Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00   

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https://dejure.org/2001,3386
OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00 (https://dejure.org/2001,3386)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.02.2001 - 6 U 179/00 (https://dejure.org/2001,3386)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - 6 U 179/00 (https://dejure.org/2001,3386)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    DRS

  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UrhG § ... 5; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; UrhG § 2; ; UrhG § 5 Abs. 2; ; UrhG § 5 Abs. 1; ; HGB § 342 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 342; UrhG §§ 97 2 5
    Urheberrechtsschutz für "Deutsche Rechnungslegungsstandards" ["DRS"]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1199
  • GRUR-RR 2002, 161
  • ZUM 2001, 527
  • afp 2001, 149
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 129/81

    VOB/C

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
    Denn amtliche Werke sind nur die aus einem Amt herrührenden Werke (vergleiche nur BGH GRUR 1972, 713, 714 "Im Rhythmus der Jahrhunderte"; BGH GRUR 1982, 37, 40 "WK-Dokumentation" und BGH GRUR 1984, 117, 118 = NJW 1984, 1621, 1622 "VOB/C").

    Letzteres kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Bestimmung des § 5 UrhG eine Ausnahmeregelung beinhaltet und deshalb eng auszulegen ist (siehe dazu BGH NJW 1984, 1621, 1622 a.E., "VOB/C").

    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (BGH NJW 1984, 1621 "VOB/C"), dass unter einem Amt jede mit Verwaltungskompetenzen und Hoheitsbefugnissen betraute Behörde oder beliehene Institution verstanden werden könne, dass die Übertragung von Verwaltungskompetenzen und Hoheitsbefugnissen an einen beliehenen Unternehmer aber einer gesetzlichen Grundlage bedürfe, diese Grundlage könne in einem formellen Gesetz oder in einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Rechtsverordnung bestehen, die Übertragung selbst könne dann durch einen Verwaltungsakt vorgenommen werden, der auf eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung gestützt sei.

  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 26/77

    Urheberrechtsschutzfähigkeit von Darstellungen iSv UrhG § 2 Abs. 1 Nr 7

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
    Da das technische Gedankengut eines Werkes anerkanntermaßen (vgl. etwa BGH, a.a.O. "Ausschreibungsunterlagen"; BGH GRUR 1981, 352, 353 "Staatsexamensarbeit"; BGH NJW 1979, 1548 "Flughafenpläne" und Schricker/Urheberrecht, § 2 Rdn. 8 und 32) nicht Gegenstand des Urheberrechtsschutzes sein und folglich auch nicht zur Begründung der Schutzfähigkeit von Schriftwerken, die die technische Lehre enthalten, herangezogen werden könne, könnten solche Schriftwerke nur bei einer eigenschöpferischen Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts und/oder der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargestellten Stoffes am Urheberrechtsschutz teilnehmen, trotz ausdrücklichen Hinweises des Senats sei hierzu jedoch nichts vorgetragen worden.
  • BGH, 28.04.1972 - I ZR 108/70

    Im Auftrag der Bundeswehr hergestellter Informationsfilm über die Geschichte der

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
    Denn amtliche Werke sind nur die aus einem Amt herrührenden Werke (vergleiche nur BGH GRUR 1972, 713, 714 "Im Rhythmus der Jahrhunderte"; BGH GRUR 1982, 37, 40 "WK-Dokumentation" und BGH GRUR 1984, 117, 118 = NJW 1984, 1621, 1622 "VOB/C").
  • OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 80/98

    Technische Regelwerke

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
    Soweit die Antragsgegnerin unter Hinweis auf das am 06.08.1999 verkündete, u.a. in GRUR 2000, 1022 f. veröffentlichte Urteil des Senats in dem Rechtsstreit 6 U 80/98 die Auffassung vertreten hat, die Antragstellerin müsse im einzelnen substantiieren, aus welchen Gründen das Werk, an dem der DRSC bestehende ausschließliche Nutzungsrechte von den Mitgliedern seines Standardisierungsrats unstreitig erworben und alsdann auf die Antragstellerin übertragen hat, überhaupt urheberrechtsschutzfähig sei, vermag der Senat dem schon deshalb nicht beizupflichten.
  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
    Da das technische Gedankengut eines Werkes anerkanntermaßen (vgl. etwa BGH, a.a.O. "Ausschreibungsunterlagen"; BGH GRUR 1981, 352, 353 "Staatsexamensarbeit"; BGH NJW 1979, 1548 "Flughafenpläne" und Schricker/Urheberrecht, § 2 Rdn. 8 und 32) nicht Gegenstand des Urheberrechtsschutzes sein und folglich auch nicht zur Begründung der Schutzfähigkeit von Schriftwerken, die die technische Lehre enthalten, herangezogen werden könne, könnten solche Schriftwerke nur bei einer eigenschöpferischen Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts und/oder der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargestellten Stoffes am Urheberrechtsschutz teilnehmen, trotz ausdrücklichen Hinweises des Senats sei hierzu jedoch nichts vorgetragen worden.
  • BGH, 12.06.1981 - I ZR 95/79

    WK-Dokumentation

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
    Denn amtliche Werke sind nur die aus einem Amt herrührenden Werke (vergleiche nur BGH GRUR 1972, 713, 714 "Im Rhythmus der Jahrhunderte"; BGH GRUR 1982, 37, 40 "WK-Dokumentation" und BGH GRUR 1984, 117, 118 = NJW 1984, 1621, 1622 "VOB/C").
  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82

    Ausschreibungsunterlagen

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
    In dem genannten Urteil hat der Senat unter Hinweis auf die Entscheidung "Ausschreibungsunterlagen" des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1984 (GRUR 1984, 659 = NJW 1985, 1631) ausgeführt, dass für wissenschaftliche Schriftwerke ein Schriftwerkschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG nur dann in Betracht kommt, wenn das Werk die nach § 2 Abs. 2 UrhG notwendige persönliche geistige Schöpfung erkennen lässt, und dass diese persönliche geistige Schöpfung bei wissenschaftlichen Schriftwerken ebenso wie bei Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG in der individuellen Darstellung selbst, also in der Formgestaltung zum Ausdruck kommen müsse.
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 79/88

    DIN-Normen gemeinfrei, wenn sie als technische Baubestimmungen bauaufsichtlich

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00
    Anders als in dem der Entscheidung "DIN-Norm" des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1990, 1003, 1004) zugrundeliegenden Lebenssachverhalt ist es im Streitfall im übrigen so, dass der DRSC sich und seine Arbeit selbst finanziert hat und nicht durch Hoheitsakt damit beauftragt worden ist, im Namen und auf Rechnung einer Behörde allgemeinverbindliche (DIN-) Normen zu entwickeln.
  • OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05

    Wetterdaten für Flugzeugführer - Datenbankschutz und Auskunftspflicht nach

    Zum anderen liegen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen der als Ausnahmevorschrift eng auszulegenden Bestimmung (Senat, GRUR-RR 2002, 161 [162] - DRS m.w.N.) nicht vor.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 20/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10484
OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 20/00 (https://dejure.org/2000,10484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2000 - 13 U 20/00 (https://dejure.org/2000,10484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2000 - 13 U 20/00 (https://dejure.org/2000,10484)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Grobe Fahrlässigkeit; Unbeschrankter Bahnübergang; Andreaskreuz; Schadensersatz; Haftungsfreistellung

  • Judicialis

    RVO § 637; ; RVO § 640; ; StVO § 19; ; StVO § 3 Abs. 1 S. 4; ; BGB § 823; ; BGB § 291; ; BGB § 288; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; EBO § 11; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 20/00
    Dabei kann vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (BGH VersR 92, 1085; OLG Hamm r+s 99, 188; r+s 99, 145; OLG Oldenburg VersR 97, 611; OLG Nürnberg VersR 95, 331).

    Es müssen vielmehr weitere, in der Person des Handelnden liegende Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (BGH VersR 92, 1085).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 20/00
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und wer unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 89, 582).
  • OLG Nürnberg, 28.04.1994 - 8 U 3768/93

    Nachweis der groben Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 20/00
    Dabei kann vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (BGH VersR 92, 1085; OLG Hamm r+s 99, 188; r+s 99, 145; OLG Oldenburg VersR 97, 611; OLG Nürnberg VersR 95, 331).
  • OLG München, 05.04.1991 - 10 U 6440/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 20/00
    Dieser Verstoß gegen die besondere Sorgfaltspflicht des § 19 StVO wiegt besonders schwer und ist objektiv grob fahrlässig (vgl. auch BGH VersR 94, 618 m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 97,.1480; OLG München VersR 93, 242).
  • OLG Oldenburg, 13.11.1996 - 2 U 157/96

    Grobe Fahrlässigkeit; Stoppschild; Überfahren; Schleudern; Kfz

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 20/00
    Dabei kann vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (BGH VersR 92, 1085; OLG Hamm r+s 99, 188; r+s 99, 145; OLG Oldenburg VersR 97, 611; OLG Nürnberg VersR 95, 331).
  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 20/00
    Dieser Verstoß gegen die besondere Sorgfaltspflicht des § 19 StVO wiegt besonders schwer und ist objektiv grob fahrlässig (vgl. auch BGH VersR 94, 618 m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 97,.1480; OLG München VersR 93, 242).
  • OLG Hamm, 28.10.1998 - 20 U 118/98
    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 20/00
    Dabei kann vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (BGH VersR 92, 1085; OLG Hamm r+s 99, 188; r+s 99, 145; OLG Oldenburg VersR 97, 611; OLG Nürnberg VersR 95, 331).
  • OLG Hamm, 04.12.1998 - 20 U 127/98
    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 20/00
    Dabei kann vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (BGH VersR 92, 1085; OLG Hamm r+s 99, 188; r+s 99, 145; OLG Oldenburg VersR 97, 611; OLG Nürnberg VersR 95, 331).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6077
OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98 (https://dejure.org/2000,6077)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.04.2000 - 1 U 106/98 (https://dejure.org/2000,6077)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. April 2000 - 1 U 106/98 (https://dejure.org/2000,6077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 34; ; BGB § 839; ; BauGB §§ 14, 16; ; LBauO-MV § 60 Abs. 1; ; LBauO-MV § 80 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    Zur Frage, ob die Untersagung der Nutzung eines Gebäudes durch einen Beamten des Bauordnungsamtes eine Amtspflichtverletzung darstellen kann

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindung der Gerichte; Verwaltungsgerichtliche Vorentscheidung; Summarisches Verfahren; Nutzungsuntersagung; Anordnung sofortiger Vollziehung; Baumaßnahme

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Selbst wenn die beteiligten Amtsträger bei der Auslegung baurechtlicher Vorschriften zu einem unrichtigen Ergebnis gekommen wären, wäre ein Fahrlässigkeitsvorwurf dann nicht begründet, wenn sie ihre Entscheidung nach gewissenhafter tatsächlicher und rechtlicher Prüfung aufgrund vernünftiger Überlegungen getroffen haben (vgl. BGHZ 119, 365; BGH NJW 1994, 3158).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 27/93

    Sorgfaltspflichten einer Behörde; Amtshaftung wegen Versagung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Selbst wenn die beteiligten Amtsträger bei der Auslegung baurechtlicher Vorschriften zu einem unrichtigen Ergebnis gekommen wären, wäre ein Fahrlässigkeitsvorwurf dann nicht begründet, wenn sie ihre Entscheidung nach gewissenhafter tatsächlicher und rechtlicher Prüfung aufgrund vernünftiger Überlegungen getroffen haben (vgl. BGHZ 119, 365; BGH NJW 1994, 3158).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 87/97

    Inhalt und Drittbezogenheit von Amtspflichten des Instituts für medizinische und

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Hat ein Verwaltungsgericht einen Verwaltungsakt rechtskräftig aufgehoben, steht dessen" Rechtswidrigkeit damit fest (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 103, 242/250; BGHZ 121, 131/135; BGH NJW 1998, 2738).
  • BGH, 14.01.1993 - III ZR 33/88

    Bindung der Gerichte an Entscheidung der Verwaltungsbehörde über Dienstunfall

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Hat ein Verwaltungsgericht einen Verwaltungsakt rechtskräftig aufgehoben, steht dessen" Rechtswidrigkeit damit fest (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 103, 242/250; BGHZ 121, 131/135; BGH NJW 1998, 2738).
  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Bei der Frage des Verschuldens des Beamten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, daß der Grundsatz, wonach dem Beamten kein Schuldvorwurf gemacht werden kann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten für rechtmäßig angesehen hat, dann nicht gilt, wenn in dem Verfahren lediglich eine summarische Prüfung erfolgt ist (vgl. BGHZ 97, 97/107; BGH NJW 1986, 2954 (LS); BGHZ 117, 240/250).
  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Bei der Frage des Verschuldens des Beamten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, daß der Grundsatz, wonach dem Beamten kein Schuldvorwurf gemacht werden kann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten für rechtmäßig angesehen hat, dann nicht gilt, wenn in dem Verfahren lediglich eine summarische Prüfung erfolgt ist (vgl. BGHZ 97, 97/107; BGH NJW 1986, 2954 (LS); BGHZ 117, 240/250).
  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Hat ein Verwaltungsgericht einen Verwaltungsakt rechtskräftig aufgehoben, steht dessen" Rechtswidrigkeit damit fest (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 103, 242/250; BGHZ 121, 131/135; BGH NJW 1998, 2738).
  • BGH, 22.04.1986 - III ZR 104/85

