Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02   

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https://dejure.org/2002,3506
OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02 (https://dejure.org/2002,3506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2002 - 27 U 86/02 (https://dejure.org/2002,3506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2002 - 27 U 86/02 (https://dejure.org/2002,3506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Überquerens der Fahrbahn durch einen Fußgänger in Etappen unter zeitweiligem Halten im Bereich der Mittellinie; Aufbietung größtmöglicher Sorgfalt durch sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Sorgfaltspflichten eines die Fahrbahn mit einem Fahrrad zu Fuß überquerenden Radfahrers

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Fußgängerunfälle - Rechtsfahrgebot

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Zügige Fahrbahnüberquerung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrrad über die Straße geschoben - Motorroller streift Fahrrad - wer ist am Unfall schuld?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 25 Abs. 3 Satz 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrollers mit einem von einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger geführten Fahrrad; Höhe des Schmerzensgeldes bei folgenlos verheiltem Trümmerbruch des Schlüsselbeins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 329
  • NZV 2003, 181
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 10.09.1993 - 14 U 147/91

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines oder mehrerer Fußgänger bei Dunkelheit;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02
    Dagegen ist das Überqueren der Fahrbahn in Etappen unter zeitweiligem Halten im Bereich der Mittellinie nicht stets zulässig, sondern grundsätzlich nur bei breiten, belebten Straßen, deren Querung sonst praktisch gar nicht möglich wäre; vgl. BGH VersR 1966, 873/4; OLG Hamburg vom 10.9.1993 in VRS 87, 249 ff.

    Die Größe des durch das Fahrrad für den bevorrechtigten Verkehr in Fahrbahnlängsrichtung bereiteten Hindernisses begründet insoweit einen maßgeblichen Unterschied zu der o. g. Entscheidung des OLG Hamburg in VRS 87, 249, das für die dort verletzten Fußgänger einen Umweg von 200 m über den 100 m entfernten ampelgeschützten Überweg als nicht zumutbar erachtet hat.

  • BGH, 07.06.1966 - VI ZR 255/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02
    Dagegen ist das Überqueren der Fahrbahn in Etappen unter zeitweiligem Halten im Bereich der Mittellinie nicht stets zulässig, sondern grundsätzlich nur bei breiten, belebten Straßen, deren Querung sonst praktisch gar nicht möglich wäre; vgl. BGH VersR 1966, 873/4; OLG Hamburg vom 10.9.1993 in VRS 87, 249 ff.

    Seine mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zügige Fahrweise näher als nötig zur Mittellinie verpflichtete den Kläger zu erhöhter Vorsicht gegenüber dem von ihm erkannt die Fahrbahn kreuzenden Beklagten; vgl. BGH in VersR 1966, 873.

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02
    Er hat also darauf zu achten, dass er nicht in die Fahrbahn eines Fahrzeugs gerät und dieses behindert; so BGH NJW 1984, 50.
  • BGH, 16.06.1964 - VI ZR 98/63
    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02
    Hierauf kommt es nicht an, weil dieses Gebot nach ganz herrschender Ansicht nur den erlaubten Gegen- und Überholverkehr schützt und nicht querende Fußgänger; vgl. BGH VersR 1977, 524 ff; BGH NZV 1991, 23 ff; Hentschel § 2 StVO, Rz. 33 und zuletzt OLG Köln, OLGR 2001, 76: "... Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; VersR 1975, 37 [39]; OLG Celle ZfS 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg v. 22.1.1979 - 5 U 135/78, VersR 1980, 338 f); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • BGH, 25.09.1990 - VI ZR 19/90

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers geschützten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02
    Hierauf kommt es nicht an, weil dieses Gebot nach ganz herrschender Ansicht nur den erlaubten Gegen- und Überholverkehr schützt und nicht querende Fußgänger; vgl. BGH VersR 1977, 524 ff; BGH NZV 1991, 23 ff; Hentschel § 2 StVO, Rz. 33 und zuletzt OLG Köln, OLGR 2001, 76: "... Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; VersR 1975, 37 [39]; OLG Celle ZfS 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg v. 22.1.1979 - 5 U 135/78, VersR 1980, 338 f); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74

    Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02
    Hierauf kommt es nicht an, weil dieses Gebot nach ganz herrschender Ansicht nur den erlaubten Gegen- und Überholverkehr schützt und nicht querende Fußgänger; vgl. BGH VersR 1977, 524 ff; BGH NZV 1991, 23 ff; Hentschel § 2 StVO, Rz. 33 und zuletzt OLG Köln, OLGR 2001, 76: "... Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; VersR 1975, 37 [39]; OLG Celle ZfS 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg v. 22.1.1979 - 5 U 135/78, VersR 1980, 338 f); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • OLG Nürnberg, 22.01.1979 - 5 U 135/78
    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02
    Hierauf kommt es nicht an, weil dieses Gebot nach ganz herrschender Ansicht nur den erlaubten Gegen- und Überholverkehr schützt und nicht querende Fußgänger; vgl. BGH VersR 1977, 524 ff; BGH NZV 1991, 23 ff; Hentschel § 2 StVO, Rz. 33 und zuletzt OLG Köln, OLGR 2001, 76: "... Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; VersR 1975, 37 [39]; OLG Celle ZfS 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg v. 22.1.1979 - 5 U 135/78, VersR 1980, 338 f); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.1978 - 10 U 142/77
    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02
    Hierauf kommt es nicht an, weil dieses Gebot nach ganz herrschender Ansicht nur den erlaubten Gegen- und Überholverkehr schützt und nicht querende Fußgänger; vgl. BGH VersR 1977, 524 ff; BGH NZV 1991, 23 ff; Hentschel § 2 StVO, Rz. 33 und zuletzt OLG Köln, OLGR 2001, 76: "... Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; VersR 1975, 37 [39]; OLG Celle ZfS 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg v. 22.1.1979 - 5 U 135/78, VersR 1980, 338 f); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • BGH, 19.09.1974 - II ZR 73/72

    Schutzzweck des Rechtsfahrgebots

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02
    Hierauf kommt es nicht an, weil dieses Gebot nach ganz herrschender Ansicht nur den erlaubten Gegen- und Überholverkehr schützt und nicht querende Fußgänger; vgl. BGH VersR 1977, 524 ff; BGH NZV 1991, 23 ff; Hentschel § 2 StVO, Rz. 33 und zuletzt OLG Köln, OLGR 2001, 76: "... Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; VersR 1975, 37 [39]; OLG Celle ZfS 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg v. 22.1.1979 - 5 U 135/78, VersR 1980, 338 f); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2017 - 1 U 115/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden

    Eine sogenannte Etappenüberquerung einer Straße ist nur auf breiten, belebten Straßen zulässig, auf welchen für einen Fußgänger eine Querung sonst praktisch gar nicht möglich wäre (OLG Hamm, Urteil vom 19. November 2002, Az: 27 U 86/02, Rn. 16 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf OLG Hamburg, VRS 87, 249; dazu auch Rodler in Juris PK, StVO, § 25, Rn. 101).
  • LG Köln, 11.04.2012 - 16 O 140/11

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für Körperverletzungen nach einem Sturz in

    Das Gericht hält - ohne Berücksichtigung eines Mitverschuldens, auf das unten noch einzugehen sein wird - ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 EUR für angemessen und ausreichend (s. hierzu etwa OLG Hamm, NZV 03, 181: 2.000 EUR für einen folgenlos ausgeheilten Trümmerbruch des Schlüsselbeins; OLG Saarbrücken, OLGR 05, 481: 2.000 EUR für eine Fraktur des Schlüsselbeins).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 108/2002, 4 U 108/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2925
OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 108/2002, 4 U 108/02 (https://dejure.org/2002,2925)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.09.2002 - 4 U 108/2002, 4 U 108/02 (https://dejure.org/2002,2925)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. September 2002 - 4 U 108/2002, 4 U 108/02 (https://dejure.org/2002,2925)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus Amtshaftung gegen Träger der Straßenbaulast; Mähen von zum Straßenkörper gehörendem Grünstreifen als Straßenverkehrssicherungspflicht; Wegschleudern von Steinen bei Mäharbeiten; Verletzung von Straßenbenutzern; Gefahrvermeidung im Rahmen des wirtschaftlich ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 34 S. 1; ; StraßenG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; StraßenG § 2 Abs. 2 Nr. 1 b; ; StraßenG § 9; ; StraßenG § 44; ; StraßenG § 59

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrG BW § 2; StrG BW § 3; StrG BW § 9; StrG BW § 44; StrG BW § 59
    Gebotene Sicherungsmaßnahmen gegen das Wegschleudern von Steinen bei Mäharbeiten

  • rechtsportal.de

    Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht durch das Wegschleudern von Steinen bei Mäharbeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1572
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 18.09.1998 - 10 U 6463/97

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 108/02
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (DAR 1998, 474) ist allein deshalb nicht einschlägig, weil es in dieser um eine Haftung gem. §§ 7, 17 StraßenVG geht, bei der die Zumutbarkeitsfrage keine Rolle spielt, die aber im vorliegenden Rechtsstreit gerade für den Umfang der Verkehrssicherungspflicht von ausschlaggebender Bedeutung ist.
  • OLG Celle, 20.07.2006 - 8 U 23/06

    Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von Mäharbeiten an öffentlichen

    Im ersten Fall, der hier nicht vorliegt, kommt nämlich eine Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG in Betracht (vgl. etwa BGH VersR 2005, 566; OLG Stuttgart VersR 2003, 1275; LG München I DAR 1999, 552), während beim Einsatz von Rasenmähern oder -sensen lediglich die verschuldensabhängige Amtshaftung nach § 839 BGB, Art. 34 GG eingreift (hierzu etwa BGH VersR 2003, 1274; OLG Stuttgart VersR 2002, 1572; LG Oldenburg Nds. Rpfl. 2000, 5).

    Genauso wenig kommt es in Betracht, dass hier etwa vor Beginn der Arbeiten der entsprechende Straßenabschnitt gesperrt wird oder die Mähmaschine jeweils angehalten werden muss, wenn ein Fahrzeug passiert (vgl. OLG Stuttgart VersR 2002, 1572; LG München I, a. a. O.).

    Eine wesentliche und zumutbare Gefahrverminderung kann hier zum einen dadurch erreicht werden, dass der eingesetzte motorgetriebene Handrasenmäher mit einem Auffangkorb ausgestattet wird, der das geschnittene Gras sowie durch die Scherblätter aufgewirbelte Steine weitgehend aufnimmt (zu diesem Gesichtspunkt vgl. OLG Stuttgart VersR 2002, 1572; LG Koblenz DAR 2003, 526).

  • OLG Rostock, 09.05.2008 - 5 U 112/08

    Haftung des Straßenbaulastträgers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Sie umfasst auch Mäharbeiten im Bereich des an die Fahrbahn angrenzenden Grünstreifens (OLG Stuttgart, VersR 2002, 1572).

    Sind besondere Schutzmaßnahmen unter diesen Gesichtspunkten nicht zumutbar, stellt sich das Risiko hochgeschleuderter Steine als allgemeines Risiko dar, das aufgrund der Interessenlage von dem Geschädigten zu tragen ist (OLG Stuttgart, VersR 2002, 1572).

  • OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 41/03

    Amtshaftung und Verkehrsunfallhaftung des Straßenbaulastträgers:

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 11.09.2002 (AZ 4 U 108/02, veröffentlicht in: OLGR Stuttgart 2003, 111) ausgeführt hat, geht der Inhalt der neben der Straßenbaulast stehenden Verkehrssicherungspflicht dahin, die öffentlichen Verkehrsflächen möglichst gefahrlos zu gestalten und zu erhalten, sowie im Rahmen des Zumutbaren alles zu tun, um den Gefahren zu begegnen, die den Verkehrsteilnehmern aus einem nicht ordnungsgemäßem Zustand der Straßen drohen.
  • OLG Nürnberg, 30.07.2010 - 4 U 949/10

    Amtshaftung: Mitarbeiter eines Privatunternehmens als Beamte im

    Die Mäharbeiten erfolgten in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne des Art. 34 GG (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.2002, NZV 2003, 125; OLG Rostock, Urt. v. 9.05.2008, MDR 2008, 1101; OLG Stuttgart, Urt. v. 11.09.2002, VersR 2002, 1572).
  • LG Dortmund, 29.05.2015 - 21 O 97/14

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Mäharbeiten auf einem zum

    Der Verkehrssicherungspflichtige ist nicht verpflichtet, diese Restrisiken umfassend zu unterbinden (vgl. ähnlich OLG Stuttgart VersR 2002, 1572 ("allgemeines Lebensrisiko"); LG München I, DAR 1999, 552).
  • LG Köln, 08.01.2008 - 5 O 344/07

    Ansprüche wegen Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen bei Mäharbeiten am

    Soweit sie auf die mögliche Verwendung von Balkenrasenmähern hinweist, verkennt sie, dass auch diese nicht jeden Steinschlag ausschließen können und im Übrigen gegenüber Kreiselmähern unhandlicher sind, so dass sie etwa an den Engstellen des Banketts nicht eingesetzt werden könnten (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2002, 1572).
  • LG Aachen, 22.06.2005 - 4 O 293/04

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht beim Mähen von zum Straßenkörper gehörenden

    Entscheidungserheblich ist dabei alleine, welche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen waren, um Schädigung durch wegschleudernde Steine und Gegenstände zu verhindern (OLG Stuttgart VersR 2002, 1572).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2576
OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02 (https://dejure.org/2002,2576)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.10.2002 - 3 W 192/02 (https://dejure.org/2002,2576)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 3 W 192/02 (https://dejure.org/2002,2576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 369
  • FGPrax 2003, 36
  • FamRZ 2003, 778
  • Rpfleger 2003, 89
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 25.05.1982 - BReg. 1 Z 22/82

    Berechtigtes Interesse; Akteneinsicht; Nachlaß; Nachlaßakte; Erbe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02
    Es ist vielmehr nur dann gegeben, wenn der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt oder sonst ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse hat, das auch tatsächlicher (wirtschaftlicher) Art sein kann (BayObLGZ 1995, 1, 4 f.; BayObLG Rpfleger 1982, 345; 1984, 238; 1990, 421; FGPrax 1997, 32; NJWE-FER 2000, 292; LG Erfurt NJWE-FER 1997, 187).

    1 Z 22/82">1 Z 22/82 - (abgedruckt in Rpfleger 1982, 345) dieselbe Rechtsauffassung zugrunde gelegt, die auch der Senat vertritt (zum Wegfall der Vorlagepflicht in einem solchen Fall vgl. BGH NJW 1974, 702; Keidel/Kahl aaO § 28 Rdnr. 22): Das Gericht hat nämlich auf weitere Beschwerde die Auffassung der Vorinstanzen gebilligt, der damalige Antragsteller - ein Enkel der Erblasserin - habe kein berechtigtes Interesse an der Einsicht der Nachlassakten, weil er sowohl als testamentarischer Erbe als auch als gesetzlicher Erbe ausscheide.

  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 2/73

    Rückgabe einer Vorlage an das Oberlandesgericht bei Abweichung von einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02
    1 Z 22/82">1 Z 22/82 - (abgedruckt in Rpfleger 1982, 345) dieselbe Rechtsauffassung zugrunde gelegt, die auch der Senat vertritt (zum Wegfall der Vorlagepflicht in einem solchen Fall vgl. BGH NJW 1974, 702; Keidel/Kahl aaO § 28 Rdnr. 22): Das Gericht hat nämlich auf weitere Beschwerde die Auffassung der Vorinstanzen gebilligt, der damalige Antragsteller - ein Enkel der Erblasserin - habe kein berechtigtes Interesse an der Einsicht der Nachlassakten, weil er sowohl als testamentarischer Erbe als auch als gesetzlicher Erbe ausscheide.
  • OLG Nürnberg, 03.09.1996 - 11 WF 2913/96

    Voraussetzungen für das Abänderungsbegehren nach § 323 Abs. 1 ZPO beim

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02
    Es ist vielmehr nur dann gegeben, wenn der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt oder sonst ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse hat, das auch tatsächlicher (wirtschaftlicher) Art sein kann (BayObLGZ 1995, 1, 4 f.; BayObLG Rpfleger 1982, 345; 1984, 238; 1990, 421; FGPrax 1997, 32; NJWE-FER 2000, 292; LG Erfurt NJWE-FER 1997, 187).
  • BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88

    Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrag im laufenden Verfahren; Stellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02
    Zudem hat der Beteiligte den "modifizierten" Antrag bereits in seiner an das Nachlassgericht gerichteten Rechtsmittelschrift vom 13./15. August 2002 gestellt; hierüber hat das Nachlassgericht eine Entscheidung getroffen, indem es der Beschwerde (§§ 11 Abs. 1 RPflG, 19 Abs. 1 FGG) nicht abgeholfen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 73, 76; BayObLG FamRZ 1990, 649).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02
    Zwar sind in der Beschwerdeinstanz neue Anträge, die den Verfahrensgegenstand verändern, grundsätzlich ausgeschlossen (BayObLGZ 1961, 289, 291; 1997, 213, 214; OLG Hamm OLGZ 1968, 332, 333).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02
    Zudem hat der Beteiligte den "modifizierten" Antrag bereits in seiner an das Nachlassgericht gerichteten Rechtsmittelschrift vom 13./15. August 2002 gestellt; hierüber hat das Nachlassgericht eine Entscheidung getroffen, indem es der Beschwerde (§§ 11 Abs. 1 RPflG, 19 Abs. 1 FGG) nicht abgeholfen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 73, 76; BayObLG FamRZ 1990, 649).
  • BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94

    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02
    Es ist vielmehr nur dann gegeben, wenn der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt oder sonst ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse hat, das auch tatsächlicher (wirtschaftlicher) Art sein kann (BayObLGZ 1995, 1, 4 f.; BayObLG Rpfleger 1982, 345; 1984, 238; 1990, 421; FGPrax 1997, 32; NJWE-FER 2000, 292; LG Erfurt NJWE-FER 1997, 187).
  • LG Lübeck, 16.11.1984 - 7 T 1126/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02
    Denn da gesetzliche Erben der ersten Ordnung (§ 1924 BGB) vorhanden sind, wäre er als gesetzlicher Erbe zweiter Ordnung ohnehin nicht zur Erbfolge berufen (§ 1930 BGB; vgl. LG Lübeck Rpfleger 1985, 151).
  • BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 54/89

    Anspruch des geschiedenen Ehegatten des Erblassers auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02
    Es ist vielmehr nur dann gegeben, wenn der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt oder sonst ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse hat, das auch tatsächlicher (wirtschaftlicher) Art sein kann (BayObLGZ 1995, 1, 4 f.; BayObLG Rpfleger 1982, 345; 1984, 238; 1990, 421; FGPrax 1997, 32; NJWE-FER 2000, 292; LG Erfurt NJWE-FER 1997, 187).
  • BayObLG, 22.03.1984 - 1 Z 88/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02
    Es ist vielmehr nur dann gegeben, wenn der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt oder sonst ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse hat, das auch tatsächlicher (wirtschaftlicher) Art sein kann (BayObLGZ 1995, 1, 4 f.; BayObLG Rpfleger 1982, 345; 1984, 238; 1990, 421; FGPrax 1997, 32; NJWE-FER 2000, 292; LG Erfurt NJWE-FER 1997, 187).
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

    Ob die festgestellten Tatumstände in ihrer Gesamtheit die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs erfüllen, ist jedoch eine Rechtsfrage, die der unbeschränkten Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (vgl. Senat FGPrax 2007, 177 = Rpfleger 2007, 324; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 89; Keidel/Meyer-Holz, a. a. O., § 27, Rdnr. 27).
  • OLG Jena, 13.05.2003 - 6 W 131/03

    Reisekosten; Terminswahrnehmung; Eigenprozess

    Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung nach der Änderung des § 78 Abs. 1 ZPO streitig gewordene Frage, ob die Reisekosten eines nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts in diesem Sinne notwendig sind, bejaht der Senat (vgl. Senat Beschl. vom 16.04.2003, 6 W 119/03) im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschl. vom 16.10.2002 Rpfleger 2003, 89, 99; Beschl. vom 12.12.2002 Rpfleger 2003, 214, 215; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1000) im Regelfall.
  • OLG Jena, 15.05.2003 - 6 W 131/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Hauptbevollmächtigten ;

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.11.2002 - 11 UF 204/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5054
OLG Koblenz, 26.11.2002 - 11 UF 204/02 (https://dejure.org/2002,5054)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.11.2002 - 11 UF 204/02 (https://dejure.org/2002,5054)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. November 2002 - 11 UF 204/02 (https://dejure.org/2002,5054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Feststellung der Nichtvaterschaft; Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist von zwei Jahren; Zeitpunkt der sicheren Kenntniserlangung durch den Mann; Gegen eine Vaterschaft sprechende Umstände; Objektiv für Nichtvaterschaft sprechende Umstände; Objektiver Verdacht ...

  • Judicialis

    BGB § 1600b Abs. 1; ; ZPO § 91

  • RA Kotz

    Vaterschaftsanfechtung - Anfechtungsfrist von 2 Jahren - Fristversäumung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1600b Abs. 1; ZPO § 91
    Anfechtung der Vaterschaft; Voraussetzungen des Laufs der Anfechtungsfrist nach § 1600b Abs. 1 S. 2 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Wird e. Kind geboren, obwohl d. Ehemann sich vorher hat sterilisieren lassen, begründet dies den objektiven Verdacht, dass d. Kind nicht v. ihm stammt, so dass d. Frist für d. Anfechtung d. Vaterschaft zu laufen beginnt

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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.11.2002 - 11 W 2171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11834
OLG München, 11.11.2002 - 11 W 2171/02 (https://dejure.org/2002,11834)
OLG München, Entscheidung vom 11.11.2002 - 11 W 2171/02 (https://dejure.org/2002,11834)
OLG München, Entscheidung vom 11. November 2002 - 11 W 2171/02 (https://dejure.org/2002,11834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung bei Klagerücknahme in der mündlichen Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    KV- GKG Nr. 1211, Nr. 1202
    Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr bei Erlass eines Zwischenurteils über die Leistung von Prozesskostensicherheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 115
  • FamRZ 2003, 1765
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 6 W 29/07

    Gerichtsgebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Zwischenurteil über eine

    Ein Zwischenurteil über die Leistung von Prozesskostensicherheit steht einer Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühren entgegen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, MDR 1999, 764; a.A. OLG München, MDR 2003, 115).

    b) Bei der Auslegung der Begriffe "sonstiges Urteil" bzw. "Urteil" ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Ermäßigungstatbestände der Nr. 1202 bzw. 1211 KV Ausnahmen vom Grundsatz der Nr. 1201 bzw. 1210 KV vorsehen, und deshalb grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 400; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 942; OLG Koblenz, MDR 2005, 119; Hartmann, Kostengesetze, 29. Auflage, KV 1202 Rn. 2; derselbe, Kostengesetze, 31. Auflage, KV 1211 Rn. 2; derselbe, Kostengesetze, 37. Auflage, KV 1211 Rn. 2; a.A. OLG München, MDR 2003, 115).

    Diese Gesichtspunkte erfordern eine praktisch handhabbare Auslegung und stehen einer in den Bestimmungen nicht geregelten Differenzierung nach Gegenstand und Art des Urteils entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1999, 764; a.A. OLG München, MDR 2003, 115).

  • OLG München, 22.09.2021 - 11 W 1179/21

    Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Vorabentscheidung über

    d) Der Senat hält aber demgegenüber eine am Sinn und Zweck der Regelung ausgerichtete Auslegung der Gebührenermäßigungstatbestände für geboten (so auch schon Senatsbeschluss vom 11.11.2002 - 11 W 2171/02).

    g) Vor dem Hintergrund dieser Auslegungsmaßstäbe hat der Senat in der Vergangenheit eine Gebührenermäßigung bei einem Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kosten (§ 93 ZPO) verneint (Beschluss vom 14.07.2021 - 11 W 975/21), hingegen bei einer Klagerücknahme nach einem Zwischenurteil über eine Prozesskostensicherheit bejaht (vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2002 - 11 W 2171/02; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.1999 - 10 W 19/99 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.06.2007 - 6 W 29/07).

  • OLG Braunschweig, 13.12.2017 - 2 W 152/17

    Gerichtsgebühren bei Abschluss eines Vergleichs nach vorangegangenem

    Teilweise wird vertreten, ein Zwischenurteil über die Prozesskostensicherheit sei kein Urteil i. S. d. genannten Norm, weil sich das Gericht nicht mit dem Streitstoff und den Prozessaussichten befassen müsse (so OLG München, Beschluss vom 11.11.2002 - 11 W 2171/02, FamRZ 2003, 1765; zustimmend Zimmermann in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., KVGKG 1211 Rn. 16; ebenso Stix in: Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland, Kostenrecht, 19. Edition, GKG KV 1211 Rn. 18).
  • OLG Köln, 20.01.2020 - 17 W 220/19

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Festsetzung von Gerichtskosten

    Er folgt dabei der herrschenden Ansicht, wonach ein Ermäßigungstatbestand gemäß Nr. 1211 KV-GKG nicht gegeben ist, wenn ein Zwischenurteil vorausgegangen ist; denn ein solches ist ein anderes als eines der in Nr. 2 bezeichneten Urteile (OLG Braunschweig NJW 2018, 1555; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 10 W 51/12 - NJW-RR 1999, 1231; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 964; OLG Koblenz AGS 2004, 489; OLG Nürnberg MDR 2003, 416; LG Osnabrück AGS 2014, 516; Hartmann/Toussaint, Kostengesetze, 49. Aufl., Nr. 1211 KV-GKG Rn. 3; N.Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., Nr. 1211 KV-GKG Rn. 109; a. A. OLG München JurBüro 2003, 320; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl., Nr. 1211 KV-GKG Rn. 16; Stix BeckOK Kostenrecht, 27. Edition, Stand: 01.09.2019, Nr. 1211 KV-GKG Rn. 18).
  • LG Osnabrück, 27.08.2014 - 9 O 1838/10

    Erinnerung als Rechtsbehelf gegen den Kostenansatz bzgl. Erhebung von Gebühren in

    Aus der von der Erinnerung im Schriftsatz vom 21.7.2014 - der ansonsten wenig von Sachlichkeit getragen ist - zitierten Entscheidung des OLG München vom 11.11.2002 ( 11 W 2171/02 ) folgt ebenfalls nichts anderes.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.11.2002 - 15 W 81/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8537
OLG Köln, 19.11.2002 - 15 W 81/02 (https://dejure.org/2002,8537)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.2002 - 15 W 81/02 (https://dejure.org/2002,8537)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 2002 - 15 W 81/02 (https://dejure.org/2002,8537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Einlegung einer sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen die Vollstreckungserinnerung des Schuldners wegen Fehlens einer Einwendung gegen die Vollstreckungsklausel; Beurteilung der Voraussetzungen eines Klauselerinnerungsverfahrens anhand der Rechtslage im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bonn, 06.09.2002 - 18 O 65/90

    Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel auf der der Erblasserin

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2002 - 15 W 81/02
    Auf die am 25. September 2002 eingegangene sofortige Beschwerde des Gläubigers vom selben Tage wird der ihm am 11. September 2002 zugestellte Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 6. September 2002 - 18 O 65/90 - abgeändert: .
  • KG, 06.08.1986 - 1 W 3825/84

    Verfügungsfreiheit der Erben über eine durch eine Buchhypothek abgesicherte

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2002 - 15 W 81/02
    Im Klauselerinnerungsverfahren nämlich kommt es für die Beurteilung maßgeblich auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung an (KG NJW-RR 1987, 3, 4 m. w. N.; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 732 Rdz. 15; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. §§ 732 Rdz. 9 a).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8160
OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02 (https://dejure.org/2003,8160)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.01.2003 - 16 W 42/02 (https://dejure.org/2003,8160)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Januar 2003 - 16 W 42/02 (https://dejure.org/2003,8160)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulassung der Vollstreckbarkeit eines portugiesischen Urteils; Zur Beurteilung der Ordnungsgemäßheit einer Auslandszustellung durch ein portugiesisches Gericht ; Zur Möglichkeit der Heilung von Zustellungsmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02

    Heilung von Zustellungsmängeln infolge Unterlassens der Anfechtung der

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02
    Schließlich ist der Schuldnerin die Berufung auf die mangelhafte Zustellung nicht deshalb verwehrt, weil sie im erststaatlichen Verfahren keine Rechtsmittel eingelegt hätte ( so z.B. Geimer in Geimer /Schütze, Europ. Zivilverfahrensrecht, Art. 27, Rz. 87; Senat in neuester Rechtsprechung, Beschluss vom 12.11.2001 - 16 W 27/01; vom 6.12.2002 - 16 W 12/02 -).
  • OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01

    Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02
    Schließlich ist der Schuldnerin die Berufung auf die mangelhafte Zustellung nicht deshalb verwehrt, weil sie im erststaatlichen Verfahren keine Rechtsmittel eingelegt hätte ( so z.B. Geimer in Geimer /Schütze, Europ. Zivilverfahrensrecht, Art. 27, Rz. 87; Senat in neuester Rechtsprechung, Beschluss vom 12.11.2001 - 16 W 27/01; vom 6.12.2002 - 16 W 12/02 -).
  • BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90

    Vollstreckungsschutz gegen britisches Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02
    Denn weder nach den Vorschriften des HZÜ, noch nach allgemeinen ungeschriebenen prozessrechtlichen Grundsätzen, sollten diese anwendbar sein, ist in Fällen wie dem vorliegenden nach überwiegender Meinung in der Rechtssprechung, der sich der Senat anschließt, eine Heilung von Zustellungsmängeln möglich ( vgl. EuGH vom 7.3.1990, EuZW 90, 352; BGH, NJW 93, 2688; im Ergebnis auch OLG Düsseldorf vom 2.9.1998, RIW 99, 464; ebenso Thomas/Putzo/Hüßtege, 23. Aufl., Art. 27, Rz. 9 ).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.08.2002 - 4 W 2348/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8151
OLG Nürnberg, 02.08.2002 - 4 W 2348/02 (https://dejure.org/2002,8151)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.08.2002 - 4 W 2348/02 (https://dejure.org/2002,8151)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. August 2002 - 4 W 2348/02 (https://dejure.org/2002,8151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert eines selbstständigen Beweisverfahrens; Übernahme von Wertangaben eines Antragstellers; Verminderung des Streitwerts eines Beweisverfahrens durch eine beabsichtigte Beschränkung einer Hauptsacheklage

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO §§ 485 ff.

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 §§ 485 ff.
    Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Streitwerts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 3, 485 ff.
    Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens

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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Karlsruhe, 06.12.2019 - 6 OH 20/18

    Selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Berücksichtigung der

    Dazu ist erforderlich, dass sich diese Beschränkung aus der Antragsschrift ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2014 - 19 W 30/14 -, Rn. 9, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2008 - 3 W 36/08, JurBüro 2008, 369; OLG Köln, Beschluss vom 21.06.2005 - 22 W 33/05, BauR 2005, 1806; OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.08.2002 - 4 W 2348/02, OLGR Nürnberg 2003, 111).

    Nur in diesen Fällen vermindere die beabsichtigte Beschränkung des Hauptsacheklage auch den Streitwert des Beweisverfahrens (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2014, aaO.; OLG Köln, Beschluss vom 21.06.2005 aaO.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.08.2002 aaO.; OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2008 aaO.).

  • OLG Rostock, 15.04.2008 - 3 W 36/08

    Streitwertfestsetzung: Streitwertbeschwerde der Partei; Bemessung des Streitwerts

    Wird ein dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltetes isoliertes selbständiges Beweisverfahren angestrengt, richtet sich dessen Streitwert nach dem Beweisinteresse des Antragstellers bei Einleitung des Verfahrens, welches regelmäßig dem im späteren Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruch entspricht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.05.2001, 5 W 8/01, BauR 2001, 1785; OLG Köln, Beschl. v. 21.06.2005, 22 W 33/05, BauR 2005, 1806; OLG Nürnberg, Beschl. v. 02.08.2002, 4 W 2348/02, OLGR Nürnberg 2003, 111).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.06.2002 - 6 U 86/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20606
OLG Hamburg, 27.06.2002 - 6 U 86/99 (https://dejure.org/2002,20606)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2002 - 6 U 86/99 (https://dejure.org/2002,20606)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 6 U 86/99 (https://dejure.org/2002,20606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    CMR Art. 29
    Begriff des groben Verschuldens des CMR-Frachtführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   OLG Frankfurt, 27.08.2002 - 14 U 135/01   

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https://dejure.org/2002,27518
OLG Frankfurt, 27.08.2002 - 14 U 135/01 (https://dejure.org/2002,27518)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.08.2002 - 14 U 135/01 (https://dejure.org/2002,27518)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. August 2002 - 14 U 135/01 (https://dejure.org/2002,27518)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Fulda - 4 O 11/01
  • OLG Frankfurt, 27.08.2002 - 14 U 135/01
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