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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 77/06 - 19   

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https://dejure.org/2007,3732
OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 77/06 - 19 (https://dejure.org/2007,3732)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.01.2007 - 8 U 77/06 - 19 (https://dejure.org/2007,3732)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 8 U 77/06 - 19 (https://dejure.org/2007,3732)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Nachbarschutz im Saarland: Anspruch auf Rückschnitt in Reihe gepflanzter Fichten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines nachbarrechtlichen Anspruchs auf Rückschnitt von in Reihe gepflanzten Fichten; Bestehen des Anspruchs auf Beseitigung aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis in Verbindung mit Treu und Glauben; Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Beseitigung ...

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; EGZPO § 15 a; ; BGB §§ 905 ff; ; BGB § 910; ; BGB § 1004; ; SNachbG §§ 48 ff; ; SNachbG § 55; ; SNachbG § 55 Abs. 1

  • RA Kotz

    Rückschnitt von Fichten - nachbarrechtlicher Anspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 910 § 1004
    Rechte und Pflichten von Nachbarn wenn Baumwurzeln und Geäst über die Grundstücksgrenze wachsen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrechtlicher Anspruch auf Rückschnitt von Bäumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Alte Bäume sind zu dulden

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Bäume sind zu dulden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nachbarrecht: Beseitigungsanspruch von an der Grundstücksgrenze stehenden Fichten

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02

    Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 77/06
    Hierauf ist allerdings der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzuwenden; daraus folgt für die Nachbarn eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, deren Auswirkungen auf den konkreten Fall unter dem Begriff des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zusammengefasst werden (BGH NZM 2005, 318; NJW 2003, 1392 m.w.N.; NJW-RR 2003, 1313, 1314).
  • OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 6/96

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruches durch einen Miteigentümer bei Zustimmung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 77/06
    Vielmehr muss die Klägerin vorliegend die von ihr beabsichtigte Nutzung ihres Grundstücks an die seit 30 Jahren vorhandenen Gegebenheiten anpassen (OLG Köln NJW-RR 1997, 656).
  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 83/04

    Berichtigung eines Senatsurteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 77/06
    Hierauf ist allerdings der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzuwenden; daraus folgt für die Nachbarn eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, deren Auswirkungen auf den konkreten Fall unter dem Begriff des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zusammengefasst werden (BGH NZM 2005, 318; NJW 2003, 1392 m.w.N.; NJW-RR 2003, 1313, 1314).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 77/06
    Hierdurch sollen geeignete Streitigkeiten ohne Einschaltung der Gerichte beigelegt werden (BGH NJW-RR 2005, 501 ff).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Aufteilung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 77/06
    Hierauf ist allerdings der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzuwenden; daraus folgt für die Nachbarn eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, deren Auswirkungen auf den konkreten Fall unter dem Begriff des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zusammengefasst werden (BGH NZM 2005, 318; NJW 2003, 1392 m.w.N.; NJW-RR 2003, 1313, 1314).
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 136/18

    Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden

    Ebenso kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Rückschnitt nach § 1004 Abs. 2 BGB ausgeschlossen sein kann, wenn die Störungen im Vergleich zu den Wirkungen des Rückschnitts außer Verhältnis stehen (vgl. dazu OLG Saarbrücken vom 11. Januar 2007 - 8 U 77/06, juris Rn. 25 f.; OLG Köln, Urteil vom 12. Juli 2011 - 4 U 18/10, juris Rn. 22; Dehner, Nachbarrecht [Mai 2013], B § 21 I 2; Lüke in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., 2. Teil Rn. 395).
  • LG Freiburg, 22.01.2015 - 3 S 143/14

    Nachbarrecht in Baden- Württemberg: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung

    Es kann dahinstehen, ob ein Absterben der Bäume der Ausübung des Selbsthilferechts der Kläger entgegen stehen könnte (vgl. zu dieser streitigen Frage Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., Rn. 395; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 11. Januar 2007 - 8 U 77/06 -, OLG Köln, Urteil vom 12. Juli 2011 - 4 U 18/10 -, OLG Stuttgart, Urteil vom 14. November 2006 - 12 U 97/06 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2014 - 12 U 168/13

