Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5939
OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99 (https://dejure.org/2000,5939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2000 - 13 U 144/99 (https://dejure.org/2000,5939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2000 - 13 U 144/99 (https://dejure.org/2000,5939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 7; ZPO § 286
    Nachweis der Manipulation eines geltend gemachten Kfz-Unfallschadens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1127
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 1 U 255/94

    Anscheinsbeweises bei gestelltem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Demnach ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweisanzeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein "gestellter" Unfall liege vor (Vgl. etwa OLG Frankfurt 1996, 265; OLGR Düsseldorf 1996, 122; OLGR Hamm 1993, 306; Weber, DAR 1979, 113 spricht vom "Mut des Tatrichters").

    Ob sich der Versicherer darüber hinaus auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann, ist umstritten (ablehnend OLGR Düsseldorf 1996, 122; bejahend OLGR Köln 1992, 155; in wenigen Ausnahmefällen anwendbar BGH VersR 1979;514, OLGR München 1993, 21).

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es sich bei dein mitverklagten Haftpflichtversicherer um einen unselbstständigen Streithelfer (§ 67 ZPO) oder um einen streitgenössischen Streithelfer (§ 69 ZPO) handelt (BGH VersR 1988, 417; BGH NJW 1997, 865), wobei nach h. M. zwischen Versicherung, Versicherungsnehmer und Fahrer nur eine einfache Streitgenossenschaft besteht soll (BGH VersR 1974, 1117; BGH VersR 1981, 1158; so auch Zöller-Vollkommer, ZPO 21. Auflage, zu § 62 Rdnr. 8 a).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Daher obliegt dem Schädiger bzw. dem Versicherer die Beweislast für das Vorliegen eines die Rechtswidrigkeit ausschließenden Tatbestandes, bei der Unfallmanipulation die rechtfertigende Einwilligung des Geschädigten in die Rechtsgutverletzung (grundlegend BGH VersR 1978, 862).
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Die Berufung muß jedoch innerhalb der für die weiteren Beklagten geltenden Rechtsmittelfristen eingelegt werden (BGH NJW 1990, 190; BGH NJW-RR 1993, 765, 766).
  • BGH, 28.06.1983 - VI ZR 98/81

    Beweis des ersten Anscheins für die Unfallursächlichkeit von Kniebeschwerden im

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Demnach muß der Anspruchsteller das Gericht davon überzeugen, daß der von ihm behauptete Unfall (= der äußere Tatbestand der Rechtsgutverletzung) stattfand und hierdurch der behauptete Schaden verursacht wurde (BGH VersR 1983, 985; BGH VersR 1984, 29; OLGR Hamm 1994, 172 (Senatsurteil vom 20.04.1994).
  • BGH, 10.12.1996 - VI ZR 14/96

    Zurechnungszusammenhang zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs und dem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es sich bei dein mitverklagten Haftpflichtversicherer um einen unselbstständigen Streithelfer (§ 67 ZPO) oder um einen streitgenössischen Streithelfer (§ 69 ZPO) handelt (BGH VersR 1988, 417; BGH NJW 1997, 865), wobei nach h. M. zwischen Versicherung, Versicherungsnehmer und Fahrer nur eine einfache Streitgenossenschaft besteht soll (BGH VersR 1974, 1117; BGH VersR 1981, 1158; so auch Zöller-Vollkommer, ZPO 21. Auflage, zu § 62 Rdnr. 8 a).
  • BGH, 10.07.1974 - IV ZR 212/72

    Inanspruchnahme von Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Prozeß;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es sich bei dein mitverklagten Haftpflichtversicherer um einen unselbstständigen Streithelfer (§ 67 ZPO) oder um einen streitgenössischen Streithelfer (§ 69 ZPO) handelt (BGH VersR 1988, 417; BGH NJW 1997, 865), wobei nach h. M. zwischen Versicherung, Versicherungsnehmer und Fahrer nur eine einfache Streitgenossenschaft besteht soll (BGH VersR 1974, 1117; BGH VersR 1981, 1158; so auch Zöller-Vollkommer, ZPO 21. Auflage, zu § 62 Rdnr. 8 a).
  • OLG Hamm, 01.07.1993 - 6 U 260/92

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Unfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Demnach ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweisanzeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein "gestellter" Unfall liege vor (Vgl. etwa OLG Frankfurt 1996, 265; OLGR Düsseldorf 1996, 122; OLGR Hamm 1993, 306; Weber, DAR 1979, 113 spricht vom "Mut des Tatrichters").
  • OLG München, 21.05.1992 - 24 U 113/92
    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Ob sich der Versicherer darüber hinaus auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann, ist umstritten (ablehnend OLGR Düsseldorf 1996, 122; bejahend OLGR Köln 1992, 155; in wenigen Ausnahmefällen anwendbar BGH VersR 1979;514, OLGR München 1993, 21).
  • OLG Frankfurt, 17.09.1985 - 5 U 171/83

