Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07 BSch   

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OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07 BSch (https://dejure.org/2008,4612)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.05.2008 - 3 U 7/07 BSch (https://dejure.org/2008,4612)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 3 U 7/07 BSch (https://dejure.org/2008,4612)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein dem Gläubiger zustehendes Pfandrecht und die Berechtigung zur Verwertung als Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit einer Eigentumsverletzung im Fall einer Pfandverwertung; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus unerlaubter Handlung und für ...

  • rabüro.de

    Zum Pfandrecht des Frachtführers und der Frage der Haftung bei Überverkauf

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 5 Nr. 3; ; ZPO § 513 Abs. 2; ; HGB § 441; ; BGB § 1230

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf - internationale Zuständigkeit für deliktische Ansprüche des Eigentümers gegen Frachtführer aufgrund angeblich unberechtigter Pfandverwertung in Deutschland - keine Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des erstinstanzlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2004 - 15 U 42/03

    Frachtvertrag: Frachtführerpfandrecht am Gut wegen einer inkonnexen Forderung;

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
    An inkonnexen Forderungen kann ein Pfandrecht aber nur erworben werden, wenn der Frachtführer an das Eigentum des Absenders glaubt (OLG Karlsruhe, TranspR 2004, 467 f.; Fremuth/Thume, Kommentar zum Transportrecht, § 441 HGB Rn 13).

    Die Möglichkeit eines Pfandrechtserwerbs aufgrund inkonnexer Forderungen war im Zeitpunkt der Verwertung des Gutes bereits obergerichtlich verneint worden (vgl. OLG Karlsruhe, TranspR 2004, 467 f.); die Frage, in welchem Umfang nach den hier vorliegenden Umständen von einer konnexen Forderung würde ausgegangen werden können, war zumindest zweifelhaft.

  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 198/80

    Zuständigkeit der Schiffahrtsgerichte

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
    Bei der Abgrenzung der Zuständigkeit der Schifffahrtsgerichte von derjenigen der allgemeinen ordentlichen Gerichtsbarkeit handelt es sich um eine Frage der sachlichen Zuständigkeit (BGH, Urt. v. 26.10.1981, II ZR 198/80, VersR 1982, 235 ff.; Hofmann, Die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschifffahrtssachen, S. 169).

    Streitigkeiten zwischen dem Frachtführer und einem Ladungsinteressenten wegen Beschädigung der Ladung während des Transports mit dem von dem Frachtführer eingesetzten Schiff auf einer Binnenwasserstraße hängen mit der Benutzung von Binnengewässern durch die Schifffahrt zusammen (BGH, Urt. 26.10.1981, II ZR 198/80, BGHZ 82, 110 ff.).

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 75/95

    Begriff des Verlustes von Transportgut; Verwertung aufgrund eines angenommenen

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
    Daneben besteht gem. Art. 5 Nr. 1a EuGVVO auch eine Zuständigkeit für etwaige vertragliche Ansprüche der Klägerin, soweit der Beklagte seiner ihn nach dem Frachtvertrag treffenden Ablieferungspflicht nicht nachgekommen ist und deshalb gegebenenfalls gem. §§ 425, 437 HGB haftet (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1997, I ZR 75/95, VersR 1998, 344 ff.; Koller, Transportrecht, § 441 HGB, Rn 16, § 425 HGB, Rn 7; Fremuth/Thume, Transportrecht, § 441 HGB, Rn 30).

    Eine rechtswidrige Eigentumsverletzung liegt im Fall einer Pfandverwertung dann vor, wenn dem die Verwertung betreibenden Gläubiger kein Pfandrecht zustand oder dieser trotz eines ihm zustehenden Pfandrechts nicht oder nicht so zur Verwertung berechtigt war (vgl. BGH, Urt. v. 10.07.1997, I ZR 75/95, VersR 1998, 344 ff.).

  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 90/95

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
    Damit hat der Beklagte tatbestandsmäßig in das Eigentum der Klägerin eingegriffen (vgl. BGH, Urt. v. 12.03.1996, VI ZR 90/95, NJW 1996, 1535 ff. zum gutgläubigen Erwerb).

    Daher stellt die Verwertung einen Eingriff in das Eigentum der Klägerin dar (vgl. BGH, Urt. v. 12.03.1996, VI ZR 90/95, NJW 1996, 1535 ff.).

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
    Hinsichtlich der in erster Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin fehlt es jedoch am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, weil diese Kosten ohnehin Gegenstand der Kostenfestsetzung im vorliegenden Verfahren sind (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.1990, VI ZR 110/89, BGHZ 111, 168 ff.).
  • BGH, 20.03.1986 - IX ZR 42/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
    Dass der Beklagte weitere Zahlungen auf seine noch offen stehende Frachtlohnforderung erhalten hätte, hat die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.1986, IX ZR 42/85, NJW 1986, 2426 ff.) weder dargelegt noch unter Beweis gestellt.
  • BGH, 03.12.1964 - III ZR 141/64

    Verzinsung der Ersatzsumme

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
    Aufgrund der oben festgestellten unerlaubten Handlung, die in der teilweise unberechtigten Pfandverwertung zu sehen ist, befindet sich der Beklagte seit Übereignung der Ladung Mais im Rahmen des Pfandverkaufs in Verzug und schuldet gem. § 849 BGB seit dem Schadensereignis Zinsen in gesetzlicher Höhe (vgl. BGH, Urt. v. 03.12.1964, III ZR 141/64, NJW 1965, 392 f.).
  • OLG Köln, 19.03.2002 - 3 U 51/01

    Entstehung des gesetzlichen Pfandrechts am Transportgut

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
    Im Fall einer konnexen Forderung entsteht ein Pfandrecht des Frachtführers an Gut, das nicht im Eigentum des Absenders steht, wenn der Absender verfügungsberechtigt ist, d.h. vom Eigentümer ermächtigt worden ist, über das betreffende Gut im eigenen Namen einen Frachtvertrag abzuschließen, oder der Eigentümer mit dem Transport uneingeschränkt einverstanden war (vgl. OLG Köln, TranspR 2002, 247 ff., zu § 410 HGB a. F.; Koller, Transportrecht, § 441 HGB, Rn3).
  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 250/00

    Zur Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust von Wertsendungen

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
    Dass er sich insgesamt zur Pfandverwertung für berechtigt hielt, schließt zwar seinen Vorsatz aus, weil dieser Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolgs voraussetzt (vgl. nur BGH, Urt. v. 16.07.2002, X ZR 250/00, BGHZ 151, 337 ff.).
  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 215/05

    Erfallen der Terminsgebühr vor Anhängigkeit des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
    Eine solche setzt voraus, dass zumindest bereits Klageauftrag erteilt worden war (vgl. BGH, Urt. v. 08.02.2007, IX ZR 215/05, NJW-RR 2007, 720); dazu fehlt hinreichender Vortrag des Beklagten.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1989 - 10 W 118/89
  • OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05

    Verzug: Annahme eines unverschuldeten Rechtsirrtums des verspätet leistenden

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 8 U 714/04

    Widerruf einer Stundungsvereinbarung

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 92/85

    Pfandrecht des Frachtführers auf Binnengewässern am beförderten Gut wegen einer

  • OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 16 U 106/05

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Gerichtsstand der möglichen

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 201/86

    Prüfungs- und Streitgegenstand im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 1 U 2/02

    Zur Zuständigkeit des Rheinschifffahrtsgerichts;Schadensersatz nach

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • OLG Frankfurt, 16.08.2000 - 7 U 139/99

    Vermieterpfandrecht bei Gewerberaummiete: Unpfändbarkeit von Bäckereibacköfen;

  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08

    Frachtgeschäft: Gutgläubiger Erwerb eines Frachtführerpfandrechts an Drittgut

    In Höhe eines Betrags von 16.766,05 EUR hat es die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache festgestellt (OLG Köln TranspR 2009, 37).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11

    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz

    In Höhe eines Betrags von 16.766,05 EUR hat es die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache festgestellt (OLG Köln TranspR 2009, 37).
  • OLG Köln, 22.11.2018 - 3 U 74/17

    BGB §§ 280, 278, 823

    Damit ist die gerügte sachliche Zuständigkeit der Binnenschifffahrtsgerichte, hier konkret des Rheinschifffahrtsgerichts, anstelle des Schifffahrtsgerichts im Berufungsverfahren nicht mehr zu prüfen (Senat, Urteil vom 11.10.2018, Az.: 3 U 70/17; Urteil vom 30.05.2008, Az.: 3 U 7/07 BSch, zitn.n. juris; OLG Karlsruhe TranspR 2003, 248).
  • OLG Köln, 11.10.2018 - 3 U 70/17
    Damit ist die sachliche Zuständigkeit der Binnenschifffahrtsgerichte, hier des Rheinschifffahrtsgerichts im Berufungsverfahren nicht mehr zu prüfen (Senat, Urteil vom 30.05.2008, Az.: 3 U 7/07 BSch, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2002, Az.: 1 U 2/02, TranspR 2003, 248).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2019 - 22 U 3/18
    Die vom Schifffahrtsgericht ausdrücklich bejahte örtliche und sachliche Zuständigkeit wird im Berufungsrechtszug zu Recht nicht mehr erörtert, dies ist im Berufungsrechtszug nicht zu prüfen (§ 513 Abs. 2 ZPO), denn die Vorschrift gilt auch für das Verfahren in Schifffahrtssachen (Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2002 - 1 U 2/02 RhSch -, juris, Rn. 28; Schiffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 30.05.2008 - 3 U 7/07 BSch -, juris, Rn 24 Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Auf., Kap. 67 Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 21.08.2019 - 7 U 89/17

