Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 30.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.12.1998 - I-22 U 110/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5588
OLG Düsseldorf, 11.12.1998 - I-22 U 110/98 (https://dejure.org/1998,5588)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.1998 - I-22 U 110/98 (https://dejure.org/1998,5588)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - I-22 U 110/98 (https://dejure.org/1998,5588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Tierverletzung durch Rivalität zweier gemeinsam eingestallter Hengste

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 833
    Hälftige Schadensteilung bei Rivalität zwischen etwa gleichaltrigen jungen Hengsten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 254 833
    Ursächlichkeit bei Verletzung von jungen Pferden untereinander

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1256
  • VersR 1999, 1292
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.05.1993 - 22 U 92/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.1998 - 22 U 110/98
    Diese Vorschrift ist nicht nur dann anzuwenden, wenn ein fremdes und ein eigenes Tier zusammen einen Schaden an einem anderen Rechtsgut verursacht haben, sondern auch dann, wenn Tiere verschiedener Halter sich gegenseitig verletzen oder wenn - wie hier - eines der beiden Tiere verletzt wird und dabei die Tiergefahr des verletzten Tieres als mitverursachender Umstand mitgewirkt hat (vgl. Senat, Urteil vom 28.5.1993 - 22 U 92/92 - NJW-RR 1994, 92, 93 = OLGR Düsseldorf 1994, 19).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.1993 - 4 U 15/93

    Fahrer eines Pkw; Ausweichen eines Hasen; Plötzliches Abbremmsen; Grobe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.1998 - 22 U 110/98
    Diese Vorschrift ist nicht nur dann anzuwenden, wenn ein fremdes und ein eigenes Tier zusammen einen Schaden an einem anderen Rechtsgut verursacht haben, sondern auch dann, wenn Tiere verschiedener Halter sich gegenseitig verletzen oder wenn - wie hier - eines der beiden Tiere verletzt wird und dabei die Tiergefahr des verletzten Tieres als mitverursachender Umstand mitgewirkt hat (vgl. Senat, Urteil vom 28.5.1993 - 22 U 92/92 - NJW-RR 1994, 92, 93 = OLGR Düsseldorf 1994, 19).
  • BGH, 18.02.1987 - IVa ZR 196/85

    Anspruch auf Zahlung eines Betrags aus der Unfalltod-Versicherungssumme bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.1998 - 22 U 110/98
    Es ist ausreichend sicher und aufschlußreich, um die Beweisfrage zuverlässig zu beantworten (vgl. Zöller, ZPO , 20. Aufl., § 402 Rdn. 2 m.w.N.; BGH VersR 1987, 1007, 1008).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2514
OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98 (https://dejure.org/1999,2514)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.03.1999 - 5 U 167/98 (https://dejure.org/1999,2514)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. März 1999 - 5 U 167/98 (https://dejure.org/1999,2514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schmerzensgeld; Schadensersatz; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Arzt; Patient; Risiko; Aufklärungspflicht; Schlüssigkeit; Eingriff; Vergleichbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Schadensersatz; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Arzt; Patient; Risiko; Aufklärungspflicht; Schlüssigkeit; Eingriff; Vergleichbarkeit

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die schlüssige Darstellung eines Entscheidungskonflikts

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - intraartikuläre Injektion - Entscheidungskonflikt bei ausreichender Risikoaufklärung - Schlüssigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 23
  • VersR 2000, 232
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98
    a) Zwar hat der Beklagte den Beweis nicht führen können, den Kläger über das wenn auch äußerst geringe Risiko einer Infektion bei derartigen Injektionen aufgeklärt zu haben, was im Hinblick auf eine wirksame Einwilligung in den ärztlichen Eingriff indes erforderlich war (vgl. BGHZ 106, 391; BGH VersR 1991, 777; 1994, 1302).

    Der Kläger hat diesen Einwand des Beklagten, er hätte auch bei ausreichender Aufklärung die Einwilligung zur Injektion erteilt, nicht entkräftet, denn er hat nicht glaubhaft gemacht, daß er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte (vgl. BGHZ 90, 103, 105 ff; 106, 153, 157; 106, 391, 394; BGH NJW 1976, 363 ff.; 1979, 1933, 1934; 1980, 1905, 1907; 1980, 2751, 2753; 1981, 633; 1988, 763 ff; 1990, 2928 ff; 1991, 1543, 1544; 1992, 2351).

  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98
    Der Kläger hat diesen Einwand des Beklagten, er hätte auch bei ausreichender Aufklärung die Einwilligung zur Injektion erteilt, nicht entkräftet, denn er hat nicht glaubhaft gemacht, daß er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte (vgl. BGHZ 90, 103, 105 ff; 106, 153, 157; 106, 391, 394; BGH NJW 1976, 363 ff.; 1979, 1933, 1934; 1980, 1905, 1907; 1980, 2751, 2753; 1981, 633; 1988, 763 ff; 1990, 2928 ff; 1991, 1543, 1544; 1992, 2351).

    Zwar sind grundsätzlich an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1991, 1543; 2342; 2344; 1992, 2351).

  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 70/77

    Ersatz von Vermögensschaden und Schmerzensgeld wegen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98
    Der Kläger hat diesen Einwand des Beklagten, er hätte auch bei ausreichender Aufklärung die Einwilligung zur Injektion erteilt, nicht entkräftet, denn er hat nicht glaubhaft gemacht, daß er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte (vgl. BGHZ 90, 103, 105 ff; 106, 153, 157; 106, 391, 394; BGH NJW 1976, 363 ff.; 1979, 1933, 1934; 1980, 1905, 1907; 1980, 2751, 2753; 1981, 633; 1988, 763 ff; 1990, 2928 ff; 1991, 1543, 1544; 1992, 2351).
  • OLG Dresden, 28.03.2018 - 4 U 23/18

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über Behandlungsalternativen

    Schließlich darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass der Kläger sich selbst in Ansehung der erlittenen Dauerschäden rund drei Jahre später einem vergleichbaren Eingriff am rechten Knie ausgesetzt hat, indem er auch dort eine Arthroskopie durchführen ließ (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2000, 232; OLG Köln, Urteil vom 21.07.2003 - 5 U 75/03).
  • LG Osnabrück, 18.09.2002 - 2 O 1190/01

    Kausalität eines ärztlichen Behandlungsfehlers für einen Schaden als Folge einer

    Hinsichtlich eines Entscheidungskonfliktes ist von der Patientin vorzutragen, in welcher persönlichen Entscheidungssituation sie sich bei vollständiger ordnungsgemäßer Aufklärung befunden hätte und ob sie diese Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ihre Einwilligung zu erteilen oder nicht (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2000, S. 23 [OLG Oldenburg 30.03.1999 - 5 U 167/98] ; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, S. 904 [OLG Stuttgart 20.07.1999 - 14 U 1/99] ).
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