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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.03.2004 - 14 W 65/03   

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https://dejure.org/2004,3503
OLG Celle, 03.03.2004 - 14 W 65/03 (https://dejure.org/2004,3503)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.03.2004 - 14 W 65/03 (https://dejure.org/2004,3503)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. März 2004 - 14 W 65/03 (https://dejure.org/2004,3503)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zurücktreten der Betriebsgefahr gegenüber einem groben Verschulden des Geschädigten nach Gesetzesänderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO; § 7 Abs. 1 StVG; § 7 Abs. 2 StVG; § 25 Abs. 3 StVO
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Unfallursächliches verkehrswidriges Verhalten; Grobes Eigenverschulden des Geschädigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Unfallursächliches verkehrswidriges Verhalten; Grobes Eigenverschulden des Geschädigten

  • verkehrsrechtsforum.de

    Auch nach der am 1. August 2002 in Kraft getretenen Änderung des § 7 Abs. 2 StVG kommt weiterhin ein völliges Zurücktreten der Betriebsgefahr gegenüber einem groben Verschulden des Geschädigten in Betracht.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsgefahr - völliges Zurücktreten

  • Judicialis

    STVG § 7; ; STVG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVG § 9
    Zurücktreten der Betriebsgefahr bei grobem Verschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 994
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Wer als Fußgänger Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert - egal in welche Richtung - (§ 25 III 1 StVO), handelt aber in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig (BGH NJW 2000, 3069: "besondere Vorsicht"; NJW 1984, 50), weil das Achten auf von rechts kommende Fahrzeuge eine elementare Grundregel des Straßenverkehrs darstellt, die jedem Fußgänger, der eine Straße überschreiten will, einleuchten muss (OLG Hamm NZV 1993, 314; NZV 2001, 41; OLG Koblenz NZV 2012, 177; KG VersR 1981, 332; NZV 2004 579; OLG Celle MDR 2004, 994; OLG Bremen, VersR 66, 962; OLG Düsseldorf VRS 56, 2).
  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

    In dieser Entscheidung nimmt das OLG Nürnberg auf die Bundestagsdrucksache 14/7752 Seite 30 Bezug, wonach im Einzelfall eine Enthaftung des Pkw-Halters über den Mitverschuldenseinwand der §§ 9 StVG, 254 BGB in Betracht komme sogar bis zu einer Reduzierung auf Null (m. w. N. etwa OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2004 MDR 2004, 994 u. a.).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06

    Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden

    Auch nach der Änderung des § 7 Abs. 2 StVG kommt weiterhin ein vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr gegenüber einem groben Verschulden des Geschädigten prinzipiell in Betracht (so auch OLG Celle MDR 2004, 994; Lemcke in zfs 2002, 318; teilweise a.A. Ch. Huber, Das neue Schadensersatzrecht, § 4 Rn. 42 ff.).
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Die Klägerin räumt eine gewichtige Missachtung wesentlicher Verkehrsvorschriften ein (BB 2 = Bl. 94 d. A.), wer als Fußgängerin (oder Tretrollerfahrerin) Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert (§ 25 III 1 StVO), handelt in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig und verantwortungslos (BGH NJW 2000, 3069: "besondere Vorsicht"; NJW 1984, 50), weil das Achten auf bevorrechtigte Fahrzeuge eine elementare Grundregel des Straßenverkehrs darstellt, die jedem Fußgänger, der eine Straße überschreiten will, einleuchten muss (OLG Hamm NZV 1993, 314; NZV 2001, 41; OLG Koblenz NZV 2012, 177; KG VersR 1981, 332; NZV 2004 579; OLG Celle MDR 2004, 994; OLG Bremen VersR 66, 962; OLG Düsseldorf VRS 56, 2).
  • OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16

    Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn

    Das Laufen auf einer unbeleuchteten Straße zur Nachtzeit in dunkler Kleidung im Zustand der alkoholbedingten Verkehrsuntüchtigkeit stellt einen so groben Obliegenheitsverstoß dar, dass die Haftung des Halters/Fahrers entfällt, wenn die Betriebsgefahr des Fahrzeugs nicht erhöht war (BGH, Urteil vom 28. März 1961 - V ZR 173/60 -, VersR 1961, 592; Urteil vom 09. Juli 1968 - VI ZR 11/67 -, Rn. 12 ff, juris; OLG Celle, Beschluss vom 03. März 2014 - 14 W 65/03 -, Rn. 7 f., juris).
  • OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04

    Änderungen und Gleichbleibendes durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 StVG

    "Auch unter einem insoweit geänderten § 7 Abs. 2 StVG kommt eine Enthaftung über den Mitverschuldenseinwand der §§ 9 StVG, 254 BGB in Betracht, der im Einzelfall eine Haftung sogar auf Null reduzieren kann" (so im übrigen auch OLG Celle, Beschluss vom 3.3.2004, MDR 2004, 994 f sowie LG Bielefeld, Urteil vom 27.4.2004, NJW 2004, 2245).
  • OLG Celle, 19.09.2005 - 14 W 32/05

    Geltung von besonderen Rücksichtspflichten und Wartepflichten bei

    Hinter seinem grobem Eigenverschulden tritt unter den hier vorliegenden Umständen auch die Haftung aus Betriebsgefahr vollständig zurück (vgl. Senat, OLGR Celle 2004, 269 = MDR 2004, 994; KG a. a. O.; Hentschel a. a. O., § 9 StVG, Rn. 13 m. w. N.).
  • AG Neuburg/Donau, 17.02.2005 - 3 C 565/04

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Gegenfahrbahn geratenen

    So hat auch das OLG Gelle z.B. im einem Beschluß vom 3.3.2004 ( AZ: 14 W 65/03 ) entschieden, dass auch nach der zum 1.August 2002 in Kraft getretenen Änderung des § 7 II StVG ein vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr ausnahmsweise in Betracht kommt, dort angenommen wegen dem groben Eigenverschulden, welches der Antragstellerin zuzurechnen war.
  • OLG Hamm, 30.09.2020 - 11 U 15/20

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem

    Eine Verpflichtung des Fahrzeugführers bereits Gas wegzunehmen oder zu bremsen, wenn der Fußgänger deutlich vor Erreichen der Querungshilfe auf der Gegenfahrbahn sichtbar wird, besteht deshalb nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.04.2018, 1 U 196/14, Tz.68 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 03.03 2004, 14 W 65/03, Tz.3 - juris).
  • OLG Jena, 15.04.2009 - 7 U 744/08

    Mithaftung eines Hilfe leistenden, an der linken Straßenseite anhaltenden

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  • OLG Frankfurt, 17.05.2023 - 17 U 167/22

