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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.06.1995 - 12 U 176/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9308
OLG Hamm, 21.06.1995 - 12 U 176/94 (https://dejure.org/1995,9308)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.1995 - 12 U 176/94 (https://dejure.org/1995,9308)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 12 U 176/94 (https://dejure.org/1995,9308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzhaftung eines Architekten wegen mangelhafter Architektenleistungen ; Abschluss eines Scheingeschäfts zur Erlangung von Deckungsschutz einer Architektenhaftpflichtversicherung ; Umdeutung eines Architektenvertrages in einen Bürgschaftsvertrag oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekten-Scheinvertrag: Kein Versicherungsschutz! (IBR 1996, 159)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1233
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06

    Bürgschaftsvertrag; Scheingeschäft: Anspruch aus einer Bürgschaft für

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Anschein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 117 BGB, Rdnr. 3; Staudinger/Singer, BGB, 2004, § 117 BGB, Rdnr. 1; BGHZ 36, 84; 67, 334; BGH NJW 1980, 1572; ZIP 2006, 1639,BGH NJW 1993, 2435; Hamm NJW-RR 1996, 1233).

    Denn es ist gerade der typische Anlass für die Beurkundung eines Scheingeschäftes, dadurch Dritte zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen (vgl. BGH NJW 1993, 2435: Aufnahme eines unrichtigen Darlehensschuldners, um Widerstand der bankinternen Revision zu verhindern; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1233: nachträglicher Abschluss eines Architektenvertrages, um Ansprüche der Haftpflichtversicherung des Architekten zu erlangen).

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Rechtsprechung
   OLG München, 08.09.1995 - 21 U 4968/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5279
OLG München, 08.09.1995 - 21 U 4968/94 (https://dejure.org/1995,5279)
OLG München, Entscheidung vom 08.09.1995 - 21 U 4968/94 (https://dejure.org/1995,5279)
OLG München, Entscheidung vom 08. September 1995 - 21 U 4968/94 (https://dejure.org/1995,5279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG München I - 18 O 25182/93
  • OLG München, 08.09.1995 - 21 U 4968/94

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 746
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70

    Besitzrechtsverhältnisse bei der GmbH u. Co. KG.

    Auszug aus OLG München, 08.09.1995 - 21 U 4968/94
    Besitzer der Mieträume, waren neben der ... die beiden Untermieterinnen, also juristische Personen (Palandt/Bassenge, BGB , 54. Auflage, § 854 Rn. 12 unter Hinweis auf BGHZ 57, 166), so daß auch aus einem Eigentümer-Besitzerverhältnis gegen den Beklagten zu 2) keine Ansprüche (§§ 987 ff.; §§ 812 ff. BGB ) hergeleitet werden können.
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 156/55

    Haftung des alleinigen Gesellschafters der GmbH

    Auszug aus OLG München, 08.09.1995 - 21 U 4968/94
    Die Haftung des Beklagten zu 2) im Wege des sogenannten Durchgriffs käme nur dann in Betracht, wenn die Rechtsform der juristischen Person mißbräuchlich verwendet wurde oder die Berufung auf deren Selbständigkeit gegen Treu und Glauben verstoßen würde (BGHZ 22, 226; 26, 31/33 ff.; 61, 380/384; vgl. Palandt/Heinrichs BGB , 54. Auflage, Rn. 12 vor § 21 BGB ).
  • BGH, 07.11.1957 - II ZR 280/55

    Aufrechnung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit

    Auszug aus OLG München, 08.09.1995 - 21 U 4968/94
    Die Haftung des Beklagten zu 2) im Wege des sogenannten Durchgriffs käme nur dann in Betracht, wenn die Rechtsform der juristischen Person mißbräuchlich verwendet wurde oder die Berufung auf deren Selbständigkeit gegen Treu und Glauben verstoßen würde (BGHZ 22, 226; 26, 31/33 ff.; 61, 380/384; vgl. Palandt/Heinrichs BGB , 54. Auflage, Rn. 12 vor § 21 BGB ).
  • BGH, 06.10.1960 - II ZR 150/58

    Ungleichbehandlung der Aktionäre

    Auszug aus OLG München, 08.09.1995 - 21 U 4968/94
    Das Gleichbehandlungsgebot richtet sich nämlich an die Gesellschaft, deren Geschäftsführer oder die Mehrheit der Gesellschafter und verbietet diesen gegenüber anderen Gesellschaftern willkürliche Differenzierungen (BGHZ 33, 175/186), wie etwa die Zuwendung von Vorteilen nur an einzelne Gesellschafter.
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72

    Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden

    Auszug aus OLG München, 08.09.1995 - 21 U 4968/94
    Die Haftung des Beklagten zu 2) im Wege des sogenannten Durchgriffs käme nur dann in Betracht, wenn die Rechtsform der juristischen Person mißbräuchlich verwendet wurde oder die Berufung auf deren Selbständigkeit gegen Treu und Glauben verstoßen würde (BGHZ 22, 226; 26, 31/33 ff.; 61, 380/384; vgl. Palandt/Heinrichs BGB , 54. Auflage, Rn. 12 vor § 21 BGB ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.06.1995 - 7 W 36/95   

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https://dejure.org/1995,8764
OLG Düsseldorf, 06.06.1995 - 7 W 36/95 (https://dejure.org/1995,8764)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.1995 - 7 W 36/95 (https://dejure.org/1995,8764)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 1995 - 7 W 36/95 (https://dejure.org/1995,8764)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 383
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 15.02.1996 - 7 U 66/95

    Vertretungsmacht eines Bürgermeisters

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  • OLG Jena, 19.07.2001 - 2 W 382/01

    Streitwert - selbständiges Beweisverfahren

    Das Interesse des Antragstellers an der Beweiserhebung ist in beiden Verfahren das gleiche, damit ist auch der Streitwert in beiden Verfahren gleich.( OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 766; OLG München NJW-RR 1992, 1471;OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 383).Dem Umstand, dass im selbständigen Beweisverfahren kein vollstreckbarer Titel erstritten werden kann, wurde nach früherer Rechtslage vielmehr dadurch Rechnung getragen, dass geringere Rechtsanwaltsgebühren anfielen.
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