Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - I-24 W 33/08   

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https://dejure.org/2008,4952
OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - I-24 W 33/08 (https://dejure.org/2008,4952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.2008 - I-24 W 33/08 (https://dejure.org/2008,4952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - I-24 W 33/08 (https://dejure.org/2008,4952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sicherungsmaßnahmen für Insolvenzmasse als verbotene Eigenmacht; Besitzschutzansprüche; Insolvenzverfahren; Versiegelung von Räumen; Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    InsO § 150; ; BGB § 858; ; BGB § 862

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 150; BGB § 858; BGB § 862
    Einstweiliger Rechtsschutz für Besitzschutzansprüche gegen verbotene Eigenmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1930
  • MDR 2008, 1065
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 13.06.2013 - 31 C 153/13

    Vermietungsplakat am Schaufenster muss der Mieter nicht dulden!

    Diesen muss die Verfügungsbeklagte vielmehr im Wege der Herausgabe- bzw. Räumungsklage gerichtlich titulieren und dann im Wege der Räumungsvollstreckung nach § 885 ZPO durchsetzen lassen ( OLG Rostock , MDR 2011, Seiten 476 f. = IMR 2011, 22; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf , MDR 2008, Seite 1065 = Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f.; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl , WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Hamburg-Barmbek , WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte , Grundeigentum 1999, Seiten 984 f. ).

    Eine gesetzliche Legitimation der Besitzentziehung oder Besitzstörung zugunsten der Verfügungsbeklagten als Vermieterin besteht deswegen somit hier noch nicht ( OLG Rostock , MDR 2011, Seiten 476 f. = IMR 2011, 22; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf , MDR 2008, Seite 1065 = Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f.; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl , WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Hamburg-Barmbek , WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte , Grundeigentum 1999, Seiten 984 f. ).

    Vielmehr ist die Verfügungsbeklagte in einem solchen Fall gehalten - wie jeder andere Anspruchsberechtigte sonst auch - ihr Recht gerichtlich durchzusetzen, was unter den gesetzlichen Voraussetzungen erforderlichenfalls auch im Wege einer einstweiligen Verfügung geschehen kann ( OLG Rostock , MDR 2011, Seiten 476 f. = IMR 2011, 22; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf , MDR 2008, Seite 1065 = Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f.; LG Berlin , ZMR 1980, Seite 278; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl , WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Hamburg-Barmbek , WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte , Grundeigentum 1999, Seiten 984 f.; AG Schöneberg , WuM 1993, Seiten 119 f. ).

    Derartige Voraussetzungen liegen hier aber unstreitig nicht vor ( OLG Rostock , MDR 2011, Seiten 476 f. = IMR 2011, 22; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf , MDR 2008, Seite 1065 = Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f.; LG Berlin , ZMR 1980, Seite 278; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl , WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Hamburg-Barmbek , WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte , Grundeigentum 1999, Seiten 984 f. ).

  • AG Brandenburg, 11.07.2011 - 34 C 36/10

    Besitzstörung: Unberechtigtes Versperren einer Schuppentür

    Die Versperrung der Schuppentür durch den Holzstützpfosten gegen ihren Willen stellte somit eine Beeinträchtigung des Besitzes dar und war demnach auch verbotene Eigenmacht ( OLG Düsseldorf , Beschluss vom 09.06.2008 , Az.: I-24 W 33/08, u. a. in: MDR 2008, Seite 1065 = ZIP 2008, Seiten 1930 f. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f. ); zumal der Beklagte zwischenzeitlich (aber erst nach erfolgter schriftlicher, vorprozessualer Aufforderung durch die Klägerseite und auch erst nach Rechtshängigkeit des Verfahrens) den streitbefangenen Holzstützpfosten entfernt hat, so dass auch eine Notwendigkeit für die Versperrung der Schuppentür der Klägerin hier objektiv wohl zu keinem Zeitpunkt bestand und somit hier noch nicht einmal auszuschließen ist, dass der Beklagte diesen Holzstützpfosten nur als "Schikane" (§ 226 BGB) dort gerade so vor der Schuppentür aufgestellt hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 8 U 149/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7025
OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 8 U 149/06 (https://dejure.org/2006,7025)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.12.2006 - 8 U 149/06 (https://dejure.org/2006,7025)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 8 U 149/06 (https://dejure.org/2006,7025)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewährleistung bei Grundstückskaufvertrag: Gewährleistungsausschluss für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Gebäude; Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 635 BGB
    Wirksamkeit eines formelhaften Gewährleistungsausschlusses für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Gebäude in einem notariellen Individualvertrag; Rechtsfolgen des Unterlassens einer ausführlichen Belehrung über die Haftungsfreizeichnung beim Erwerb eines neu ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines formelhaften Gewährleistungsausschlusses für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Gebäude in einem notariellen Individualvertrag; Rechtsfolgen des Unterlassens einer ausführlichen Belehrung über die Haftungsfreizeichnung beim Erwerb eines neu ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 633

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB § 633
    Unwirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Gebäude in einem notariellen Individualvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsausschluss beim Individual-Bauträgervertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Evergreen: Gewährleistungsausschluss beim Individual-Bauträgervertrag ohne Belehrung wirksam? (IBR 2008, 519)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1497
  • BauR 2008, 1672
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 151/88

    Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 8 U 149/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1988, 135 = BGHZ 101, 350, 352. NJW 1989, 2748, 2749. NJW 2005, 1115, 1116. vgl. weiter Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 637 Rn. 5, § 633 Rn. 4) richten sich etwaige Ansprüche des Erwerbers aus Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht.

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHZ 101, 350, 353 ff = NJW 1988, 135 f. BGH NJW 1989, 2748, 2749) ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.

