Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.04.2006 - 18 U 90/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2254
OLG Köln, 27.04.2006 - 18 U 90/05 (https://dejure.org/2006,2254)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.2006 - 18 U 90/05 (https://dejure.org/2006,2254)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 2006 - 18 U 90/05 (https://dejure.org/2006,2254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland wegen Beteiligung der Deutschen Telekom AG an der Versteigerung der UMTS-Lizenzen; Erwerb der UMTS-Lizenz als nachteiliges Rechtsgeschäft; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Vornahme des Rechtsgeschäfts ("ex ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 05.05.2006)

    Kein Schadenersatz nach UMTS-Versteigerung

  • heise.de (Pressebericht, 05.05.2006)

    Kein Schadenersatz nach UMTS-Versteigerung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Aktionäre wegen verlustreichem UMTS-Geschäft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzklage eines Telekom-Aktionärs gegen die BRD wegen Ersteigerung von UMTS-Lizenzen gescheitert

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.5.2006)

    Telekom-Aktionär mit Klage wegen UMTS-Lizenz erneut gescheitert // OLG Köln lässt Revision beim Bundesgerichtshof zu

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 997
  • NZG 2006, 547
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97

    Begriff des Nachteils; Rechtsfolgen gewerbesteuerlicher Organschaft

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2006 - 18 U 90/05
    Der Nachteil setzt nicht voraus, dass die Vermögenseinbuße bewertet oder beziffert werden kann (BGHZ 141, 79 ff. = WM 1999, S. 851; Kropff, in: MüKo-AktG, 2. Aufl. 2000, § 311 Rn. 138).

    (BGHZ 141, S. 79 ff. = WM 1999, S. 851).

    Zulässig ist nämlich nicht nur eine geschäftliche Entscheidung, sondern dem Geschäftsführer kommt innerhalb einer gewissen Bandbreite ein Ermessensspielraum zu, der ihm verschiedene Verhaltensweisen gestattet (BGHZ 141, S. 79 ff. = WM 1999, S. 853) - dieser Spielraum ist auch dem Geschäftsführer der abhängigen Gesellschaft zuzubilligen; wenn er innerhalb des Spielraums Risiken eingeht, handelt er nicht nachteilig (Kropff, in: MüKo-AktG, 2. Aufl. 2000, § 311 Rn. 152).

  • LG Bonn, 27.04.2005 - 16 O 13/04

    Klage eines Kleinaktionärs der Deutschen Telekom gegen die Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2006 - 18 U 90/05
    Die Berufung des Klägers gegen das am 27.4.2005 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 16 O 13/04 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 15.03.1999 - II ZR 94/98

    Streitwert und Beschwer einer aktienrechtlichen Nichtigkeits- und

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2006 - 18 U 90/05
    Zulässig ist nämlich nicht nur eine geschäftliche Entscheidung, sondern dem Geschäftsführer kommt innerhalb einer gewissen Bandbreite ein Ermessensspielraum zu, der ihm verschiedene Verhaltensweisen gestattet (BGHZ 141, S. 79 ff. = WM 1999, S. 853) - dieser Spielraum ist auch dem Geschäftsführer der abhängigen Gesellschaft zuzubilligen; wenn er innerhalb des Spielraums Risiken eingeht, handelt er nicht nachteilig (Kropff, in: MüKo-AktG, 2. Aufl. 2000, § 311 Rn. 152).
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06

    UMTS-Lizenzen: BGH bestätigt Abweisung einer Aktionärsklage gegen die

    Das Landgericht (NZG 2006, 856) hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht (ZIP 2006, 997) hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 18/14

    Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der

    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Köln im Urteil vom 27.04.2006 - 18 U 90/05 - hätten die an der Versteigerung beteiligten Unternehmen, insbesondere T-Mobile, den Preis bewusst nach oben getrieben, um lästige Wettbewerber aus dem Markt zu drängen.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 20/14

    Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Köln im Urteil vom 27.04.2006 - 18 U 90/05 - hätten die an der Versteigerung beteiligten Unternehmen, insbesondere T-Mobile, den Preis bewusst nach oben getrieben, um lästige Wettbewerber aus dem Markt zu drängen.
  • LG Düsseldorf, 05.08.2014 - 33 O 1/07

    Spruchverfahren zur früheren Mannesmann AG (Vodafone AG): Höhere

    Die tatsächlichen Hintergründe werden aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln - 18 U 90/05 - vom 27.04.2006 deutlich, dessen Inhalt durch den Sachverständigen wie folgt zusammengefasst wurde:.
  • LG Düsseldorf, 03.09.2014 - 33 O 55/07

    Spruchverfahren zur früheren Mannesmann AG (Vodafone AG): Höhere

    Die tatsächlichen Hintergründe werden aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln - 18 U 90/05 - vom 27.04.2006 deutlich, dessen Inhalt durch den Sachverständigen wie folgt zusammengefasst wurde:.
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06

