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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2140
OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98 (https://dejure.org/1998,2140)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.1998 - 1 U 73/98 (https://dejure.org/1998,2140)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 1 U 73/98 (https://dejure.org/1998,2140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17; StVO § 1 Abs. 2 § 10 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf dem Privatparkplatz eines Verbrauchermarktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 675
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 29.04.1977 - 1 U 175/76

    Großparkplatz; Markierte Flächen; Zusammenstoß auf Fahrbahnen; Rechts vor links;

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98
    Auch der an sich Vorfahrtsberechtigte muß in besonderem Maße mit Vorfahrtsverletzungen durch andere Verkehrsteilnehmer, die durch die Suche nach einem Parkplatz abgelenkt sind, rechnen (OLG Köln OLGR 1995, 2; OLG Nürnberg NJW 1977, 1888; LG Ulm VersR 81, 890).
  • OLG Hamm, 19.11.1992 - 28 U 210/91

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98
    Ein untergeordnetes anderes Straßenteil liegt dabei gegenüber dem Hauptweg nur dann vor, wenn durch unzweideutige bauliche Gestaltung oder Markierung der Eindruck einer den Parkflächen übergeordneten Hauptstraße vermittelt wird (BGH VersR 1977, 58; OLG Hamm OLGR 1993, 304 (305)).
  • LG Ulm, 22.10.1980 - 1 O 160/80
    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98
    Auch der an sich Vorfahrtsberechtigte muß in besonderem Maße mit Vorfahrtsverletzungen durch andere Verkehrsteilnehmer, die durch die Suche nach einem Parkplatz abgelenkt sind, rechnen (OLG Köln OLGR 1995, 2; OLG Nürnberg NJW 1977, 1888; LG Ulm VersR 81, 890).
  • BGH, 05.10.1976 - VI ZR 256/75

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer Einmündung

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98
    Ein untergeordnetes anderes Straßenteil liegt dabei gegenüber dem Hauptweg nur dann vor, wenn durch unzweideutige bauliche Gestaltung oder Markierung der Eindruck einer den Parkflächen übergeordneten Hauptstraße vermittelt wird (BGH VersR 1977, 58; OLG Hamm OLGR 1993, 304 (305)).
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    Nach wohl vorherrschender Auffassung kommt eine unmittelbare oder zumindest eine analoge Anwendung von § 10 Satz 1 StVO auf einem - wie hier - öffentlichen Parkplatz nur dort in Betracht, wo verschiedene Bereiche des Parkplatzes sich im Verhältnis zueinander nach dem objektiven Erscheinungsbild als über- und untergeordnete Verkehrsflächen darstellen; verleiht die bauliche Gestaltung oder Markierung einer bestimmten Teilfläche - etwa einem Zu- und Abfahrtsweg - einen eindeutigen Straßencharakter, dann sind die angrenzenden Teilflächen - etwa die einzelnen Parkgassen - als (insoweit untergeordnete) "andere Straßenteile" einzustufen (OLG Nürnberg, Urteil vom 28.7.2014 - 14 U 2515/13, bei Juris Rn. 15; OLG Köln, MDR 1999, 675 - bei Juris Rn. 4; OLG Celle, DAR 2000, 216 - bei Juris Rn. 4 ff.; OLG Hamm, RuS 1994, 52 - bei Juris Rn. 6).

    (1) Im rechtlichen Ansatz trifft es zwar zu, dass wegen der oft unübersichtlichen Verkehrsverhältnisse auf Parkplätzen im Allgemeinen von allen Parkplatzbenutzern eine erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Bereitschaft zur Rücksichtnahme zu fordern ist (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 28.7.2014 - 14 U 2515/13, bei Juris Rn. 17; OLG Sachsen-Anhalt, SVR 2007, 61 - bei Juris Rn. 38; KG, NZV 2010, 461 - bei Juris Rn. 7; OLG Koblenz, VersR 2001, 349 - bei Juris Rn. 9; KG, NZV 2003, 381 - bei Juris Rn. 8; OLG Köln, MDR 1999, 675 - bei Juris Rn. 3), und ausgehend hiervon der die Fahrgasse zwischen den Parktaschen Befahrende mit Rücksicht auf Rangierende stets langsam bei ständiger Bremsbereitschaft fahren muss (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. § 8 StVO Rn. 31a).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 97/16

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einem allgemein

    Nur dann, wenn auf öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen durch eindeutige bauliche Gestaltungen und/oder Markierungen eine "Hauptstraße" angelegt ist, muss beim Einfahren von untergeordneten Parkflächen die Vorfahrt entsprechend § 10 StVO beachtet werden (Senat, Urteil vom 23. März 2010, Az.: I-1 U 156/09, bei juris; OLG Köln MDR 1999, 675).
  • OLG Nürnberg, 28.07.2014 - 14 U 2515/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtmissachtung auf einem Großparkplatz

    Was Fahrspuren auf Parkplätzen betrifft, die grundsätzlich nicht dem fließenden Verkehr dienen, sieht die Rechtsprechung nur ausnahmsweise in solchen Fällen Raum für eine analoge Anwendung des § 10 StVO, in denen verschiedene Bereiche des Parkplatzes sich im Verhältnis zueinander nach dem objektiven Erscheinungsbild als über- und untergeordnete Verkehrsflächen darstellen; verleiht die bauliche Gestaltung oder Markierung einer bestimmten Teilfläche - etwa einem Zu- und Abfahrtsweg - einen eindeutigen Straßencharakter, dann sind die angrenzenden Teilflächen - etwa die einzelnen Parkgassen - als (insoweit untergeordnete) "andere Straßenteile" einzustufen (vgl. nur OLG Hamm, Urt. v. 06.10.1993 - 13 U 91/93, R+S 1994, 52, juris Rn. 6; OLG Köln, Urt. v. 03.12.1998 - 1 U 73/98, MDR 1999, 675, juris Rn. 4; KG, Beschl. v. 12.10.2009 - 12 U 233/08, VRS 118, 348, juris Rn. 8; jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 1 U 156/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Parkplatz

    Nur dann, wenn auf öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen durch eindeutige bauliche Gestaltung und Markierungen eine "Hauptstraße" angelegt ist, muss beim Einfahren von untergeordneten Parkflächen die Vorfahrt entsprechend § 10 StVO beachtet werden (OLG Köln MDR 1999, 675).
  • AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14

    Videoüberwachung durch Dome-Kameras

    Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - aaO; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 83 f.; AG Nürtingen, NJW-RR 2009, 377 f.) von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann.
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines von einem Parkplatz auf eine Zu- und

    Handelt es sich bei einem bzw. mehreren der Zufahrtswege um eine gegenüber den Durchfahrtsgassen zwischen den Parkplätzen nochmals baulich größer und breiter ausgestaltete Zufahrtsstraße, so kann § 10 StVO, ob unmittelbar oder analog zur Anwendung kommen (analoge Anwendung: OLG Köln MDR 1999, 675; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2010 - I-1 U 156/09, juris Rn. 21; KG NZV 2010, 461; offenlassend, ob unmittelbare oder analoge Anwendung: OLG Hamm NJW 2015, 413, 414 Rn. 14).
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 126/02

    PKH-Bewilligung im Familienrechtsverfahren: Abzug einer Kaltmiete vom Einkommen,

    Ein Jahr nach der PKH-Entscheidung konnte die Beschwerde auch zu der Zeit, als das Gesetz noch keine Frist für die Beschwerde vorsah, nicht mehr eingelegt werden (OLG Bamberg OLG-Report 1999, 83 - schon nach mehr als 3 Monaten; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • LG Frankfurt/Main, 16.04.2003 - 1 S 376/02

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund eines Verstoßes gegen die

    Er brauchte auch unter Berücksichtigung der besonderen Sorgfaltsanforderungen für den Verkehr auf privaten Parkplätzen und in Parkhäusern (vgl. OLG Celle, DAR 2000, 216 ; LG Frankfurt, DAR 1999, 171 ; OLG Köln, MDR 1999, 675 und MDR 1995, 152; OLG Oldenburg, DAR 1992, 304 = VersR 1993, 496; OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, 670) mit Verkehr von rechts wegen der klaren Einbahnregelung nicht zu rechnen.
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 127/02
    Ein Jahr nach der PKH-Entscheidung konnte die Beschwerde auch zu der Zeit, als das Gesetz noch keine Frist für die Beschwerde vorsah, nicht mehr eingelegt werden (OLG Bamberg OLG-Report 1999, 83 - schon nach mehr als 3 Monaten; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 128/02
    Ein Jahr nach der PKH-Entscheidung konnte die Beschwerde auch zu der Zeit, als das Gesetz noch keine Frist für die Beschwerde vorsah, nicht mehr eingelegt werden (OLG Bamberg OLG-Report 1999, 83 - schon nach mehr als 3 Monaten; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • LG Köln, 10.03.2009 - 11 S 97/08

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten i.R.d. Schadensabwicklung bei

  • LG Düsseldorf, 15.03.2004 - 13 O 55/02

    Streit um Ersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatzgelände;

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15099
OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97 (https://dejure.org/1998,15099)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.1998 - 6 U 64/97 (https://dejure.org/1998,15099)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 1998 - 6 U 64/97 (https://dejure.org/1998,15099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Überwachungseinrichtung in Form von zwei Videokameras zur Überwachung der Örtlichkeit eines Infrarot-Bewegungsmelders mit mehreren Scheinwerfern an einem Wohnhaus; Überwachung mittels technischer Hilfsmittel in der Schutzzone des unmittelbaren ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Videoüberwachung; Überwachung; Kamera

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97
    In diesem Bereich ist jede Überwachung mittels technischer Hilfsmittel verboten (BGH NJW 1995, 1955 [BGH 25.04.1995 - VI ZR 272/94] ).
  • OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88

    Beseitigung einer auf einem Dach installierten Kamera auf einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97
    Eine gezielte Ausspähung der Klägerin durch die Einstellung der Videokamera ist nicht anzunehmen (insoweit liegt der Fall anders als OLG Köln, NJW 1989, 720).
  • AG Gemünden/Main, 28.07.2017 - 11 C 187/17

    Klage gegen Videoüberwachungsanlage auf Nachbargrundstück

    Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen (vgl. dazu Senat, a.a.O.; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 83 f.; AG Nürtingen NJW-RR 2009, 377 f.) von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage i.R.d. Abwägung bejaht werden kann.
  • KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01

    Videoüberwachung der Wohnanlage; zusätzliche Messkosten

    Damit folgt der Eigentümerbeschluss nicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in § 6 b, der mit Wirkung vom 23. Mai 2001 vor Erlass des Beschlusses des Landgerichts vom 1. Oktober 2001 eingeführt worden ist (BGB5. I, 904; siehe dazu Huff a.a.O, 90 ff.; Gerhold/Heil DuD 2001, 377, 379 f.; und zur Videoüberwachung allgemein: OIG Karlsruhe WuM 2000, 128; LG Berlin NZM 2001, 207; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394; AG Schöneberg GE 2001, 211; AG Wedding WuM 1998, 342; Horst NZM 2000, 937).
  • AG Lemgo, 24.02.2015 - 19 C 302/14

    Unzulässige Videoüberwachung

    Für das Vorliegen eines schwerwiegenden Persönlichkeitseingriffs kommt es in erster Linie auf die Verkürzung der Persönlichkeitssphäre und damit auf die objektive Seite der Verletzung und weniger darauf an, wie sehr der Verletzte sich in subjektiver Hinsicht verletzt fühlt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. August 1998 - 6 U 64/97).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2022 - 14 U 270/20

    Freischaltung eines gelöschten Beitrags auf 'facebook' Unwirksamkeit

    Dabei wird ein Anspruch regelmäßig erst dann zugesprochen, wenn ein schwerwiegender Eingriff von der Art ist, dass Rechtsbehelfe, die auf die Unterlassung bzw. Beseitigung der Störung zielen, die Verletzungsfolgen nicht hinreichend ausgleichen können (BGHZ 128, 1 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.1998 - 6 U 64/97 - juris; OLG Köln, NJW 2017, 835 ).
  • OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03

    Schmerzensgeld; Geldentschädigung; nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung

    Ergänzender deliktischer Rechtsschutz wird nur bei einem schwerwiegenden Eingriff in Betracht gezogen (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 1999, 83 unter 3.; OLG Stuttgart VersR 1990, 432;BAG NJW 1990, 67).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - 14 U 46/19

    Ansprüche wegen der Löschung von Beiträgen auf Facebook sowie der zeitweisen

    Dabei wird ein Anspruch regelmäßig erst dann zugesprochen, wenn ein schwerwiegender Eingriff von der Art ist, dass Rechtsbehelfe, die auf die Unterlassung bzw. Beseitigung der Störung zielen, die Verletzungsfolgen nicht hinreichend ausgleichen können (BGHZ 128, 1; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.1998 - 6 U 64/97 - juris; OLG Köln, NJW 2017, 835).
  • AG Nürtingen, 05.01.2009 - 10 C 1850/08

    Erforderlichkeit eines Schlichtungsverfahrens i.R.v.

    Die Überwachung eines gemeinsamen Zugangsweges zu benachbarten Grundstücken mittels einer Videokamera ist ohne die Einwilligung der benachbarten Benutzer des Weges ein unzulässiger Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht (so auch OLG Karlsruhe, WuM 2000, 128 [OLG Karlsruhe 12.08.1998 - 6 U 64/97] ; LG Berlin, NJW 1988, 346).
  • AG München, 20.01.2022 - 419 C 13845/21

    Wiederholungsgefahr, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Anderer Mieter,

  • LG Hanau, 04.04.2003 - 2 S 395/02

    Veröffentlichung einer Telefonnummer ohne Einwilligung

  • AG Düsseldorf, 10.07.2002 - 25 C 4568/02

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Grundstückeigentümers auf Beseitigung einer

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5086
OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98 (https://dejure.org/1998,5086)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.12.1998 - 2 WF 180/98 (https://dejure.org/1998,5086)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Dezember 1998 - 2 WF 180/98 (https://dejure.org/1998,5086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Instanzende; Anforderungen an die Verwirkung des Beschwerderechts; Zugehörigkeit der streitgegenständlichen Forderung zum für den Prozess einzusetzenden Vermögen; Zugehörigkeit eines angemessenen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 996
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bamberg, 10.08.1989 - 2 W 4/89

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
    Der Senat hält deshalb an seiner im Beschl. v. 10.8.1989 (4 StR 178/89, FamRZ 1990, 181 ff) geäußerten Auffassung nicht mehr fest, wonach die Beschwerde innerhalb eines Monats nach Instanzende eingelegt werden muß.
  • OLG München, 19.08.1998 - 12 WF 995/98

    Bestätigung der Aufhebung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
    Die Vorschrift rechtfertigt es nicht, daß eine Partei ihr zufließende Gelder zur Finanzierung eines erst während des Rechtsstreits angeschafften Hauses verwendet (vgl. hierzu auch OLG München EzFamR aktuell; Beschl. v. 19.8.1998 ? 12 WF 995/98, OLGR München 1999, 42).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
    Der Senat hält deshalb an seiner im Beschl. v. 10.8.1989 (4 StR 178/89, FamRZ 1990, 181 ff) geäußerten Auffassung nicht mehr fest, wonach die Beschwerde innerhalb eines Monats nach Instanzende eingelegt werden muß.
  • OLG Köln, 16.06.1997 - 14 WF 65/97

    Zulässigkeit PKH Beschwerde

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
    Neben dem Ablauf einer angemessenen Frist für die Einlegung des Rechtsmittels (Zeitmoment) setzt dies jedoch voraus, daß sich der Rechtsmittelführer durch sein Zuwarten widersprüchlich verhält und dadurch ein Vertrauenstatbestand für Dritte geschaffen wird (Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 242 Rz. 93?95 m.N.; OLG Köln v. 12.6.1997 ? 14 WF 65/97, OLGR Köln 1998, 169 = FamRZ 1997, 1544, 1545).
  • OLG Bamberg, 21.07.1987 - 2 WF 177/87
    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
    Die Zahlungsanordnung kann dabei bereits im Rahmen der Prozeßkostenhilfebewilligung erfolgen, wenn die Fälligkeit auf den Zufluß der entsprechenden Gelder hinausgeschoben wird (OLG Bamberg JurBüro 1987, 1706).
  • OLG Köln, 12.06.1997 - 14 WF 65/97

    Zulässigkeit der PHK-Beschwerde nach rechtskräftiger Entscheidung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
    Neben dem Ablauf einer angemessenen Frist für die Einlegung des Rechtsmittels (Zeitmoment) setzt dies jedoch voraus, daß sich der Rechtsmittelführer durch sein Zuwarten widersprüchlich verhält und dadurch ein Vertrauenstatbestand für Dritte geschaffen wird (Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 242 Rz. 93?95 m.N.; OLG Köln v. 12.6.1997 ? 14 WF 65/97, OLGR Köln 1998, 169 = FamRZ 1997, 1544, 1545).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

    Anderes gelte nur dann, wenn die Partei bereits bei Verfahrensbeginn überschuldet gewesen sei und den Kapitalzufluss zur Deckung dieser Schulden verwendet habe (OLG Schleswig SchlHA 1984, 128; OLG Celle JurBüro 1990, 1192; OLG Bamberg [7. Senat für Familiensachen] JurBüro 1990, 760 und JurBüro 1990, 1306; OLG München FamRZ 1999, 303; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996, 997 und OLG Schleswig FamRZ 2000, 760).
  • OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03

    Anspruch auf Werklohnforderungen; Ordnungsgemäße Abwicklung eines

    In diesem Zusammenhang ist umstritten, ob die Forderung, zu deren Durchsetzung Prozesskostenhilfe begehrt wird, im Rahmen der Vermögensprüfung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Rz. 234; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 80 Rz. 77 m.w.N.), oder ob auch die zugesprochene Klageforderung dem in zumutbarer Weise einzusetzenden Vermögen zugerechnet werden kann (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; Münchener-Kommentar, ZPO, 4. Auflage, § 115, Rz. 80).

    Weder die Gewährung von Prozesskostenhilfe noch eine ordnungsgemäße Insolvenzverwaltung erfordern es, die Masse zu Lasten der Staatskasse zu erhöhen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1999, 996, 997 m.w.N.; insoweit als vertretbar angesehen in BGH, Beschluss vom 21.01.2002, ZIP 2002, 403; in diese Richtung auch Münchner-Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 115 Rz 80).

  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 73/07

    Verwertbares Vermögen im Rahmen der PKH-Bewilligung - Abgrenzung zwischen

    Für eine solche Ausweitung des Vermögensbegriffs ist angesichts der Regelung des § 120 Abs. 4 ZPO kein Raum (OLG Bremen FamRZ 1983, 637; Zöller/Philippi, a.a.O., § 115 Rn. 58; Musielak/Fischer, a.a.O., § 115 Rn. 36; Zimmermann, a.a.O., Rn. 143; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 991 - wenn die Realisierung der Forderung sicher ist; OLG Koblenz Rpfleger 1998, 417; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Frankfurt FamRZ 1884, 809; OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 996).
  • BGH, 21.01.2002 - II ZB 2/01

    Verfahrensrecht - Zahlung der Verfahrenskosten aus tituliertem Vergleichsbetrag?

    Dabei hat zwar nach wohl überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum die Forderung, zu deren Durchsetzung Prozeßkostenhilfe begehrt wird, im Rahmen der Vermögensprüfung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe Rdn. 234 m.N.), jedoch wird nach teilweise vertretener Auffassung auch die zugesprochene Klageforderung dem in zumutbarer Weise einzusetzenden Vermögen zugerechnet (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1999, 996, 997 m.N.).
  • OLG Nürnberg, 26.10.2001 - 7 WF 3620/01

    Kindesunterhalt; Vereinfachtes Verfahren; Leistungsfähigkeit des

    Der Senat ist - etwa auch mit dem OLG Hamm, FamRZ 1999, 996, 1213 - nämlich der Meinung, daß eine Mutwilligkeit der Klage statt eines Antrags im vereinfachten Verfahren jedenfalls deshalb nicht bejaht werden kann, weil der Antragsgegner sich vorprozessual durch seinen anwaltlichen Vertreter konkret auf fehlende bzw. eingeschränkte Leistungsfähigkeit berufen hat und deshalb zu erwarten ist, daß er dies zulässig (vgl. § 648 Abs. 2 Satz 3 ZPO) auch in einem gegen ihn betriebenen vereinfachten Verfahren tun würde mit der Folge, daß auch dieses gemäß § 651 ZPO in ein streitiges Verfahren übergeleitet werden würde.
  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 74/07

    Zugewinnausgleich - Hausratsverordnung und Güterrecht

    Für eine solche Ausweitung des Vermögensbegriffs ist angesichts der Regelung des § 120 Abs. 4 ZPO kein Raum (OLG Bremen FamRZ 1983, 637; Zöller/Philippi, a.a.O., § 115 Rn. 58; Musielak/Fischer, a.a.O., § 115 Rn. 36; Zimmermann, a.a.O., Rn. 143; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 991 - wenn die Realisierung der Forderung sicher ist; OLG Koblenz Rpfleger 1998, 417; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Frankfurt FamRZ 1884, 809; OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 996).
  • OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 UF 119/07

    Prozesskostenhilfe: Einzusetzendes Vermögen bei Titulierung der Klageforderung

    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Klageforderung bereits zugesprochen worden ist oder wenn der Beklagte die Forderung bereits anerkannt hat, da dann die Realisierung der Forderung nahe liegt (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2005, 991; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Koblenz Rechtspfleger 1989, 417; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008 § 115 Rdnr. 55).
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2006 - 12 W 52/06

    Berücksichtigung der streitgegenständlichen Forderung bei der Beurteilung ihrer

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