    Schuldhafte Amtspflichtsverletzung - Bindungswirkung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
    Bei der Frage des Verschuldens des Beamten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, daß der Grundsatz, wonach dem Beamten kein Schuldvorwurf gemacht werden kann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten für rechtmäßig angesehen hat, dann nicht gilt, wenn in dem Verfahren lediglich eine summarische Prüfung erfolgt ist (vgl. BGHZ 97, 97/107; BGH NJW 1986, 2954 (LS); BGHZ 117, 240/250).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98   

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https://dejure.org/2000,10245
OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98 (https://dejure.org/2000,10245)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.11.2000 - 1 U 2081/98 (https://dejure.org/2000,10245)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. November 2000 - 1 U 2081/98 (https://dejure.org/2000,10245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung; Bankgutschrift; Zahlungseinstellung; Konkurs

  • Judicialis

    KO § 30; ; KO § 30 Nr. 2; ; KO § 30 Nr. 1 (2. Altern.); ; KO § 37; ; HGB § 355; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Anfechtung von Gutschriften der Bank nach Zahlungseinstellung - Konten des Gemeinschuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.1984 - IX ZR 34/83

    Zurechnung der Kenntnis des Kassierers einer Großbank von der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Zahlungseinstellung i.S. des Konkursrechts liegt vor, wenn ein Gemeinschuldner wegen des Mangels an Zahlungsmitteln objektiv zahlungsunfähig ist und wenn - mindestens - für die beteiligten Verkehrskreise nach außen hin erkennbar geworden ist, dass der spätere Gemeinschuldner eben wegen dieses voraussichtlich dauernden Mangels seine fälligen und vom jeweiligen Gläubiger ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann (BGH NJW 1995, 2103, 2104; ZIP 1991, 1014 und 1984, 809, 810; Kuhn-Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Aufl., Rnr. 2 zu § 30 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 62/98

    Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Begünstigungsabsicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Das hängt wiederum davon ab, ob die Überziehung vertraglich vereinbart worden ist, was im Ausnahmefall auch stillschweigend möglich wäre (BGH ZIP 1999, 1271, 1272).
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 14/85

    Begriff des Reisegewerbes - Darlehensvermittlung im Reisegewerbe

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Die Überziehung kann aber auch vertraglich vereinbart werden, so dass ein fälliger Anspruch erst dann entsteht, wenn die Bank gekündigt hat (BGH NJW 1998, 1318, 1320 und WM 1985, 1437 m.w.N. sowie Staudinger, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 607 ff., Rnr. 290).
  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Zahlungseinstellung i.S. des Konkursrechts liegt vor, wenn ein Gemeinschuldner wegen des Mangels an Zahlungsmitteln objektiv zahlungsunfähig ist und wenn - mindestens - für die beteiligten Verkehrskreise nach außen hin erkennbar geworden ist, dass der spätere Gemeinschuldner eben wegen dieses voraussichtlich dauernden Mangels seine fälligen und vom jeweiligen Gläubiger ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann (BGH NJW 1995, 2103, 2104; ZIP 1991, 1014 und 1984, 809, 810; Kuhn-Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Aufl., Rnr. 2 zu § 30 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Die Überziehung kann aber auch vertraglich vereinbart werden, so dass ein fälliger Anspruch erst dann entsteht, wenn die Bank gekündigt hat (BGH NJW 1998, 1318, 1320 und WM 1985, 1437 m.w.N. sowie Staudinger, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 607 ff., Rnr. 290).
  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 230/90

    Voraussetzungen der Zahlungseinstellung eines weltweit tätigen Unternehmens;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Zahlungseinstellung i.S. des Konkursrechts liegt vor, wenn ein Gemeinschuldner wegen des Mangels an Zahlungsmitteln objektiv zahlungsunfähig ist und wenn - mindestens - für die beteiligten Verkehrskreise nach außen hin erkennbar geworden ist, dass der spätere Gemeinschuldner eben wegen dieses voraussichtlich dauernden Mangels seine fälligen und vom jeweiligen Gläubiger ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann (BGH NJW 1995, 2103, 2104; ZIP 1991, 1014 und 1984, 809, 810; Kuhn-Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Aufl., Rnr. 2 zu § 30 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76

    Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Auch bei einem Kontokorrentkredit muss die Bank grundsätzlich jederzeit Rückzahlungen des Kunden entgegennehmen, eine inkongruente Deckung liegt dann also nicht vor (BGH WM 1978, 133).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 12.03.2001 - 7 U 102/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23217
OLG Braunschweig, 12.03.2001 - 7 U 102/00 (https://dejure.org/2001,23217)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.03.2001 - 7 U 102/00 (https://dejure.org/2001,23217)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. März 2001 - 7 U 102/00 (https://dejure.org/2001,23217)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 765; ZPO § 287
    Persönliche Haftung bei Unterzeichnung für eine juristische Person ohne Zusatz; Berechnung vorschüssiger Zahlung von Leasingraten

