Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 204/00   

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https://dejure.org/2001,722
OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 204/00 (https://dejure.org/2001,722)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.2001 - 6 U 204/00 (https://dejure.org/2001,722)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 6 U 204/00 (https://dejure.org/2001,722)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1214
  • GRUR-RR 2002, 40
  • MMR 2001, 523
  • BB 2001, 1973
  • ZUM 2001, 598
  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 228/83

    Wettbewerbswidrige Werbung - Werbung - Ausgangspreis - Preisverringerung

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 204/00
    Auch aus den Gründen, die der BGH-Entscheidung "Versteigerung eines gebrauchten Kfz in umgekehrter Richtung" (WRP 86, 381 f) zugrundelägen, könne das Verbot nicht hergeleitet werden.

    Für den Fall einer sogenannten umgekehrten Versteigerung hat der BGH in der Entscheidung "Versteigerung eines gebrauchten Kfz in umgekehrter Richtung" (WRP 86, 381 f) derartige Umstände in der Suggestivkraft des täglich sinkenden Preises gesehen.

  • LG Köln, 25.11.1999 - 31 O 990/99

    Powershopping

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 204/00
    Das Landgericht hat der Klage aus § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens stattgegeben und zur Begründung auf die als Anlage 2 (Bl.32 ff.) von dem Kläger vorgelegte Entscheidung einer anderen Zivilkammer des Landgerichts Köln in dem auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichteten Verfahren 31 O 990/99 Bezug genommen.
  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95

    Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 204/00
    Nach gefestigter auch jüngerer höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens unlauter, wer durch das Überlassen von Waren bewirkt, dass der Umworbene "gleichsam magnetisch" angezogen und so davon abgehalten wird, sich mit den Angeboten seiner Mitbewerber zu befassen (vgl. z.B. BGH GRUR 98, 1037 f - "Schmuck-Set"; BGH GRUR 99, 261,263 - "Handy-Endpreis" und BGH WRP 99, 517,518 - "Am Telefon nicht süß sein?").
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 204/00
    Dabei braucht auf den Umstand nicht näher eingegangen zu werden, dass die Situation nicht derjenigen gleichzusetzen ist, die der Entscheidung "Testpreis-Angebot" des BGH (GRUR 98, 824 ff) zugrundelag.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 204/00
    Nach gefestigter auch jüngerer höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens unlauter, wer durch das Überlassen von Waren bewirkt, dass der Umworbene "gleichsam magnetisch" angezogen und so davon abgehalten wird, sich mit den Angeboten seiner Mitbewerber zu befassen (vgl. z.B. BGH GRUR 98, 1037 f - "Schmuck-Set"; BGH GRUR 99, 261,263 - "Handy-Endpreis" und BGH WRP 99, 517,518 - "Am Telefon nicht süß sein?").
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 147/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 204/00
    Nach gefestigter auch jüngerer höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens unlauter, wer durch das Überlassen von Waren bewirkt, dass der Umworbene "gleichsam magnetisch" angezogen und so davon abgehalten wird, sich mit den Angeboten seiner Mitbewerber zu befassen (vgl. z.B. BGH GRUR 98, 1037 f - "Schmuck-Set"; BGH GRUR 99, 261,263 - "Handy-Endpreis" und BGH WRP 99, 517,518 - "Am Telefon nicht süß sein?").
  • LG Köln, 10.10.2000 - 33 O 180/00

    Powershopping

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 204/00
    1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.10.2000 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 180/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass den Beklagten bis zum 31.8.2001 eine Umstellungsfrist eingeräumt wird, innerhalb derer das beanstandete Vertriebssystem noch aufrechterhalten werden darf.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 204/00
    Nach der auch jüngeren Rechtsprechung des BGH ist die bloße Ausnutzung der Spiellust für sich genommen zwar nicht ohne weiteres unlauter, sie ist aber dann zu untersagen, wenn besondere zusätzliche Umstände den Vorwurf der Sittenwidrigkeit rechtfertigen (vgl. zu Gewinnspielen zuletzt BGH WRP 00, 724 f - "Space Fidelity Peep-Show"; WRP 98, 424 f - "Rubbelaktion" jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3178
OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00 (https://dejure.org/2001,3178)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.02.2001 - 18 U 1948/00 (https://dejure.org/2001,3178)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 18 U 1948/00 (https://dejure.org/2001,3178)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Verfügung; Wirksamkeit; Oder-Konto; Konto; Kontoinhaber; Auszahlung; Vorpfändung

