Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 331/03 - 35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9717
OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 331/03 - 35 (https://dejure.org/2004,9717)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.01.2004 - 5 U 331/03 - 35 (https://dejure.org/2004,9717)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 5 U 331/03 - 35 (https://dejure.org/2004,9717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versicherungsvertrag: Mehrere Gläubiger einer Versicherungsforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrere Gläubiger einer Versicherungsforderung als Mitgläubiger im Sinne des § 432 BGB; Gläubigerstellung mehrerer Versicherungsnehmer; Annahme einer Verwirkung ohne vetragliche Vereinbarung; Gesamtschuldnerische Haftung hinsichtlich des Versteigerungserlöses bei Erwerb ...

  • versicherung-recht.de

    § 432 BGB

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    BGB § 185 Abs. 2 S. 1; ; BGB § ... 242; ; BGB § 362 Abs. 2; ; BGB § 407; ; BGB § 432; ; BGB § 812; ; BGB § 1120; ; BGB § 1127 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; AWB 87 § 14 Nr. 2; ; ZVG § 20 Abs. 2; ; ZVG § 55 Abs. 1; ; ZVG § 68 Abs. 1; ; ZVG § 90 Abs. 2; ; VVG § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Versicherung hat grundsätzlich an alle Mitgläubiger einer Versicherungsforderung zu leisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 05.12.2001 - 5 U 413/01

    Geltendmachung von Schäden an einer denkmalgeschützten Bauernkate wegen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 331/03
    a) Mit dem Zuschlag erwarben der Kläger und die Zeugin R1 die Forderung gemäß §§ 90 Abs. 2 ZVG i.V.m. § 55 Abs. 1, 20 Abs. 2 ZVG, 1120, 1127 Abs. 1 BGB als Mitgläubiger gem. § 432 BGB (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die Gläubigerstellung mehrerer Versicherungsnehmer: vgl. Senat, Urteil vom 05.12.2001, 5 U 413/01-28; Martin, Sachversicherungsrecht, 3.Aufl., H IV, Rn. 73f; OLG Köln, RuS 1989, 94).
  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 331/03
    Nichts anderes gilt, soweit sich die Beklagte - unter Berufung auf die Kommentierung von Römer/Langheid, VVG, 2.Auf., 2003, § 34 Rn. 25 - darauf beruft, auch ohne vertragliche Vereinbarung sei eine Verwirkung anzunehmen, wenn im Zusammenhang mit der Schadensregulierung der Versicherungsnehmer eine bewusst falsche Auskunft gebe und damit einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolge (vgl. BGH VersR 1986, 77).
  • OLG Zweibrücken, 18.03.1997 - 5 U 34/95

    Auszahlung eines Bauspardarlehens ; Rückübertragung eines Erbbaurechts;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 331/03
    Hiervon kommen Ausnahmen in Betracht, soweit durch Zahlung an einen Gläubiger ausnahmsweise das Leistungsinteresse aller Gläubiger befriedigt wird (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 973) oder wenn einer der Gläubiger kraft Vollmacht berechtigt ist, die Leistung entgegenzunehmen (Gehrlein in Bamberger/Roth, BGB, § 432 Rn. 6).
  • OLG Köln, 15.09.1988 - 5 U 279/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 331/03
    a) Mit dem Zuschlag erwarben der Kläger und die Zeugin R1 die Forderung gemäß §§ 90 Abs. 2 ZVG i.V.m. § 55 Abs. 1, 20 Abs. 2 ZVG, 1120, 1127 Abs. 1 BGB als Mitgläubiger gem. § 432 BGB (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die Gläubigerstellung mehrerer Versicherungsnehmer: vgl. Senat, Urteil vom 05.12.2001, 5 U 413/01-28; Martin, Sachversicherungsrecht, 3.Aufl., H IV, Rn. 73f; OLG Köln, RuS 1989, 94).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 5 U 60/11

    Wohngebäudeversicherung: Einwand der Unterversicherung bei nicht berücksichtigter

    Mehrere Gläubiger einer Versicherungsforderung sind als Mitgläubiger im Sinne des § 432 BGB anzusehen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.01.2004 - 5 U 331/03-35 - OLGR Saarbrücken 2004, 316), so dass der Kläger alleine klagebefugt ist und zu Recht Leistung an alle Versicherungsnehmer verlangt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11533
OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 17/03 (https://dejure.org/2003,11533)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.09.2003 - 3 U 17/03 (https://dejure.org/2003,11533)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. September 2003 - 3 U 17/03 (https://dejure.org/2003,11533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umverpackung als Markenrechtsverletzung; Rechtsbehelfe im Anordnungsverfahren; Rechtsbehelfe im Aufhebungsverfahren; Geltendmachung veränderter Umstände; Fehlerhaftigkeit einer einstweiligen Verfügung; Unbegründetheit eines Verfügungsantrages; Glaubhaftmachung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 927; ; ZPO § 938

  • rechtsportal.de

    ZPO § 927; ZPO § 929; ZPO § 936; ZPO § 938
    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 209/02

    Zur Erforderlichkeit eigener Umverpackungen im Sinne der EuGH-Rechtsprechung zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 17/03
    In dem parallelen Hauptsacheprozess gleichen Rubrums (Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 209/02) werden die Antragsgegnerinnen (Beklagten) auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen.

    Auf die Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 209/02 mit den genannten Entscheidungen wird Bezug genommen.

    Der Senat hält aus den Gründen seines Urteils vom 18. September 2003 im Hauptsacheverfahren (HansOLG Hamburg 3 U 209/02) die Verfügungsanträge gegenüber beiden Antragsgegnerinnen gemäß der Beschlussverfügung zu I. und II. für nicht begründet, und zwar im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. September 2002 (Rechtssache C - 433/00 - Insuman; Anlage AG 10) von Anfang an.

  • EuGH, 19.09.2002 - C-433/00

    Aventis

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 17/03
    Im vorliegenden Aufhebungsverfahren hat das Landgericht auf Antrag der Antragsgegnerinnen durch Urteil vom 14. Januar 2003 die einstweilige Verfügung des Senats vom 29. November 2001 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Verfügungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen, und zwar im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. September 2002 (Rechtssache C - 433/00 - Insuman; vgl. hier: Anlage AG 10).

    Der Senat hält aus den Gründen seines Urteils vom 18. September 2003 im Hauptsacheverfahren (HansOLG Hamburg 3 U 209/02) die Verfügungsanträge gegenüber beiden Antragsgegnerinnen gemäß der Beschlussverfügung zu I. und II. für nicht begründet, und zwar im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. September 2002 (Rechtssache C - 433/00 - Insuman; Anlage AG 10) von Anfang an.

  • OLG Hamburg, 29.11.2001 - 3 U 162/01

    Antrag auf Aufhebung des Arrestes - Folgen einer rechtskräftigen Abweisung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 17/03
    Auf die dagegen gerichtete Berufung der Antragstellerin hatte der Senat mit Urteil vom 29. November 2001 (HansOLG Hamburg 3 U 162/01) das landgerichtliche Urteil abgeändert und die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 16. Januar 2001 erneut erlassen.

    Zu Recht hat das Landgericht mit dem angefochtenen Urteil die vom Senat mit Urteil vom 29. November 2001 (HansOLG Hamburg 3 U 162/01) damals erneut erlassene einstweilige Verfügung (des Landgerichts vom 16. Januar 2001) wegen veränderter Umstände aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Verfügungsantrag der Antragstellerin gegen beide Antragsgegnerinnen zurückgewiesen.

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 17/03
    (b) Eine Veränderung der Umstände hinsichtlich des Verfügungsanspruchs - andere Umstände kommen vorliegend ohnehin nicht in Betracht - ist nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur gegeben, wenn die zu sichernde Hauptforderung dem Gläubiger durch rechtskräftiges Urteil aberkannt worden ist (BGHZ 122, 172; Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 927 ZPO Rz. 5 m. w. Nw.).
  • LG Hamburg, 12.11.2002 - 312 O 247/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 17/03
    Das Landgericht hat mit Urteil vom 12. November 2002 die Klage abgewiesen (Landgericht Hamburg 312 O 247/02), und zwar ebenfalls im Hinblick auf das "Insuman"-Urteil des EuGH (vgl. hier: Anlage AG 10).
  • BGH, 12.12.1975 - IV ARZ 9/75
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 17/03
    Nach zutreffender herrschender Meinung ist eine einstweilige Verfügung ebenso in dem Falle aufzuheben, in dem - wie vorliegend - das vorläufig vollstreckbare, den Anspruch verneinende Urteil in der Hauptsache zwar noch nicht rechtskräftig geworden ist, es aber nach dem freien Ermessen des mit dem Aufhebungsantrag befassten Gerichts rechtlich zutreffend begründet worden und seine Abänderung durch das dagegen eingelegte Rechtsmittel im Hauptsacheverfahren unwahrscheinlich ist (Stein-Jonas-Grunsky, a. a. O., § 927 ZPO Rz. 6; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Auflage, § 56 Rz. 32 m. w. Nw.) bzw. wenn - inhaltlich ist das kein Unterschied - mit einem Erfolg jenes Rechtsmittels nicht zu rechnen ist (BGH WM 1976, 134; Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 927 ZPO Rz. 5 m. w. Nw.).
  • OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 209/02

    Zu Frage der Markenrechtsverletzung durch Umpacken von Arzneimitteln beim

    Die Beklagte zu 1) hat das Arzneimittel "M-xxxx" in den Wirkstoffstärken 40 mg und 80 mg aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Deutschland importiert, hat durch die Beklagte zu 2) das Mittel in neu hergestellten, äußeren Umverpackungen der Packungsgröße N 3 (98 Tabletten) umpacken und die Gebrauchsinformation austauschen lassen und hat das so umgepackte Arzneimittel im Inland vertrieben (Anlagenkonvolut AS 3 der Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 17/03, die dortigen Packungen stammten ursprünglich aus Griechenland).

