Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3960
OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04 (https://dejure.org/2004,3960)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.07.2004 - 12 U 117/04 (https://dejure.org/2004,3960)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 12 U 117/04 (https://dejure.org/2004,3960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Schadensereignis im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung; Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei Schadenseintritt nach Ablauf des Versicherungsvertrages ; Anforderungen an Schadensereignis nach den allgemeinen Haftpflichtbedingungen; ...

  • Judicialis

    AHB § 1 Ziff. 1; ; AHB § 1 Ziff. 3; ; AHB § 5; ; Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 1; BBR Nr. 4.2; BBR Nr. 4.15
    Für den Begriff des Schadensereignisses ist das Kausalereignis maßgeblich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 1 Ziff. 1; AHB § 1 Ziff. 3; AHB § 5
    Zum Verhalten des Versicherungsnehmers als Schadensereignis i.S.d. § 1 Nr. 1 AHB bei Bestimmung des zeitlichen Deckungsumfangs einer Betriebshapftpflicht nach den AHB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensereignis ist das ursächliche Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensereignis ist das ursächliche Verhalten! (IBR 2004, 660)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsschutz nach AHB, wenn Schaden vor Versicherungsende verursacht ist! (IBR 2005, 290)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1331
  • NZBau 2006, 439
  • VersR 2005, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01

    Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04
    Dabei ist neben dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang der mit der Klausel für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbare Zweck für die Auslegung maßgebend (Senat a.a.O.; BGH VersR 1991, 417; VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).

    Demgegenüber kommt der dem Versicherungsnehmer regelmäßig unbekannten Entstehungsgeschichte einer Klausel keine maßgebende Bedeutung zu (BGH ZfSch 1996, 261; NJW 2003, 139).

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04
    Unter dem Schadenereignis wird er daher ein Ereignis verstehen, das die zeitlich spätere Schädigung herbeigeführt hat und geeignet war, den erhobenen Haftpflichtanspruch auszulösen (vgl. auch BGHZ 153, 182).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2003 - 12 U 228/02

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit der Ersetzung des Wortes "Ereignis" durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04
    Welche Bedeutung dem Begriff "Schadenereignis " beizumessen ist, ist durch Auslegung der dem konkreten Versicherungsvertrag jeweils zugrundegelegten Allgemeinen oder Besonderen Versicherungsbedingungen zu ermitteln (Senat VersR 2003, 1436; OLG Nürnberg VersR 2000, 1490; Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, § 1 Rn. 29).
  • BGH, 13.03.2002 - IV ZR 40/01

    Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04
    Eine Treuwidrigkeit des Klägers im Zusammenhang mit der eingetretenen Verzögerung (vgl. BGH VersR 2002, 698) hat die Beklagte nicht dargetan.
  • BGH, 23.01.1991 - IV ZR 173/90

    Klage einer Sparkasse gegen die Versicherung auf Deckung aus einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04
    Dabei ist neben dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang der mit der Klausel für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbare Zweck für die Auslegung maßgebend (Senat a.a.O.; BGH VersR 1991, 417; VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).
  • OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99

    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04
    Welche Bedeutung dem Begriff "Schadenereignis " beizumessen ist, ist durch Auslegung der dem konkreten Versicherungsvertrag jeweils zugrundegelegten Allgemeinen oder Besonderen Versicherungsbedingungen zu ermitteln (Senat VersR 2003, 1436; OLG Nürnberg VersR 2000, 1490; Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, § 1 Rn. 29).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04
    Demgegenüber kommt der dem Versicherungsnehmer regelmäßig unbekannten Entstehungsgeschichte einer Klausel keine maßgebende Bedeutung zu (BGH ZfSch 1996, 261; NJW 2003, 139).
  • LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12

    Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des

    Das für den Eintritt des Versicherungsfalles maßgebliche "Schadensereignis" (Ziff. 1.1 AHB) ist einerseits nicht schon die Herstellung einer fehlerhaften Dachkonstruktion, andererseits auch nicht erst ein später von Dritten wahrgenommener Austritt von Wasser und erst recht nicht die noch spätere Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Versicherungsnehmer, sondern die dazwischen liegende Fertigstellung einer mangelbehafteten Dachkonstruktion, die seit dem Zeitpunkt der Abnahme die Bildung von Kondenswasser bedingte, welches in der Folge zu wasserbedingten Schäden an anderen Gegenständen oder Vermögenswerten geführt haben soll (Anschluss OLG Karlsruhe, 1. Juli 2004, 12 U 117/04, VersR 2005, 397).(Rn.33).

    Die Frage, welches Ereignis in der Haftpflichtversicherung als den Versicherungsfall auslösendes "Schadensereignis" im Sinne von § 1 Nr. 1, § 5 Nr. 1 AHB anzusehen ist, ist problematisch, wenn - wie hier - Ursache und Folge eines konkreten Schadensereignisses zeitlich auseinanderfallen, der auf einem Verhalten des Versicherungsnehmers im Sinne eines Tuns oder Unterlassens beruhende Schaden erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt oder erkennbar zutage tritt (sog. gestreckter Versicherungsfall, vgl. Saarl. OLG, Urt. v. 29. Februar 2012 - 5 U 357/10-58; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 397).

    Insbesondere vermögen die in der juristischen Auseinandersetzung verwendeten Begriffe wie "Kausalereignis" oder "Folgeereignis", die sich in den Bedingungen nicht finden, das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ebenso wenig zu prägen wie die daran anknüpfenden Theorien, die er ebenfalls nicht kennen wird (OLG Karlsruhe, VersR 2005, 397; Saarl. OLG. a.a.O.).

    Der Versicherungsnehmer, der - wie die Klägerin - eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließt, geht nach dem Wortlaut des § 1 Nr. 1 AHB davon aus, dass es sich bei dem Schadenereignis nur um ein solches handeln kann, das auf sein Verhalten zurückzuführen und geeignet ist, den geltend gemachten Anspruch auszulösen (OLG Karlsruhe, VersR 2005, 397; OLG Stuttgart, VersR 2006, 65).

    Ein solches Ereignis wird er nicht allein in einem noch intern gebliebenen Fehlverhalten sehen, sondern erst dann annehmen, wenn eine Handlung oder ein Unterlassen im Verhältnis zum Geschädigten die haftungsrechtlich maßgebende Ursache für die Schädigung und die Schädigungsfolgen setzt (OLG Karlsruhe, VersR 2005, 397; OLG Stuttgart, VersR 2006, 65).

    Der Versicherungsnehmer wird deshalb davon ausgehen, dass der Schaden, auf dessen Ersatz er in Anspruch genommen wird, im Zeitpunkt des "Schadensereignisses" noch nicht eingetreten sein soll (OLG Karlsruhe, VersR 2005, 397).

    Auf den vorliegenden Fall übertragen bedeutet dies, dass das maßgebliche "Schadensereignis" hier einerseits weder bereits die Herstellung der Dachkonstruktion selbst, noch andererseits erst der erst später von Dritten wahrgenommene Austritt von Wasser und erst recht nicht die noch spätere Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Klägerin ist, sondern die zwischen diesen Zeitpunkten liegende Fertigstellung einer mangelbehafteten Dachkonstruktion, die seit dem Zeitpunkt der Abnahme die Bildung von Kondenswasser bedingte, welches in der Folge zu wasserbedingten Schäden an anderen Gegenständen oder Vermögenswerten geführt haben soll (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2005, 397: "Schadensereignis" beim Einbau mangelhafter, in der Folge aufquellender Türzargen ist der Zeitpunkt des - fertiggestellten - Einbaus):.

    Diese Schadensmanifestation oder Schadensfeststellung stellt nicht das Schadensereignis im Sinne der hier verwendeten Versicherungsbedingungen dar, das begriffsnotwendigerweise (vgl. § 1 Nr. 1 AHB) schon zuvor - hier: mit Fertigstellung der Dachkonstruktion - eingetreten ist (OLG Karlsruhe, VersR 2005, 397).

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2020 - 12 U 22/20

    Betriebshaftpflichtversicherung mit "Bauunternehmerpolice": Auslegung der

    Ausgangspunkt für das Verständnis eines verständigen Versicherungsnehmers, der eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließt, ist damit die in den Verkehrskreisen eines Bauunternehmers bekannte Differenzierung zwischen Mangelschäden und Mangelfolgeschäden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.07.2004 - 12 U 117/04 -, juris Rn. 42).

    Derartige Folgeschäden werden nach dem Wortlaut der Klausel von dem Versicherungsschutz umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1990 - IV ZR 229/89 -, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09 -, juris; OLG Karlsruhe Urteil vom 01.07.2004 - 12 U 117/04 -, juris Rn. 42; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2013 - 9 U 84/12 -, juris Rn. 17; OLG Dresden, Urteil vom 23.10.2013 - 7 U 548/13 -, Rn. 18, juris; v. Rintelen, in Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung, 2. Aufl. 2015, Ziffer 1 AHB, Rn. 528; Schimikowski, in Rüffer/Halbach/ders., Versicherungsvertragsgesetz, 4. Aufl. 2020, § 1 AHB Rn. 44).

  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Die gegenständliche Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel enthält, anders als bspw. die Nachbesserungsbegleitklausel, weder eine Einschränkung dahin, dass der Schaden außerhalb der Werkleistung des Versicherungsnehmers auftreten muss (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Juli 2004 - 12 U 117/04, juris Rn. 42), noch auf Freilegungs- und Wiederherstellungskosten in anderen Gewerken, was jedenfalls gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten der beklagten Versicherung als Verwender geht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.11.2004 - I-23 U 101/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8529
OLG Düsseldorf, 26.11.2004 - I-23 U 101/04 (https://dejure.org/2004,8529)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2004 - I-23 U 101/04 (https://dejure.org/2004,8529)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2004 - I-23 U 101/04 (https://dejure.org/2004,8529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 432; ; BGB § 1357 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 529; ; StBerG § 68; ; EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a; ; EStG § 3 Nr. 62; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 174

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Ersatzanspruch gegen Steuerberater wegen Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs bei Zusammenveranlagung - Verjährung; Sekundäranspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 648
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2004 - 23 U 101/04
    Die 3-jährige Verjährungsfrist begann jeweils mit Vollendung der Verjährung der Pimäransprüche (NJW 1995, 2108/2110).

    Der vom BGH (NJW 1995, 2108 f) geforderte Anlass des Steuerberaters, die Pflichtwidrigkeit des eigenen Verhaltens zu erkennen und den Mandanten auf den drohenden Ablauf der Verjährungsfrist hinzuweisen, ergab sich für die Beklagte jedes Jahr im Zusammenhang mit der Fertigung der Einkommenssteuererklärung für den Kläger und seine Ehefrau.

  • BFH, 27.11.1996 - X R 20/95

    Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2004 - 23 U 101/04
    Der Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheiden für 1994 bis 1997 zu § 10 Abs. 3 EStG erstreckte sich nicht auf die Frage, ob die Steuerpflichtigen zum Abzug von Sonderausgaben mit oder ohne Kürzung des Vorwegabzugs berechtigt waren (BGH BStBl II 1997, 791).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2004 - 23 U 101/04
    Die etwaige Pflichtverletzung durch Unterlassen der Stellung eines Antrags nach § 174 AO beruhte vielmehr auf der allgemeinen Vertragspflicht des Steuerberaters, von ihm verursachte Nachteile seiner Mandantin abzuwenden oder wenigstens zu mindern, und ändert nicht an der einheitlichen Verjährungsfrist für sämtliche auf der vorangegangen Pflichtverletzung beruhenden Folgeschäden (BGH NJW 1998, 1488 f).
  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2004 - 23 U 101/04
    Eine erneute Verletzung des fortbestehenden Auftrags, die einen weiteren Schadensersatzanspruch begründet, kann jedoch zugleich die Erkenntnis eines zuvor begangenen Fehlers verhindern (BGH NJW 1991, 2828).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00

    Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2004 - 23 U 101/04
    (BFH, BStBl II 2003, 288).
  • LG Berlin, 02.09.2016 - 4 O 150/15
    Diese Einschränkung stellt ein Minus zu der Alleinberechtigung dar und ist als solches in der Klageforderung enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 20.8.2015- III ZR 57/14-Rn 31; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.11.2004-23 U 101/04 - NJW-RR 2005, 648).
  • OLG Zweibrücken, 26.06.2020 - 2 U 16/19

    Steuerberaterhaftung wegen Aufklärungspflichtverletzung im Dauermandat von

    Diese Bewertung des Senates steht in Einklang mit der gefestigten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fallkonstellationen (Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 16. Mai 2002, 4 U 105/01; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2004, 23 U 101/04; Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 12. April 2010, 14 U 2159/08; BGH, Urteil vom 5. März 2009, III ZR 302/07).
  • LG Paderborn, 05.09.2011 - 54 C 216/11

    Beauftragung eines Steuerberaters als Geschäft zur angemessenen Deckung des

    Das Gericht schließt sich insoweit den Auffassungen des AG Ludwigsburg (Urteil vom 19.06.2002, 8 C 3161/01) und des AG Leutkirch (Urteil vom 02.04.2008, 2 C 21/08 - DStR 2009, 876; a.A.: OLG Düsseldorf v. 26.11.2004, NJW-RR 2005, 648 ff.) an, dass die Beauftragung eines Steuerberaters nicht unter den Begriff der Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie im Sinne von § 1357 I S. 1 BGB fällt.
  • LG Bonn, 07.11.2008 - 15 O 3/06

    Verjährung des Anspruchs eines Auftraggebers auf Schadenersatz aus einem zwischen

    Nach gefestigter höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung ist insoweit grundsätzlich auf die Bekanntgabe des relevanten, belastenden Steuerbescheids abzustellen (BGH NJW 1995, 2108; MDR 2006, 419; OLG Koblenz, ZIP 2004, 2101; OLG Celle OLGR 2005, 489; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 648).
  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08

    Schadenersatz gegen einen Steuerberater wegen Schlechterfüllung eines Auftrags

    Dem kann der Beklagte nicht entgegenhalten, dass der BGH (vgl. dazu NJW-RR 1997, 51 (51)) und das OLG Düsseldorf (vgl. NJW-RR 2005, 648 (649)) auf die Bestandskraft als Schadenseintritt nur dann abgestellt haben, wenn das pflichtwidrige Verhalten des Steuerberaters erst nach dem Erlass des Steuerbescheides einsetzt.
  • AG Leutkirch, 02.04.2008 - 2 C 21/08

    Steuerberatervertrag gilt nicht automatisch auch für den anderen Ehepartner

    (5) Zwar hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 26.11.2004, ( OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, S. 648 ff [OLG Düsseldorf 26.11.2004 - I-23 U 101/04] ) ohne dies näher zu begründen, erklärt, dass der Vertrag über die Erstellung der Einkommenssteuererklärung unter Zusammenveranlagung der Ehegatten zu den Geschäften, die zur Deckung des Lebensbedarfs dienen, gehört.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.02.2004 - 3 U 142/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4039
OLG Hamburg, 26.02.2004 - 3 U 142/03 (https://dejure.org/2004,4039)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2004 - 3 U 142/03 (https://dejure.org/2004,4039)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 3 U 142/03 (https://dejure.org/2004,4039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Keine billigeren Brillen für Oma und Opa

  • Wolters Kluwer

    Ankündigung eines Barrabatts für den Kauf einer Brille; Wettbewerbswidrigkeit eines Altersrabatts; Abgrenzung der Begriffe Zugabe und Zuwendung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; HWG § 1; ; HWG § 7

  • rechtsportal.de

    UWG § 1; HWG § 1; HWG § 7
    Zum Verstoß gegen §§ 1 , 7 HWG bei Ankündigung eines Barrabatts der nach Lebensalter gestaffelt wird

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rabatt auf Brillen wettbewerbswidrig

  • arzneimittelrecht-aktuell.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Neuere Entscheidungen zur Werbung im Bereich des Medizinrechts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rabatt auf Brillen wettbewerbswidrig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 117/01

    Krankenkassenzulassung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2004 - 3 U 142/03
    Der Gesetzesverstoß kann dazu allein nicht genügen, wenn die verletzte Norm nicht zumindest auch eine - entsprechend dem Normzweck des § 1 UWG - auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (BGH WRP 2004, 337 - Krankenkassenzulassung m. w. Nw.).
  • OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04

    Ankündigung eines Barrabatts gestaffelt nach dem Lebensalter des Patienten beim

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde vom Senat mit Urteil vom 26. Februar 2004 (HansOLG Hamburg, 3 U 142/03) zurückgewiesen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt sowie auf die Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 496/03 (= HansOLG Hamburg 3 U 142/03) Bezug genommen.

    Das hat der Senat bereits in seinem Berufungsurteil 26. Februar 2004 des Verfügungsverfahrens (Beiakte HansOLG 3 U 142/03) so entschieden.

    Die Beklagte kann sich für den Einwand der Handelsüblichkeit auch nicht etwa auf ihre eigene Werbung stützen (vgl. in der Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 142/03, dort Anlagen AG 5-8).

  • OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 79/04

    Heilmittelwerbung: Erstattung der Praxisgebühr bei Brillenkauf

    Zutreffend hat das Landgericht mit ausführlichen Nachweisen festgestellt, dass Brillen medizinisch-technische Instrumente im Sinne des § 3 MedizinprodukteG darstellen und danach von § 7 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 a HWG in der ab 01.01.2004 gültigen Fassung erfasst werden (so auch HansOLG Hamburg U. v. 29.02.2004 - 3 U 142/03).

    Demgegenüber vertritt etwa das OLG Hamburg U. v. 26.02.2004 - 3 U 142/03 die Ansicht, Barrabatte seien im Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 HWG grundsätzlich ausgeschlossen, eröffnet jedoch im Umfang etwa der Ausnahmevorschrift der Nr. 1 des genannten Absatzes (hier der "geringwertigen Kleinigkeiten").

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04

    Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG

    Jedoch geht der Gesetzgeber von einer Anwendung der Vorschrift auf Rabatte aus, wenn er in § 7 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) HWG n.F. Rabatte nur in bestimmten - hier nicht vorliegenden - Fällen gestattet (vgl. OLG Hamburg, WRP 2004, 790 - AirView).

    Der Rabatt bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Mittel oder bestimmte abgrenzbare Mittel (wie dies in der vom Antragsteller herangezogenen Entscheidung des OLG Hamburg [WRP 2004, 790 - AirView] der Fall war; das Gericht geht zudem auf die Problematik nicht ein), sondern auf alle rezeptfreien Medikamente.

  • OLG Stuttgart, 24.02.2005 - 2 U 143/04

    Wettbewerbswidrige Werbung eines Augenoptikers: Verstoß gegen das

    Die Werbung betrifft denn auch - wie die Beklagte gerade für sich in Anspruch nimmt - eine Komplettbrille, wenngleich in der Preisdarstellung zergliedert die Gratisleistung in Bezug auf ein Glas herausgestellt wird (vgl. zur Brille als § 3 MPG unterfallend OLG Hamburg WRP 2004, 790 = GRUR-RR 2004, 219).

    Wegen dieser vorstehend genannten Besonderheit hatte allerdings § 7 HWG [a.F.] insoweit eine Lücke, weil als Zugaben zulässige Werbegaben ausgenommen waren (dort § 7 Abs. 1 S. 1 [a.E.]) und die ZugabeVO für Geld- und Naturalrabatt nicht galt (OLG Hamburg WRP 2004, 790 = GRUR-RR 2004, 219; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, WettbewerbsR, 22. Aufl. [2001], § 1 ZugabeVO, 74; Klosterfelde/Jaeger-Lenz in Gloy, Handbuch des WettbewerbsRs, 2. Aufl. [1997], § 52, 33).

  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 53/05

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Barrabatt beim Kauf eines Hörgeräts

    Mit zutreffenden Gründen ist das Landgericht weiter davon ausgegangen, dass zu den "Zuwendungen" im Sinne von § 7 Abs. 1 HWG auch Barrabatte gehören (ebenso OLG Hamburg WRP 04, 790; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2005 - 2 U 143/04).
  • LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06

    Die Besonderheiten im Arzneimittelbereich bzw. der Werbung im Gesundheitswesen

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des OLG Hamburg (WRP 2004, 790; a. A. OLG Düsseldorf, WRP 2005, 135, 136).
  • LG Osnabrück, 12.12.2005 - 18 O 688/05

    Rabatt, Versandapotheke

    Diese gesetzliche Wertung zeigt auf, dass die Vorschrift eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 219 mwN.).
  • LG Flensburg, 21.03.2012 - 6 O 117/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit der kostenlosen Zuwendung einer Sonnenbrille beim

    Bei der Korrekturbrille handelt es sich um ein Medizinprodukt im Sinne der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 a HWG, 3 MPG (vgl. OLG Hamburg, WRP 2004, 790).
  • LG Coburg, 05.08.2004 - 1 HKO 32/04

    Wettbewerbswidriges Verhalten durch Umgehung der Zuzahlungspflicht für Hörgeräte;

    Unter diesen Umständen kommt es nicht darauf an, ob die Beklagte - was die Klägerin auch nicht ausdrücklich geltend gemacht hat - zugleich gegen § 7 HeilMWerbG verstoßen hat (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 359 [OLG Stuttgart 24.05.1996 - 2 U 240/95] ; OLG Hamburg WRP 2004, 790 [OLG Hamburg 26.02.2004 - 3 U 142/03] )), eine Vorschrift, die bezweckt, durch eine weitgehende Eindämmung der Wertreklame im Arzneimittelbereich der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung zu begegnen (vgl. BGH MDR 2003, 1066).
  • LG Halle, 19.01.2006 - 12 O 209/05
    Unter Zuwendungen oder sonstige Werbegaben fallen mit der Neufassung des § 7 HWG auch Rabatte (vgl. OLG Naumburg Urteil v. 26.08.2005 - 10 U 16/05 ; OLG Hamburg OLGR 2005, 38; OLG Düsseldorf OLGR 2004, 137).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.08.2004 - 15 W 269/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4552
OLG Hamm, 30.08.2004 - 15 W 269/04 (https://dejure.org/2004,4552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2004 - 15 W 269/04 (https://dejure.org/2004,4552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2004 - 15 W 269/04 (https://dejure.org/2004,4552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Fortführung eines Rechtsmittels mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme nach Erledigung einer; Haftanordnung durch Entlassung aus der Haft; Ende der Abschiebungshaft mit Zustellung der Entscheidung des Bundesamtes über ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 14 Abs. 4 S. 3; ; FEVG § 16

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    AsylVfG § 14 Abs. 4 S. 3; FEVG § 16
    Erstattung von außergerichtlichen Kosten des Betroffenen im Rechtsmittelverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2004 - 15 W 269/04
    Nach Erledigung der Haftanordnung durch Entlassung aus der Haft kann der Betroffene sein Rechtsmittel mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme fortführen (BVerfG NJW 2002, 2456).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2004 - 3 Wx 25/04

    Kosten der Rechtsverfolgung bei Aufhebung der Inhafftierung eines zunächst zu

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2004 - 15 W 269/04
    Dabei kann offen bleiben, inwieweit die Vorschrift des § 16 FEVG allgemein durch eine am Gesichtspunkt der Billigkeit orientierte Kostenverteilung auf der Grundlage des § 13 a Abs. 1 S. 1 FGG verdrängt wird (vgl. dazu sehr weitgehend OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 141 = InfAuslR 2004, 210).
  • OLG Köln, 26.07.2006 - 16 Wx 151/06

    Keine nachträgliche Ermessensausübung bei Erledigung der Hauptsache durch

    Wegen der außergerichtlichen Kosten des Betroffenen war infolge der rechtswidrigen Haft eine Erstattungsanordnung zu treffen, wobei es offen bleiben kann, ob diese aus einer entsprechenden Anwendung des § 16 FEVG (so OLG Hamm FGPrax 2005, 49; OLG München a. a. O.) oder aus § 13 Abs. 1 S. 1 FGG (so OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 141) folgt.
  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 20 W 297/03

    Asylverfahren: Erlöschen der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung bei Verstoß gegen

    Die Abschiebungshaft endet mit Zustellung der Entscheidung des Bundesamts, spätestens jedoch vier Wochen nach Eingang des Asylantrags beim Bundesamt, es sei denn, der Asylantrag wurde (vor Ablauf der Frist - vgl. dazu den Beschluss des OLG Hamm vom 30. August 2004 in der Sache 15 W 269/04 - dokumentiert bei Melchior und den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Februar 2003 in der Sache 3 Wx 39/03 dokumentiert bei Melchior; vgl. auch BayObLG Beschluss vom 2. März 2004 in der Sache 4Z BR 14/04 - dokumentiert bei Melchior = BayVBl. 2004, 539) als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet abgelehnt.
  • OLG Köln, 01.07.2008 - 16 Wx 76/08

    Zu den Voraussetzungen einer Sicherungshaft zur Zurückweisung

    Wegen der außergerichtlichen Kosten des Betroffenen war infolge der rechtswidrigen Haft eine Erstattungsanordnung zu treffen, wobei es offen bleiben kann, ob diese aus einer entsprechenden Anwendung des § 16 FEVG (so OLG Hamm FGPrax 2005, 49; OLG München a. a. O.) oder aus § 13 a Abs. 1 S. 1 FGG (so OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 141) folgt.
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 13/09

    Fortdauer der Auslieferungshaft bei unterbliebener Abschiebung

    Gibt die Ausländerbehörde in dem Freiheitsentziehungsverfahren zur Einlegung eines Rechtsmittels Anlass, weil sie die Haft nicht rechtzeitig beendet, so ist für diese Rechtsmittelinstanz die ungerechtfertigte Aufrechterhaltung der Haft der unbegründeten Antragstellung im Sinne des § 16 FEVG gleichzustellen (vgl. auch Senat FGPrax 2005, 49 = InfAuslR 2005, 114 und OLG München OLG-Report 2009, 24).
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 327/07

    Anfechtung der Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Aufrechterhaltung der Haft für einen Zeitraum nach Ablauf der zwingenden Frist des § 14 Abs. 3 S. 3 AsylVfG der unbegründeten Antragstellung im Sinne des § 16 FEVG gleichzustellen ist (FGPrax 2005, 49, 50).
  • OLG Köln, 04.05.2005 - 16 Wx 61/05

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Abschiebehaft

    Diese Feststellung braucht sich nicht darauf zu beziehen, ob die Haft von Anfang an rechtswidrig war, sondern kann auch darauf beschränkt werden, dass diese ab einem bestimmten späteren Zeitpunkt an nicht mehr zulässig war (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 141; OLG Hamm FGPrax 2005, 49 = OLGReport 2005, 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht