Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.06.2001 - 9 U 143/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1668
OLG Karlsruhe, 25.06.2001 - 9 U 143/00 (https://dejure.org/2001,1668)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.06.2001 - 9 U 143/00 (https://dejure.org/2001,1668)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 9 U 143/00 (https://dejure.org/2001,1668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kreditvertrag; Fristlose Kündigung; Bankenfusion; Ausserordentliches Kündigungsrecht; Verschmelzungsvertrag; Universalsukzession; Vorfälligkeitsentschädigung

  • Judicialis

    BGB §§ 607 ff.; ; BGB § 242

  • RA Kotz

    Darlehenskündigung bei Bankenverschmelzung: Feststellung der Wirksamkeit derselben

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 607 ff. § 242
    Bankkredit - fristlose Kündigung - Verschmelzung von Banken - Universalsukzession - Vorfälligkeitsentschädigung - Kündigungsfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 607 ff., 242
    Fusion zweier Banken: Wichtiger Kündigungsgrund für Darlehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Ausstieg aus Kreditvertrag bei Fusion der Bank

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Kreditkündigung bei Bankenfusion?

  • IWW (Kurzinformation)

    Kreditkündigung bei Bankenfusion?

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Kreditkündigung bei Bankenfusion?

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Ausstieg aus Kreditvertrag bei Fusion der Bank

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 607 ff, 242
    Wichtiger Kündigungsgrund für Darlehen bei Fusion zweier Banken

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Kündigung, Fusion, Verschmelzung, Dauerschuldverhältnis, Darlehnsvertrag, Überlegungsfrist

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Kein Sonderkündigungsrecht bei Bankfusionen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehnsnehmers bei Bankenfusion - Bankkunde kann besondere Interessen haben

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1492
  • NJW-RR 2002, 720 (Ls.)
  • ZIP 2001, 1806
  • WM 2001, 1803
  • DB 2001, 1548
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80

    Vornahme von Vervielfältigungen geschützter Werke zum persönlichen Gebrauch -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2001 - 9 U 143/00
    In Einzelfällen billigt der Bundesgerichtshof eine Frist zu eigenen Ermittlungen zu (BGH, NJW 1982, 642 zur Kündigung eines Musikverlagvertrages).
  • BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92

    Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2001 - 9 U 143/00
    Es deutet darauf hin, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst als nicht so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist (BGH NJW 1994, 722).
  • BGH, 19.11.1998 - III ZR 261/97

    Frist für die außerordentliche Kündigung selbständiger Dienstverhältnisse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2001 - 9 U 143/00
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass beispielsweise die Zweiwochenfrist für die fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 2 BGB gleichermaßen für selbständige und nicht selbständige Dienstverhältnisse gilt (BGH, NJW 1999, 355).
  • LG Mönchengladbach, 12.11.2015 - 10 O 133/15
    Wird daher das darlehensgebende Kreditinstitut auf ein anderes Institut verschmolzen, kann der Darlehensnehmer eines langfristigen Kreditvertrages diesen alleine wegen der Fusion nicht fristlos kündigen, es sei denn, bei ihm besteht ein besonderes wirtschaftliches Interesse daran, dass die andere an der Fusion beteiligte Bank nicht durch Universalsukzession in den Kreditvertrag eintritt (OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1492).
  • LG Hamburg, 14.12.2017 - 309 O 116/16

    Notwendigkeit von Banken-Erlaubnis bei qualifiziertem Rangrücktritt

    Teilweise wird zur Bemessung der Angemessenheit auf den Gedanken des § 626 Abs. 2 zurückgegriffen; in einzelnen Fällen wird dem Kündigenden noch eine Frist zu eigenen Ermittlungen als Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2001, 9 U 143/00, m.w.N., zitiert nach juris).
  • LG München I, 23.06.2021 - 15 O 1499/20

    Versuchte Kündigung eines Beratervertrags für ein Fitness-Studio

    Dem steht das Urteil des OLG Karlsruhe vom 28. Juni 2001, Az. 9 U 143/00, nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.01.2001 - 6 UF 71/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2733
OLG Düsseldorf, 12.01.2001 - 6 UF 71/00 (https://dejure.org/2001,2733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2001 - 6 UF 71/00 (https://dejure.org/2001,2733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 6 UF 71/00 (https://dejure.org/2001,2733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterhalt; Betreuungsaufwand; Unterhaltsanspruch; Unterhaltspflicht ; Unterhaltsverpflichtung ; Naturalunterhalt ; Berechnung des Unterhalts

  • Judicialis

    BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1629 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1610; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Berechnung des Bedarfs eines minderjährigen Kindes bei einem strikten Wechselmodell mit gleichen Betreuungsanteilen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Kindesunterhalt - Barunterhaltspflicht beider Eltern bei geteilter Betreuung und Versorgung des gemeinsamen Kindes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3344
  • MDR 2001, 633
  • FamRZ 2001, 1235 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZR 126/03

    Barunterhaltspflicht von sich in der Betreuung eines Kindes abwechselnden Eltern

    In solchen Fällen wird eine anteilige Barunterhaltspflicht der Eltern in Betracht kommen, weil sie auch für den Betreuungsunterhalt nur anteilig aufkommen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 74, 75 und NJW 2001, 3344, 3345; Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 226 und 316 b; MünchKomm/Luthin aaO § 1606 Rdn. 34; Büttner NJW 1999, 2315, 2322 f.; Luthin/Schumacher Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 3174; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 148; Scholz/Stein/Erdrich Familienrecht Teil I Rdn. 155; Eschenbruch/Wohlgemuth Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 3135; Gerhardt in Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 5. Aufl. 6. Kap. Rdn. 154; Weinreich/Klein aaO § 1606 Rdn. 42; Hoppenz/Hülsmann Familiensachen 8. Aufl. § 1606 Rdn. 15; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Kap. V Rdn. 58; Erman/Hammermann aaO § 1606 Rdn. 11).

    Für den so ermittelten Bedarf haben die Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen und unter Berücksichtigung der erbrachten Naturalunterhaltsleistungen aufzukommen (vgl. zur Berechnung etwa OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 74 ff. und NJW 2001, 3344 ff.; Eschenbruch/Wohlgemuth aaO Rdn. 3135).

  • OLG Köln, 21.03.2014 - 4 UF 1/14

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung des Kindes in einem

    Der vereinzelt gebliebenen gegenteiligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, für das Obhutsverhältnis im Sinne von § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB genüge es, dass der Anteil des Elternteils an der Betreuung und Versorgung des minderjährigen Kindes den Anteil des anderen Elternteils nur geringfügig übersteige ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2001 - 6 UF 71/00 - zitiert nach Juris Rn. 14 ) vermag sich der Senat in Anbetracht der angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung im Interesse einer einheitlichen wie auch praktikablen Gesetzesanwendung nicht anzuschließen.
  • KG, 26.02.2010 - 13 UF 97/09

    Trennungsunterhalt: Zubilligung eines Betreuungsbonus für den

    Wechseln sich Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder so ab, dass auf jeden von ihnen in etwa die Hälfte der Pflege und Versorgung entfällt, kommt eine anteilige Barunterhaltspflicht beider Eltern in Betracht, weil sie auch für den Betreuungsunterhalt nur anteilig aufkommen (BGH FamRZ 2006, 1015; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 74, 75 und NJW 2001, 3344, 3345; Wendl/Staudigl-Klinkhammer, aaO § 2 Rdn. 316 b; Büttner NJW 1999, 2315; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 148).

