derartige individuelle schöpferische Leistung, die über den geistigen Gehalt der einzelnen Blätter hinaus ginge und der Gesamtheit der Blätter einen neuen geistigen Gehalt verleihen würden (vgl. dazu BGH GRUR 1982, 37 - WK-Dokumentation; Haberstumpf a.a.O., RdNr. 165).
  • LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19

    Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig

    Der Gesamtheit der Elemente muss ein neuer geistiger Gehalt verliehen werden (OLG Nürnberg GRUR 2002, 607, 608 - Merkblätter für Patienten).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Nürnberg, GRUR 2002, 607, 608. Darin hat das OLG zwar festgestellt, dass bei einem Sammelwerk üblicherweise der Urheber als Herausgeber bezeichnet werde.

    Die verschiedenen Bedeutungsinhalte des Begriffs "Herausgeber" verböte die Annahme eines Verkehrsverständnisses im Sinne einer Gleichsetzung mit "Urheber" (OLG Nürnberg, GRUR 2002, 607, 608 - Merkblätter für Patienten).

  • LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/1

    Beteiligung, Auslegung, Verwertungsgesellschaft, Urheberrecht, Leistungen,

    Der Gesamtheit der Elemente muss ein neuer geistiger Gehalt verliehen werden (OLG Nürnberg GRUR 2002, 607, 608 - Merkblätter für Patienten).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Nürnberg, GRUR 2002, 607, 608. Darin hat das OLG zwar festgestellt, dass bei einem Sammelwerk üblicherweise der Urheber als Herausgeber bezeichnet werde.

    Die verschiedenen Bedeutungsinhalte des Begriffs "Herausgeber" verböte die Annahme eines Verkehrsverständnisses im Sinne einer Gleichsetzung mit "Urheber" (OLG Nürnberg, GRUR 2002, 607, 608 - Merkblätter für Patienten).

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   OLG Hamm, 02.07.2002 - 27 U 50/02   

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https://dejure.org/2002,8123
OLG Hamm, 02.07.2002 - 27 U 50/02 (https://dejure.org/2002,8123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2002 - 27 U 50/02 (https://dejure.org/2002,8123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - 27 U 50/02 (https://dejure.org/2002,8123)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2002 - 27 U 50/02
    Zum einen entfällt die Grundlage einer solchen Vermutung dann, wenn aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung von vornherein feststeht, daß der Grundstückseigentümer nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses die Sache übernehmen soll (vgl. BGH NJW 1988, 2789, 2790; NJW-RR 1990, 411, 412).
  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83

    Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2002 - 27 U 50/02
    Ob eine Sache zu einem vorübergehenden Zweck mit einem Grundstück verbunden worden ist, beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung in erster Linie nach dem Willen des Erbauers, sofern dieser mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt in Einklang zu bringen ist, wobei zugunsten eines Mieters, Pächters oder in ähnlicher Weise schuldrechtlich Berechtigten, der Sachen mit dem Grund und Boden verbindet, regelmäßig eine Vermutung dafür spricht, daß dies mangels besonderer Vereinbarungen nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit zu einem vorübergehenden Zweck geschieht (BGHZ 92, 70, 73 f. = NJW 1984, 2878, 2879 m.w.N.).
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   OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/2001   

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https://dejure.org/2002,6933
OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/2001 (https://dejure.org/2002,6933)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2002 - 16 W 23/2001 (https://dejure.org/2002,6933)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 16 W 23/2001 (https://dejure.org/2002,6933)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 16 W 12/00

    Unterlassungsansprüche pressemäßiger Behauptungen bedürfen in der Regel einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01
    Bei der "Ladung" v. 10.10.1999 ( Bl. 4ff ), in flämisch "Dagvaarding", handelt es sich nach dem hier maßgeblichen belgischen Recht um eine Ladung zum Termin mit Angabe der Klagegründe und somit um ein verfahrenseinleitendes Schriftstück i.S.d. Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ (vgl. OLG Köln - 7.Senat -, EuZW 95, 381 m.w.N.; Senat vom 5.2.2000, 16 W 12/2000 ).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01
    Der Zweitrichter hat jedoch den erststaatlichen Vollstreckungstitel insoweit zu ergänzen und die Höhe der Zinsen im Klauselerteilungsbeschluss festzusetzen, wenn aufgrund der ausländischen Vorschriften Inhalt und Umfang der Leistungspflicht sich ohne weiteres erkennen lassen, mithin das Urteil im Erststaat vollstreckbar wäre ( vgl. BGH, NJW 93, 1801; BGH, NJW 90, 3084; OLG Düsseldorf, RIW 97, 330; OLG Hamm a.a.O. ).
  • OLG Köln, 08.03.1999 - 16 W 32/98

