Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 08.09.2004

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   OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04   

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https://dejure.org/2004,11506
OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04 (https://dejure.org/2004,11506)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.09.2004 - 16 W 126/04 (https://dejure.org/2004,11506)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. September 2004 - 16 W 126/04 (https://dejure.org/2004,11506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs; Befangenheitsgesuch gegen einen Richter basierend auf einem Gesamttatbestand; Verwirkung von Ablehnungsgründen unter dem Aspekt des Rückgriffs im Rahmen einer Würdigung des Gesamtverhaltens bei einem ...

  • Judicialis

    ZPO § 43; ; ZPO § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 43; ZPO § 44
    Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch bei Richterablehnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Richterablehnung: Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Düsseldorf, 23.04.1985 - 25 T 106/85

    Ablehung einer Rechtspflegerin wegen Befangenheit; Misstrauen gegen die

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04
    Wird ein Ablehnungsgesuch auf einen "Gesamttatbestand" des Verhaltens des Richters in dem laufenden Verfahren gestützt, kann entgegen der Ansicht des Landgerichts trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann (BPtG GRUR 85, 433, 434; Landgericht Düsseldorf, ZIP 85, 631, 632; OLG Köln OLGR 01, 260).
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01

    Richterablehnung - Gesamtschau der Befangenheitsgründe

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04
    Wird ein Ablehnungsgesuch auf einen "Gesamttatbestand" des Verhaltens des Richters in dem laufenden Verfahren gestützt, kann entgegen der Ansicht des Landgerichts trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann (BPtG GRUR 85, 433, 434; Landgericht Düsseldorf, ZIP 85, 631, 632; OLG Köln OLGR 01, 260).
  • BPatG, 25.09.1984 - 27 W (pat) 58/82
    Auszug aus OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04
    Wird ein Ablehnungsgesuch auf einen "Gesamttatbestand" des Verhaltens des Richters in dem laufenden Verfahren gestützt, kann entgegen der Ansicht des Landgerichts trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann (BPtG GRUR 85, 433, 434; Landgericht Düsseldorf, ZIP 85, 631, 632; OLG Köln OLGR 01, 260).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Umstände (vgl. BVerfGE 82, 30 ; zur zivilprozessualen Rechtslage Schneider, Befangenheitsablehnung im Zivilprozess, 3. Aufl. 2008, Rn. 378; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Oktober 1992 - 11 W 76/92 -, OLG-Report 1992, S. 343; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. September 1997 - 6 W 140/97 -, NJW-RR 1998, S. 858 ; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. September 2004 - 16 W 126/04 -, OLG-Report 2004, S. 561 ) kann eine Besorgnis der Befangenheit nicht verneint werden.
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Wird ein Ablehnungsgesuch auf ein Verhalten des Richters im laufenden Verfahren gestützt, kann trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann, wenn dies nicht zu einer Umgehung des Verwirkungstatbestandes des § 43 ZPO führt (OLG Schleswig, Beschl. v. 30.9.2004 - 16 W 126/04 - OLG Hamm, Beschl. v. 11.7.2011 - 32 W 11/11).
  • OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15

    Sofortige Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Streitwertfestsetzung, Beweisaufnahme,

    Generell ist insbesondere bei Vortrag mehrerer Gründe für die Besorgnis der Befangenheit eine Gesamtwürdigung geboten (BVerfG, a. a. O.; OLG Schleswig, Beschluss v. 30.09.2004, 16 W 126/04, juris; Vossler, a. a. O., § 43, Rn. 14 f).
  • OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14

    Richterablehnung: Prüfung ausgeschlossener Umstände bei engem Zusammenhang mit

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn man von der Ausschlusswirkung des § 43 ZPO auch solche Umstände ausnehmen will, die für sich genommen zwar geringfügig, aber doch im Zusammenwirken mit späteren, ebenfalls geringfügigen Indizien geeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (so OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2004, 16 W 126/04, veröffentlicht u.a.: OLGR Schleswig 2004, 561ff., hier zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 08.01.2013 - 3 W 146/12

