Rechtsprechung
   OLG München, 07.03.2002 - 29 U 5688/01   

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https://dejure.org/2002,2776
OLG München, 07.03.2002 - 29 U 5688/01 (https://dejure.org/2002,2776)
OLG München, Entscheidung vom 07.03.2002 - 29 U 5688/01 (https://dejure.org/2002,2776)
OLG München, Entscheidung vom 07. März 2002 - 29 U 5688/01 (https://dejure.org/2002,2776)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    UWG § 1; HWG § 4 Abs. 1, Abs. 4
    Werbung für Arzneimittel im Internet

  • stroemer.de

    Parallelimportarzneimittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Online-Werbung; Arzneimittelvertrieb; Pflichtangaben; Parallelimportarzneimittel

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Pflichtangaben bei Arzneimittelwerbung via Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1367 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 985
  • GRUR-RR 2002, 206
  • MMR 2002, 463
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 108/93

    Werbeanzeige für Fertigarzneimittel - Anforderungen an die Lesbarkeit von

    Auszug aus OLG München, 07.03.2002 - 29 U 5688/01
    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Werbeadressat sich ein nicht nur einseitiges Bild vom Wert eines vom Werbenden angebotenen Arzneimittels machen und eine möglichst rationale Entscheidung darüber treffen kann, ob das Angebot seinen Bedürfnissen entspricht (vgl. BGH NJWE-WettbR 1996, 265).

    Diese Grundsätze gelten auch bei Online-Werbung im Internet mit stehenden Texten (vgl. Doepner aaO § 4 Rdn. 69) und auch bei der Werbung gegenüber Fachkreisen (vgl. BGH NJWE-WettbR 1996, 265).

  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 206/88

    Leserichtung bei Pflichtangaben - Schutz der Gesundheit; HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus OLG München, 07.03.2002 - 29 U 5688/01
    Darüber hinaus erfordert die Gewährleistung der vom Gesetzgeber beabsichtigten Gesamtinformation, dass die Wahrnehmung der Pflichtangaben dem Leser keinen zusätzlichen Aufwand oder besonderen Einsatz abverlangt (vgl. BGH GRUR 1991, 859, 860 - Leserichtung bei Pflichtangaben).

    Damit bestehen die Gefahren, dass dem Werbeadressaten - entgegen der Intention des Gesetzgebers - wichtige Informationen für die Kaufentscheidung vorenthalten werden (vgl. BGH GRUR 1991, 859, 860 - Leserichtung bei Pflichtangaben) und dass die Pflichtangaben ein kommunikatives Eigenleben entfalten.

  • OLG Frankfurt, 17.05.2001 - 6 U 23/01

    Arzneimittelwerbung - Pflichtangaben - Werbecharakter der Anzeige

    Auszug aus OLG München, 07.03.2002 - 29 U 5688/01
    Die vorstehende Beurteilung steht entgegen der Auffassung der Beklagten nicht im Widerspruch zur Beurteilung bei Printmedien; so genügt es nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (WRP 2001, 1111, 1112) den Vorgaben des § 4 HWG nicht, wenn die Pflichtangaben am Ende eines Ratgebers in alphabetischer Reihenfolge und unter der Überschrift "Basisinformationen" abgedruckt werden.
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG München, 07.03.2002 - 29 U 5688/01
    Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. BGH GRUR 1999, 1128 - Hormonpräparate), sind vorliegend weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 12/98

    Myalgien - HWG - Werbung mit Fremdwörtern

    Auszug aus OLG München, 07.03.2002 - 29 U 5688/01
    In der Verletzung der aus § 4 Abs. 1 und Abs. 4 HWG folgenden Verpflichtung liegt auch ein Verstoß gegen § 1 UWG (vgl. BGH GRUR 2001, 176, 177f - Myalgien).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Die in dieser Bestimmung geregelte Freistellung von der grundsätzlichen Verpflichtung, die in § 4 Abs. 1 HWG genannten Angaben in die Werbung aufzunehmen, gilt für Werbung im Internet nur dann, wenn sie nach Art eines Videoclips in bewegten Bildern dargestellt wird, nicht dagegen auch dann, wenn sie - wie im Streitfall - in stehenden Bildern und Texten präsentiert wird (OLG München GRUR-RR 2002, 206, 207; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 121, 122; OLG Naumburg GRUR-RR 2007, 113, 115; Fezer/Reinhart aaO § 4-S4 Rdn. 486; Gerstberger/Reinhart in Gröning aaO § 4 Rdn. 20; Harte/Henning/v. Jagow aaO Einl. H Rdn. 68; MünchKomm.UWG/Köber, Anh. §§ 1-7 E Rdn. 18; v. Czettritz, PharmR 2003, 301; a.A. Marwitz, MMR 1999, 83, 85).
  • OLG München, 11.09.2003 - 29 U 2681/03

    Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung in einem Internet-Portal - Verstoß

    Die vorstehenden Ausführungen stehen nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 07.03.2002 - 29 U 5688/01 = Pharma Recht 2002, 254-257.
  • OLG Naumburg, 12.10.2006 - 10 W 65/06

    Umfang einer wettbewerbsrechtlichen Verpflichtung zur Unterlassung von

    Die hier in Frage stehende Onlinewerbung per Internet ist jedoch keine Werbung in audiovisuellen Medien im Sinne von § 4 Abs. 5 HWG (s. a. OLG München, Urteil vom 07.03.2002, AZ: 29 U 5688/01).
  • OLG Naumburg, 24.03.2006 - 10 U 58/05

    Wie darf eine Internetapotheke für eine Reiseapotheke werben?

    Die hier in Frage stehende Onlinewerbung per Internet ist jedoch keine Werbung in audiovisuellen Medien im Sinne von § 4 Abs. 5 HWG (s. a. OLG München, Urteil vom 07.03.2002, AZ: 29 U 5688/01).
  • LG Köln, 01.12.2011 - 31 O 268/11

    Grundsätze zu Pflichtangaben in einer Arzneimittelwerbung über AdWord-Anzeigen

    Die Pflichtangaben müssen daher in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit der Werbung stehen, so dass sie von den angesprochenen Verkehrskreisen als sachlich informativer Teil der Gesamtwerbung erkannt werden (OLG München, Urteil vom 07.03.2002 - 29 U 5688/01 -, Juris-Tz. 21 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.05.2002 - 3 U 355/01 -, Juris-Tz. 5; KG, Urteil vom 24.10.2003 - 5 U 246/03 -, Juris-Tz. 14 jeweils m.w.Nw.).
  • LG Berlin, 28.01.2010 - 16 O 267/09

    Zur Bewertung eines kerngleichen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung

    Es wird daher zu Recht angenommen, dass es sich bei Werbung im Internet nicht um Werbung in audiovisuellen Medien handelt (OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschl. v. 12.10.2006 - 10 W 65/06, juris, Rdnr. 44; OLG München GRUR-RR 2002, 206, 207 - Pflichtangaben).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4520
OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/2001 (https://dejure.org/2002,4520)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.2002 - 16 Wx 274/2001 (https://dejure.org/2002,4520)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 16 Wx 274/2001 (https://dejure.org/2002,4520)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Verfahrenspfleger, wenn der Betroffene seine Rechte wahrnehmen kann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 171
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Aurich, 14.12.1995 - 1 T 167/95
    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/01
    Der Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs, der bei der Schaffung des § 67 FGG im Vordergrund gestanden hatte (vgl. näher hierzu BayObLG FamRZ 93, 348; OLG Oldenburg FamRZ 96, 758), gebot daher nicht die Beiordnung eines Verfahrenspflegers.
  • BayObLG, 01.10.1992 - 3Z BR 120/92

    Erforderlichkeit eines Verfahrenspflegers in Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/01
    Der Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs, der bei der Schaffung des § 67 FGG im Vordergrund gestanden hatte (vgl. näher hierzu BayObLG FamRZ 93, 348; OLG Oldenburg FamRZ 96, 758), gebot daher nicht die Beiordnung eines Verfahrenspflegers.
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02

    Vergütung des Berufsbetreuers: Bestellung eines Verfahrenspflegers für den

    Das wird etwa dann anzunehmen sein, wenn sich der Betroffene schriftlich meldet und seinem Schreiben zu entnehmen ist, dass er sich differenziert und verständlich äußern kann (vgl. zu einem solchen Fall OLG Köln OLG-Report 2002, S. 273).
  • BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03

    Fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers als absoluter Beschwerdegrund

    Ist der Betroffene persönlich nicht mehr in der Lage, seine Rechte wahrzunehmen, d. h. insbesondere die Reichweite eines Antrags zu erfassen und sich zu ihm zu äußern, muss ihm ein Verfahrenspfleger als gesetzlicher Vertreter bestellt werden (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1997, 201; OLG Köln FamRZ 2003, 171; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 405).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01   

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https://dejure.org/2002,9536
OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01 (https://dejure.org/2002,9536)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.03.2002 - 4 U 363/01 (https://dejure.org/2002,9536)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. März 2002 - 4 U 363/01 (https://dejure.org/2002,9536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerb; Unterlassungsklage; Apothekenwesen; Krankenhausapotheke; Abgabe von Arzneimitteln

  • Judicialis

    UWG § 1; ; ApoG § 14 Abs. 1; ; ApoG § 14 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de

    UWG § 1; ApoG § 14 Abs. 1 § 14 Abs. 4 S. 2
    Wettbewerbswidriges Verhalten bei Verstoß gegen § 14 Abs. 4 Satz ApoG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01
    Auch bei einem Verstoß gegen wertbezogene Normen können dann die besonderen Umstände des Einzelfalles Anlass geben, in die Prüfung des Gesamtverhaltens des Wettbewerbers nach seinem konkreten Anlass, seinem Zweck und den eingesetzten Mitteln, seinen Begleitumständen und Auswirkungen einzutreten und bei Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 1 UWG eine sittenwidrige Beeinträchtigung der Lauterkeit des Wettbewerbs zu verneinen (BGH GRUR 2000, 237 - Giftnotrufbox).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01
    Denn der Grundsatz, dass Verstöße gegen wertbezogene Normen oder gegen solche Normen die einen unmittelbaren Wettbewerbsbezug aufweisen, per se sittenwidrig sind, gilt nicht ausnahmslos (BGH WRP 99, 643 - Hormonpräparate).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95

    "TIAPRIDAL"; Anforderungen an die Zulassung eines reimportierten Arzneimittels

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01
    Zwar kann in Fällen unklarer, zweifelhafter Rechtslage der Bewertung eines Verhaltens als sittenwidrig entgegenstehen, dass dieses Verhalten durch die zuständigen Behörden in gefestigter Verwaltungspraxis gebilligt wird (BGH WRP 98, 306, 311 - Tiapridal; OLG Frankfurt, WRP 99, 948 - Vepesid - mit Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1998).
  • OLG Frankfurt, 05.02.1998 - 6 U 51/97

    Zulässigkeit des Einzelimports eines im Ausland zugelassenen Arzneimittels

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01
    Zwar kann in Fällen unklarer, zweifelhafter Rechtslage der Bewertung eines Verhaltens als sittenwidrig entgegenstehen, dass dieses Verhalten durch die zuständigen Behörden in gefestigter Verwaltungspraxis gebilligt wird (BGH WRP 98, 306, 311 - Tiapridal; OLG Frankfurt, WRP 99, 948 - Vepesid - mit Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1998).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

    (1) Die hier maßgeblichen Verkehrskreise, deren Auffassung ihren Niederschlag auch in Verträgen zwischen den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen und dem Apothekerverband gefunden hatte, waren der zur Tatzeit in pharmazeutischer Praxis und Rechtsprechung wohl einhellig vertretenen Meinung, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden (vgl. Dettling, Kieser, Ulshöfer, PharmR 2009, 421, 422 f.), als Rezepturarzneimittel anzusehen seien (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002 - 4 U 363/01, juris Rn. 15; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005 - L 5 KR 96/04, juris Rn. 25; Dettling, PharmR 2008, 27, 32 mwN; Fleischfresser in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, Arzneimittelrecht, 2. Aufl., § 2 Rn. 171; Wesser, aaO, S. 245 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 276/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 274/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 270/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 271/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 279/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 275/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 273/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 272/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 278/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.06.2002 - 6 W 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10363
OLG Celle, 13.06.2002 - 6 W 66/02 (https://dejure.org/2002,10363)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.06.2002 - 6 W 66/02 (https://dejure.org/2002,10363)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 6 W 66/02 (https://dejure.org/2002,10363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit der Beweisantizipation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antizipierung des Beweiswertes einer Zeugenaussage im Prozesskostenhilfeverfahren; Widerlegung der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde; Geltung einer Nebenabrede noch bei Errichtung der Urkunde; Begrenzung des Verbots der Beweisantizipation; ...

  • Wolters Kluwer

    Antizipierung des Beweiswertes einer Zeugenaussage im Prozesskostenhilfeverfahren; Widerlegung der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde; Geltung einer Nebenabrede noch bei Errichtung der Urkunde; Begrenzung des Verbots der Beweisantizipation; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 6 W 66/02
    In diesem Verfahrensstadium findet das im Streitverfahren gültige Verbot der Beweisantizipation nur begrenzt Anwendung (BGH, NJW 1988, 266, 267; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1405).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 6 W 66/02
    Sie kann deshalb zwar entkräftet werden, wenn die Parteien zugleich eine nicht schriftlich fixierte Nebenabrede getroffen haben (BGH, NJW 1989, 898).
  • OLG Köln, 06.01.1995 - 2 W 1/95

    Voraussetzungen für PKH-Bewilligung für den Zessionar - PKH, Zession,

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 6 W 66/02
    In diesem Verfahrensstadium findet das im Streitverfahren gültige Verbot der Beweisantizipation nur begrenzt Anwendung (BGH, NJW 1988, 266, 267; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1405).
  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 11 C 23.559

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt zur

    Denn auch im Zivilprozess ist anerkannt, dass das Gericht bei der Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch zwar nicht den Inhalt einer angebotenen Zeugenaussage antizipieren darf, wohl aber deren Beweiswert (vgl. Fischer, a.a.O. Rn. 22; OLG Celle, B.v. 13.6.2002 - 6 W 66/02 - juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.09.2001 - 27 U 129/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6850
OLG Hamm, 13.09.2001 - 27 U 129/01 (https://dejure.org/2001,6850)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2001 - 27 U 129/01 (https://dejure.org/2001,6850)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2001 - 27 U 129/01 (https://dejure.org/2001,6850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    GbR; Gesellschafter; Ärztliche Gemeinschaftspraxis; Abfindungsregelung; Ausgleichszahlung

  • Judicialis

    BGB § 452; ; BGB § 812; ; BGB § 730; ; BGB § 738; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Umqualifizierung der Auseinandersetzung einer GbR in einen Kaufvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 2445
  • NZG 2002, 35
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 29.11.1996 - 30 U 109/96

    Muß E-Werk Trafostation beseitigen?

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2001 - 27 U 129/01
    Denn die Zinspflicht aus § 452 BGB beginnt frühestens mit dem Kaufvertragsabschluss und mit Fälligkeit des Kaufpreises (OLG Düsseldorf in NJW-RR 1997, 779; OLG Hamm in OLGR 1992, 296; Münchener Kommentar, 3. Aufl., Rn. 3 zu § 452 BGB).

    Schließlich ist eine Zinspflicht aus § 452 BGB auch deshalb zu verneinen, weil die Regelung durch eine andere Fälligkeitsbestimmung konkludent ausgeschlossen wird (BGH in NJW 1997, 940; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1997, 779).

  • BGH, 05.12.1996 - IX ZR 137/95

    Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages wegen Verstoß gegen die guten Sitten -

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2001 - 27 U 129/01
    Schließlich ist eine Zinspflicht aus § 452 BGB auch deshalb zu verneinen, weil die Regelung durch eine andere Fälligkeitsbestimmung konkludent ausgeschlossen wird (BGH in NJW 1997, 940; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1997, 779).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 4 U 65/02

    Vertragsauslegung: Auslegung einer Freistellungsklausel in einem

    Im Hinblick darauf ist davon auszugehen, dass die Parteien wechselseitige negative Schuldanerkenntnisse abgegeben haben, die es ausschließen, im Nachhinein Nachforderungsansprüche geltend zu machen (vgl. dazu OLG Köln MDR 2000, 140 und VersR 1978, 576, 577; OLG Hamm OLGR 2002, 273, 274; Palandt/Heinrichs aaO § 397 Rdn. 9 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.03.2002 - 7 U 543/01 - 126   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9745
OLG Saarbrücken, 12.03.2002 - 7 U 543/01 - 126 (https://dejure.org/2002,9745)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.03.2002 - 7 U 543/01 - 126 (https://dejure.org/2002,9745)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. März 2002 - 7 U 543/01 - 126 (https://dejure.org/2002,9745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Vereinbarung einer Provisionsweitergabe vom Versicherungsvermittler an den Versicherungsnehmer ; Verbot der Gewährung von Sondervergütungen; Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes; Versicherungsmaklertätigkeit; Sittenwidrigkeit ; Evidenz des Missbrauchs einer ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 242; ; DÜG § 1; ; VAG § 64 Abs. 2; ; VAG § 64 Abs. 2 Satz 2; ; VAG § 64 Abs. 2 Satz 3; ; VAG § 81 Abs. 2 Satz 3; ; VAG § 81 Abs. 2 Satz 4; ; VAG § 140 Abs. 4; ; VAG § 144 a Abs. 1 Nr. 2; ; HGB §§ 84 ff; ; HGB §§ 92 ff; ; ZPO § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    BGB § 134
    Gewährung von Sondervergütungen an Versicherungsnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unwirksamkeit der Vereinbarung einer Provisionsweitergabe vom Versicherungsvermittler an den VN, Provisionsabgabe, Wirksamkeit eines Provisionsabgabeversprechens eines VV

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 18.06.1990 - 10 U 13/90

    Verbot der Gewährung von Sondervergütungen für Versicherungsvermittler durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2002 - 7 U 543/01
    Der Vertrag vom 31.5.1999 enthält im Ergebnis die Vereinbarung einer Provisionsweitergabe vom Versicherungsvermittler an den Versicherungsnehmer, was einen Verstoß gegen die Anordnung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung vom 8.3.1934, das ein Verbot der Gewährung von Sondervergütungen an Versicherungsnehmer enthält, darstellt mit der Folge, dass die Vereinbarung gemäß § 134 BGB nichtig ist (vgl. BGHZ 93, S. 177 ff., BGH, NJW-RR 1997, S. 1381, OLG Köln, VersR 1991, S. 1373 ff., Hanseatisches Oberlandesgericht, VerBAV 2000, S. 163 ff., dass, NJW-RR 1997, S. 1381-1383).

    Damit richtet sich das Verbot unzweifelhaft auch an den - zu begünstigenden - Versicherungsnehmer (vgl. OLG Köln, VersR 1991, 1373 ff. Hanseatisches Oberlandesgericht, VerBAV 2000, 163 ff.).

  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 181/82

    Provisionsweitergabe durch Lebensversicherungsmakler

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2002 - 7 U 543/01
    Der Vertrag vom 31.5.1999 enthält im Ergebnis die Vereinbarung einer Provisionsweitergabe vom Versicherungsvermittler an den Versicherungsnehmer, was einen Verstoß gegen die Anordnung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung vom 8.3.1934, das ein Verbot der Gewährung von Sondervergütungen an Versicherungsnehmer enthält, darstellt mit der Folge, dass die Vereinbarung gemäß § 134 BGB nichtig ist (vgl. BGHZ 93, S. 177 ff., BGH, NJW-RR 1997, S. 1381, OLG Köln, VersR 1991, S. 1373 ff., Hanseatisches Oberlandesgericht, VerBAV 2000, S. 163 ff., dass, NJW-RR 1997, S. 1381-1383).
  • BGH, 28.11.1996 - IX ZR 204/95

    Bürgschaft des Geschäftsführers der VV-GmbH für Verbindlichkeiten der VV-GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2002 - 7 U 543/01
    Der Vertrag vom 31.5.1999 enthält im Ergebnis die Vereinbarung einer Provisionsweitergabe vom Versicherungsvermittler an den Versicherungsnehmer, was einen Verstoß gegen die Anordnung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung vom 8.3.1934, das ein Verbot der Gewährung von Sondervergütungen an Versicherungsnehmer enthält, darstellt mit der Folge, dass die Vereinbarung gemäß § 134 BGB nichtig ist (vgl. BGHZ 93, S. 177 ff., BGH, NJW-RR 1997, S. 1381, OLG Köln, VersR 1991, S. 1373 ff., Hanseatisches Oberlandesgericht, VerBAV 2000, S. 163 ff., dass, NJW-RR 1997, S. 1381-1383).
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