Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4911
OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04 (https://dejure.org/2005,4911)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2005 - 16 Wx 217/04 (https://dejure.org/2005,4911)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 16 Wx 217/04 (https://dejure.org/2005,4911)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauliche Änderung durch Nutzung einer Dachterasse als Dachgarten; Unterscheidung einer Dachterasse von einem Dachgarten; Bindung aller Wohnungseigentümer an einen einstimmigen nicht in das Grundbuch eingetragene Beschluss bis zum Wechsel der Wohnungseigentümer; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sondereigentum - Entfernung einer Dachterrasse

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 14 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 § 14 Abs. 1
    Eigentümerbeschluss bei Nutzungsänderung einer Dachterrasse als Dachgarten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung der Zweckbestimmung von Sondereigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 508
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04
    Für einen Mehrheitsbeschluss fehlt es insoweit an der Beschlusskompetenz ( BGH, NJW 2000, 3500 ).
  • BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 137/98

    Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04
    In einem solchen Fall hat der Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass die übrigen Wohnungseigentümer die andere Art der Nutzung hinnehmen, ohne dass es einer Änderung der Teilungserklärung bedürfte ( Senat, Beschluss vom 27.12.2002 - 16 Wx 233/02 -, OLGR 2003, 113; BayObLG NZM 1999, 130 und NZM 2001, 137; MüKo-BGB/ Commichau, 4. Aufl. 2004, § 13 WEG Rdn. 17; Schuschke, NZM 2001, 497, 502 ).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04
    In einem solchen Fall hat der Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass die übrigen Wohnungseigentümer die andere Art der Nutzung hinnehmen, ohne dass es einer Änderung der Teilungserklärung bedürfte ( Senat, Beschluss vom 27.12.2002 - 16 Wx 233/02 -, OLGR 2003, 113; BayObLG NZM 1999, 130 und NZM 2001, 137; MüKo-BGB/ Commichau, 4. Aufl. 2004, § 13 WEG Rdn. 17; Schuschke, NZM 2001, 497, 502 ).
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99

    Dachgarten rund um Penthousewohnung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04
    Dass eine Dachterrasse etwas ganz anderes ist als ein intensiv begrünter Dachgarten, dessen Pflanzen innerhalb einer auf der Dachfläche aufgeschütteten Erdschicht wie in einem Garten auf der natürlichen Erdoberfläche wachsen, hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 9.6.1999 - 16 Wx 56/99 - und vom 19.9.2003 - 16 Wx 139/03 -, die auf einen entsprechenden Hinweis des Landgerichts hin Gegenstand intensiver Erörterungen in der Vorinstanz waren und auf die hier deshalb insoweit Bezug genommen werden kann, bereits ausführlich begründet.
  • LG Köln, 04.10.2004 - 29 T 56/03

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Räumung einer Dachterasse wegen

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04
    Die weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.10.2004 - 29 T 56/03 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02

    Von der Teilungserklärung abweichende Nutzung des Sondereigentums

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04
    In einem solchen Fall hat der Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass die übrigen Wohnungseigentümer die andere Art der Nutzung hinnehmen, ohne dass es einer Änderung der Teilungserklärung bedürfte ( Senat, Beschluss vom 27.12.2002 - 16 Wx 233/02 -, OLGR 2003, 113; BayObLG NZM 1999, 130 und NZM 2001, 137; MüKo-BGB/ Commichau, 4. Aufl. 2004, § 13 WEG Rdn. 17; Schuschke, NZM 2001, 497, 502 ).
  • OLG Hamburg, 06.12.2002 - 2 Wx 27/99

