Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99   

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OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99 (https://dejure.org/2000,5580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.01.2000 - 11 W 202/99 (https://dejure.org/2000,5580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 11 W 202/99 (https://dejure.org/2000,5580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    GmbH; Umsatzsteuer; Festsetzung der Rechtsanwaltskosten ; Vorsteuerabzugsberechtigung; Gesamtschuldner ; Schadensersatz

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 und 2; ; ZPO § 104 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 103 ff.; ; UStG § 19 Abs. 1; ; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BRAGO § 25 Abs. 2; ; BGB § 426 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzugsberechtigung bei nur einem von mehreren Streitgenossen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2000, 240
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 28.10.1997 - 1 W 1070/97

    Berechnung der einem von mehreren - gemeinsam durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99
    Dabei ist grundsätzlich (zur Ausnahme im Kraftfahrzeughaftpflichtprozeß vgl. Senatsbeschluß vom 24.06.1999 - 11 W 94/99; KG JurBüro 1998, 197 oder bei Zahlungsunfähigkeit eines der Streitgenossen vgl. Senatsbeschluß vom 08.05.1989 - 11 W 55/89) davon auszugehen, daß die Streitgenossen gemäß § 426 Abs. 1 BGB nach Kopfteilen, bei unterschiedlicher Beteiligung am Rechtsstreit diesem Verhältnis entsprechend haften (KG a.a.O.) und - wenn nichts anderes vorgetragen und glaubhaft gemacht (§§ 104 Abs. 2 Satz 1, 294 ZPO) - dementsprechend von ihrem Prozeßbevollmächtigten in Anspruch genommen werden (vgl. hierzu auch Eicken/Madert, NJW 1996, 1651, 1652; a.A. OLG Hamm Rpfleger 1992, 220).
  • OLG Schleswig, 04.10.1996 - 9 W 117/96

    Prozeßrecht; unterschiedliche Vorsteuerabzugsberechtigung der Streitgenossen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99
    Das aber hängt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG - neben der Rechnungsstellung - grundsätzlich davon ab, in welchem Umfange er seine "Leistung" den Streitgenossen erbracht hat, was sich wiederum nach dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Verhältnis richtet (BFH BStBl II 1985, 21; SchlHOLG JurBüro 1997, 644), hier also dem Anwaltsvertrag.
  • BFH, 13.09.1984 - V B 10/84

    Leistungen für das Unternehmen liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99
    Das aber hängt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG - neben der Rechnungsstellung - grundsätzlich davon ab, in welchem Umfange er seine "Leistung" den Streitgenossen erbracht hat, was sich wiederum nach dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Verhältnis richtet (BFH BStBl II 1985, 21; SchlHOLG JurBüro 1997, 644), hier also dem Anwaltsvertrag.
  • OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11

    Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den

    Aus diesem Grunde wäre bei einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten die Umsatzsteuer zur Hälfte festzusetzen (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.4.2008 - 6 W 167/07, Rn. 15 nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.1.2000 - 11 W 202/99, Rpfleger 2000, 240, Rn. 5 nach juris).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 6 W 167/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer

    Aus diesem Grunde ist die Umsatzsteuer zur Hälfte festzusetzen (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.1.2000, 11 W 202/99, RPfleger 2000, 240, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2009 - 6 W 148/09

    Kostenfestsetzung: Anspruch von einem gemeinsamen Anwalt vertretener

    Für den Geschäftsführer bzw. Gesellschafter einer GmbH fehlt jedoch eine entsprechende gesetzliche Regelung, so dass bei einer gemeinschaftlichen Inanspruchnahme von GmbH und ihrem Geschäftsführer grundsätzlich von einer kopfteiligen Kostentragung auszugehen ist (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.1.2000, 11 W 202/99, JurBüro 2000, 315, zitiert nach Juris).
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2003 - 2 W 246/03

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Korrespondenzanwalt im

    Dabei ist infolge der Teilabhilfe zwischen den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten - auch hinsichtlich des jeweiligen Wertansatzes - zu differenzieren (vgl. OLG Karlsruhe, Rpfleger 2000, 240; vgl. auch von Eicken/Lappe/Madert, Die Kostenfestsetzung, 18. Aufl., Rz. 212).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2001 - 8 W 80/99

    Streitgenossenschaft - Mehrwertsteuerschuld obsiegender Streitgenossen gegenüber

    Ist das Innenverhältnis unter mehreren Schuldnern gesetzlich so geregelt, dass die Vermutung des § 426 Abs. 1 BGB -- gleiche Anteile nach "Köpfen" -- nicht eingreifen kann, ist es geboten, diese abweichende Bestimmung zugrunde zu legen und nicht eine fiktive Kopfteil-Regelung anzuwenden (so überzeugend KG NJW-RR 1998, 860 = JurBüro 1998, 197 = VersR 1999, 464 = AnwBl. 1999, 179; vgl. auch OLG Karlsruhe Die Justiz 2000, 315 = RPfl 2000, 240; LG Berlin JurBüro 1997, 428).
  • LAG Berlin, 17.09.2003 - 17 Ta 6066/03

    Sind nicht alle obsiegenden Streitgenossen zum Vorsteuerabzug berechtigt,

    Bei einer derartigen Sachlage bestimmt sich die Verpflichtung der unterliegenden Partei, die beim Rechtsanwalt der obsiegenden Streitgenossen angefallene Umsatzsteuer zu erstatten, nach dem Innenverhältnis der Streitgenossen (KG, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 W 1070/97 - JurBüro 1998, 197 f.; Zöller, ZPO, 23. Auflage 2002, § 91 Rn. 13 "Umsatzsteuer" m.w.N.; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Januar 2000 - 11 W 202/99 - JurBüro 2000, 315f., wonach sich bereits die umsatzsteuerpflichtige Leistung des Rechtsanwalts nach der Ausgleichspflicht der Streitgenossen untereinander richten soll).
  • KG, 07.03.2022 - 19 W 18/22

    Kostenfestsetzung im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren:

    Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Parteien und sind nur einige von ihnen vorsteuerabzugsberechtigt bzw. haben die entsprechende Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO abgegeben, erfolgt die Aufteilung der Umsatzsteuer nach Kopfteilen (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss v. 11.1.2000, 11 W 202/99; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 3.2.2014, I-20 W 18/12).
  • VG Berlin, 01.10.2010 - 28 K 160.09

    Kostenerstattung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Umsatzsteuer, Anwaltsgebühren

    Daher ist auch die Umsatzsteuer durch die Zahl der Auftraggeber zu teilen (s. Rspr, betreff. den Fall, dass einer der Streitgenossen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist: OLG Bamberg, Beschluss vom 13.11.1992, 6 W 34/91; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2000, 11 W 202/99; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.10.1992, 2 W 2852/92).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98   

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https://dejure.org/1999,7287
OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98 (https://dejure.org/1999,7287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.1999 - 22 U 125/98 (https://dejure.org/1999,7287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 22 U 125/98 (https://dejure.org/1999,7287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erbbaurecht; Kaufvertrag; Zustimmung; Grundstückseigentümer; Ersetzung; Ersetzungsverfahren; Wirksamkeit; Vertrag

  • Judicialis

    ErbbauVO § 6 Abs. 1; ; ErbbauVO § 6 Abs. 7; ; BGB § 108 Abs. 2; ; BGB § 177 Abs. 2; ; BGB § 415 Abs. 2; ; BGB § 1366 Abs. 3; ; BGB § 1829 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung des Erwerbers eines Erbbaurechts; Beibringung der Zustimmung der Grundstückseigentümer

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98
    Zwar ist seit der Entscheidung des BGH ( BGHZ 22, 220, 225; 61, 209, 211) anerkannt, dass der schuldrechtliche Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses grundsätzlich durch eine Vormerkung gesichert werden kann.

