Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 08.04.2004

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   OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03   

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https://dejure.org/2004,6702
OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03 (https://dejure.org/2004,6702)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.02.2004 - 3 W 251/03 (https://dejure.org/2004,6702)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 3 W 251/03 (https://dejure.org/2004,6702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Wirkungen des Anbringens einer Markise hinsichtlich der Einordnung als eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG); Voraussetzungen der Entbehrlichkeit einer Zustimmung von ...

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 14 Nr. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; ZPO § 559

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung der Wohnanlage durch Anbringen einer Markise

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überprüfung des opt. Gesamteindrucks nur auf Rechtsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 428 (Ls.)
  • ZMR 2004, 465
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03
    in ZWE 2003, 274, 276, sowie vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 -, abgedr.

    in FG-Prax 2003, 60 und OLGR 2003, 168; BayObLG NJW-RR 1996, 266; BayObLG NJW-RR 2003, 952, 953, jeweils m. w. N.).

    Sie kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 -, abgedr. in FG-Prax 2003, 60, 61 m. w. N.; BayObLGR 2003, 423 [LS]; BayObLG NJW-RR 2003, 952).

  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03
    in FG-Prax 1999, 220 und OLGR 2000, 131, vom 14. Oktober 2002 - 3 W 182/02 -, abgedr.

    in ZWE 2003, 274, 276, sowie vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 -, abgedr.

    Die Tatsachenwürdigung durch die Instanzgerichte ist nur dahin überprüfbar, ob die Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen Denkgesetze, feststehende Erfahrungssätze und den allgemeinen Sprachgebrauch verstoßen haben (vgl. in diesem Zusammenhang Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 3 W 182/02 -, abgedr. in ZWE 2003, 274, 276).

  • BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95

    Tatrichterliche Feststellung über die Nachteiligkeit einer Veränderung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03
    in FG-Prax 2003, 60 und OLGR 2003, 168; BayObLG NJW-RR 1996, 266; BayObLG NJW-RR 2003, 952, 953, jeweils m. w. N.).

    In rechtlicher Hinsicht ist obergerichtlich entschieden, dass eine Markise auch in ausgezogenem Zustand nicht in jedem Fall eine optische Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Gebäudes darstellt (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 266; OLG Düsseldorf, DWE 1989, 176, 178).

  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03
    in FG-Prax 2003, 60 und OLGR 2003, 168; BayObLG NJW-RR 1996, 266; BayObLG NJW-RR 2003, 952, 953, jeweils m. w. N.).

    Sie kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 -, abgedr. in FG-Prax 2003, 60, 61 m. w. N.; BayObLGR 2003, 423 [LS]; BayObLG NJW-RR 2003, 952).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03
    Ein nicht hinzunehmender optischer Nachteil liegt vielmehr nur bei solchen Veränderungen vor, die sich objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Wohnanlage auswirken; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. zum Ganzen BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978, 979; Senat, Beschlüsse vom 21. September 1999 - 3 W 141/99 -, abgedr.
  • OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 3 W 141/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03
    Ein nicht hinzunehmender optischer Nachteil liegt vielmehr nur bei solchen Veränderungen vor, die sich objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Wohnanlage auswirken; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. zum Ganzen BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978, 979; Senat, Beschlüsse vom 21. September 1999 - 3 W 141/99 -, abgedr.
  • LG Karlsruhe, 08.08.2014 - 11 S 34/14

    Wohnungseigentum: Sonnensegel und Sichtschutzmatten als optisch nachteilige

    Ein nicht hinzunehmender optischer Nachteil liegt bei solchen Veränderungen vor, die sich objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Wohnanlage auswirken; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90 -, BGHZ 116, 392; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2004 - 3 W 251/03 - ZMR 2004, 465).
  • AG München, 14.02.2017 - 484 C 22917/16

    In dem Garten einer Wohnanlage darf ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer

    Ein nicht hinzunehmender Nachteil liegt vielmehr nur bei solchen Veränderungen vor, die sich objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Wohnanlage auswirken; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicher Weise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. OLG Zweibrücken, 02.02.2004, NZM 2004, 428).
  • AG Lübeck, 24.01.2014 - 35 C 45/13

    WEG - uneinheitliche Balkongestaltung - Zulässigkeit

    Ein Nachteil im obigen Sinne, der die Zustimmungspflicht des dadurch beeinträchtigten Wohnungseigentümers auslöst, kann auch bei einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks gegeben sein (BGH, ZWE 2013, 172; SchlHOLG, SchlHA 2005, 307 f.; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 465 f.; LG Hamburg, a.a.O., AG Lübeck, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.04.2004 - 16 W 156/03   

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https://dejure.org/2004,14075
OLG Schleswig, 08.04.2004 - 16 W 156/03 (https://dejure.org/2004,14075)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.04.2004 - 16 W 156/03 (https://dejure.org/2004,14075)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. April 2004 - 16 W 156/03 (https://dejure.org/2004,14075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Beugemittelantrags; Antrag auf Aufnahme des Bestandsverzeichnisses über den Nachlass; Verhängung eines Zwangsmittels nach§ 888 Zivilprozessordnung (ZPO) gegen den Schuldner zu dem Zweck, ihn zu veranlassen, auf eine beschleunigte Abwicklung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 2314 I; ; BGB § 260; ; ZPO § 888 II

  • rechtsportal.de

    BGB § 2314 Abs. 1; BGB § 260; ZPO § 888 Abs. 2
    Beugemittel im Verfahren auf Aufnahme eines Bestandsverzeichnisses über den Nachlass

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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