Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 10 U 72/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11237
OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 10 U 72/98 (https://dejure.org/1999,11237)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.1999 - 10 U 72/98 (https://dejure.org/1999,11237)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 10 U 72/98 (https://dejure.org/1999,11237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestimmungsrecht des Vermieters bei Abrechnung der Kaution; Mietbürgschaft; Kautionsrückforderungsanspruch; Kautionsabrechnungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Rückgewähr der in Form der Bankbürgschaft gestellten Mietkaution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 232 § 387 § 550b
    Verrechnung der Kaution auf Ansprüche des Vermieters

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 14 O 315/97
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 10 U 72/98

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 602
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 U 134/98

    Auslegung der Übernahme der persönlichen Haftung durch den Geschäftsführer einer

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  • OLG Düsseldorf, 01.06.2005 - 16 W 24/05

    Zusatändigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung von

    Rechtlich unerheblich ist hierbei, was er in diesem Zeitraum tatsächlich erhalten hat (vgl. Senat, v. 11.4.2000 - 16 W 15/2000, OLGR 2000, 154; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 92 a Rdnr. 6).

    Entscheidend ist vielmehr, was der Handelsvertreter in diesem Zeitraum verdient und daher als Vergütung zu beanspruchen hatte (Senat, v. 11.4.2000 - 16 W 15/00, OLGR 2000, 154; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 92 a Rdnr. 6; Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 84 Rdnr. 46), weswegen Vorschusszahlungen auf noch nicht verdiente Provisionen unberücksichtigt bleiben (vgl. Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 92 a Rdnr. 6; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 84 Rdnr. 46).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 U 1480/99   

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https://dejure.org/1999,2625
OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 U 1480/99 (https://dejure.org/1999,2625)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.09.1999 - 6 U 1480/99 (https://dejure.org/1999,2625)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. September 1999 - 6 U 1480/99 (https://dejure.org/1999,2625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    VOB; Vergütungsanspruch; Werkvertrag; Schlussrechnung; Bauvertrag

  • Judicialis

    VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 3; ; VOB/B § ... 8 Nr. 3 Abs. 1; ; VOB/B § 8 Ziff. 3 Abs. 3; ; VOB/B § 8 Nr. 2 Abs. 2; ; VOB/B § 8; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 4; ; VOB/B § 14; ; VOB/B § 8 Nr. 4; ; BGB § 273; ; KO § 55 Nr. 1; ; KO § 17 Abs. 1; ; ZPO § 518 Abs. 2; ; ZPO § 546; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 3; ; GKG § 14

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 8 Nr. 3, 6
    Vergütungsansprüche nach § 8 Nr. 3 S. 3 VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigungsfolge: Nutzung von Geräten des Auftragnehmers und deren Abrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber nutzt nach Kündigung Baustelleneinrichtung und Geräte des Auftragnehmers: Wie wird abgerechnet? (IBR 2000, 159)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 232
  • NZBau 2000, 133
  • BauR 2000, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 167/97

    Abtretbarkeit von Aktivpositionen einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 U 1480/99
    Insoweit stellen die Vergütungsansprüche der Gemeinschuldnerin aus § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B lediglich unselbständige Rechnungspositionen im Schlussrechnungssaldo dar (vgl. BGH, Urteil vom 22.10.1998 - VII ZR 167/97, ZIP 1999, 115).

    Derart unselbständige Rechnungspositionen können aber nicht geltend gemacht werden; allenfalls ein mit den fraglichen Beträgen bezifferter Teil der Schlussrechnungssalden (BGH, ZIP 1999, 115).

  • LG Chemnitz, 25.06.1997 - 2 HKO 142/97
    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 U 1480/99
    So sei bereits das Landgericht Chemnitz ( ZIP 1997, S. 1798) zutreffend und selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Forderung des Konkursverwalters aus der Inanspruchnahme der Baustelleneinrichtung bestehe und eine Aufrechnung mit vorkonkurslichen Gegenforderungen nicht möglich sei; damit werde gerade vorausgesetzt, dass die Forderungen nicht in ein Abrechnungsverhältnis fielen, sondern gesondert abgerechnet werden.

    Der Auffassung des Senats stehen auch nicht die Entscheidungen des Landgerichts Chemnitz vom 25.06.1997 (Az.: 2 HKO 142/97, ZIP 1997, 1798 ff.) und des Landgerichts München II vom 05.06.1998 (Az.: 9 O 436/98) entgegen.

  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85

    Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 U 1480/99
    Gemäß § 8 Nr. 6 VOB/B hat bei Kündigung des Vertrages der Auftragnehmer eine Schlussrechnung zu erstellen, in der alle von ihm erhobenen Vergütungsansprüche und vergütungsgleichen Ansprüche umfassend und prüfbar dargestellt werden (BGH, Urteil vom 09.10.1986, Az.: VII ZR 249/85, BauR 1987, 95, 96; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 8. Aufl., 1997, B § 8.6, Rnr. 49).

    Das stünde im Widerspruch zu dem allgemein mit der VOB/B verfolgten Ziel, die Abwicklung eines ihr unterliegenden Vertrages zu vereinfachen und ihr soweit wie möglich prüfbare Abrechnungen zu Grunde zu legen (BGH, BauR 1987, 95, 96).

  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 36/87

    Ablehnung der Erfüllung durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 U 1480/99
    Eine etwaige Forderung gegen die Gemeinschuldnerin aus einem noch nicht erfüllten gegenseitigen Vertrag würde mit der Erföffnung des Konkurses gem. § 3 Abs. 1 KO Konkursforderung (BGH, Urteil vom 14.12.1983, Az.: VIII ZR 352/82, WM 1984, 231, 232; BGH, Urteil vom 11.02.1988, Az.: IX ZR 36/87, BGHZ 103, 250, 252).
  • LG München II, 05.06.1998 - 9 O 436/98

    Wie wird ein Bauvertrag nach konkursbedingter Kündigung des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 U 1480/99
    Der Auffassung des Senats stehen auch nicht die Entscheidungen des Landgerichts Chemnitz vom 25.06.1997 (Az.: 2 HKO 142/97, ZIP 1997, 1798 ff.) und des Landgerichts München II vom 05.06.1998 (Az.: 9 O 436/98) entgegen.
  • BGH, 14.12.1983 - VIII ZR 352/82

    Konkursanfechtung der Erfüllung - Aufrechnung gegenüber Werklohnanspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 U 1480/99
    Eine etwaige Forderung gegen die Gemeinschuldnerin aus einem noch nicht erfüllten gegenseitigen Vertrag würde mit der Erföffnung des Konkurses gem. § 3 Abs. 1 KO Konkursforderung (BGH, Urteil vom 14.12.1983, Az.: VIII ZR 352/82, WM 1984, 231, 232; BGH, Urteil vom 11.02.1988, Az.: IX ZR 36/87, BGHZ 103, 250, 252).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93

    Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 U 1480/99
    Trotzdem ist bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmittelauslegung jeder Zweifel an der Person des Beklagten als Rechtsmittelkläger ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.1993, Az.: III ZB 17/93, NJW 1993, 2943, 2944; Senat, Beschluss vom 18.08.1998, Az.: 6 U 3751/97).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.11.1999 - 9 U 53/99   

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https://dejure.org/1999,7388
OLG Celle, 10.11.1999 - 9 U 53/99 (https://dejure.org/1999,7388)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.11.1999 - 9 U 53/99 (https://dejure.org/1999,7388)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. November 1999 - 9 U 53/99 (https://dejure.org/1999,7388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 723 Abs. 1 S. 1 BGB; § 723 Abs. 3 BGB
    Sofortige Auflösung (Liquidation) einer Gesellschaft; Feststellung des Fortbestandes der Gesellschafterstellung ; Ordnungsgemäße Kündigung der Gesellschafterstellung und Zugang der Kündigung ; Unzulässige Beschränkung des Kündigungsrechts im Gesellschaftervertrag; ...

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Auflösung (Liquidation) einer Gesellschaft; Feststellung des Fortbestandes der Gesellschafterstellung ; Ordnungsgemäße Kündigung der Gesellschafterstellung und Zugang der Kündigung ; Unzulässige Beschränkung des Kündigungsrechts im Gesellschaftervertrag; ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 989
  • NZG 2000, 586
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1984 - II ZR 111/84

    Wirksamkeit eines Beschlusses der Gesellschaft bei einer Publikums-KG

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.1999 - 9 U 53/99
    Denn jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art, in denen nicht erkennbar ist, dass ein weiteres Zuwarten die Gesellschaft oder die Gesellschafter schwer und unerträglich beeinträchtigen würde, hat es bei dem Grundsatz sein Bewenden, dass die Mitgesellschafter den zur Zustimmung verpflichteten, aber nicht zustimmenden Gesellschafter auf Zustimmung verklagen müssen (BGH WM 1985, 195 f).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 18/94

    Informationsrecht des Kommanditisten bei erlaubter Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.1999 - 9 U 53/99
    Zwar wird der Bestimmheitsgrundsatz in der Literatur vielfach kritisiert und abgelehnt oder eingeschränkt (vgl. die Nachweise bei MünchKomm.-Ulmer, 3. Aufl., Rdn. 148 zu § 707 BGB ), doch wird er vom Bundesgerichtshof (BGH NJW 1995, 194 f.) aufrecht erhalten.
  • BGH, 20.12.1962 - VII ZR 264/60
    Auszug aus OLG Celle, 10.11.1999 - 9 U 53/99
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung der Frage, ob ein Ausscheiden aus einer in Liquidation befindlichen GbR überhaupt möglich ist, wenn die Kündigungserklärung dem Auflösungsbeschluss zeitlich vorgelagert ist (die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs - BGH WM 1963, 728 ff. - betraf einen Fall, in dem sich die Gesellschaft bei Zugang der Kündigungserklärungen bereits im Abwicklungsstadium befand), weil es bereits an einem wirksamen Auflösungsbeschluss fehlt.
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZR 147/14

    Beitritt eines Gewerberaummieters zu einer in der Rechtsform einer GbR geführten

    Ein Zugang gegenüber den vertretungsberechtigten Gesellschaftern reicht grundsätzlich nicht aus, weil sich deren Vertretungsbefugnis regelmäßig nicht auf Geschäfte erstreckt, die die Geschäftsgrundlage der Gesellschaft betreffen (vgl. OLG Celle NZG 2000, 586; Staudinger/Habermeier BGB [2003] § 723 Rn. 9).

    Der Zugang gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter ist nur dann ausreichend, wenn der Gesellschaftsvertrag diesen zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen ermächtigt (MünchKommBGB/Schäfer 6. Aufl. § 723 Rn. 11) oder wenn er die an die Gesellschaft gerichteten Kündigungserklärungen von sich aus an die übrigen Gesellschafter zur Kenntnisnahme weiter leitet (vgl. BGH Urteil vom 11. Januar 1993 - II ZR 227/91 - NJW 1993, 1002; OLG Celle NZG 2000, 586).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 15 U 26/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Vertriebsfirma lediglich zur Prüfung des Kapitalanlagekonzepts anhand des zur Verfügung stehenden Prospekts auf innere Plausibilität verpflichtet (BGH NJW-RR 2000, 989).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 15 U 14/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Vertriebsfirma lediglich zur Prüfung des Kapitalanlagekonzepts anhand des zur Verfügung stehenden Prospekts auf innere Plausibilität verpflichtet (BGH NJW-RR 2000, 989).
  • LG München I, 31.07.2008 - 32 O 4765/08
    Der zwischen dem Anlageinteressenten und einem solchen Anlagevermittler zustande gekommene Vertrag zielt lediglich auf Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH NJW-RR 93, 1114 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW-RR 2000, 989).
  • LG München I, 01.08.2008 - 32 O 17561/07
    Der zwischen dem Anlageinteressenten und einem solchen Anlagevermittler zustande gekommene Vertrag zielt lediglich auf Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind ( BGH NJW-RR 93, 1114 m.w.N., vgl. BGH NJW-RR 2000, 989).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.09.1999 - 16 Wx 129/99   

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https://dejure.org/1999,3751
OLG Köln, 24.09.1999 - 16 Wx 129/99 (https://dejure.org/1999,3751)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.09.1999 - 16 Wx 129/99 (https://dejure.org/1999,3751)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. September 1999 - 16 Wx 129/99 (https://dejure.org/1999,3751)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachtens in der Beschwerdeinstanz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    FGG § 69 g Abs. 5
    Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachtens in der Beschwerdeinstanz

  • Wolters Kluwer

    Betreuungsufhebung ; Verlängerung einer Betreuerbestellung; Anhörungspflicht; Sachverständigengutachten ; Krankheitsbild ; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren, Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29 Abs... . 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 69 g Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 12; ; FGG § 69 i Abs. 3; ; FGG § 68 b Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 69 g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 69 g Abs. 5 Satz 3; ; FGG § 69 g Abs. 5 Satz 4; ; FGG § 14; ; ZPO § 114; ; ZPO § 550; ; BGB § 1908 d Abs. 1

  • ra.de
  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    FGG § 27 § 29 § 69g Abs. 5
    Zum Verfahren über die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Zwar darf das Beschwerdegericht seiner Entscheidung nur ein zeitnah erstelltes Gutachten zu Grunde legen (OLG Köln, OLG-Report 2000, 154; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69g FGG, Rdn. 16; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69g, Rdn. 59).
  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Das Landgericht musste kein neues Gutachten einholen, auch wenn das vorliegende Gutachten im Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts bereits knapp 10 Monate alt war (zum Erfordernis einer zeitnahen Begutachtung: OLG Köln, OLG-Report 2000, 154; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69g FGG, Rdn. 16; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69g, Rdn. 59).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2002 - 11 Wx 43/01

    Interessenkonflikt von Gewicht, der einer Bestellung als Betreuer entgegensteht

    Die persönliche Anhörung darf indes in offensichtlichen und eindeutigen Fällen unterbleiben, sofern die hierfür maßgeblichen Gründe in der Entscheidung mitgeteilt sind oder sich ohne weiteres aus der Akte ergeben (BayObLG, 3. ZS, Entscheidung vom 10.01.2001, OLG Dresden, OLG NL 2000, 95, 96; OLG Köln FamRZ 2000, 1440).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16114
OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98 (https://dejure.org/2000,16114)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2000 - 20 W 86/98 (https://dejure.org/2000,16114)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 20 W 86/98 (https://dejure.org/2000,16114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Wahl türkischer Vornamen für Kinder deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main - 40 UR III D 30/97
  • OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78

    Ausländische Vornamen für Knaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98
    Eine Abweichung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.1.1979 (BGHZ 73, 239 = StAZ 1979, 238 mit Anm. Helfenstein = FamRZ 1979, 466 = NJW 1979, 2469 = Rpfleger 1979, 193 = JuS 1980, 381 mit Anm. Hohloch) ist nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 20.03.2001 - 15 W 399/00

    Männlicher Vorname - "Ogün"

    Für die Erteilung des Vornamens des Kindes, das sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, ist deutsches Recht maßgeblich, Artikel 10 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB (vgl. Palandt/Heldrich, 60. Auflage, Artikel 10 EGBGB Rdnr. 19; OLG Frankfurt, StAZ 2000, 238).

    Der Senat vermag auch nicht der Entscheidung des OLG, Frankfurt (StAZ 2000, 238) zu folgen, das ausgeführt hat, Eltern könnten sich darauf beschränken, für ihren auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden Sohn einen Vornamen zu wählen, der in dem Staat, dem sie alle angehören, zwar für Knaben und Mädchen benutzt werde, der in Deutschland aber auch männlich empfunden werden könne, wenn die gemeinsame Staatsangehörigkeit von Eltern und Kind eine ausländische sei und das für die gemeinsame ausländische Staatsangehörigkeit maßgebliche Recht den Grundsatz der geschlechtsoffenkundigen Namensgebung nicht kenne.

  • OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03

    Vornamensgebung; LouAnn

    Zum Teil wird das elterliche Bestimmungsrecht überwiegend als elterliches Freiheitsrecht definiert, dessen Grenzen sich daraus ergeben, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf; dabei gehört zur rechten Ordnung, dass nicht willkürliche oder ganz ungebräuchliche oder zur Kennzeichnung ihrer Träger ungeeignete Bezeichnungen verwendet werden (BGHZ a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StAZ 2000, 238; OLG Hamm StAZ 1998, 322).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/02

    Namensrecht: Zulässige Erteilung eines im Inland geschlechtsneutralen, im Ausland

    Der Senat teilt darüber hinaus die Auffassung des Kammergerichts (MDR 1991, 54 = StAZ 1991, 45), die in den letzten Jahren durch die weitere Zuwanderung aus dem Ausland noch an Relevanz gewonnen hat, dass die Erteilung eines im Ausland geschlechtsbezogen verwendeten Vornamens ungeachtet der Anwendbarkeit des deutschen Namensrechts und ohne Rücksicht auf das deutsche Sprachempfinden jedenfalls dann im Inland in gleicher Weise zuzulassen ist, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt erscheint (vgl. auch OLG Celle StAZ 1989, 322, das "Maha" als alleinigen Vornamen für ein Mädchen zulässt, und OLG Frankfurt StAZ 2000, 238, das "Deniz Asil" für einen Jungen als einzigen Vornamen zulässt, da der Name zwar nicht im Herkunftsland, aber nach deutschem Sprachempfinden geschlechtsspezifisch sei; dort auch weitere Ausführungen, die erkennen lassen, dass der Senat der freien Namensgebung einen weiten Spielraum lassen möchte).
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