  • Judicialis

    BGB § 428 Satz 1; ; BGB § ... 425; ; BGB § 422; ; BGB § 429 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 249; ; ZPO § 845; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 835; ; ZPO § 840 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 835 Abs. 1 2. Alt.; ; ZPO § 835 Abs. 1 1. Alt.; ; ZPO § 836 Abs. 1; ; ZPO § 845 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 930; ; ZPO § 845 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 840 Abs. 2; ; ZPO § 840 Abs. 1; ; ZPO § 835 Abs. 1; ; ZPO § 840 Abs. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 840 Abs. 1 Ziff. 2; ; ZPO § 840 Abs. 1 Ziff. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 428; ZPO § 845
    Auswirkung der Vorpfändung gegenüber einem Oder-Konto-Mitinhaber auf die Dispositionsmöglichkeiten des anderen Kontoinhabers

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 580
  • FamRZ 2003, 1943
  • WM 2001, 1148
  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 116
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.01.1985 - IX ZR 65/84

    Pfändung von Ansprüchen aus Girovertrag: Pfändbarkeit der Ansprüche des

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00
    Das Verhältnis der Mitinhaber zur kontoführenden Bank wird von der herrschenden Meinung (vgl. nur die Nachweise bei: Staudinger, Hopt/Mühlbert, 12. Aufl., Vorbemerkung 148 vor §§ 607 ff.; Wagner, Pfändung der Deckungsgrundlage - ungeklärte Fragen bei der Zwangsvollstreckung in Girokonten, ZIP 1985, 849 ff., 855; BGHZ 93, 315 ff., 320) rechtlich als modifizierte Gesamtgläubigerschaft bewertet, modifiziert, weil der Schuldner entgegen dem Leitbild des § 428 Satz 1 BGB nicht "nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger (zu) leisten" berechtigt, vielmehr verpflichtet ist, an den Gesamtgläubiger zu leisten, der Zahlung verlangt (Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., Rdz. 3 zu § 428; Wagner, a.a.O.; Gernhuber, Oder-Konten von Ehegatten, WM 1997, 645 ff., 645).

    Die vorliegende Fallgestaltung betrifft weder die vom BGH mit Urteil vom 24.01.1985 (BGHZ 93, 315 ff., 321) offengelassene Frage, noch haben sich bislang Rechtsprechung und Literatur mit den etwaigen Auswirkungen einer Vorpfändung auf die Befugnis des Mitinhabers eines Oder-Kontos, über die (auch) ihm zustehende Auszahlungsforderung zu verfügen, argumentativ auseinandergesetzt.

  • OLG Stuttgart, 20.12.1995 - 9 U 199/95

    Wiedererteilung einer Gutschrift auf ein Girokonto; Pfändung eines Kontoguthabens

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00
    Wirksamkeit der Verfügung eines Mitinhabers eines Oder-Kontos über eine (auch) ihm zustehende Auszahlungsforderung gegen die Bank trotz einer die Auszahlungsforderung des anderen Kontomitinhabers betreffenden Vorpfändung gemäß § 845 ZPO (Abweichung von: OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.1995, InVO 1999, 150 ff., 152).

    Soweit das Landgericht wie auch die von diesem in Bezug genommene Entscheidung des OLG Stuttgart vom 20.12.1995 (InVo 1999, 150 ff., 152) die Auffassung vertreten, die Wirkungen von Pfändung und Überweisung seien in Folge der von der Klägerin auch hier erwirkten Vorpfändung gem. § 845 ZPO bereits mit Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes am 21.5.1999 eingetreten, lässt dies unberücksichtigt, dass der Vorpfändung gem. § 845 Abs. 2 Satz 1 ZPO lediglich die Wirkung eines Arrestes i.S.v. § 930 ZPO zukommt.