    Insbesondere muß auch der zukünftige Erbbauzins bestimmbar sein (BGHZ 22, 220, 225; OLG Hamm NJW 1967, 2362; Staudinger-Gursky, BGB, 13. Aufl., § 883 Rn. 94).

  • BGH, 13.07.1973 - V ZB 8/73

    Änderung des Erbbauzinses; Vormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98
    Zwar ist seit der Entscheidung des BGH ( BGHZ 22, 220, 225; 61, 209, 211) anerkannt, dass der schuldrechtliche Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses grundsätzlich durch eine Vormerkung gesichert werden kann.
  • LG Mainz, 28.10.1970 - 3 S 225/70
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98
    Dadurch wird jedoch der Erhöhungsmaßstab nicht in ausreichender Weise festgeschrieben (OLG Hamm NJW 1967, 2362, HansOLG MDR 1971, 136; MüKo- v. Oefele, BGB; 3. Aufl., § 9 ErbbauVO Rn. 64; Ingenstau, Erbbaurecht, 7. Aufl., § 9 Rz. 70; Soergel-Stürner, BGB, 12. Aufl., § 9 ErbbauVO, § 9 Rn. 12; a.A. KG OLGZ 1976, 276, 279 zu einer Klausel "angemessen zu erhöhen, soweit dies unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht unbillig' ist", Staudinger-Gursky, BGB, 13.Aufl., § 883 Rn. 94).
  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung bezüglich gezahlter Notar- und

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98
    Die Interessenslage des Erwerbers des Erbbaurechts ist mit derjenigen des anderen Vertragsteils in den genannten Fallgruppen vergleichbar, wenn der Erwerber wie im vorliegenden Fall an den schwebend unwirksamen schuldrechtlichen Vertrag weiterhin gebunden ist, auch wenn die Zustimmung zunächst versagt worden ist oder wegen gestellter Auflagen als verweigert gilt, da die Möglichkeit besteht, die Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen (zur Bindung s. BGH ZIP 1986, 36, 37).
  • KG, 27.02.1976 - 1 W 1126/75
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98
    Dadurch wird jedoch der Erhöhungsmaßstab nicht in ausreichender Weise festgeschrieben (OLG Hamm NJW 1967, 2362, HansOLG MDR 1971, 136; MüKo- v. Oefele, BGB; 3. Aufl., § 9 ErbbauVO Rn. 64; Ingenstau, Erbbaurecht, 7. Aufl., § 9 Rz. 70; Soergel-Stürner, BGB, 12. Aufl., § 9 ErbbauVO, § 9 Rn. 12; a.A. KG OLGZ 1976, 276, 279 zu einer Klausel "angemessen zu erhöhen, soweit dies unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht unbillig' ist", Staudinger-Gursky, BGB, 13.Aufl., § 883 Rn. 94).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4801
OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98 (https://dejure.org/2000,4801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.06.2000 - 5 U 211/98 (https://dejure.org/2000,4801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 5 U 211/98 (https://dejure.org/2000,4801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 9a § 19 Abs. 1, Abs. 2
    Leistung der Stammeinlage bei Zurückgewährung als Darlehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 19 Abs. 1, 2, § 9a Abs. 1
    Verdeckte Sacheinlage trotz Bareinzahlung bei Zusammenhang mit - später wieder getilgtem - Darlehen an Gesellschafter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 2014
  • NZG 2001, 84
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 303/96

    Rechtsfolgen der Verletzung der Sachgründungsvorschriften in Fällen einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Zwar hatte die Zahlung der Beklagten zu 1) keine Erfüllungswirkung, so daß ihr insoweit ein Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB zusteht (BGH NJW 1998, 1951, 1953).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Daß die Beklagte zu 1) ihrer fortbestehenden Verpflichtung nachgekommen ist, muß sie darlegen und beweisen (BGH NJW 1992, 2698 ).
  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89

    Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Soweit eine Tilgungsbestimmung erforderlich ist, muß der Wille des Leistenden nach außen zum Ausdruck gebracht werden (BGH a. a. O. und NJW 1991, 1294 ).
  • BGH, 21.09.1978 - II ZR 214/77

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Übernahme einer Stammanlage - Fälligkeit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Die Gesellschafterversammlung verliert ihre entsprechende Rechtszuständigkeit; einer Willensbildung der Gesellschafter bedarf es nicht mehr (BGH NJW 1979, 216; Rowedder/Koppensteiner § 46 GmbHG Rn. 35; Zöllner/Baumbach/Hueck § 46 GmbHG Rn. 16).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 347/97

    Grundsatzentscheidung zum Kapitalehaltungsrecht bei der GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Nicht zuletzt hat sich der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 2000 in den Sachen II ZR 347/97, II ZR 75/98 und II ZR 118/98 ausdrücklich gegen eine Heilung verbotswidrig erfolgter Auszahlungen von Stammkapital ausgesprochen und u.a. ausgeführt, daß ein einmal entstandener Erstattungsanspruch der Gesellschaft nicht von Gesetzes wegen entfalle, wenn sich etwa die Vermögenslage der Gesellschaft zwischenzeitlich wieder nachhaltig bis zur Deckung der Stammkapitalziffer verbessert habe.
  • OLG Hamm, 16.02.1994 - 8 U 179/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Überdies hat die GmbH, anders als in § 19 GmbHG vorausgesetzt, den auf die Einlageschuld gezahlten Betrag gerade nicht zur freien Verfügung erhalten (OLG Hamm GmbHR 1992, 750 und GmbHR 1994, 472, 473; OLG Köln GmbHR 1974, 470).
  • OLG Hamburg, 15.04.1994 - 11 U 237/93

    Geldleistung eines GmbH-Gesellschafters an die Gesellschaft ohne Zweckbestimmung

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Können - wie vorliegend - Zahlungen an die Gesellschaft nicht als Leistungen auf die Einlageschuld bewertet werden, ist es dem Leistenden verwehrt, diese nachträglich mit einer solchen Zweckbestimmung zu versehen (HansOLG Hamburg GmbHR 1994, 468, 470; OLG Hamm GmbHR 1992, 749, 750).
  • OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 22/04

    Heilung einer unwirksamen Stammeinlagenerbringung bei einer GmbH

    a) Das Landgericht hat dabei einen Gedankengang zugrunde gelegt, den der Senat zuerst in GmbHR 2000, 1046 entwickelt und seither mehrfach bestätigt hat (SchlHA 2003, 246 = GmbHR 2003, 1058).

    Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn der Insolvenzzweck erreicht ist, weil sämtliche Gläubiger befriedigt sind und mit dem Entstehen neuer Verbindlichkeiten nicht mehr zu rechnen ist (Senat GmbHR 2000, 1046, 1048 mit Nachweisen).

  • OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 23/03

    GmbH-Recht: Pflicht des Gesellschafters zur Zahlung der Bareinlage sowie zur

    Die Zahlung auf den Bereicherungsanspruch heilt den Mangel der Tilgung der Bareinlage nicht (vgl. zur Zahlung auf einen Darlehensanspruch OLG Schleswig NZG 2001, 84; Michalski-Ebbing a.a.O. § 19 Rdn. 41; a.A. Scholz/Schneider a.a.O. § 19 Rdn. 41; Keil EwiR 2000, 1057).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2012 - 16 U 39/11

    Anforderungen an die Erfüllung der Einlageschuld des GmbH-Gesellschafters

    Die Darlehensabrede ist unwirksam und kann nicht dazu führen, dass die prinzipiell unverzichtbare und nicht aufrechenbare Einlageforderung - entgegen dem Schutzzweck des § 19 Abs. 2 GmbHG - durch eine in dieser Hinsicht schwächere Darlehensforderung ersetzt wird, die diesen Beschränkungen nicht unterliegt (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2009 - 16 U 73/08 -, juris; Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 29. Juni 2000 - 5 U 211/98 -, OLGR Schleswig 2000, 335 ).
  • OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00

    Verdeckte Sacheinlage durch Hin- und Herzahlen bei Gründung einer Vorrats-GmbH

    Aus dieser Sicht ist auch der Einwand der Beklagten, die - nicht wirksam begründete - Darlehensforderung sei in der gesamten Zeit von Oktober 1997 bis zur Rückzahlung werthaltig gewesen, unerheblich (vgl. Senat - 5 U 211/98 - Urteil vom 29. Juni 2000; 5 U 5/00 - Urteil vom 8. Juni 2000).
  • OLG Oldenburg, 31.01.2002 - 1 U 115/01

    Erfüllung der Bareinlageverpflichtung gem. § 19 Abs. 1 und 2 ; Gesetz über die

    Der Zahlungsvorgang vom 17./18. Januar 1991 hat deshalb die Einlageschuld des Beklagten nicht tilgen können, weil angesichts der in geringem zeitlichen Abstand erfolgten Hin und Herüberweisung nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Einlagebetrag dem Beklagten selbst als Geschäftsführer zur endgültigen und freien Verfügung gestanden hat (vgl. dazu BGH GmbHR 2001, 1114, 1115; BGH GmbHR 1996, 283; BGHZ 125, 141, 143; Senatsurteil vom 23. September 1999 NZG 2000, 316; OLG Schleswig BB 2000, 2014; OLG Hamm, BB 1997, 433, 434; OLG Hamm GmbHR 1992, 749, 750; ScholzWinter, GmbHG, 9. Aufl., § 5 RdNr. 78; Baumbach/HueckFastrich, a.a.O. RdNr. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Schleswig, 23.01.2003 - 5 U 68/02
    Auch liegt der zu beurteilende Sachverhalt nicht etwa derart, dass - wie bei den typischen Fällen eines unzulässigen" "Hin- und Herzahlens" - die zunächst erbrachte Bareinlage infolge Darlehensgewährung in gleicher Höhe an den Gesellschafter sofort gegen einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegenüber diesem eingetauscht wird und von daher die Gesellschaft nur eine "Durchgangsstation" bei einer Leistung des Gesellschafters an sich selbst (BGH ZIP 2002, 799, 801) darstellt (so verhielt sich in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des Senats vom 29. Juni 2000 -5 U 211/98 -, GmbHR 2000, 1046, 1047 f. und vom 26. Juli 2000 -5 U 2/00 -, ZIP 2000, 1833 f. = GmbHR 2000, 1045, zugrunde lagen).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.08.2000 - 26 W 71/2000, 26 W 71/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4356
OLG Frankfurt, 01.08.2000 - 26 W 71/2000, 26 W 71/00 (https://dejure.org/2000,4356)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2000 - 26 W 71/2000, 26 W 71/00 (https://dejure.org/2000,4356)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2000 - 26 W 71/2000, 26 W 71/00 (https://dejure.org/2000,4356)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde; Insolvenzverfahren; Schuldenbereinigungsplan; Gläubigerverzeichnis; Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer

    (Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde wegen der Gefahr einer divergierenden insolvenzgerichtlichen Rechtsprechung)

  • Judicialis

    ZPO § 57; ; ZPO § ... 569; ; ZPO § 577; ; InsO § 34 Abs. 2; ; InsO § 7; ; InsO § 7 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 7 Abs. 1 S. 2; ; InsO § 307 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 307 Abs. 1 S. 3; ; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 307; ; InsO § 305 Abs. 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    InsO § 7 Abs. 1 S. 1 § 307
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 46
  • NZI 2000, 536
  • NZI 2001, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Gießen, 10.03.2000 - 6 IK 125/99

    Prozessfähigkeit der Gläubiger im Schuldenbereinigungsplanverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2000 - 26 W 71/00
    6 IK 125/99 AG Gießen.
  • OLG Köln, 03.03.2000 - 2 W 31/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2000 - 26 W 71/00
    Dies kann nach Auffassung des Senats bereits dann der Fall sein, wenn zwar keine obergerichtliche Rechtsprechung zu der Fragestellung vorliegt, jedoch abweichende Entscheidungen von Land- und Amtsgerichten oder abweichende Ansichten in der Literatur zu wesentlichen Rechtsfragen der Insolvenzordnung die Notwendigkeit einer einheitlichen Ausrichtung begründen (so auch OLG Köln, Beschluß vom 3.3.2000 - 2 W 31/2000).
  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

    Dies gilt auch, wenn das Insolvenzgericht keinen Insolvenzverwalter bestellt, sondern nach § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO die Eigenverwaltung anordnet (OLG Naumburg ZInsO 2000, 565 f.; OLG München MDR 2002, 412 f.; MünchKomm-InsO/Wittig, § 270 Rdn. 105; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 240 Rdn. 1 [für Passivprozesse]; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 270 Rdn. 18; Gundlach, NJW 2004, 3222, 3223 f. m.w.N.; a.A. MünchKomm-ZPO/Feiber, 2. Aufl., § 240 Rdn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.11.1999 - 13 WF 583/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8855
OLG Koblenz, 05.11.1999 - 13 WF 583/99 (https://dejure.org/1999,8855)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.11.1999 - 13 WF 583/99 (https://dejure.org/1999,8855)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. November 1999 - 13 WF 583/99 (https://dejure.org/1999,8855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltspflicht; Kinder; Betreuung; Erziehungsgeld; Barunterhaltsanspruch; Ehe

  • rechtsportal.de

    Unterhaltspflicht gegenüber Kindern aus früherer Ehe bei Betreuung von Kindern aus einer neuen Beziehung; Berücksichtigung des Erziehungsgeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 687 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.1996 - XII ZR 2/95

    "Hausmann" muß Unterhalt zahlen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.1999 - 13 WF 583/99
    [vgl. BGH FamRZ 1996, 796].

    Die Rollenverteilung in der Ehe und die Beschaffung und Verteilung des Unterhalts können die Ehegatten dabei weitgehend frei gestalten; dies darf grundsätzlich aber nicht zu Lasten minderjähriger Kinder eines Ehegatten aus einer anderen Beziehung gehen (vgl. BGH, FamRZ 96, 796).

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 56/07

    Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Anerkannt ist, dass diese Änderungsbefugnis nicht nur die Entscheidung über die Höhe der zu leistenden Raten umfasst, sondern auch die Anordnung der Erstattung der im Prozess zulasten der betroffenen Partei angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten ermöglicht (vgl. OLG Celle, OLG-Report 2000, 335, 336 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 144/14

    Zwanzigjährige in der Berufsvorbereitung - keine gesteigerte Unterhaltspflicht

    Berufsschulen und Berufsfachschulen zählen aber nicht als allgemeine Ausbildung, da sie neben allgemeinen Ausbildungsinhalten bereits berufsbezogene Ausbildungsinhalte vermitteln (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Mai 1999 - 5 WF 41/99 - NJWE-FER 2000, 53; OLG Koblenz, Beschluss vom 05. November 1999 - 13 WF 583/99 - FamRZ 2000, 687; Reinken, in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.05.2014, § 1606 Rn. 32).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2005 - 19 W 62/05

