Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2749/01   

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https://dejure.org/2001,7547
OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2749/01 (https://dejure.org/2001,7547)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.12.2001 - 8 U 2749/01 (https://dejure.org/2001,7547)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 8 U 2749/01 (https://dejure.org/2001,7547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen einer Schulprügelei; Vorliegen einer schulbezogenen Handlung; Erfordernis des "doppelten Vorsatzes"; Wegfall der Haftungsprivilegierung; Vorsatz bezüglich der Verletzungsfolgen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsausschluss bei Rauferei unter Schülern

  • Judicialis

    RVO § 636 a. F.; ; SGB VII § 104 Abs. 1; ; SGB VII § 106 Abs. 1; ; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche aus den Folgen einer Schulrauferei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Schulbezogene Handlung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 160
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 06.10.1999 - 9 U 24/99

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Streit unter Schülern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2749/01
    Daraus folgt, daß der Gesetzgeber mit der Überleitung der §§ 636 RVO in das 7. Sozialgesetzbuch keine materiellrechtliche Änderung des Vorsatzbegriffs im Unterschied zu der alten Regelung, beabsichtigt hat (vgl. OLG Hamburg RUS 2000, 329; OLG Celle VersR 99, 1550).

    Sinn dieser Regelung war ausschließlich, die unter der Geltung des alten Rechts aufgetretene Streitfrage zu klären, ob das Haftungsprivileg des Schädigers für den Regreß des Sozialversicherungsträgers bereits dann entsperrt sei, falls sich das Verschulden des Schädigers nur auf die Verletzungshandlung bezog (vgl. OLG Celle VersR 99, 1550; Krasney in Brackmann, Handbuch des gesetzlichen Unfallsicherungs-Rechts, Rdz. zu § 110 SGB VII).

  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 284/91

    Keine Haftungsfreistellung des Schädigers bei tätlicher Auseinandersetzung nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2749/01
    Ein solcher ist nur dann anzunehmen, falls die schädigende Tätigkeit des Beklagten schulbezogen gewesen ist (vgl. BGH VersR 88, 167; 92, 854; Geigel-Schlegelmilch-Kolb, "Der Haftpflichtprozeß", 23. Aufl., Kap. 31 Rz. 114).

    Entscheidend ist allein, daß die schultypische Gruppensituation und die dadurch geprägte Gefahrenlage noch nicht aufgehoben war (BGH, a.a.O.; VersR 92, 854).

  • OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schulunfalles; Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2749/01
    a) Während der Geltung der entsprechenden Vorschriften der RVO (§ 636 ff RVO) war es unstreitig, daß eine vorsätzliche Schädigung, die zu einer Entsperrung der Haftungsprivilegierung führte, nur dann anzunehmen war, falls sich der Vorsatz des Schülers auch auf die Verletzungsfolgen erstreckte (vgl. BGH NJW 80, 996; OLG Koblenz NJW-RR 93, 97).
  • BGH, 14.07.1987 - VI ZR 18/87

    Begriff desselben Betriebes; Schadensersatz bei einem Schulunfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2749/01
    Ein solcher ist nur dann anzunehmen, falls die schädigende Tätigkeit des Beklagten schulbezogen gewesen ist (vgl. BGH VersR 88, 167; 92, 854; Geigel-Schlegelmilch-Kolb, "Der Haftpflichtprozeß", 23. Aufl., Kap. 31 Rz. 114).
  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78

    Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF)

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2749/01
    a) Während der Geltung der entsprechenden Vorschriften der RVO (§ 636 ff RVO) war es unstreitig, daß eine vorsätzliche Schädigung, die zu einer Entsperrung der Haftungsprivilegierung führte, nur dann anzunehmen war, falls sich der Vorsatz des Schülers auch auf die Verletzungsfolgen erstreckte (vgl. BGH NJW 80, 996; OLG Koblenz NJW-RR 93, 97).
  • Drs-Bund, 31.05.1951 - BT-Drs I/2204
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2749/01
    Diese enthält keinen Hinweis darauf, daß das Haftungsprivileg des Schädigers im Verhältnis zum Geschädigten eingeschränkt werden sollte (Bundestagsdrucksache 1/2204).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZR 34/02

    Zur Haftung bei Schulunfällen

    b) Demgegenüber wird mehrheitlich die Auffassung vertreten, daß der Gesetzgeber bei der Einordnung der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch für den Anspruch des Geschädigten eine Änderung der bis dahin bestehenden Rechtslage weder in den neuen gesetzlichen Vorschriften zum Ausdruck gebracht noch beabsichtigt habe und daß lediglich für die Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern eine vom bisherigen Rechtszustand abweichende Regelung getroffen worden sei (vgl. OLG Celle, VersR 1999, 1550; OLG Hamburg, RuS 2000, 329, 330; OLG Hamm, RuS 2002, 287; 331 f. mit zustimmender Anmerkung von Lemcke; OLG Nürnberg, ZfS 2002, 577 f.; OLG Schleswig, RuS 2000, 504; LG Coburg, SchPrax 2001, 367; LG Hamburg, RuS 2000, 329; LG Leipzig, NJW-RR 2000, 1625 f. = VersR 2002, 239 f.; AG Schleiden, RuS 2000, 460 f. mit zustimmender Anmerkung von Lemcke; Brackmann/Krasney, Handbuch des Sozialrechts Bd. 3/1, Stand Dezember 2002, § 104 Rdn. 22; Falkenkötter, NZS 1999, 379 f.; Kater/Leube, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII § 104, Rdn 37; Maschmann, SGb 1998, 54, 56; Ricke in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand August 2002, § 104 Rdn. 12; Waltermann, NJW 1997, 3401, 3402; 2002, 1225, 1226; ders. in: Wannagat, Sozialgesetzbuch, Stand Juli 2002, § 104 SGB VII Rdn. 19; Wussow/Schneider, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 80 Rdn. 87).
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 9 U 114/03

    Anspruch auf Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB wegen einer schulbezogenen

    Er muss sich aber nicht nur auf die bloße Schädigungshandlung erstrecken, sondern Eintritt und Umfang des konkret eingetretenen Schadens umfassen (BGH NJW 2003, 1605 = VersR 2003, 595; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 160; Senat VersR 1999, 1550; für den eigentlichen Arbeitsunfall ebenso BAG NJW 2003, 1890, 1891; Wussow/Schneider Kap. 80 Rdnr. 87).

    Es sind keinerlei konkrete Anhaltspunkte (zu diesem Erfordernis OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 160, 161) dafür ersichtlich, dass der Beklagte die schweren und eventuell dauerhaften Folgen der Knieverletzung des Klägers vorhergesehen hat.

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.08.2002 - 1 U 5/02   

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https://dejure.org/2002,13989
OLG Bamberg, 08.08.2002 - 1 U 5/02 (https://dejure.org/2002,13989)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.08.2002 - 1 U 5/02 (https://dejure.org/2002,13989)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. August 2002 - 1 U 5/02 (https://dejure.org/2002,13989)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen schuldhaft fehlerhafter Ermittlung des Verkehrswertes eines Anwesens; Beurteilungsspielraum für Sachverständige bei der Ermittlung des Grundstückswerts, beim Wert des Hauses, bei der Feststellung des Bauzustandes und bei der Ermittlung der ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 635
    Schadensersatzpflicht eines Bausachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 03.08.2005 - 11 U 100/04

    Keine Verpflichtung eines mit der Ermittlung des Verkehrswertes beauftragten

    Die Überprüfung eines Gebäudes auf solche Mängel ist grundsätzlich nicht Sache des Verkehrswertgutachters; der Auftrag zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens umfasst eine solche Überprüfung grundsätzlich nicht (OLG Bamberg, Urteil vom 8. August 2002 - 1 U 5/02 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 12.03.2012 - 22 U 53/11

    Fehlen einer Baugenehmigung als Mangel; Feststellung des arglistigen

    Dieses entspricht nämlich der herrschenden Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.08.2005, Az. 11 U 100/04; OLG Bamberg, Urteil vom 08.08.2002, Az. 1 U 5/02; OLG Schleswig, Urteil vom 06.07.2007, Az. 14 U 61/06; OLG Rostock, Urteil vom 27.06.2008, Az. 5 U 50/08).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14

    Haftung des Sachverständigen: Schutzwirkungen eines Vertrags mit dem

    Insbesondere ist der mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für ein älteres Gebäude verpflichtete Sachverständige ohne konkrete Veranlassung nicht verpflichtet, nach versteckten Mängeln zu suchen (BGH, Urt. v. 10.10.2013, III ZR 345/12, NJW-RR 2014, 90; OLG Frankfurt, BauR 2014, 1194, m.w.N.; OLG Naumburg, Urt. v. 3.8.2005 - 11 U 100/04, juris; OLG Bamberg, OLGR 2003, 27; Genius in: jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 633, Rdnr. 87, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.09.2002 - 2 UF 128/02   

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https://dejure.org/2002,10365
OLG Bamberg, 25.09.2002 - 2 UF 128/02 (https://dejure.org/2002,10365)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.09.2002 - 2 UF 128/02 (https://dejure.org/2002,10365)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. September 2002 - 2 UF 128/02 (https://dejure.org/2002,10365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung eines Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung von Ehegatten zweier europäischer Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung aller denkbaren Versorgungsansprüche; Berücksichtigung des Beginns eines Rentenbezuges bei der Dynamisierung von Anwartschaften ; Aufhebung ...

  • unalex.eu

    Art. 1 Brüssel I-VO, 1 EuGVÜ
    Sachlicher Anwendungsbereich - Aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO ausgeschlossene Rechtsgebiete - Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit, eheliches Güterrecht, Erbrecht - Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 17 Abs. 3; FamRÄndG Art. 7 § 1
    Berücksichtigung niederländischer Scheidungsurteile - Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1567
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 106/88

    Auslegung und Rechtsfolgen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.09.2002 - 2 UF 128/02
    Einen Verstoß gegen den Grundsatz der reformatio in peius stellt dies nicht dar, weil das Rechtsmittel eines Versorgungsträgers die Möglichkeit eröffnet, die angefochtene Entscheidung in jeder Richtung in Übereinstimmung mit der materiellen Rechtslage zu bringen (BGH, FamRZ 1990, 273 ff.).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.09.2002 - 2 UF 128/02
    Die in Artikel 17 Abs. 1 EGBGB in der damaligen Fassung vorgesehene einseitige Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit des Ehemannes ist jedoch nach bereits vorangegangenen Zweifeln in der übrigen Rechtsprechung durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08. Januar 1985 (vgl. NJW 1985, 1282 ) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 2 GG für nichtig erklärt worden.
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 36/86

    Versorgungsausgleich in einer gemischt-nationalen Ausländerehe

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.09.2002 - 2 UF 128/02
    Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ist die Rechtsprechung (BGH, FamRZ 1990 386 ff.) selbst dann von der Anwendung deutschen Rechts ausgegangen, wenn die Eheleute zuletzt ihren gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland haften und der Versorgungsausgleich jedem der Heimatrechte beider Ehegatten unbekannt war.
  • BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.09.2002 - 2 UF 128/02
    Von der herrschenden Rechtsprechung wurde der Versorgungsausgleich als Scheidungsfolge qualifiziert und die anzuwendende Rechtsordnung anhand, des Art. 17 EGBGB in der damaligen Fassung festgestellt (vgl. hierzu Palandt/Heldrich, BGB , 41. Aufl., Art. 17 EGBGB , Rdn. 5 b m.N.; BGHZ 75, 241).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.11.2002 - 9 W 47/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10282
OLG Schleswig, 04.11.2002 - 9 W 47/02 (https://dejure.org/2002,10282)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.11.2002 - 9 W 47/02 (https://dejure.org/2002,10282)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. November 2002 - 9 W 47/02 (https://dejure.org/2002,10282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Terminreisekosten auswärtiger Anwälte; Einschaltung eines Unterbevollmächtigten; Schriftliche oder telefonische Unterrichtung eines ortsansässigen Kollegen; Grundsatz einer kostengünstigen Prozessführung; Erfolgversprechende Rechtsverteidigung

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 104

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 § 104
    Zur Erstattungsfähigkeit von Terminreisekosten auswärtiger Anwälte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Abgleich mit Kosten eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2002 - 9 W 47/02
    Die Senatsrechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten auswärtiger Anwälte - wonach die Terminreisekosten eines am Prozessgericht nicht zugelassenen, aber postulationsfähigen Rechtsanwalts grundsätzlich erstattungsfähig sind, wenn bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten keine geringere Kosten entstanden wären (grundlegend Beschluss vom 31. Oktober 2000 - SchlHAnz 2001, 74 f. = OLGR 2001, 51 f. = JurBüro 2001, 197 f. = MDR 2001, 537 f.; zuletzt Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 - 9 W 123/02) - betrifft naturgemäß nicht Fälle, in denen eine schriftliche oder telefonische Unterrichtung eines am Gerichtssitz ansässigen Anwalts ausreicht.
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