  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80

    Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00
    Grundsätzlich kann zwar der Gläubiger, der mangels Auskunftserteilung (so: BGHZ 79, 275 ff.) oder auf der Grundlage einer falschen bzw. unvollständigen Auskunft (so: BGH NJW 1987, 64 f.) des Drittschuldners gegen diesen eine unbegründete Zahlungsklage erhoben hat, zu einer Klage auf Feststellung der Haftung des Drittschuldners für den aus der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung entstandenen Schaden übergehen.
  • BGH, 25.09.1986 - IX ZR 46/86

    Umfang der Haftung des Drittschuldners bei nicht abgegebener

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00
    Grundsätzlich kann zwar der Gläubiger, der mangels Auskunftserteilung (so: BGHZ 79, 275 ff.) oder auf der Grundlage einer falschen bzw. unvollständigen Auskunft (so: BGH NJW 1987, 64 f.) des Drittschuldners gegen diesen eine unbegründete Zahlungsklage erhoben hat, zu einer Klage auf Feststellung der Haftung des Drittschuldners für den aus der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung entstandenen Schaden übergehen.
  • OLG Hamm, 11.05.1987 - 8 U 49/87
    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00
    Anspruchsvoraussetzung ist daher immer, dass sich der sich aus der vergeblichen Prozessführung ergebende Schaden als Folge der unrichtigen oder unterbliebenen Auskunft darstellt (OLG Hamm, MDR 1987, 770).
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 251/91

    Keine Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00
    Der Senat hat daher auch von einer Zustellung des genannten Schriftsatzes an die Beklagte abgesehen, weil die Einreichung einer Klageänderung und/oder -erweiterung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung - in zweiter Instanz - die Wiedereröffnung der Verhandlung nicht rechtfertigt und die geänderten Anträge daher im Falle der Zustellung als unzulässig abzuweisen gewesen wären (vgl. auch: BGH, Urteil vom 19.04.2000, Az.: XII ZR 334/97 - Unzulässigkeit einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung erhobenen Widerklage; BGH, Beschluss vom 12.05.1992, NJW-RR 1992, 1085 - Abweisung einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung erhobenen Widerklage ohne mündliche Verhandlung als unzulässig).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 334/97

    Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00
    Der Senat hat daher auch von einer Zustellung des genannten Schriftsatzes an die Beklagte abgesehen, weil die Einreichung einer Klageänderung und/oder -erweiterung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung - in zweiter Instanz - die Wiedereröffnung der Verhandlung nicht rechtfertigt und die geänderten Anträge daher im Falle der Zustellung als unzulässig abzuweisen gewesen wären (vgl. auch: BGH, Urteil vom 19.04.2000, Az.: XII ZR 334/97 - Unzulässigkeit einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung erhobenen Widerklage; BGH, Beschluss vom 12.05.1992, NJW-RR 1992, 1085 - Abweisung einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung erhobenen Widerklage ohne mündliche Verhandlung als unzulässig).
  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76

    Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00
    In Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (BGHZ 69, 328 ff.) ist auch der Senat der Auffassung, dass die Drittschuldnererklärung im Sinne von § 840 Abs. 1 ZPO nicht als Zahlungsversprechen, als konstitutives oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis (§§ 780, 781 BGB) zu werten ist, sondern als rein tatsächliche Auskunft.
  • OLG München, 04.02.1981 - 7 U 3098/80
    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00
    Letzterer stellt zwar kein Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne von § 296a ZPO dar, er ist aber nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung gleichwohl unbeachtlich (Stein/Jonas-Leipold, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., Bd. 3, Rdz. 15 zu § 296a; Hans. OLG, MDR 1995, 526; OLG München, MDR 1981, 502 f., 503).
  • BGH, 20.03.2018 - XI ZR 30/16

    Schuldenbefreiende Leistung an den die Leistung fordernden Gesamtgläubiger durch

    Dieses Wahlrecht wird in dem Kontovertrag verkehrstypisch dahingehend abbedungen (§ 157 BGB), dass das Kreditinstitut nur an denjenigen leisten kann, der die Leistung fordert (OLG Nürnberg, NJW 1961, 510, 511; KG, WM 1976, 65, 67; OLG Dresden, WM 2001, 1148, 1149; LG Frankfurt am Main, WM 2004, 1282, 1283; Grundmann in Großkomm. HGB, 5. Aufl., Bankvertragsrecht Zweiter Teil Rn. 197; Hadding/Häuser in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 35 Rn. 7; Hüffer/van Look, Rechtsfragen zum Bankkonto, 4. Aufl., Rn. 151; MünchKomm-HGB/Hadding/Häuser, 3. Aufl., ZahlungsV Rn. A 101; Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 428 Rn. 3; PWW/Müller, BGB, 12. Aufl., § 428 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2001 - 7 U 102/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3237
OLG Köln, 18.01.2001 - 7 U 102/00 (https://dejure.org/2001,3237)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2001 - 7 U 102/00 (https://dejure.org/2001,3237)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 7 U 102/00 (https://dejure.org/2001,3237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Bank- und Kreditsicherungsrecht; Bereicherungsausgleich im Fall der Leistung kraft Anweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1301
  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 349/85

    Provision des Modekontors - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, fehlende Anweisung, §

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2001 - 7 U 102/00
    Nach der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen und vom Senat geteilten Ansicht vollzieht sich der Bereicherungsausgleich im Falle der Leistung kraft Anweisung grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Leistungsverhältnisses (vgl. etwa BGH NJW 1987, 185, 186 m.w.N.).

    Es bleibt deshalb dabei, dass der Bereichungsausgleich im Verhältnis zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfänger stattfindet, es sei denn, letzterer hat die irrtümlich fehlerhafte Ausführung der Anweisung erkannt (BGH NJW 1987, 185, 186 für den Fall der Überweisung des 10fachen Betrages der angewiesenen Summe).

  • BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89

    Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2001 - 7 U 102/00
    Richtig ist allerdings, dass, wenn eine wirksame Anweisung fehlt und der Angewiesene auf Grund der vermeintlichen Anweisung an den vermeintlichen Anweisungsempfänger zahlt, diese Zahlung dem Anweisenden nicht zuzurechnen ist mit der Folge, dass es an einer Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger fehlt (BGH NJW 1990, 3194, 3195 für den Fall der Anweisung eines Geschäftsunfähigen - der Fall fehlender Anweisung kann nicht anders behandelt werden).
  • BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87

    Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2001 - 7 U 102/00
    Ab Laufzeitende des Kredits am 30.8.1994 stand dem Beklagten jedoch der vertraglich geschuldete Darlehenszins nicht mehr zu, sondern allein ein Anspruch auf Ersatz seines Verzugsschadens nach § 286 BGB (vgl. BGH NJW 1988, 1967 (1968)).
  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 371/07

    Rückabwicklung einer irrtümlichen Zuvielüberweisung

    b) Die Ansicht des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (aaO), dass der Überweisungsbank bei weisungswidriger Zuvielüberweisung und Gutgläubigkeit des Überweisungsempfängers kein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen diesen zusteht, sondern der im Deckungsverhältnis aufgetretene Fehler in diesem Verhältnis bereicherungsrechtlich bereinigt werden muss, hat von einem Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur Gefolgschaft gefunden (Baumbach/Hopt, HGB 33. Aufl. (7) BankGesch C/19; Palandt/Sprau, BGB 67. Aufl. § 812 Rdn. 52; Schimansky in: Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl. Bd. I § 50 Rdn. 19; Hadding WuB I D 1. Überweisungsverkehr 1.87; Nobbe aaO S. 26 f.; vgl. ferner OLG Hamm NJW-RR 1987, 882; OLG Köln OLGR 2001, 387).
  • AG Bonn, 31.01.2007 - 13 C 308/06

    Zuvielüberweisung an gutgläubigen Zahlungsempfänger durch Bank

    b) Die Ansicht des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (aaO), dass der Überweisungsbank bei weisungswidriger Zuvielüberweisung und Gutgläubigkeit des Überweisungsempfängers kein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen diesen zusteht, sondern der im Deckungsverhältnis aufgetretene Fehler in diesem Verhältnis bereicherungsrechtlich bereinigt werden muss, hat von einem Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur Gefolgschaft gefunden (Baumbach/Hopt, HGB 33. Aufl. (7) BankGesch C/19; Palandt/Sprau, BGB 67. Aufl. § 812 Rdn. 52; Schimansky in: Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl. Bd. I § 50 Rdn. 19; Hadding WuB I D 1. Überweisungsverkehr 1.87; Nobbe aaO S. 26 f.; vgl. ferner OLG Hamm NJW-RR 1987, 882; OLG Köln OLGR 2001, 387).
  • OLG Köln, 28.08.2002 - 13 U 205/01
    Scheiden somit unmittelbare Bereicherungsansprüche der Klägerin gegen die Beklagte aus, kann offengelassen werden, ob der Klägerin bereits aufgrund der Äußerungen der Beklagten im Rahmen ihrer Anhörung vor dem Landgericht am 04.07.2001 der Beweis gelungen ist, dass die Beklagte nicht nur erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Wertpapierübertragung, sondern sogar positive Kenntnis davon hatte, dass es sich um eine irrtümliche, nicht für sie bestimmte Zuwendung handelte (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.1986 - VII ZR 349/85 - NJW 1987, 185, 186; OLG Dresden, Urteil vom 27.08.1998 - 7 U 1648/98 - BB 1998, 2229; OLG Köln, Urteil vom 18.01.2001 - 7 U 102/00 - OLGR 2001, 387).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6099
OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01 (https://dejure.org/2001,6099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2001 - 20 U 34/01 (https://dejure.org/2001,6099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 20 U 34/01 (https://dejure.org/2001,6099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bildmarke; Mercedes; Mercedes-Benz; Dreizackstern im Ring; Berühmte Marke; Zeichenverwendung in Geschäftspapieren; Werbung; Benutzungsrecht; Werbehinweisrecht des Wiederverkäufers; Zeichenrechtsverbrauch ; Berühmtes Unternehmenskennzeichen; Werbehinweisrecht des Händlers

  • Judicialis

    MarkenG § ... 14; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 24; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 5; ; MarkenG § 24 Abs. 2; ; MarkenG § 23 Nr. 3; ; MarkenG § 24 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Werbung für EG-Neufahrzeuge mit den Wort- und Bildmarken der Hersteller

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 123 (Ls.)
  • GRUR-RR 2001, 299
  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 116
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
    Das Ankündigungsrecht des Händlers ist auch nach dem neuen harmonisierten Markenrecht grundsätzlich anzuerkennen (EuGH GRUR Int. 1998, 140 - Dior/Evora).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestimmen sich die Grenzen des Ankündigungsrechts nach dem Ergebnis einer Abwägung zwischen dem "berechtigten Interesse des Markeninhabers daran, gegen Wiederverkäufer geschützt zu sein, die seine Marke zu Werbezwecken in einer Weise benutzen, die den Ruf der Marke schädigen könnte," und dem "Interesse des Wiederverkäufers, die betreffenden Waren unter der Verwendung der für seine Branche üblichen Werbeform weiterverkaufen zu können" (EuGH GRUR Int. 1998, 140 - Dior/Evora).

  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 39/85

    "Ankündigungsrecht I"; Umfang des Ankündigungsrechts eines Warenzeicheninhabers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
    Durch das Inverkehrbringen der Ware kann sich schon nach herkömmlicher Auffassung nicht nur das Erstvertriebsrecht des Zeicheninhabers, sondern auch sein Ankündigungsrecht verbrauchen (BGH GRUR 1987, 707 und 823 - Ankündigungsrecht I und II).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
    Der Europäische Gerichtshof legt Artikel 7 der Markenrechtsrichtlinie (Erste Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG), Abl. L 40, S. 1), der die Zeichenerschöpfung regelt und in § 24 MarkenG umgesetzt ist, gerade "im Lichte der Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr, insbesondere des Artikels 36 (jetzt: 30)," (GRUR Int. 1996, 1144 - Bristol-Myers Squibb) aus.
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
    Was nach diesen aus dem Wesen des Zeichenrechts hergeleiteten herkömmlichen Kriterien zu gelten hat und was "berechtigte Gründe" nach § 24 Abs. 2 MarkenG sind, aus denen sich der Inhaber einer Benutzung des Zeichens in einem Werbehinweis widersetzen kann, ist vor allem im Lichte dessen zu bestimmen, was der Europäische Gerichtshof im Urteil "BMW (GRUR Int. 1999, 438) in Auslegung von Artikel 7 der Markenrechtsrichtlinie gerade zum Ankündigungsrecht hinsichtlich Kraftfahrzeugen ausgeführt hat.
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00

    "Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke

    Denn der ungebundene Wiederverkäufer ist nicht auf die Verwendung der Wortmarke beschränkt (vgl. BGH GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi; OLG Naumburg GRUR-RR 2001, 297, 298 - Mitsubishi; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 299, 300 - Mercedes-Stern; Ströbele/Hacker aaO § 24 Rdn. 60; v. Schultz/Stuckel, Markenrecht, § 24 Rdn. 37).
  • OLG München, 13.02.2003 - 29 U 3639/02

    Zur Notwendigkeit der Benutzung einer Marke oder geschäftlichen

    Ebenso kann dem als Anlage HHW 17 vorgelegten Urteil des OLG Düsseldorf vom 5.7.2001 - 20 U 34/01 (S. 11), das sich mit dem Werbehinweisrecht des Kfz-Händlers befasst (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 7.11.2002 -1 ZR 202/00 - Mitsubishi ; OLG Karlsruhe Mitt. 2002, 366, 367 f), nicht das von der Klägerin vertretene Verständnis der Schrankenbestimmung, wonach als notwendig, um auf die Verwendung der Zubehörteile hinzuweisen, nur eine solche Benutzung angesehen werden könne, die unbedingt erforderlich sei, entnommen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 4 U 160/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5022
OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 4 U 160/99 (https://dejure.org/2000,5022)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2000 - 4 U 160/99 (https://dejure.org/2000,5022)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 4 U 160/99 (https://dejure.org/2000,5022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung; Minderjähriger Fahrer; Versicherungsschutz; Fehlender Führerschein; Invaliditätsleistungen; Leistungsverpflichtung

  • Judicialis

    AUB 61 § 3 (2)

  • VersR (via Owlit)

    AUB 61 § 3 Nr. 2
    Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Unfalls infolge vorsätzlicher Ausführung eines Vergehens

  • rechtsportal.de

    AUB 61 § 3 (2)
    Leistungsfreiheit des Unfallversicherers bei unberechtigter Benutzung eines Fahrzeugs durch Minderjährige

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 361
  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 176/89

    Risikoausschluß in der BB-ZU wegen unerlaubten Umgangs mit Schußwaffen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 4 U 160/99
    Der Unfall war auch im einen wie dem anderen Fall adäquate Folge (vgl. BGH NVersZ 1999, 27) der vorgenannten Straftaten und noch Ausfluß des Gefahrenbereichs der Verwirklichung dieser Tagen (vgl. zum letzteren BGH VersR 1990, 1268), selbst wenn A mit Fortsetzung der Fahrt über den gemeinsamen Tatplan und den vom Sohn des Klägers vorsätzlich unterstützter.
  • BGH, 23.09.1998 - IV ZR 1/98

    Umfang des Risikoausschlusses wegen Straftaten in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 4 U 160/99
    Der Unfall war auch im einen wie dem anderen Fall adäquate Folge (vgl. BGH NVersZ 1999, 27) der vorgenannten Straftaten und noch Ausfluß des Gefahrenbereichs der Verwirklichung dieser Tagen (vgl. zum letzteren BGH VersR 1990, 1268), selbst wenn A mit Fortsetzung der Fahrt über den gemeinsamen Tatplan und den vom Sohn des Klägers vorsätzlich unterstützter.
  • OLG Celle, 19.02.1998 - 8 U 171/96

    Mitfahrt in einem gestohlenen Pkw nach einem Einbruchdiebstahl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 4 U 160/99
    Hier war auch - anders als im vom OLG Celle (VersR 1999, 1403) entschiedenen Fall - die inhaltliche und zeitliche Verknüpfung zwischen zurechenbarer Straftat und Unfallereignis nicht derart, daß die kausale Verknüpfung bei wertender Betrachtung als nicht mehr relevant anzusehen wäre.
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 622/04

    Aufteilung des Schadens zwischen Fahrer und Halter eines Unfallfahrzeugs; Haftung

    Die "Schwarzfahrt" des Beklagten liefert dann, wenn sie zugleich eine strafbare Handlung darstellt (§ 2 Abs. 2 Satz 3 AKB n.F., § 5 Abs. 3 Satz 2 KfzPflVV , § 248b StGB ), zugleich einen Grund für die vollständige Entziehung des Versicherungsschutzes (§ 2b Abs. 1 Buchstabe b, Abs. 2 Satz 3 AKB n.F.) und die Annahme der gänzlichen Leistungsfreiheit der Klägerin gegenüber dem Beklagten als mitversichertem Fahrer des Unfallfahrzeugs (vgl. OLG Düsseldorf OLG-Report Düsseldorf 2001, 116 f.; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, § 2b AKB Rn. 52).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

    (3) Nach diesen Maßstäben hat die Beklagte die Voraussetzungen der vorsätzlichen Begehung einer Straftat, auch in der Form der Teilnahme - was genügen würde (OLG Düsseldorf, das VersR 2001, 361) - nicht schlüssig dargetan und nicht bewiesen.
  • OLG Celle, 22.04.2004 - Not 8/04

    Verfahren zur Bestellung eines Notars; Konkurrentenklage eines Mitbewerbers;

    Dies betrifft etwa den vom Antragsteller geführten Prozess vor dem Landgericht Lüneburg und später dem Oberlandesgericht Celle sowie dem Bundesgerichtshof, der die Sicherstellung der Kosten der Gegenseite eines Gerichtsverfahrens durch den Konkursverwalter zum Gegenstand hatte - § 204 KO - (S. 9 des Antragsschriftsatzes vom 11. März 2004) sowie das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle - 4 U 160/99 , das die Nichtigkeit von Erschließungsverträgen betraf, wenn auf Gebühren verzichtet wird, und der schließlich vor dem Oberverwaltungsgericht ausgetragene Prozess über die Unwirksamkeit des Verzichts auf den Gemeindeanteil in einem Erschließungsvertrag durch den Erschließungsunternehmer (S. 11 des Schriftsatzes vom 11. März 2004).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.05.2001 - 3 U 260/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9827
OLG Hamburg, 10.05.2001 - 3 U 260/00 (https://dejure.org/2001,9827)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2001 - 3 U 260/00 (https://dejure.org/2001,9827)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 3 U 260/00 (https://dejure.org/2001,9827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwechslungsgefahr; Zeitschrift; Marke; Unlauterer Wettbewerb; Stern; Ähnlichkeit

  • Judicialis

    MarkenG § 5; ; MarkenG § 15

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 5 § 15
    Zeitschriftentitel - Verwechslungsfähigkeit - "Star"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2001, 398
  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 50/97

    FACTS; Verwechslungsgefahr bei identischem Titel von Druckschriften

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2001 - 3 U 260/00
    Das Landgericht hat unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 2000, 504, 505 Facts; GRUR 2000, 70, 72 f. - Szene; GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine) angenommen, bei bekannten Periodika schließe der Verkehr aus dem Titel auf die betriebliche Herkunft und folgere aus der Ähnlichkeit in der Verwendung der Titel, der Herausgeber des "Stern" bringe auch die Boulevardzeitung "Star" heraus oder jedenfalls gebe es enge Beziehungen zueinander, so daß die Gefahr von Verwechslungen bestehe.
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2001 - 3 U 260/00
    Das Landgericht hat unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 2000, 504, 505 Facts; GRUR 2000, 70, 72 f. - Szene; GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine) angenommen, bei bekannten Periodika schließe der Verkehr aus dem Titel auf die betriebliche Herkunft und folgere aus der Ähnlichkeit in der Verwendung der Titel, der Herausgeber des "Stern" bringe auch die Boulevardzeitung "Star" heraus oder jedenfalls gebe es enge Beziehungen zueinander, so daß die Gefahr von Verwechslungen bestehe.
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2001 - 3 U 260/00
    Das Landgericht hat unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 2000, 504, 505 Facts; GRUR 2000, 70, 72 f. - Szene; GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine) angenommen, bei bekannten Periodika schließe der Verkehr aus dem Titel auf die betriebliche Herkunft und folgere aus der Ähnlichkeit in der Verwendung der Titel, der Herausgeber des "Stern" bringe auch die Boulevardzeitung "Star" heraus oder jedenfalls gebe es enge Beziehungen zueinander, so daß die Gefahr von Verwechslungen bestehe.
  • OLG Hamburg, 26.03.1992 - 3 U 274/91

    Verwechslungsfähigkeit der Programmzeitschrift-Titel "TV Spielfilm" und

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2001 - 3 U 260/00
    Deshalb ist aus der Entscheidung des Senates (WRP 1993, 115) zu den Titeln "TV Spielfilm" und "TV Movie", wo der verteidigte Titel wegen des beschreibenden Anklangs einen engen Schutzbereich hatte und bei weitem nicht den Bekanntheitsgrad des "Stern" erreichte, nichts herzuleiten.
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