    Rücktrittsmöglichkeit vom Grundstückskaufvertrag, notarielle Vereinbarungen

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts ist jedoch der Zeitpunkt seiner Vornahme (vgl. BGH NJW 1989, 1276, 1277; OLG Köln ZIP 2006, 997, 999).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5882
OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05 (https://dejure.org/2006,5882)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.04.2006 - 6 U 23/05 (https://dejure.org/2006,5882)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. April 2006 - 6 U 23/05 (https://dejure.org/2006,5882)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 280
    Pflichten des steuerlichen Beraters bei Abgabe einer steuerlichen Erklärung; Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht des Steuerberaters zur Beratung des Mandanten und zum Einfordern der notwendigen Unterlagen ? Erweiterter Pflichtenkreis bei Dauermandat ? Pflicht des Mandanten zum Beibringen der Unterlagen ? Nachlässige Buchführung durch den Mandanten entlastet Steuerberater ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Anfordern und Beibringen von Unterlagen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Maßnahmen zur Haftungsvermeidung - Der Umgang mit Schätzungsbescheiden - Steuerberater- und Mandantenpflichten

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Anfordern und Beibringen von Unterlagen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Anfordern und Beibringen von Unterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1199
  • DB 2006, 1262
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
    Es wäre die Aufgabe des Beklagten gewesen, von der Klägerin spätestens nach Erhalt der Schätzungsbescheide die rechtzeitige Vorlage sämtlicher notwendiger Unterlagen konkret und dringlich einzufordern (vgl. BGHZ 115, 382 ).

    Sie hatte im eigenen Verantwortungsbereich für ordentliche Grundaufzeichnungen in den steuerlichen Angelegenheiten zu sorgen (BGH WM 1992, 62, 66).

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
    Da hiermit eine objektive Vertragspflichtverletzung seitens des Beklagten aus seiner Tätigkeit als Steuerberater vorliegt, hätte er nunmehr den Nachweis zu erbringen, dass ihn an der Pflichtverletzung kein Verschulden trifft (BGHZ 129, 386, 399 = WM 1995, 1450 ; bzw. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F., soweit eine Pflichtverletzung nach dem 1.1.2002 betroffen ist).

    Es obliegt der Klägerin Art und Höhe des geltend gemachten Schadens darzulegen und gemäß § 287 ZPO zu beweisen (BGH WM 1993, 1513, 1516; NJW 1995, 2106, 2107; BGHZ 129, 386, 400).

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
    Angesichts fehlender abweichender Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass der Beklagte fahrlässig gehandelt hat, da er in seiner konkreten Lage nach objektivem Beurteilungsmaßstab die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens hätte erkennen können und müssen und ebenso den daraus drohenden rechtswidrigen Erfolg hätte voraussehen und vermeiden können und müssen (BGH WM 1998, 301, 303).

    bb) Ein Mitverschulden scheidet nicht deswegen aus, weil die Verhütung des entstandenen Schadens nach dem Vertragsinhalt (ausschließlich) dem in Anspruch genommenen Beklagten oblegen hätte (BGH NJW 1998, 1486, 1488).

  • BGH, 09.06.1982 - IVa ZR 9/81

    Beweislast des steuerlichen Beraters

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
    Solange der Beklagte als Steuerberater die Richtigkeit derartiger Unterlagen nicht substantiiert angreift, muss davon ausgegangen werden, dass der Aussagegehalt der von ihm selbst gefertigten Unterlagen zutreffend ist (BGH NJW 1982, 2238, 2241; OLG Köln, Urteil vom 3.7.2003, Az.: 8 U 79/02 - vorgelegt als Anlage K 26).
  • BGH, 13.02.1992 - IX ZR 105/91

    Pflichten des Steuerberaters nach Zugang eines Steuerbescheides; Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
    Dem widerspricht nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1992, 1695 ), nach der ein steuerlicher Berater, der einen Steuerbescheid entgegennimmt, ggf. im Interesse des Mandanten Maßnahmen treffen muss, die es ihm erlauben, zum Tag des Zugangs substantiiert vorzutragen.
  • OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02

    Pflicht des Steuerberaters zur vorsorglichen Einlegung eines Einspruches gegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
    Solange der Beklagte als Steuerberater die Richtigkeit derartiger Unterlagen nicht substantiiert angreift, muss davon ausgegangen werden, dass der Aussagegehalt der von ihm selbst gefertigten Unterlagen zutreffend ist (BGH NJW 1982, 2238, 2241; OLG Köln, Urteil vom 3.7.2003, Az.: 8 U 79/02 - vorgelegt als Anlage K 26).
  • BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75

    Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages;

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
    Soweit es auf die Rechtzeitigkeit des Zugangs ankommt, muss die Klägerin gerade den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen (BGHZ 70, 232).
  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 215/95