    Der Veräußerer, hier also die Beklagte zu 1), muss darlegen und beweisen, dass der Notar die Erwerber ordnungsgemäß belehrt und aufgeklärt hat (vgl. BGH NJW 1989, 2748, 2750).

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 153/86

    Wirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel beim

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 8 U 149/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1988, 135 = BGHZ 101, 350, 352. NJW 1989, 2748, 2749. NJW 2005, 1115, 1116. vgl. weiter Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 637 Rn. 5, § 633 Rn. 4) richten sich etwaige Ansprüche des Erwerbers aus Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht.

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHZ 101, 350, 353 ff = NJW 1988, 135 f. BGH NJW 1989, 2748, 2749) ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 8 U 149/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1988, 135 = BGHZ 101, 350, 352. NJW 1989, 2748, 2749. NJW 2005, 1115, 1116. vgl. weiter Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 637 Rn. 5, § 633 Rn. 4) richten sich etwaige Ansprüche des Erwerbers aus Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2023 - 15 U 228/21

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei Ansprüchen des Erwerbers eines neu

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1987 - VII ZR 153/86 -, BGHZ 101, 350-356, Rn. 7; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 21. Dezember 2006 - 8 U 149/06 -, Rn. 48, juris) richten sich etwaige Ansprüche des Erwerbers aus Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, wenn deren Errichtung nicht zu lange zurückliegt (BeckOGK/Rast, 1.4.2023, BGB § 639 Rn. 84; BGH NJW 2016, 2878 Rn. 21: bis zwei Jahre Anwendung von Werkvertragsrecht).

    Die allein in den notariellen Verträgen mit den Klägern zu 2) und zu 3) bzw. den Klägern zu 4) und zu 5) enthaltenen formelhaften Ausschlüsse/ Einschränkungen der Gewährleistung für Sachmängel sind auch in einem notariellen Individualvertrag, auch dann, wenn die Regelungen vom nicht durch den Bauträger hinzugezogene Notar stammen, gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1987 - VII ZR 153/86 -, BGHZ 101, 350-356, Rn. 10; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 21. Dezember 2006 - 8 U 149/06 -, Rn. 49, juris; Kniffka/Koeble, Teil 10 Formen des Bauens und Vertragsarten; Baumodelle und Bauträgervertrag Rn. 232-236, beck-online m. w. N.).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.01.2008 - 2 WF 158/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11413
OLG Zweibrücken, 14.01.2008 - 2 WF 158/07 (https://dejure.org/2008,11413)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.01.2008 - 2 WF 158/07 (https://dejure.org/2008,11413)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 2 WF 158/07 (https://dejure.org/2008,11413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für die Vollstreckbarerklärung eines ungarischen Unterhaltstitels; Gründe für die Nichtanerkennung von Gerichtsentscheidungen von Staaten der Europäischen Gemeinschaft

  • unalex.eu

    Art. 45 Brüssel I-VO
    Prüfungsumfang im Rechtsbehelfsverfahren - Verbot der révision au fond

  • Judicialis

    AVAG § 1 Abs. 1 Nr. 2 b; ; AVAG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 323; ; ZPO § 568

  • rechtsportal.de

    Zur Vollstreckbarerklärung eines ungarischen Titels über Kindesunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 05.12.2006 - 2 WF 181/06

    Europarecht: Vollstreckbarerklärung eines polnischen Unterhaltstitels

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2008 - 2 WF 158/07
    Die Einholung einer Abhilfeentscheidung ist nicht veranlasst, weil das Landgericht zur Abhilfe nicht befugt ist (Senat, Beschlüsse vom 5. Dezember 2006, Az.: 2 WF 181/06 und vom 26. März 2007, Az.: 2 WF 35/07).
  • OLG Hamm, 31.08.2004 - 29 U 19/04

    Computerrecht, Ablieferung, Untersuchung, Rüge

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2008 - 2 WF 158/07
    Deshalb ist der erkennende Senat als Familiensenat zur Entscheidung über die Beschwerde berufen (Senat aaO und OLGR 2005, 135 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.05.2002 - 16 W 13/02

    Kein originärer Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach der EuGVVO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2008 - 2 WF 158/07
    Dabei kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen dieser Einwand im Hinblick auf Art. 45 Abs. 2 EUGVVO überhaupt berücksichtigt werden darf (vgl. auch dazu BGH aaO mit Anm. Gottwald; Geimer in Zöller ZPO 26. Aufl. Rdnr. 1 zu Art. 45 EuGVVO; derselbe in IPrax 2003, 337, 339).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2008 - 2 WF 158/07
    Seiner Berücksichtigung steht bereits die Regelung des Art. 45 Abs. 2 EUGVVO entgegen, nach der die ausländische Entscheidung "keinesfalls in der Sache selbst nachgeprüft werden" darf (vgl. BGH FamRZ 2007, 989, 991 m.w.N.) .
  • OLG Dresden, 22.10.2009 - 3 W 940/09

    Rechtswirkungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

    Dass im Beschwerdeverfahren nur die pauschale Gerichtsgebühr der Nr. 1520 GKG-KV angefallen ist, macht im Hinblick auf die Wertabhängigkeit der Anwaltsgebühren auf beiden Seiten eine Festsetzung des Gegenstandswertes nicht entbehrlich (anders möglichersweise, soweit auch dort Anwälte tätig geworden sein sollten, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.01.2008 - 2 WF 158/07, juris, insoweit nicht in OLGR 2008, 680 abgedruckt; vgl. auch die ständige Festsetzungspraxis des Bundesgerichtshofes in entsprechenden Rechtsbeschwerdeverfahren, zuletzt BGH, Beschluss vom 05.03.2009 - IX ZB 192/07, juris, insoweit nicht in NJW-RR 2009, 1292 abgedruckt).
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