Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2554
OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04 (https://dejure.org/2004,2554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2004 - 20 W 276/04 (https://dejure.org/2004,2554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2004 - 20 W 276/04 (https://dejure.org/2004,2554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835a Abs 4 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Aufwendungspauschale des ehrenamtlichen Betreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschlussfrist für die Geltendmachung einer Aufwendungspauschale; Zeitpunkt der Entstehung des Einzelanspruches; Unterschied zur Einzelabrechnung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungspauschale, Aufwandsentschädigung, Beginn der Ausschlussfrist

  • Judicialis

    BGB § 1835 a IV; ; BGB § 1908 i I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835a Abs. 2, 4; BGB § 1908i Abs. 1
    Frist für Geltendmachung der Aufwendungspauschale des ehrenamtlichen Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschlußfrist für Aufwendungspauschale

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 757
  • FGPrax 2004, 288
  • FamRZ 2005, 393
  • Rpfleger 2005, 85
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6623
OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04 (https://dejure.org/2004,6623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2004 - 20 U 53/04 (https://dejure.org/2004,6623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 20 U 53/04 (https://dejure.org/2004,6623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 3 Abs. 2 S. 1; VVG § 75 Abs. 2
    Voraussetzungen für rechtsmissbräuchliche Berufung des Versicherers auf fehlende Aktivlegitimation

  • rechtsportal.de

    VVG § 12 Abs. 3; AKB § 3 Abs. 2
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist; Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur durch den Versicherungsnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 113
  • NJW-RR 2007, 288 (Ls.)
  • VersR 2005, 934
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17

    Keine Aktivlegitimation des Versicherten im Anwendungsbereich von § 35 Nr. 1 VGB

    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
  • LG Dortmund, 25.10.2018 - 2 O 85/17

    Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag durch den Versicherungsnehmer

    Nach der wirksamen Regelung in F.2 AKB (OLG Hamm, 20 U 53/04, Urteil vom 06.10.2004, VersR 2005, 934 zu der gleichlautenden Regelung in § 3 Abs. 2 AKB a) F) steht die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag (vorbehaltlich hier nicht eingreifende Ausnahmebestimmungen) ausschließlich dem Versicherungsnehmer, vorliegend also Frau P, zu.

    § 44 Abs. 2 VVG kann abbedungen werden (OLG Hamm, 20 U 53/04, Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 44 Rn. 25).

    Der Versicherte ist hingegen ausreichend dadurch geschützt, dass sich der Versicherer bei den für den Versicherten unerträglichen Härten nach § 242 BGB wegen Rechtsmissbrauchs nicht auf die Klausel berufen darf (OLG Hamm, 20 U 53/04).

    Der Versicherer darf sich auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zu Gunsten des Versicherten wahrzunehmen und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (OLG Hamm, 20 U 53/04 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 31.10.2018 - 20 U 19/18

    VN kann als Leasingnehmer nach Reparatur verfügungsbefugt sein

    Soweit es gleichwohl auf § 44 Abs. 2 VVG ankäme, wäre dieser durch F.2 Satz 1 AKB 7/2012, wonach allein der Versicherungsnehmer zur Ausübung der Rechte berechtigt ist, abbedungen (vgl. Senat Urt. v. 6.10.2004 - 20 U 53/04, r+s 2005, 406 = juris Rn. 22; LG Dortmund Urt. v. 16.3.2017 - 2 O 175/16, r+s 2017, 299 = juris Rn. 28; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung: AKB, 19. Aufl. 2017, F Rn. 28 f.; Maier, r+s 2018, 475) .
  • OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 3 U 59/17

    Versicherter kann Ansprüche nur über Versicherungsnehmer geltend machen!

    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05]).
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2017 - 8 O 153/16

    Aktivlegitimation bei einer Fremdversicherung

    Derartige Klauseln sind daher nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (vgl. nur BGHZ 41, 327 ; BGH VersR 1983, 82; Köln VersR 1995, 525; Hamm VersR 2005, 934; Stuttgart VersR 2006, 1489) und er dann nur in Bezug auf diesen das Prozesskostenrisiko tragen muss (vgl. BGHZ 41, 327 (330f.)).
  • LG Dortmund, 16.03.2017 - 2 O 175/16

    Vorliegen eines "Unfalls" bei Beschädigung der Außenhaut eines Fahrzeugs

    Unbeachtlich ist, ob die Klägerin zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Eigentümerin des Fahrzeuges war, denn ihre Aktivlegitimation ergibt sich ohne Weiteres aus F 2 AKB, wodurch § 44 Abs. 2 VVG wirksam abbedungen wird (OLG Hamm 20 U 53/04, Urteil vom 06.10.2004 = VersR 2005, 934).
  • OLG Celle, 01.02.2021 - 8 U 193/20

    Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt: Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Versicherer schon vor Klageerhebung mit dem Versicherten korrespondiert hat und dabei keinen Zweifel daran aufkommen ließ, sich trotz seiner anderslautenden Vertragsbedingungen auf eine Abwicklung des Schadensfalls mit dem Versicherten anstelle des Versicherungsnehmers einzulassen (vgl. OLG Saarbrücken, ZfSch 2017, 156; OLG Celle, ZfSch 2016, 516; OLG Hamm, VersR 2005, 934; OLG Hamm, VersR 1997, 1098).
  • OLG Celle, 01.03.2021 - 8 U 193/20
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Versicherer schon vor Klageerhebung mit dem Versicherten korrespondiert hat und dabei keinen Zweifel daran aufkommen ließ, sich trotz seiner anderslautenden Vertragsbedingungen auf eine Abwicklung des Schadensfalls mit dem Versicherten anstelle des Versicherungsnehmers einzulassen (vgl. OLG Saarbrücken, ZfSch 2017, 156; OLG Celle, ZfSch 2016, 516; OLG Hamm, VersR 2005, 934; OLG Hamm, VersR 1997, 1098).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 117/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9080
OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 117/03 (https://dejure.org/2004,9080)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2004 - 12 U 117/03 (https://dejure.org/2004,9080)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 12 U 117/03 (https://dejure.org/2004,9080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aufgrund eines bei einem Verkehrsunfall angeblich erlittenen HWS-Schleudertraumas; Möglichkeit einer HWS-Verletzung bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung innerhalb der sogenannten ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • VersR (via Owlit)

    StVG a. F. § 7; StVG a. F. § 18; BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 414
    Anforderungen an den Beweis eines HWS-Traumas nach Verkehrsunfall innerhalb der so genannten "Harmlosigkeitsgrenze"

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Beweisgrundsätze bei HWS-Trauma nach Unfall bei sehr geringer Geschwindigkeit - sachverständiger Zeuge und Sachverständiger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - I-5 W 36/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4013
OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - I-5 W 36/04 (https://dejure.org/2004,4013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2004 - I-5 W 36/04 (https://dejure.org/2004,4013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2004 - I-5 W 36/04 (https://dejure.org/2004,4013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1
    Zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weitere Dienste für eine Prozesspartei: Befangen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 474
  • BauR 2005, 446 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08

    Besorgnis der Befangenheit eines zunächst als Hilfskraft des zuvor bestellten und

    Den Streitwert setzt der Senat in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung auf 1/3 des Hauptsachestreitwert, also auf 2.200 EUR fest (vgl. Beschlusse vom 11.12.2003 I - 5 W 48/03, OLGR 2004, 372, sowie vom 08.09.2004, I - 5 W 36/04, OLGR 2005, 64).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - 5 W 25/05

    Ablehnung eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen wegen der Besorgnis der

    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 11.12.2003 I - 5 W 48/03, OLGR 2004, 372, sowie vom 08.09.2004, I - 5 W 36/04, OLGR 2005, 64 bei der Festsetzung des Streitwerts des Beschwerdeverfahrens gegen die Ablehnung des gegen einen Sachverständigen gerichteten Befangenheitsgesuches 1/3 des Hauptsachestreitwertes angesetzt hatte, ist dies auf das vorliegende Verfahren nicht unmittelbar zu übertragen, da es sich hier lediglich um ein selbständiges Beweisverfahren handelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,33381
OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04 (https://dejure.org/2004,33381)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.10.2004 - 13 W 58/04 (https://dejure.org/2004,33381)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 13 W 58/04 (https://dejure.org/2004,33381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,33381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung einer unvertretbaren Handlung: Titulierte Pflicht des Wohnungseigentümers zur Mängelbeseitigung, mieterseitige Verweigerung der Mitwirkung und Darlegungslast des Schuldners

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zwangsvollstreckung einer unvertretbaren Handlung: Titulierte Pflicht des Wohnungseigentümers zur Mängelbeseitigung, mieterseitige Verweigerung der Mitwirkung und Darlegungslast des Schuldners

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung einer unvertretbaren Handlung bei einer titulierten Pflicht eines Wohnungseigentümers zur Mängelbeseitigung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • AG Bremen, 29.12.2016 - 9 C 447/13

    Vorschussleistung ist gesondert zu beantragen!

    § 888 ZPO wäre aus rechtlichen Gründen nur einschlägig, wenn die Mangelbeseitigung die Zutrittsduldung eines Dritten voraussetzen würde (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 13 W 58/04) oder zwingend Gemeinschaftseigentum Dritter betroffen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2002 - 3 W 404/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.10.2004 - 13 U 22/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,37095
OLG Celle, 28.10.2004 - 13 U 22/04 (https://dejure.org/2004,37095)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.2004 - 13 U 22/04 (https://dejure.org/2004,37095)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 13 U 22/04 (https://dejure.org/2004,37095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,37095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 24 U 160/09

    Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft

    Die Genehmigung hat den anfänglichen Verfahrensmangel mit rückwirkender Kraft geheilt (vgl. OLG Celle OLGR 2005, 64).
  • OLG Celle, 18.05.2022 - 14 U 180/21

    Werklohn für Erd-, Pflaster- und Bauarbeiten zur Erstellung eines barrierefreien

    Dieser Mangel konnte vor Entscheidung über den Einspruch durch die Prozessvollmacht vom 11.03.2019 mit Genehmigungswirkung geheilt werden (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83, Rn. 13, juris mwN; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2013 - I-16 U 89/11, Rn. 63, juris; OLG Celle, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 13 U 22/04, Rn. 13, juris).
  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    cc) Im Übrigen ergibt sich die rückwirkende Genehmigung nicht nur bei ausdrücklicher oder sonstwie konkludenter Bestätigung (vgl. Hans. OLG Bremen vom 20. Oktober 2005 2 U 9/2005, OLGR Bremen 2006, 60; BFH vom 22. Januar 2001 VII B 177/00, [...]), sondern mangels besonderer Erklärung schon aus der Nachreichung einer Standard- oder Einheits-Verfahrensvollmacht - wie hier - (vgl. OLG Celle vom 28. Oktober 2004 13 U 22/04, OLGR Celle 2005, 64; GmS-OGB vom 17. April 1984 GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111 , HFR 1984, 389 m.w.N., seitdem allgemeine Ansicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht