Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 25.11.2005

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06   

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https://dejure.org/2006,7798
OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06 (https://dejure.org/2006,7798)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.02.2006 - 2 W 21/06 (https://dejure.org/2006,7798)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 2 W 21/06 (https://dejure.org/2006,7798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss; Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines gemeinsamen Streitwertes für mehrere nicht verbundene Verfahren; Verbindung mehrerer Verfahren durch Erörterung in einem gemeinsamen Termin

  • Judicialis

    ZPO § 147

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 147
    Streitwertfestsetzung - Förmlicher Verfahrensverbindungsbeschluss als Voraussetzung für Zusammenrechnung der Gegenstandswerte selbständiger Klageverfahren?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gemeinsame Erörterung mehrere Klagen ohne Verbindungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 05.11.1993 - 11 WF 440/93
    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06
    Dem steht bereits entgegen, dass die Streitwertfestsetzung nicht zur Disposition der Parteien bzw. ihrer Vertreter steht, sondern von Amts wegen objektiv vom Gericht anhand des Sach- und Streitstandes zu bestimmen ist (OLG Hamm, FamRZ 1997, 691 ff.).
  • BFH, 15.02.1984 - II E 1/84

    Kostenberechnung - Revisionsinstanz - Behandlung der Revisionsbegehren -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06
    Der Grundsatz des Ansatzes von Kosten für das jeweils einzelnen Verfahren ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochen, kommt jedoch in seiner Systematik (vgl. hierzu § 45 GKG) zum Ausdruck (ebenso BFH, Beschluss vom 15. Februar 1984 II E 1/84 - zitiert bei Juris).
  • OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06
    Selbst einem Einverständnis des Prozessbevollmächtigten mit einer konkret beabsichtigen Streitwertfestsetzung kommt deshalb auch weder die Bedeutung eines Rechtsmittelverzichts zu noch entfällt dadurch die Beschwer (OLG Köln, OLG-R Köln 2000, 119 sowie OLG Celle, Nds. Rechtspflege 2005, 324).
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06
    Die weitergehenden Wirkungen einer echten Prozessverbindung nach § 147 ZPO sind damit jedoch nicht gewollt und treten auch nicht ein (vgl. BGH NJW 1957, 183; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 157 Rn. 5), solange nicht das Gericht die Verfahren gemäß § 147 ZPO miteinander verbindet.
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - 10 WF 36/08

    Anwaltsgebühren bei Einigung in mehreren Rechtsstreitigkeiten derselben Parteien

    Die Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich nach dem Streitwert der getrennten Prozesse, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass nur eine "zur tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme" beabsichtigt war (vgl. OLG Braunschweig OLGR 2006, 342; OLG München JurBüro 1990, 393).
  • OLG Köln, 04.05.2012 - 4 WF 18/12

    Entstehung der Erörterungsgebühr bei Verbindung mehrerer Angelegenheiten

    Bis dahin bleibt es kostenmäßig bei getrennt zu behandelnden Angelegenheiten (vgl. Geroldt/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, VV 3100 Rz. 93, 94; Schneider/Wolf, RVG, Vorb. vor VV 3100 Rz. 62) Die Vorschriften über die Kostenberechnung und den Kostenansatz gestatten es nicht, mehrere von einem erkennenden Gericht als selbständig behandelte Verfahren beim Kostenansatz als Einheit zu betrachten (vgl. OLG Braunschweig vom 22.02.2006, OLGR Braunschweig 2006, 342).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 128/05   

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https://dejure.org/2005,6286
OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 128/05 (https://dejure.org/2005,6286)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.11.2005 - 24 U 128/05 (https://dejure.org/2005,6286)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. November 2005 - 24 U 128/05 (https://dejure.org/2005,6286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 833 S 2 BGB
    Tierhalterhaftung: Kein Haftungsausschluss für nebenberufliche Reitlehrerin; kein Mitverschulden einer Reitschülerin wegen Fehlern im Umgang mit dem Pferd

  • Judicialis

    BGB § 833

  • rechtsportal.de

    BGB § 833
    Zur Haftung des Tierhalters nach Unfall beim Umgang mit einem Pferd - Ausschluss der Ersatzpflicht; Mitverschulden der Reitschülerin?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Ausschluss der Ersatzpflicht nach § 833 S. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB); Beinbruch einer Reitschülerin durch Sturz oder Huftritt; Fehler im Umgang mit einem Pferd durch die Reitlehrerin; Anrechnung von Mitverschulden für von der Lehrerin ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Darmstadt, 14.06.2005 - 17 O 224/04

    Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegenüber dem Pferdehalter; Haftung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 128/05
    unter teilweiser Abänderung des am 14. Juni 2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Darmstadt - 17 O 224/04 - die Klage insgesamt abzuweisen.
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem

    Entgegen der Auffassung der Revision ist es für die Annahme einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 833 Satz 2 BGB demgegenüber nicht erforderlich, dass der Tierhalter seinen Lebensunterhalt zu einem erheblichen Anteil aus der Tierhaltung erwirtschaftet und diese eine wesentliche Grundlage seines Erwerbs bildet (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1194; MünchKommBGB/Wagner, aaO, Rn. 40 ff.; aA OLG Frankfurt, OLGR 2006, 342; OLG Düsseldorf, VersR 1995, 186; Staudinger/Eberl-Borges, aaO; NK-BGB/Katzenmeier, aaO).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 9 U 11/09

    Tierhalter; Reitverein; therapeutisches Reiten; Entlastungsbeweis; berufsmäßiger

    Ob, wie das OLG Frankfurt in der im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung in OLGR 2006, 342 meint, die im Gesetz bezeichneten, die Entlastungsmöglichkeit eröffnenden Tierhaltungszwecke sämtlich ein gewisses wirtschaftliches "Darauf-Angewiesensein" voraussetzen und Zweck der Haftungserleichterung der Schutz der Personen ist, die ihren Lebensunterhalt wenigstens zu einem erheblichen Anteil aus der Tierhaltung erwirtschaften, kann dahinstehen.
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch

    aa) Kein Mitverschulden hat das OLG Frankfurt darin gesehen, dass ein 14-jähriges Mädchen ein Pferd über eine Baustelle geführt hat, in der ein Brett auf losem Kies verlegt war und dabei das Pferd zog, so dass das Pferd erschrak und das Mädchen entweder zu Boden riss oder mit den Hufen trat, weil das Mädchen nur das tat, was es in seinem Stadium als Reitanfängerin zu tun gewohnt war (U. v. 25.11.2005, 24 U 128/05, OLGR Frankfurt 2006, 342).
  • LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund einer instabilen Fraktur des 3.

    Der durch die Tierhaltung erzielte Verdienst muss jedoch einen wirtschaftlich erheblichen Beitrag zum Unterhalt oder Erwerb des Tierhalters bringen, um die Entlastungsmöglichkeit nach § 833 S. 2 BGB zu eröffnen (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.11.2005 - 24 U 128/05).
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