Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99   

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https://dejure.org/1999,10491
OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99 (https://dejure.org/1999,10491)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.06.1999 - 4 W 99/99 (https://dejure.org/1999,10491)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 4 W 99/99 (https://dejure.org/1999,10491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO; § 127 Abs. 2 ZPO; § 812 Abs. 1 BGB
    Bestehen von Ausgleichsansprüchen infolge eines Verlöbnisses oder einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft; Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung; Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf Verlobte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen von Ausgleichsansprüchen infolge eines Verlöbnisses oder einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft; Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung; Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf Verlobte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 127 Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1
    Bestehen von Ausgleichsansprüchen infolge eines Verlöbnisses oder einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft; Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung; Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf Verlobte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1675
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1992, 427) hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung nicht besteht.

    Es bietet sich daher an, den ergänzenden Ausgleichsanspruch grundsätzlich danach zu bemessen, was sich für die Klägerin als Mehr an Zugewinnausgleich ergeben würde, wenn im Anfangsvermögen des Antragsgegners das Hausgrundstück nur mit dem geringeren Wert angesetzt würde, den es im Zeitpunkt der Eheschließung ohne die vorehelichen Leistungen der Antragstellerin und ihrer nahen Familienangehörigen gehabt hätte (BGH NJW 1992, 427, 429) [BGH 02.10.1991 - XII ZR 145/90] .

    Auch bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft kommt mangels einer dahin gehenden Vereinbarung ein Anspruch analog den §§ 730 f. BGB in Betracht (BGH NJW 1992, 427; FamRZ 1996, 1141; Urteil vom 25. September 1997 - II ZR 269/96 ).

  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99
    Auch bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft kommt mangels einer dahin gehenden Vereinbarung ein Anspruch analog den §§ 730 f. BGB in Betracht (BGH NJW 1992, 427; FamRZ 1996, 1141; Urteil vom 25. September 1997 - II ZR 269/96 ).
  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 340/95

    Auseinandersetzung einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99
    Auch bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft kommt mangels einer dahin gehenden Vereinbarung ein Anspruch analog den §§ 730 f. BGB in Betracht (BGH NJW 1992, 427; FamRZ 1996, 1141; Urteil vom 25. September 1997 - II ZR 269/96 ).
  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99
    Das gilt u.a. für den Fall, dass beide Partner durch gemeinsame Leistungen zur Schaffung eines Vermögenswertes von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere zum Bau und zur Erhaltung eines zwar auf den Namen des einen Partners eingetragenen, aber als gemeinsames Vermögen betrachteten Anwesens beigetragen hatten (BGH WM 1992, 610).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2018 - 2 UF 152/17

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung gesamtschuldnerischer Verbindlichkeiten über

    aa) Zwar trifft es zu, dass auch Zuwendungen vor der Eheschließung wie hier unter Verlobten oder im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ausgleichsansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage begründen können (BGH, FamRZ 1992, 160 sowie FamRZ 2012, 1789; OLG Celle, NJW-RR 2000, 1675; OLG Köln, FamRZ 2002, 1404).
  • OLG Naumburg, 03.12.2015 - 1 W 44/15

    Sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts: Darlehensrückzahlungsansprüche bei

    Inhaltlich genügt die Ursächlichkeit von Trennung oder Scheidung für die geltend gemachte Rechtsfolge, ohne dass der Anspruch seinen Grund in der Ehe haben muss (BGH, Beschluss vom 5.12.2012 - XII ZB 642/11; vgl. zu solchen Ansprüchen bspw. BGH, Urteil vom 2.10.1991 - XII ZR 145/90; OLG Celle NJW-RR 2000, 1675).
  • LG Kiel, 14.12.2007 - 12 O 453/06

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch wegen Leistungen für ein

    Wenn die Parteien nicht etwas Besonderes unter sich geregelt haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht gegeneinander aufgerechnet (vgl. BGHZ 77, 55, 58; BGH NJW-RR 1993, 774 - 776; BGH NJW 1992, 906 - 907; BGH NJW-RR 1996, 1473 - 1474; OLG Schleswig SchlHA 2002, 84 - 86; OLG Celle NJW-RR 2000, 1675 - 1676; OLG Braunschweig MDR 1998, 1294 - 1295).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.06.1999 - 17 W 241/98   

