Weitere Entscheidungen unten: OLG Zweibrücken, 30.07.2004 | OLG Koblenz, 29.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.07.2004 - 4 W 79/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13476
OLG Zweibrücken, 02.07.2004 - 4 W 79/04 (https://dejure.org/2004,13476)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.07.2004 - 4 W 79/04 (https://dejure.org/2004,13476)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 4 W 79/04 (https://dejure.org/2004,13476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Kostenfestsetzung gegen eine nicht mehr existierende Gesellschaft; Folgen der Löschung im Handelsregister

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 104; ; GmbHG § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; ZPO § 104; GmbHG § 60
    Zur Kostenfestsetzung gegen nicht existente Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Kostenfestsetzung gegen nicht existente Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2005, 406 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 6 W 126/04
    Dies gilt vor allem auch deshalb, weil eine gelöschte GmbH mit dem prozessualen Erstattungsanspruch einen Vermögensgegenstand erwirbt, der sie wieder existent werden lässt ( OLG Koblenz, Beschluss vom 10.2.2004, 14 W 103/04, zitiert nach Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.1.1992, 14 W 730/91, zitiert nach Juris; a.A. OLG Zweibrücken, GmbHR 2004, 1472 [OLG Zweibrücken 02.07.2004 - 4 W 79/04]).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.07.2004 - 4 W 91/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6988
OLG Zweibrücken, 30.07.2004 - 4 W 91/04 (https://dejure.org/2004,6988)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.07.2004 - 4 W 91/04 (https://dejure.org/2004,6988)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - 4 W 91/04 (https://dejure.org/2004,6988)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Entstehen einer Erörterungsgebühr oder Verhandlungsgebühr für einen im schriftlichen Verfahren abgeschlossenen Vergleich

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAGO § 35; ; ZPO § 278 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    Keine Erörterungs- oder Verhandlungsgebühr für Vergleich im schriftlichen Verfahren

  • ibr-online

    Gebühr bei Vergleich im schriftlichen Verfahren?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1996 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.06.2004 - 5 W 433/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20047
OLG Koblenz, 29.06.2004 - 5 W 433/04 (https://dejure.org/2004,20047)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.06.2004 - 5 W 433/04 (https://dejure.org/2004,20047)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 5 W 433/04 (https://dejure.org/2004,20047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, wenn diese Positionen zunächst von der Prozesskostenhilfe gedeckt wurden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 107
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05

    Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe

    b) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso z.B. OLG Koblenz MDR 2005, 107; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188; OLG Celle MDR 2001, 230, 231; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 120 Rn. 16; einschränkend OLG Zweibrücken MDR 1997, 885, 886; aA OLG Bamberg JurBüro 1993, 232, 233) verlangen weder § 120 Abs. 4 ZPO noch § 115 Abs. 2 ZPO, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO oder eine andere Vorschrift der Zivilprozessordnung, dass ein Kläger den Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Tilgung der von der Staatskasse vorfinanzierten Prozesskosten einsetzt.
  • OLG Celle, 24.05.2007 - 4 W 104/07

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung bereits bewilligter Prozesskostenhilfe; Wegfall der

    Die Ausführungen des Landgerichts, das bei seinem Beschluss eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2005 (BGH, NJW-RR 2007, 628 = BGH, ZIP 2006, 2055 = BGH, ZInsO 2006, 1165) nicht berücksichtigt hat, war aufzuheben, weil es einen Grundsatz, nach dem der Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten einzusetzen ist (in diesem Sinne etwa OLG Celle, MDR 2001, 230; OLG Dresden, ZIP 2004, 187; OLG Koblenz, MDR 2005, 107), nicht gibt.
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