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Rechtsprechung
   OLG München, 18.03.1997 - 11 W 1029/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10516
OLG München, 18.03.1997 - 11 W 1029/97 (https://dejure.org/1997,10516)
OLG München, Entscheidung vom 18.03.1997 - 11 W 1029/97 (https://dejure.org/1997,10516)
OLG München, Entscheidung vom 18. März 1997 - 11 W 1029/97 (https://dejure.org/1997,10516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 19 Abs. 5
    Nichtgebührenrechtliche Einwendungen - Gebührenteilungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 1 HKO 3009/96
  • OLG München, 18.03.1997 - 11 W 1029/97

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 407
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 14.06.1991 - 14 W 336/91

    Gebührenrechtlicher Einwand; Gesetzliche Vergütung; Abweichende

    Auszug aus OLG München, 18.03.1997 - 11 W 1029/97
    Die Frage, ob die Gebührenteilungsvereinbarung etwa nur intern - zwischen den beteiligten Rechtsanwälten - wirkt, ist Vergütungsfestsetzungsverfahren regelmäßig nicht zu klären (ebenso OLG Koblenz Rpfleger 1992, 84).
  • LAG Köln, 06.09.2007 - 11 Ta 189/07

    Einwendungen gegen Vergütungsfestsetzung außerhalb des Gebührenrechts

    Es müsse lediglich erkennbar sein, dass der Einwand irgendeinen sachlichen Hintergrund habe und nicht offensichtlich unbegründet oder aus der Luft gegriffen oder bewusst rechtsmissbräuchlich geltend gemacht worden sei (LAG Köln, Beschluss vom 14.08.2002 - 7 (10) Ta 129/02; LAG Köln, Beschluss vom 14.10.2004 - 9 Ta 327/04, jeweils zu § 19 BRAGO a.F.; LAG Köln, Beschluss vom 03.07.2007 - 9 Ta 177/07 m.w. Nachw.; ähnlich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2000 - 7 Ta 70/00; OLG München, Beschluss vom 18.03.1997 - 11 W 1029/97; OLG München, Beschluss vom 17.03.1998 - 11 WF 656/98, jeweils zu § 19 BRAGO).

    Denn die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG hat auch dann zu unterbleiben, wenn die Erfolgsaussichten der Einwendungen in materieller Hinsicht wenig erfolgversprechend erscheinen (OLG München, Beschluss vom 18.03.1997 - 11 W 1029/97, zu § 19 BRAGO a.F.) bzw. noch so gering sind (LAG Köln, Beschluss vom 14.10.2004 - 9 Ta 327/04, zu § 19 BRAGO a.F.).

  • VG München, 18.01.2012 - M 15 M 11.5806

    Antrag eines Rechtsanwalts auf Festsetzung der Vergütung; Erinnerung gegen einen

    Zwar wäre die Behauptung einer Vergütungsvereinbarung eine Einwendung, die ihren Grund im Gebührenrecht hat und somit grundsätzlich geeignet wäre, die Kostenfestsetzung auszuschließen (OLG München v. 18.3.1997 Az. 11 W 1029/97 - Juris; VG München v. 13.9.1999 Az. M 6 K 95.4574 - Juris).

    Deshalb kann offen bleiben, ob die Einwendung einer Vergütungsvereinbarung hier schon deshalb unbeachtlich ist, weil sie nicht substantiiert vorgetragen worden ist (so OLG Celle v. 10.9.2008 Az. 2 W 176/08 - Juris; OLG München v. 18.3.1997 Az. 11 W 1029/97 - Juris - und v. 17.3.1998 Az. 11 WF 656/98 - Juris).

  • OLG Brandenburg, 14.06.2021 - 13 WF 93/21

    Anforderungen an die Substantiierung von Einwendungen nicht gebührenrechtlicher

    Allerdings sind die Einwendungen soweit zu substantiieren, dass ein Bezug auf den gegenständlichen Rechtsstreit und ihr nichtgebührenrechtlicher Charakter erkennbar wird (vgl. OLG München Beschl. v. 18.3.1997 - 11 W 1029/97, BeckRS 1997, 2900 Rn. 6, beck-online).
  • VG Regensburg, 19.04.2021 - RN 11 M 21.381

    Berufungszulassung, Erinnerung, Frist, Festsetzung, Entscheidungsdatum,

    Die Einwendung muss aber auf die Besonderheiten des konkreten Falls bezogen sein (vgl. OLG München, B. v. 18.03.1997 Az. 11 W 1029/97).
  • LAG Nürnberg, 17.09.2015 - 5 Ta 95/15

    Rechtsanwalt - Vergütung - Unterbevollmächtigter - Vergütungsvereinbarung

    Die Behauptung einer Vergütungsvereinbarung ist eine Einwendung, die einen Grund im Gebührenrecht hat und somit grundsätzlich geeignet wäre, die Kostenfestsetzung auszuschließen (vgl. OLG München vom 18.03.1997, Aktenzeichen: 11 W 1029/97 in juris oder Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 21. Auflage, § 11 Rn. 135).
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.11.1996 - 15 W 2800/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9671
OLG München, 05.11.1996 - 15 W 2800/96 (https://dejure.org/1996,9671)
OLG München, Entscheidung vom 05.11.1996 - 15 W 2800/96 (https://dejure.org/1996,9671)
OLG München, Entscheidung vom 05. November 1996 - 15 W 2800/96 (https://dejure.org/1996,9671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Unterlassung eines Überbaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 24 O 1706/93
  • OLG München, 05.11.1996 - 15 W 2800/96
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14

    Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!

    Die Wertminderung ist somit hier nach dem Wert der überbauten Fläche zu bestimmen ( BGH , Beschluss vom 08.03.2012, Az.: V ZB 247/11, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seiten 683 f.; BGH , Beschluss vom 19.05.2011, Az.: V ZB 250/10, u.a. in: Grundeigentum 2011, Seite 1017; BGH , Beschluss vom 10.12.2009, Az.: V ZB 115/09, u.a. in: Grundeigentum 2010, Seite 265; BGH , Beschluss vom 16.11.2006, Az.: V ZR 97/06, u.a. in: NZM 2007, Seite 300; BGH , Beschluss vom 23.01.1986, Az.: V ZR 119/85, u.a. in: NJW-RR 1986, Seite 737; OLG München , Beschluss vom 05.11.1996, Az.: 15 W 2800/96, u.a. in: OLG-Report 1997, Seite 140; LG Potsdam , Beschlüsse vom 07.09.2016 und vom 10.10.2016, Az.: 7 S 118/16; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 04.05.2016, Az.: 31 C 170/14 ), da eine darüber hinaus bestehende konkrete Nutzungsbeeinträchtigung vom Kläger nicht dargelegt wurde und auch sonst nicht ersichtlich ist.
  • BGH, 16.11.2006 - V ZR 97/06

    Rechtsmittelbeschwer und Streitwert einer Klage auf Beseitigung eines Überbaus

    Die Beschwer der Kläger aus der Abweisung ihrer Klage auf Beseitigung des Überbaus ist gem. § 3 ZPO nach dem Wertverlust zu bemessen, den das Grundstück durch den Überbau erleidet (Senat, Beschl. v. 23. Januar 1986, V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737; OLGR Hamm 1995, 267; OLGR München 1997, 140).

    Der Wertverlust eines Grundstücks durch den Überbau des Nachbarn ist dann mit dem Wert der überbauten Fläche anzusetzen, wenn nichts dafür vorgetragen wird oder zu erkennen ist, dass auch die Nutzung der nicht überbauten Fläche beeinträchtigt worden ist (OLGR München 1997, 140).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 11 E 669/00

    Streitwert für die begehrte Beseitigung eines Abwasserkanals

    vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 9. März 1995 - 5 U 66/94 -, OLGR Hamm 1995, 267; OLG München, Beschluss vom 5. November 1996 - 15 W 2800/96 -, OLGR München 1997, 140.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 7 U 90/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10531
OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 7 U 90/96 (https://dejure.org/1997,10531)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.1997 - 7 U 90/96 (https://dejure.org/1997,10531)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - 7 U 90/96 (https://dejure.org/1997,10531)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerhaftung bei fehlerhafter Formulierung eines Staffelmietvertrages? (IBR 1998, 172)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1280
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 09.11.2017 - 24 U 53/17

    Pflichten des Maklers bei Vermittlung des Abschlusses eines Wohnraummietvertrages

    Die rechtsgeschäftliche Beziehung zwischen dem Makler und seinem Auftraggeber erschöpft sich jedoch im Allgemeinen im Abschluss eines Maklervertrags (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1280).
  • OLG Dresden, 27.09.2000 - 8 U 14/00

    Sittenwidrigkeit; Maklerprovision; Gerichtsstandsvereinbarung

    Eine rechtliche Beratung gehört grundsätzlich nicht zu den Pflichten des Maklers (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1280) und ist erst recht kein notwendiger Bestandteil der Nachweisleistung.
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