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
    Der Klägerin oblag es als Auftraggeberin des Steuerberaters, diesen über den maßgeblichen Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren (BGH WM 1997, 328, 330).
  • OLG München, 30.10.1985 - 7 U 1915/85

    Freie Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
    Dies mag für eine mangelhafte Organisation des Bürobetriebes sprechen, ist aber nicht mit einer Beweisvereitelung im Rechtssinne gleichzusetzen, bei der im Falle einer fahrlässigen Begehungsweise Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr eintreten können (vgl. BGH NJW 1986, 2365 ; OLG München NJW-RR 1987, 1021).
  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92

    Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
    Es obliegt der Klägerin Art und Höhe des geltend gemachten Schadens darzulegen und gemäß § 287 ZPO zu beweisen (BGH WM 1993, 1513, 1516; NJW 1995, 2106, 2107; BGHZ 129, 386, 400).
  • BGH, 08.12.1994 - IX ZR 254/93

    Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen der Empfehlung einer

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

  • BGH, 18.03.1986 - VI ZR 215/84

    Dokumentationspflicht bei ernster Gefahr eines Durchliegegeschwürs

  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 252/92

    Haftung des Steuerberaters wegen Verletzung der Aufklärungspflicht;

  • OLG Düsseldorf, 17.03.1994 - 8 U 79/92
  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02

    Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der

  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung

  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 62/97

    Beratungspflichten des mit einem umfassenden Dauermandat betrauten steuerlichen

  • OLG Koblenz, 15.04.2014 - 3 U 633/13

    Haftung des Steuerberaters: Reichweite der Beratungspflicht im Rahmen eines

    Im Rahmen eines umfassenden Dauermandats (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 23. Februar 2012, IX ZR 92/08, VersR 2012, 872; BGH, Urteil vom 20. November 1997, IX ZR 62/97, VersR 1998, 598 = WM 1998, 299, 300; OLG Köln, Urteil vom 19. Februar 1999, 19 U 115/98, OLGR Köln 1999, 265 ff. und OLG Bamberg, Urteil vom 28. April 2006, 6 U 23/05, DB 2006, 1262 ff.), welches alle Steuerarten umfasst, die für den Auftraggeber in Betracht kommen, ist er verpflichtet zur Beratung einschließlich der Möglichkeit zu zivilrechtlichen Steuergestaltungen auch jenseits der konkret bearbeitenden Angelegenheiten (in Anknüpfung an BGH, Urteile vom 23. Februar 2012, IX ZR 92/08, VersR 2012, 872; BGH, Urteil vom 11. Mai 1995, IX ZR 140/94, VersR 1995, 1062, 106 und; BGH, Urteil vom 20. November 1997, IX ZR 62/97, VersR 1998, 598 = WM 1998, 299, 300).

    Im Rahmen eines umfassenden Dauermandats (BGH Urteil vom 23.02.2012 - IX ZR 92/08 - VersR 2012, 872; Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 62/97 - VersR 1998, 598 = WM 1998, 299, 300; OLG Köln, Urteil vom 19.02.1999 - 19 U 115/98 - OLGR Köln 1999, 265 ff., OLG Bamberg, Urteil vom 28.04.2006 - 6 U 23/05 - DB 2006, 1262 ff.), welches alle Steuerarten umfasst, die für den Auftraggeber in Betracht kommen, ist er verpflichtet zur Beratung einschließlich der Möglichkeit zu zivilrechtlichen Steuergestaltungen auch jenseits der konkret bearbeitenden Angelegenheiten (BGH, Urteil vom 23.02.2012 - IX ZR 92/08 - VersR 2012, 872; vom 11.05.1995 - IX ZR 140/94 - VersR 1995, 1062, 1065; vom 20.11.1997, aaO; Bamberger/Roth-Fischer, BGB, BeckOK, 30. Edition, Stand 01.02.2014, § 675 Rn. 35 f.; Thoma, Hinweispflichten bei beschränktem Dauermandat, WPK Magazin 2012, Nr. 2, 56 f.).

  • OLG Hamm, 01.12.2020 - 25 U 19/20

    Schadensersatz wegen vermeintlich fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Der Klägerin oblag es als Auftraggeberin der Beklagten, diese über den maßgeblichen Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren ( OLG Bamberg DB 2006, 1262 (1264) ).

    Damit hat sie den betreffenden Schaden mitverschuldet, weil sie diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die nach der Sachlage erforderlich erschien, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH NJW 1996, 2929 juris-Rn 34; OLG Bamberg DB 2006, 1262 (1264/1265) ).

  • OLG Hamm, 08.11.2011 - 25 U 48/10

    Abweisung der Schadensersatzklage gegen einen Steuerberater mangels Darlegung

    Im vorliegenden Fall des Erlasses von Bescheiden auf der Grundlage von Schätzungen muss der Mandant grundsätzlich darlegen und nachweisen, dass der tatsächliche Gewinn abweichend von den Besteuerungsgrundlagen aufgrund der Schätzung geringer ausgefallen ist (vgl. OLGR Bamberg 2006, 611 mit weiteren Nachweisen).

    Dazu müssen die Kläger grundsätzlich darlegen und beweisen, welche Gewinne oder Verluste abweichend von den Besteuerungsgrundlagen der Schätzungsveranlagung tatsächlich entstanden sind (OLGR Bamberg 2006, 611).

  • LG Paderborn, 17.02.2016 - 3 O 174/13
    An die durch den Steuerberater zu beachtende Sorgfalt ist ein strenger Maßstab anzulegen (OLG Bamberg, Urteil vom 28.04.2006 - 6 U 23/05, Tz. 33-35, zitiert nach juris, m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 15.04.2014 - 3 U 633/13, Tz. 34, zitiert nach juris, m.w.N.).

    Regelmäßig erfordert dies die Vorlage einer Gewinn- und Verlustermittlung, die im Falle des Bestreitens von einem Sachverständigen überprüft werden kann (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 28.04.2006 - 6 U 23/05, Tz. 55 ff, zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2023 - 7 U 162/22

    Steuerberaterhaftung: Darlegungs- und Beweislast des Mandanten bei

    Ein Vermögensnachteil der Klägerin durch die streitgegenständliche Nacherhebung von Umsatzsteuer wäre nur dann entstanden, wenn sie aufgrund ihrer tatsächlich erzielten Einnahmen materiell-rechtlich weniger Umsatzsteuer geschuldet hätte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 03.07.2013 - 8 U 79/02 -, Rn. 49 juris; OLG Bamberg, Urteil vom 28.04.2006 - 6 U 23/05 - Rn. 55, juris).

    Soweit das Oberlandesgericht Köln weiter ausführt, dass dann, wenn sich der Mandant, wie hier die Klägerin, auf einen von dem Steuerberater selbst aufgestellten Jahresabschluss stütze, dies zum Nachweis der Fehlerhaftigkeit des Schätzungsbescheides ausreiche, solange nicht der Steuerberater die Richtigkeit dieses Jahresabschlusses substantiiert angreife, davon ausgegangen werden müsse, dass der von ihm selbst angefertigte Jahresabschluss zutreffend sei (vgl. OLG Köln, Urteil vom 3. Juli 2003 - 8 U 79/02 -, Rn. 49, juris m.w.N.; ebenso OLG Bamberg, Urteil vom 28. April 2006 - 6 U 23/05 -, Rn. 55ff, juris), betrifft dies einen anderen Fall.

  • LG Hamburg, 18.09.2020 - 313 O 164/19

    Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzungen aus einem Steuerberatervertrag

    Regelmäßig und auch hier erfordert dies die Vorlage einer Gewinn- und Verlustermittlung, die im Falle des Bestreitens von einem Sachverständigen überprüft werden kann (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 28.4.2006 - 6 U 23/05, BeckRS 2011, 18157, Rn. 55, LG Potsdam, Urteil vom 29.6.2000 - 3 O 417/99, BeckRS 2000, 30811193).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4003
OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06 (https://dejure.org/2006,4003)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.05.2006 - 3 U 14/06 (https://dejure.org/2006,4003)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 3 U 14/06 (https://dejure.org/2006,4003)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltshaftung: Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Verletzung der Pflichten aus einem Treuhandvertrag durch ein anderes Mitglied

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 BGB; § 278 BGB; § 280 BGB; § 128 HGB
    Haftung eines Mitglieds einer Scheinsozietät für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag; Haftung von Sozien einer Rechtsanwaltssozietät; Zuordnung einer Treuhandtätigkeit zur typischen Berufstätigkeit eines Rechtsanwalts; Zurechnung vertraglicher ...

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Mitglieds einer Scheinsozietät für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag; Haftung von Sozien einer Rechtsanwaltssozietät; Zuordnung einer Treuhandtätigkeit zur typischen Berufstätigkeit eines Rechtsanwalts; Zurechnung vertraglicher ...

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 675; ; HGB § 128

  • rechtsportal.de

    BGB § 31; BGB § 675; HGB § 128
    Das Mitglied einer Scheinsozietät haftet nicht für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Keine (Schein-)Sozienhaftung bei nicht anwaltstypischer Tätigkeit

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    Keine (Schein-)Sozienhaftung bei nicht anwaltstypischer Tätigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1198
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97

    Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
    Zwar schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs derjenige, der einen einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalt beauftragt, im Zweifel mit allen der Sozietät angehörenden Rechtsanwälten einen Anwaltsvertrag ab (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971, VI ZR 94/69 - u. a. abgedruckt in NJW 1971, 1801; BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, IX ZR 338/97 m. w. N. - u. a. abgedruckt in NJW 1999, 3040).

    Denn die Beklagte hat durch die Verwendung gemeinsamer Briefbögen, aus denen sich kein Hinweis auf ein Angestelltenverhältnis der Streitverkündeten ergab, zumindest nach außen hin den Anschein einer Sozietät erweckt und muss sich daher nach den Grundsätzen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht an dem von ihr gesetzten Rechtsschein einer Sozietät grundsätzlich festhalten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, IX ZR 338/97, a. a. O., m. w. N.).

    Erhält der Anwalt daher lediglich den Treuhandauftrag, ohne gleichzeitig rechtsberatende oder - vertretende Tätigkeiten zu übernehmen, liegt dagegen keine typische Anwaltstätigkeit vor, weil es an der für die Anwaltstätigkeit typischen Rechtsbeistandspflicht fehlt (s. BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, IX ZR 338/97, a. a. O.; vgl. hierzu auch § 1 Abs. 2 RVG, wonach Treuhänder ausdrücklich nicht nach RVG vergütet werden).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
    Die Haftung von Gesellschaftern einer BGBGesellschaft - und somit grundsätzlich auch die Haftung von Sozien einer Rechtsanwaltssozietät - wird nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Rechtsfähigkeit einer BGB-Gesellschaft nunmehr als akzessorisch zur Haftung der Gesellschaft angesehen (s. BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, II ZR 331/00 - u. a. abgedruckt in WM 2001, 408).

    Infolge dessen kann auch eine - zur Haftung der Sozietät akzessorische - Haftung des einzelnen Sozius nach § 128 HGB analog eintreten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, II ZR 331/00, a. a. O.).

  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99

    Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter;

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
    Zwar kommt eine Haftung der Sozietät gemäß § 31 BGB analog grundsätzlich auch für deliktisches, d. h. außervertragliches Handeln eines Sozius in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2003, II ZR 385/99 - u. a. abgedruckt in NJW 2003, 1445; Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Auflage, VII., Rn. 28).
  • BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85

    Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
    Hier hat die Streitverkündete durch die Übernahme des Treuhandauftrages zwar eine Tätigkeit übernommen, die - auch wenn sie nicht als anwaltstypisch angesehen werden kann (s. o. 1.) - grundsätzlich in sachlichem Zusammenhang mit ihrem Aufgabenkreis als (Schein)Sozia einer Rechtsanwaltskanzlei stand (vgl. BGHZ 49, 19; 98, 148).
  • BGH, 13.07.1977 - VIII ZR 243/75

    Voraussetzungen der Haftung kraft Anscheinsvollmacht

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
    Denn in Ausführung der Verrichtung handelt nur derjenige, dessen Verhalten nicht aus dem Kreis oder allgemeinen Rahmen der ihm anvertrauten Aufgaben herausfällt (vgl. BGH WM 77, 1169).
  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
    Zwar schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs derjenige, der einen einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalt beauftragt, im Zweifel mit allen der Sozietät angehörenden Rechtsanwälten einen Anwaltsvertrag ab (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971, VI ZR 94/69 - u. a. abgedruckt in NJW 1971, 1801; BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, IX ZR 338/97 m. w. N. - u. a. abgedruckt in NJW 1999, 3040).
  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86

    Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
    Wird ein Anwalt einer Sozietät daher mit einer Tätigkeit betraut, die an sich außerhalb der eigentlichen Aufgaben des Anwalts liegt, so liegt die Annahme eines Einzelmandats nahe (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1988, III ZR 195/86 - u. a. abgedruckt in NJW-RR 1988, 1299).
  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
    Hier hat die Streitverkündete durch die Übernahme des Treuhandauftrages zwar eine Tätigkeit übernommen, die - auch wenn sie nicht als anwaltstypisch angesehen werden kann (s. o. 1.) - grundsätzlich in sachlichem Zusammenhang mit ihrem Aufgabenkreis als (Schein)Sozia einer Rechtsanwaltskanzlei stand (vgl. BGHZ 49, 19; 98, 148).
  • OLG Saarbrücken, 07.12.2022 - 5 U 67/21

    Haftung einer Anwaltssozietät und ihres als Sanierungsgeschäftsführer in ein

    So verhält es sich auch hier; denn bei dem Eintritt des namensgebenden Partners der Beklagten in die Geschäftsführung der Schuldnerin handelte es sich nicht um eine anwaltstypische Tätigkeit, weil es an der dafür typischen Rechtsbeistandspflicht fehlte (vgl. für die Tätigkeit als Treuhänder BGH, Beschluss vom 5. Juli 2007 - IX ZR 257/06, GI aktuell 2010, 46; OLG Celle, MDR 2006, 1198).
  • LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16

    Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz u.

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um einen Treuhandvertrag handelt und dieser nicht mit der eigentlichen juristischen Tätigkeit des Anwalts in einem Zusammenhang steht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - IV ZR 257/06, BeckRS 2007, 12162; OLG Celle, Urteil vom 31.05.2006 - 3 U 14/06, BeckRS 2008, 09948).

    Eine Geldfreigabe stellt jedoch nur eine reine Vermögensbetreuung dar, die auch beispielsweise über eine Bank hätte abgewickelt werden können, und keine Rechtsberatung (OLG Celle, Urteil vom 31.05.2006 - 3 U 14/06, BeckRS 2008, 09948).

  • OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20

    Gewährung von Deckungsschutz aus einer Berufshaftpflichtversicherung Gegenstand

    Eine Treuhandtätigkeit, bei der es primär um wirtschaftliche Belange (Vermögensverwaltung) geht und die nicht mit einer Rechtsberatung im Zusammenhang steht oder bei der die Rechtsberatung derartig in den Hintergrund tritt, dass ihr keine eigenständige Bedeutung zukommt, stellt dagegen keine anwaltstypische Tätigkeit dar (Veith/Gräfe/Gebert-Brügge, Der Versicherungsprozess, 4. Aufl. 2020, § 19, Rdnr. 169; OLG Celle, Urteil vom 31.05.2006 - 3 U 14/06 - BeckRS 2008, 9948).
  • OLG Celle, 06.06.2016 - 8 U 1/16

    Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Treuhänder nicht zwingend vom

    Eine Treuhändertätigkeit, bei der es primär um wirtschaftliche Belange geht und die nicht mit einer Rechtsberatung oder -vertretung in Zusammenhang steht oder bei der die Rechtsberatung oder -vertretung derartig in den Hintergrund tritt, dass ihr keine eigenständige Bedeutung zukommt, stellt keine anwaltstypische Tätigkeit dar (BGH NJW 1999, 3040; OLG Celle MDR 2006, 1198).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.02.2006 - 2 U 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16310
OLG Zweibrücken, 10.02.2006 - 2 U 3/05 (https://dejure.org/2006,16310)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.02.2006 - 2 U 3/05 (https://dejure.org/2006,16310)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - 2 U 3/05 (https://dejure.org/2006,16310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf; Ungenügende Sicherung von Rentenansprüchen; Umfang der sich aus einem Beratervertrag ergebenden Pflichten

  • Judicialis

    StBerG § 68

  • rechtsportal.de

    Schadenersatzanspruch gegen Steuerberater wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensverkauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.02.2006 - 2 U 3/05
    Vor außerhalb des Auftrages liegenden steuerlichen Fehlentscheidungen muss ein nur eingeschränkt beauftragter Steuerberater den Mandanten nur dann warnen, wenn sie ihm bekannt oder für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick erkennbar sind (BGHZ 128, 358; WM 1991, 1303 [1304]) und der Mandant nicht anderweit fachkundig beraten ist (BGH WM 2000, 1591 [1593] und 2005, 1904).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 6/02

    Pflichten des Steuerberaters bei beschränktem Mandat

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.02.2006 - 2 U 3/05
    Vor außerhalb des Auftrages liegenden steuerlichen Fehlentscheidungen muss ein nur eingeschränkt beauftragter Steuerberater den Mandanten nur dann warnen, wenn sie ihm bekannt oder für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick erkennbar sind (BGHZ 128, 358; WM 1991, 1303 [1304]) und der Mandant nicht anderweit fachkundig beraten ist (BGH WM 2000, 1591 [1593] und 2005, 1904).
  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99

    Risikoaufklärung des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.02.2006 - 2 U 3/05
    Vor außerhalb des Auftrages liegenden steuerlichen Fehlentscheidungen muss ein nur eingeschränkt beauftragter Steuerberater den Mandanten nur dann warnen, wenn sie ihm bekannt oder für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick erkennbar sind (BGHZ 128, 358; WM 1991, 1303 [1304]) und der Mandant nicht anderweit fachkundig beraten ist (BGH WM 2000, 1591 [1593] und 2005, 1904).
  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.02.2006 - 2 U 3/05
    Vor außerhalb des Auftrages liegenden steuerlichen Fehlentscheidungen muss ein nur eingeschränkt beauftragter Steuerberater den Mandanten nur dann warnen, wenn sie ihm bekannt oder für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick erkennbar sind (BGHZ 128, 358; WM 1991, 1303 [1304]) und der Mandant nicht anderweit fachkundig beraten ist (BGH WM 2000, 1591 [1593] und 2005, 1904).
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Rechtsprechung
   KG, 14.03.2006 - 1 W 298, 340/04, 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5070
KG, 14.03.2006 - 1 W 298, 340/04, 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,5070)
KG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 W 298, 340/04, 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,5070)
KG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,5070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten Unterbringungsmaßnahme; Anfechtung vormundschaftsgerichtlicher Entscheidungen; Tod eines Verfahrensbeteiligten; Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde; Beteiligte eines Unterbringungsverfahrens

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 1; ; FGG § ... 13a Abs. 1 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 S. 3; ; FGG § 20a Abs. 2; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; PsychKG § 8 Abs. 1 S. 1; ; PsychKG § 1 Abs. 1 Nr. 2a; ; PsychKG § 1 Abs. 2; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1908d Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 546; ; KostO § 128b; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen im Unterbringungsverfahren - Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 182
  • FamRZ 2006, 1301 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 26.10.1995 - 20 W 468/95
    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92

    Erledigung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Einstweilige Anordnung; Unterbringung;

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
    Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    Geschäftsnummer: 1 W 298/04 1 W 340/04 1 W 134/05.