    Für den so ermittelten Bedarf haben die Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen und unter Berücksichtigung der erbrachten Naturalunterhaltsleistungen aufzukommen (BGH FamRZ 2006, 1015; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 74 ff. und NJW 2001, 3344 ff).

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2005 - 2 UF 10/05

    Kindesunterhalt: Unterhaltsberechnung bei abwechselnder Betreuung des Kindes

    Sodann wird berücksichtigt, dass das minderjährige Kind - eben im Unterschied zum Volljährigen - von jedem Elternteil bereits Naturalunterhalt in gleichem Umfang erhält; dieser in Natur gedeckte Anteil des Unterhaltsbedarfs wird geschätzt und auf den zuvor berechneten Haftungsanteil jeweils angerechnet (so OLG Düsseldorf NJW 2001, 3344; auf diese Entscheidung Bezug nehmend Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rdnr. 316b; ebenso wohl FA-FamR/Gerhardt, 5. Aufl., 6. Kap. Rdnr. 154 i.V. Rdnr. 159, Lösung Fall c).
  • OLG Bamberg, 27.07.2004 - 2 UF 25/04

    Voraussetzungen des familienrechtlichen Zahlungsanspruchs auf laufenden sowie

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Freiburg, 28.10.2005 - 43 F 217/03

    Kindesunterhalt: Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen bei Praktizierung

    So hat auch das OLG Düsseldorf (NJW 2001, 3344) ein geringfügiges Überwiegen des Betreuungsanteils als Voraussetzung der Anwendung von § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB ausreichen lassen, da bei Praktizierung eines strikten Wechselmodells der Sinn dieser Vorschrift, die Notwendigkeit einen Ergänzungspfleger zu bestellen oder ein sorgerechtliches Verfahren vorzuschalten, zu vermeiden, auf andere Weise nicht erreicht werden könne.
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2006 - 16 WF 46/06

    Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen durch den betreuenden Elternteil

    Streitig ist, ob ein geringfügig höherer Betreuungsanteil eines Elternteils für eine Prozessführungsbefugnis genügt (bejahend: OLG Düsseldorf NJW 2001, 3344; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Auflage, Rdnr. 31 zu § 1629 BGB; Hoppenz/van Els, Familiensachen. 8. Auflage, A I, Rdnr. 16 zu § 1629 BGB; verneinend: KG FamRZ 2003, 53; OLG München FamRZ 2003, 248; Johannsen/Jaeger, Eherecht, 4. Auflage, Rdnr. 6 zu § 1629 BGB, Münchener Kommentar/Huber, 4. Auflage 2002, Rdnr. 88 zu § 1629 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4266
OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97 (https://dejure.org/1999,4266)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.01.1999 - 18 U 2050/97 (https://dejure.org/1999,4266)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 18 U 2050/97 (https://dejure.org/1999,4266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Außergerichtlicher Vergleich; Vergleich; Vollmacht; Bevollmächtigter; Wirksamkeit; Form; Wollensbedingung; Bedingung; Treuwidrigkeit

  • Judicialis

    BGB § 162; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 242 779 Abs. 1 305 162 Abs. 1; ZPO § 286
    Bindung an außergerichtlichen Vergleich - treuwidrige Vereitelung des Bedingungseintritts - Falschinformation des Aufsichtsrats - Zeugenbeeinflussung - Beweisvereitelung - Beweislastumkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 17.06.1907 - I 495/06

    Verhinderung des Eintritts einer Bedingung.

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97
    Die Aufsichtsratzustimmung kann nicht bereits aufgrund des treuwidrigen Verhaltens der Beklagten fingiert werden (vgl. RGZ 66, 222, 224).
  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97
    In einem Arzthaftpflichtprozess führte der BGH weiter aus (BGHZ 72, 132, 139), Beweiserleichterungen, die bis zur Beweislastumkehr gehen könnten, seien immer dann und soweit geboten, als nach tatrichterlichem Ermessen dem Patienten die volle Beweislast für einen Arztfehler angesichts der vom Arzt verschuldeten Aufklärungshindernisse billigerweise nicht mehr zugemutet werden könnten.
  • BGH, 26.09.1996 - III ZR 56/96

    Beweiswürdigung bei unterlassener Entbindung eines Zeugen von der Pflicht zur

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97
    § 286 ZPO gebiete die Würdigung des Ergebnisses der gesamten Verhandlung einschließlich der Handlungen einer Partei und das Vorenthalten von Beweismitteln (BGH vom 26.09.1996, BGHR § 444 Beweisvereitelung Nr. 5 = NJW-RR 1996, 1534).
  • RG, 13.02.1905 - VI 228/04

    Ist die in allgemeiner Gütergemeinschaft oder in Errungenschaftsgemeinschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97
    Das Reichsgericht, ihm folgt ein Teil der Literatur, hat gemeint, der anderen Partei gegenüber sei das in Frage kommende Anführen des Gegners als wahr anzunehmen, sofern sie nicht dessen Unrichtigkeit nachweise (vgl. RGZ 60, 146, 152; Stein-Jonas-Leipold § 286, 121).
  • OLG München, 25.09.1987 - 14 U 845/86

    Treu und Glauben; Bedingungseintritt; Verhinderung; Wollensbedingung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97
    Die Beklagte verweist zwar zu Recht darauf, dass es zumindest fraglich ist, ob § 162 BGB auf sog. Wollensbedingungen anwendbar ist, weil in diesen Fallgruppen grundsätzlich noch keine Rechtsbindung gewollt ist (vgl. BGH ZIP 1996, 1901, 1903f; OLG Oldenburg NJW-RR 90, 273, 274 m.w.N.; OLG München NJW-RR 88, 58 mit Anm. von Ring in JuS 1991, S. 634 f.).
  • OLG Oldenburg, 07.11.1989 - 5 U 52/89

    Benennungsberechtigung, Eintrittsrecht, Potestativbedingung, Angebot

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97
    Die Beklagte verweist zwar zu Recht darauf, dass es zumindest fraglich ist, ob § 162 BGB auf sog. Wollensbedingungen anwendbar ist, weil in diesen Fallgruppen grundsätzlich noch keine Rechtsbindung gewollt ist (vgl. BGH ZIP 1996, 1901, 1903f; OLG Oldenburg NJW-RR 90, 273, 274 m.w.N.; OLG München NJW-RR 88, 58 mit Anm. von Ring in JuS 1991, S. 634 f.).
  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97
    Die Zulässigkeit eines gewillkürten Parteibeitritts auf Klägerseite in zweiter Instanz beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, nach den Regeln über die Zulässigkeit einer Klageänderung in §§ 263 ff. ZPO (vgl. BGHZ 65, 264, 268, 269).
  • BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 172/95

    Form der Genehmigung eines durch einen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97
    Die Beklagte verweist zwar zu Recht darauf, dass es zumindest fraglich ist, ob § 162 BGB auf sog. Wollensbedingungen anwendbar ist, weil in diesen Fallgruppen grundsätzlich noch keine Rechtsbindung gewollt ist (vgl. BGH ZIP 1996, 1901, 1903f; OLG Oldenburg NJW-RR 90, 273, 274 m.w.N.; OLG München NJW-RR 88, 58 mit Anm. von Ring in JuS 1991, S. 634 f.).
  • RG, 01.03.1927 - II 175/26

    Aktiengesellschaft.