    Finanzierungsleasing; Formularmäßige Abwälzung; Insolvenz des Lieferanten;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Es ist Aufgabe des den Streithelfer in der Instanz vertretenden Rechtsanwalts durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß er frühzeitig von der Zustellung des Urteils an die unterstützte Hauptpartei erfährt, um dem Streithelfer die Möglichkeit zu erhalten, das Urteil rechtzeitig anzufechten (Vgl. BGH VersR 1987, 417 m. w. N.).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2971
OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99 (https://dejure.org/2000,2971)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2000 - 7 U 185/99 (https://dejure.org/2000,2971)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 7 U 185/99 (https://dejure.org/2000,2971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gemeinden müssen für die Sicherheit auf Kinderspielplätzen sorgen

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 278; ; BGB § 254; ; BGB § 1664; ; ZPO § 537; ; ZPO § 97; ; ZPO § 101; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 847
    Steinplattenbelag unter Spielplatzrutsche mit mehr als 1 m Fallhöhe ist grundsätzlich unzulässig

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; GG Art. 34
    Haftung der Gemeinde für Sturz eines Kindes von Spielgerät

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kan.de PDF, S. 52 (Kurzinformation)

    Schadensersatzrecht / Verkehrssicherungspflicht: Schmerzensgeldanspruch nach

  • silo.tips (Ausführliche Zusammenfassung)

    Schadensersatzrecht / Verkehrssicherungspflicht: Schmerzensgeldanspruch nach Verletzung auf einem Spielplatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 448
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Nach der grundlegenden (und einen bemerkenswert ähnlichen Fall betreffenden) Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1.3.1988 (BGH NJW 1988, 2667 ff.), der der Senat sich in jeder Hinsicht anschließt, gilt, dass ein Spielplatz möglichst gefahrlos zu gestalten ist, dass das einzuhaltende Ausmaß der Sicherheit sich an dem Alter der jüngsten Kinder auszurichten hat, die für die Benutzung in Frage kommen, dass die Anforderungen an die Sicherheit der Spielgeräte grundsätzlich besonders streng sind und dass Eltern grundsätzlich uneingeschränkt darauf vertrauen dürfen, dass sich die Kinder gefahrlos der Spielgeräte bedienen dürfen.

    Die Forderung nach einem geeigneten Bodenbelag ist damit als elementare Sicherheitsforderung anzusehen (BGH NJW 1988, 2667).

    Eine Zurechnung über § 278 BGB - die zur Anwendung von § 254 BGB führen könnte - scheitert daran, dass zwischen den Parteien kein Schuldverhältnis, hier etwa in Form einer wie auch immer gearteten Sonderverbindung durch die Benutzung des Spielplatzes, besteht (vgl. BGH NJW 1988, 2667, 2668).

    Insoweit schließt sich der Senat vollumfänglich der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung an (grundlegend BGH NJW 1988, 2667 ff.).

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Nach unzulässigem Teilurteil, wie es hier vorliegt, darf das Berufungsgericht aber über den Anspruchsrest, über den das erstinstanzliche Gericht nicht entscheiden wollte, mitbefinden (vgl. BGH NJW 1960, 339; WM 1994, 865, 868; LM Nr. 14 zu § 16 UWG; Zöller-Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 537 Rn. 9).
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Soweit die Beklagte auf Entscheidungen verweist, in denen von einer umfassenden Aufsichtspflicht ausgegangen wurde, waren die zugrunde liegenden Fälle nicht mit der Situation auf einem Spielplatz vergleichbar, sondern betrafen örtliche Verhältnisse, die für Kinder prinzipiell sehr gefährlich waren, und wo mit Kleinkindern grundsätzlich nicht zu rechnen war (vgl. BGH VersR 1992, 844 f. (Pferdegehege), BGH NJW 1994, 3348 f. (fremder Garten mit Zierteich)).
  • BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78

    Produkthaftung des Vertriebshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    DIN-Normen spiegeln den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wieder und sind somit zur Bestimmung des nach er Verkehrsauffassung zur Sicherheit gebotenen in besonderer Weise geeignet (BGH NJW 1980, 1219, 1221; VersR 1987, 891).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Ein Teil-Urteil zum Grund ist immer dann unzulässig, wenn die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen besteht (BGHZ 107, 242, 244; NJW 1991, 2699; NJW 1992, 511; NJW 1992, 2081; Zöller-Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 301 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 168/90

    Anwendung der Differenztheorie auf Sukzessivlieferungsverträge

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Ein Teil-Urteil zum Grund ist immer dann unzulässig, wenn die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen besteht (BGHZ 107, 242, 244; NJW 1991, 2699; NJW 1992, 511; NJW 1992, 2081; Zöller-Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 301 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Nach unzulässigem Teilurteil, wie es hier vorliegt, darf das Berufungsgericht aber über den Anspruchsrest, über den das erstinstanzliche Gericht nicht entscheiden wollte, mitbefinden (vgl. BGH NJW 1960, 339; WM 1994, 865, 868; LM Nr. 14 zu § 16 UWG; Zöller-Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 537 Rn. 9).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 127/86

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kinderspielplatzes

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    DIN-Normen spiegeln den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wieder und sind somit zur Bestimmung des nach er Verkehrsauffassung zur Sicherheit gebotenen in besonderer Weise geeignet (BGH NJW 1980, 1219, 1221; VersR 1987, 891).
  • OLG Köln, 17.03.2005 - 7 U 126/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    Auf eine unzureichende Beaufsichtigung kann sich der Schädiger im Übrigen im Allgemeinen nicht berufen (Senat, VersR 02, 448, 450).
  • OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19

    Amtshaftung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht eines öffentlichen

    Dies entspricht nicht nur der Auffassung des Landgerichts Coburg in der vom Landgericht auf LGU S. 7 erörterten Entscheidung vom 13.12.2016 (23 O 457/16, juris Rn. 34), sondern auch derjenigen des OLG Köln in einem Urteil vom 25.05.2000 (7 U 185/99, OLGR 2001, 150 = VersR 2002, 448; Revision nicht angenommen durch Beschluss des BGH vom 25.05.2001, VI ZR 265/00), wo zutreffend ausgeführt wird (a.a.O., juris Rn. 26): Keinesfalls kann sich die Beklagte darauf zurückziehen, Kleinkinder bedürften grundsätzlich umfassender Betreuung durch die Aufsichtspflichtigen, so dass Kleinkinder bei der Frage des zu beachtenden Sorgfaltsmaßstabes nicht zu berücksichtigen seien.
  • LG Münster, 15.09.2008 - 12 O 268/08

    Anspruch eines Senioren auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen einer Verletzung im

    Die Kinder müssen sich der Spielgeräte grundsätzlich gefahrlos bedienen können (vgl. OLG Köln, Urt. v. 25.05.00 - 7 U 185/99 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 1 U 32/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17884
OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 1 U 32/00 (https://dejure.org/2000,17884)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.11.2000 - 1 U 32/00 (https://dejure.org/2000,17884)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. November 2000 - 1 U 32/00 (https://dejure.org/2000,17884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,17884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Zwangsweise Unterbringung durch Gesundheitsamt, BWUBG

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UBG BW § 4; PolG BW § 61; BGB § 839 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche bei unberechtigter Einweisung in eine psychiatrische Klinik

Verfahrensgang

  • LG Heilbronn - O 1982/99
  • OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 1 U 32/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 28.01.2015 - 86 O 88/14

    Amtshaftung bei Zwangsbehandlung eines untergebrachten Patienten: Abgrenzung von

    Jeder Amtsträger muss die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechtskenntnisse haben oder sich verschaffen ( vergl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.200 - 1 U 32/00-; BGH, Urteil vom 5.7.1990 - IX ZR 10/90-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5554
OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00 (https://dejure.org/2000,5554)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.09.2000 - 14 U 32/00 (https://dejure.org/2000,5554)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. September 2000 - 14 U 32/00 (https://dejure.org/2000,5554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 577
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Brandenburg, 14.07.1999 - 1 U 68/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00
    Einer solchen Beweisführung steht ferner entgegen, daß es in den Fällen der HCV-Infektion eine erhebliche Anzahl von Erkrankungen gibt, in denen der Infektionsweg nicht auf bekannte Ursachen zurückgeführt werden kann, sondern ungeklärt bleibt (ebenso im Fall OLG Brandenburg NJW 2000, 1500, 1501, von der Beklagten vorgelegt).

    In allen bisher entschiedenen Fällen, in denen der Anscheinsbeweis zum Beweis der Kausalität einer Infektionsquelle für eine Infektionserkrankung herangezogen worden ist, war Voraussetzung, daß in der angeschuldigten Trägersubstanz der spezifische Erreger unstreitig oder nachweislich vorhanden war (BGHZ 114, 284 - Anscheinsbeweis bei Transfusion einer HIV infizierte Blutkonserve an eine später HIV infizierten Person; OLG Brandenburg NJW 2000, 1500, 1502).

  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 248/90

    Verjährung - Beginn der Frist - Beginn der Verjährung - Kenntnis der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00
    An die Substantiierung einer Haftung in Arzneimittelfällen dürfen - wie in Arzthaftungsfällen - keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH Urt. v. 19.03.91 - VI ZR 248/90 = NJW 1991, 2351, 2352 zum Mißverhältnis zwischen Nutzen und schädlichen Wirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gem. § 84 S. 2 AMG).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00
    Die persönliche Überzeugung des Tatrichters setzt lediglich einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißßheit voraus, der vernünftige Zweifel ausschließt (BGHZ 7, 116, 119; 18, 311, 318; 53, 245, 255).
  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00
    Die persönliche Überzeugung des Tatrichters setzt lediglich einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißßheit voraus, der vernünftige Zweifel ausschließt (BGHZ 7, 116, 119; 18, 311, 318; 53, 245, 255).
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00
    In allen bisher entschiedenen Fällen, in denen der Anscheinsbeweis zum Beweis der Kausalität einer Infektionsquelle für eine Infektionserkrankung herangezogen worden ist, war Voraussetzung, daß in der angeschuldigten Trägersubstanz der spezifische Erreger unstreitig oder nachweislich vorhanden war (BGHZ 114, 284 - Anscheinsbeweis bei Transfusion einer HIV infizierte Blutkonserve an eine später HIV infizierten Person; OLG Brandenburg NJW 2000, 1500, 1502).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1996 - 8 U 93/95