    Die Unterbringungsverfahren 1 W 298/04 und 1 W 340/04 - sind beendet.

    Die sofortige Beschwerde im Verfahren 1 W 134/05 wird zurückgewiesen.

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Die außergerichtlichen Kosten der Betroffenen im Unterbringungsverfahren nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FGG - 1 W 298/04 - waren nicht dem Land Berlin aufzuerlegen.

    Das im Verfahren 1 W 134/05 als sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 17. März 2005 auszulegende Rechtsmittel, §§ 20a Abs. 2, 27 Abs. 2 FGG ist zulässig, insbesondere beträgt die Beschwer mehr als 100, 00 EUR.

  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Wegen seines höchstpersönliche Charakters ist dieses Beschwerderecht weder vererblich noch kann es durch dritte Personen wahrgenommen werden (Senat, Beschl. v. 17.3.2006 - 15 W 461/05; BayObLG FamRZ 2001, 1645; KG FGPrax 2006, 182).

    In diesem Punkt ist das Verfahren nicht durch den Tod des Betroffenen beendet, da es sich nicht um höchstpersönliche Ansprüche handelt (vgl. KG FGPrax 2006, 182).

    Überwiegend wird eine entsprechende Anwendung des § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auf diese Konstellation abgelehnt und § 13a Abs. 1 FGG als Grundlage für die Kostenentscheidung herangezogen (vgl. BayObLGZ 1993, 381; FamRZ 2003, 1777; KG, FGPrax 2006, 182; Keidel/Zimmermann, FG, 15. Aufl., § 13a Rn. 51l; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Aufl., § 13a FGG, Rn. 22; Bumiller/Winkler, FG, 8. Aufl., § 13a Rn. 27; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 13a Rn. 45; Knittel, Betreuungsgesetz, § 13a FGG, Rn. 28).

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    Geschäftsnummer: 1 W 298/04 1 W 340/04 1 W 134/05.

    Die Unterbringungsverfahren 1 W 298/04 und 1 W 340/04 - sind beendet.

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Die außergerichtlichen Kosten der Betroffenen im Unterbringungsverfahren nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FGG - 1 W 298/04 - waren nicht dem Land Berlin aufzuerlegen.

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08

    Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

    Rechtlich zutreffend hat die Kammer zwar ausgeführt, dass eine Betreuung trotz bestehender wirksamer Vorsorgevollmacht dann eingerichtet werden muss, wenn der Bevollmächtigte zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht geeignet ist (BayObLG FamRZ 1997, 1358), der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219) oder die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dessen Wohl klar zuwiderläuft (BayObLG FamRZ 1997, 1358; KG FGPrax 2006, 182).
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das steht in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen des Senats im Verfahren 1 W 298/04, in dem es ebenfalls um die Tauglichkeit der hiesigen Beteiligten zu 3 und 4 ging.

    Hinzu kommt, dass der Senat in Bezug auf die Beteiligten zu 3 und 4 in dem bereits erwähnten weiteren Betreuungsverfahren entschieden hat, dass eine Vollmacht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen steht, wenn ein Bevollmächtigter den mit der Anordnung der Betreuung eventuell verbundenen Zwang gegen den - kranken - Betroffenen prinzipiell ablehnt, daher den Willen des Betroffenen unabhängig von seiner konkreten Hilfsbedürftigkeit in jedem Fall über die am Wohl des Betroffenen ausgerichteten Maßnahmen stellt und deswegen dann jegliche Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Behörden und Sachverständigen sabotiert (Senat, Beschluss vom14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05; OLG-Report 2006, 611 = FGPrax 2006, 182).