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97
    Die Ansicht, dass § 162 BGB immer dann nicht anwendbar sei, wenn ein Organ einer Kapitalgesellschaft den Vertrag von der Zustimmung eines anderen Organs abhängig macht (RGZ 115, 296, 302 m.w.N.), hält der Senat für zu weitgehend.
  • OLG Hamburg, 24.02.2020 - 2 W 60/19

    Erbscheinerteilungsverfahren - Feststellungslast für die Testierfähigkeit des

    Die Rechtsfolge dieser Form der Beweisvereitelung ist nach tatrichterlichem Ermessen zu beurteilen (vgl. OLG Dresden, BeckRS 1999, 30041976).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 15 AS 281/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Beratungshilfe - Erstattung von Kosten

    Würde diese Auslegung zutreffen, handelte es sich bei dem dann erklärten "Klägerbeitritt" (auch als "Parteibeitritt" bezeichnet) um eine Klageänderung, die nur unter den Voraussetzungen des § 99 Abs. 1 SGG zulässig wäre (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 15.03.2005, Az. 4 B 436/04, Bayer. VGH, Urt. v. 18.02.2002, Az. 11 B 00.1769 und OVG NRW, Urt. v. 06.09.1991, Az. 23 A 1943/86 zum Klägerbeitritt als Klageänderung nach § 91 VwGO; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.05.2009, Az. 5 U 121/08 und OLG Dresden, Urt. v. 13.01.1999, Az. 18 U 2050/97 zum Klägerbeitritt als Klageänderung nach § 263 ZPO).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07

    Anschlussbefristung zur Erprobung; Einstellungszusage

    Der Kläger trägt die Beweislast dafür, dass seine Eignung festgestellt worden wäre (vgl. OLG Dresden vom 13. Januar 2001, 18 U 2050/97, OLG-NL 2001, 97, m.w.Nw.).
  • VG Minden, 16.06.2009 - 10 K 1533/08

    Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes einer Schulleiterin an einem

    vgl. zu entsprechenden Fallkonstellationen etwa das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, Urteil vom 13. Januar 1999 - 18 U 2050/97 -, abrufbar über juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1698
OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01 (https://dejure.org/2001,1698)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.05.2001 - 18 U 17/01 (https://dejure.org/2001,1698)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 18 U 17/01 (https://dejure.org/2001,1698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 394
  • ZIP 2000, 2021
  • ZIP 2001, 1243
  • BB 2001, 1423
  • DB 2001, 1550
  • DB 2001, 2337
  • NZG 2001, 1042
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.09.2000 - II ZR 365/98

    Einbringung von Sacheinlagen nach Kapitalerhöhungsbeschluss

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
    Es kann dahinstehen, ob die Voreinzahlung auf künftige Einlagepflichten, wie der Bundesgerichtshof annimmt, grundsätzlich nicht als Bareinzahlung anzusehen ist und allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen im Falle der Sanierung der Gesellschaft in Betracht kommt (BGH NJW 1992, 2222; 1995, 460; 2001, 67).

    Hierauf kommt es nicht an, weil die Zahlung der Beklagten im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch unverbraucht zur Verfügung stand und damit einer erst zu diesem Zeitpunkt erfolgten Zahlung entspricht (vgl. BGH NJW 1969, 840; 2001, 67).

  • BGH, 02.12.1968 - II ZR 144/67

    GmbH: Erfüllung der Einlagepflicht

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
    Hierauf kommt es nicht an, weil die Zahlung der Beklagten im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch unverbraucht zur Verfügung stand und damit einer erst zu diesem Zeitpunkt erfolgten Zahlung entspricht (vgl. BGH NJW 1969, 840; 2001, 67).
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 248/93

    Wirksamkeit einer Kapitalerhöhung im Konkurs der Aktiengesellschaft; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
    Es kann dahinstehen, ob die Voreinzahlung auf künftige Einlagepflichten, wie der Bundesgerichtshof annimmt, grundsätzlich nicht als Bareinzahlung anzusehen ist und allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen im Falle der Sanierung der Gesellschaft in Betracht kommt (BGH NJW 1992, 2222; 1995, 460; 2001, 67).
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90

    BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
    Es kann dahinstehen, ob die Voreinzahlung auf künftige Einlagepflichten, wie der Bundesgerichtshof annimmt, grundsätzlich nicht als Bareinzahlung anzusehen ist und allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen im Falle der Sanierung der Gesellschaft in Betracht kommt (BGH NJW 1992, 2222; 1995, 460; 2001, 67).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
    Es kommt aber allein auf die Sicht des Leistungsempfängers an, hier also der Gemeinschuldnerin bzw. ihres Geschäftsführers, und nicht auf die der Gesellschaftsgläubiger (BGH WM 1992, 1432).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 29.09.2000 - 21 U 2369/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7775
OLG München, 29.09.2000 - 21 U 2369/00 (https://dejure.org/2000,7775)
OLG München, Entscheidung vom 29.09.2000 - 21 U 2369/00 (https://dejure.org/2000,7775)
OLG München, Entscheidung vom 29. September 2000 - 21 U 2369/00 (https://dejure.org/2000,7775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf teilweise Erfüllung eines Vermächtnisses; Auslegung der letztwilligen Verfügung; "Gemeinnützige rechtsfähige Institution für Kinderkrebshilfe" als Alleinerbin; Enterbung als Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge; "Innere Tatsache"; ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 133, § 134, § 1938, § 2065, § 2084
    Vermächtnis und unwirksame Erbeinsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 940
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG München, 29.09.2000 - 21 U 2369/00
    Dieser ist als sogenannte "innere Tatsache" auch der Beweisaufnahme zugänglich (BGH, NJW 1993, 256 ).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Auszug aus OLG München, 29.09.2000 - 21 U 2369/00
    Diese Bezeichnungen sind für die Frage, ob eine Erbeinsetzung (§ 1937 BGB ) oder ein Vermächtnis (§ 1939 BGB ) vorliegt, dann nicht ausschlaggebend, wenn sich nach dem auszulegenden sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung etwas anderes ergibt (BayObLG, NJW-RR 2000, 1174 ).
  • KG, 11.08.1992 - 1 W 6715/89
    Auszug aus OLG München, 29.09.2000 - 21 U 2369/00
    Dagegen spricht, dass die Erblasserin bei der Bezeichnung "gemeinnützige rechtsfähige Institution" wohl nicht an eine staatliche Stelle gedacht hatte, die die vorgesehene Verwendung für einen bestimmten sozialen Zweck ermöglicht und nach dem Recht der Auflage (§§ 2192 ff. BGB ) durchführt (KG, NJW-RR 1993, 76/77).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Es kann daher auch offen blieben, ob ein entsprechender Ausschließungswille der Erblasserin gegebenenfalls "unzweideutig" dem Testament zu entnehmen ist (vgl. zu dieser Anforderung u.a. Müller-Christmann in Bamberger/Roth, Beck-online Kommentar BGB, Stand: 01.02.2017, § 1938, Rn. 3; Weidlich, a.a.O,, § 1938, Rn. 2, jeweils m.w.N.), ob die Einsetzung gesetzlicher Erben als Vermächtnisnehmer zur Annahme eines entsprechenden Ausschließungswillens ausreicht, welche Folge die (teilweise) Unwirksamkeit einer gegebenenfalls vorliegenden konkludenten Enterbung durch Erbeinsetzung eines Dritten auf eine erfolgte Enterbung des gesetzlichen Erben hat und ob dann möglicherweise § 2085 BGB Anwendung findet (vgl. insgesamt u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011, Az. 15 W 603/10; BayObLG, Beschluss vom 02.03.1992, Az. BReg 1 Z 46/91; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 43/99; BayObLG, Beschluss vom 25.08.2000, Az. 1Z BR 15/00; Senat, Beschluss vom 12.02.1997, Az. 20 W 96/95; OLG München, Urteil vom 29.09.2000, Az. 21 U 2369/00, jeweils zitiert nach juris; Leipold, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 1938, Rn. 3, 10, 11; Otte in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1938, Rn. 7).
  • KG, 04.09.2015 - 6 W 100/15