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https://dejure.org/1999,4487
OLG Köln, 09.06.1999 - 17 W 241/98 (https://dejure.org/1999,4487)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.06.1999 - 17 W 241/98 (https://dejure.org/1999,4487)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 17 W 241/98 (https://dejure.org/1999,4487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostengrundentscheidung Beweisverfahren Hauptsacheprozess

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 494 a, BRAGO § 37 Nr. 3
    Kostengrundentscheidung Beweisverfahren Hauptsacheprozess

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Hauptsacheprozesses gem. § 494a Zivilprozessordnung (ZPO) durch Klageerhebung im selbständigen Beweisverfahren; Umfang der Kostengrundentscheidung des Hauptsacheprozesses im selbständigen Beweisverfahren

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 43 O 135/96
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 17 W 241/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 361
  • Rpfleger 1999, 508
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96

    Begriff der Hauptsacheklage bei Feststellung von Mängeln im selbständigen

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.1999 - 17 W 241/98
    11. Zivilsenat), OLGR 1997, 67 = BauR 1997, 517, nicht nur vor, wenn der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahren Klage erhebt, sondern auch dann, wenn der Antragsteller sich als Beklagter des Hauptsacheprozesses mit der Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 Abs. 1 BGB) oder im Wege der (Hilfs-)Aufrechnung verteidigt und sich dabei auf den Gegenstand des Beweisverfahrens stützt.

    Der Rechtspfleger hat sich bei seiner Entscheidung auf einen zur Problematik des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Kostenentscheidung nach § 494a ZPO ergangenen Beschluß des 11. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln (OLGR 1997, 67; BauR 1997 517) gestützt, demzufolge Hauptsacheklage im Sinne des § 494a ZPO nur die der Zielrichtung des Beweisverfahrens entsprechende Klage sein könne.

  • OLG Köln, 19.08.1998 - 17 W 84/97

    Ausgestaltung der Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses wegen einer vom

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.1999 - 17 W 241/98
    Auch wird die geänderte Rechtsprechung des erkennenden Senates zur Erstattungsfähigkeit der Terminskosten des Vertreters einer als Prozeßpartei eingebundenen GmbH zu berücksichtigen sein; insoweit wird auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 19. August 1998 - 17 W 84/97 - Bezug genommen.
  • BGH, 01.07.2004 - V ZB 66/03

    Anforderungen an die Erhebung der Hauptsacheklage bei Erledigung der

    Das entspricht einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur (OLG Nürnberg, OLGZ 1994, 240, 241 ff.; OLG Hamm, JurBüro 1996, 376; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1295 und OLGR 1999, 323, 324; OLG Zweibrücken, MDR 2002, 476; OLG Frankfurt a.M., OLGR 2002, 120; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 494a Rdn. 11; Musielak/Huber, ZPO, 3. Aufl., § 494a Rdn. 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 494a Rdn. 16; Reichold, in: Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 494a Rdn. 4; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 494a Rdn. 2; Weise, Selbständiges Beweisverfahren im Baurecht, 2. Aufl., Rdn. 580; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 132; a.A. AG Aachen, NJW-RR 1999, 1442) und steht im Einklang mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift.
  • OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 4 U 25/06

    Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Mängelbeseitigungsaufwandes

    Denn es entspricht herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass in Fällen, in denen die Parteien und die Streitgegenstände des selbständigen Beweisverfahrens und eines nachfolgenden Hauptsacheverfahrens nur teilweise identisch sind, die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in Hauptsacheverfahren nur anteilig zu berücksichtigen sind (Werner/Pastor, aaO, Rz. 124 m. w. Nw.; Zöller-Herget, ZPO, 25. Auflage, § 91, Rz. 13 Stichwort " selbständiges Beweisverfahren" m. w. Nw.; OLG Hamm, BauR 2005, 140 f; OLG Hamm, OLGR 2003, 59 f; OLG Koblenz, BauR 2002, 1889 f; OLG München; MDR 1993, 1131; OLG Koblenz; NJW-RR 2004, 1006 f; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Geltendmachung eines

    Zum einen wird darauf abgestellt, dass es einer Klageerhebung durch den Antragsteller dann nicht mehr bedarf, wenn feststeht, dass die im selbständigen Beweisverfahren zu klärende Streitfrage (ganz oder teilweise) vom Streitstoff eines bereits rechtshängigen Verfahrens erfasst wird und die Kosten des Beweisverfahrens deshalb in diesem "Hauptverfahren" ganz oder teilweise mit festzusetzen sind (vgl. z.B. OLG Braunschweig, BauR 2001, 990; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361; OLG Nürnberg, BauR 2000, 442; Landgericht Aachen BauR 01, 1292; OLG Hamm OLGR 97, 299).
  • OLG Hamburg, 04.03.2014 - 8 W 12/14

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten des

    Erstattungsfähig können auch Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sein, das sich auf Tatsachen bezieht, die im Klagverfahren der Rechtsverteidigung dienen ( Senat, Beschluss v. 26.11.2013 zum Aktz. 8 W 106/13; Zöller-Herget, ZPO; 30.Aufl., § 91 Rn.13 "Selbständiges Beweisverfahren"; OLG Nürnberg JurBüro 96, 35; OLG Köln, Beschluss v. 9.6.99 zum Aktz. 17 W 241/98, Rn.4; vgl. auch im Zusammenhang mit einem Kostenantrag nach § 494a Abs. 2 ZPO: BGH , Beschluss v.25.8.2005 zum Aktz. VII ZB 35/04, Rn.9, zit. nach juris ).
  • OLG Braunschweig, 21.11.2003 - 2 W 155/03

    Kosten eines vorausgegangen Beweisverfahrens; Erfassung durch die Kostenregelung

    Das Beweisverfahren betrifft jedoch neben den in dem Hauptsacheprozess einredeweise geltend gemachten Mängeln (zur Berücksichtigung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens in derartigen Fällen vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 361) auch weitere (angebliche) Mängel des streitbefangenen Hauses.
  • OLG Naumburg, 14.01.2003 - 7 W 26/02

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit für ein selbstständiges Beweisverfahren

    Der Senat ist weiterhin der Ansicht, dass auch ein Verfahren, in dem die Gegenstände des selbständigen Beweisverfahrens nur einredeweise, hier als Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Werkmängel geltend gemacht werden, Hauptsacheverfahren im Sinne der Regelungen des selbständigen Beweisverfahrens ist (so auch OLG Köln NJW-RR 2000, 361 gegen OLG Köln NJW-RR 1997, 1295 = BauR 1997, 517 und OLG Naumburg, Beschluss vom 18.12.1996 - 9 W 52/96 - unveröffentlicht; differenzierend Zöller/Herget, a.a.O., § 494 a Rdn. 2: Fristsetzung sollte unterbleiben, solange die Möglichkeit einer Entscheidung über die Gegenstände des selbständigen Beweisverfahrens in einem Prozeßverfahren besteht.).
  • OLG Köln, 23.05.2001 - 3 W 27/01

    Isolierte Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    In allen diesen Fällen ist in Übereinstimmung mit § 37 Nr. 3 BRAGO von einer Identität des Streitgegenstandes zwischen selbständigem Beweisverfahren und Hauptprozess auszugehen, sofern das Kriterium der Nämlichkeit vorliegt, d.h. Identität der Verfahrensbeteiligten ganz oder teilweise gegeben ist und der Gegenstand des Beweisverfahrens ganz oder teilweise in den Hauptsacheprozess eingeführt und dort darüber entschieden worden ist (vgl. hierzu OLG Köln NJW-RR 2000, 361 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 W 47/03