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV

    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Wie dem Senat aus mehreren anderen Verfahren bekannt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05 - OLG-Report 2006, 611 = FGPrax 2006, 182; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 1 W 448, 449/04, zur Veröffentlichung vorgesehen), bezwecken die Herrn Tnnn erteilten Vollmachten regelmäßig die Vertretung der Betroffenen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.
  • LG Bochum, 19.01.2010 - 7 T 558/09

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers; Bestellung eines

    Die Bestellung eines Berufsbetreuers trotz bestehender Vorsorgevollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (KG, FGPrax 2006, 182 ff.).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen steht, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch ihn eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (Senat, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05 -, FGPrax 2006, 182; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 1 W 448 und 449/04 -, FGPrax 2007, 115).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28417
OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06 (https://dejure.org/2006,28417)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2006 - 8 W 7/06 (https://dejure.org/2006,28417)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 8 W 7/06 (https://dejure.org/2006,28417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 308 O 571/03
  • OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 22.05.1997 - 8 W 94/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06
    Diese Rechtsprechung hat ihre Bestätigung insbesondere durch die Rechtsprechung des OLG Koblenz (OLG Report Koblenz 2006, 224; OLG Report Koblenz 2005, 806) und des OLG Düsseldorf vom 05.04.2006, Geschäfts-Nr. 1-1 W 62/03 (zitiert nach Juris ), gefunden, die auch der Senat teilt (vgl. OLG Hamburg MDR 1997, 785).

    Die Klärung umstrittener Tatsachenfragen ist nicht Sache der Parteien, sondern des Gerichts in dem nach der Zivilprozessordnung hierfür vorgesehenen Beweisaufnahmeverfahren, so dass die Einholung eines Privatgutachtens nur ausnahmsweise notwendig ist (Senatsentscheidung, OLG Hamburg, MDR 1997, 785; vgl. auch: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.04.2006 - I-1 W 62/03 -, zitiert nach Juris, m.w.N.).

    Die Kosten eines innerprozessual eingeholten Privatgutachtens sind nämlich dann erstattungsfähig, wenn die Partei den Sachverständigen einschalten musste, um ihrer Darlegungs- und Beweispflicht zu genügen, wenn die betreffende Partei angesichts eines sehr komplizierten und ihr an sich fremden Prozessstoffes trotz der Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten praktisch außer Stande ist, ohne zusätzliche Hilfe eines Sachverständigen überhaupt sachgerecht vorzutragen, sich zum Vortrag der Gegenseite zu erklären oder Auflagen des Gerichts nachzukommen (Senatsentscheidung, OLG Hamburg, MDR 1997, 785).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 1 W 62/03

    Absetzung von Kosten für die Inanspruchnahme des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06
    Diese Rechtsprechung hat ihre Bestätigung insbesondere durch die Rechtsprechung des OLG Koblenz (OLG Report Koblenz 2006, 224; OLG Report Koblenz 2005, 806) und des OLG Düsseldorf vom 05.04.2006, Geschäfts-Nr. 1-1 W 62/03 (zitiert nach Juris ), gefunden, die auch der Senat teilt (vgl. OLG Hamburg MDR 1997, 785).

    Die Klärung umstrittener Tatsachenfragen ist nicht Sache der Parteien, sondern des Gerichts in dem nach der Zivilprozessordnung hierfür vorgesehenen Beweisaufnahmeverfahren, so dass die Einholung eines Privatgutachtens nur ausnahmsweise notwendig ist (Senatsentscheidung, OLG Hamburg, MDR 1997, 785; vgl. auch: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.04.2006 - I-1 W 62/03 -, zitiert nach Juris, m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 25.10.2005 - 14 W 666/05

    Kostenerstattung: Voraussetzungen und Umfang der Erstattung von Kosten eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06
    Diese Rechtsprechung hat ihre Bestätigung insbesondere durch die Rechtsprechung des OLG Koblenz (OLG Report Koblenz 2006, 224; OLG Report Koblenz 2005, 806) und des OLG Düsseldorf vom 05.04.2006, Geschäfts-Nr. 1-1 W 62/03 (zitiert nach Juris ), gefunden, die auch der Senat teilt (vgl. OLG Hamburg MDR 1997, 785).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sind im Kostenfestsetzungsverfahren - unbeschadet etwaiger Erstattungsansprüche aus materiellem Schadensersatzrecht - solche Kosten nur ausnahmsweise berücksichtigungsfähig (vgl. z.B. BGH, BGHReport 2003, 452; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann- Hartmann , ZPO, 64. Auflage 2006, § 91 Rn 102 [Stichwort "Gutachten im Prozess"]; Zöller- Herget , ZPO, 25. Auflage 2005, § 91 Rn 13 [Stichwort Privatgutachten"], jeweils m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 25.08.2008 - 9 W 52/08

    Privatgutachterkosten bei Gericht mit 140 €/h erstattungsfähig

    Derartige besondere Umstände liegen etwa dann vor, wenn die Partei auf die Zuziehung eines Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen oder um Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (vgl. hierzu Zöller-Herget, ZPO 26. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort "Privatgutachten"; Werner/Pastor, Der Bauprozess 12. Aufl., 175, 177; OLG Koblenz, JurBüro 1996, 90 f und JurBüro 2002, 446; OLG Bamberg, OLGR 2000, 268; OLG Hamburg, OLGR 2006, 611; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 255).
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