    Ordre public; Verstoß durch Verfahrensfehler

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01
    Dem Schuldner ist eine ausreichende Zeitspanne für seine Rechtsverteidigung einzuräumen, wobei sich die Frage der Rechtzeitigkeit der Zustellung nach dem Recht des Vollstreckungsstaates beurteilt (vgl.MünchKomm/Gottwald, ZPO, IZPR, Art. 27 EuGVÜ, Rz. 22; BGH, NJW 86, 2197; Senat vom 8.3.1999 - 16 W 32/98 - ; OLG Köln, EuZW 95, 381 ).
  • BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89

    Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01
    Der Zweitrichter hat jedoch den erststaatlichen Vollstreckungstitel insoweit zu ergänzen und die Höhe der Zinsen im Klauselerteilungsbeschluss festzusetzen, wenn aufgrund der ausländischen Vorschriften Inhalt und Umfang der Leistungspflicht sich ohne weiteres erkennen lassen, mithin das Urteil im Erststaat vollstreckbar wäre ( vgl. BGH, NJW 93, 1801; BGH, NJW 90, 3084; OLG Düsseldorf, RIW 97, 330; OLG Hamm a.a.O. ).
  • BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85

    Anforderungen an die Verteidigungsmöglichkeiten in einem ausländischen

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01
    Dem Schuldner ist eine ausreichende Zeitspanne für seine Rechtsverteidigung einzuräumen, wobei sich die Frage der Rechtzeitigkeit der Zustellung nach dem Recht des Vollstreckungsstaates beurteilt (vgl.MünchKomm/Gottwald, ZPO, IZPR, Art. 27 EuGVÜ, Rz. 22; BGH, NJW 86, 2197; Senat vom 8.3.1999 - 16 W 32/98 - ; OLG Köln, EuZW 95, 381 ).
  • OLG Köln, 07.04.2000 - 16 W 6/00

    Nachträgliche Zustellung der zu vollstreckenden Entscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01
    Abgesehen davon, dass die versäumte Zustellung noch im Klauselerteilungs- oder Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann, sofern der Schuldner damit Gelegenheit erhält, dem Urteil freiwillig nachzukommen (vgl. Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 1997,Art. 47 Rdn. 3 m.w.N., Senat vom 7.4.2000 - 16 W 6/00, vom 27.9.2000- 16 W 27/00 ), hat der Antragsteller die Zustellung des Urteils am 20.7.2000 durch die Zustellungsurkunde vom 3.8.2000 des Amtsgerichts Eschweiler belegt ( Bl. 18 ).
  • OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04

    Hinreichende Bestimmtheit des Zinsanspruchs in einem französischen Titel

    Bei einem ausländischen Titel, der auf Zahlung gesetzlicher Zinsen lautet und daher nach deutschem Verständnis wegen Fehlens hinreichender Bestimmtheit nicht zur Vollstreckung geeignet ist, ist es zwar grundsätzlich möglich, im Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren eine Konkretisierung vorzunehmen, also den Titel nach Feststellung der Höhe der Zinsen nach den jeweiligen anzuwendenden nationalen Vorschriften zu ergänzen (BGH NJW 1990, 3084 = MDR 1990, 1107; NJW 1993, 1801 = MDR 1993, 904 u. der Senat in st. Rspr., vgl. etwa OLGReport Köln 2002, 367 = InVo 2002, 522).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 01.07.2002 - 9 UF 81/02   

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https://dejure.org/2002,10492
OLG Saarbrücken, 01.07.2002 - 9 UF 81/02 (https://dejure.org/2002,10492)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.07.2002 - 9 UF 81/02 (https://dejure.org/2002,10492)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 9 UF 81/02 (https://dejure.org/2002,10492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur Namensänderung; Einwilligung eines Kindesvaters zu einer Einbenennung; Ersetzung einer Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils; Erforderlichkeit der Ersetzung; Erforderlichkeit zum Wohl des Kindes

  • Judicialis

    BGB § 1618; ; BGB § 1618 S. 1; ; BGB § 1618 S. 4; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in eine Namensänderung des Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Neuer Kindesname bei Wiederheirat der Mutter?

