Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.02.2004 - 14 U 163/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2702
OLG Celle, 05.02.2004 - 14 U 163/03 (https://dejure.org/2004,2702)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.02.2004 - 14 U 163/03 (https://dejure.org/2004,2702)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 14 U 163/03 (https://dejure.org/2004,2702)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schmerzensgeldanspruch eines zum Zeitpunkt der Schädigung 3 Jahre alten Kindes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 Abs. 1 BGB
    Auswirkungen des Verständnisses eines 3-jähriges Kind über den Grund seines Krankenhausaufenthaltes bei der Bemessung des Schmerzensgeldes; Berücksichtigung, dass ein 3-jähriges Kind in behüteten Verhältnissen lebt, bei der Bemessung des Schmerzensgeldes; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen des Verständnisses eines 3-jähriges Kind über den Grund seines Krankenhausaufenthaltes bei der Bemessung des Schmerzensgeldes; Berücksichtigung, dass ein 3-jähriges Kind in behüteten Verhältnissen lebt, bei der Bemessung des Schmerzensgeldes; ...

  • Judicialis

    BGB a. F. § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    20 000 Euro Schmerzensgeld für ein durch einen Verkehrsunfall schwer verletztes Kind. Mit Anmerkung: Lothar Jaeger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten - hier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 827
  • NZV 2004, 306
  • FamRZ 2004, 1873
  • VersR 2004, 526
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 17 U 61/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23555
OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 17 U 61/03 (https://dejure.org/2003,23555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.10.2003 - 17 U 61/03 (https://dejure.org/2003,23555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 17 U 61/03 (https://dejure.org/2003,23555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 17 U 61/03
    Das Landgericht hat der Klage aus Rechtsgründen in vollem Umfang stattgegeben und sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2001, abgedruckt in NJW 2001, Seite 1940, 1941 f. gestützt.

    Auf die übrigen Insolvenzgläubiger entfällt rechnerisch eine entsprechend geringere Insolvenzquote mit der Folge, dass sie insgesamt geschädigt sind (vgl. dazu auch BGH abgedruckt in ZIP 2001, Seite 885, 887).

  • BGH, 09.02.1983 - VIII ZR 305/81

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 17 U 61/03
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Mietzahlungsanspruch jedoch wegen des synallagmatischen Verhältnisses zur Gebrauchsüberlassung abschnittsweise fällig (vgl. BGH ZIP 1990, Seite 646, 649 und BGH ZIP 1983, Seite 332 ff., Seite 333).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 17/89

    Vertragsaufhebung nach Abtretung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 17 U 61/03
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Mietzahlungsanspruch jedoch wegen des synallagmatischen Verhältnisses zur Gebrauchsüberlassung abschnittsweise fällig (vgl. BGH ZIP 1990, Seite 646, 649 und BGH ZIP 1983, Seite 332 ff., Seite 333).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05

    Zum Anwendungsbereich des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO - Unzulässigkeit der Aufrechnung

    § 96 InsO hat mithin zur Folge, dass dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit einer Anfechtung des gesamten Vertrages genommen ist, wenn die Gläubigerbenachteiligung bereits durch die Unzulässigkeit der Aufrechnung beseitigt wird und der verbleibende Vertrag keine Gläubigerbenachteiligung mehr zur Folge hat (so zu Recht OLG Frankfurt, OLGR 2004, 237).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5127
OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04 (https://dejure.org/2004,5127)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2004 - 16 W 2/04 (https://dejure.org/2004,5127)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2004 - 16 W 2/04 (https://dejure.org/2004,5127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Klauselerteilung zu einer niederländischen, zu Zwangsgeld verurteilenden Entscheidung auf dem Gebiet des Patentrechts

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 34; ; EuGVVO Art. 39; ; EuGVVO Art. 43

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    EuGVVO Art. 34, Art. 39, Art. 43
    Klauselerteilung zu einer niederländischen Entscheidung auf dem Gebiet des Patentrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 47 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 34
  • BB 2004, 868
  • K&R 2004, 542
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 07.11.1989 - 4 U 90/89
    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04
    Eine - analoge - Anwendung des § 143 Abs. 2 PatG in Zusammenhang mit der Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.01.1998, wonach für Patentstreitsachen aus allen Landgerichtsbezirken des Landes Nordrhein-Westfalen das Landgericht Düsseldorf sachlich (vgl. BGHZ 14, 72, 75; OLG Hamm, Urteil vom 07.11.1989 - 4 U 90/89 -, zitiert nach Juris) ausschließlich zuständig ist, kommt nicht in Betracht, da die EuGVVO gegenüber nationalem Recht, mithin auch dem PatG, vorrangig ist (vgl. Kropholler, a.a.O., Einl. Rdnr. 19).
  • BGH, 22.06.1954 - I ZR 225/53

    Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04
    Eine - analoge - Anwendung des § 143 Abs. 2 PatG in Zusammenhang mit der Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.01.1998, wonach für Patentstreitsachen aus allen Landgerichtsbezirken des Landes Nordrhein-Westfalen das Landgericht Düsseldorf sachlich (vgl. BGHZ 14, 72, 75; OLG Hamm, Urteil vom 07.11.1989 - 4 U 90/89 -, zitiert nach Juris) ausschließlich zuständig ist, kommt nicht in Betracht, da die EuGVVO gegenüber nationalem Recht, mithin auch dem PatG, vorrangig ist (vgl. Kropholler, a.a.O., Einl. Rdnr. 19).
  • LG Bonn, 03.12.2003 - 1 O 488/03

    Berichtigung eines offensichtlichen Schreibfehlers im Urteilstenor

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04
    Auf die Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 03.12.2003 - 1 O 488/03 - teilweise dahingehend abgeändert, dass die Vollstreckbarerklärung der der Schuldnerin durch Urteil des Arrondissementgerichts Den Haag vom 22.10.2003 -Geschäftsnummer 02/3065 - auferlegten Verpflichtung, an die Antragstellerin für jede Zuwiderhandlung gegen eines der in dem Urteil genannten Verbote ein nach Zustellung dieses Urteils fälliges Ordnungsgeld in Höhe von EUR 100.000, -- zu zahlen, aufgehoben wird.
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04
    Das Meistbegünstigungsprinzip findet auch im Geltungsbereich der EuGVVO Anwendung (vgl. Schlosser, a.a.O., Art. 43 EuGVVO Rdnr. 2) und greift - über die Fälle der inkorrekten Entscheidungen hinaus - immer dann ein, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit besteht, welches Rechtsmittel er wo einlegen soll, sofern dies auf einem Fehler oder einer Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht ( vgl. BGH NZM 2004, 93, 94; Gummer in: Zöller, a.a.O., Vor § 511 Rdnr. 31).
  • OLG Köln, 25.06.2004 - 16 W 21/04

    Unzuständigkeit der Kammer für Handelssachen für die Klauselerteilung auf

    Zwar ist die in erster Instanz von Amts wegen zu prüfende Zuständigkeit auch vom Beschwerdegericht nachprüfbar, wie der Senat mit Beschluss vom 17.03.2004 - 16 W 2/04 - auf eine entsprechende Rüge hin für die örtliche und sachliche Zuständigkeit entschieden hat.

    Vorliegend ist es bereits zweifelhaft, ob die Regelung in § 11 Abs. 2 AVAG, wonach die Zulässigkeit der Beschwerde nicht durch die Einlegung beim Landgericht berührt wird und dieses verpflichtet ist, die Sache unverzüglich an das Oberlandesgericht abzugeben, überhaupt mit Art. 43 Abs. 2 EuGVVO i. V. m. Anlage III zur EuGVVO, nach der die Beschwerde beim Oberlandesgericht einzulegen ist, in Einklang zu bringen ist (vgl. die Nachweise zum Meinungsstand in dem Senatsbeschluss vom 17.03.2004 - 16 W 2/04 - ).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2020 - 26 W 9/20

    Antrag auf Feststellung, dass eine Entscheidung eines Gerichts eines anderen

    Die Vorschrift will verhindern, dass sich eine - etwaige - Unkenntnis des Beschwerdeführers davon, dass die Beschwerde in Abweichung von § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht auch bei dem Gericht des ersten Rechtszugs, dem ohnehin keine Abhilfebefugnis zukommt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2004 - 8 W 457/03 -, IPRax 2005, 450, 451; Dörner, in: Saenger (Hrsg.), ZPO, 4. Aufl. 2011, AVAG Vorbemerkungen, Rdnr. 10 m. w. N.), eingelegt werden kann, zu dessen Nachteil auswirkt (s. etwa OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2004 - 16 W 2/04 -, GRUR-RR 2005, 34).
  • OLG Dresden, 22.10.2009 - 3 W 940/09

    Rechtswirkungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

    Diese ist von Amts wegen vorzunehmen (OLG Köln, OLGR 2004, 237 unter II 2 a; anders für bloßen Mangel funktioneller Zuständigkeit - nur auf Rüge - OLG Köln OLGR 2004, 396 bei Entscheidung durch Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen).
  • OLG Köln, 02.12.2005 - 16 W 31/05

    Zuständigkeit für Handlungsvollstreckung aus für vollstreckbar erklärtem

    Damit soll aber nur gewährleistet werden, dass der mit der Vollstreckbarerklärung befasste Richter des Zweitstaates, der mit dem erststaatlichen Prozessrecht nicht vertraut ist, aus der erststaatlichen Entscheidung selbst ersehen können soll, wozu der Schuldner verurteilt worden ist (vgl. Senat InVO 2004, 473 = RIW 2004, 868 mit Bspr. Mankowski RIW 2005, 561 [572]).
  • BPatG, 22.05.2007 - 33 W (pat) 53/05
    Berücksichtigt man ergänzend die äußerst niedrigen Anforderungen, die der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung GRUR 2005, 47 Nr. 48 - Vitafruit an eine nach Dauer und Umfang ernsthafte Benutzung gestellt hat (4800 EUR bzw. 293 Kisten à 12 Einheiten Fruchtsaftkonzentrat für Endverbraucher in 11 Monaten auf dem spanischen Markt, wenngleich offenbar durch einen Kleinstbetrieb), so können hier an der Ernsthaftigkeit der Benutzung keine Zweifel bestehen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7187
OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02 (https://dejure.org/2003,7187)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.10.2003 - 7 U 6/02 (https://dejure.org/2003,7187)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 7 U 6/02 (https://dejure.org/2003,7187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.02.1991 - VI ZR 344/89

    Abgrenzung der Verantwortung von Operateur und Anästhesist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02
    Die Überwachung dieser Parameter fällt nicht in den Aufgabenbereich des Operateurs sondern in den des Anästhesisten (vgl. BGH NJW 1991, 1539), was im Verhandlungstermin ebenfalls erörtert wurde, sodass es der Darlegungen besonderer Umstände zur Begründung der Verantwortlichkeit des Beklagten bedurft hätte.
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02
    Es ist nicht ersichtlich und die Klägerin trägt dazu auch nicht vor, dass dadurch ihre Entscheidungsmöglichkeiten beeinträchtigt wurden (vgl. BGH MDR 1992, 748 = VersR 1992, 960, 961; MDR 1996, 367 = VersR 1996, 195, 197; MDR 1998, 716 = VersR 1998, 766, 767; NJW 2003, 2012, 2014; Senat, OLGR 2003, 313).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02
    Es ist nicht ersichtlich und die Klägerin trägt dazu auch nicht vor, dass dadurch ihre Entscheidungsmöglichkeiten beeinträchtigt wurden (vgl. BGH MDR 1992, 748 = VersR 1992, 960, 961; MDR 1996, 367 = VersR 1996, 195, 197; MDR 1998, 716 = VersR 1998, 766, 767; NJW 2003, 2012, 2014; Senat, OLGR 2003, 313).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 158/82

    Erweiterung der Vertragshaftung des Arztes durch Vertragsschluß mit dritten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02
    Danach verbleibt es bei dem - von der Klägerin auch anerkannten - Grundsatz, dass eventuelle Fehler bei der Durchführung der Anästhesie allein dem Verantwortungsbereich des Zeugen Dr. L. zuzuordnen sind und keine Haftung des Beklagten begründen können (vgl. BGHZ 89, 263 ff. = NJW 1984, 1400, 1401; NJW 1989, 1539, 1540; VersR 1999, 579, 580 = NJW 1999, 1779, 1780).
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02
    Es sind keine Umstände vorgetragen und erkennbar, die eine gewisse Wahrscheinlichkeit ("einiger Beweis", vgl. BGH NJW 1989, 3222, 3223) für die Richtigkeit ihrer Behauptung ergeben würden.
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02
    Es ist nicht ersichtlich und die Klägerin trägt dazu auch nicht vor, dass dadurch ihre Entscheidungsmöglichkeiten beeinträchtigt wurden (vgl. BGH MDR 1992, 748 = VersR 1992, 960, 961; MDR 1996, 367 = VersR 1996, 195, 197; MDR 1998, 716 = VersR 1998, 766, 767; NJW 2003, 2012, 2014; Senat, OLGR 2003, 313).
  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 376/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Koordination

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02
    Danach verbleibt es bei dem - von der Klägerin auch anerkannten - Grundsatz, dass eventuelle Fehler bei der Durchführung der Anästhesie allein dem Verantwortungsbereich des Zeugen Dr. L. zuzuordnen sind und keine Haftung des Beklagten begründen können (vgl. BGHZ 89, 263 ff. = NJW 1984, 1400, 1401; NJW 1989, 1539, 1540; VersR 1999, 579, 580 = NJW 1999, 1779, 1780).
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02
    Es ist nicht ersichtlich und die Klägerin trägt dazu auch nicht vor, dass dadurch ihre Entscheidungsmöglichkeiten beeinträchtigt wurden (vgl. BGH MDR 1992, 748 = VersR 1992, 960, 961; MDR 1996, 367 = VersR 1996, 195, 197; MDR 1998, 716 = VersR 1998, 766, 767; NJW 2003, 2012, 2014; Senat, OLGR 2003, 313).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99

    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - Behandlungsalternativen - Darlegungslast des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02
    In einem solchen Fall ist es Sache des Patienten vorzutragen, über welche Risiken er hätte aufgeklärt werden müssen ( vgl. Senat, OLGR 2002, 20; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., S. 216).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01

    Arzthaftung wegen unzureichender Operationsaufklärung: Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02
    Es ist nicht ersichtlich und die Klägerin trägt dazu auch nicht vor, dass dadurch ihre Entscheidungsmöglichkeiten beeinträchtigt wurden (vgl. BGH MDR 1992, 748 = VersR 1992, 960, 961; MDR 1996, 367 = VersR 1996, 195, 197; MDR 1998, 716 = VersR 1998, 766, 767; NJW 2003, 2012, 2014; Senat, OLGR 2003, 313).
  • LG Bielefeld, 14.07.2009 - 4 O 483/05

    Anspruch auf Schadensersatz u. Schmerzensgeld wegen eines während einer

    Der Operateur haftet für eventuelle Fehler eines Anästhesisten nur soweit er den Fehler erkannt hat oder nach seinem Kenntnisstand hätte erkennen müssen, vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2003, Az. 7 U 6/02 Rn. 18 (juris) m.w.N. Operateur und Anästhesist haben bei der Durchführung einer Operation klar definierte und jeweils eigene Aufgabenbereiche.
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