    Nachbarrecht in Baden-Württemberg: Wesentliche Beeinträchtigung durch vom

    Das Landgericht habe die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (Urteil v. 11.01.2007 - 8 U 77/06) nicht berücksichtigt, wonach nicht einmal das Entfernen von Wurzeln bereits gefällter Bäume verlangt werden könne, wenn diese im Verbund mit anderen Bäumen stehen, da sich die Wurzeln nicht voneinander unterscheiden ließen.
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06

    Verhältnis von § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB zu § 1004 Abs. 1 BGB

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die verlangte Maßnahme zu einem Absterben des Baumes oder zu einer erhöhten Risikolage führen würde; in diesem Fall läuft das Rückschnittbegehren letztlich auf eine verbotene Beseitigung des Baumes hinaus (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 23.12.2005 - 15.O.32/05 -, bestätigt durch Entscheidung des Senats vom 11.1.2007 - 8 U 77/06-19; Dehner, a.a.O., Grziwotz/Lüke/Saller, a.a.O., Rn. 395).
  • AG Brandenburg, 27.09.2019 - 31 C 272/17

    Hecke - zulässige Höhe und Abstand zum Grundstück des Nachbarn

    Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Höhen-Rückschnitt nach § 1004 Abs. 2 BGB ausgeschlossen sein kann, wenn die Störungen im Vergleich zu den Wirkungen des Rückschnitts außer Verhältnis stehen ( OLG Köln , Urteil vom 12.07.2011, Az.: 4 U 18/10, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 19837 = "juris"; OLG Saarbrücken , Urteil vom 11.01.2007, Az.: 8 U 77/06, u.a. in: BeckRS 2007, Nr. 1483 = "juris"; AG Titisee-Neustadt , Urteil vom 08.04.2014, Az.: 12 C 154/13, u.a. in: BeckRS 2015, Nr. 4014 ) kann hier dahingestellt bleiben, da die Störung des klägerischen Grundstücks durch die zu hohen Hecken zumindest nicht außer Verhältnis steht zu dem relativ geringen Höhenrückschnitt, den die Beklagten hier nunmehr noch jeweils gemäß o.g. Urteilstenor ausführen müssen.
  • OLG Köln, 12.07.2011 - 4 U 18/10

    Anspruch des Grundstückseigentümers auf Rückschnitt überhängender

    In diesem Fall liefe das Rückschnittbegehren letztlich auf eine verbotene Beseitigung des Baumes hinaus (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 23.12.2005 - 15.O.32/05 -, bestätigt durch Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 11.1.2007 - 8 U 77/06-19; Dehner, a.a.O., Grziwotz/Lüke/Saller, a.a.O., Rn. 395).
  • LG Darmstadt, 16.11.2020 - 26 O 214/20

    Beseitigung Grenzzaun: wesentliche optische Beeinträchtigung

    Ein weiteres vorprozessuales Schlichtungsverfahren ist jedenfalls bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs nicht erforderlich, wenn sich der Klageantrag gegenüber dem Antrag im stattgefundenen aber erfolglosen Schlichtungsverfahren lediglich als Abänderung bei im Kern gleichbleibendem Streitgegenstand darstellt, weil sich dann das Ziel einer vorgerichtlichen Schlichtung nicht mehr erreichen lässt (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 501; vgl. auch OLG Saarbrücken, BeckRS 2007, 1483).
  • OLG Hamm, 01.09.2014 - 5 U 229/13

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks gegenüber dem Schattenwurf hoher

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28.09.1998, Az.: 5 U 67/98 (recherchiert über juris) angenommen, dass ein Beseitigungsanspruch hinsichtlich von auf dem Nachbargrundstück stehenden Bäumen, die einen Lichtentzug verursachen, nur in gravierenden Ausnahmefällen überhaupt in Betracht komme, etwa bei vollständiger Abschattung eines gesamten Grundstücks während des überwiegenden Teils des Tages (vgl. hierzu auch: Urteil des OLG Saarbrücken, Az.: 8 U 77/06, BeckRS 2007, 01483; Urteil des OLG Düsseldorf v. 18.09.2000, Az.: 9 U 67/00, NVwZ 2001, 594).
  • LG Bielefeld, 26.11.2013 - 1 O 307/12

    Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Beseitigung von an der Grenze zu

    Dies ist bei einer ungewöhnlich schweren, nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigung der Fall (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1313 (1314); OLG Saarland, Urt. v. 11.01.2007 - 8 U 77/06 - 19, 8 U 77/06, Rn. 22, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, aaO; OLG Düsseldorf, aaO; OLG Celle, aaO; OLG Hamm, aaO, Rn. 5; OLG Düsseldorf, NJW 1979, 2618).
  • LG Erfurt, 09.06.2010 - 10 O 812/09

    Anspruch auf Unterlassung einer genehmigten Aufschüttung und Errichtung einer

    Eine solche Pflicht wird allerdings schon wegen der zahlreichen gesetzlich normierten nachbarrechtlichen Sonderregeln nur in Ausnahmefällen angenommen und zwar in aller Regel nur dann, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint ( so: OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.01.2007, Az. 8 U 77/06, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4512
KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05 (https://dejure.org/2006,4512)
KG, Entscheidung vom 28.11.2006 - 1 W 446/05 (https://dejure.org/2006,4512)
KG, Entscheidung vom 28. November 2006 - 1 W 446/05 (https://dejure.org/2006,4512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts angeordneten Unterbringung auf Grund des Fehlens einer wirksamen Vorsorgevollmacht; Nichtigkeit auf Grund Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Vorsorgevollmacht hinsichtlich des geschäftsmäßigen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit einer Vorsorgevollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; ; FGG § 70e; ; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; ; RBerG Art. 1 § 8

  • rechtsportal.de

    Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht wegen Verstoßes gegen das RBerG bei Angebot eines "Rundum-Sorglos-Pakets" im Internet - Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gutachten zur Unterbringung nach dem PsychKG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1089
  • FamRZ 2007, 1042
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Eine erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten liegt vor, wenn eine geschäftsmäßige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu gestalten (BGH, NJW 2005, 969, 970).

    Deshalb kam es vorliegend auch nicht darauf an, dass keine umfassende, sondern nur eine auf die Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung beschränkte Vollmacht erteilt worden war, bei der ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Vertreters im Bereich der Rechtsbesorgung (vgl. BGH, NJW 2005, 969, 970) nicht ohne weiteres bejaht werden könnte.

  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Die Heilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht nur die in der Vergangenheit erfolgte Anordnung der Unterbringungsmaßnahmen, sondern auch noch deren Aufrechterhaltung bzw. Beendigung ist (vgl. Senat, bislang unveröffentlichter Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 - OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 103).
  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 55/83

    Rechtsberatung durch den steuerlichen Berater; Nachweis der geschäftsmäßigen

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Zudem verlangt er nach den insoweit verfahrensfehlerfrei erfolgten Feststellungen des Landgerichts nicht unerhebliche Entgelte, was für die Feststellung der Geschäftsmäßigkeit zwar nicht Voraussetzung, jedoch hierfür ein weiteres Anzeichen ist (BGH, NJW 1986, 1050, 1052).
  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Die Heilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht nur die in der Vergangenheit erfolgte Anordnung der Unterbringungsmaßnahmen, sondern auch noch deren Aufrechterhaltung bzw. Beendigung ist (vgl. Senat, bislang unveröffentlichter Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 - OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 103).
  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Vor Ablauf der bis zum 17. November 2005 angeordneten Unterbringung konnte die Betroffene auch keine Entscheidung durch den Senat als Gericht der weiteren Beschwerde erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 W 2749/00, FGPrax 2000, 213f.).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein tief greifender Grundrechtseingriff (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Das ist auch bei Unwirksamkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz möglich, da der Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes es nicht erfordert, die in Kenntnis der Umstände, insbesondere bei Kenntnis der Möglichkeit der Unverbindlichkeit des bisherigen Handelns des Vertreters erteilte Genehmigung für unwirksam zu erklären (vgl. BGH, NJW 2004, 839, 840; 59, 61; 2003, 1594, 1595).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    a) Allerdings ist es zutreffend, dass ein durch einen Bevollmächtigten eingelegtes Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen ist, wenn es an einer wirksamen Vollmacht fehlt (GmS OGB, NJW 1984, 2149; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 13, Rdn. 40; § 21, Rdn. 12).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Wie dem Senat aus mehreren anderen Verfahren bekannt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05 - OLG-Report 2006, 611 = FGPrax 2006, 182; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 1 W 448, 449/04, zur Veröffentlichung vorgesehen), bezwecken die Herrn Tnnn erteilten Vollmachten regelmäßig die Vertretung der Betroffenen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.
  • OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05

    Betreuung: Bestellung eines Betreuers trotz Vorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Es ist im Ergebnis auch nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht die Herrn Tnnn erteilte Vollmacht wegen Verstoßes des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1, § 8 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB als nichtig angesehen hat (vgl. hierzu OLG Schleswig, FGPrax 2006, 73; OLG Saarbrücken, FamRZ 2003, 1044; Ahrens, BtPrax 2005, 163).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
  • BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03

    Rechtliches Gehör bei nicht nur vorläufiger Unterbringung

  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

  • OLG Bremen, 13.11.1958 - Ws 186/58

    Gegen Willkür des Richters

  • OLG Saarbrücken, 07.02.2003 - 347/371-OLG 200/03

    Keine Rechtsberatung durch Berufsbetreuer

  • KG, 12.11.1976 - 1 W 3751/76
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.01.2007 - 20 WF 1026/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3909
OLG Dresden, 12.01.2007 - 20 WF 1026/06 (https://dejure.org/2007,3909)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.01.2007 - 20 WF 1026/06 (https://dejure.org/2007,3909)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 20 WF 1026/06 (https://dejure.org/2007,3909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Arbeitslosengelds II im Rahmen der Einkommensverhältnisse der Prozessparteien für den Streitwert

  • Judicialis

    GKG § 48 Abs. 2; ; GKG § 48 Abs. 3; ; SGB II § 33

  • rechtsportal.de

    GKG § 48 Abs. 2, Abs. 3; SGB II § 33
    Keine Berücksichtigung von ALG II bei den Einkommensverhältnissen für Streitwertbestimmung nach § 48 Abs. 2 und 3 GKG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1161
  • FamRZ 2007, 1760
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06

    Berechnung des "Nettoeinkommens" iSd § 48 Abs 3 S 1 GKG ohne Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2007 - 20 WF 1026/06
    Daher besteht kein Anlass, es bei der Auslegung des § 48 GKG im Ergebnis anders zu behandeln als eben Sozialhilfeleistungen, die nach ganz überwiegender und vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2006, 1581) ausdrücklich nicht beanstandeter Auffassung nicht als streitwerterhöhend berücksichtigt werden, weil sie Ausdruck der Bedürftigkeit und nicht der Leistungsfähigkeit der Parteien sind (vgl. auch Zöller/Herget, 26. Aufl. 2007, § 3 ZPO Rn. 16 Stichwort "Ehesachen" m.w.N.).
  • OLG Dresden, 13.02.2002 - 22 UF 562/01

    Streitwert; Scheidung; Berufungsrücknahme; Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2007 - 20 WF 1026/06
    Ob es angesichts dieses Ziels angemessen ist, als Einkommen auch soziale Transferzahlungen anzusehen, welche die Parteien ohne Gegenleistung erhalten, wurde schon für die früher gewährte Arbeitslosenhilfe kontrovers beurteilt (vgl. etwa OLG Dresden - 10. Zivilsenat - FamRZ 2004, 1225 einerseits und OLG Dresden - 22. Zivilsenat - FamRZ 2002, 1640 andererseits.
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 3 WF 298/05

    Festsetzung des Streitwerts in Ehesachen nach § 48 Abs. 2 , Abs. 3 Satz 1 GKG

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2007 - 20 WF 1026/06
    All dies trifft auf das ALG II nicht zu; es ist seiner Struktur nach Sozialhilfe für bedürftige, aber arbeitsfähige Personen (OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 807).
  • OLG Dresden, 20.11.2003 - 10 WF 745/03

    Berücksichtigung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bei der Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2007 - 20 WF 1026/06
    Ob es angesichts dieses Ziels angemessen ist, als Einkommen auch soziale Transferzahlungen anzusehen, welche die Parteien ohne Gegenleistung erhalten, wurde schon für die früher gewährte Arbeitslosenhilfe kontrovers beurteilt (vgl. etwa OLG Dresden - 10. Zivilsenat - FamRZ 2004, 1225 einerseits und OLG Dresden - 22. Zivilsenat - FamRZ 2002, 1640 andererseits.
  • OLG Schleswig, 27.10.2008 - 13 WF 135/08

    Streitwert in Ehesachen - Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II

    Rein staatliche Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II könnten aber die individuelle Belastbarkeit der Eheleute nicht bestimmen, sondern seien gerade Ausdruck fehlender eigener Mittel der Empfänger (OLG Dresden NJW-RR 2007, 1161 ff., und FamRZ 2004, 1225, OLG Rostock FamRZ 2007, 1760 f., OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 807, OLG Hamburg OLGR 2006, 269 f. mit Anm. Götsche jurisPR-FamR 19/2006 Anm. 2, OLG Celle FamRZ 2006, 1690 f., OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1676 f., OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1135 f., AG Vechta FamRZ 2008, 535 ff., Zöller-Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 3 ZPO, Rn. 16, Stichwort "Ehesachen").

    Nach seiner Struktur stellt es eine Sozialhilfe für bedürftige, aber arbeitsfähige Personen dar (OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 807, OLG Dresden NJW-RR 2007, 1161 f.).

  • OLG Rostock, 12.04.2007 - 10 WF 72/07

    Streitwert des Ehescheidungsverfahrens: Festsetzung, wenn beide Parteien Hartz

    Gemäß §§ 19, 20 SGB II wird ALG II gewährt, um sie in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt zu sichern (vgl auch: OLG Celle FamRZ 2006, 1690, 1691 li. Sp.; OLG Dresden Beschluss vom 12.01.2007, Az.: 20 WF 1026/06).
  • OLG Schleswig, 28.05.2008 - 8 WF 64/06

    Streitwert in Ehesachen - Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II

    Ob Arbeitslosengeld II die Einkommensverhältnisse der Parteien (mit-)bestimmt, ist umstritten: Mehrheitlich wird ihm eine Bedeutung für die Streitwertbestimmung mit der Begründung abgesprochen, der Bezug von Arbeitslosengeld II sei Ausdruck der Bedürftigkeit und nicht der Leistungsfähigkeit einer Partei (OLG Dresden, NJW-RR 2007, 1161 f. unter Bezugnahme auf Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 3 Stichwort "Ehesache"; OLG Rostock, NJW-RR 2007, 1152: aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II folge, dass die Parteien nicht individuell belastbar seien; ebenso OLG Celle, FamRZ 2006, 1690 f.: das Gesetz knüpfe hinsichtlich der Gebührenberechnung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eheleute an, diese individuelle Belastbarkeit werde aber durch Sozialhilfe nicht bestimmt; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, OLGR Hamburg 2006, 269 m. Anm. von Götsche, jurisPR-FamR 19/2006 Anm. 2.).
  • OLG Köln, 24.04.2009 - 4 WF 39/09

    Streitwert eines Ehescheidungsverfahrens; Berücksichtigung von Sozialleistungen

    Nach seiner Struktur stellt es eine Sozialhilfe für Bedürftige, aber arbeitsfähige Personen dar (OLG Schleswig a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Dresden NJW-RR 2007, 1161 f.).
  • OLG Köln, 17.12.2008 - 12 WF 167/08

    Bestimmung des Streitwerts in Ehescheidungssachen; Berücksichtigungsfähigkeit von

    Während teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, dass Sozialleistungen nach SGB II nicht als Einkommen anzusehen seien, weil diese als subsidiäre öffentliche Leistungen gewährt werden, nicht auf einer Erwerbstätigkeit des Empfängers beruhten und aus dem Bezug von ALG II folge, dass die Parteien nicht individuell belastbar seien ( so OLG Rostock NJW-RR 2007, 1152; OLG Dresden FamRZ 2004, 1225 und OLG Dresden NJW-RR 2007, 1161-1162; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 807), werden von anderen Gerichten auch solche Leistungen als Einkommen i.S.v. § 48 Abs. 3 S.2 GKG berücksichtigt ( so Schl.Hol.OLG OLGR Schleswig 2008, 608-609; OLG Frankfurt NJW-RR 2008, 310-311; OLG Hamm FamRz 2006, 806-807; OLG Bremen FamRZ 2004, 961).
  • OLG Naumburg, 27.10.2008 - 8 WF 222/08

    Keine Berücksichtigung staatlicher Sozialleistungen bei der Wertfestsetzung für

    Zum Nettoeinkommen gehören jedoch keine staatlichen Sozialleistungen wie die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II (Senat, Beschluss vom 08.05.2007, 8 WF 99/07, unter Hinweis auf OLG Celle FamRZ 2006, 1690; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 807; OLG Dresden OLGR 2007, 306; OLG Rostock, Beschluss vom 12.04.2007, 10 WF 72/07).
  • OLG Stuttgart, 23.03.2011 - 18 WF 56/11

    Transferleistungen sind bei der Bestimmung des Gegenstandswertes in einer

    Die Berücksichtigung von Sozialleistungen bei der Bestimmung des Verfahrenswertes, hier dem Arbeitslosengeld II, wie sie mit der Beschwerde angestrebt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (gegen eine Berücksichtigung etwa OLG Schleswig FamRZ 2010, 1939; 2009, 1178; OLG Dresden FamRZ 2007, 1760; OLG Hamburg OLGR 2006, 269; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Keske, (8. Aufl. 2011, Kap. 17, Rn. 26; Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 3 ZPO, Rn. 16, Stichwort "Ehesachen"; für eine Berücksichtigung: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.01.2011, 5 WF 178/10, zitiert nach juris; OLG Celle NJW 2010, 3587; OLG Köln FamRZ 2009, 638; OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 453; OLG Oldenburg FamRZ 2009, 1177; OLG Frankfurt FamRZ 2008, 535; Schneider, Gebühren in Familiensachen, Rn. 1036; Hartmann Kostengesetze, § 43 FamGKG, Rn 25).
  • OLG Dresden, 09.03.2010 - 23 WF 1010/09

    Streitwert; Kindergeld; ALG II-Leistungen; Pauschale für unterhaltsberechtigte

  • OLG Köln, 23.04.2009 - 12 WF 167/08

    Berücksichtigung des ALG II bei der Festsetzung des Streitwertes für die

  • OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 9 WF 403/09

    Berücksichtigung des ALG II bei der Bemessung des Verfahrenswerts in Ehesachen

  • OLG Schleswig, 07.05.2010 - 10 WF 68/10

    Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II bei der Bemessung des Streitwerts in

  • OLG Naumburg, 06.06.2011 - 3 WF 150/11

    Berücksichtigung staatlicher Unterstützungsleistungen bei der Ermittlung des

  • AG Lüdenscheid, 21.04.2009 - 5 F 650/07

    Im Rahmen des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gewährten Transferleistungen

  • OLG Naumburg, 03.06.2011 - 3 WF 150/11

    Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens: Berücksichtigung staatlicher

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