Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.2002 - 6 U 98/02   

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https://dejure.org/2002,5783
OLG Hamm, 09.12.2002 - 6 U 98/02 (https://dejure.org/2002,5783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2002 - 6 U 98/02 (https://dejure.org/2002,5783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2002 - 6 U 98/02 (https://dejure.org/2002,5783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus Anlass eines Verkehrsunfalles; Gesteigerte Betriebsgefahr wegen Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht; Einbeziehung der Mehrwertsteuer für ein Leasingfahrzeug in die Schadensberechnung

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Anspruch des Leasingnehmers auf Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands einschließlich Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Ersatz des Brutto-Wiederbeschaffungswertes für den Leasingnehmer bei Totalschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 774
  • NZV 2003, 334
  • VersR 2004, 1191
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 145/91

    Schadensersatz bei Beschädigung eines geleasten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 6 U 98/02
    Der der Klägerin dadurch entstandene Nutzungsschaden ist zu berechnen nach den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung eines der geleasten Sache gleichwertigen Ersatzes (vgl. dazu BGH VersR 92, 194 = NJW 92, 553; Rixecker in Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 23. Aufl., Kap 4 Rn 103 m.w.N.).

    Bei seiner Schadensberechnung ist das Landgericht vom Nettowiederbeschaffungsaufwand für das Fahrzeug ausgegangen und hat der Klägerin zusätzlich die Mehrwertsteuer zugebilligt, die dieser wegen der vorzeitigen Abrechung des Leasingvertrages in Rechnung gestellt worden ist, obwohl die Zahlungsverpflichtungen der Klägerin aus dem Leasingvertrag über das Unfallfahrzeug nicht zum unfallbedingt von den Beklagten geschuldeten Haftungsschaden rechnen (vgl. BGH VersR 92, 194 = NJW 92, 553).

  • BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 27/86

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 6 U 98/02
    Schadensersatzleistungen, die eine Leasingnehmerin nach außerordentlicher Kündigung des Leasingvertrages zu erbringen hat, sind zwar ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihnen eine steuerbare Leistung (§ 1 UStG) nicht gegenüber steht und die Leasinggeberin deshalb auf sie keine Umsatzsteuer zu entrichten hat (vgl. BGH NJW 87, 1690 = WM 87, 562; Wolf, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rn 2017).
  • LG München I, 08.11.2001 - 19 S 9428/01
    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 6 U 98/02
    Zu den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zählt bei einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten Leasingnehmerin auch die Mehrwertsteuer (vgl. OLG Hamm MDR 01, 213 = OLGR 01, 174 = VersR 02, 858 = DAR 01, 79; LG München NZV 02, 191; LG Itzehoe DAR 02, 517; dazu ferner Bethäuser, DAR 02, 481, 483; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., StVG § 12 Rn 48 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00

    Zerstörung des Leasingfahrzeugs - Umsatzsteuer auf Wiederbeschaffungswert als

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 6 U 98/02
    Zu den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zählt bei einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten Leasingnehmerin auch die Mehrwertsteuer (vgl. OLG Hamm MDR 01, 213 = OLGR 01, 174 = VersR 02, 858 = DAR 01, 79; LG München NZV 02, 191; LG Itzehoe DAR 02, 517; dazu ferner Bethäuser, DAR 02, 481, 483; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., StVG § 12 Rn 48 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 10.10.2019 - 12 U 102/19

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer auf ein unfallbedingt angeschafftes

    Zu den für die Wiederherstellung erforderlichen Kosten gehört auch die Umsatzsteuer, wenn der Leasingnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (vgl. OLG Hamm VersR 2002, 858; OLG Hamm NJW-RR 2003, 774; OLG München NJW 2013, 3728; OLG Dresden, Beschluss v. 26.01.2004 - 1 U 2167/03).
  • OLG Dresden, 26.01.2004 - 1 U 2167/03
    Denn sein Unfallschaden besteht, wie vom BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 281 m.w.N.; BGH, NJW 1992, 553; s. auch Becker/Böhme u.a., Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., B 93; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 774; OLG Hamm, MDR 2001, 213; LG München, NZV 2002, 191; LG Arnsberg, NZV 1994, 444), grundsätzlich nicht in der Belastung mit den Leasingraten, sondern in dem Entzug der Sachnutzung, für den der Kauf- bzw. Wiederbeschaffungswert als maßgeblicher Anknüpfungspunkt angesehen wird.

    Zu den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges beim Leasingnehmer zählt, wenn dieser - wie hier - nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, auch die Mehrwertsteuer (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 774; OLG Hamm, MDR 2001, 213; LG München, NZV 2002, 191; LG Arnsberg, NZV 1994, 444).

  • LG München I, 02.11.2012 - 17 O 769/11

    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug:

    Zur Aufwendung für die Wiederbeschaffung gehört gem. § 249 BGB auch die Mehrwertsteuer, soweit diese gem. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB tatsächlich angefallen ist (OLG Hamm, VersR 2002, 858; NZV 2003, 334; LG München I, NZV 2002, 191/192; AG Brandenburg, NZV 2011, 88/91; Sanden/Völtz, Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 9. Auflage, Rn. 346, 515).
  • LG Bonn, 31.05.2016 - 8 S 15/16

    Beschränkung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung auf die für die Reparatur

    Denn auch der dem Leasingnehmer entstandene Nutzungsschaden wird grundsätzlich nach den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung eines der geleasten Sache gleichwertigen Ersatzes berechnet (OLG Hamm. Urteil vom 09.12.2002, Az: 6 U 98/02, zitiert nach juris mit weiteren Nachweisen).
  • AG Wittmund, 08.12.2011 - 4 C 763/11
    Zu den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zählt bei einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten Leasingnehmerin auch die Mehrwertsteuer (OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2002, 6 U 98/02, zitiert nach JURIS; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. 2005, § 12 StVG Rdnr. 48).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01 - 211   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5100
OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01 - 211 (https://dejure.org/2003,5100)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.02.2003 - 1 U 924/01 - 211 (https://dejure.org/2003,5100)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 1 U 924/01 - 211 (https://dejure.org/2003,5100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers; Art der Berechnung der Händlerprovision; Mitursächlichkeit der Überzeugungskraft des Handelsvertreters; Auftrag durch Leasingunternehmen; Begriff des Mehrfachkunden; Familienmitglieder als Stammkunden; Vermutung ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers; "Münchener Formel"

  • Judicialis

    HGB § 87; ; HGB § 89b; ; HGB § 89b Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 89b Abs. 1 Nr. 3; ; HGB § 89b Abs. 2; ; UStG § 14; ; ZPO § 287; ; BGB § 273; ; BGB § 320; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 2 a. F.; ; BGB § 286 a.F.

  • VersR (via Owlit)

    HGB § 87; HGB § 89 b; UStG § 14; BGB § 273
    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers

  • rechtsportal.de

    HGB § 87; HGB § 89b
    Zum Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag den der Vertragshändler (Handelsvertreter) gegenüber einem Automobilhersteller hat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2838 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 900
  • VersR 2004, 195
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 141/95

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Der dem Kläger gegen die Beklagte nach § 89b HGB zustehende Ausgleichsanspruch beläuft sich unter Berücksichtigung der von dem Kläger mitgeteilten und von dem Senat weitgehend übernommenen tatsächlichen ^Grundlagen nach Maßgabe der Entscheidung BGH NJW 1996, 2298, 2301 auf 47.826,56 EUR (93.540,62 DM).

    Danach kann bei einem Kraftfahrzeug-Vertragshändler regelmäßig davon ausgegangen werden, dass 2/3 der Einmalkunden zu Stammkunden werden (BGH NJW 1996, 2298, 2301).

    Um eine Vergleichbarkeit beider zu erzielen, ist es jedoch notwendig, diejenigen Teile des Rabatts herauszurechnen, die der Vertragshändler aufgrund seiner vom Handelsvertreter abweichenden Stellung für Leistungen erhält, die der Handelsvertreter üblicherweise nicht zu erbringen hat (BGH NJW 1996, 2298, 2300).

    Diese Erwägungen sind auch auf das Verhältnis zwischen Hersteller und Vertragshändler zu übertragen (BGH NJW 1996, 2298, 2300).

    Der Ausgleichsanspruch des Klägers ist nach den Grundsätzen der Entscheidung BGH NJW 1996, 2298, 2301 zu bestimmen.

    Nach Maßgabe der Leitentscheidung BGH NJW 1996, 2298, 2301 errechnet sich der Ausgleichsanspruch des Klägers mit 93.540,62 DM.

    Auf den Betrag der Mehrfachkundenprovisionen sind 2/3 der - ebenfalls um die händlertypischen Anteile nebst Verwaltungsvergütung verminderten - Einfachkundenprovisionen des letzten Jahres zu addieren (BGH NJW 1996, 2298, 2301; BGHZ 135, 14, 20 f. = NJW 1997, 1503 f.).

    Die Summe beider Werte - Mehrfachkundenprovisionen nebst 2/3 der Einfachkundenprovisionen - bildet den "Basisbetrag" (BGH NJW 1996, 2298, 2301).

    Die so errechneten Provisionsverluste sind nach der Methode Gillardon (52,9907 : 60) abzuzinsen, weil die Einmalzahlung nicht erst nach Ablauf des fünfjährigen Prognosezeitraums erfolgt (BGH NJW 1996, 2298, 2301, Intveen BB 1999, 1881, 1887).

    Von dem nunmehr gefundenen Betrag ist nach § 89b Abs. 1 Nr. 3 HGB im Rahmen der Billigkeitsabwägung ein Abschlag wegen der Sogwirkung der Marke vorzunehmen (BGH NJW 1996, 2298, 2301).

    Der danach sich ergebende Ausgleichsbetrag in Höhe von 82.053,30 DM ist um den im Zeitpunkt des Vertragsendes gültigen Mehrwertsteuersatz zu erhöhen (Reufels/Lorenz BB 2000, 1586, 1589; Kümmel DB 1998, 2407 f.; vgl. auch BGH NJW 1996, 2298, 2301: 14 % bezogen auf den 31. Dezember 1991).

    Grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) scheidet aus, weil die maßgeblichen Rechtsfragen durch die Rechtssprechung des BGH geklärt sind (BGHZ 135, 14 = NJW 1997, 1503; BGH NJW 1996, 2298).

  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Aufgrund der bei Neufahrzeugen üblicherweise durchzuführenden regelmäßigen Kundendienste haben die Händler die Möglichkeit, die Bindungen auch zu Erstkäufern zu festigen (BGHZ 135, 14, 19 f. = BGH NJW 1997, 1503 f.).

    Daher ist es sachgerecht, bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs auch denjenigen Anteil der Erstkunden als Bestandteil des Kundenstammes im Sinne von § 89b Abs. 1 Satz 1 HGB zu berücksichtigen, von dem nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre Nachbestellungen erwartet werden können (BGHZ 135, 14, 19 f. = BGH NJW 1997, 1503 f.).

    Der Ausgleichsanspruch des Klägers bemisst sich weder nach dem neuen Berechnungsansatz in BGHZ 135, 14, 22 = NJW 1997, 1503 ff. noch nach der Münchener Formel.

    Zwar gestattet der BGH einen vereinfachten Berechnungsansatz in der Form einer schlichten Multiplikation des Mehrfachkundenumsatzes im letzten Vertragsjahr mit dem Prognosezeitraum von fünf Jahren, sofern der Umsatz des Händlers mit Mehrfachkunden über einen längeren Zeitraum vor Vertragsende einen annähernd gleichbleibenden Anteil am gesamten Neuwagenumsatz ausgemacht hat (BGHZ 135, 14, 22 = NJW 1997, 1503 ff.).

    Zum anderen kann die vereinfachte Methode nur Anwendung finden, wenn der Händler substantiiert vorträgt, dass der Umsatz mit Mehrfachkunden über einen längeren Zeitraum einen gleichbleibenden Anteil des Gesamtumsatzes mit Neuwagen gebildet hat (BGHZ 135, 14, 22 = NJW 1997, 1503 ff., Intveen BB 1999, 1881, 1885; Graf v. Westphalen in: Röhricht/Graf v. Westphalen, HGB, 2. Aufl., Vertragshändler-Vertrag Rdnr. 91).

    Dabei ist insbesondere zu beanstanden, dass die Mehrfachkunden des letzten Vertragsjahres entgegen BGHZ 135, 14, 22 = NJW 1997, 1503 f. auf den Prognosezeitraum von fünf Jahren hochgerechnet werden, ohne dass festgestellt wird, ob die Mehrfachkundenquote auch in der Vergangenheit dauerhaft auf den Gesamtabsatz entfallen ist (Reufels/Lorenz MDR 1998, 1490).

    Auf den Betrag der Mehrfachkundenprovisionen sind 2/3 der - ebenfalls um die händlertypischen Anteile nebst Verwaltungsvergütung verminderten - Einfachkundenprovisionen des letzten Jahres zu addieren (BGH NJW 1996, 2298, 2301; BGHZ 135, 14, 20 f. = NJW 1997, 1503 f.).

    Grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) scheidet aus, weil die maßgeblichen Rechtsfragen durch die Rechtssprechung des BGH geklärt sind (BGHZ 135, 14 = NJW 1997, 1503; BGH NJW 1996, 2298).

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 7/95

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Dies gilt umso mehr, als es bei Firmen und Behörden nicht unüblich ist, Rahmenvereinbarungen mit mehreren Kraftfahrzeugherstellern abzuschließen (BGH NJW 1996, 2302, 2304).

    Auch in diesem Fall hat der Händler - wie bei Verkäufen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines Abrufscheins - jedenfalls einen Rest an Überzeugungsarbeit (vgl. BGH NJW 1996, 2302, 2304) zu leisten, weil sich das Leasingunternehmen beim Erwerb von Fahrzeugen an einen ändern Vertragshändler wenden kann.

    Die Frage, ob Familien- und Betriebsangehörige in den Kreis der Stammkunden einzubeziehen sind, hat der BGH bislang offen gelassen (BGH NJW 1996, 2302, 2305).

    Sodann sind in einem zweiten Rückführungschritt die der Provision des Handelsvertreters für verwaltende Tätigkeiten entsprechenden Vergütungsanteile auszusondern, so dass die für die werbende, vermittelnde Tätigkeit gewährte Vergütung übrig bleibt (BGH NJW 1996, 2302 f.).

    In der Rechtsprechung werden wegen dieses Gesichtspunktes Abzüge von 10 % bis 25 % vorgenommen (BGH NJW 1996, 2302, 2304; BGH 1 996, 2298, 2301).

  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Das gilt vor allem in Konstellationen, wo der Schuldner den tatsächlich bestehenden Anspruch nicht allein ausrechnen kann (BGH NJW 1991, 1286, 1288).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Dies gilt aber nur, soweit die Partei glaubhaft macht, die Schriftstücke tatsächlich nicht mehr in ihren Händen zu haben (BGH NJW 1995, 130 f.).
  • BGH, 08.11.1994 - X ZR 104/91

    Verzug des Werkunternehmers bei gleichzeitigem Verzug des Bestellers mit einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Der Schuldner muss dann mindestens seine eigene Leistung Zug um Zug gegen Bewirkung der Leistung des anderen Teils anbieten (BGH NJW-RR 1995, 564; BGH NJW 1971, 421; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 284 Rdnr. 39; Erman/Battes, BGB, 10. Aufl., § 284 Rdnr. 40).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Der Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung nach § 14 UStG kann vor den ordentlichen Gerichten verfolgt werden (BGH NJW 1988, 2042).
  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Der Schuldner muss dann mindestens seine eigene Leistung Zug um Zug gegen Bewirkung der Leistung des anderen Teils anbieten (BGH NJW-RR 1995, 564; BGH NJW 1971, 421; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 284 Rdnr. 39; Erman/Battes, BGB, 10. Aufl., § 284 Rdnr. 40).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.1997 - 1 U 195/96

    - Toyota 4 -, AA des VH für Kraftfahrzeuge, Einbindung in die Absatzorganisation

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Von den Kosten des Rechtsstreits tragen - mit Ausnahme der vom Kläger allein zu tragenden Kosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Frankfurt am Main entstanden sind - einschließlich der im Berufungsverfahren vor dem Saarländischen Oberlandesgericht - 1 U 195/96-34 - entstandenen Kosten der Kläger 22/42 und Beklagte 20/42.
  • OLG Frankfurt, 23.05.2006 - 5 U 94/05

    Kfz-Handel: Ausgleichanspruch eines Vertragshändlers gegen den

    Ob dies eine konkrete Darlegung zur Atypizität des letzten Vertragsjahrs mit Darstellung des Verlaufs mehrerer Jahre erforderte (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 900, 902), kann auf sich beruhen, weil der Kläger jedenfalls die maßgeblichen Stammkundenumsätze nicht hinreichend vorgetragen hat.

    Da eine wirksame Einigung auf die "Münchener Formel" nicht festgestellt werden kann, war diese für die Ermittlung der Höhe untauglich (OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 900, 902; Ebenroth/Löwisch § 89 b HGB Rn. 129; Intveen, BB 1999, 1881, 1885).

  • OLG Köln, 17.10.2014 - 19 U 81/11

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers

    In diesem Zusammenhang kommt es im Übrigen im Rahmen der hier vorzunehmenden Schätzung bezogen auf die Mehrfachkundeneigenschaft sowie die diesbezügliche Bekundung der Zeugin L bei der vorgenommenen Schätzung des Ausgleichsanspruchs letztlich nicht auf die von der Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 05.02.2003 - 1 U 924/01 -, juris; unter Verweis auf BGH NJW Urteil vom 05.06.1996 - VIII ZR 141/95 -, juris) reklamierte Auffassung an, bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs seien Einmalkunden zu 2/3 als Stammkunden zu berücksichtigen.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 77/05

    Rechtliche Ausgestaltung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs nach § 89b HGB;

    Die vereinfachte Methode findet aber nur Anwendung, wenn der Händler substanziiert vorträgt, dass der Umsatz mit Mehrfachkunden über einen längeren Zeitraum einen annähernd gleich bleibenden Anteil des Gesamtumsatzes mit Neuwagen gebildet hat (vgl. a. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 900, 902).

    Ferner sind Abschläge in Höhe von 15 % (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 900), 25 % (OLG Köln, OLGR Köln 2002, 120, 121 für Sogwirkung und Übernahme der Vertretung eines Konkurrenzproduktes bei Vertragsbeendigung) und 30 % (OLG Köln, v. 1.3.2000 - 12 U 108/99, allerdings nur wegen der unmittelbaren Nähe der Produktionsstätte des Herstellers zum Firmensitz des Vertragshändlers) vorgenommen worden.

  • OLG Saarbrücken, 23.05.2007 - 1 U 464/06

    Ausgleichsanspruch eines Kfz-Händlers nach Kündigung des Händlervertrages durch

    Das Landgericht hat seine Entscheidung, auch im Hinblick auf das Urteil des Senats in der Sache 1 U 924/01 - 211 -, ausführlich und zutreffend begründet und auch die Umstände, die mit der Berufung vorgebracht werden, berücksichtigt.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.11.2002 - 1 U 122/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5265
OLG Karlsruhe, 22.11.2002 - 1 U 122/02 (https://dejure.org/2002,5265)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.11.2002 - 1 U 122/02 (https://dejure.org/2002,5265)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. November 2002 - 1 U 122/02 (https://dejure.org/2002,5265)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1421
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 31.10.2002 - 4 U 191/01

    Vorrang des Grundsatzes des unternehmensbezogenen Geschäfts vor der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2002 - 1 U 122/02
    Damit ging nach Überzeugung des Berufungsgerichts - ebenso wie in dem der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 31.10.2002 (4 U 191/01) zugrundeliegenden Sachverhalt - die Klägerin im vorliegenden Fall selbst davon aus, dass ihr alleiniger Vertragspartner und Schuldner der Gasölpreise der Charterer/Befrachter und nicht der jeweilige Partikulier war.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 343/20

    Betriebsbedingte Kündigung - ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht -

    Das Ausstellen der Quittung ist kein Rechtsgeschäft, sondern eine Wissenserklärung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. November 2002 - 1 U 122/02 - Rn. 43, juris = VersR 2003, 1421).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 147/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1692
OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 147/02 (https://dejure.org/2002,1692)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.12.2002 - 2 W 147/02 (https://dejure.org/2002,1692)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 2 W 147/02 (https://dejure.org/2002,1692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    § 1115 BGB
    Gleitende Hypothekenzinsen ohne Höchstzinssatz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde und weitere Beschwerde eines Notars gegen Zwischenverfügung des Grundbuchamtes durch die ihm aufgegeben wurde zum Zwecke der Grundbucheintragung einer Hypothek den Höchstzinssatz für den Fall des Verzuges hinsichtlich der zu sichernden Schuld anzugeben; ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Bestimmtheit bei Basiszins

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 1115 Abs. 1
    Angabe eines Höchstzinssatzes bei Eintragung einer Hypothek auch bei Bezugnahme auf jeweiligen Basiszins

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    § 1115 BGB
    Gleitende Hypothekenzinsen ohne Höchstzinssatz

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 250
  • MDR 2003, 738
  • DNotZ 2003, 354
  • FGPrax 2003, 58
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.05.1975 - V ZR 131/73

    Bestimmtheit der Eintragung des Höchstzinssatzes einer Grundschuld ohne

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 147/02
    Dem wird nur genügt, wenn der Höchstzinssatz eingetragen und in der in Bezug genommene Eintragungsbewilligung die Zinserhöhungsklausel angegeben ist, so daß die (größtmögliche) Höhe der hiernach geschuldeten Zinsen jederzeit sicher bestimmbar ist (BGH NJW 1961, 1257, 1258; BB 1963, 68; LM § 1115 Nr. 5; NJW 1975, 1314, 1315; OLG Jena JW 1932, 114; KG JW 1934, 1506; RPfl 1971, 316; BayObLG RPfl 1975, 221; …

    Das hat jedoch - wie beim Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bisher auch (vgl. BGH NJW 1975, 1314, 1315; OLG Jena a.a.O., KG a.a.O.) - nur zur - auch erforderlichen - Folge daß der jeweils maßgeblich Zinssatz rückwirkend sicher bestimmt werden kann.

  • BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61

    Hypothek mit veränderlichem Zinssatz

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 147/02
    Dem wird nur genügt, wenn der Höchstzinssatz eingetragen und in der in Bezug genommene Eintragungsbewilligung die Zinserhöhungsklausel angegeben ist, so daß die (größtmögliche) Höhe der hiernach geschuldeten Zinsen jederzeit sicher bestimmbar ist (BGH NJW 1961, 1257, 1258; BB 1963, 68; LM § 1115 Nr. 5; NJW 1975, 1314, 1315; OLG Jena JW 1932, 114; KG JW 1934, 1506; RPfl 1971, 316; BayObLG RPfl 1975, 221; …
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 19/00

    Eintragung einer Buchhypothek für eine Darlehensforderung

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 147/02
    2 Z 85/80">DNotZ 1983, 44, 45; NJW-RR 2001, 878; LG Aachen MittRhNotk 1997, 143, 145; Demharter, GBO, 24. Aufl., Anhang zu § 44 Rn. 45 - ausdrücklich auch für den Basiszins; Erman-Wenzel, BGB, 10. Aufl., § 1115 Rn. 7; Haegele/Schöner/Stöber, 11. Aufl. Rn. 1960; Eickmann in München-Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 1115 Rn. 28; Mattern in RGRK, 12. Aufl., § 1115 Rn. 18 bis 21; Palandt-Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 1115 Rn. 10 und 11; Soergel-Konzen, BGB, § 1115 Rn. 16; Staudinger-Scherübl, BGB, 12. Aufl., § 1115 Rn. 21).
  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 143/05

    Anforderungen an die Angabe des Zinssatzes einer Grundschuld im Grundbuch

    Es sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 12. Dezember 2002 (FGPrax 2003, 58 f.) und des Oberlandesgerichts Celle vom 30. Juni 2004 (OLGR 2004, 476 f.) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 15 W 217/05

    variable Grandschuldzinsen

    2) Wegen Abweichung von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Schleswig (FGPrax 2003, 58) und Celle (OLGR 2004, 476) wird die Sache gem. § 79 Abs. 2 GBO dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

    Einer dahingehenden abschließenden Entscheidung stehen jedoch die auf weitere Beschwerde ergangenen Beschlüsse des 2. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12.12.2002 - 2 W 147/02 -(abgedruckt u.a. in FGPrax 2003, 58) und des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 30.06.2004 - 4 W 117/04 - (OLGR 2004, 476) entgegen.

    Die hinreichende Bestimmbarkeit in diesem Sinne ist jedenfalls dann gegeben, wenn - wie hier - die Berechnungsfaktoren für die Grundschuldzinsen demjenigen des gesetzlichen Anspruchs auf Verzugszinsen entsprechen (siehe dazu nachstehend), dessen Bezugsgröße, der Basiszins, die Entwicklung der Kapitalmärkte widerspiegelt (LG Konstanz BWNotZ 2002, 11; LG Traunstein MittBayNot 2004, 440; LG Schweinfurt Rpfleger 2004, 662; Wolfsteiner MittBayNot 2003, 295, 296 sowie in Staudinger a.a.O., Einleitung zu §§ 1113 ff, Rdnr. 41; Wagner Rpfleger 2004, 668, 671 f. Böttcher Rpfleger 2004, 10, 11).

    In diesem Bereich hat die Änderung des § 288 Abs. 1 BGB bereits mittelbar zu einer Einschränkung des Bestimmtheitsgrundsatzes geführt (Wolfsteiner MittBayNot 2003, 295, 296).

  • OLG Celle, 30.06.2004 - 4 W 117/04

    Erforderlichkeit der Angabe eines Höchstzinssatzes bei der Grundbucheintragung

    Er folgt dabei der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der in der Entscheidung des OLG Schleswig (vgl. DNotZ 2003, 354) vertretenen Rechtsauffassung zur Notwendigkeit der Angabe eines Höchstzinssatzes auch bei Zinsgleitklauseln, so dass die Voraussetzungen für die von der Antragstellerin angeregten Vorlage der Sache bei dem Bundesgerichtshof nicht vorliegen.
  • OLG Köln, 09.06.2004 - 2 W 46/04

    Keine Richterablehnung bei gebotener Ausübung der Aufklärungs- und Hinweispflicht

    (Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bemißt sich der Wert des Gegenstandes des Beschwerdeverfahrens für Ablehnungsgesuche unabhängig vom Streitwert der Hauptsache an dem geschätzten Interesse der Partei auf den gesetzlichen, hier also den unbefangenen Richter. Die Verfahren auf Ablehnung von Richtern haben keine auf Geld oder geldwerte Leistung gerichteten Ansprüche zum Gegenstand und entspringen mithin auch nicht vermögensrechtlichen Verhältnissen; vgl. Senat, Beschluß vom 18. Dezember 2002, 2 W 147/02; Senat, Rpfleger 1976, 226; Schneider, MDR 2001, 130 [133].).
  • OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01

    Wirksamkeit einer Ausbietungsgarantie in einem Zwangsversteigerungsverfahren

    (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.12.2002, 2 W 147/02 Bürgerliches Recht 10. Aufl., § 1115 Rdnr. 7; Haegele/Schöner/Stöber, 11. Aufl., Rdnr. 1960; MünchKommBGB/Eickmann, 3. Aufl., § 1115 Rdnr. 28; RGRK/Mattern, 12. Aufl., § 1115 Rdnr. 18 bis 21; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 1115 Rdnr. 10 und 11; Soergel/Konzen, BGB, § 1115 Rdnr. 16; Staudinger/Scherübl, BGB, 12. Aufl., § 1115 Rdnr. 21).
  • LG Arnsberg, 10.05.2005 - 6 T 184/05
    Die bloße Bezugnahme auf den jeweiligen Basiszinssatz bietet daher keine verlässliche Information über das Höchstmaß der aus der Grundschuld resultierenden Belastung (OLG Celle, in OLG-Recht Celle 2004, 476 u. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, in MDR 2003, 738).
  • LG Schweinfurt, 28.07.2004 - 43F T 42/04

    Eintragungsfähigkeit einer Hypothek mit auf Basiszinssatz Bezug nehmender

    Nach der Auffassung des OLG Schleswig (DNotZ 2003, 354) berechtigt der Umstand, dass für die nachfolgenden Gläubiger im Hinblick auf den Ausnahmetatbestand des Verzugs aufgrund von § 1118 BGB ein Risiko hinsichtlich der höchstmöglichen Belastung besteht, nicht, dieses Risiko auch auf die rechtsgeschäftlich, vereinbarten Zinsen auszudehnen.
  • LG Gera, 07.09.2004 - 5 T 390/04

    Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel gegen eine Zwischenverfügung eines

    Hierbei muss jedoch der Bestimmtheitsgrundsatz beachtet werden (Palandt/Bassenge, BGB, § 1115 Rn. 10, 12; Zöller/Stöber, ZPO, § 867 Rn. 10; OLG Schleswig, DNotZ 2003 S. 354 [OLG Schleswig 12.12.2002 - 2 W 147/02] ).
  • LG Traunstein, 26.04.2004 - 4 T 1649/04

    Eintragungsfähigkeit einer Hypothek mit lediglich auf den Basiszinssatz Bezug

    Hinweis der Schriftleitung: Vgl. hierzu auch OLG Schleswig-Holstein, MittBayNot 2003, 295 m. Anm. Wolfsteiner.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.12.2002 - 13 U 56/02   

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https://dejure.org/2002,4809
OLG Celle, 12.12.2002 - 13 U 56/02 (https://dejure.org/2002,4809)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.2002 - 13 U 56/02 (https://dejure.org/2002,4809)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 13 U 56/02 (https://dejure.org/2002,4809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit vom Insolvenzverwalter während der vorläufigen Insolvenzverwaltung selbst vorgenommener Rechtshandlungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO; § 130 Abs. 2 Nr. 2 InsO; § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO
    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an eine Insolvenzanfechtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung eigener Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an eine Insolvenzanfechtung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, an denen er im Eröffnungsverfahren als vorläufiger Insolvenzverwalter beteiligt war

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 412
  • NZI 2003, 95
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81

    Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2002 - 13 U 56/02
    Dann kann der Insolvenzverwalter die Rechtshandlung des vorläufigen Insolvenzverwalters häufig anfechten, und zwar auch dann, wenn er die anfechtbare Handlung in seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter selbst vorgenommen hat (zur alten Rechtslage vgl. BGH ZIP 1983, 191, 192).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02

    "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger

    Jedenfalls unter dieser Voraussetzung können auch Rechtshandlungen vorläufiger Insolvenzverwalter anfechtbar sein (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2002, 1900, 1901 m.w.N.; OLG Celle ZIP 2003, 412, 413 f).
  • BGH, 09.12.2004 - IX ZR 108/04

    Anfechtbarkeit der Zahlung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch

    Im Anschluß an diese Rechtsprechung besteht auch heute im Grundsatz Einigkeit darüber, daß der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen nach den Vorschriften der §§ 130, 131 InsO anfechten kann, an denen er selbst als vorläufiger Insolvenzverwalter ohne allgemeine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beteiligt war (Braun/de Bra, InsO 2. Aufl. § 129 Rn. 21; HK-InsO/Kreft, 3. Aufl. § 129 Rn. 30; Jaeger/Gerhardt, InsO Bd. I § 22 Rn. 230 f; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 129 Rn. 46; Nerlich, in: Nerlich/Römermann, InsO § 129 Rn. 45; Paulus, in: Kübler/Prütting, InsO § 129 Rn. 17; Weis, in: Hess/Weis/Wienberg, InsO 2. Aufl. § 129 Rn. 39 f; Smid/Zeuner, InsO § 129 Rn. 24; vgl. OLG Celle ZIP 2003, 412, 413).
  • OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren

    Wenn der Insolvenzgläubiger die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt, vermag er sich nicht mit Erfolg darauf zu berufen, dass er den an sich zwingenden Schluss von den Tatsachen auf die Rechtsfolge selbst nicht gezogen hat (vgl. BGHZ 149, 185; BGH ZIP 2003, 412; HK/Kreft a. a. O., § 130 Rdn. 26 m. w. N.).

    Dass sie den zwingenden Schluss von den Tatsachen auf die Rechtsfolge selbst nicht gezogen haben, entlastet die Zeugen nicht (vgl. hierzu auch BGH ZIP 2003, 412 = BB 2003, 548).

  • OLG Dresden, 29.01.2004 - 13 U 2163/03

    Insolvenzzweckwidrigkeit

    Anders als im Fall des OLG Celle (NZI 2003, 95) habe sie sich die Zahlung nicht dadurch verschafft, dass sie eine Zwangslage des Klägers im Hinblick auf die Fortführung des Unternehmens ausgenutzt habe.

    Dies könnte etwa der Fall sein, wenn der einzige in Betracht kommende Lieferant zur Weiterbelieferung nur bereit ist, falls der vorläufige Verwalter zu den neu begründeten Verbindlichkeiten auch bereits aufgelaufene Schulden ausgleicht (vgl. zur Anfechtbarkeit derartiger Maßnahmen BGH, a.a.O. und OLG Celle, NZI 2003, 95).

  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03

    Anspruch aus einem Fakturierungsvertrag auf Zahlung der Kosten für die Erbringung

    Wenn der Insolvenzgläubiger die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt, vermag er sich nicht mit Erfolg darauf zu berufen, dass er den an sich zwingenden Schluss von den Tatsachen auf die Rechtsfolge selbst nicht gezogen hat (vgl. BGHZ 149, 185; BGH ZIP 2003, 412; HK/Kreft a. a. O., § 130 Rdn. 26 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 27 U 55/04

    Kein Ausschluss einer Insolvenzanfechtung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO bei

    Wegen dieser Ausgangslage darf umgekehrt der Empfänger einer mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters vom Schuldner erhaltenen Leistung zur kongruenten Befriedigung seiner Forderung darauf vertrauen, diese anfechtungssicher behalten zu dürfen (anders OLG Celle, NZI 2003, 95f. u. 266f., das nur eine Prüfung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zulässt).
  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 123/04

    Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages im Wege der Insolvenzanfechtung;

    Wenn der Insolvenzgläubiger die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt, vermag er sich nicht mit Erfolg darauf zu berufen, dass er den an sich zwingenden Schluss von den Tatsachen auf die Rechtsfolge selbst nicht gezogen hat (vgl. BGHZ 149, 185; BGH ZIP 2003, 412; HK/Kreft a. a. O., § 130 Rdn. 26 m. w. N.).
  • OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04

    Anfechtung eigener Rechtshandlungen als vorläufiger Insolvenzverwalter durch den

    Dieses Verständnis des Senates ist bereits die Grundlage der Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 13 U 56/02 OLG Celle .
  • AG Bielefeld, 05.01.2005 - 15 C 779/04
    Rechtshandlungen des verwaltungs- und verfügungsbefugten vorläufigen Insolvenzverwalters (s.g. "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter) sind zwar grundsätzlich nicht anfechtbar nach den §§ 129 ff. Insolvenzordnung (OLG Celle, NZI 2003, 95, 96; OLG Celle, Urteil vom 21.4.2004, 13 U 113/04; Kirchhoff in Münchener Kommentar Insolvenzordnung 2002, § 129 Randnr. 45).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 1 WF 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4753
OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 1 WF 3/03 (https://dejure.org/2003,4753)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2003 - 1 WF 3/03 (https://dejure.org/2003,4753)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 1 WF 3/03 (https://dejure.org/2003,4753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1666 Abs 1 BGB, § 620a ZPO, § 620b ZPO, § 620c ZPO, § 620d ZPO
    Elterliche Sorgerechtsregelung: Erlass einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen bei bestehendem Regelungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für eine einstweilige Anordnungen in Familiensachen; Zuständigkeit des Familiengerichts für von Amts wegen erlassene einstweilige Anordnungen; Vorläufige Entziehung der Personensorge für ein Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1517
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 5 UF 317/04

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für die Entziehung der Vermögenssorge

    Zwar kann über das Sorgerecht oder Teile davon (insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1666 BGB) erforderlichenfalls auch ohne Antrag eine Regelung getroffen werden (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, OLGR Frankfurt 2003, 153-154 = NJW-RR 2003, 1517-1518).
  • OLG Naumburg, 06.03.2006 - 4 WF 2/06

    Die sofortige Beschwerde zum OLG gegen eine einstweilige Anordnung, die das

    Nur wenn das Hauptsacheverfahren von Amts wegen betrieben wird, etwa auf der Grundlage des § 1666 BGB, können sie auch ohne Antrag erlassen werden (Zöller/Philippi, a.a.O., Rdn. 3 zu § 621 g; OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 1517 f.) und insoweit erweist sich die Entscheidung als verfahrensfehlerhaft zustande gekommen.
  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 2 WF 371/03

    Zulässigkeit der Beschwerde im von Amts wegen eingeleiteten isolierten

    Zum Teil wird auf das Antragserfordernis verzichtet und die Anwendung des § 621 g ZPO auch auf diesen Sachverhalt befürwortet (OLG Frankfurt/Main EzFamR aktuell 2003, 173 = OLGR 2003, 153; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; Zöller/Philippi, 23. Aufl., § 621 g ZPO Rn.3; Gießler in Finke/Garbe, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis, 5. Aufl., § 8 Rn.295).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.08.2002 - 4 U 99/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10469
OLG Hamburg, 21.08.2002 - 4 U 99/01 (https://dejure.org/2002,10469)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.08.2002 - 4 U 99/01 (https://dejure.org/2002,10469)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. August 2002 - 4 U 99/01 (https://dejure.org/2002,10469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergangenes Rechtsverhältnis als Gegenstand einer Feststellungsklage; Sonderkündigungsrecht der Beklagten wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (WGG); Änderungen oder Ergänzungen eines langfristigen Mietvertrages; Längerfristige Wirkung; Schriftformerfordernis des § ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mischmietverträge - Formunwirksamkeit des Mietvertrages

  • Judicialis

    BGB § 566

  • rechtsportal.de

    BGB § 566

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73

    Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.08.2002 - 4 U 99/01
    Daher ist auch eine einverständliche Aufhebung des Mietvertrags nicht als formbedürftige Inhaltsänderung anzusehen (Müller a.a.O., S. 88; BGH NJW 1975, 1653, 1655).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 192/01

    Form für Herabsetzung des Mietzinses

    Deshalb bedarf es hier auch keiner Entscheidung, ob eine nachträgliche Herabsetzung des Mietzinses nur dann nicht der Schriftform bedarf, wenn sie das erste Mietjahr betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1969 - VIII ZR 88/67 - LM § 126 BGB Nr. 7 Bl. 2 = WM 1969, 920 f.), oder - wozu der Senat neigt - auch dann nicht, wenn sie zwar einen späteren Zeitraum betrifft, ihre Geltungsdauer aber ein Jahr nicht übersteigt (h.M., vgl. Müller JR 1970, 86, 87; Staudinger/Emmerich BGB [2003] § 550 Rdn. 31 m.N.; Palandt/Weidenkaff BGB 64. Aufl. § 550 Rdn. 16; MünchKomm-BGB/Schultz 3. Aufl. § 566 Rdn. 197; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl. Rdn. 118; Heile in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. Rdn. 763, 773; Kellendorfer in Müller/Walther Miet- und Pachtrecht § 550 Rdn. 40; juris PK/Tonner 2. Aufl. § 550 Rdn. 13; HOLG Hamburg OLGR 2003, 153 f.; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 154, 171, 180: § 566 BGB a.F. soll einen potentiellen Grundstückserwerber nur davor schützen, beim Eintritt in einen ihm nicht bekannten Vertrag an dessen Bedingungen länger als ein Jahr gebunden zu sein).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 22 U 215/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24314
OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 22 U 215/01 (https://dejure.org/2002,24314)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2002 - 22 U 215/01 (https://dejure.org/2002,24314)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2002 - 22 U 215/01 (https://dejure.org/2002,24314)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 119 Abs. 2 § 123 § 138 Abs. 1 § 139
    Anfechtung eines Kaufvertrages über einen Kunstgegenstand wegen arglistiger Täuschung

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 1 O 103/01
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 22 U 215/01
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 05.10.2011 - 5 U 90/11

    Unfallversicherungsvertrag: Voraussetzung für die Auswirkung einer

    § 139 BGB stellt ab auf das hypothetische Festhalten am Restvertrag, nicht an der Person der Vertragspartei (siehe auch BGH, Urt. v. 27.6.1969 - V ZR 74/66 - NJW 1969, 1759 [teilweise Aufrechterhaltung eines Grundstückskaufvertrags, bei welchem die Veräußerer zum Mitverkauf eines zweiten Grundstücks durch widerrechtliche Drohung bestimmt worden waren]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.4.2002 - 22 U 215/01 - OLGR Düsseldorf 2003, 153 [teilweise Wirksamkeit eines Kaufvertrags, bei dem bezüglich einer von zwei erworbenen Ikonen über wertbildende Eigenschaften getäuscht worden war]).
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