    Schadensersatzanspruch nach einer unzureichenden Befestigung eines Bootes

    Die vom Schifffahrtsgericht angenommene örtliche und sachliche Zuständigkeit ist im Berufungsrechtszug nicht zu prüfen, § 513 Abs. 2 ZPO, denn die Vorschrift gilt auch für das Verfahren in Schifffahrtssachen (Schiffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 30.05.2008 - 3 U 7/07 BSch, juris Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.07.2008 - 34 Wx 16/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14177
OLG München, 02.07.2008 - 34 Wx 16/08 (https://dejure.org/2008,14177)
OLG München, Entscheidung vom 02.07.2008 - 34 Wx 16/08 (https://dejure.org/2008,14177)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 34 Wx 16/08 (https://dejure.org/2008,14177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Löschung eines Amtswiderspruchs wegen Gegenstandslosigkeit im Zusammenhang mit der Umschreibung eines Grundbuchblatts; Zulässigkeit der Schließung eines Grundbuchblattes; Löschung der Grundschulden auf Ersuchen des Vollstreckungsgerichts durch das Grundbuchamt

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Amtsverfahren neben Ersuchensvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 597
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 27.03.2007 - 32 Wx 37/07

    Beschwerde gegen Schließung des GB-Blatts

    Auszug aus OLG München, 02.07.2008 - 34 Wx 16/08
    Gleichfalls kann dahinstehen, ob entsprechend der Rechtsprechung des 32. Senats (vgl. Beschlüsse vom 6.9.2005, 32 Wx 83/05, und vom 27.3.2007, 32 Wx 037/07) die Beteiligte zu 1 zur Verfahrensführung berechtigt ist.

    Die Berechtigung dieses Ersuchens ist im Grundbuchverfahren nicht zu prüfen (OLG München vom 27.3.2007, 32 Wx 037/07; Demharter § 38 Rn. 74).

    d) Wegen der Neuanlage eines geschlossenen Grundbuchblattes nimmt der Senat auf die zutreffenden Gründe im schon erwähnten Beschluss des 32. Zivilsenats vom 27.3.2007 (32 Wx 037/07) Bezug.

  • OLG München, 06.09.2005 - 32 Wx 83/05

    Aufnahme von Aktivprozessen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 02.07.2008 - 34 Wx 16/08
    Gleichfalls kann dahinstehen, ob entsprechend der Rechtsprechung des 32. Senats (vgl. Beschlüsse vom 6.9.2005, 32 Wx 83/05, und vom 27.3.2007, 32 Wx 037/07) die Beteiligte zu 1 zur Verfahrensführung berechtigt ist.
  • BayObLG, 11.11.1980 - BReg. 2 Z 70/79

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Heranziehung; Bestimmungen; ZPO; Vorgeschrieben;

    Auszug aus OLG München, 02.07.2008 - 34 Wx 16/08
    Die Beteiligte ist schon deshalb beschwerdeberechtigt, weil sie mit ihrer Erstbeschwerde erfolglos geblieben ist (BayObLGZ 1980, 8/9; Demharter GBO 26. Aufl. § 78 Rn. 2).
  • OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15

    Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

    Aus Vorstehendem ergibt sich auch, dass der Widerspruch weiterhin in rechtlicher Hinsicht von Bedeutung und weder nach seinem Inhalt unzulässig, § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO, noch gegenstandslos, § 84 GBO, ist (vgl. zu Letzterem Senat vom 2.7.2008, 34 Wx 16/08 = NJW-RR 2009, 597/598).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.2007 - 13 WF 194/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9831
OLG Hamm, 20.11.2007 - 13 WF 194/07 (https://dejure.org/2007,9831)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2007 - 13 WF 194/07 (https://dejure.org/2007,9831)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2007 - 13 WF 194/07 (https://dejure.org/2007,9831)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1631 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9727
OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01 (https://dejure.org/2008,9727)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2008 - 5 U 122/01 (https://dejure.org/2008,9727)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 5 U 122/01 (https://dejure.org/2008,9727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz eines Fotografen wegen Verlustes von Diabildern durch die Bildredaktion einer Zeitschrift; Darlegungsobliegenheiten für den Nachweis der Übersendung bzw. Rücksendung von Lichtbildern zwischen einem Fotografen und der Bildredaktion einer Zeitschrift; ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 252; ; BGB § 604 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 404a Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Berechnung des Schadensersatzes bei Abhandenkommen von Bildern eines Fotojournalisten - Darlegungsobliegenheit bei Verlust durch Übersendung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
    Denn das Gericht hat wegen der für die Ermittlung eines Schadens regelmäßig in der Natur des Anspruchs liegenden großen Beweisschwierigkeiten im Wege der Schadensschätzung jedenfalls einen Mindestschaden zu ermitteln (BGH GRUR 93, 55, 58 - Tchibo/Rolex II).