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99

    Voraussetzungen und Verfahren bei Einbenennung eines Kindes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2002 - 9 UF 81/02
    Ein eventuell entstehendes Konfliktpotential aufgrund der unterschiedlichen Namensführung ist daher innerhalb des neuen Familienverbandes zu lösen und stellt regelmäßig keinen Grund dar, die namensrechtliche Bindung des Kindes an den nicht sorgeberechtigten Elternteil abzubrechen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. August 1999 - 9 UF 44/99 - m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22

    1. Zu den Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht

    Besteht zu ihm seit Längerem kein Kontakt mehr, so ist auch zu prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil seiner eigenen, § 1684 Abs. 2 BGB entspringenden Obliegenheit, den Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten anderen Elternteil zu fördern, ausreichend nachgekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2005, 889; 2002, 94; Senatsbeschlüsse vom 24. September 2013 - 6 UF 163/13 -, vom 22. Juni 2009 - 6 UF 14/09 - und vom 25. November 2002 - 6 UF 79/02 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. September 2013 - 9 WF 61/13 -, FamRZ 2014, 488, vom 20. September 2012 - 9 WF 52/12 - und vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, OLGR Saarbrücken 2002, 367).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2012 - 9 WF 52/12

    Einbenennung: Verfahrensmäßige Voraussetzungen bei beantragter Ersetzung der

    Dabei setzt eine Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eine umfassende Abwägung der - grundsätzlich gleichrangigen - Kindes- und Elterninteressen voraus (BGH, FamRZ 2005, 889; FamRZ 2002, 94; Senatsbeschluss vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, OLGR Saarbrücken 2002, 367).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04

    Einbenennungsverfahren: Voraussetzungen der Einwilligungsersetzung des

    Trotz gleicher Terminologie des Gesetzes (auch die Zustimmung zu einer additiven Einbenennung soll nur ersetzt werden können, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich erscheint) ist aufgrund der gänzlich geänderten Interessenlage der Beteiligten die Eingriffsschwelle niedriger anzusetzen (BGH - beiläufig - a.a.O. 95; OLG Celle, NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena, NJ 2001, 487; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.3.2002, 6 UF 180/01, veröffentlicht bei juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 367; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 649).
  • VG Köln, 08.08.2011 - 13 K 1544/11

    Rechtliche Ausgestaltung des eine Namensänderung rechtfertigenden "wichtigen

    vgl. Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG Saarbrücken), Beschluss vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, juris.
  • VG Köln, 29.01.2009 - 13 K 893/08

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Änderung des Nachnamens nach § 3 Abs. 1

    vgl. Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG Saarbrücken), Beschluss vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.03.2002 - 3 U 228/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9348
OLG Hamburg, 28.03.2002 - 3 U 228/01 (https://dejure.org/2002,9348)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2002 - 3 U 228/01 (https://dejure.org/2002,9348)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2002 - 3 U 228/01 (https://dejure.org/2002,9348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtlichen Beurteilung von Gewinnspielen nach § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Unlauterkeit bei unmittelbarer Verknüpfung mit Warenabsatz ; Gratisverlosung eines Unternehmens des Versandhandels; Teilnahmeschein auf Rückseite des Bestellscheins ; ...

