Weitere Entscheidung unten: OLG München, 09.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.05.2007 - 5 U 128/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6188
OLG Schleswig, 03.05.2007 - 5 U 128/06 (https://dejure.org/2007,6188)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.05.2007 - 5 U 128/06 (https://dejure.org/2007,6188)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 5 U 128/06 (https://dejure.org/2007,6188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Mieten für das betroffene Betriebsgrundstück; Anwendbarkeit der Regeln über den Ersatz von Eigenkapital in der Krise einer Gesellschaft auf die Gebrauchsüberlassung auf Grund eines Mietverhältnisses; Entnahme des zur ...

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 30 Abs. 1 § 31 Abs. 1 § 32a Abs. 3 Satz 1
    Eigenkapitalersatzregeln bei Leistungen der Ehefrau eines Gesellschafters und eines verbundenen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1217
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 5 U 128/06
    Eine solche Verflechtung liegt jedenfalls dann vor, wenn die Gesellschafter in beiden Unternehmen identisch sind und das Besitzunternehmen allein die Aufgabe verfolgt, dem Betriebsunternehmen Grundstück und Maschinen im Wege der Vermietung zur Verfügung zu stellen (so im Fall BGH NJW 1993, 392 ff).

    Der BGH hat es aber (in NJW 1993, 392 ff) als entscheidend für die Zurechnung angesehen, dass die Besitzgesellschaft nicht in der Situation eines gegenüber der Betriebs-GmbH gesellschaftsfremden Dritten stehe, der gegen den Willen des Mieters den Mietgegenstand nicht zurückerlangen könne.

  • BGH, 14.06.1993 - II ZR 252/92

    Kapitalersetzende Gebrauchsüberlassung bei überschuldeter GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 5 U 128/06
    Es ist anerkannt, dass die Gebrauchsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses den gesetzlichen und ausgehend von dem Gesetz durch die Rechtsprechung näher entwickelten Regeln über den Ersatz von Eigenkapital in der Krise der Gesellschaft unterliegen kann (BGHZ 109, 55, 57 ff und BGH NJW 1993, 2179 ff).

    Dann kommt es für die Frage, ob eine Gebrauchsüberlassung durch den Gesellschafter kapitalersetzend geworden ist, nicht mehr darauf an, ob ein außenstehender Dritter der Gesellschaft das Wirtschaftsgut ebenfalls überlassen hätte (BGH NJW 1993, 2179 ff).

  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 5 U 128/06
    Es ist anerkannt, dass die Gebrauchsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses den gesetzlichen und ausgehend von dem Gesetz durch die Rechtsprechung näher entwickelten Regeln über den Ersatz von Eigenkapital in der Krise der Gesellschaft unterliegen kann (BGHZ 109, 55, 57 ff und BGH NJW 1993, 2179 ff).
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 5 U 128/06
    Nach dieser gesamten Konstruktion sind die 4 Gesellschafter übereinstimmend von der Vorstellung ausgegangen, dass es sich bei dem fraglichen Grundstück - wenngleich materiell-rechtlich Eigentum der GbR (BGH NJW 2006, 3716 f), an der die Ehefrauen nunmehr beteiligt waren - wirtschaftlich (weiterhin) um das Vermögen der beiden Beklagten handelte Weitere Anhaltspunkte dafür ergeben sich daraus, dass allein die Beklagten nach der ausdrücklichen Regelung des Übertragungsvertrages weiterhin Geschäftsführer der GbR blieben, eine Berichtigung im Grundbuch in den folgenden Jahren nicht vorgenommen worden ist (sondern weiterhin nur die Beklagten "in BGB-Gesellschaft" eingetragen blieben) und auch die Mietzahlungen der GmbH weiterhin auf ein Konto allein der beiden Beklagten erfolgt sind.
  • BGH, 26.06.2000 - II ZR 21/99

    Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehenshingabe

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 5 U 128/06
    Jedenfalls derartige Hilfen von nahen Familienangehörigen unterliegen den Eigenkapitalersatzregeln (BGH 1993, 2179 f; NJW 2000, 3278 f; Rowedder/Pentz, GmbHG, 4. Aufl., 2002, § 32 a Rn. 78; Scholz/Schmidt, aaO., § 32 a, b Rn. 134).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 5 U 128/06
    Für eine maßgebliche Beteiligung im Sinne eines verbundenen Unternehmens hat der BGH in einem Fall, der allerdings nicht eine Betriebsaufspaltung betraf, ausgeführt, es reiche grundsätzlich eine Mehrheitsbeteiligung aus, aufgrund deren der Gesellschafter beherrschenden Einfluss auf das kreditgebende Unternehmen ausüben, also dessen Geschäftspolitik bestimmen könne (BGH NJW 1999, 2822 f).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19062
OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07 (https://dejure.org/2007,19062)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2007 - 31 AR 146/07 (https://dejure.org/2007,19062)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 31 AR 146/07 (https://dejure.org/2007,19062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung der Bindungswirkung einer Verweisung an das Gericht des Wohnsitzes des Beklagten bei fehlendem Eingehen des verweisenden Gerichts auf den bei ihm bestehenden besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts; Rechtliche Ausgestaltung des zeitlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1278
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Es sieht sich an einer entsprechenden Bestimmung des Gerichtsstandes durch Entscheidungen von vier anderen Oberlandesgerichten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. August 2001 - 21 AR 65/2001, NJW 2001, 3792; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 W 98/05, OLGR Braunschweig 2006, 652; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2007 - 31 AR 146/07, MDR 2007, 1278; KG, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 AR 37/07, KGR 2008, 248) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof vorgelegt (Beschluss vom 31. März 2011 - 1 AR 16/11, juris).
  • OLG München, 06.08.2014 - 34 AR 97/14

    Verweisungsbeschluss wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit: Ermäßigung des

    Ob eine Vergleichbarkeit mit Fällen besteht, in denen die obergerichtliche Rechtsprechung von einem (noch) nicht verbrauchten Wahlrecht (§ 35 ZPO) des Klägers ausgeht (OLG Schleswig MDR 2007, 1280; OLG München - 31. Zivilsenat - vom 23.11.2006, 31 AR 138/06, und vom 9.7.2007, 31 AR 146/07, je bei juris), kann auf sich beruhen.
  • OLG Naumburg, 22.02.2010 - 1 AR 3/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts

    Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Verweisung einer ausreichenden Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich erscheint, also nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 2002, 3634 - 3636 zitiert nach juris; BayObLGZ 1993, 317 - 319 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 10. April 2003, 1 Z AR 32/03 zitiert nach juris; OLG München NJW-RR 1994, 892; OLG München MDR 2007, 1278 - 1279 zitiert nach juris; OLG Schleswig NJW 2006, 3360 - 3361 zitiert nach juris; OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 2006, 652 - 654 zitiert nach juris; KG NJW-RR 2008, 1023 - 1024 zitiert nach juris; Fischer, MDR 2009, 486 ff.; Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 36, ZPO, Rdn. 28 m. w. N.; Greger in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 281, ZPO, Rdn. 17 m. w. N.).

    Setzt sich ein unzweifelhaft zuständiges örtliches Gericht aber darüber hinweg, dass die Verweisung des Rechtsstreites gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt, oder berücksichtigt es eine nach § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO bindende Gerichtswahl des Klägers nicht und erklärt sich für unzuständig, obwohl die Tatsachen, die seine Zuständigkeit begründen, klar erkennbar sind, gilt der Verweisungsbeschluss als willkürlich (vgl. KG NJW-RR 2008, 1023 - 1024 zitiert nach juris; OLG München MDR 2007, 1278 - 1279 zitiert nach juris; OLG München NJW-RR 1994, 892; BayObLGZ 1993, 317 - 319; BayObLG, Beschluss vom 10. April 2003, 1 Z AR 32/03 zitiert nach juris; OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 2006, 652 - 654; OLG Schleswig NJW 2006, 3360 - 3361 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1403 zitiert nach juris; OLG Brandenburg OLGR Brandenburg 2007, 560 - 562 zitiert nach juris; Fischer, MDR 2009, 486).

    Wenn das angerufene Gericht jedoch - wie im Streitfall - auf nicht nachvollziehbare Weise eine rechtliche Grundlage seiner Zuständigkeit übergeht, ist die Entscheidung bei verständiger Würdigung der die grundrechtsgleichen Rechte in Art. 101 und 103 GG beherrschenden Gedanken offensichtlich unhaltbar (vgl. OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 2006, 652 - 654 zitiert nach juris; OLG München MDR 2007, 1278 - 1279 zitiert nach juris).

  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23

    Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl

    Hat der Kläger - wie hier - zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit bei einem zuständigen Gericht keine wirksame Wahl zugunsten eines anderen (grundsätzlich ebenfalls zuständigen) Gerichts getroffen, kann er wegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO diese Wahl nicht mehr nachholen (vgl. dazu auch OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2007, 31 AR 146/07, juris Rn. 4).
  • AG Bad Segeberg, 22.02.2013 - 17 C 15/13

    Zahlungsklage aus Stromgrundversorgungsvertrag: Örtliche Zuständigkeit;

    Zum einen ist die Streitsache vorliegend nicht "alsbald nach Erhebung des Widerspruchs" abgegeben worden, zum anderen findet die Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO bei der Zuständigkeitsbestimmung keine Anwendung (vgl. hierzu OLG München, Beschl. v. 09.07.2007 - 31 AR 146/07, MDR 2007, 1278 f., juris Rn. 4; Musielak/Voit, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 696 Rn. 6).

    Dabei kann dahinstehen, ob der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Tostedt dann als willkürlich angesehen werden könnte, wenn es selbst nach § 22 StromGVV zuständig gewesen wäre (vgl. zu § 29 ZPO BGH, Beschl. v. 17.05.2011 - X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 f.; a.A. OLG München, Beschl. v. 09.07.2007 - 31 AR 146/07, MDR 2007, 1278 f., juris Rn. 3).

  • OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18

    Wahlrecht von Käger im Falle subjektiver Klageerweiterung

    Etwas anderes gilt lediglich in den Fällen, in denen im Laufe des Mahnverfahrens erstmals ein Wahlrecht entsteht, etwa weil eine Wahlmöglichkeit zum Zeitpunkt des Mahnbescheidsantrags noch gar nicht bestand (vgl. hierzu etwa OLG Köln, NJW-RR 2014, 319; KG, NJW-RR 2001, 62; OLG München, MDR 2007, 1278) oder der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Prozessvorbereitung erst später Kenntnis erlangt von einem möglichen anderen Gerichtsstand (vgl. hierzu etwa OLG München, MDR 2007, 1154).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11

    Amtsgerichtlicher Zuständigkeitsstreit im Hauptsacheverfahren um die Vergütung

    An der Bestimmung des Amtsgerichts Neukölln als zuständiges Gericht sieht sich der Senat jedoch durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschl. v. 17.08.2001 - 21 AR 65/01), des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschl. v. 20.02.2006 - 1 W 98/05), des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 09.07.2007 - 31 AR 146/07) und des Kammergerichts (Beschl. v. 17.09.2007 - 2 AR 37/07) gehindert, da diese in den zitierten Entscheidungen einem Verweisungsbeschluss an das Gericht des Wohnsitzes des jeweiligen Beklagten schon dann die Bindungswirkung wegen Willkür abgesprochen haben, wenn das verweisende Gericht den bei ihm begründeten besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts gemäß § 29 Abs. 1 ZPO übersehen hat.
  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 4 AR 9/07

    Vorlage zum BGH: Willkür bei einem Verweisungsbeschluss nach unaufgefordertem

    Zu den Fallgruppen, in denen Willkürlichkeit angenommen wird, gehört auch der Fall, dass das verweisende Gericht eine offenkundig gegebene eigene Zuständigkeit übersieht bzw. der Verweisungsbeschluss jede Begründung der eigenen Unzuständigkeit vermissen lässt; denn nach der gesetzlichen Regelung ist die eigene Unzuständigkeit des zunächst angegangenen Gerichts die erste Voraussetzung einer Verweisung (BGH NJW 2006, 847; BGH NJW 2002, 3634; BayObLG Beschl. v. 9.2.2005 - 1Z AR 20/05 - n.v., zit. nach juris; BayObLG, NJW-RR 1994, 891; KG, NJW-RR 1999, 1011; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1403; OLG München, MDR 2007, 1278; OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 2006, 652; vgl. auch Tombrink , NJW 2003, 2364 [2366 zu Fn. 36], Fischer , MDR 2005, 1091 zu VI.).
  • OLG Hamm, 21.10.2011 - 31 Sa 72/11

    Ausübung des Wahlrechts unter mehreren konkurrierenden Gerichtsständen

    Der in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerte Grundsatz der Fortdauer der Zuständigkeit (perpetuatio fori) erfordert, dass die äußerste zeitliche Grenze für die Ausübung des Wahlrechts der Eintritt der Rechtshängigkeit bei einem von mehreren zuständigen Gerichten ist (OLG München MDR 2007, S. 1278, 1279; Zöller/Vollkommer, a. a. O.).
  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23e

    Prozessrecht

    Hat der Kläger - wie hier - zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit bei einem zuständigen Gericht keine wirksame Wahl zugunsten eines anderen (grundsätzlich ebenfalls zuständigen) Gerichts getroffen, kann er wegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO diese Wahl nicht mehr nachholen (vgl. dazu auch OLG München, Beschl. v. 9. Juli 2007, 31 AR 146/07, juris Rn. 4).
  • OLG Hamm, 29.10.2019 - 32 SA 64/19

    Gerichtsstandbestimmung; örtliche Zuständigkeit; Wohnsitzwechsel; allgemeiner

  • OLG Dresden, 14.03.2011 - 3 AR 15/11

    Hinsichtlich der Leasingratenzahlung ist der Wohnsitz des Schuldners bei

  • OLG Köln, 31.07.2013 - 8 AR 61/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts nach Ausübung einer

  • OLG Brandenburg, 02.06.2014 - 1 (Z) Sa 23/14

    Zivilprozessrecht: Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit; Bindungswirkung eines

  • LAG München, 08.08.2013 - 1 SHa 10/13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Verweisungsbeschluss - Zurückverweisung

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