    Auslegung eines Testaments

    1 Z 46/91|BayObLG; 27.02.1992; 3Z AR 4/92">FamRZ 1992, 986 , Rz. 15), wobei auch Umstände außerhalb der Urkunde heranzuziehen sind (OLG Stuttgart, BWNotZ 1981, 141; OLG München, FamRZ 2001, 940, Rz. 51 f.).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2022 - 3 W 55/22

    Vorweggenommene Erbfolge - Anrechnung auf Pflichtteil kann Enterbung darstellen

    Eine stillschweigende Enterbung ist möglich, wenn der Ausschließungswille eindeutig zum Ausdruck kommt (OLG Hamm ZEV 2012, 314; OLG München ZEV 2001, 153 (154).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2022 - 3 W 55/22

    Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins Enterbung mit bloßer

    Eine stillschweigende Enterbung ist möglich, wenn der Ausschließungswille eindeutig zum Ausdruck kommt (OLG Hamm ZEV 2012, 314 ; OLG München ZEV 2001, 153 (154).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3325
OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98 (https://dejure.org/1999,3325)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.1999 - 24 U 186/98 (https://dejure.org/1999,3325)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 24 U 186/98 (https://dejure.org/1999,3325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistungsausschluß; Eintritt in Rechte und Pflichten; Aufhebungsvertrag ; Bindungswillen ; Teileinigung ; Formunwirksamkeit

  • Judicialis

    KV § 5 Abs. 1 lit. a; ; KV § 5; ; KV § 11; ; KV § 12; ; KV § 5 Abs. 3; ; BGB § ... 154 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 182 Abs. 1; ; BGB § 185 Abs. 2; ; BGB § 182 Abs. 2; ; BGB § 566 S. 1; ; BGB § 566 S. 2; ; BGB § 565 Abs. 1 Nr. 1 a; ; BGB § 125 f; ; BGB § 139; ; BGB § 324; ; BGB § 282; ; BGB § 339; ; BGB § 271 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 2; ; BGB § 193; ; GWB § 34; ; GWB § 18 Abs. 1 Nr. 2 a. F.; ; GWB § 18 Abs. 1; ; VerbrKG § 4; ; VerbrKG § 1; ; VerbrKG § 1 Abs. 2; ; VerbrKG § 1 Abs. 1; ; VerbrKG § 18; ; VerbrKG § 7 Abs. 1; ; VerbrKG § 7 Abs. 2; ; AGBG § 9; ; AGBG § 24 a S. 1; ; AGBG § 8; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Sachlicher Geltungsbereich des VerbrKG bei vertraglicher Übernahme einer Darlehensverbindlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 73 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    VerbrKG §§ 1, 4, 7; BGB §§ 125, 139
    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Schuldübernahmen

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 73 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    VerbrKG §§ 1, 4, 7; BGB §§ 125, 139
    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Schuldübernahmen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 641
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98
    Rechtlich handelt es sich um eine zwischen den Parteien vereinbarte Vertragsübernahme, nämlich der Klägerin als Übergeberin und des Beklagten als Übernehmer unter vereinbarter, rechtlich auch notwendiger Zustimmung des Automatenaufstellers als des Gläubigers der Bindungsverpflichtung sowie als des Schuldners der Überlassungsverpflichtung hinsichtlich der Automaten (vgl. dazu BGHZ 96, 302, 308 f = NJW 1986, 918, nachfolgend unter Nr. IV 2b)).

    Die Vertragsübernahme als eine im Gesetz nicht besonders geregelte Form der Rechtsnachfolge bedarf stets der Mitwirkung aller drei daran beteiligten Personen, nämlich des ausscheidenden, des übernehmenden und des verbleibenden Vertragsteils (BGH WM 1985, 1172, 1174; NJW 1986, 918).

    Denn bei der hier vereinbarten zweiseitigen Vertragsübernahme unter Zustimmung des Automatenaufstellers genügte es nicht, die Anfechtung des Kaufvertrages nur gegenüber der Klägerin zu erklären, sie hätte auch gegenüber dem Automatenaufstell erklärt werden müssen, weil die Darlennsübernahme als Beitrag zur Tilgung des Kaufpreises vereinbart gewesen war (vgl. dazu BGH NJW 1986, 918).

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98
    Dieses Ziel kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden, nämlich durch eine dreiseitige Vereinbarung (Vertragsübernahme im engeren Sinne) oder durch eine zweiseitige Vereinbarung unter Zustimmung der dritten Seite (vgl. BGH NJW 1999, 2664).

    Daraus wird nach ganz überwiegender Auffassung im Schrifttum der Schluss gezogen, dass bei zweiseitigen Vereinbarungen zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer (Kreditgeber als Zustimmender) die Schutzvorschriften des Verbraucherkreditgesetzes keine Anwendung finden, es sei denn, die Vertragskonstruktion wurde gewählt, um den Übernehmer unter Umgehung des Verbraucherkreditgesetzes zu benachteiligen (vgl. die Nachw. bei BGH NJW 1999, 2664 unter II. 2.b, cc, der diese Frage, weil dort nicht entscheidungserheblich, ausdrücklich unbeantwortet gelassen hat).

  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98
    Damit ist zugleich die Frage entschieden, dass der vom Beklagten unter Berufung auf die Unwirksamkeit der erteilten Widerrufsbelehrung erklärte Loslösung vom Vertrag gemäß § 7 Abs. 1 VerbrKG nicht in Betracht kommt, obwohl die Widerrufsbelehrung, wäre sie erforderlich gewesen, tatsächlich unwirksam wäre, weil sie entgegen § 7 Abs. 2 VerbrKG nicht nur über die Voraussetzungen der Rechtsausübung belehrt, sondern darüber hinaus eine Empfangsbestätigung enthält (vgl. dazu BGH NJW 1996, 1964 zu dem insoweit gleichlautenden § 1 c AbzG).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1995 - 17 U 191/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98
    Während die eine (wohl überwiegend vertretene) Meinung die Grenze zwischen nicht kommerzieller (privater) und kommerzieller Betätigung zieht (MünchKomm/Ulmer, BGB, 3. Aufl., § 1 VerbrKG Rn. 10; v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg, VerbrKG, 3. Aufl. zu § 1 Rn. 2 f und 23; Erman/Klingsporn/Rebmann, BGB, 9. Aufl., § 1 VerbrKG Rn. 39 f; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, 13. Aufl., § 1 VerbrKG Rn. 9, § 9 ff; v. Bülow, VerbrKG, 3. Aufl., § 1 Rn. 17 f) und alle (entgeltlichen) Kredite erfassen will, die in irgendeinem sachlich-kommerziellen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen (für den Verkauf einer Gaststätte vgl. Ulmer/Masuch JZ 1997, 659, 658), zieht die Gegenmeinung unter Berufung auf die gesetzliche Formulierung "in Ausübung" den Kreditgeberbegriff enger (Palandt/Putzo, a.a.O., § 1 VerbrKG Rn. 2; Vortmann, VerbrKG § 1 Rn. 13; Bruchner/Ott/Wagner-Wieduwilt, VerbrKG, 2. Aufl., § 1 Rn. 16; ebenso OLG Düsseldorf - 17. ZS - NJW-RR 1996, 759).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98
    Der Senat braucht hier nicht zu entscheiden, welche Anforderungen an die Urkundeneinheit zur Formwahrung eines Mietvertrags gestellt werden müssen, in den sich eine Partei, wie hier der Beklagte im Verhältnis zur Klägerin, langfristig bindet (vgl. dazu zuletzt BGH ZIP 1999, 1311).
  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98
    b) Allerdings sind die Formvorschriften für Verbraucherkredite dann zu beachten, wenn der Übernahmevertrag originär in den Schutzbereich des Verbraucherkreditgesetzes fällt (vgl. BGH WM 1995, 1231 = BGHZ 129, 371, 378).
  • BGH, 07.04.1982 - VIII ZR 323/80

