Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 14 Nr 1 WoEigG, § 22 Abs 1 S 2 WoEigG, § 27 Abs 1 FGG, § 559 ZPO
Wohnungseigentumsverfahren: Bauliche Veränderung durch Anbringung einer Markise - Judicialis
WEG § 22 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 14 Nr. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; ZPO § 559
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung der Wohnanlage durch Anbringen einer Markise
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überprüfung des opt. Gesamteindrucks nur auf Rechtsfehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtliche Wirkungen des Anbringens einer Markise hinsichtlich der Einordnung als eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG); Voraussetzungen der Entbehrlichkeit einer Zustimmung von ...
Verfahrensgang
- AG Koblenz - 133 UR II 25/02
- LG Koblenz, 31.10.2003 - 2 T 298/03
- OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03
Papierfundstellen
- NZM 2004, 428 (Ls.)
- ZMR 2004, 465
Wird zitiert von ... (3)
- LG Karlsruhe, 08.08.2014 - 11 S 34/14
Wohnungseigentum: Sonnensegel und Sichtschutzmatten als optisch nachteilige …
Ein nicht hinzunehmender optischer Nachteil liegt bei solchen Veränderungen vor, die sich objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Wohnanlage auswirken; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90 -, BGHZ 116, 392; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2004 - 3 W 251/03 - ZMR 2004, 465). - AG München, 14.02.2017 - 484 C 22917/16
In dem Garten einer Wohnanlage darf ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer …
Ein nicht hinzunehmender Nachteil liegt vielmehr nur bei solchen Veränderungen vor, die sich objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Wohnanlage auswirken; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicher Weise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. OLG Zweibrücken, 02.02.2004, NZM 2004, 428). - AG Lübeck, 24.01.2014 - 35 C 45/13
WEG - uneinheitliche Balkongestaltung - Zulässigkeit
Ein Nachteil im obigen Sinne, der die Zustimmungspflicht des dadurch beeinträchtigten Wohnungseigentümers auslöst, kann auch bei einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks gegeben sein (BGH, ZWE 2013, 172; SchlHOLG, SchlHA 2005, 307 f.; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 465 f.;… LG Hamburg, a.a.O., AG Lübeck, a.a.O.).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 08.04.2004 - 16 W 156/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 2314 Abs. 1; BGB § 260; ZPO § 888 Abs. 2
Beugemittel im Verfahren auf Aufnahme eines Bestandsverzeichnisses über den Nachlass - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurückweisung eines Beugemittelantrags; Antrag auf Aufnahme des Bestandsverzeichnisses über den Nachlass; Verhängung eines Zwangsmittels nach§ 888 Zivilprozessordnung (ZPO) gegen den Schuldner zu dem Zweck, ihn zu veranlassen, auf eine beschleunigte Abwicklung eines ...
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 29.10.2003 - 8 O 30/03
- OLG Schleswig, 08.04.2004 - 16 W 156/03