  • Judicialis

    UWG § 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    § 1 UWG
    Wettbewerb - Gratisverlosung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1975 - I ZR 120/74

    Verwendung einer Bestellkarte als Teilnahmekarte für Preisausschreiben -

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2002 - 3 U 228/01
    Soweit es um die allgemeinen Grundlagen der rechtlichen Beurteilung von Gewinnspielen nach § 1 UWG, insbesondere auch im Versandhandel, geht ( BGH GRUR 1973, 474, 475f. "Preisausschreiben"; WRP 1976, 100, 101 "Mars"; WRP 1976, 172, 173f. "Versandhandels-Preisausschreiben"; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Rdnr. 155f. zu § 1 UWG ), wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Bezug genommen.
  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 46/74

    Vertrieb eines Schokoladenriegels - Veranstaltung eines Gewinnspiels - Sammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2002 - 3 U 228/01
    Soweit es um die allgemeinen Grundlagen der rechtlichen Beurteilung von Gewinnspielen nach § 1 UWG, insbesondere auch im Versandhandel, geht ( BGH GRUR 1973, 474, 475f. "Preisausschreiben"; WRP 1976, 100, 101 "Mars"; WRP 1976, 172, 173f. "Versandhandels-Preisausschreiben"; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Rdnr. 155f. zu § 1 UWG ), wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Bezug genommen.
  • BGH, 17.11.1972 - I ZR 71/71

    Preisausschreiben

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2002 - 3 U 228/01
    Soweit es um die allgemeinen Grundlagen der rechtlichen Beurteilung von Gewinnspielen nach § 1 UWG, insbesondere auch im Versandhandel, geht ( BGH GRUR 1973, 474, 475f. "Preisausschreiben"; WRP 1976, 100, 101 "Mars"; WRP 1976, 172, 173f. "Versandhandels-Preisausschreiben"; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Rdnr. 155f. zu § 1 UWG ), wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Bezug genommen.
  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 117/02

    Verbindung von Bestellschein und Gewinnspiel-Coupon

    a) Die einheitliche Gestaltung des Bestellscheins mit dem Teilnahme-Coupon für ein Gewinnspiel wird regelmäßig bei den angesprochenen Verbrauchern den Eindruck einer Abhängigkeit der Gewinnspielteilnahme oder der Gewinnchance von einer Warenbestellung hervorrufen (vgl. BGH, Urt. v. 17.11.1972 - I ZR 71/71, GRUR 1973, 474, 475 f. = WRP 1973, 152 - Preisausschreiben; OLG Hamburg OLG-Rep 2002, 367, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: BGH, Beschl. v. 20.3.2003 - I ZR 114/02; Baumbach/Hefermehl/Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 6.11; Fezer/Hecker aaO § 4 Nr. 6 Rdn. 68 und 75; Harte/Henning/Bruhn aaO § 4 Nr. 6 Rdn. 10; Gloy/Loschelder/Jaeger-Lenz, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 69 Rdn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9119
OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01 (https://dejure.org/2001,9119)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.09.2001 - 6 U 56/01 (https://dejure.org/2001,9119)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. September 2001 - 6 U 56/01 (https://dejure.org/2001,9119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    GmbH; Bürgschaft des Geschäftsführers; Eigenkapitalersatz; Verbotene Rückzahlungen; Verjährung des Erstattungsanspruchs; Beginn der Verjährungsfrist

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § ... 9; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32 b; ; GmbHG § 31 Abs. 5; ; GmbHG § 30 Abs. 1; ; GmbHG § 31 Abs. 1; ; BGB § 767; ; BGB § 765; ; BGB § 222 Abs. 1; ; BGB § 775 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 767 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Eigenkapitalersetzende Bürgschaft eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers - Beginn der Verjährung für Ansprüche der Gesellschaft auf Erstattung von verbotenen Rückzahlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stendal - 23 O 314/00
  • OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01
    Zahlt die Gesellschaft den so verbürgten Drittkredit zurück, bevor ihr Stammkapital wieder durch Eigenmittel gedeckt ist, so muss ihr der dadurch von seiner Bürgschaft frei gewordene Gesellschafter das Geleistete erstatten (vgl. BGHZ 81, 252; BGH-Urteil vom 2. April 1990, BGHR GmbHG § 32 b Satz 2 , Höchstbetragsbürgschaft 1; BGH-Urteil vom 6. Juli 1998, BGHR GmbHG § 30, 31, Kreditsicherheit, revolvierende 1, vgl. zum eigenkapitalersetzenden Charakter der Bürgschaft eines GmbH-Geschäftsführers SchlH OLG, Urt. v. 27.11.1997 - 5 U 161/93 - zitiert nach juris).