    Nichtigkeit eines Automatenaufstellungsvertrages - Unwirksamkeit von Bestimmungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98
    Derartige Abreden sind geeignet, den freien Wettbewerb einzuschränken, und unterliegen deshalb der kartellrechtlichen Aussicht (vgl. BGH NJW 1982, 1693).
  • LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 38/98

    Badetuch im Köcher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98
    24 U 186/98 4 O 38/98 LG Duisburg.
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 36/95

    "Kölsch-Vertrag"; Anforderungen an die Schriftform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98
    Diese Bezugnahme und Beifügung der Urkunden reichte auch ohne feste Verbindung mit dem Kaufvertrag aus, um die Formvorschrift des § 34 GWB zu erfüllen (vgl. dazu BGH NJW 1997, 2182).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 186/98
    Die Vertragsübernahme als eine im Gesetz nicht besonders geregelte Form der Rechtsnachfolge bedarf stets der Mitwirkung aller drei daran beteiligten Personen, nämlich des ausscheidenden, des übernehmenden und des verbleibenden Vertragsteils (BGH WM 1985, 1172, 1174; NJW 1986, 918).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 99/08

    Persönliche Haftung des Betreuers für die Übernahme der Heimkosten

    Die aus der fehlerhaften Interpretation der in Rede stehenden Erklärung rechtsirrtümlich gezogenen Schlussfolgerungen können im Übrigen nicht Gegenstand einer Beweisaufnahme sein (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 286 Rn 9 und § 288 Rn 1a jew. m. w. Nachw.; Senat, Urt. v. 20.12.1999, Az. 24 U 186/98 sub Nr. 1, juris , OLGR Düsseldorf 2001, 97, insow. in NJW-RR 2001, 641 nicht abgedr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3113
OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01 (https://dejure.org/2001,3113)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2001 - 13 W 8/01 (https://dejure.org/2001,3113)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 13 W 8/01 (https://dejure.org/2001,3113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 138, 242, 826; ZPO § 767
    Überforderungseinwand gegen jahrzehntealten Vollstreckungsbescheid nach Tod des Ehegatten

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2002, 438
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01
    Von solchen echten Mitdarlehensnehmern, bei denen eine Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages auch bei krasser finanzieller Überforderung grundsätzlich nicht in Betracht kommt, kann in aller Regel nur bei Personen ausgegangen werden, die ein eigenes Interesse an der Kreditgewährung haben, sich als Gesamtschuldner verpflichten und im wesentlichen gleichberechtigt über die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden (BGH v. 14.11.2000 - XI ZR 248/99 -, ZIP 2001, 189).
  • OLG Köln, 24.08.1999 - 15 U 52/99

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung trotz nach Rechtskraft des Titels über einen

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01
    Ein anderes Ergebnis lässt sich auch nicht aus § 79 Abs. 2 S.3 BVerfGG herleiten (Senat, a.a.O., sowie OLG Köln - 15 U 52/99 -, OLGR 2000, 70 = NJW-RR 2001, 139, jew.m.w. Nachw.).
  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01
    Die Durchbrechung der Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides unter diesem Gesichtspunkt scheidet aus, wenn der Gläubiger im konkreten Fall - nach dem Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs - damit rechnen konnte, dass er auch im Klageverfahren ein Versäumnisurteil gegen den Schuldner erwirken würde (vgl. BGH NJW 1999, 1257 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01
    Abgesehen davon, dass der inzwischen auch für Bürgschaftssachen zuständige XI. Zivilsenat des BGH die Lösungsansätze des IX. Senats zur Begrenzung der Mithaftung finanziell überforderter naher Angehöriger unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage wohl kaum fortsetzen wird, hat auch der IX. Zivilsenat des BGH diesen Lösungsansatz nur unter der Voraussetzung angewendet, dass die Verpflichtung den Rahmen üblicher Konsumentenkredite deutlich übersteigt und auch unter Berücksichtigung der Dauer der Lebensgemeinschaft nach Gewährung des Kredits nicht mehr vertretbar erscheint (z.B. Urteil vom 5.1.1995 - IX ZR 85/94 -, NJW 1995, 592).
  • OLG Köln, 27.04.1998 - 13 U 16/98

    Vollstreckungsabwehrklage aufgrund der neueren Rechtsprechung zur Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01
    Hierzu kann in erster Linie auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 27.04.1998 - 13 U 16/98 -, OLGR 1998, 329 = InVo 1998, 356 verwiesen werden.
  • OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02

    Verwirkung eines titulierten Darlehensrückzahlungsanspruchs gegen die mithaftende

    Wenn auch die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Durchbrechung der Rechtskraft gem. § 826 BGB vorliegend nicht gegeben sein dürften (vgl. zu diesem Problemkreis u.a. BGH, Urt. v. 24.9.1987 - III ZR 187/86, BGHZ 101, 380 = MDR 1988, 126; OLG Hamm, Urt. v. 18.8.1989 - 11 U 35/89, NJW-RR 1990, 306, sowie speziell für die Fallgestaltung der Mithaftung finanziell überforderter Ehegatten auch OLG Köln, Beschl. v. 28.2.2001, WM 2002, 438) - die materielle Unrichtigkeit des Titels allein genügt nicht -, so kann doch nicht übersehen werden, dass im Lichte des heutigen Erkenntnisstandes in der Rechtsprechung die Antragsgegnerin keinen Titel gegen die Antragstellerin hätte mehr erwirken können.
  • LG Köln, 03.09.2002 - 3 O 403/02

    Voraussetzungen eines Prozesskostenhilfeanspruchs zur Erhebung einer

    Hinzu kommt: Wäre es zutreffend, dass ihre Mitverpflichtung die Beklagte allein vor Vermögensverlagerungen zwischen den Ehepartnern habe schützen sollen, so hätte die Antragstellerin bereits während des Bestehens der Ehe geltend machen können, dass ihre Inanspruchnahme des Ehepartners aus der Bürgschaft gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieß, solange sich die Gefahr von Vermögensverschiebungen nicht realisiert hatte (BGH NJW 1997, 1003); die endgültige Beseitigung der Gefahr durch Beendigung der Lebensgemeinschaft infolge Scheidung oder Tod begründete dann keinen neuen selbständigen Einwand gegen den titulierten Anspruch mit der Folge, dass die Antragstellerin auch hiermit gemäß § 767 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen ist (OLG Köln, OLGR 1998, 329 [330]; vgl. auch OLG Köln, OLGR 2001, 288 [289] zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung überhaupt noch von Bedeutung ist).