    Steht fest, dass ein Schaden in einem der Höhe nach nicht bestimmbaren, aber jedenfalls erheblichen Ausmaß entstanden ist, dann wird sich in der Regel aus den Umständen, die die Annahme eines erheblichen Schadens begründen, eine ausreichende Grundlage für die Ermittlung eines gewissen (Mindest-)Schadens gewinnen lassen (BGH GRUR 93, 55, 59 - Tchibo/Rolex II).

    Sofern nicht ausnahmsweise jeglicher Anhaltspunkt für eine Schätzung fehlt, hat das Gericht von dieser Art der Schadensfeststellung Gebrauch zu machen (BGH GRUR 93, 55, 59 - Tchibo/Rolex II).

  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
    Reichen die Umstände zwar nicht aus, den Schaden in seinem vollen Umfang, wohl aber in gewisser Höhe zu schätzen, dann muss wenigstens dieser Teil geschätzt werden (BGH NJW 64, 589, 590; BGH NJW 87, 909, 910).

    Das entspricht dem Zweck des § 287 ZPO, denn eben, um derartige unbillige Ergebnisse zu vermeiden, hat der Gesetzgeber dem Richter das Recht gegeben und damit die Pflicht auferlegt, einen Schaden trotz unvollständiger Aufklärung des Sachverhalts durch Schätzung festzulegen (BGH NJW 64, 589, 590).

  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
    Danach kann und muss das Gericht (nur) dann von jeder Schätzung absehen, wenn diese mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (BGH (VIII. ZS) NJW 87, 909, 910; BGH NJW 84, 2216; BGH GRUR 89, 353, 355 - Raubkopien).

    Reichen die Umstände zwar nicht aus, den Schaden in seinem vollen Umfang, wohl aber in gewisser Höhe zu schätzen, dann muss wenigstens dieser Teil geschätzt werden (BGH NJW 64, 589, 590; BGH NJW 87, 909, 910).

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 343/98

    Bildagentur; Leistungsort für die Rückgabeverpflichtung des Kunden hinsichtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
    Zu den Darlegungsobliegenheiten für den Nachweis der Übersendung bzw. Rücksendung von Lichtbildern zwischen einem Fotografen und der Bildredaktion einer Zeitschrift im Rahmen eines leiheähnlichen Vertragsverhältnisses sowie zu dem Umfang der von dem Kläger bei Verlust der Lichtbilder für eine Schadensschätzung vorzutragenden Anknüpfungstatsachen (im Anschluss an BGH WRP 02, 105 - Bildagentur).

    Vielmehr ist zwischen den Parteien bereits durch die telefonische Bestellung einer Bildauswahl ein Vertragsverhältnis zu Stande gekommen, durch das dreierlei geregelt wurde: die Auswahl geeignet erscheinender Fotografien durch den Kläger, die Überlassung der entsprechenden Diapositive einschließlich der Übersendung und Rücksendung sowie die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte für den Fall, dass die Beklagten eines oder mehrere Bilder verwenden wollten (siehe zu einer vergleichbaren Vertragssituation BGH WRP 02, 105, 106 - Bildagentur).

  • BGH, 18.01.1995 - XII ZR 30/93

    Rechtsmangel eines Mietvertrags bei Verweigerung der Genehmigung zum Betrieb

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das erkennende Gericht in derartigen Fällen den Sachverständigen ausnahmsweise auch mit der Ermittlung des Sachverhalts beauftragen kann, den dieser seinem Gutachten zu Grunde zu legen hat (vgl. BGH NJW-RR 95, 715, 716).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
    Danach kann und muss das Gericht (nur) dann von jeder Schätzung absehen, wenn diese mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (BGH (VIII. ZS) NJW 87, 909, 910; BGH NJW 84, 2216; BGH GRUR 89, 353, 355 - Raubkopien).
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