    Verkehrsunfall: Zum Begriff "Beschäftigter" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.11.2003 - 6 U 51/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9888
OLG Köln, 28.11.2003 - 6 U 51/03 (https://dejure.org/2003,9888)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.11.2003 - 6 U 51/03 (https://dejure.org/2003,9888)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. November 2003 - 6 U 51/03 (https://dejure.org/2003,9888)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2003 - 6 U 51/03
    Das ist nach gefestigter Rechtsprechung dann der Fall, wenn es sich um ein Produkt handelt, dessen konkrete Ausgestaltung oder einzelne Merkmale geeignet sind, im Verkehr auf seine betriebliche Herkunft oder auf seine Besonderheiten hinzuweisen (vgl. z.B.: BGH GRUR 96, 210 f - "Vakuumpumpen"; GRUR 98, 830,832 - "Les-Paul-Gitarren"; GRUR 99, 751,752 - "Güllepumpen"; GRUR 00, 521, 523 - "Modulgerüst").
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2003 - 6 U 51/03
    Das ist nach gefestigter Rechtsprechung dann der Fall, wenn es sich um ein Produkt handelt, dessen konkrete Ausgestaltung oder einzelne Merkmale geeignet sind, im Verkehr auf seine betriebliche Herkunft oder auf seine Besonderheiten hinzuweisen (vgl. z.B.: BGH GRUR 96, 210 f - "Vakuumpumpen"; GRUR 98, 830,832 - "Les-Paul-Gitarren"; GRUR 99, 751,752 - "Güllepumpen"; GRUR 00, 521, 523 - "Modulgerüst").
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2003 - 6 U 51/03
    Das ist nach gefestigter Rechtsprechung dann der Fall, wenn es sich um ein Produkt handelt, dessen konkrete Ausgestaltung oder einzelne Merkmale geeignet sind, im Verkehr auf seine betriebliche Herkunft oder auf seine Besonderheiten hinzuweisen (vgl. z.B.: BGH GRUR 96, 210 f - "Vakuumpumpen"; GRUR 98, 830,832 - "Les-Paul-Gitarren"; GRUR 99, 751,752 - "Güllepumpen"; GRUR 00, 521, 523 - "Modulgerüst").
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2003 - 6 U 51/03
    Das ist nach gefestigter Rechtsprechung dann der Fall, wenn es sich um ein Produkt handelt, dessen konkrete Ausgestaltung oder einzelne Merkmale geeignet sind, im Verkehr auf seine betriebliche Herkunft oder auf seine Besonderheiten hinzuweisen (vgl. z.B.: BGH GRUR 96, 210 f - "Vakuumpumpen"; GRUR 98, 830,832 - "Les-Paul-Gitarren"; GRUR 99, 751,752 - "Güllepumpen"; GRUR 00, 521, 523 - "Modulgerüst").
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 23/97

    Verwendung gleicher Anschlussgewinde zwischen Grundgerät und Anschlussstück;

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2003 - 6 U 51/03
    Allerdings hat der BGH - worauf die Beklagten zutreffend hinweisen - insoweit einschränkend entschieden, dass auch solche technischen Gestaltungen freizuhalten seien, die "ein vernünftiger Gewerbetreibender, der auch den Gebrauchszweck und die Verkäuflichkeit der Ware im Auge hat, dem offenbarten Stand der Technik als angemessene technische Lösung entnehmen kann" (a.a.O. - "Vakuumpumpen" S.213; vgl. auch Senat GRUR 99, 765 f).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es zur Klarstellung im Unterlassungstenor vor der die Tritte betreffenden Verbotsalternative b) die Wörter "und/oder" eingefügt hat (OLG Köln OLG-Rep 2004, 269).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.06.2004 - 3 W 22/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13518
OLG Hamm, 14.06.2004 - 3 W 22/04 (https://dejure.org/2004,13518)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.2004 - 3 W 22/04 (https://dejure.org/2004,13518)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 2004 - 3 W 22/04 (https://dejure.org/2004,13518)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Zeigefingers durch das Abwerfen einer Ampulle mit einer Kanüle eines Krankenpflegers im Krankenhaus; Unterlassung eines Hepatitis C-Tests im Rahmen einer Erstversorgung; Bewilligung von Prozesskostenhilfe zwecks Durchsetzung eines Amtshaftungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1974 - III ZR 131/72

    Haftung des sog. Durchgangsarztes

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 3 W 22/04
    Der Durchgangsarzt haftet nicht nur für Fehler bei der übernommenen Heilbehandlung, sondern auch für Fehler bei der ärztlichen Erstversorgung (vgl. BGHZ 63, 265 = VersR 1975, 283; Laufs/ Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl., § 104 Rn. 7).

    Der vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eingesetzte Durchgangsarzt übt Funktionen im Rahmen seiner öffentlich-rechtlichen Beziehungen zu ihm nur hinsichtlich der Entscheidung aus, ob für den durch den Arbeitsunfall Verletzten die allgemeine Heilbehandlung ausreicht oder ob eine besondere Heilbehandlung zu erbringen ist (vgl. BGHZ 63, 265, 272ff; im Anschluss daran auch BGHZ 126, 297 = NJW 1994, 2417 = AHRS II 0530/101; Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 7; a.A. Olzen, MedR 2002, 135).

  • OLG Hamm, 25.01.1989 - 3 U 136/88
    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 3 W 22/04
    Das hat der Senat bereits in der Vergangenheit entschieden (OLG Hamm, VersR 1990, 975, 976).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 153/93

    Ansprüche des Trägers der Unfallversicherung gegen einen Durchgangsarzt wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 3 W 22/04
    Der vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eingesetzte Durchgangsarzt übt Funktionen im Rahmen seiner öffentlich-rechtlichen Beziehungen zu ihm nur hinsichtlich der Entscheidung aus, ob für den durch den Arbeitsunfall Verletzten die allgemeine Heilbehandlung ausreicht oder ob eine besondere Heilbehandlung zu erbringen ist (vgl. BGHZ 63, 265, 272ff; im Anschluss daran auch BGHZ 126, 297 = NJW 1994, 2417 = AHRS II 0530/101; Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 7; a.A. Olzen, MedR 2002, 135).
  • BGH, 13.01.1981 - VI ZR 26/80

    § 636 RVO für Krankenhausträger

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 3 W 22/04
    Denn der Patient erleidet den Schaden nicht als ein in diesem Unternehmen (Krankenhaus) Tätiger (vgl. BGH, NJW 1981, 627; Geigel/ Kolb, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., Kap. 31 Rn. 28; Wussow/ Schneider, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 80 TZ 53 m. w. N.).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 208/15

    Haftung des Unfallversicherungsträgers bei Fehlern des Durchgangsarztes im

    Der vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eingesetzte D-Arzt übe Funktionen im Rahmen seiner öffentlich-rechtlichen Beziehungen nur hinsichtlich der Entscheidung aus, ob für den durch den Arbeitsunfall Verletzten die allgemeine Heilbehandlung ausreicht oder ob eine besondere Heilbehandlung zu erbringen ist (vgl. OLG Bremen MedR 2010, 502, 503; OLG Hamm, GesR 2010, 137, juris Rn. 18 ff. und OLGR Hamm 2004, 269; OLG München, AHRS 0180/111).
  • OVG Saarland, 28.10.2011 - 3 A 301/11

    Zuständigkeit zur Gewährung von Integrationshilfe im Schulkindergarten-

    Zur weiteren Begründung hat er auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20.12.2004 - 3 W 22/04 - verwiesen und geltend gemacht, dass die Aufnahme in den Schulkindergarten als schulvorbereitende Maßnahme anzusehen sei, neben der - soweit erforderlich - weitere heilpädagogische Frühfördermaßnahmen erbracht werden könnten, für deren Gewährung der Beklagte als Sozialhilfeträger zuständig sei.

    Des Weiteren verweist er erneut auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes im Beschluss vom 20.12.2004 - 3 W 22/04 -.

    Soweit der Senat in einem früheren Beschluss vom 20.12.2004 - 3 W 22/04 - in einem Eilrechtsschutzverfahren, in dem allerdings hauptsächlich darum gestritten wurde, ob im Falle einer Unterbringung eines Kindes in einem SOS-Kinderdorf ein darüber hinausgehender Anspruch auf Frühförderung überhaupt bestehen kann bzw. ob die von den damaligen Antragstellern begehrten heilpädagogischen Leistungen bereits als Annex durch das Leistungsangebot der SOS-Kinderdorfgruppe abgedeckt waren, bei lediglich summarischer Prüfung den Besuch eines Schulkindergartens als sog. schulvorbereitende Maßnahme angesehen hat, neben der heilpädagogische Frühfördermaßnahmen erbracht werden könnten und im Bedarfsfall hierfür die Träger der Sozialhilfe zuständig seien, wird hieran nicht mehr festgehalten.

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 Q 73/06

    Zur Zuständigkeit von Jugend- und Sozialhilfe im Bereich der Frühförderung im

    Der Senat hat sich bereits in mehreren Entscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzes mit vergleichbaren Fragestellungen befasst vgl. Beschlüsse vom 24.6.2006 - 3 W 3/06 -, vom 20.12.2004 - 3 W 22/04 -, vom 1.12.2004 - 3 W 17/04 - und vom 17.12.2003 - 3 W 35/03 -, wobei letztgenannter Beschluss mit Blick auf Zuständigkeit und Leistungsverpflichtung den Fall des Hilfeempfängers (damals Antragsteller) betraf.
  • VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 462/10

    Die Aufnahme in den Schulkindergarten ist eine schulvorbereitende Maßnahme

    Er verweist zur Begründung auf den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 20.12.2004 - 3 W 22/04 - und macht geltend, die Aufnahme in den Schulkindergarten sei als schulvorbereitende Maßnahme anzusehen, in der gemäß den §§ 7 SGB IX und 53, 54 SGB XII heilpädagogische Frühfördermaßnahmen von den Trägern der Sozialhilfe erbracht werden könnten.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2004 - 3 W 22/04 - m.w.N., VG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2006 -3 K 197/05 -.).

  • OLG Bremen, 29.10.2009 - 5 U 12/09

    Haftung des Durchgangsarztes - Fehler bei Eingangsuntersuchung bzw. -diagnose,

    Dies gilt bereits für die Erstversorgung (OLG Hamm, Beschluss vom 14.6. 2004, OLGR 2004, 269), zu der nach Auffassung des Senates auch die Eingangsuntersuchung zählt (so BGH NJW 1975, 589 (592), vgl. ferner BGH NJW 2009, 993 sub 3. a.E.: "möglicherweise"; wie hier OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2007, 3 W 50/07, unveröffentlicht).
  • OLG Hamm, 09.11.2009 - 3 U 103/09

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Dies entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des Senats, der - beispielsweise im Beschluss vom 14.06.2004 (3 W 22/04 = GesR 04, 377 = OLGR 04, 269) - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1974 (NJW 75, 589) darauf hingewiesen hat, dass der Amtspflichtbereich, für den nicht der Durchgangsarzt, sondern der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haftet, eng sei und dass demgemäß der Durchgangsarzt auch für Fehler bei der Erstversorgung hafte.
  • OLG Hamm, 31.10.2007 - 3 U 47/07

    Behandlungsfehler wegen Nichtdurchführung einer Marcumarbehandlung zur Vermeidung

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, gehört es in derartigen Fällen zu den ärztlichen Aufgaben, den Patienten zu unterrichten und ihm relevante Befunde mitzuteilen, so dass es noch nicht einmal ausreicht, den Patienten aufzufordern, Untersuchungsergebnisse zu erfragen (vgl. OLG Hamm VersR 90, 975; GesR 2004, 377).
  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 3 U 219/03

    Auftreten einer Ulnaris-Schädigung nach Durchführung einer operativen Reposition

    Denn der Chefarzt wird nicht aufgrund des mit dem Krankenhausträger bestehenden Anstellungsverhältnisses, sondern aufgrund der Bestellung durch die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung tätig (OLG Hamm, OLGReport 2004, 269 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 24.10.2007 - 3 W 50/07

    Anforderungen an die Haftung eines verantwortlichen Durchgangsarztes für eine

    Auch der Senat ist in seiner Entscheidung vom 14.06.2004 (OLG Hamm, OLGR 2004, 269 f.) von einer Passivlegitimation des Durchgangsarztes ausgegangen, wenn die geltend gemachte Haftung nicht auf die Entscheidung zurückführt, ob berufsgenossenschaftliche Maßnahmen angezeigt sind, sondern es um evtl. unzureichende Diagnosemaßnahmen bei der Erstvorstellung des Verunfallten ging.
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2004 - 3 W 156/04
    Der Haftgrund setzt die Feststellung konkreter einzelfallbezogener Umstände voraus, die einen solchen Verdacht zu rechtfertigen vermögen; allgemeine Vermutungen genügen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2000 - V ZB 5/00 -, abgedr. in FGPrax 2000, 130 und NVwZ 2000, 965; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 10. Februar 2004 - 3 W 22/04 -).
  • LG Paderborn, 10.04.2006 - 3 O 535/05

    Persönliche Haftung des Durchgangsarztes für Fehler der ärztlichen Erstversorgung

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