    Erkennt der Gesellschafter, dass die Gesellschaft in Zukunft ohne seine Hilfe nicht mehr lebensfähig sein wird, so muss er ihr entweder seine weitere Unterstützung versagen und dadurch die Liquidation herbeiführen, oder er hat, wenn er sich zur Gewährung oder Fortsetzung seiner Hilfe entschließt, diese auf eigene Gefahr der Gesellschaft zu belassen, bis ihr Stammkapital wieder auf andere Weise gedeckt ist (BGHZ 81, 252, 257, vgl. auch BGH NJW 1995, 658-659).

    Er muss der Gesellschaft dann den - sozusagen für ihn verauslagten - Betrag erstatten (BGHZ 81, 252, 260; BGH, BGHR GmbHG § 32 b Satz 2 Höchstbetragsbürgschaft 1).

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 255/87

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Finanzierung der GmbH; Kreditwürdigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01
    Den tragenden Grund für diese rechtliche Umqualifizierung der zunächst außerhalb einer Krise der Sparkasse versprochenen Bürgschaft des Beklagten in Eigenkapitalersatz liegt in der Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters einer GmbH (vgl. dazu BGHZ 90, 381, 189; BGHZ 105, 168).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01
    Denn hierdurch erloschen die Verbindlichkeiten der Gemeinschuldnerin bei der Sparkasse in dieser Höhe (§§ 387, 389 BGB) und mit ihnen erlosch insoweit die Bürgschaft, die gemäß §§ 765, 767 BGB von dem Bestehen der Hauptschuld und deren Umfang dauernd abhängt (BGHZ 95, 88, 93).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01
    Den tragenden Grund für diese rechtliche Umqualifizierung der zunächst außerhalb einer Krise der Sparkasse versprochenen Bürgschaft des Beklagten in Eigenkapitalersatz liegt in der Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters einer GmbH (vgl. dazu BGHZ 90, 381, 189; BGHZ 105, 168).
  • BGH, 02.04.1990 - II ZR 149/89

    Behandlung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01
    Er muss der Gesellschaft dann den - sozusagen für ihn verauslagten - Betrag erstatten (BGHZ 81, 252, 260; BGH, BGHR GmbHG § 32 b Satz 2 Höchstbetragsbürgschaft 1).
  • BGH, 16.01.1974 - VIII ZR 229/72

    Anspruch auf Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung - Unzulässige

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01
    Denn er kann, wenn sich die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft wesentlich verschlechtert haben, entweder unmittelbar die Abwicklung betreiben oder sie mittelbar dadurch erzwingen, dass er von der Gesellschaft gemäß § 775 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH WM 1974, 214) Befreiung von seiner Bürgschaft verlangt (BGHZ aaO).
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 10/94