    3) Die überwiegend erst nach Erlass des Vollstreckungsbescheides seit Mitte der 90er Jahre erfolgte Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt weder unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit noch unter dem Aspekt eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach Scheidung der Antragstellerin von ihrem Ehemann einen neuen Umstand i.S.v. § 767 Abs. 2 ZPO für die Erhebung einer Abwehrklage gegen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid dar; ein anderes Ergebnis lässt sich auch nicht aus § 79 Abs. 2 S. 3 BVerfGG herleiten (OLGR Köln, OLGR 1998, 329; OLGR 2000, 70; OLGR 2001, 288).

    Bei Vollstreckungsbescheiden, die - wie hier - nur wenige Monate nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.10.1993 (BVerfGE 89, 214) zur möglichen Sittenwidrigkeit von Ehegattenbürgschaften erwirkt wurden (der Darlehensvertrag selbst wurde noch vor dieser Entscheidung geschlossen), müssten angesichts der zunächst uneinheitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit der Mithaftung finanziell krass überforderter Ehegatten oder näher Angehöriger (vgl. die ausführlichen Nachweise in dem Vorlagebeschluss BGH, NJW 1999, 2584) schon besondere zusätzliche Umstände hinzukommen, um eine sittenwidrige Ausnutzung des Titels zu begründen (vgl. OLGR Köln, OLGR 2001, 288 [289]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.10.2000 - 12 WF 168/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3687
OLG Hamburg, 19.10.2000 - 12 WF 168/00 (https://dejure.org/2000,3687)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.10.2000 - 12 WF 168/00 (https://dejure.org/2000,3687)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 12 WF 168/00 (https://dejure.org/2000,3687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Scheidungsverfahren; Familiengericht; Lebensversicherung; Beitragsfrei gestellte Versicherung

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § 115 S. 1 Nr. 1; ; BSHG § 76 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 2
    Einsatz einer der Altersversorgung dienenden Lebensversicherung für die Prozesskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hamburg - 292 F 260/00
  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 12 WF 168/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 925
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    cc) Nach einer weiteren Auffassung ist die Frage, ob der Einsatz einer Lebensversicherung unzumutbar ist und eine Härte im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt, jeweils anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1917; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; FamRZ 2009, 1850; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; Hanseatisches OLG Hamburg FamRZ 2001, 925; OLG Celle FamRZ 2007, 913; OLG Koblenz OLGR 2005, 887; MünchKomm/Motzer ZPO 3. Aufl. § 115 Rdn. 65; Pukall in Saenger Handkommentar ZPO 3. Aufl. § 115 Rdn. 36 u. 40; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein ZPO 2. Aufl. § 115 Rdn. 41; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 115 Rdn. 60; so auch BSG VersR 2010, 233 Tz. 20 zum Begriff der Härte in § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 2. Alternative SGB II).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    cc) Nach einer weiteren Auffassung ist die Frage, ob der Einsatz einer Lebensversicherung unzumutbar ist und eine Härte im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt, jeweils anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1917; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; FamRZ 2009, 1850; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; Hanseatisches OLG Hamburg FamRZ 2001, 925; OLG Celle FamRZ 2007, 913; OLG Koblenz OLGR 2005, 887; MünchKomm/Motzer ZPO 3. Aufl. § 115 Rdn. 65; Pukall in Saenger Handkommentar ZPO 3. Aufl. § 115 Rdn. 36 u. 40; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein ZPO 2. Aufl. § 115 Rdn. 41; Baumbach/Lautermann/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 115 Rdn. 60; so auch BSG VersR 2010, 233 Tz. 20 zum Begriff der Härte in § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 2. Alternative SGB II).
  • OLG München, 27.01.2009 - 33 Wx 197/08

    Einsatz des Vermögens für die Erstattung der Betreuervergütung als unzumutbare

    Die Schlussfolgerung muss möglich sein, dass die Alterssicherung dereinst unzureichend sein werde (VGH Baden-Württemberg Die Justiz 2003, 38 [40]; OLG Hamburg FamRZ 2001, 925; OLG Karlsruhe aaO.).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 5 WF 141/05

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit des Einsatzes einer Kapital-Lebensversicherung

    Der wirtschaftliche Verlust im Falle vorzeitiger Kündigung der Versicherung kommt hinzu, auch wenn er allein keine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII begründen würde (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 11.05.2005, 2 WF 51/05, Juris KORE4434692005; siehe auch OLG Hamburg, FamRZ 2001, S. 925):.
  • OLG Dresden, 22.06.2016 - 4 W 543/16

    Pflicht einer Prozesspartei zum Einsatz einer für den behindertengerechten Umbau

    Die Frage, ob der Einsatz einer Lebensversicherung unzumutbar ist und eine Härte im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt, ist jeweils anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten (BGH VersR 2011, 1028; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1917; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; FamRZ 2009, 1850; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; Hanseatisches OLG Hamburg FamRZ 2001, 925; OLG Celle FamRZ 2007, 913; OLG Koblenz OLGR 2005, 887; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein ZPO 5. Aufl. § 115 Rn 41).
  • LAG Hamm, 04.04.2005 - 18 Ta 129/05

    Einsetzbares Vermögen, Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung, Aufbringung

    Zum Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 2 ZPO zählen alle beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie geldwerte Forderungen und sonstige Rechte (Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 115 Rdnr. 86), so auch der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung, sofern er das sogenannte Schonvermögen im Sinne des § 88 BSHG übersteigt (so auch ArbG Regensburg vom 14.10.1993 - 6 Ca 1806/03, Rpfleger 1994, 70; FG Hessen vom 24.11.1995 - 6 K 3080/88, EFG 1996, 199; BVerfG v. 19.12.1997 - 5 C 7/96, NJW 1998, 1879; OLG Stuttgart v. 30.09.1998 - 18 WF 283/98, FamRZ 1999, 598; VGH Baden-Württemberg v. 30.04.2002 - 14 S 2542/01, Justiz 2003, 38; LAG Hamm v. 25.09.2003 - 4 Ta 670/02 - OLG Köln, FamRZ 2004, 382; verneinend OLG Bamberg v. 28.03.1991 - 7 WF 41/91, JurBüro 1991, 977; OLG Hamburg v. 19.10.2000 - 12 WF 168/00, FamRZ 2001, 925).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01

    PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung

    Dabei mag dahinstehen, ob von einer angemessenen Alterssicherung in diesem Sinne bereits dann auszugehen ist, wenn der Betreffende im Alter (voraussichtlich) auf die Inanspruchnahme von (ergänzender) Hilfe zum Lebensunterhalt nicht angewiesen sein wird (siehe hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.1988 - 6 S 2252/88 - m.N.) oder ob eine über die bloße Grundsicherung hinausgehende Alterssicherung, die sich insbesondere auch auf eine zusätzliche private Vorsorge stützt, schützenswert und demnach berücksichtigungsfähig ist (siehe hierzu BSG, Urteil vom 29.01.1997 - 11 RAr 21/96 -, info also 1997, 76 ; so wohl auch OLG Hamburg, Beschluss vom 19.10.2000 - 12 BF 168/00 -, FamRZ 2001, 925 ).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03