    Unterlassung der Belehrung über die Risiken einer Transfusion von Blutkonserven

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00
    Für die Zulassung des Anscheinsbeweises genügt nicht, wenn anhand der erwiesenen Tatsachen nur die Möglichkeit besteht, daß die Trägersubstanz infiziert war (OLG Düsseldorf VersR 1998, 103 - keine Anscheinsbeweis bei Transfusion einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infizierten Blutkonserve; OLG Düsseldorf VersR 1996, 1240 - kein Anscheinsbeweis, wenn die verabreichte Blutkonserve nur möglicherweise HIV-infiziert war; LG Nürnberg-Fürth VersR 1998, 461).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.11.1997 - 4 O 3782/97

    Nachweis der Hepatitis-C-Infektion durch Bluttransfusion

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00
    Für die Zulassung des Anscheinsbeweises genügt nicht, wenn anhand der erwiesenen Tatsachen nur die Möglichkeit besteht, daß die Trägersubstanz infiziert war (OLG Düsseldorf VersR 1998, 103 - keine Anscheinsbeweis bei Transfusion einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infizierten Blutkonserve; OLG Düsseldorf VersR 1996, 1240 - kein Anscheinsbeweis, wenn die verabreichte Blutkonserve nur möglicherweise HIV-infiziert war; LG Nürnberg-Fürth VersR 1998, 461).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00
    Die persönliche Überzeugung des Tatrichters setzt lediglich einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißßheit voraus, der vernünftige Zweifel ausschließt (BGHZ 7, 116, 119; 18, 311, 318; 53, 245, 255).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1996 - 8 U 39/96

    Kausalitätsnachweis für HIV-Infektion nach Bluttransfusion

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00
    Für die Zulassung des Anscheinsbeweises genügt nicht, wenn anhand der erwiesenen Tatsachen nur die Möglichkeit besteht, daß die Trägersubstanz infiziert war (OLG Düsseldorf VersR 1998, 103 - keine Anscheinsbeweis bei Transfusion einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infizierten Blutkonserve; OLG Düsseldorf VersR 1996, 1240 - kein Anscheinsbeweis, wenn die verabreichte Blutkonserve nur möglicherweise HIV-infiziert war; LG Nürnberg-Fürth VersR 1998, 461).
  • OLG München, 22.02.1990 - 1 U 2287/88

    Beimessung von Schmerzensgeld; Infektion; Hepatitis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00
    Ein Beweis, wie er etwa in den Fällen geführt werden kann, daß ein Ereignis nur auf einzelnen, miteinander konkurrierenden Ursachen beruhen kann und dann im Wege des Ausschlußbeweises schließlich nur noch eine Ursache bestehen bleibt (vgl. OLG München VersR 1991, 425 - Darmrohr als verbleibende Infektionsquelle), scheidet danach vorliegend aus.
  • OLG Oldenburg, 05.03.1996 - 5 U 147/95

    Telekobaltbestrahlung; Bestrahlung; Brustkrebsoperation; Behandlungsstandard;

  • OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03

    Haftung für Arzneimittel: Übertragung eines Hepatits-C-Virus als

    So war im Fall des OLG Stuttgart, Urteil vom 26. September 2000 - 14 U 32/00 - (VersR 2002, 577 f. = OLG-Report Stuttgart 2001, 148 ff.), eine ausreichende Substantiierung der dortigen Klage angenommen worden, wobei es freilich um eine Hepatitis-C-Infektion durch einen Impfstoff gegangen war, der aus Spenderblut gewonnen worden war.

    Ein Beweis, wie er etwa in den Fällen geführt werden kann, dass ein Ereignis nur auf einzelnen, miteinander konkurrierenden Ursachen beruhen kann und dann im Wege des Ausschlußbeweises schließlich nur noch eine Ursache bestehen bleibt, kommt hier nicht in Frage (vgl. OLG Stuttgart VersR 2002, 577 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 8 A 3943/00

    Stichtagsregelung verfassungsgemäß: Entschädigung aus der HIV-Stiftung für

    Rechtsgutachten für den 3. Untersuchungsausschuss, BT-Drs 12/8591 S. 510- 616. Aus der Rechtsprechung vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 (Verwendung eines nicht virusinaktivierten PPSB); Urteil vom 30. April 1991 - VI ZR 178/90 (Beweislast bei HIV- infizierten Blutprodukten); LG Aachen, Urteil vom 23. November 1984 - 4 O 365/93 - (Amtshaftung für HIV-kontaminiertes Faktor-VIII-Produkt); zu den Beweisanforderungen noch: OLG Stuttgart, Urteil vom 26. September 2000 - 14 U 32/00 - OLG Hamm, Urteil vom 23. Oktober 1996 - 3 U 200/95 -, NJW-RR 1997, 217; OLG Celle, Urteil vom 12. Juni 1996 - 9 U 204/95 -, NJW-RR 1997, 1456; LG Kleve, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 4 O 211/89 -, NJW 1991, 761; LG Heidelberg, Urteil vom 31. Januar 1990 - 3 O 231/89 -, NJW 1990, 2941.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 8 A 3944/00

    Stichtagsregelung verfassungsgemäß: Entschädigung aus der HIV-Stiftung für

    Rechtsgutachten für den 3. Untersuchungsausschuss, BT-Drs 12/8591 S. 510- 616. Aus der Rechtsprechung vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 (Verwendung eines nicht virusinaktivierten PPSB); Urteil vom 30. April 1991 - VI ZR 178/90 (Beweislast bei HIV- infizierten Blutprodukten); LG Aachen, Urteil vom 23. November 1984 - 4 O 365/93 - (Amtshaftung für HIV-kontaminiertes Faktor-VIII-Produkt); zu den Beweisanforderungen noch: OLG Stuttgart, Urteil vom 26. September 2000 - 14 U 32/00 - OLG Hamm, Urteil vom 23. Oktober 1996 - 3 U 200/95 -, NJW-RR 1997, 217; OLG Celle, Urteil vom 12. Juni 1996 - 9 U 204/95 -, NJW-RR 1997, 1456; LG Kleve, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 4 O 211/89 -, NJW 1991, 761; LG Heidelberg, Urteil vom 31. Januar 1990 - 3 O 231/89 -, NJW 1990, 2941.
  • OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 12 U 130/06

    Prozesskostenhilfe: Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern; Arzthaftung

    Ein zeitlich plausibler Zusammenhang zwischen einer Behandlung und dem Auftreten von Beschwerden genügt für die Annahme eines Anscheinsbeweises nicht (OLG Stuttgart VersR 2002, 577; OLG München VersR 1997, 314 jeweils zur Arzneimittelhaftung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 18.09.2000 - 4 U 1520/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3794
OLG Nürnberg, 18.09.2000 - 4 U 1520/99 (https://dejure.org/2000,3794)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.09.2000 - 4 U 1520/99 (https://dejure.org/2000,3794)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. September 2000 - 4 U 1520/99 (https://dejure.org/2000,3794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtskosten; Kostenentscheidung; Nebenintervention; Prozessvergleich; Kostenaufhebung; Kostenlast des Streithelfers

  • Judicialis

    ZPO § 101; ; ZPO § 98

  • archive.org

    Kosten des Streithelfers im Prozessvergleich

  • rechtsportal.de

    ZPO § 101 § 98
    Kosten der Streithilfe - Kostenaufhebung durch Prozessvergleich - Kostenverteilung nach Bruchteilen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 101, § 98
    Kosten der Nebenintervention bei Kostenaufhebung im Prozessvergleich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.1967 - III ZR 15/64
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.09.2000 - 4 U 1520/99
    Dieser Anspruch unterliegt nicht der Disposition der Parteien; eine Vereinbarung, wonach ein nach § 101 ZPO begründeter Anspruch dem Streithelfer versagt bleiben soll, wäre als Vertrag zu Lasten Dritter unwirksam (BGH NJW 1967, 983: 1961, 460; OLG Köln JurBüro 1989, 102/103; Zöller-Herget, aaO., § 101 Rn 8 m.w.N.).

    Mit dieser Rechtsansicht befindet sich der Senat im Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft (vgl. BGH NJW 1967, 983; OLG Hamm, MDR 1990, 252; OLG Frankfurt - 16. Zivilsenat - JurBüro 1979, 1203/120; Zöller-Herget, aaO., Rn 10; Wieczorek-Steiner, aaO., Rn 10 f.: Stein-Jonas/Bork, aaO., Rn. 7; Thomas-Putzo, aaO. Rn 4, jeweils m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 06.07.1998 - 5 U 22/98

    Entscheidung über die Frage der Zuständigkeit eines deutschen oder eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.09.2000 - 4 U 1520/99
    Daraus wird teilweise gefolgert, dass mangels eines Kostenerstattungsanspruchs der unterstützten Hauptpartei auch ihrem Streithelfer kein Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenpartei zusteht (OLG Nürnberg - 9. Zivilsenat -, AnwBl 1989.204f. OLG Dresden - 6. Zivilsenat -, OLGR 1999, 227; OLG Frankfurt - 13. Zivilsenat -, OLGR 1998, 363; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1293; OLG München - 3. Zivilsenat -, NJW-RR 1995, 1403; OLG Celle, AnwBl 1983, 176).