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit nach einer lautstarken

    Gemessen hieran liegen weder in der durch den abgelehnten Richter geäußerten Auffassung zu einer einzelnen technischen Frage noch in der Gesamtschau (vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 30.9.2004, Az. 16 W 126/04, zitiert nach juris) der übrigen vom Antragsteller ins Feld geführten Umstände hinreichende Gründe dafür vor, an der gebotenen Objektivität und Neutralität des abgelehnten Richters zu zweifeln.
  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08

    Richterablehnung in einer Familiensache: Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht in

    Zwar kann ein Befangenheitsgesuch nach § 42 Abs. 2 ZPO auch auf einen "Gesamttatbestand" als Verhalten des abgelehnten Richters im laufenden Verfahren gestützt werden und in diesem Zusammenhang auch auf nach § 43 ZPO verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden (vgl. OLG Schleswig OLGR 2004, 561).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4242
OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03 (https://dejure.org/2004,4242)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.09.2004 - 3 U 118/03 (https://dejure.org/2004,4242)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. September 2004 - 3 U 118/03 (https://dejure.org/2004,4242)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 235 Abs. 1 HGB; § 230 HGB; § 278 BGB
    Klage des Anlegers auf Rückzahlung seiner Einlagen als atypischer stiller Gesellschafter wegen Verschuldens bei Vertragsschluss gegen die Gesellschaft und Verletzung der Aufklärungspflicht gegen den Vermittler; Grundzüge der Aufklärungspflicht bei Geldanlagen; ...

  • Wolters Kluwer

    Klage des Anlegers auf Rückzahlung seiner Einlagen als atypischer stiller Gesellschafter wegen Verschuldens bei Vertragsschluss gegen die Gesellschaft und Verletzung der Aufklärungspflicht gegen den Vermittler; Grundzüge der Aufklärungspflicht bei Geldanlagen; ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Cic
    Aufklärungspflichten bei der Vermittlung einer atypisch stillen Gesellschaft - "Göttinger Gruppe"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 341
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Auch bei der Vermittlung einer Anlage in Form der Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter, mithin einer unternehmerischen Beteiligung, müssen jene Umstände deutlich werden, die den Vertragszweck gefährden und vereiteln können, so dass sich der Anlageinteressent die Risiken zumindest in groben Zügen veranschaulichen kann (vgl. zum Maßstab der Aufklärungspflichten zuletzt das noch nicht veröffentlichte Urteil des BGH vom 19.07.2004 zu II ZR 354/02).

    Die Klägerin kann verlangen, so gestellt zu werden, wie sie stünde, wenn sie die Beteiligungen an der Beklagten zu 2. nicht gezeichnet hätte, ohne dass es darauf ankommt, ob die Investition tatsächlich werthaltig ist (vgl. zuletzt BGH, S. 5 des Urteils vom 19.07.2004 zu II ZR 354/02).

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Maßstab für die Aufklärungstiefe ist dabei, was die Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im konkreten Fall erwarten durfte (BGH NJW 1989, 763, 764; NJW-RR 1991, 439, 440).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.1985 - 8 U 162/84
    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Daher sind Behördenentscheidungen - wie im vorliegenden Fall die Vorwürfe des damaligen Präsidenten des BAKred und die damit verbundenen staatsanwaltlichen Ermittlungen -, die die Anlage berühren, grundsätzlich als für den Entschluss eines Beitrittswilligen wesentliche Umstände anzusehen und ihm mitzuteilen (vgl. BGH WM 1988, 48, 50; OLG Köln WM 1982, 23, 24; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 1024; Emmerich, in: MünchKomm, BGB, 4. Auflage, vor § 275 Rn. 137 für Bedenken der Finanzverwaltung), und zwar selbst dann, wenn die Ansicht der Behörde im Ergebnis rechtlich unzutreffend ist.
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Dabei hat sich der Senat insbesondere auch von der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 24.05.1993 - abgedruckt in NJW 1993, 2107 f. - leiten lassen.
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Im Übrigen spricht die Lebenserfahrung dafür, dass die fehlerhafte Aufklärung auch ursächlich für die Anlageentscheidung geworden ist (vgl. BGH NJW 2000, 3346, 3347 m.w.N. für Prospektfehler).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 140/02

    Wirksamkeit einer Beteiligung als stiller Gesellschafter; Anspruch der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    aa) Bislang ist der Senat in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auch auf die atypisch stille Gesellschaft Anwendung finden, und zwar mit der Folge, dass den Gesellschaftern bei Fehlern anlässlich der Begründung der Mitgliedschaft lediglich ein Anspruch auf eine Beendigung der Gesellschaft bzw. eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung nach § 235 Abs. 1 HGB zusteht, nicht jedoch ein Anspruch auf Rückzahlung der Einlagen (vgl. insbesondere die Urteile vom 03.09.2003 zu 3 U 252/02, abgedruckt in OLGR Braunschweig 2004, 16 ff., sowie zu 3 U 140/02, abgedruckt u.a. in ZIP 2003, 1793 ff.).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Als Erfüllungsgehilfe im Sinne der Norm ist anzusehen, wer nach den tatsächlichen Umständen mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH NJW 1996, 451 f.).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Maßstab für die Aufklärungstiefe ist dabei, was die Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im konkreten Fall erwarten durfte (BGH NJW 1989, 763, 764; NJW-RR 1991, 439, 440).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Daher sind Behördenentscheidungen - wie im vorliegenden Fall die Vorwürfe des damaligen Präsidenten des BAKred und die damit verbundenen staatsanwaltlichen Ermittlungen -, die die Anlage berühren, grundsätzlich als für den Entschluss eines Beitrittswilligen wesentliche Umstände anzusehen und ihm mitzuteilen (vgl. BGH WM 1988, 48, 50; OLG Köln WM 1982, 23, 24; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 1024; Emmerich, in: MünchKomm, BGB, 4. Auflage, vor § 275 Rn. 137 für Bedenken der Finanzverwaltung), und zwar selbst dann, wenn die Ansicht der Behörde im Ergebnis rechtlich unzutreffend ist.
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Die Vorschrift beruht auf dem Gedanken, dass jeder Schuldner für seinen Geschäfts- und Gefahrenkreis gegenüber seinen Gläubigern verantwortlich ist und dass hierzu auch die Tätigkeit seiner Hilfspersonen gehört (BGHZ 62, 119, 124).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 252/02

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für Aktien; Beendigung der Beteiligung

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZR 23/84

    Vorleistender Unternehmer als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers?

  • OLG Köln, 22.05.1981 - 20 U 107/80
  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    Soweit schon die Einleitung eines Verfahrens als solches für mitteilungsbedürftig gehalten wird (OLG Braunschweig, Urteil vom 8. September 2004, 3 U 118/03, zit. nach juris, Rn. 29), steht dem entgegen, dass dadurch bereits in einem sehr frühen Stadium der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wirtschaftliche Fakten geschaffen werden, die zu erheblichen Auswirkungen führen können, was insbesondere dann gilt, wenn das Verfahren wieder eingestellt wird (OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

    Soweit schon die Einleitung eines Verfahrens als solches für mitteilungsbedürftig gehalten wird (OLG Braunschweig, Urteil vom 8. September 2004, 3 U 118/03, zit. nach juris, Rn. 29), steht dem entgegen, dass dadurch bereits in einem sehr frühen Stadium der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wirtschaftliche Fakten geschaffen werden, die zu erheblichen Auswirkungen führen können, was insbesondere dann gilt, wenn das Verfahren wieder eingestellt wird (OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2005 - 16 U 114/04
    Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in seiner von den Klägern in Bezug genommenen, die Beklagte zu 1. betreffenden Entscheidung vom 8. September 2004 (3 U 118/03, OLGR 2004, 561) angenommen, ein laufendes staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gehöre zu den Umständen, über die ein Anlageinteressent bei dem Vermittlungsgespräch aufgeklärt werden müsse.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 23 U 23/13

    Anlageberatung: Wissenszurechnung eines Treuhänders; Fehlerhaftigkeit eines

    Soweit schon die Einleitung eines Verfahrens als solches für mitteilungsbedürftig gehalten wird (OLG Braunschweig, Urteil vom 8. September 2004, 3 U 118/03, zit. nach juris, Rn. 29), steht dem entgegen, dass dadurch bereits in einem sehr frühen Stadium der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wirtschaftliche Fakten geschaffen werden, die zu erheblichen Auswirkungen führen können, was insbesondere dann gilt, wenn das Verfahren wieder eingestellt wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Juli 2013 - 23 Kap 2/06 -, juris, Rn. 708).
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