    Die Klägerin vertreibt im Inland das Arzneimittel "M-xxxx" (zu 40 mg und 80 mg) in den Packungsgrößen N 1 (28 Tabletten), N 2 (56 Tabletten) und N 3 zu 98 Tabletten (Anlagenkonvolut AS 2 der Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 17/03).

    Auf die Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 17/03 (mit 3 U 162/01) mit den genannten Entscheidungen wird Bezug genommen.

    festzustellen, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der dieser aus den Handlungen gemäß den vorstehenden Ziffern I. 1. und II. 1. entstanden ist und noch entstehen wird (vgl. die für das Urteil bestimmten Anlagen I und II im Heft der Kl.-Anlagen; sie zeigen die Fotokopien der "M-xxxx"-Umverpackungen der Beklagten zu 40 mg und 80 mg zu je 98 Tabletten gemäß Anlagenkonvolut AS 3 Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 17/03).

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die vorbereitenden Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen sowie auf die Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 17/03 (mit 3 U 162/01) Bezug genommen.

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2021 - 2 W 26/20

    Kosten eines in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten

    Es ist zulässig, dass im Aufhebungsverfahren neben der Geltendmachung veränderter Umstände (nicht aber ausschließlich) auch Gründe vorgetragen werden, aus denen sich die ursprüngliche Fehlerhaftigkeit der einstweiligen Verfügung ergibt (OLG Hamburg, Urteil vom 18.09.2003 - 3 U 17/03 - Rn. 27 bei Juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2008 - 4a O 195/14 - Rn. 29 bei Juris).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2017 - 6 U 1/16

    Kartellsache: Ausschluss der Nutzung von Wegeparzellen zum Zweck der Erschließung

    Denn dann ist die Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs nachhaltig erschüttert und deshalb die einstweilige Sicherung oder die Regelung eines einstweiligen Zustandes nicht mehr gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil v. 12.12.1975 - IV ARZ 9/75, WM 1976, 134; OLG Hamburg, Urteil v. 18.09.2003 - 3 U 17/03, OLGR 2004, 316; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 927 Rn. 5 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 17.06.2008 - 4a O 195/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen

    Es ist durchaus zulässig, dass im Aufhebungsverfahren nach §§ 927, 936 ZPO neben der Geltendmachung veränderter Umstände (nicht aber ausschließlich) auch Gründe vorgetragen werden, aus denen sich die ursprüngliche Fehlerhaftigkeit der einstweiligen Verfügung ergibt (OLG Hamburg Urt. v. 18.09.2003 (3 U 17/03); Urt. v. 09.11.2000 (3 U 194/00); Stein-Jonas/Grunsky, ZPO §§ 864-945, Bd. 7/1, 21. Aufl.: § 927 Rn 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10782
OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03 (https://dejure.org/2004,10782)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.01.2004 - 4 U 133/03 (https://dejure.org/2004,10782)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 4 U 133/03 (https://dejure.org/2004,10782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Begutachtung eines Gebäudes durch den Gutachterausschuss; Vereinbarung eines umfassenden Gewährleistungsausschlusses; Erheblicher Befall mit Hausbockkäfern; Einbeziehung in den Schutzbereich der einem Gutachterausschuss obliegenden ...

  • Judicialis

    ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § ... 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; BGB § 839; ; BauGB § 193; ; BauGB § 194; ; BauGB § 199; ; WertV § 3 Abs. 2; ; WertV § 5 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung des Gutachterausschusses bei Nichtberücksichtigung von Schädlingsbefall im Rahmen der Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungspflichten des Gutachterausschusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1043 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99

    Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03
    e) Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Klägerin die Schäden bei Abschluss des Kaufvertrages bereits bekannt gewesen wären und die fehlerhafte Begutachtung deshalb für den Kaufentschluss nicht ursächlich geworden wäre (vgl. etwa BGH NJW 2001, 512).
  • BGH, 04.03.1982 - III ZR 156/80

    Amtspflichtverletzungen eines Gutachterausschusses; Bewertung von Grundstücken

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03
    Denn nach § 193 BauGB hat der Gutachterausschuss die Aufgabe, Gutachten über den Wert unbebauter und bebauter Grundstücke zu erstatten; mit dieser Pflicht und seinen Nebenaufgaben wird er im Rahmen des öffentlichen Baurechts hoheitlich tätig (vgl. BGH VersR 1982, 550 m. w. N.).
  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 244/00

    Haftung des Sachverständigen gegenüber dem Käufer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03
    Ebenso wie ein Kaufinteressent in den Schutzbereich eines zwischen Verkäufer und Sachverständigen abgeschlossenen Vertrages jedenfalls dann einbezogen wird, wenn die Vertragspartner davon ausgehen, dass die Prüfung auch im Interesse eines Dritten durchgeführt werden und das Ergebnis diesem Dritten als Entscheidungsgrundlage dienen soll (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1528), kann ein Kaufinteressent darauf vertrauen, dass die zum Zwecke der Wertermittlung eines Grundstücks getroffenen Feststellungen einer öffentlichen Einrichtung zutreffend sind und sorgfältig ermittelt wurden.
  • BGH, 06.02.2003 - III ZR 44/02

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses im

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03
    Vor diesem Hintergrund ist es nicht zweifelhaft, dass die Amtspflichten des Gutachterausschusses als drittgerichtet anzusehen sind (vgl. auch BGH MDR 2003, 628 zur Drittgerichtetheit der Amtspflichten des Gutachterausschusses gegenüber dem Ersteher in der Zwangsversteigerung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.2004 - 6 W 34/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7665
OLG Köln, 22.04.2004 - 6 W 34/04 (https://dejure.org/2004,7665)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.2004 - 6 W 34/04 (https://dejure.org/2004,7665)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 2004 - 6 W 34/04 (https://dejure.org/2004,7665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Ordnungsmittels bei falscher Bezeichnung eines geschäftlichen Briefkastens; Kostenentscheidung im Ordnungsmittelverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 890

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Negative Feststellungsklage nach umfangreicher Abmahnung und nur partieller anschließender Klageerhebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 01.08.1990 - 21 W 1725/90

    Sofortige Beschwerde gegen einen Ergänzungsbeschluss; Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2004 - 6 W 34/04
    Dies rechtfertigt es nicht, die Kosten ohne Rücksicht auf die näheren Umstände bereits dann insgesamt der Schuldnerin aufzuerlegen, wenn überhaupt ein Ordnungsmittel zu verhängen ist (vgl. näher - auch zum Meinungsstand - OLG München an NJW-RR 91, 1086 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.04.2004 - 13 W 15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11616
OLG Stuttgart, 07.04.2004 - 13 W 15/04 (https://dejure.org/2004,11616)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.04.2004 - 13 W 15/04 (https://dejure.org/2004,11616)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. April 2004 - 13 W 15/04 (https://dejure.org/2004,11616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wechselseitige Rücknahme der nach Gegenstand und Wert identischen Anträge von Kläger und Widerkläger; Kostenaufhellung; Wertmäßige Berücksichtigung einer negativen Feststellungsklage im Falle ihrer Rücknahme; Berechnung des Streitwerts

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 92 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ZPO § 92 Abs. 1
    Kostenverteilung bei wechselseitiger Rücknahme von Klage und Widerklage bei identischem Streitgegenstand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.05.2004 - 16 W 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10545
OLG Köln, 28.05.2004 - 16 W 8/04 (https://dejure.org/2004,10545)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.2004 - 16 W 8/04 (https://dejure.org/2004,10545)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - 16 W 8/04 (https://dejure.org/2004,10545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeiten mit Beteiligung von Personen, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Ausland haben; Angreifbarkeit eines Gutachtens durch den Angeklagten im selbständigen Beweisverfahren; Überprüfung eines Gutachtens auf Lückenhaftigkeit hisichtlich der Frage, ob bei ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 02.04.2004 - 16 W 9/04

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts als Beschwerdegericht auch in

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2004 - 16 W 8/04
    Eine solche weite Auslegung der Vorschrift dient der Vermeidung weiterer Unsicherheiten über das zuständige Beschwerdegericht und ist deshalb im Interesse der Rechtssicherheit und der Bestimmtheit der Berufungszuständigkeit geboten (vgl. Beschluss des Senats vom 02.04.2004 - 16 W 9/04).
  • OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04

    Aufhebungsklage im Verletzungsverfahren wegen Entwicklung des

    Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung kommt, soweit im Streitfall von Bedeutung, nach ganz überwiegender Meinung dann in Betracht, wenn die Klage im Hauptsacheverfahren nur durch vorläufig vollstreckbares Urteil abgewiesen worden ist, mit dem Erfolg eines eingelegten Rechtsmittels aber nicht ernsthaft zu rechnen ist, oder wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen der Verfügungsentscheidung wesentlich verändert haben, was auch bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Fall sein kann (vgl. Zöller-Vollkommer a.a.O. § 927 Rn. 4, 5; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 56 Rn. 32 ff; Baumbach/Hefermehl-Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 12 Rn. 3.56; OLG Hamburg OLGR 2004, 316 - sämtlich m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht