Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.03.1998 - 8 U 1935/97   

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https://dejure.org/1998,3371
OLG Nürnberg, 26.03.1998 - 8 U 1935/97 (https://dejure.org/1998,3371)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.03.1998 - 8 U 1935/97 (https://dejure.org/1998,3371)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. März 1998 - 8 U 1935/97 (https://dejure.org/1998,3371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Auskünfte des Versicherungsvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB/BUZ §§ 1 2
    Ausschluß der Verweisung auf einen vergleichbaren Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 4 W 32/97

    Vertrauensschutz eines Versicherungsnehmers hinsichtlich der Auskünfte eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.03.1998 - 8 U 1935/97
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann wird der Versicherungsvertrag im Sinn der dem Versicherungsnehmer günstigen Aufklärung begründet bzw. umgestaltet (vgl. OLG Köln VersR 95, 157; OLG Düsseldorf VersR 98, 236, RUS 97, 485, Römer/Langheid, Kommentar zum VVG , Rz 18 zu § 43 VVG ).

    In der Rechtsprechung wird ein Eigenverschulden des Versicherungsnehmers in der Regel dann angenommen, wenn die Erklärungen des Versicherungsagenten den in schriftlicher Form vorliegenden klaren Versicherungsbedingungen widersprechen (vgl. OLG Düsseldorf Ruß 97, 485; VersR 98, 236).

  • OLG Köln, 19.05.1994 - 5 W 27/94

    Versicherer; Versicherungsnehmer ; Vermittlungsagent; Vertrauenshaftung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.03.1998 - 8 U 1935/97
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann wird der Versicherungsvertrag im Sinn der dem Versicherungsnehmer günstigen Aufklärung begründet bzw. umgestaltet (vgl. OLG Köln VersR 95, 157; OLG Düsseldorf VersR 98, 236, RUS 97, 485, Römer/Langheid, Kommentar zum VVG , Rz 18 zu § 43 VVG ).

    Ein Eigenverschulden kann deshalb dann nicht angenommen werden, wenn die Versicherungsbedingungen bei der Antragsaufnahme nicht vorgelegen haben, sondern erst mit dem Versicherungsschein übersandt wurden (vgl. OLG Köln, VersR 95, 157).

  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.03.1998 - 8 U 1935/97
    Dies gilt auch für mündliche Zusätze (vgl. BGH NJW 88, 60; OLG Köln VersR 90, 1147; Römer a.a.O., Rz 8 zu § 5 VVG ).
  • BGH, 22.03.1984 - IX ZR 69/83

    Bewertung von Anrechten aus einer Direktversicherung zur betrieblichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.03.1998 - 8 U 1935/97
    a) Geht es bei der Beurteilung der dauernden Berufsunfähigkeit - wie hier - um einen bereits vergangenen Zeitraum, so ist für die Beurteilung die rückschauende Feststellung des Zeitpunkts entscheidend, zu dem erstmals ein Zustand gegeben war, der nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Erwartungen mehr auf eine Besserung der Arbeitsfähigkeit rechtfertigte (vgl. BGH VersR 84, 632; 89, 903; 90; 729).
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.03.1998 - 8 U 1935/97
    a) Geht es bei der Beurteilung der dauernden Berufsunfähigkeit - wie hier - um einen bereits vergangenen Zeitraum, so ist für die Beurteilung die rückschauende Feststellung des Zeitpunkts entscheidend, zu dem erstmals ein Zustand gegeben war, der nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Erwartungen mehr auf eine Besserung der Arbeitsfähigkeit rechtfertigte (vgl. BGH VersR 84, 632; 89, 903; 90; 729).
  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 268/90

    Berufsunfähigkeit - Fiktion - Fortdauer des Zustands

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.03.1998 - 8 U 1935/97
    Der Versicherungsnehmer muß ferner das Andauern eines Gesundheitszustandes über die 6 Monate hinaus beweisen, das ausschließt, daß er zu mehr als 50 % entsprechend tätig sein kann (vgl. BGH Versicherungsrecht 92, 1118).
  • OLG Celle, 13.09.2007 - 8 U 29/07

    Anspruch eines Arbeitnehmers als Versicherter gegen einen Versicherer aus einer

    Die Falschauskunft kann ferner auch in einem Unterlassen bestehen, wenn der Agent die für ihn erkennbaren unzutreffenden Vorstellungen des Versicherungsnehmers erkennt, ohne diesen zu widersprechen und den Versicherungsnehmer zutreffend aufzuklären (OLG Stuttgart VersR 2004, 1161; OLG Nürnberg r+s 1999, 165; OLG Köln r+s 1992, 220, 221; 1991, 113, 114; OLG Koblenz VersR 1980, 915; Römer/Langheid, a. a. O., Rdnr. 40).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 33/06

    Private Unfallversicherung: Vorinvalidität wegen zum Unfallzeitpunkt bereits

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Versicherungsvertrag im Sinne der dem Versicherungsnehmer günstigen Aufklärung begründet oder umgestaltet (vgl. dazu nur: OLG Nürnberg r + s 1999, 165, 166; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. § 43 Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08

    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Sie kann ferner auch in einem Unterlassen bestehen, wenn der Agent die für ihn erkennbaren unzutreffenden Vorstellungen des Versicherungsnehmers erkennt, ohne diesen zu widersprechen und den Versicherungsnehmer zutreffend aufzuklären (OLG Stuttgart VersR 2004, 1161. OLG Nürnberg r+s 1999, 165. OLG Köln r+s 1992, 220, 221.1991, 113, 114. OLG Koblenz VersR 1980, 915).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11

    Invaliditäts-Zusatzversicherung: Auslegung einer die Verweisung auf eine andere

    Anlass, die vorliegende Verweisungsklausel im von der Beklagten in Anspruch genommenen weiteren Sinn zu verstehen, besteht für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, dem regelmäßig weder die anderslautenden Klauseln (vgl. Beckmann/Matusche-Beckmann - Beckmann , Versicherungsrechts-Handbuch, 1. Aufl. 2004, § 10 Rn. 168) noch überhaupt die verschiedenen Möglichkeiten der bedingungsgemäßen Verweisung in einen Vergleichsberuf (vgl. auch OLG Nürnberg OLGR 1998, 215) bekannt sind und die er auch nicht kennen muss, dagegen nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.02.1998 - 22 U 163/97   

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https://dejure.org/1998,10165
OLG Köln, 17.02.1998 - 22 U 163/97 (https://dejure.org/1998,10165)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.02.1998 - 22 U 163/97 (https://dejure.org/1998,10165)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 22 U 163/97 (https://dejure.org/1998,10165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anfechtung eines Konzernbeschlusses; Voraussetzungen eines zulässigen Antrages auf Feststellung der Richtigkeit des Jahresabschlusses; Rechtsmissbräuchlichkeit eines solchen Antrages bei Nichterreichung von Änderungen oder neuen Erkenntnissen in ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 994
  • DB 1998, 1855
  • NZG 1998, 553
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1987 - II ZR 119/86

    Auskunftspflichten einer Bank im Rahmen der Hauptversammlung; Erwerb eigener

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.1998 - 22 U 163/97
    dazu BGH NJW 1987, 3186).
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 144/55

    Wiederholung mangelhafter Hauptversammlungsbeschlüsse

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.1998 - 22 U 163/97
    Feststellung der Nichtigkeit geklagt wird, BGH NJW 1956, 1753).
  • BGH, 25.09.2008 - V ZB 66/08

    Festsetzung der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

    Deshalb wäre es an sich auch geboten, in einer vergleichsweisen Kostenregelung Vergleichs- und Gerichtskosten gesondert anzusprechen (so etwa im Fall OLG Hamburg, OLG-Report 1998, 215).
  • OLG Dresden, 09.02.2017 - 8 U 576/16

    Zulässigkeit der Erhebung einer Bilanznichtigkeitsklage durch den

    Einschränkungen des Kontrollinstruments können vor diesem Hintergrund nur dann in Betracht gezogen werden, wenn ein individueller Rechtsmissbrauch in Rede steht (BGH, ZIP 1989, 980, 984) oder sonst keinerlei rechtlich zu billigendes Interesse an der Nichtigerklärung besteht (vgl. OLG Köln, ZIP 1998, 994, 995; kritisch zu dieser Begrenzung vgl. K. Schmidt/Lutter/Schwab, AktG, 3. Aufl., § 256 Rn. 40).
  • LG München I, 28.05.2010 - 5 HKO 14307/07

    Auskunftserzwingungsverfahren eines Aktionärs: Zulässigkeit bei Erteilung einer

    Auch wenn der Vorstand nach der überwiegend vertretenen Auffassung dies nicht im Rahmen der Hauptversammlung erläutern muss, so muss die zur Auskunft verpflichtete Gesellschaft im Rahmen ihrer verfahrensrechtlichen Förderpflicht konkrete Tatsachen vortragen, die die Gefahr der Nachteilszufügung plausibel erscheinen lassen (vgl. BayObLG WM 1996, 1177, 1179; NZG 1999, 1218, 1219; OLG Köln ZIP 1998, 994, 997; Decher in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 306).
  • OLG Dresden, 07.06.2018 - 8 U 1042/17
    Einschränkungen des Kontrollinstruments können vor diesem Hintergrund nur dann in Betracht gezogen werden, wenn ein individueller Rechtsmissbrauch in Rede steht (BGH, a.a.O., ZIP 1989, 980, 984) oder sonst keinerlei rechtlich zu billigendes Interesse an der Nichtigkeitserklärung besteht (OLG Köln, Urt. v. 17.02.1998, 22 U 163/97, ZIP 1998, 994, 995; auch solche Einschränkungen der Klagebefugnis verneinend: Schwab in K. Schmidt/Lutter, AktG , 3. Aufl., Rn. 40 zu § 256).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.03.1998 - 3 U 146/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5252
OLG Köln, 13.03.1998 - 3 U 146/97 (https://dejure.org/1998,5252)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.1998 - 3 U 146/97 (https://dejure.org/1998,5252)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 1998 - 3 U 146/97 (https://dejure.org/1998,5252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ersatzaussonderung Giroüberweisung Unterscheidbarkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KO § 46
    Ersatzaussonderung Giroüberweisung Unterscheidbarkeit

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines der Aussonderung unterliegenden Gegenstands mit Sachen des Gemeinschuldners zu einem Gesamtpreis; Ersatzaussonderungsanspruch hinsichtlich des auf den Aussonderungsgegenstand entfallenden Teils der Gegenleistung; Unterscheidbarkeit des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1544
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.1988 - IX ZR 11/88

    Recht zur Ersatzaussonderung beim Konkurs einer IATA-Agentur

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.1998 - 3 U 146/97
    Nach herrschender Meinung kann die Aussonderungsfähigkeit aber auch durch die einzelnen Buchungen auf dem Konto des Konkursverwalters oder einem seiner Verfügung unterstehenden Konto des Gemeinschuldners gegeben sein (vgl. Kuhn-Uhlenbruck a.a.O. § 46 Rdnr. 14; Hess a.a.O. § 46 Rdnr. 31; Kilger/Karsten Schmidt a.a.O. § 46 Anm. 8; BGH ZIP 89, 118 ff. und BGHZ 30, 177 ff. (186); Raiser VersR 54, 201 ff. (203)).
  • OLG Köln, 18.04.2002 - 12 U 95/01

    Insolvenzrecht: Ersatzsonderungsanspruch des Gläubigers

    Geld, dass durch die Einziehung einer fremden Forderung in die Masse geflossen ist, bleibt grundsätzlich auch bei der Einzahlung auf ein allgemeines Bankkonto aussonderungsfähig, weil es aufgrund der Buchungen und der dazugehörenden Belege von dem übrigen dort angesammelten Guthaben unterschieden werden kann [st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, Urteil v. 11.03.1999, IX ZR 164/98, BGHZ 141, 116 (118); Urteil v. 15.11.1988, IX ZR 11/88, ZIP 1989, 118 (119); OLG Köln, Urteil v. 13.03.1998, 3 U 146/97, ZIP 1998, 1544 (1545); Ganter, in MünchKomm/InsO, Bd. 1, 1. Aufl. 2001, § 48 Rn. 60 jeweils m.w.N.].
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.04.1998 - 10 U 4829/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19175
OLG München, 03.04.1998 - 10 U 4829/97 (https://dejure.org/1998,19175)
OLG München, Entscheidung vom 03.04.1998 - 10 U 4829/97 (https://dejure.org/1998,19175)
OLG München, Entscheidung vom 03. April 1998 - 10 U 4829/97 (https://dejure.org/1998,19175)
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