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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04   

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https://dejure.org/2004,4361
OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04 (https://dejure.org/2004,4361)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.09.2004 - 9 U 39/04 (https://dejure.org/2004,4361)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. September 2004 - 9 U 39/04 (https://dejure.org/2004,4361)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 276 Abs. 1 a. F. (cic)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 311
    Gewerblicher Kfz-Vermieter muss Kunden grundsätzlich nicht auf seine unter dem Unfallersatztarif liegenden eigenen Tarife hinweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 Abs. 1 (a.F.)
    Zur Frage der Hinweispflicht eines gewerblichen Kfz-Vermieters in Bezug auf billigere (eigene) Tarife

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen einer Aufklärungspflicht eines gewerblichen Kraftfahrzeug-Vermieters hinsichtlich einer Aufklärung eines unfallgeschädigten Mietinteressenten auf billige eigene Tarife als den Unfallersatztarif

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Zur Aufklärungspflicht des Autovermieters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1469
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04
    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt, wie der BGH wiederholt ausgeführt hat, vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGHZ 132, 373/376; 115, 364/369).

    Das OLG Karlsruhe (13. ZS, DAR 96, 56/58) hat offen gelassen, ob eine Hinweispflicht besteht, weil die Verletzung einer solchen dem Mieter vom Schädiger nicht entgegengehalten werden könne (so auch der BGH in BGHZ 132, 373/381; OLG Stuttgart NZV 94, 314/315; OLG Düsseldorf NZV 98, 248).

    Dem steht nicht entgegen, dass der BGH die Zugrundelegung des dreifachen Satzes der Tabelle Sanden/Danner als Lösungsansatz verworfen worden hat (BGHZ 132, 373/382).

  • OLG Karlsruhe, 03.02.1993 - 13 U 84/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04
    Grundsätzlich ist der Anbieter einer Leistung nicht gehalten, auf andere eigene, günstigere Angebote hinzuweisen (OLG Karlsruhe, 13. ZS, DAR 93, 229/230).

    In seiner Entscheidung vom 03.02.93 hat das OLG Karlsruhe (DAR 93, 229/230) die Auffassung vertreten, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Mieter darauf hinzuweisen, dass sein Unfallersatztarif über den (damals geltenden) Empfehlungen des HUK-Verbandes liegt.

  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (NZM 01, 810/811; NJW 99, 3187) ist ein Vertrag als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten.
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (NZM 01, 810/811; NJW 99, 3187) ist ein Vertrag als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten.
  • OLG Frankfurt, 08.12.1994 - 16 U 233/93

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Pflichten des Geschädigten bei der Anmietung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04
    Das OLG Frankfurt (NZV 95, 108/109; Bezug nehmend auf OLG Koblenz ZfS 92, 120) und das OLG Stuttgart (NZV 99, 169/170/171) bejahen eine Verpflichtung des Vermieters zur umfassenden Beratung des Geschädigten, namentlich zum Hinweis auf günstige Pauschaltarife.
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04
    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt, wie der BGH wiederholt ausgeführt hat, vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGHZ 132, 373/376; 115, 364/369).
  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94

    "Unfallersatzwagen-Tarife"; Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04
    Das OLG München (NZV 94, 359/360; DAR 95, 254/256) hat die Auffassung vertreten, dass die Ablehnung eines vom Kunden erfragten Vertragsabschlusses zu den Bedingungen eines sonst auch angebotenen günstigeren Tarifes nur aus dem Grund, weil der Kunde an einem Unfall beteiligt war, ein Verschulden bei Vertragsschluss darstellt, soweit nicht in der Person des Mieters Umstände vorliegen, die eine Weigerung rechtfertigen (so im Ergebnis auch BGH NJW 96, 1965/1966).
  • OLG München, 17.05.1994 - 5 U 5630/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04
    Das OLG München (NZV 94, 359/360; DAR 95, 254/256) hat die Auffassung vertreten, dass die Ablehnung eines vom Kunden erfragten Vertragsabschlusses zu den Bedingungen eines sonst auch angebotenen günstigeren Tarifes nur aus dem Grund, weil der Kunde an einem Unfall beteiligt war, ein Verschulden bei Vertragsschluss darstellt, soweit nicht in der Person des Mieters Umstände vorliegen, die eine Weigerung rechtfertigen (so im Ergebnis auch BGH NJW 96, 1965/1966).
  • OLG Koblenz, 24.01.1992 - 8 U 1559/90