    Prozesskostenhilfe: Auswirkungen einer wesentlichen Änderung der maßgebenden

    Nach Ansicht u.a. des OLG Celle (OLGR 2000, 335 = MDR 2001, 230, ihm folgend vorliegend das Landgericht, ebenso Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Rdn. 391) soll bei einem Vermögenserwerb die Wesentlichkeit jedenfalls dann zu bejahen sein, wenn das erworbene Vermögen nennenswert bzw. deutlich über dem Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII liegt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.04.2000 - 14 U 205/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20931
OLG Düsseldorf, 07.04.2000 - 14 U 205/99 (https://dejure.org/2000,20931)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2000 - 14 U 205/99 (https://dejure.org/2000,20931)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2000 - 14 U 205/99 (https://dejure.org/2000,20931)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 328 § 826 § 254
    Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber Dritten

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 5 O 421/97
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2000 - 14 U 205/99
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 30.08.2006 - 1 U 33/04

    Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich einer Pflichtprüfung

    Umstände, die für einen entsprechenden Verpflichtungswillen der Beklagten sprechen könnten (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 335 ff.), fehlen; auch ist ein Interesse der Beklagten an der Begründung einer eigenständigen vertraglichen Verpflichtung nicht nur zur SB, sondern auch zu den Klägerinnen oder dem Bankhaus nicht ansatzweise ersichtlich.

    § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB findet nach zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung auch im Rahmen der vertraglichen Dritthaftung des Abschlussprüfers Beachtung (s.Nachw. bei BGH, AG 2006, 197; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 335 ff.; BK-Hense, aaO., Rdn. 192) und gebietet es, wie ausgeführt, strenge Anforderungen an die Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich des Prüfungsauftrags zu stellen (BGHZ 138, 257, 262; m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 11.05.2022 - 9 U 28/21

    Haftung des Prüfverbands der Genossenschaft gegenüber Kapitalanlegern bei

    Aus § 323 HGB bzw. § 62 GenG lassen sich daher keine Ansprüche Dritter herleiten (Hopt/Merkt, 41. Aufl. 2022, § 323 Rn. 8; Lang WPg 1989, 57; Fischer, DB 2012, 1495; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. April 2000 - 14 U 205/99, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 6 WF 131/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21165
OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 6 WF 131/99 (https://dejure.org/1999,21165)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.11.1999 - 6 WF 131/99 (https://dejure.org/1999,21165)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. November 1999 - 6 WF 131/99 (https://dejure.org/1999,21165)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 16a § 43b Abs. 1
    Freiwillige Gerichtsbarkeit - Anerkennung ausländischer Entscheidung - Annahme eines Kindes - Adoptionsverfahren der Republik Tschechien

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12

    Ausbildungs und Studienförderungsrecht

    Über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung im Sinne von § 16a FGG wird in einem Gerichtsverfahren wie dem hier vorliegenden als Vorfrage entscheiden, ohne dass es hierfür eines förmlichen Anerkennungsverfahrens bedarf (vgl. hierzu: Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 231/87 - zitiert nach Juris, Rdnr. 11; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 16. November 1999 - 6 WF 131/99 - zitiert nach Juris; Bassenge/Roth, Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Kommentar, 11. Auflage, § 16a Rdnr. 1).

    In gleicher Weise ist in § 108 Abs. 1 FamFG geregelt, dass ausländische Entscheidungen, zu denen auch Adoptionsentscheidungen ausländischer Gerichte gehören (vgl. hierzu: Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 16. November 1999 - 6 WF 131/99 - zitiert nach Juris; Palandt, a. a. O., Art. 22 EGBGB Rdnr. 12), anerkannt werden, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf.

    Danach beurteilt sich die internationale Zuständigkeit des ausländischen Staates auf Grund der spiegelbildlichen Anwendung der entsprechenden deutschen Vorschriften (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04. April 2006 - 1 W 369/05 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 11 Wx 8/03 - NJW 2004, 516, [517]; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 16. November 1999 - 6 WF 131/99 - zitiert nach Juris; Palandt, a. a. O., Art. 22 EGBGB Rdnr. 13).

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