    Der von manchen vorgebrachte Einwand, ein auch nur anteiliger Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers gegen den Gegner der unterstützten Hauptpartei stelle den Streithelfer besser als die Hauptpartei selbst (OLG Nürnberg - 9. Zivilsenat -, AnwBl 1989, 104 f.; OLG Frankfurt 13. Zivilsenat -, OLGR 1998, 363), überzeugt nicht.

  • OLG Frankfurt, 16.07.1997 - 20 W 240/97

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Nachlaßgerichts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.09.2000 - 4 U 1520/99
    Demgegenüber billigt die herrschende Meinung im Falle der Kostenaufhebung dem Streithelfer gegen den Gegner der unterstützen Hauptpartei einen Anspruch auf die Hälfte seiner außergerichtlichen Auslagen zu (BGH aaO; Hans. OLG Bremen, OLGR 1999, 219; OLG München - 28. Zivilsenat -, MDR 1998, 989 = OLGR 1998, 210; OLG Dresden - 7. Zivilsenat - NJW-RR 1998, 367 = OLGR 1997, 342; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 127; OLG Frankfurt - 9. Zivilsenat -, OLGR 1998, 298; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7; Zöller-Herget, aaO., § 101 Rn. 11; Wieczorek-Steiner, ZPO, 3. Aufl., § 101 Rn. 10; MüKoBelz, ZPO, § 101 Rn. 30; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 101 Rn. 23; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 4).
  • OLG München, 13.03.1995 - 3 U 1809/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.09.2000 - 4 U 1520/99
    Daraus wird teilweise gefolgert, dass mangels eines Kostenerstattungsanspruchs der unterstützten Hauptpartei auch ihrem Streithelfer kein Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenpartei zusteht (OLG Nürnberg - 9. Zivilsenat -, AnwBl 1989.204f. OLG Dresden - 6. Zivilsenat -, OLGR 1999, 227; OLG Frankfurt - 13. Zivilsenat -, OLGR 1998, 363; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1293; OLG München - 3. Zivilsenat -, NJW-RR 1995, 1403; OLG Celle, AnwBl 1983, 176).
  • OLG München, 23.04.1998 - 28 W 1126/98
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.09.2000 - 4 U 1520/99
    Demgegenüber billigt die herrschende Meinung im Falle der Kostenaufhebung dem Streithelfer gegen den Gegner der unterstützen Hauptpartei einen Anspruch auf die Hälfte seiner außergerichtlichen Auslagen zu (BGH aaO; Hans. OLG Bremen, OLGR 1999, 219; OLG München - 28. Zivilsenat -, MDR 1998, 989 = OLGR 1998, 210; OLG Dresden - 7. Zivilsenat - NJW-RR 1998, 367 = OLGR 1997, 342; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 127; OLG Frankfurt - 9. Zivilsenat -, OLGR 1998, 298; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7; Zöller-Herget, aaO., § 101 Rn. 11; Wieczorek-Steiner, ZPO, 3. Aufl., § 101 Rn. 10; MüKoBelz, ZPO, § 101 Rn. 30; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 101 Rn. 23; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 23.05.1972 - 7 U 103/71
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.09.2000 - 4 U 1520/99
    Die vom Kläger angeführte Rechtsmeinung, wonach dann, wenn der Prozessvergleich die Nebeninterventions-Kosten bewusst ausklammert, der Kostenerstattungs-Anspruch der Streithelfer nach § 98 ZPO auf die Hälfte ihrer Kosten begrenzt sei (OLG Frankfurt - 7. Zivilsenat -. NJW 1972, 1866), hat sich zu Recht nicht durchgesetzt.
  • OLG Karlsruhe, 12.12.1996 - 6 W 137/96
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.09.2000 - 4 U 1520/99
    Daraus wird teilweise gefolgert, dass mangels eines Kostenerstattungsanspruchs der unterstützten Hauptpartei auch ihrem Streithelfer kein Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenpartei zusteht (OLG Nürnberg - 9. Zivilsenat -, AnwBl 1989.204f. OLG Dresden - 6. Zivilsenat -, OLGR 1999, 227; OLG Frankfurt - 13. Zivilsenat -, OLGR 1998, 363; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1293; OLG München - 3. Zivilsenat -, NJW-RR 1995, 1403; OLG Celle, AnwBl 1983, 176).
  • OLG Hamm, 01.12.1989 - 26 U 163/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.09.2000 - 4 U 1520/99
    Mit dieser Rechtsansicht befindet sich der Senat im Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft (vgl. BGH NJW 1967, 983; OLG Hamm, MDR 1990, 252; OLG Frankfurt - 16. Zivilsenat - JurBüro 1979, 1203/120; Zöller-Herget, aaO., Rn 10; Wieczorek-Steiner, aaO., Rn 10 f.: Stein-Jonas/Bork, aaO., Rn. 7; Thomas-Putzo, aaO. Rn 4, jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 09.10.1998 - 6 U 2845/96

    Erstattung der Kosten des Streithelfers bei Vergleich der Hauptparteien

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.09.2000 - 4 U 1520/99
    Daraus wird teilweise gefolgert, dass mangels eines Kostenerstattungsanspruchs der unterstützten Hauptpartei auch ihrem Streithelfer kein Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenpartei zusteht (OLG Nürnberg - 9. Zivilsenat -, AnwBl 1989.204f. OLG Dresden - 6. Zivilsenat -, OLGR 1999, 227; OLG Frankfurt - 13. Zivilsenat -, OLGR 1998, 363; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1293; OLG München - 3. Zivilsenat -, NJW-RR 1995, 1403; OLG Celle, AnwBl 1983, 176).
  • OLG München, 21.06.1982 - 12 WF 886/82
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.09.2000 - 4 U 1520/99
    Daraus wird teilweise gefolgert, dass mangels eines Kostenerstattungsanspruchs der unterstützten Hauptpartei auch ihrem Streithelfer kein Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenpartei zusteht (OLG Nürnberg - 9. Zivilsenat -, AnwBl 1989.204f. OLG Dresden - 6. Zivilsenat -, OLGR 1999, 227; OLG Frankfurt - 13. Zivilsenat -, OLGR 1998, 363; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1293; OLG München - 3. Zivilsenat -, NJW-RR 1995, 1403; OLG Celle, AnwBl 1983, 176).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4245
OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99 (https://dejure.org/2001,4245)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.2001 - 3 U 530/99 (https://dejure.org/2001,4245)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 3 U 530/99 (https://dejure.org/2001,4245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsanspruch der Eltern eines Partners wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Falle des Scheiterns einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Familiäre Unterstützung bei einem Hausbau als Anhaltspunkt für eine gemeinschaftliche Wertschöpfung; Bewertung des ...

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 705 242
    Ausgleichsanspruch eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen Arbeitsleistungen der Eltern beim Hausbau

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Die Eltern haben das Haus gebaut - die Gemeinschaft scheitert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2480
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Stattdessen wird im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Ausgleichsanspruch nach den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft angenommen, der u. a. dann bejaht wird, wenn die Partner durch gemeinsame Leistungen zum Bau und zur Erhaltung eines zwar auf den Namen des einen Partners eingetragenen, aber als gemeinsames Vermögen betrachteten Anwesen beigetragen hatten (BGH NJW 1992, S. 906, 907).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass wesentliche Beiträge des Partners, der nicht Eigentümer des Vermögensobjektes ist, einen Anhaltspunkt für eine gemeinschaftliche Wertschöpfung bilden (BGH NJW 1992, S. 906, 907).

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Diese Folge kann insbesondere dann auftreten, wenn ein güterrechtlicher Ausgleich zwischen den Eheleuten nicht möglich ist, so etwa im Falle der Gütertrennung (BGH NJW 1999, S. 2962, 2963).

    Die Höhe dieser Verpflichtung richtet sich nach dem Wert der von dem Zuwendenden erbrachten Leistungen, soweit dadurch das Vermögen des Beklagten noch gemehrt ist (vgl. dazu BGH NJW 1999, S. 2962, 2965).

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Leben die Eheleute dagegen im gesetzlichen Güterstand, so wird im Hinblick auf den Zugewinnausgleich unter den Eheleuten ein solches untragbares Ergebnis für die Schwiegereltern in der Regel zu verneinen sein (vgl. BGH NJW 1995, S. 1889, 1891).
  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Erhält ein Ehegatte von seinen Schwiegereltern Zuwendungen um der Ehe willen zu deren dauerhafter wirtschaftlicher Sicherung, so kann bei einem Scheitern der Ehe dem Zuwendenden ein Ausgleichsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage entstehen, wenn allein die Rückgewähr geeignet erscheint, einen untragbaren, mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbaren Zustand zu vermeiden (BGH FamRZ 1998, S. 669, 670).
  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beim Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Wegfall der Geschäftsgrundlage im Verhältnis der Partner untereinander stets verneint worden, und zwar mit der Begründung, nach dem Wesen einer solchen Gemeinschaft seien die Beziehungen der Partner rein tatsächlicher Art, so dass keine Rechtsgemeinschaft begründet werde, für die eine Geschäftsgrundlage bestehen könnte (BGH NJW 1997, S. 3371, 3372).
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Diese Rechtsgedanken haben auch dann Gültigkeit, wenn keine Ehe, sondern nur ein Verlöbnis besteht (BGH NJW 1992, S. 427, 428).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Dass auch diese Zeugen als Verwandte der Klägerin ein persönliches Interesse an einem bestimmten Ausgang des Rechtsstreits haben, genügt für sich allein nicht, ihre persönliche Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen (vgl. dazu BGH NJW 1995, S. 955, 956).
  • OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06

    Zur Abgrenzung von deklaratorischem und abstraktem Schuldanerkenntnis

    Stehen die Aufwendungen allerdings in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft, dienten sie bspw. erst dazu, das gemeinsam bewohnte Haus in einen wohnlichen Zustand zu versetzen, dann scheidet ein Anspruch aus (BGH NJW 1983, 1055, Rdn. 5 nach juris; OLG Koblenz NJW 2001, 2480, Rdn. 23 f nach juris; OLGR Düsseldorf 1993, 237, 238; Palandt/Brudermüller, a.a.O., vor § 1297 Rdn. 32 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3616
OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00 (https://dejure.org/2001,3616)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.01.2001 - 14 U 120/00 (https://dejure.org/2001,3616)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 14 U 120/00 (https://dejure.org/2001,3616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Auseinandersetzung ; Eheähnliche Gemeinschaft; Wohnungseigentum; Kaufvertrag; GbR

  • Judicialis

    BGB §§ 730 ff

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 730 ff.
    Eheähnliche Gemeinschaft - Auseinandersetzung - Kaufvertrag über Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 11 O 407/99
  • OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 96
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00
    Mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FamRZ 1999, 1580, 1582; BGH MDR 1992, 679) geht der Senat davon aus, dass bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf das Erfordernis einer - auch stillschweigend vereinbarten - rechtsgeschäftlichen Begründung der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft verzichtet werden kann und dem nichtehelichen Partner für seine Beiträge eine Auseinandersetzung nach gesellschaftsrechtlichen Regeln gemäß den §§ 730 ff. BGB auch dann zugebilligt wird, wenn die nichtehelichen Partner kein ausdrückliches Gesellschaftsverhältnis begründet haben, sondern ein Grundstück nur in der Absicht gemeinsamer Erwirtschaftung erworben haben, das nach ihrer Vorstellung von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt werden, sondern ihnen auch gemeinsam gehören sollte.

    Daran hat der BGH später unter Hinweis darauf nicht mehr festgehalten, dass die formal-dingliche Zuordnung des Gegenstandes nach außen aus verschiedenen Gründen in den Hintergrund treten könne, so dass die Position des Alleineigentümers infolgedessen nicht in jedem Falle ein ausschlaggebendes Indiz gegen eine gemeinschaftliche Wertschöpfung sei (BGH MDR 1992, 679).

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00
    Der BGH hatte nämlich anfänglich angenommen, es spreche gegen die Absicht der Partner, einen gemeinschaftlichen Wert zu schaffen, wenn der eine zwar Leistungen für den Erwerb erbringe, nur der andere aber Eigentümer werde (BGH FamRZ 1980, 664 = BGHZ 77, 55).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00
    Mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FamRZ 1999, 1580, 1582; BGH MDR 1992, 679) geht der Senat davon aus, dass bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf das Erfordernis einer - auch stillschweigend vereinbarten - rechtsgeschäftlichen Begründung der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft verzichtet werden kann und dem nichtehelichen Partner für seine Beiträge eine Auseinandersetzung nach gesellschaftsrechtlichen Regeln gemäß den §§ 730 ff. BGB auch dann zugebilligt wird, wenn die nichtehelichen Partner kein ausdrückliches Gesellschaftsverhältnis begründet haben, sondern ein Grundstück nur in der Absicht gemeinsamer Erwirtschaftung erworben haben, das nach ihrer Vorstellung von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt werden, sondern ihnen auch gemeinsam gehören sollte.
  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00
    Die jeweiligen Forderungen sind vielmehr als unselbständige Rechnungsposten in einer Auseinandersetzungsbilanz einzustellen, und ein Zahlungsanspruch besteht nur hinsichtlich des abschließenden Saldos (BGH NJW 1995, 188, 189 = MDR 1995, 53).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Nutzungsentschädigungs- bzw. Ausgleichsanspruch

    Beispielhaft hierfür sei die Entscheidung des OLG Schleswig vom 12.1.2001, FamRZ 2002, 96 f., zitiert, die bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Auseinandersetzung auch bei gemeinschaftlichem Eigentum der Partner zur ideellen Hälfte für richtig hält.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.09.2000 - 19 U 98/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7028
OLG Köln, 29.09.2000 - 19 U 98/00 (https://dejure.org/2000,7028)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.09.2000 - 19 U 98/00 (https://dejure.org/2000,7028)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. September 2000 - 19 U 98/00 (https://dejure.org/2000,7028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 27.09.1995 - 15 U 6473/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen einem Krankenhaus-Chefarzt und einem

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2000 - 19 U 98/00
    Alle wesentlichen Begleitumstände sind unter Abwägung der Interessenlage der Parteien nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte zu ermitteln (BGH LM § 242 (Bc) BGB Rdnr. 8; OLG München NJW-RR 1996, 561).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.12.2000 - 8 UF 16/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8086
OLG Schleswig, 22.12.2000 - 8 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,8086)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.12.2000 - 8 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,8086)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 8 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,8086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsplatzverlust; Unterhalt; Unterhaltsberechnung trotz Arbeitslosigkeit

  • Judicialis

    BGB §§ 1601 ff; ; ZPO § 323 II; ; ZPO § 323 IV

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1601 ff; ZPO § 323 Abs. 2 § 323 Abs. 4
    Unterhaltsrecht - selbstverschuldeten Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners - Anrechnung von Einkommen während Übergangszeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht