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   OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06   

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https://dejure.org/2007,32745
OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06 (https://dejure.org/2007,32745)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.06.2007 - 1 U 169/06 (https://dejure.org/2007,32745)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 1 U 169/06 (https://dejure.org/2007,32745)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Bamberg 2007, 721
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Geschäftsgrundlagen sind nach ständiger höchstrichterlicher - und obergerichtlicher - Rechtsprechung die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut ( BGH NJW 1981, 1551; NJW-RR 1992, 182 [BGH 27.09.1991 - V ZR 191/90]).

    Da im gegenständlichen Verfahren auch ein pflichtwidriges Verhalten des Klägers (z.B. unzureichende Hege, erhöhte Abschussquote o.ä.), welches ursächlich für den seit 01.04.2004 eingetretenen Wegfall der Eigenschaft als "Hochwildrevier" hätte sein können, nicht behauptet wird, hatte der Senat zudem darüber zu befinden, ob die Auswirkungen eines von keiner Partei zu vertretenden Wegfalls der vereinbarten Beschaffenheit wegen des grundsätzlich den Kläger treffenden Risikos auch von ihm allein zu tragen sind oder ob jedenfalls in diesen Fällen eine Risikoverteilung vorzunehmen ist (vgl. auch BGH NJW-RR 1992, 182 [BGH 27.09.1991 - V ZR 191/90]).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 103/06

    Gegenstand eines Jagdpachtvertrages - Anspruch auf Zahlung rückständiger Pacht;

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Zudem kommt in der Bezeichnung "Hochwildrevier" keinesfalls eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung der Beklagten zum Ausdruck, für den Bestand dieser Eigenschaft mit allen Folgen ihres Fehlens einstehen zu wollen (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2007, 257; Palandt, BGB, 66. Auflage, § 536 Rdnr. 25).

    Aber auch dieses Recht besteht nicht derart umfassend, dass sich hieraus ein Anspruch des Jagdausübungsberechtigten auf einen bestimmten Wildbestand ableiten würde (vgl. BGH NJW-RR 2004, 100 [BGH 30.10.2003 - III ZR 380/02]; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2007, 257).

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Diese Abweichung muss die Tauglichkeit zu dem von den Parteien konkret vorausgesetzten vertragsgemäßem Gebrauch ganz aufheben oder erheblich mindern ( BGH NJW 2000, 1714 [BGH 16.02.2000 - XII ZR 279/97]; NJW 2006, 899 [BGH 21.09.2005 - XII ZR 66/03]).

    Diese hatte unter besonderer Berücksichtigung der einen Vermieter/Verpächter treffenden Verpflichtungen zu erfolgen, die darin bestehen, dem Mieter/Pächter die Miet-/Pachtsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten ( BGH NJW 2006, 899 [BGH 21.09.2005 - XII ZR 66/03]).

  • OLG Köln, 10.01.1990 - 13 U 210/89

    Wildaufkommen als Eigenschaft des gepachteten Hochwildreviers

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 08.08.2002 (a.a.O.) allein auf den Fehlerbegriff abgestellt und den geltend gemachten Minderungsanspruch mit dem für einen Jagdpächter entscheidenden und auch dem Verpächter bekannten Aspekt der Möglichkeit einer Erlegung von Hochwild begründet hat (so auch OLG Köln in VersR 1992, 193 [OLG Köln 10.01.1990 - 13 U 210/89]; LG Amberg, Jagdrechtliche Entscheidungen III Nr. 116; AG Frankenberg - Eder, Jagdrechtliche Entscheidungen III Nr. 170; AG Lauterbach, Jagdrechtliche Entscheidungen III Nr. 132), kann an dieser Rechtsprechung aus den dargelegten Gründen nicht festgehalten werden.
  • BGH, 28.11.1979 - VIII ZR 302/78

    Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Sachmangel - Anforderung an die

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Hierunter ist nämlich eine vertraglich bindende Erklärung zu verstehen, die über die bloße Angabe des Verwendungszwecks, wie sie der gegenständliche Vertrag beinhaltet, hinausgeht (vgl. BGH NJW 1980, 777 [BGH 28.11.1979 - VIII ZR 302/78]).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Aber auch dieses Recht besteht nicht derart umfassend, dass sich hieraus ein Anspruch des Jagdausübungsberechtigten auf einen bestimmten Wildbestand ableiten würde (vgl. BGH NJW-RR 2004, 100 [BGH 30.10.2003 - III ZR 380/02]; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2007, 257).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Diese Abweichung muss die Tauglichkeit zu dem von den Parteien konkret vorausgesetzten vertragsgemäßem Gebrauch ganz aufheben oder erheblich mindern ( BGH NJW 2000, 1714 [BGH 16.02.2000 - XII ZR 279/97]; NJW 2006, 899 [BGH 21.09.2005 - XII ZR 66/03]).
  • OLG München, 15.01.1997 - 3 U 5356/96

    Verantwortlichkeit des Vermieters bezüglich des ordnungsgemäßen Zustands eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Dabei richtet sich die Art und Weise der Gebrauchsgewährung nach Inhalt und Zweck des Vertrages, der erforderlichenfalls gemäß §§ 133, 157 BGB auszulegen ist (vgl KG Berlin, Grundeigentum 2000, 1620; OLG München NJW-RR 1997, 1031 [OLG München 15.01.1997 - 3 U 5356/96]).
  • BGH, 21.02.2008 - III ZR 200/07

    Rechte des Pächters eines Hochwildreviers bei Fehlen von Rotwild als Standwild

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLG-Report Bamberg 2007, 721 veröffentlicht ist, verneint eine Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB, da die Parteien die Eigenschaft des verpachteten Reviers als "Hochwildrevier" ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht hätten.
  • VG Neustadt, 12.06.2019 - 5 K 1635/18

    Befriedung zum Ruhen der Jagd - Wiederaufgreifen des Verfahrens

    Durch Abschluss des Jagdpachtvertrages wird der Jagdpächter alleiniger Nutzungsberechtigter der Jagdausübung; er erhält ein selbstständiges, vom Eigentümer abgeleitetes Jagdausübungsrecht (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 21. Juni 2007 - 1 U 169/06 -, juris).
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