    Keine Nutzung von Abstellraum und Garage zu Wohnzwecken

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04
    Eine substantiell andere Art der Nutzung des Sondereigentums als in der Teilungserklärung niedergelegt geht über eine bloße Gebrauchregelung des Sondereigentums hinaus und kann mit Bindung für alle Wohnungs- und Teileigentümer deshalb nur durch Vereinbarung, nicht durch Mehrheitsbeschluss festgelegt werden ( OLG Hamburg, ZMR 2003, 697; MüKo-BGB/ Commichau, 4. Aufl. 2004, § 13 WEG Rdn. 17; Schuschke, NZM 2001, 497, 502 ).
  • OLG Köln, 19.09.2003 - 16 Wx 139/03

    Auslegung der Teilungserklärung; Heranziehung von Bauzeichnungen

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04
    Dass eine Dachterrasse etwas ganz anderes ist als ein intensiv begrünter Dachgarten, dessen Pflanzen innerhalb einer auf der Dachfläche aufgeschütteten Erdschicht wie in einem Garten auf der natürlichen Erdoberfläche wachsen, hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 9.6.1999 - 16 Wx 56/99 - und vom 19.9.2003 - 16 Wx 139/03 -, die auf einen entsprechenden Hinweis des Landgerichts hin Gegenstand intensiver Erörterungen in der Vorinstanz waren und auf die hier deshalb insoweit Bezug genommen werden kann, bereits ausführlich begründet.
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Rechtsprechung
   KG, 07.02.2005 - 24 W 81/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8279
KG, 07.02.2005 - 24 W 81/03 (https://dejure.org/2005,8279)
KG, Entscheidung vom 07.02.2005 - 24 W 81/03 (https://dejure.org/2005,8279)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - 24 W 81/03 (https://dejure.org/2005,8279)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses auf Grund des Verstoßes gegen eine zwingende Rechtsvorschrift, der Änderung der in der Teilungserklärung enthaltenen Kostenverteilung und der fehlenden Beschlusskompetenz der Mehrheit der Eigentümer; Eigentümerbeschluss zur ...

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Wohnungseigentumsrecht - Kostenverteilung bei Doppelstock-Garagen (sog. Duplex-Parker)

  • ibr-online

    Kostenverlagerung auf die Sondernutzungsberechtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 569
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 3 Wx 14/99

    Instandsetzungskosten einer Hebebühne

    Auszug aus KG, 07.02.2005 - 24 W 81/03
    Der Senat folgt damit dem OLG Düsseldorf (NZM 1999, 571 = ZMR 1999, 500), wonach eine hydraulische Hebebühne für insgesamt neun Doppelstock-Garagen Gemeinschaftseigentum darstellt.

    Ebenso verhält es sich, wenn die Teilungserklärung anordnet, dass die Instandhaltung der zu den Garagen gehörenden Gebäudeteile usw. nur den Eigentümern der Garage gemeinsam obliegt und die auf die Garagen entfallenden Kosten durch die vorhandenen Einstellplätze geteilt werden (OLG Düsseldorf NZM 1999, 571 = ZMR 1999, 500).

  • BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 75/98

    Bestimmung der Eigentumsverhältnisse an einer Tiefgarage, für die kein eigener

    Auszug aus KG, 07.02.2005 - 24 W 81/03
    So ist zum z. B. im einem Fall, in dem die Abrechnung der Betriebs-, Instandsetzungs- und Reparaturkosten sowie der Instandhaltungsrückstellung nach Miteigentumsanteilen und daneben nach der Sondernutzung (dort eine Tiefgarage mit 35 Doppelparkern) vorgesehen ist, davon auszugehen, dass die ausscheidbaren Kosten der Tiefgarage auf die 70 Stellplatzinhaber nach gleichen Anteilen zu verteilen ist (BayObLG NZM 1999, 26 = ZMR 1999, 48).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus KG, 07.02.2005 - 24 W 81/03
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. September 2003 zur Kaltwasserversorgung (BGHZ 156, 192 = NJW 2003, 3476 = ZMR 2003, 937) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts Anderes.
  • KG, 28.04.2003 - 24 W 364/01

    Wohnungseigentum: Folgen unklarer Regelungen in der Teilungserklärung zu den

    Auszug aus KG, 07.02.2005 - 24 W 81/03
    Daraus, dass bestimmte Bereiche des Gemeinschaftseigentums von einzelnen oder einer Gruppe von Wohnungseigentümern stärker genutzt werden können, ergibt sich noch keine abweichende Kostenverteilung, die klar und eindeutig aus der Teilungserklärung hervorgehen muss (KG ZMR 2003, 873 = WuM 2003, 586).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 07.02.2005 - 24 W 81/03
    Ohne Rechtsirrtum führen die Vorinstanzen aus, dass der Eigentümerbeschluss vom 16. Januar 2002 zu TOP 5 nichtig ist, da er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann (§ 23 Abs. 4 WEG), weil er die in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilung ändert und der Eigentümer Mehrheit hierfür die Beschlusskompetenz fehlt (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500).
  • BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 161/98

    Bestellung eines gemeinschaftlichen Vertreters zur einheitlichen

    Auszug aus KG, 07.02.2005 - 24 W 81/03
    Auch in einem weiteren Fall waren die Instandhaltungskosten für die Wohnanlage einerseits und die Garage andererseits gesondert nach Miteigentumsanteilen aufzuteilen (BayObLG NZM 1999, 859).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels (BGH NJW 2000, 3500; KG KGR Berlin 2005, 261; Würfel DWE 2000, 14) kann nur durch eine Vereinbarung, nicht durch einen nicht angefochtenen Beschluss erfolgen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.02.2005 - 10 WF 38/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6972
OLG Brandenburg, 28.02.2005 - 10 WF 38/05 (https://dejure.org/2005,6972)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2005 - 10 WF 38/05 (https://dejure.org/2005,6972)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2005 - 10 WF 38/05 (https://dejure.org/2005,6972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Begehren auf Änderung einer Umgangsregelung; Befugnis des Familiengerichts zur Anordnung der Erfüllung elterlicher Pflichten zur Vermeidung der Verletzung von Wohlverhaltenspflichten

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 1684; ; FGG § 33

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht für Abänderung der Umgangsregelung nach § 1696 BGB ?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • efkir.de PDF, S. 11 (Leitsatz)

    § 1684 BGB; § 33 FGG
    Umgangsregelung: Änderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 2011 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.01.2005 - 2 U 97/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14505
OLG Bremen, 13.01.2005 - 2 U 97/04 (https://dejure.org/2005,14505)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.01.2005 - 2 U 97/04 (https://dejure.org/2005,14505)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 2 U 97/04 (https://dejure.org/2005,14505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer persönlichen Schuld des Geschäftsführeres einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Schuldbeitritt durch die GmbH

  • Judicialis

    BGB § 164 Abs. 2; ; BGB § 414

  • rechtsportal.de

    BGB § 164 Abs. 2; BGB § 414
    Selbstverpflichtung eines GmbH-Geschäftsführers, der nicht erkennen läßt, dass er in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer tätig wird

  • ibr-online

    Persönliche Haftung des Gesellschafters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Meldung von Wasserschäden und Handeln als Privatmann

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG München, 25.11.2004 - 11 W 2541/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18331
OLG München, 25.11.2004 - 11 W 2541/04 (https://dejure.org/2004,18331)
OLG München, Entscheidung vom 25.11.2004 - 11 W 2541/04 (https://dejure.org/2004,18331)
OLG München, Entscheidung vom 25. November 2004 - 11 W 2541/04 (https://dejure.org/2004,18331)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 2. Hs
    Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1189 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 15.02.2006 - 8 W 22/06

    Prozesskosten: Umfang der Festsetzung der Terminsreisekosten eines am dritten Ort

    In der Entscheidung hob der Bundesgerichtshof zwar die Entscheidung des Beschwerdegerichtes (OLG München OLG-Rep. 2005, 261) auf, welches die Festsetzung von Reisekosten eines auswärtigen Anwaltes am dritten Ort auf die Mehrkosten beschränkte, die bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung am Gerichtsort entstanden wären.
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