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   OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00   

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https://dejure.org/2000,4370
OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00 (https://dejure.org/2000,4370)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.10.2000 - 5 U 8/00 (https://dejure.org/2000,4370)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 5 U 8/00 (https://dejure.org/2000,4370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltshaftung; Arzthaftung ; Krankenhaus; Aufklärungspflicht; Methode; Rechtsanwalt; Geschäftsbesorgungsvertrag; Schädiger; Schaden

  • Judicialis

    ZPO § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozessrecht: Unbezifferter Klageantrag bei Geltendmachung eines Sekundärschadens - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Gynäkologie/Geburtshilfe - Schadensersatz und Schmerzensgeld im Wege des Sekundärschadensersatzes: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Zweibrücken 2001, 175
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
    Angesichts dessen braucht auf die Rechtzeitigkeit der Aufklärung insbesondere in einer Entbindungssituation nicht eingegangen zu werden (siehe hierzu BGH, BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 74 und dazu allerdings kritisch Franzki, MedR 1994, 171, 177).
  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 374/97

    Einstandspflicht des zusammen mit anderen kausal gewordenen Schädigers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
    Allerdings steht die Mitursächlichkeit haftungsrechtlich einer Alleinursächlichkeit gleich (BGH, Urteile vom 27. Juni 2000, VI ZR 201/99 und vom 26. Januar 1999, VI ZR 374/97).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
    Es genügt vielmehr, dass ernsthafte Stimmen in der medizinischen Wissenschaft auf bestimmte, mit einer Behandlung verbundene Gefahren hinweisen (BGH, BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 98).
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
    Ist ein Schaden durch zwei aufeinanderfolgende Ereignisse mit unterschiedlichen Zurechnungszusammenhängen eingetreten, die qualitativ näher bestimmbare Schäden ausgelöst haben, und lassen sich Beweisschwierigkeiten zum Umfang des jeweils verursachten Schadens nicht mit § 830 BGB überwinden, wenn feststeht, dass die Handlung des Verursachers des zweiten Kausalverlaufs - wegen des bereits eingetretenen Vorschadens - nicht geeignet war, den Gesamtschaden herbeizuführen, ist dieser quantitativ durch gerichtliche Schadensschätzung gemäß § 254 BGB und § 287 ZPO zu zerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 354/95 - mwNw; zur Beweislast bei der Möglichkeit einer Vorschädigung BGH, Urteil vom 16. Mai 2000, VI ZR 321/98; OLG Hamm, Urteil vom 7. Juni 1995 - 3 U 248/94 - n.v.; KG in Juris dokumentiert zu 12 U 2629/92; Staudinger-Schäfer, BGB, 12. Auflage, § 830, Rdn. 35).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
    Hiervon ausgehen zu dürfen setzt voraus, dass die Ärzte damals nicht nur auf den Vorteil der Ausschwemmung hingewiesen hätten, sondern auch auf das - angesichts der bei Verwirklichung drohenden schweren Folgen - aufklärungsbedürftige Risiko hingewiesen habe(zur Rspr., dass das spezifische Risiko und dessen Eignung für eine besondere Belastung der Lebensführung maßgeblich siehe z.B. BGH, VersR 1994, 104; BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 96).
  • BGH, 16.04.1991 - VI ZR 176/90

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
    Er muss nur einsichtig machen, dass ihn die vollständige Aufklärung über das Für und Wider - hier der Infusion - ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er der Maßnahme zustimmen solle oder nicht (vgl. in std. Rspr. BGH, VersR 1990, 1238; BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 57).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
    Ist ein Schaden durch zwei aufeinanderfolgende Ereignisse mit unterschiedlichen Zurechnungszusammenhängen eingetreten, die qualitativ näher bestimmbare Schäden ausgelöst haben, und lassen sich Beweisschwierigkeiten zum Umfang des jeweils verursachten Schadens nicht mit § 830 BGB überwinden, wenn feststeht, dass die Handlung des Verursachers des zweiten Kausalverlaufs - wegen des bereits eingetretenen Vorschadens - nicht geeignet war, den Gesamtschaden herbeizuführen, ist dieser quantitativ durch gerichtliche Schadensschätzung gemäß § 254 BGB und § 287 ZPO zu zerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 354/95 - mwNw; zur Beweislast bei der Möglichkeit einer Vorschädigung BGH, Urteil vom 16. Mai 2000, VI ZR 321/98; OLG Hamm, Urteil vom 7. Juni 1995 - 3 U 248/94 - n.v.; KG in Juris dokumentiert zu 12 U 2629/92; Staudinger-Schäfer, BGB, 12. Auflage, § 830, Rdn. 35).
  • OLG Hamm, 07.06.1995 - 3 U 248/94

    Arzt; Nachweis; Behandlungsfehler; Klage; Aufwendungen; Fehlerumfang

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
    Ist ein Schaden durch zwei aufeinanderfolgende Ereignisse mit unterschiedlichen Zurechnungszusammenhängen eingetreten, die qualitativ näher bestimmbare Schäden ausgelöst haben, und lassen sich Beweisschwierigkeiten zum Umfang des jeweils verursachten Schadens nicht mit § 830 BGB überwinden, wenn feststeht, dass die Handlung des Verursachers des zweiten Kausalverlaufs - wegen des bereits eingetretenen Vorschadens - nicht geeignet war, den Gesamtschaden herbeizuführen, ist dieser quantitativ durch gerichtliche Schadensschätzung gemäß § 254 BGB und § 287 ZPO zu zerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 354/95 - mwNw; zur Beweislast bei der Möglichkeit einer Vorschädigung BGH, Urteil vom 16. Mai 2000, VI ZR 321/98; OLG Hamm, Urteil vom 7. Juni 1995 - 3 U 248/94 - n.v.; KG in Juris dokumentiert zu 12 U 2629/92; Staudinger-Schäfer, BGB, 12. Auflage, § 830, Rdn. 35).
  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
    Er muss nur einsichtig machen, dass ihn die vollständige Aufklärung über das Für und Wider - hier der Infusion - ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er der Maßnahme zustimmen solle oder nicht (vgl. in std. Rspr. BGH, VersR 1990, 1238; BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 57).
  • BGH, 14.04.1981 - VI ZR 39/80

    Berücksichtigung einer eingetretenen Verletzungsfolge bei einer wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
    Zweifel, ob eine Einwilligung mutmaßlich erteilt worden wäre, gehen zu Lasten der Arztseite (vgl. BGH, VersR 1981, 677).
  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92

    Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99

    Mitursächlichkeit eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • KG, 29.04.1993 - 12 U 2629/92

    Zur Haftung für einen Motorradsturz und zur Schätzung der Schadenshöhe bei

  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 106/82

    Aufklärungspflicht des Arztes über in der Erprobung befindliche diagnostische

  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

  • OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05

    Anwaltshaftung: Schadensersatz wegen anwaltlicher Vertretungsmängel im

    Die für den Vorprozess geltenden Regeln über die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, insbesondere im Arzthaftungsprozess, sind allerdings grundsätzlich auch im nachfolgenden Verfahren über die Anwaltshaftung zu beachten (vgl. PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2001, 175 ff.).
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