    Umqualifizierung einer Gesellschafterleistung in Eigenkapitalersatz bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01
    Erkennt der Gesellschafter, dass die Gesellschaft in Zukunft ohne seine Hilfe nicht mehr lebensfähig sein wird, so muss er ihr entweder seine weitere Unterstützung versagen und dadurch die Liquidation herbeiführen, oder er hat, wenn er sich zur Gewährung oder Fortsetzung seiner Hilfe entschließt, diese auf eigene Gefahr der Gesellschaft zu belassen, bis ihr Stammkapital wieder auf andere Weise gedeckt ist (BGHZ 81, 252, 257, vgl. auch BGH NJW 1995, 658-659).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01
    a) Die Sicherungszweckerklärung in Ziff. 1 Satz 1 der »Bürgschaftsbedingungen«, wonach eine Bürgschaft übernommen wird »zur Sicherung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Forderungen aus ihrer Geschäftsverbindung (insbesondere aus laufender Rechnung, Krediten und Darlehen jeder Art und Wechseln)«, genügt den Erfordernissen der inhaltlichen Bestimmtheit nach § 765 BGB (BGHZ 130, 19, 21).
  • OLG Schleswig, 27.11.1997 - 5 U 161/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01
    Zahlt die Gesellschaft den so verbürgten Drittkredit zurück, bevor ihr Stammkapital wieder durch Eigenmittel gedeckt ist, so muss ihr der dadurch von seiner Bürgschaft frei gewordene Gesellschafter das Geleistete erstatten (vgl. BGHZ 81, 252; BGH-Urteil vom 2. April 1990, BGHR GmbHG § 32 b Satz 2 , Höchstbetragsbürgschaft 1; BGH-Urteil vom 6. Juli 1998, BGHR GmbHG § 30, 31, Kreditsicherheit, revolvierende 1, vgl. zum eigenkapitalersetzenden Charakter der Bürgschaft eines GmbH-Geschäftsführers SchlH OLG, Urt. v. 27.11.1997 - 5 U 161/93 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 6 U 150/01
    Die Berufung des Klägers war Gegenstand eines Verfahrens vor dem Senat (6 U 56/01).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zur Akte und zum Sonderheft "Richterablehnung" gereichten Schriftsätze nebst Anlagen, die Sitzungsniederschriften beider Rechtszüge, die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil und den nachfolgenden Entscheidungsgründen sowie auf den Inhalt der zu Informationszwecken zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akten 35 O 17/01 (6 U 196/01) und 35 O 71/01 (6 U 64/02) des Landgerichts Düsseldorf (in Klammern: Aktenzeichen des Senats), außerdem auf den Inhalt der in beglaubigter Abschrift zur Akte genommenen Sitzungsniederschriften und Berufungsurteile in den Sachen 40 O 118/99 (6 U 91/00), 40 O 103/99 (6 U 212/00), 35 O 68/00 (6 U 55/01), 35 O 92/00 (6 U 56/01) und 31 O 43/99 (6 U 61/01), schließlich auf den Inhalt des von der Beklagten in Abschrift zur Akte gereichten Berufungsurteils in der Sache 31 O 79/98/15 U 6/00 Bezug genommen.

    Soweit sich die J. e. V. in der Sache 35 O 92/00/6 U 56/01 darüber hinaus ausnahmsweise gegen die Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 1998 und den festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 1998 sowie der Kläger im Verfahren 35 O 71/01/6 U 64/02 gegen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 1999 wenden, leitet der Kläger aus denselben Beanstandungen Einwendungen gegen die Entlastungen des Vorstandes der Beklagten für die Geschäftsjahre 1998 und 1999 her.

    In ähnlicher Weise wird die in den Sachen 31 O 43/99/6 U 61/01, 40 O 118/99/6 U 91/00, 35 O 68/00/6 U 55/01 und 35 O 17/01/6 U 196/01 geltend gemachte Nichtigkeit von Kapitalerhöhungen in dem Verfahren 35 O 92/00/6 U 56/01 und im vorliegenden Rechtsstreit zur Begründung der Nichtigkeit von Jahresabschlüssen, die in letzterem Fall wiederum einer Entlastung des Vorstandes der Beklagten entgegenstehen soll, herangezogen.

    In den Sachen 40 O 103/99/6 U 212/00 und 31 O 79/98/15 U 6/00 geht es jeweils um angeblich fehlerhaft behandelte Oppositionsanträge und verweigerte Auskünfte, in den Verfahren 31 O 79/98/15 U 6/00 und 35 O 92/00/6 U 56/01 um Beurkundungsfehler.

    Die Klage in der Sache 35 O 92/00/6 U 56/01 richtet sich sogar mit weitgehend identischer Argumentation gegen denselben Entlastungsbeschluss, der bereits Gegenstand des Verfahrens 31 O 79/98/15 U 6/00 war.

    Ähnlich formale Einwendungen wurden bzw. werden in den Sachen 31 O 79/98/15 U 6/00 und 35 O 92/00/6 U 56/01 hinsichtlich der Beurkundung der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 31. März 1998 erhoben.

    Die vorgebliche Motivation der klagenden Aktionäre wird schließlich auch durch die sachlichen Überschneidungen der Verfahren 31 O 79/98/15 U 6/00 und 35 O 92/00/6 U 56/01 widerlegt.

    Gleichwohl reichte die J. e.V. am 25. Mai 2000 - fünf Tage nach der mündlichen Berufungsverhandlung - eine neue Klage ein, mit der sie sich mit weitgehend übereinstimmender Begründung u. a. gegen denselben Entlastungsbeschluss wandte (35 O 92/00/6 U 56/01).

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