    Anmietung eines Ersatzwagens; Autovermieter; Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04
    Das OLG Koblenz (NZV 92, 236 = NJW-RR 92, 820) hat eine Aufklärungspflicht in einem Fall angenommen, in dem bereits bei den Vertragsverhandlungen eine lange Dauer der Mietzeit und eine notwendig hohe Fahrleistung des Kunden erkennbar gewesen war.
  • AG Frankfurt/Main, 20.11.1998 - 32 C 2560/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04
    Die Amtsgerichte Düsseldorf (NJW-RR 01, 133/134) und Frankfurt a. M. (NJW-RR 99, 708) bejahen eine Hinweispflicht dann, wenn dem Vermieter bekannt ist, dass der von ihm angebotene Tarif über den Sätzen liegt, die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ohne Abzug akzeptiert werden.
  • OLG Karlsruhe, 22.11.1995 - 13 U 203/93

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einer unübersichtlichen

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 1 U 234/93

    Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten nach substantiiertem Bestreiten der

  • AG Düsseldorf, 07.03.2000 - 234 C 14676/99

    Hinweispflicht und Beratungspflicht eines Mietwagenvermieters im Hinblick auf die

  • OLG Stuttgart, 22.05.1998 - 2 U 223/97
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 1 U 104/96

    Von geschädigtem Unternehmen angemietetes Ersatzfahrzeug

  • OLG Celle, 22.12.1994 - 5 U 91/93
  • OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94

    Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten

  • AG Lörrach, 01.03.2005 - 2 C 2309/04
    aa) Das erkennende Gericht greift hierbei zur Ermittlung des notwendigen Betrages auf das Dreifache der Nutzungsentschädigung nach der Tabelle Sanden / Danner / Küppersbusch zurück, was die Rechtssprechung im hiesigen Bezirk auch bisher so gehandhabt hat (vgl. nur LG Freiburg 1 O 131/03 U. v. 09.02.2004, bestätigt durch Urteil des OLG Karlsruhe 9 U 39/04 vom 29.09.2004, LG Freiburg 3 S 40/03, U.v. 04.12.2003; AG Lörrach - im Übrigen sogar bei Bejahung einer grundsätzlich bestehenden Erkundigungspflicht des Geschädigten gegenüber dem Mietwagenunternehmen hinsichtlich eines Normaltarifs -: 1 C 964/01, U.v. 18.09.2001; grundlegend: LG Freiburg in NJW-RR 1997,1069 unter Anschluss an OLG München DAR 1995, 254, s.a. OLG München, NZV1994, 359; AG Frankfurt NZV 2002, 83).

    Das Gericht sieht sich auch nicht durch die Entscheidung des BGH in NJW 1996, 1958 f. hieran gehindert (so auch OLG Karlsruhe 9 U 39/04,U.v. 29.02.2004, ohne nähere Begründung, Bl. 193 dA): In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte dieser zugunsten des Geschädigten den Ruckgriff auf den dreifachen Satz nach Sanden/Danner/Küppersbusch abgelehnt, um diesem den - gerade erheblich über dem nach Sanden/Danner bestimmten Normaltarif liegenden - höheren Unfallersatztarif ais "erforderlichen Herstellungsaufwand" zugestehen zu können.

  • LG Hildesheim, 25.02.2005 - 7 S 301/04
    In diese Richtung weist auch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 29.09.2004 - 9 U 39/04 -.
  • LG Hildesheim, 22.04.2005 - 7 S 5/05
    In diese Richtung weist auch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 29.09.2004 - 9 U 39/04 -.
  • LG Bonn, 14.05.2008 - 5 S 190/05

    Unfallersatztarif , Aufklärungspflicht

    Denn andernfalls hätte es der gegnerische Versicherer in der Hand, durch ein gesetzwidriges Regulierungsverhalten Aufklärungspflichten im Verhältnis des Mietwagenunternehmens zum Kunden zu schaffen, deren Verletzung dazu führen würde, dass ein Anspruch auf den betriebswirtschaftlich angemessenen und damit berechtigten Unfallersatztarif gegen den Kunden nicht durchsetzbar wäre (so auch: OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.09.2004, VersR 2004, 1469-1470).
  • AG Diez, 12.04.2006 - 8 C 12/06
    Das Gericht folgt daher derjenigen Rechtsprechung, die davon ausgeht, dass ein Mietwagenunternehmen, welches dem Unfallgeschädigten ein Ersatzfahrzeug zum Unfallersatztarif anbietet, nicht - generell und ungefragt - dazu verpflichtet ist, den Mieter auch auf günstigere Tarife hinzuweisen (so z. B. OLG Karlsruhe, VersR 2004, 1469; LG Erfurt, Verkehrsrecht aktuell 2004, 130).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.02.2004 - 10 U 867/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9232
OLG Koblenz, 11.02.2004 - 10 U 867/03 (https://dejure.org/2004,9232)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.02.2004 - 10 U 867/03 (https://dejure.org/2004,9232)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 10 U 867/03 (https://dejure.org/2004,9232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erwägung des Gerichts hinsichtlich der Zurückweisung der Berufung; Anspruch auf Invaliditätsleistung aus Unfallversicherung; Bewertung des Grades der unfallbedingt eingetretenen Invalidität; Darlegungslast und Beweislast des Versicherten

  • Judicialis

    AUB 95 § 2 Abs. 4; ; AUB 95 § 7 I (1); ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Zum Umfang des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen aus Unfallversicherung -hier: Wirbeldeckplattenfraktur nach Sturz von einer Garage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 3 O 168/00
  • OLG Koblenz, 11.02.2004 - 10 U 867/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 22.06.2001 - 10 U 686/99

    Unfallversicherung - Unfallanzeige - Ausschlüsse - krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2004 - 10 U 867/03
    Für Schmerzstörungen, die rein psychischer Natur sind und nicht auf einer Verletzung des Körpers beruhen, besteht gemäß § 2 Abs. 4 AUB 95 ein Haftungsausschluss (OLG Koblenz VersR 2001, 1550 - NVersZ 2002, 18 = ZfS 2002, 32).

    Der Senat sieht keinen Anlass, ein ergänzendes Sachverständigengutachten einzuholen im Übrigen weist die Berufungserwiderung zutreffend daraufhin, dass für Schmerzstörungen, die rein psychischer Natur sind und nicht auf einer Verletzung des Körpers beruhen, gemäß § 2 IV AUB 95 ein Haftungsausschluss besteht (Senatsurteil vom 22.6.2001, VersR 2001, 1550 = NVersZ 2002, 17 = Zfs 2002, 32).

  • OLG Hamm, 06.07.2001 - 20 U 200/99

    Unfallversicherung - Anspruchsminderung - Mitwirkung von "Krankheiten oder

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2004 - 10 U 867/03
    Für Schmerzstörungen, die rein psychischer Natur sind und nicht auf einer Verletzung des Körpers beruhen, besteht gemäß § 2 Abs. 4 AUB 95 ein Haftungsausschluss (OLG Koblenz VersR 2001, 1550 - NVersZ 2002, 18 = ZfS 2002, 32).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.06.2004 - 15 UF 201/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24758
OLG Celle, 17.06.2004 - 15 UF 201/03 (https://dejure.org/2004,24758)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.06.2004 - 15 UF 201/03 (https://dejure.org/2004,24758)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 15 UF 201/03 (https://dejure.org/2004,24758)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Abänderung des Versorgungsausgleichs; Einteilung beamtenrechtlicher Versorgungsanrechnung

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