Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.03.2004 - 16 W 39/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7754
OLG Köln, 19.03.2004 - 16 W 39/03 (https://dejure.org/2004,7754)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.2004 - 16 W 39/03 (https://dejure.org/2004,7754)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 2004 - 16 W 39/03 (https://dejure.org/2004,7754)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung eines Urteils allein in niederländischer Sprache; Unmöglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels aufgrund fehlender Übersetzung; Bereithalten einer weltweit zugänglichen Website eines Unternehmers in einem Mitgliedsstaat; Abweichung vom ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zustellung eines niederländischen Urteils an den deutschen Schuldner lediglich in holländischer Sprache

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    EuGVVO Art. 34; ; EuGVVO Art. 35

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 34, Art. 35
    Zustellung eines niederländischen Urteils an den deutschen Schuldner lediglich in holländischer Sprache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 866
 
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3846
OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02 (https://dejure.org/2003,3846)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.09.2003 - 10 U 1511/02 (https://dejure.org/2003,3846)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. September 2003 - 10 U 1511/02 (https://dejure.org/2003,3846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme der Unfallversicherung auf Invaliditäts- und Übergangsleistungen, Kurbeihilfe, Genesungs- und Krankenhaustagegeld; Unfall beim Heben schwerer Gegenstände; Begriff des Unfalls; Bandscheibenvorwölbung und Beckenschiefstand als Verletzungsursache beim Heben ...

  • Judicialis

    AUB 94 § 1 III; ; AUB 94 § 2 III (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 1 III; AUB 94 § 2 III Nr. 2
    Anforderungen an den Nachweis einer unfallbedingten Bandscheibenschädigung durch Anheben eines schweren Behältnisses

  • rechtsportal.de

    AUB 94 § 1 III; AUB 94 § 2 III 2
    Anspruch aus der Unfallversicherung auf Invaliditätsleistungen bei schwerer körperlicher Arbeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 504
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 12.12.2002 - 10 U 612/02

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Invaliditätsentschädigung nach § 1 III

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02
    Für Schädigungen an Bandscheiben ist der Versicherungsschutz zudem ausgeschlossen, wenn das Unfallereignis nicht die überwiegende Ursache für die Verletzung ist (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127).

    Dem Geschädigten obliegt die volle Beweislast dafür, dass die Gesundheitsschädigung eingetreten ist und das Unfallereignis für die Gesundheitsschädigung kausal war (Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127).

  • OLG Koblenz, 18.12.1998 - 10 U 1477/97

    Bandscheibenvorfall beim Anheben eines Rasenmähers L

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02
    Für Schädigungen an Bandscheiben ist der Versicherungsschutz zudem ausgeschlossen, wenn das Unfallereignis nicht die überwiegende Ursache für die Verletzung ist (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127).

    Dem Geschädigten obliegt die volle Beweislast dafür, dass die Gesundheitsschädigung eingetreten ist und das Unfallereignis für die Gesundheitsschädigung kausal war (Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127).

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02
    Bei einem Unfall muss es sich um ein äußeres Ereignis handeln, das - nicht willensgesteuert - auch im Ablauf einer willentlich in Gang gesetzten Eigenbewegung des Versicherten auftreten kann und dann zumindest mitursächlich für die Gesundheitsbeschädigung wird (BGH VersR 1989, 73; OLG Hamm, VersR 1988, 242; OLG Karlsruhe VersR 1988, 242, 243).
  • OLG Hamm, 07.11.1986 - 20 U 374/85
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02
    Bei einem Unfall muss es sich um ein äußeres Ereignis handeln, das - nicht willensgesteuert - auch im Ablauf einer willentlich in Gang gesetzten Eigenbewegung des Versicherten auftreten kann und dann zumindest mitursächlich für die Gesundheitsbeschädigung wird (BGH VersR 1989, 73; OLG Hamm, VersR 1988, 242; OLG Karlsruhe VersR 1988, 242, 243).
  • OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12

    Begriff des Unfallereignisses i.S. von Nr. 1.3 AUB 2000

    In Fällen, in denen die versicherte Person eine normale Bewegung vollständig plan- und willensgemäß ausführt, aber ungewollt eine Beeinträchtigung erleidet, fehlt es so an einer Einwirkung von außen (Prölss/Martin/Knappmann, VVG 28. Aufl. 2010, § 178, Rdn. 4; Bruck/Möller/Leverenz, a.a.O., Rdn. 64, 65, 67; OLG Dresden, RuS 2008, 432, Juris-Rdn. 3; OLG Koblenz, VersR 2004, 504, Juris-Rdn. 13).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2005 - 7 U 209/04

    Betriebshaftpflichtversicherung: Eintritt des Schadensereignisses als

    Gegen das Wollen einer Obliegenheitsverletzung spricht schon eine allgemeine Erfahrung, nach der kein vernünftiger Versicherungsnehmer sich durch vorsätzliche Nichterfüllung der Anzeigeobliegenheit Rechtsnachteile im Vertragsverhältnis zum Versicherer zuziehen will (BGH VersR 1981, 321; Senat VersR 2004, 504; OLG Hamm in OLG-Report Hamm 1997, 76).
  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 10 U 586/04

    Unfallversicherung: Wadenverletzung beim Sprung von einer Transportfläche mit

    Bei einem Unfall muss es sich um ein äußeres Ereignis handeln, das - nicht willensgesteuert - auch im Ablauf einer willentlich in Gang gesetzten Eigenbewegung des Versicherten auftreten kann und dann zumindest mitursächlich für die Gesundheitsbeschädigung wird (BGH VersR 1989, 73; Senatsbeschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO) vom 11. September 2003 - 10 U 1511/02 - VersR 2004, 504 = r+s 2004, 211 = NJOZ 2003, 3445; OLG Hamm, VersR 1988, 242; OLG Karlsruhe VersR 1988, 242, 243).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 367/01   

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https://dejure.org/2003,13062
OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 367/01 (https://dejure.org/2003,13062)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.09.2003 - 3 U 367/01 (https://dejure.org/2003,13062)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. September 2003 - 3 U 367/01 (https://dejure.org/2003,13062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in den Gewerbebetrieb eines Lieferanten; Schutzrechtsverwarnung gegenüber Abnehmern; Rechtswidrigkeit von Abmahnungen; Schutzrechtsverwarnung als rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Mögliche unberechtigte Abnehmerverwarnung als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03

    Geschmacksmusterfähigkeit von LKW-Ersatzteilen

    Diese muss vielmehr zusätzlich festgestellt werden und ist regelmäßig zu verneinen, wenn lediglich zu Unrecht bestimmte Rechte gegenüber einem anderen geltend gemacht werden, solange es ausreichende und zumutbare Möglichkeiten für den Betroffenen gibt, sich ohne Nachteile dagegen zu wehren (HansOLG, 3.Senat OLG-Rep 2004, 338,339).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03   

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https://dejure.org/2004,4154
OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03 (https://dejure.org/2004,4154)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.03.2004 - 7 UF 3065/03 (https://dejure.org/2004,4154)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. März 2004 - 7 UF 3065/03 (https://dejure.org/2004,4154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer Anwartschaft; Ehezeitanteil einer betrieblichen Altersversorgung; Ermittlung des Ehezeitanteils einer limitierten Versorgung

  • Judicialis

    BGB § 1587a II Nr. 3; ; BGB § 1587a III; ; BGB § 1587a IV; ; VAHRG § 3b I Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Zur Berechnung des Ehezeitanteils von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org PDF, S. 21 (Kurzinformation)

    Leistungsdynamik bei durchschnittlichen jährlichen Erhöhungen der Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung von 1,38 %, 1,51 % und 1,62 % in den letzten 9 Jahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsausgleich - Betriebliche Versorgungsanwartschaften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 112
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 165/88

    Versorgungsausgleich bei privater betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten, daß jedenfalls bei Gesamtversorgungen der Ehezeitanteil nach der sog. "VBL-Methode" zu ermitteln sei (BGH FamRZ 85, 363 ff; BGH FamRZ 91, 1416 ff; BGH FamRZ 95, 88 ff).

    Der Bundesgerichtshof hat anerkannt, daß dies bei der Anwendung der "VBL-Methode" angemessen zu berücksichtigen ist, was im einzelnen umfangreiche Berechnungen erforderlich machen kann [vgl. BGH FamRZ 91, 1416 ff (1419/1420); BGH FamRZ.95, 88 ff (90)].

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes [BGH FamRZ 91, 1416 (1419/1420)]ist hierfür der Gesamtbetrag der vorbetrieblich erworbenen Anwartschaft im Verhältnis Ehezeit und zugleich Betriebszugehörigkeit zur gesamten Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der Altersgrenze aufzuteilen.

  • BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 15/85

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften bei der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
    Da die Steigerungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung in den letzten Jahrzehnten deutlich über dem Verbraucherpreisanstieg lagen, wurden Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, die sich an § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung orientierten, in der Vergangenheit grundsätzlich als statisch bewertet (vgl. BGH FamRZ 85, 1235).
  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 715/80

    Bewertung einer Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten, daß jedenfalls bei Gesamtversorgungen der Ehezeitanteil nach der sog. "VBL-Methode" zu ermitteln sei (BGH FamRZ 85, 363 ff; BGH FamRZ 91, 1416 ff; BGH FamRZ 95, 88 ff).
  • BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94

    Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
    Eine Versorgungsentwicklung ist volldynamisch, wenn die Versorgungsanpassungen in der Vergangenheit längerfristig denen eines der beiden Vergleichsanrechte mindestens annähernd gleich kamen und dies auch für die Zukunft ausreichend sicher zu erwarten ist (vgl. BGH NJW 83, 336 sowie FamRZ 97, 166).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.10.2003 - 133 F 9174/02

    Scheidung einer Ehe und Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
    Der Senat sieht sich insoweit in Übereinstimmung mit der neuesten hierzu veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2004, 7; OLG Schleswig MDR, 2004, 215; OLG Schleswig FamRZ 2003, 1931; AG Tempelhof-Kreuzberg FamRZ 2003, 1932; AG Meldorf FamRZ 2003, 1756).
  • OLG Schleswig, 03.09.2003 - 12 UF 32/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
    Der Senat sieht sich insoweit in Übereinstimmung mit der neuesten hierzu veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2004, 7; OLG Schleswig MDR, 2004, 215; OLG Schleswig FamRZ 2003, 1931; AG Tempelhof-Kreuzberg FamRZ 2003, 1932; AG Meldorf FamRZ 2003, 1756).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2002 - 17 UF 122/02

    Ablehnung eines Sachverständigen: Eigenständige Erhebung von Anknüpfungstatsachen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
    Der Senat hat daher noch Ende 2002 in Übereinstimmung mit der damals (noch) herrschenden Literatur und Rechtsprechung (vgl. Glockner, FamRZ 2002, 287; Deisenhofer, FamRZ 2002, 288; OLG Stuttgart - Beschluß vom 21.12.2001, Az. 15 UF 472/01) Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes mit einer fest vereinbarten Erhöhung von jährlich 1 % nicht (mehr) als volldynamisch gewertet (Beschluß vom 15.10.2002: FamRZ 2003, 316).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZB 129/92

    Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten, daß jedenfalls bei Gesamtversorgungen der Ehezeitanteil nach der sog. "VBL-Methode" zu ermitteln sei (BGH FamRZ 85, 363 ff; BGH FamRZ 91, 1416 ff; BGH FamRZ 95, 88 ff).
  • AG Meldorf, 16.06.2003 - 16 F 97/02
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
    Der Senat sieht sich insoweit in Übereinstimmung mit der neuesten hierzu veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2004, 7; OLG Schleswig MDR, 2004, 215; OLG Schleswig FamRZ 2003, 1931; AG Tempelhof-Kreuzberg FamRZ 2003, 1932; AG Meldorf FamRZ 2003, 1756).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
    Eine Versorgungsentwicklung ist volldynamisch, wenn die Versorgungsanpassungen in der Vergangenheit längerfristig denen eines der beiden Vergleichsanrechte mindestens annähernd gleich kamen und dies auch für die Zukunft ausreichend sicher zu erwarten ist (vgl. BGH NJW 83, 336 sowie FamRZ 97, 166).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 181/05

    Aussetzung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich bei Verfügung eines Ehegatten

    Für die Annahme einer Volldynamik wird deshalb ein verhältnismäßig geringerer Abstand als ein Prozentpunkt zur Steigerungsrate eines der Vergleichsanrechte erforderlich sein (Senatsbeschlüsse vom 5. März 2008 - XII ZB 196/05 - FamRZ 2008, 1147, 1150 f. und vom 6. Februar 2008 - XII ZB 180/05 - FamRZ 2008, 862, 866; vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2005, 112, 113 f.; Staudinger/Rehme BGB [2004] § 1587 a Rdn. 426; vgl. für die Behandlung minderdynamischer Anrechte BVerfG FamRZ 2006, 1002, 1003 ff., dort als teildynamische Anrechte bezeichnet).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 180/05

    Beurteilung der Dynamik eines Versorgungsanrechts

    Für die Annahme einer Volldynamik wird deshalb ein verhältnismäßig geringerer Abstand als ein Prozentpunkt zur Steigerungsrate einer der Vergleichsanrechte erforderlich sein (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2005, 112, 113 f.; Staudinger/Rehme BGB [2004] § 1587 a Rdn. 426; vgl. für die Behandlung minderdynamischer Anrechte BVerfG FamRZ 2006, 1002, 1003 ff., dort als teildynamische Anrechte bezeichnet).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 196/05

    Bewertung von bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen

    Für die Annahme einer Volldynamik wird deshalb ein verhältnismäßig geringerer Abstand als ein Prozentpunkt zur Steigerungsrate einer der Vergleichsanrechte erforderlich sein (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2008 - XII ZB 180/05 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2005, 112, 113 f.; Staudinger/Rehme BGB [2004] § 1587a Rdn. 426; vgl. für die Behandlung minderdynamischer Anrechte BVerfG FamRZ 2006, 1002, 1003 ff., dort als teildynamische Anrechte bezeichnet).
  • OLG Celle, 24.10.2006 - 10 UF 154/06

    Berechnung des Ehezeitanteils betrieblicher Versorgungsanwartschaften aus einer

    Vielmehr ist insoweit eine entsprechende Anwendung des § 1587 a Abs. 2 Nr. 5 BGB unter Heranziehung des § 1587 a Abs. 5 BGB sachgerecht (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2005, 112; Palandt/Brudermüller, BGB, 65. Aufl., § 1587 a, Rn. 66; Wick, Der Versorgungsausgleich, Rn. 137 m.w.Nw.).
  • OLG Zweibrücken, 15.09.2005 - 6 UF 97/05

    Versorgungsausgleich: Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung

    Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage und der besonderen allgemein bekannten wirtschaftlichen Situation der staatlichen Rentenkassen, bei denen jedenfalls kurzfristig nicht mit einer Erhöhung der Anstiegsraten zu rechnen ist (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 112 ff), kann die Prognose gestellt werden, dass es der Beschwerdeführerin auch zukünftig gelingen wird, einen Überschuss zu erwirtschaften, welcher einen Anstieg der Versorgungsanwartschaft mindestens in dem Maße wie bei der gesetzlichen Renten- und/oder Beamtenversorgung zulässt.
  • OLG Köln, 02.08.2006 - 4 UF 238/05

    Versorgungsausgleich bei beitragsorientierten betrieblichen Altersversorgungen

    Diese Abweichung rechtfertigt sich aus dem Umstand, dass die betriebliche Altersversorgung der Antragsgegnerin beitragsorientiert ist und § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 BGB aus einer Zeit stammt, als die neueren Entwicklungen bei privaten betrieblichen Altersversorgungen noch nicht vorauszusehen waren ( vgl. auch Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Auflage, § 1587 a Rn. 202; Palandt/Brudermüller, BGB, 65. Auflage, § 1587 a Rn. 66; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 112 m.w.N. ).
  • OLG Köln, 19.07.2004 - 21 UF 27/04

    Errechnung betrieblicher Altersversorgungen nach den allgemeinen

    Der Senat ist ebenso wie das OLG Nürnberg (Beschl. vom 29.03.2004, Az. 7 UF 3065/03) der Auffassung, dass man in Zukunft ohnehin an der 1 % Abweichungsgrenze nicht mehr wird festhalten können, weil diese Rechtsprechung zu einer Zeit entwickelt wurde, als die durchschnittlichen Steigerungsraten in der gesetzlichen Rentenversicherung im langfristigen Vergleich bei 4 bis 5 % lagen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5667
OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03 (https://dejure.org/2004,5667)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.2004 - 14 Wx 79/03 (https://dejure.org/2004,5667)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 2004 - 14 Wx 79/03 (https://dejure.org/2004,5667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Gebühren bei Zahlung von Abgaben für unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallende Beurkundungen durch badische Amtsnotare; Berechnung eines beim Gebührenansatz zu berücksichtigenden Gebührenanteils des beurkundenden Notars auf der Grundlage einer ...

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 147

    Art. 10 EWGRL 335/69; Art. 12 EWGRL 335/69; § 10 LJKG BW; § 11 LJKG BW; § 13 KostVfg BW
    Nach Aufwendung zu berechnende Abgaben - Notargebühren

  • Judicialis

    EWGRL 335/69 Art. 10 lit. c; ; EWGRL 335/69 Art. 12 Abs. 1 lit. e; ; LJKG BW § 10; ; LJKG BW § 11; ; KostVfg BW § 13

  • rechtsportal.de

    Unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallende Beurkundungen durch badische Amtsnotare: Berücksichtigungsfähigkeit von Notaranteilen beim Gebührenansatz; Vorläufigkeitsvermerk

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 527
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2004 - 14 Wx 32/03

    Notarkosten: Auswirkungen der Gesellschaftssteuerrichtlinie auf die Gebührenhöhe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    Der beim Gebührenansatz zu berücksichtigende Gebührenanteil des beurkundenden Notars ist auf der Grundlage einer europarechtskonform ermittelten Gebühr zu berechnen (Bestätigung OLG Karlsruhe, 14 Wx 32/03).

    Daß zu diesen Kosten - entgegen der den Entscheidungen der Vorinstanzen zugrundeliegenden Auffassung - auch die Gebührenanteile gehören, welche den Notaren im Landesdienst im badischen Rechtsgebiet neben den ihnen nach den Landesbesoldungsgesetz zustehenden Bezügen aufgrund von § 10 Abs. 1 i.V.m. § 11 LJKG aus der Staatskasse zu gewähren sind, hat der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 17.02.2004 - 14 Wx 32/03 - (unter II 2. a der Gründe) dargelegt.

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 17.02.2004 - 14 Wx 32/03 - ausgeführt hat, erscheint es als naheliegend, sich hinsichtlich der Höhe des Notaranteils an den Durchschnittswerten für die zurückliegenden Jahre zu orientieren.

  • LG Freiburg, 23.07.2003 - 4 T 155/03

    Kostenansatz für die Beurkundung eines gefassten Verschmelzungsbeschlusses einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    hier: weitere Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluß des Landgerichts Freiburg vom 23.07.2003 - 4 T 155/03 -.

    Auf die weitere Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluß des Landgerichts Freiburg vom 23.07.2003 - 4 T 155/03 - aufgehoben.

  • EuGH, 21.03.2002 - C-264/00

    Gründerzentrum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    Der Kostenansatz des Notariats E. vom 29.05.2002 - UR 737/2002 - in seiner abgeänderten Form wird in Hinblick auf den Beschluß des EuGH vom 21.02.2002 - C 264/00 - als vorläufig bezeichnet; Endabrechnung hat nach endgültiger Ermittlung des bei der Eintragung zu berücksichtigenden Aufwandes zu erfolgen.

    Unter Hinweis auf den Beschluß des EuGH vom 21.03.2002, C 264/00 - "Gründerzentrum" - hat sie zur Begründung ausgeführt, die Kostenrechnung verstoße gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht, da die angesetzten Gebühren den Aufwand für die erbrachten Dienstleistungen überstiegen.

  • OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00

    Kosten eines badischen Urkundsnotars: Unvereinbarkeit der Kostenansätze für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    Daß unter diesen Umständen der Gebührenansatz in entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 4 KostVfg lediglich vorläufig zu erfolgen hat, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (z.B. BayObLG, WM 1999, S. 1622 ff., 1624; OLG Zweibrücken, WM 1999, S. 1631 ff., 1634; OLG Köln, NJW 1999, S. 1342; vgl. auch Senatsbeschluß vom 24.09.2002, 14 Wx 133/00 [OLGR Karlsruhe 2002, S. 437 ff.]).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-206/99

    SONAE

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    b) "Abgaben mit Gebührencharakter" im Sinne der Richtlinie sind solche Abgaben, deren Berechnung auf der Grundlage der Kosten für die erbrachte Leistung erfolgt (EuGH, Urteil vom 29.10.1999, P-56/89 [richtig: C-56/98 - d. Red.] - "Modelo" -, Tz. 29 [ZIP 1999, S. 1681 ff.]; Urteil vom 21.06.2001, C-206/99 - "SONAE" -, Tz. 32 [EuZW 2001, S. 500 ff.]; vgl. auch Fabris, ZIP 1999, S. 1683 f.; Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 862 ff.).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    Bei deren Ermittlung können - wie der EuGH in seinem Urteil vom 21.12.1997, C-188/94 - "Fantask" -, Tz. 33 (ZIP 1998, S. 206 ff., 210) für die Eintragung von Aktiengesellschaften ausgeführt hat - "sämtliche Kosten (berücksichtigt werden), die mit den Eintragungen zusammenhängen, einschließlich des auf diese Vorgänge entfallenden Teils der allgemeinen Kosten".
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    b) "Abgaben mit Gebührencharakter" im Sinne der Richtlinie sind solche Abgaben, deren Berechnung auf der Grundlage der Kosten für die erbrachte Leistung erfolgt (EuGH, Urteil vom 29.10.1999, P-56/89 [richtig: C-56/98 - d. Red.] - "Modelo" -, Tz. 29 [ZIP 1999, S. 1681 ff.]; Urteil vom 21.06.2001, C-206/99 - "SONAE" -, Tz. 32 [EuZW 2001, S. 500 ff.]; vgl. auch Fabris, ZIP 1999, S. 1683 f.; Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 862 ff.).
  • BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    Daß unter diesen Umständen der Gebührenansatz in entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 4 KostVfg lediglich vorläufig zu erfolgen hat, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (z.B. BayObLG, WM 1999, S. 1622 ff., 1624; OLG Zweibrücken, WM 1999, S. 1631 ff., 1634; OLG Köln, NJW 1999, S. 1342; vgl. auch Senatsbeschluß vom 24.09.2002, 14 Wx 133/00 [OLGR Karlsruhe 2002, S. 437 ff.]).
  • EuGH, 08.10.1996 - C-188/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    Bei deren Ermittlung können - wie der EuGH in seinem Urteil vom 21.12.1997, C-188/94 - "Fantask" -, Tz. 33 (ZIP 1998, S. 206 ff., 210) für die Eintragung von Aktiengesellschaften ausgeführt hat - "sämtliche Kosten (berücksichtigt werden), die mit den Eintragungen zusammenhängen, einschließlich des auf diese Vorgänge entfallenden Teils der allgemeinen Kosten".
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01

    Notarkosten: Unvereinbarkeit von Kostenansätzen mit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
    a) Die der Kostenrechnung des Notariats zugrundeliegende Beurkundung des von der Rechtsvorgängerin der Kostenschuldnerin gefassten Verschmelzungsbeschlusses stellt einen unter Art. 10 lit. c der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17.07.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie des Rates vom 10.06.1985 ("Gesellschaftssteuerrichtlinie", im folgenden auch "Richtlinie") fallenden Vorgang dar (zur Anwendbarkeit der Richtlinie auf eingetragene Genossenschaften vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 03.12.2002 - 14 Wx 130/01 - [OLGR Karlsruhe 2003, S. 80 ff.] unter B II 1 a aa (1) der Gründe; dazu, daß für den Verschmelzungsbeschluß der Verbotstatbestand des Art. 10 lit. c der Richtlinie gilt, OLG Karlsruhe, a.a.O., unter B II 2 der Gründe).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.02.2004 - 6 U 128/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7963
OLG Brandenburg, 03.02.2004 - 6 U 128/03 (https://dejure.org/2004,7963)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.02.2004 - 6 U 128/03 (https://dejure.org/2004,7963)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 6 U 128/03 (https://dejure.org/2004,7963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Unterlassungsantrags in Form einer Wiederholung des Verbots aus § 5 Abs. 1 des Steuerberatungsgesetz (StBerG); Erwerb der Qualifikation einer Berechtigung zur Buchung laufender Geschäftsvorfälle und Vornahme der laufenden Lohnabrechnungen; Erfahrungen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; StBerG § 5; ; StBerG § 6 Nr. 3; ; StBerG § 6 Nr. 4; ; StBerG § 8

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsverstoß - Werbung für Durchführung von Buchhaltungstätigkeiten einschließlich Kontierung und von Lohnbuchhaltung durch Unternehmensberater

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2004 - 6 U 128/03
    Sie ist ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen i. S. d. genannten Vorschrift, da sie ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellung auch die beruflichen Belange ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern hat (BGH DStR 2001, 1669).

    Diesen Anforderungen genügt der Hauptteil des Unterlassungsantrages nicht, weil er lediglich den Wortlaut des Verbots des § 5 Abs. 1 StBerG wiedergibt (BGH DStR 2001, 1669).

    Die angesprochenen Verkehrskreise werden nach dem Sprachsinn das Angebot im Sinne einer umfassenden Übernahme solcher Tätigkeiten verstehen, nicht nur als Angebot, das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufenden Lohnabrechnungen und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen zu erledigen (BGH DStR 2001, 1669, 1670).

  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 46/08

    Unlautere Werbung: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines

    Diesen Anforderungen genügen die vorstehend zitierten Teile des Unterlassungsantrages nicht, weil sie lediglich den Wortlaut des Verbots des § 5 Abs. 1 StBerG wiedergeben, wonach andere als die in den §§ 3, 3a und 4 StBerG bezeichneten Personen und Vereinigungen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2001, I ZR 261/98, NJW-RR 2002, 108; Senat, Urteil vom 3.2.2004, 6 U 128/03, OLGR Brandenburg 2004, 338; jeweils zitiert nach Juris).

    Auf diesen Umstand und auf die vorstehend zitierte Rechtsprechung, die der Klägerin ohnehin deshalb bekannt ist, weil sie in dem Verfahren 6 U 128/03 beteiligt war, ist die Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 13.1.2009 hingewiesen worden.

  • OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Untersagung von Hilfeleistungen in

    Diesen Anforderungen genügen die vorstehend zitierten Teile des Unterlassungsantrages nicht, weil sie lediglich den Wortlaut des Verbots des § 5 Abs. 1 StBerG wiedergeben, wonach andere als die in den §§ 3, 3a und 4 StBerG bezeichneten Personen und Vereinigungen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2001, I ZR 261/98, NJW-RR 2002, 108 ; Senat, Urteil vom 3.2.2004, 6 U 128/03, OLGR Brandenburg 2004, 338; Senat, Urteil vom 3.2.2009, 6 U 46/08, GRUR-RR 2009, 152 ; jeweils zitiert nach Juris).

    Auf diesen Umstand und auf die vorstehend zitierte Rechtsprechung, die der Klägerin ohnehin deshalb bekannt sind, weil sie in dem Verfahren 6 U 128/03 und 6 U 46/08 beteiligt war, ist die Klägerin von der Beklagten und dem Senat hingewiesen worden.

  • OLG Brandenburg, 28.06.2005 - 6 U 14/05

    Werbung einer nach § 6 Nr. 4 StBerG zur eingeschränkten Hilfeleistung in

    Das ist - wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil v. 03.02.2004, Az.: 6 U 128/03, veröffentlicht: OLGR 2004, 338 ff) - bei dem in der ehemaligen DDR erlangten Ingenieurhochschulabschluss als "Diplomingenieurökonom" der Fall.
  • OLG Brandenburg, 28.06.2005 - 2 U 14/05
    Das ist - wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil v. 03.02.2004, Az.: 6 U 128/03, veröffentlicht: OLGR 2004, 338 ff) - bei dem in der ehemaligen DDR erlangten Ingenieurhochschulabschluss als "Diplomingenieurökonom" der Fall.
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