Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsanwaltshaftung; Arzthaftung ; Krankenhaus; Aufklärungspflicht; Methode; Rechtsanwalt; Geschäftsbesorgungsvertrag; Schädiger; Schaden
- Judicialis
ZPO § 253
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilprozessrecht: Unbezifferter Klageantrag bei Geltendmachung eines Sekundärschadens - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Gynäkologie/Geburtshilfe - Schadensersatz und Schmerzensgeld im Wege des Sekundärschadensersatzes: ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeber-arzthaftung.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 27.03.2000 - 4 O 801/97
- OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Papierfundstellen
- OLG-Report Zweibrücken 2001, 175
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91
Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Angesichts dessen braucht auf die Rechtzeitigkeit der Aufklärung insbesondere in einer Entbindungssituation nicht eingegangen zu werden (siehe hierzu BGH, BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 74 und dazu allerdings kritisch Franzki, MedR 1994, 171, 177). - BGH, 26.01.1999 - VI ZR 374/97
Einstandspflicht des zusammen mit anderen kausal gewordenen Schädigers
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Allerdings steht die Mitursächlichkeit haftungsrechtlich einer Alleinursächlichkeit gleich (BGH, Urteile vom 27. Juni 2000, VI ZR 201/99 und vom 26. Januar 1999, VI ZR 374/97). - BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Es genügt vielmehr, dass ernsthafte Stimmen in der medizinischen Wissenschaft auf bestimmte, mit einer Behandlung verbundene Gefahren hinweisen (BGH, BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 98).
- BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Ist ein Schaden durch zwei aufeinanderfolgende Ereignisse mit unterschiedlichen Zurechnungszusammenhängen eingetreten, die qualitativ näher bestimmbare Schäden ausgelöst haben, und lassen sich Beweisschwierigkeiten zum Umfang des jeweils verursachten Schadens nicht mit § 830 BGB überwinden, wenn feststeht, dass die Handlung des Verursachers des zweiten Kausalverlaufs - wegen des bereits eingetretenen Vorschadens - nicht geeignet war, den Gesamtschaden herbeizuführen, ist dieser quantitativ durch gerichtliche Schadensschätzung gemäß § 254 BGB und § 287 ZPO zu zerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 354/95 - mwNw; zur Beweislast bei der Möglichkeit einer Vorschädigung BGH, Urteil vom 16. Mai 2000, VI ZR 321/98; OLG Hamm, Urteil vom 7. Juni 1995 - 3 U 248/94 - n.v.; KG in Juris dokumentiert zu 12 U 2629/92;… Staudinger-Schäfer, BGB, 12. Auflage, § 830, Rdn. 35). - BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94
Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Hiervon ausgehen zu dürfen setzt voraus, dass die Ärzte damals nicht nur auf den Vorteil der Ausschwemmung hingewiesen hätten, sondern auch auf das - angesichts der bei Verwirklichung drohenden schweren Folgen - aufklärungsbedürftige Risiko hingewiesen habe(zur Rspr., dass das spezifische Risiko und dessen Eignung für eine besondere Belastung der Lebensführung maßgeblich siehe z.B. BGH, VersR 1994, 104; BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 96). - BGH, 16.04.1991 - VI ZR 176/90
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Er muss nur einsichtig machen, dass ihn die vollständige Aufklärung über das Für und Wider - hier der Infusion - ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er der Maßnahme zustimmen solle oder nicht (vgl. in std. Rspr. BGH, VersR 1990, 1238; BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 57). - BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98
Haftung von Belegärzten
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Ist ein Schaden durch zwei aufeinanderfolgende Ereignisse mit unterschiedlichen Zurechnungszusammenhängen eingetreten, die qualitativ näher bestimmbare Schäden ausgelöst haben, und lassen sich Beweisschwierigkeiten zum Umfang des jeweils verursachten Schadens nicht mit § 830 BGB überwinden, wenn feststeht, dass die Handlung des Verursachers des zweiten Kausalverlaufs - wegen des bereits eingetretenen Vorschadens - nicht geeignet war, den Gesamtschaden herbeizuführen, ist dieser quantitativ durch gerichtliche Schadensschätzung gemäß § 254 BGB und § 287 ZPO zu zerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 354/95 - mwNw; zur Beweislast bei der Möglichkeit einer Vorschädigung BGH, Urteil vom 16. Mai 2000, VI ZR 321/98; OLG Hamm, Urteil vom 7. Juni 1995 - 3 U 248/94 - n.v.; KG in Juris dokumentiert zu 12 U 2629/92;… Staudinger-Schäfer, BGB, 12. Auflage, § 830, Rdn. 35). - OLG Hamm, 07.06.1995 - 3 U 248/94
Arzt; Nachweis; Behandlungsfehler; Klage; Aufwendungen; Fehlerumfang
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Ist ein Schaden durch zwei aufeinanderfolgende Ereignisse mit unterschiedlichen Zurechnungszusammenhängen eingetreten, die qualitativ näher bestimmbare Schäden ausgelöst haben, und lassen sich Beweisschwierigkeiten zum Umfang des jeweils verursachten Schadens nicht mit § 830 BGB überwinden, wenn feststeht, dass die Handlung des Verursachers des zweiten Kausalverlaufs - wegen des bereits eingetretenen Vorschadens - nicht geeignet war, den Gesamtschaden herbeizuführen, ist dieser quantitativ durch gerichtliche Schadensschätzung gemäß § 254 BGB und § 287 ZPO zu zerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 354/95 - mwNw; zur Beweislast bei der Möglichkeit einer Vorschädigung BGH, Urteil vom 16. Mai 2000, VI ZR 321/98; OLG Hamm, Urteil vom 7. Juni 1995 - 3 U 248/94 - n.v.; KG in Juris dokumentiert zu 12 U 2629/92;… Staudinger-Schäfer, BGB, 12. Auflage, § 830, Rdn. 35). - BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89
Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Er muss nur einsichtig machen, dass ihn die vollständige Aufklärung über das Für und Wider - hier der Infusion - ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er der Maßnahme zustimmen solle oder nicht (vgl. in std. Rspr. BGH, VersR 1990, 1238;… BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 57). - BGH, 14.04.1981 - VI ZR 39/80
Berücksichtigung einer eingetretenen Verletzungsfolge bei einer wegen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Zweifel, ob eine Einwilligung mutmaßlich erteilt worden wäre, gehen zu Lasten der Arztseite (vgl. BGH, VersR 1981, 677). - BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92
Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen
- BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99
Mitursächlichkeit eines ärztlichen Behandlungsfehlers
- KG, 29.04.1993 - 12 U 2629/92
Zur Haftung für einen Motorradsturz und zur Schätzung der Schadenshöhe bei …
- BGH, 28.02.1984 - VI ZR 106/82
Aufklärungspflicht des Arztes über in der Erprobung befindliche diagnostische …
- BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07
Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt …
- BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
- OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05
Anwaltshaftung: Schadensersatz wegen anwaltlicher Vertretungsmängel im …
Die für den Vorprozess geltenden Regeln über die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, insbesondere im Arzthaftungsprozess, sind allerdings grundsätzlich auch im nachfolgenden Verfahren über die Anwaltshaftung zu beachten (vgl. PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2001, 175 ff.).