    Rechtsstreit im Sinne des § 494a ZPO bei Rechtsverteidigung, die auf den

    Der Senat ist daher (u.a. mit OLG Köln NJW-RR 2000, 361) der Ansicht, daß ein Rechtsstreit im Sinn des § 494 a ZPO auch dann gegeben ist, wenn der Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens Grundlage für Einwendungen und Einreden im Rahmen der Rechtsverteidigung gegen die Werklohnklage des Unternehmers ist (a.M. u.a. OLG Köln NJW-RR 97, 1295; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 494 a Rdnr. 2; Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 494 a Rdnr. 4).
  • OLG Zweibrücken, 20.08.2001 - 4 W 48/01

    Selbständiges Beweisverfahren - Frist zur Klageerhebung - Identität des

    Zur Fristwahrung erforderlich ist eine Klage, deren Streitgegenstand sich mit demjenigen des selbständigen Beweisverfahrens zumindest teilweise deckt (vgl. etwa OLG Nürnberg OLGZ 1994, 240, 242; OLG Köln NJW-RR 2000, 361; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 494 a Rdn. 5; Thomas/Putzo, ZPO 23. Aufl. § 494 a Rdn. 4, jew.m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 20.02.2002 - 11 W 2/02

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme in der Hauptsache

    Auch dieser andere Prozess kann im übrigen Hauptsacheprozess im Sinne von § 494 a ZPO sein (OLG Köln NJW-RR 2000, 361).
  • OLG Köln, 23.05.2001 - W 27/01

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Zurücknahme des Antrags

  • LG Limburg, 14.06.2021 - 2 OH 15/18
  • LG Köln, 18.11.2002 - 2 OH 9/01

    Anhängigkeit eines Rechtsstreits; Sinn und Zweck des selbständigen

  • LG Augsburg, 24.11.2003 - 2 OH 692/02

    Verfahrensrecht - § 494a ZPO: Rechtsschutzbedürfnis trotz Streitverkündung?

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Rechtsprechung
   OLG München, 26.11.1998 - 29 U 3944/98   

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https://dejure.org/1998,12293
OLG München, 26.11.1998 - 29 U 3944/98 (https://dejure.org/1998,12293)
OLG München, Entscheidung vom 26.11.1998 - 29 U 3944/98 (https://dejure.org/1998,12293)
OLG München, Entscheidung vom 26. November 1998 - 29 U 3944/98 (https://dejure.org/1998,12293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund einer Urheberrechtsverletzung; Geltendmachung des bezifferten Schadens im Wege einer Lizenzanalogie; Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr für die Benutzung der Rechte; Heranziehung der Vergütungsregelung eines beendeten ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Experimente / Rückfall der Urheberrechte

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 97 Abs. 1 UrhG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1497
  • ZUM 1999, 250
  • afp 1999, 205
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Hamburg, 04.03.2008 - 36a C 126/07
    Nach der Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG hat das Urheberrecht die Tendenz, so weit wie möglich beim Urheber zurückzubleiben und nur insoweit übertragen zu werden, wie es für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist (BGh GRUR 1998, 682; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1497).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 24 U 311/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14843
OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 24 U 311/97 (https://dejure.org/1999,14843)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.1999 - 24 U 311/97 (https://dejure.org/1999,14843)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 24 U 311/97 (https://dejure.org/1999,14843)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 209 Abs. 1 § 428 § 719
    Unterbrechung der Verjährung von Gebührenansprüchen einer Rechtsanwaltssozietät

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 3 O 486/96
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 24 U 311/97
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 01.04.2004 - 15 U 20/04

    Bauträgervertrag: Kostenvorschussanspruch des einzelnen Erwerbers!

    Indem der Kläger diesen Beschluss ausdrücklich zum Gegenstand seiner Klageschrift gemacht hat, bringt er zum Ausdruck, dass er damit gerade nicht nur seine eigenen Rechte, sondern in gewillkürter Prozessstandschaft auch die Rechte anderer Wohnungseigentümer geltend machen will (vgl. für die Gebührenklage einer Anwaltssozietät: OLG Düsseldorf, OLGReport 1999, 323).
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