Verfahrensgang

  • LG Göttingen - 2 O 186/00
  • OLG Braunschweig, 12.03.2001 - 7 U 102/00
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 03.11.2015 - 15 U 93/15

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Leasingnehmers zur Rückgabe des

    Denn nach allgemeiner Meinung ist die im Leasingverhältnis geltende Rückgabepflicht aus § 546 Abs. 1 BGG eine Bringschuld, die am Sitz des Leasinggebers bzw. am Ort der Auslieferung der Leasingsache durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes zu erfüllen ist (Staudinger/Rolfs, § 546 BGB Rn. 30;  MünchKomm/Habersack, nach § 515 BGB Leasing Rn. 108; Erman/Jendrek, § 546 BGB Rn. 9; Blank/Börstinghaus, § 546 BGB Rn. 36; v. Westphalen, Der Leasingvertrag, 5. Aufl. Rn. 969; OLG Rostock, Urt. v. 18.12.2000 - 3 U 152/00, OLGR 2001, 255; OLG Naumburg, Urt. v. 22.7.2004 - 4 U 28/04, OLGR 2005, 109; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.11.2000 - 24 U 22/00, ZMR 2001, 270; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.6.2007 - 24 U 226/06, juris Rn. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 13.04.2000 - 7 W 2/00, 7 W 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19282
OLG Bamberg, 13.04.2000 - 7 W 2/00, 7 W 3/00 (https://dejure.org/2000,19282)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13.04.2000 - 7 W 2/00, 7 W 3/00 (https://dejure.org/2000,19282)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13. April 2000 - 7 W 2/00, 7 W 3/00 (https://dejure.org/2000,19282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 240 § 269 Abs. 2 S. 5
    Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei; Betroffenheit der Insolvenzmasse bei nur noch ausstehender Kostenentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hof - 12 O 64/99
  • OLG Bamberg, 13.04.2000 - 7 W 2/00, 7 W 3/00
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 02.02.2005 - XII ZR 233/02

    Rechtsfolgen der Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß eine Kostenentscheidung Hauptsache im Sinne der §§ 249 Abs. 2, 240 ZPO sein kann (OLG Bamberg, OLGR 2001, 255 m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.11.2005 - 17 W 139/05

    Kostenrecht, Verfahrensrecht

    Als Hauptsache in diesem Sinne ist beispielsweise auch eine instanzabschließende Kostengrundentscheidung nach Teil-Anerkenntnis und - trotz laufendem Insolvenzverfahren wirksamer - Klagerücknahme im Übrigen anzusehen (OLG Bamberg OLGR 2001, 255).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.11.2000 - 3 U 76/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14283
OLG Hamburg, 30.11.2000 - 3 U 76/00 (https://dejure.org/2000,14283)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.2000 - 3 U 76/00 (https://dejure.org/2000,14283)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 2000 - 3 U 76/00 (https://dejure.org/2000,14283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 3; LMBG § 17 Abs. 1 Nr. 5
    Irreführung durch Werbung für Lebensmittel durch das Gütesiegel einer "probiotischen Gesellschaft"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 312 O 549/99
  • OLG Hamburg, 30.11.2000 - 3 U 76/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 07.03.2000 - 312 O 649/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2000 - 3 U 76/00
    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7.3.2000 (312 O 649/99) aufzuheben und der Beklagten ab sofort zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken ein Bioaktivstoff-Konzentrat zur Nahrungsergänzung als "probiotisch" auszuloben oder zu bewerben, insbesondere durch die Benutzung eines Gütezeichens "Qualitätsauszeichnung Pro-Biotische Ges.
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2000 - 3 U 76/00
    Für die Eignung zur Irreführung sind die mutmaßlichen Erwartungen eines durchschnittlich verständigen, informierten und aufmerksamen Verbrauchers entscheidend (EuGH GRUR Int. 1999, 734 ff., Tz. 26 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506 ff.- Attaché/Tisserand).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2000 - 3 U 76/00
    Für die Eignung zur Irreführung sind die mutmaßlichen Erwartungen eines durchschnittlich verständigen, informierten und aufmerksamen Verbrauchers entscheidend (EuGH GRUR Int. 1999, 734 ff., Tz. 26 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506 ff.- Attaché/Tisserand).
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