    Prozesskostenhilfe: Kein Einsatz einer angemessenen Altersversorgung bei

    Es muss die Schlussfolgerung möglich sein, dass die Alterssicherung dereinst unzureichend sein werde (VGH Baden-Württemberg, Justiz 2003, 38, 40; OLG Hamburg, FamRZ 2001, 925).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 388/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Vergegenwärtigt man sich wiederum den prozesskostenhilferechtlichen Bezugspunkt der Zumutbarkeit des Vermögenseinsatzes, so ist es den Klägerin auch hinsichtlich ihrer Lebensversicherungen, die sich im üblichen Rahmen halten, nicht zumutbar, diese mit ihren Rückkaufswerten nach Kündigung und den damit einhergehenden finanziellen Verlusten für die Prozessführung einzusetzen (vgl. Fischer, in: Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl., § 115 Rn. 53; Christi, Einkommen und Vermögen in der Prozesskostenhilfe, NJW 1981, 785, 791; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 115 Rn. 59; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 115 Rn. 60; OLG Bamberg, Beschl. v. 28.03.1991 - 7 WF 41/91 -, JurBüro 1991, 977 - zitiert nach JURIS; OLG Hamburg, Beschl. v. 19.10.2000 - 12 WF 168/00 -, FamRZ 2001, 925 - zitiert nach JURIS).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 5 WF 190/04

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für einen Ehescheidungsantrag: Zumutbarkeit

    Zahlreiche Gerichte, die zwar tendenziell der einen oder der anderen Meinung mehr zuneigen, prüfen jedoch im Einzelfall besonders, ob eine Lebensversicherung nach den konkreten Umständen des Falles als einsatzpflichtiges Vermögen einzusetzen ist, wobei z.B. die Sicherung der Altersversorgung (OLG Hamburg, FamRZ 2001, 925 ff, OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 598, Hess. Finanzgericht, EFG 1996, 199 f.), der wirtschaftliche Verlust der Auflösung einer Lebensversicherung (OLG Köln, FamRZ 2001, 632 ff.), aber auch die mögliche Abdeckung der Prozesskosten durch Ratenzahlungen aus dem Einkommen bei der Abwägung eine Rolle spielen (ArbG Regensburg, RPfleger 1994, 70 f.).
  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 2 WF 8/05

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 2 ZPO

  • OLG Koblenz, 30.09.2004 - 11 WF 626/04

    Prozesskostenhilfe: Keine Aufhebung der PKH-Bewilligung bei Nichtangabe einer der

  • OLG Brandenburg, 05.10.2007 - 9 WF 255/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5094
OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99 (https://dejure.org/2000,5094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2000 - 4 U 46/99 (https://dejure.org/2000,5094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 4 U 46/99 (https://dejure.org/2000,5094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsantrag; Bestimmtheit; Gratisverteilung ; Sonntagszeitung; Wettbewerbswidrigkeit; Vernichtungswettbewerb; Marktstörung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsrecht - unentgeltliche Verteilung anzeigenfinanzierter Sonntagszeitungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kostenlose Sonntagszeitung: Springer Verlag unterliegt erneut

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Freiburger "Zeitung zum Sonntag" darf weiterhin kostenlos verteilt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2000, 401
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99
    Solche besonderen Umstände liegen etwa vor, wenn eine unentgeltliche Leistung als Wertreklame dem Ziel des Anlockens bzw. einer unsachlichen Beeinflussung des Verbrauchers dient, auf eine Behinderung entweder des individuellen Wettbewerbs im Sinne eines Vernichtungswettbewerbs gerichtet ist oder eine allgemeine Marktstörung in der Form einer Gefährdung des Bestandes des Wettbewerbs einer bestimmten Branche zur Folge hat (BGH GRUR 1982, 53, 55 Bäckerfachzeitschrift).

    Aber auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung (BGH GRUR 1991, 616, 617 f. - Motorboot-Fachzeitschrift; GRUR 1982, 53, 55 f. - Bäckerfachzeitschrift; OLG Bremen WRP 1999, 1052, 1053/1054 - Kreisblatt am Sonntag; Köhler, WRP 1998, 455, 457 ff.), d.h. einer Gefährdung des Leistungswettbewerbs auf dem Markt der Printmedien begegnet der kostenlose Vertrieb der "Z" keinen durchgreifenden Bedenken.

    Deshalb ist das Ausmaß der allgemeinen Marktbehinderung einer Werbemaßnahme stets auch unter dem Gesichtspunkt der Nachahmung zu überprüfen (BGH GRUR 1982, 53, 55 - Bäckerfachzeitschrift).

    Eine solche Gefahr wird in der Rechtsprechung teilweise ebenfalls nicht ausgeschlossen (BGH GRUR 1982, 53, 56 - Bäckerfachzeitschrift) und wird vor allem in der Literatur (Ahrens, WRP 1999, 123, 129) nachdrücklich bejaht.

  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89

    Motorboot-Fachzeitschrift - Marktbehinderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99
    Eine individuelle Behinderung der Klägerin könnte nur dann angenommen werden, wenn die Beklagte mit der Gratisverteilung ihrer Zeitung ausschließlich oder zumindest überwiegend das Ziel verfolgen würde, die Klägerin mit ihren Sonntagszeitungen vom Markt zu verdrängen, d.h. eine Existenzvernichtung der Klägerin zu beabsichtigen (BGH GRUR 1991, 616, 617 - Motorboot-Fachzeitschrift; GRUR 1985, 881, 883 - Bliestal-Spiegel).

    Aber auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung (BGH GRUR 1991, 616, 617 f. - Motorboot-Fachzeitschrift; GRUR 1982, 53, 55 f. - Bäckerfachzeitschrift; OLG Bremen WRP 1999, 1052, 1053/1054 - Kreisblatt am Sonntag; Köhler, WRP 1998, 455, 457 ff.), d.h. einer Gefährdung des Leistungswettbewerbs auf dem Markt der Printmedien begegnet der kostenlose Vertrieb der "Z" keinen durchgreifenden Bedenken.

    Maßstab für diese Zulässigkeitsbeurteilung muß nach der gefestigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sein, ob von dem Vertriebskonzept der Beklagten eine konkrete ernste Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs, d.h. im Streitfall für den Bestand der Wettbewerbsfähigkeit der Presse ausgeht (BGH GRUR 1991, 616, 618 - Motorboot-Fachzeitschrift; GRUB 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; GRUR 1982, 553, 55 - Bäckerfachzeitschrift).

  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82

    Bliestal-Spiegel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99
    Wie die Entscheidung "Bliestal-Spiegel" des Bundesgerichtshofs - GRUR 1985, 881 ff. - zeige, gehe die höchstrichterliche Rechtsprechung nunmehr allgemein davon aus, daß die ständige Gratisverteilung von Zeitungen nicht ohne weiteres, sondern nur unter bestimmten Umständen gegen § 1 UWG verstoße.

    Dies gilt selbst dann, wenn sie zum Erliegen von Wettbewerbern führt (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Eine individuelle Behinderung der Klägerin könnte nur dann angenommen werden, wenn die Beklagte mit der Gratisverteilung ihrer Zeitung ausschließlich oder zumindest überwiegend das Ziel verfolgen würde, die Klägerin mit ihren Sonntagszeitungen vom Markt zu verdrängen, d.h. eine Existenzvernichtung der Klägerin zu beabsichtigen (BGH GRUR 1991, 616, 617 - Motorboot-Fachzeitschrift; GRUR 1985, 881, 883 - Bliestal-Spiegel).

  • OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Sonntagsblatts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99
    Durch die unentgeltliche Verteilung der "Z" scheidet damit zwangsläufig ein Anlocken von Lesern oder deren "Kaufbeeinflussung" aus (OLG Bremen WRP 1999, 1052, 1053 - Kreisblatt am Sonntag).

    Aber auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung (BGH GRUR 1991, 616, 617 f. - Motorboot-Fachzeitschrift; GRUR 1982, 53, 55 f. - Bäckerfachzeitschrift; OLG Bremen WRP 1999, 1052, 1053/1054 - Kreisblatt am Sonntag; Köhler, WRP 1998, 455, 457 ff.), d.h. einer Gefährdung des Leistungswettbewerbs auf dem Markt der Printmedien begegnet der kostenlose Vertrieb der "Z" keinen durchgreifenden Bedenken.

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99
    Dessen Angabe bedarf es zur Festlegung des Streitgegenstandes und des Umfangs der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO), zur Erkennbarkeit der Tragweite des begehrten Verbots und der Grenzen seiner Rechtskraft, Danach darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und ggf. dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber auferlegt wird, was dem Beklagten im Einzelfall verboten ist (BGH WRP 1992, 560, 561; 1991, 216, 217).

    Da der Charakter "Z" als Leserzeitung mithin feststeht und zwischen den Parteien unstreitig ist, bedarf dies keiner entsprechenden Klarstellung im Antrag (BGH GRUR 1991, 254, 256).

  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87

    Annoncen-Avis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99
    Dies gilt selbst dann, wenn sie zum Erliegen von Wettbewerbern führt (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99
    Dessen Angabe bedarf es zur Festlegung des Streitgegenstandes und des Umfangs der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO), zur Erkennbarkeit der Tragweite des begehrten Verbots und der Grenzen seiner Rechtskraft, Danach darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und ggf. dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber auferlegt wird, was dem Beklagten im Einzelfall verboten ist (BGH WRP 1992, 560, 561; 1991, 216, 217).
  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94

    Stumme Verkäufer - übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99
    Dies habe der BGH in seiner Entscheidung "Stumme Verkäufer" - WRP 1996, 889 - bestätigt.
  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99
    Da im Übrigen die kostenlose Verteilung reiner Anzeigenblätter, die sich zwangsläufig ebenfalls nur über ihre Anzeigenerlöse finanzieren, wettbewerbsrechtlich zulässig ist (BGH WRP 1956, 99, 101 Freiburger Wochenbericht), läßt sich allein aus der Anzeigenfinanzierung der "Z" deren Wettbewerbswidrigkeit nicht herleiten.
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 120/00

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

    Die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg (OLG Karlsruhe ZUM-RD 2000, 430 = K&R 2000, 401).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.08.2000 - 6 W 534/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5068
OLG Koblenz, 21.08.2000 - 6 W 534/00 (https://dejure.org/2000,5068)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.08.2000 - 6 W 534/00 (https://dejure.org/2000,5068)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. August 2000 - 6 W 534/00 (https://dejure.org/2000,5068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zumutbare Vorschussleistung der Gläubiger; Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 4 HO 20/00
  • OLG Koblenz, 21.08.2000 - 6 W 534/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1396
  • NZI 2000, 529 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 14 W 79/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.08.2000 - 6 W 534/00
    Der erforderliche Einsatz der Gläubiger übersteigt auch nicht den bei der Verteilung der Masse zu erwartenden Betrag (vgl. dazu OLG Karlsruhe JurBüro 1999, 476).
  • OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02

    Kostenbeteiligung am Gegenstand des Rechtsstreits eines Insolvenzverwalters

    Es ist vielmehr auf eine überschlägige Berechnung mit absoluten Zahlen abzustellen (Abweichung von OLG Koblenz, MDR 2000, 1396).

    Das OLG Koblenz (MDR 2000, 1396) hat ohne nähere Begründung die Zumutbarkeit bei einer Quote von 4, 5 % bejaht (offengelassen von OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315 [dort Quote von 20 %]).

  • OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an einen Insolvenzverwalter

    Eine Heranziehung zur Vorschussleistung scheidet allerdings bei solchen Gläubigern aus, denen nur verhältnismäßig niedrige Einzelforderungen zustehen oder deren Quote sich nur geringfügig erhöht, so dass der potentielle Gewinn durch den anteiligen Kostenbetrag nahezu aufgezehrt oder sogar überstiegen wird (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054 f.; OLG Dresden, InVo 2002, 229 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f.; OLG Celle, OLGR 2001, 141; OLG Jena, ZIP 2001, 579; OLG Koblenz, MDR 2000, 1396; OLG Hamm, MDR 1998, 1498).
  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05

    Prozesskostenhilfe: Grenze der Zumutbarkeit für die am Rechtsstreit des

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Vorschusszahlung dann zumutbar ist, wenn ein Gläubiger im Falle des Obsiegens mit einer nicht nur geringfügigen Quotenverbesserung rechnen kann und eine Prozessführung damit wirtschaftlich sinnvoll ist (OLG Koblenz, JurBüro 1999, 476 = AnwBl. 2000, 61; NZI 2000, 529).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 5 W 43/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Denn nach den unwidersprochenen Angaben des Klägers beträgt die Klageforderung von 535.989,94 EUR - ungeachtet der Masseverbindlichkeiten - maximal weniger als 1 % der zur Insolvenztabelle insgesamt angemeldeten Forderungen von 56.921.886,36 EUR (vgl. zu den Zumutbarkeitskriterien aus jüngerer Zeit u.a. OLG Düsseldorf OLGR 2002, 315; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, ZInsO 2002, 586; Hanseat. OLG Hamburg OLGR 2002, 144; OLG Celle OLGR 2001, 141; OLG Frankfurt OLGR 2001, 153; OLG Koblenz MDR 2000, 1396).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.03.2000 - 2 UF 174/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10416
OLG Karlsruhe, 14.03.2000 - 2 UF 174/99 (https://dejure.org/2000,10416)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2000 - 2 UF 174/99 (https://dejure.org/2000,10416)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2000 - 2 UF 174/99 (https://dejure.org/2000,10416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sorgerecht; Unverschuldetes Versagen der Eltern; Psychische Erkrankung; Entziehung der elterlichen Sorge; Aufenthaltsbestimmungsrecht ; Erziehungsfähigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1666; ; BGB § 1666 a

  • rechtsportal.de

    BGB § 1666, § 1666a
    Sorgerecht; unverschuldetes Versagen der Eltern; psychische Erkrankung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96

    Rechtfertigung der Entziehung der Personensorge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2000 - 2 UF 174/99
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß in der psychischen Erkrankung eines Elternteils ein solches unverschuldetes Versagen i. S. d. § 1666 BGB liegen kann (vgl. BayObLG, FamRZ 1997, 956 f m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.1999 - 2 UF 240/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2000 - 2 UF 174/99
    Diese Vorschriften sind hier maßgebend, denn die vom Familiengericht gemäß § 623 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO vom Scheidungsverfahren abgetrennte Folgesache war als selbständige Familiensache fortzuführen (vgl. Senat, Beschluß vom 24.03.1999 in JurBüro 1999, 420 = NJW-RR 99, 1015 LS).
  • OLG Hamburg, 04.02.1999 - 2 WF 154/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2000 - 2 UF 174/99
    In der Folgezeit lehnte die Ehefrau im vorliegenden Verfahren den zuständigen Familienrichter erfolglos wegen Besorgnis der Befangenheit ab (vgl. hierzu Senatsbeschluß in vorliegender Sache vom 18.02.1999, 2 WF 154/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.02.2000 - 9 U 41/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,24903
OLG Naumburg, 15.02.2000 - 9 U 41/99 (https://dejure.org/2000,24903)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.02.2000 - 9 U 41/99 (https://dejure.org/2000,24903)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 9 U 41/99 (https://dejure.org/2000,24903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,24903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch gegen den Baugeldempfänger; Sinn der Pflicht zur Führung eines Baubuches; Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung des Baugeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht