Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2554
OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04 (https://dejure.org/2004,2554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2004 - 20 W 276/04 (https://dejure.org/2004,2554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2004 - 20 W 276/04 (https://dejure.org/2004,2554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835a Abs 4 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Aufwendungspauschale des ehrenamtlichen Betreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschlussfrist für die Geltendmachung einer Aufwendungspauschale; Zeitpunkt der Entstehung des Einzelanspruches; Unterschied zur Einzelabrechnung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungspauschale, Aufwandsentschädigung, Beginn der Ausschlussfrist

  • Judicialis

    BGB § 1835 a IV; ; BGB § 1908 i I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835a Abs. 2, 4; BGB § 1908i Abs. 1
    Frist für Geltendmachung der Aufwendungspauschale des ehrenamtlichen Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschlußfrist für Aufwendungspauschale

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 757
  • FGPrax 2004, 288
  • FamRZ 2005, 393
  • Rpfleger 2005, 85
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Koblenz, 29.10.2001 - 2 T 699/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04
    Demgegenüber kann der hier von der Antragsgegnerin vertretenen Meinung, die Ausschlussfrist des § 1835 a Abs. 4 BGB beginne mit dem jeweiligen Jahrestag der Bestellung des ehrenamtlichen Betreuers ( so auch LG Koblenz BtPrax 2002, 88), nicht gefolgt werden.
  • OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00

    Vergütung des Betreuers - Anspruch auf pauschale Aufwandsentschädigung - Einwand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04
    Die Interpretation des § 1835 a Abs. 4 BGB, wonach die Dreimonatsfrist jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt und somit am 31. März des Folgejahres abläuft, liegt ersichtlich bereits der Entscheidung des Senats vom 09. Juli 2001 - 20 W 522/2000 (FGPrax 2001, 205 = OLG-Report Frankfurt 2001, 278 = NJWE-FER 2001, 314 = BtPrax 2001, 257) zugrunde, wenngleich es dort um eine andere Rechtsproblematik ging.
  • OLG Celle, 19.06.2002 - 10 W 3/02

    Anspruch auf pauschalen Aufwendungsersatz für einen Betreuer; Entstehung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04
    Dabei wird in Schrifttum und obergerichtlicher Rechtsprechung übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass § 1835 a Abs. 4 BGB sich auf das Kalenderjahr bezieht, in welchem der Anspruch auf die Pauschale entstanden ist (vgl. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1835 a Rn. 10; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, F Rn. 64; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, S. 68; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor § 65 FGG Rn. 126; HK-BUR Bauer/Deinert, § 1835 a BGB Rn. 38; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1835 a Rn. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1835 a Rn. 6 in Abweichung von der noch in den Vorauflagen vertretenen Auffassung; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1835 a Rn. 10; MünchKomm/Wagenitz, 4. Aufl., § 1835 a Rn. 11; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1835 a Rn. 21; OLG Celle FamRZ 2002, 1591).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6623
OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04 (https://dejure.org/2004,6623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2004 - 20 U 53/04 (https://dejure.org/2004,6623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 20 U 53/04 (https://dejure.org/2004,6623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 3 Abs. 2 S. 1; VVG § 75 Abs. 2
    Voraussetzungen für rechtsmissbräuchliche Berufung des Versicherers auf fehlende Aktivlegitimation

  • rechtsportal.de

    VVG § 12 Abs. 3; AKB § 3 Abs. 2
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist; Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur durch den Versicherungsnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 113
  • NJW-RR 2007, 288 (Ls.)
  • VersR 2005, 934
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/85

    Rechtsnatur einer Kfz-Sammelversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    § 3 Abs. 2 Satz 1 der vereinbarten AKB , die jedenfalls in dieser Klausel mit den üblichen Bedingungen übereinstimmen, ist nach ständiger Rechtsprechung auch wirksam (vgl. nur BGH, r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 ; Senat, OLG-Report Hamm 1994, 16 ).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 14/94

    Klage des Versicherungsenehmers wegen der Auszahlung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    § 3 Abs. 2 Satz 1 der vereinbarten AKB , die jedenfalls in dieser Klausel mit den üblichen Bedingungen übereinstimmen, ist nach ständiger Rechtsprechung auch wirksam (vgl. nur BGH, r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 ; Senat, OLG-Report Hamm 1994, 16 ).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).

  • OLG Stuttgart, 07.02.1991 - 7 U 176/90

    Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung wegen der Entwendung eines Fahrzeugs;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    Dabei bedarf es hier keiner allgemeinen Entscheidung darüber, ob und, wenn ja, unter welchen Umständen ein Berufen des Versicherers auf eine Klausel wie § 3 Abs. 2 Satz 1 AKB auch über die oben unter a und b genannten Fallgruppen hinaus rechtsmissbräuchlich sein kann (vgl. etwa OLG Stuttgart, r+s 1992, 331 zu einem Fall, in welchem ausweislich des mitgeteilten Sachverhalts zumindest unsicher war, ob der Versicherungsnehmer zu einer Klageerhebung bereit gewesen wäre).
  • OLG Hamm, 28.06.1995 - 20 U 312/94
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    Ebenso kommt die Annahme eines Rechtsmissbrauchs in Betracht, wenn der Versicherte noch (deutlich) vor Ablauf der dem Versicherungsnehmer gesetzten Klagefrist Klage erhebt oder sonst an den Versicherer herantritt und der Versicherer es unterlässt, darauf hinzuweisen, dass nur der Versicherungsnehmer klagebefugt ist (vgl. Senat, NJW-RR 1996, 672 ).
  • OLG Köln, 25.06.2002 - 9 U 126/01

    Leistungsfreiheit wegen Vorlage von Kaufquittungen eines Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    Dies setzt nicht voraus, dass die Unterlagen dem Versicherungsnehmer übergeben wurden oder auch nur darauf hingewiesen wurde (vgl. OLG Köln, VersR 2003, 101).
  • BGH, 25.10.1951 - III ZR 95/50

    Entlastungsbeweis nach S. 831 BGB bei Großbetrieben

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).
  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81

    Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).
  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse daran, festzulegen, dass er sich nur mit seinem Vertragspartner, dem Versicherungsnehmer, auseinandersetzen muss (vgl. bereits BGHZ 41, 327), u.a. auch deshalb, weil er dann.
  • OLG Hamm, 19.02.1997 - 20 U 151/96

    Berufung auf fehlende Aktivlegitimation durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    b) Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs des Versicherers kommt in einem Fall wie dem vorliegenden unter Umständen auch dann in Betracht, wenn der Versicherer bereits vor Klageerhebung mit dem Versicherten korrespondiert hat (vgl. Senat, VersR 1997, 1098 ).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegen eine Kraftfahrzeugversicherung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).
  • OLG Hamm, 27.05.1977 - 20 U 27/77

    Rechtsausübung durch Dritte; Abtretungsverbot; Klagefrist; Fristablauf;

  • OLG Hamm, 25.06.1980 - 20 U 76/78

    Haftpflichtprozeß; Deckungsprozeß; Vorsatz; Unerlaubte Handlung; Minderjähriger;

  • LG Dortmund, 25.10.2018 - 2 O 85/17

    Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag durch den Versicherungsnehmer

    Nach der wirksamen Regelung in F.2 AKB (OLG Hamm, 20 U 53/04, Urteil vom 06.10.2004, VersR 2005, 934 zu der gleichlautenden Regelung in § 3 Abs. 2 AKB a) F) steht die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag (vorbehaltlich hier nicht eingreifende Ausnahmebestimmungen) ausschließlich dem Versicherungsnehmer, vorliegend also Frau P, zu.

    § 44 Abs. 2 VVG kann abbedungen werden (OLG Hamm, 20 U 53/04, Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 44 Rn. 25).

    Der Versicherte ist hingegen ausreichend dadurch geschützt, dass sich der Versicherer bei den für den Versicherten unerträglichen Härten nach § 242 BGB wegen Rechtsmissbrauchs nicht auf die Klausel berufen darf (OLG Hamm, 20 U 53/04).

    Der Versicherer darf sich auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zu Gunsten des Versicherten wahrzunehmen und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (OLG Hamm, 20 U 53/04 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17

    Keine Aktivlegitimation des Versicherten im Anwendungsbereich von § 35 Nr. 1 VGB

    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 3 U 59/17

    Versicherter kann Ansprüche nur über Versicherungsnehmer geltend machen!

    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05]).
  • OLG Hamm, 31.10.2018 - 20 U 19/18

    VN kann als Leasingnehmer nach Reparatur verfügungsbefugt sein

    Soweit es gleichwohl auf § 44 Abs. 2 VVG ankäme, wäre dieser durch F.2 Satz 1 AKB 7/2012, wonach allein der Versicherungsnehmer zur Ausübung der Rechte berechtigt ist, abbedungen (vgl. Senat Urt. v. 6.10.2004 - 20 U 53/04, r+s 2005, 406 = juris Rn. 22; LG Dortmund Urt. v. 16.3.2017 - 2 O 175/16, r+s 2017, 299 = juris Rn. 28; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung: AKB, 19. Aufl. 2017, F Rn. 28 f.; Maier, r+s 2018, 475) .
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2017 - 8 O 153/16

    Aktivlegitimation bei einer Fremdversicherung

    Derartige Klauseln sind daher nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (vgl. nur BGHZ 41, 327 ; BGH VersR 1983, 82; Köln VersR 1995, 525; Hamm VersR 2005, 934; Stuttgart VersR 2006, 1489) und er dann nur in Bezug auf diesen das Prozesskostenrisiko tragen muss (vgl. BGHZ 41, 327 (330f.)).
  • OLG Celle, 01.02.2021 - 8 U 193/20

    Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt: Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Versicherer schon vor Klageerhebung mit dem Versicherten korrespondiert hat und dabei keinen Zweifel daran aufkommen ließ, sich trotz seiner anderslautenden Vertragsbedingungen auf eine Abwicklung des Schadensfalls mit dem Versicherten anstelle des Versicherungsnehmers einzulassen (vgl. OLG Saarbrücken, ZfSch 2017, 156; OLG Celle, ZfSch 2016, 516; OLG Hamm, VersR 2005, 934; OLG Hamm, VersR 1997, 1098).
  • LG Dortmund, 16.03.2017 - 2 O 175/16

    Vorliegen eines "Unfalls" bei Beschädigung der Außenhaut eines Fahrzeugs

    Unbeachtlich ist, ob die Klägerin zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Eigentümerin des Fahrzeuges war, denn ihre Aktivlegitimation ergibt sich ohne Weiteres aus F 2 AKB, wodurch § 44 Abs. 2 VVG wirksam abbedungen wird (OLG Hamm 20 U 53/04, Urteil vom 06.10.2004 = VersR 2005, 934).
  • OLG Celle, 01.03.2021 - 8 U 193/20
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Versicherer schon vor Klageerhebung mit dem Versicherten korrespondiert hat und dabei keinen Zweifel daran aufkommen ließ, sich trotz seiner anderslautenden Vertragsbedingungen auf eine Abwicklung des Schadensfalls mit dem Versicherten anstelle des Versicherungsnehmers einzulassen (vgl. OLG Saarbrücken, ZfSch 2017, 156; OLG Celle, ZfSch 2016, 516; OLG Hamm, VersR 2005, 934; OLG Hamm, VersR 1997, 1098).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 117/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9080
OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 117/03 (https://dejure.org/2004,9080)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2004 - 12 U 117/03 (https://dejure.org/2004,9080)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 12 U 117/03 (https://dejure.org/2004,9080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aufgrund eines bei einem Verkehrsunfall angeblich erlittenen HWS-Schleudertraumas; Möglichkeit einer HWS-Verletzung bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung innerhalb der sogenannten ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • VersR (via Owlit)

    StVG a. F. § 7; StVG a. F. § 18; BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 414
    Anforderungen an den Beweis eines HWS-Traumas nach Verkehrsunfall innerhalb der so genannten "Harmlosigkeitsgrenze"

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Beweisgrundsätze bei HWS-Trauma nach Unfall bei sehr geringer Geschwindigkeit - sachverständiger Zeuge und Sachverständiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 237
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 117/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH trägt der Anspruchsteller für die haftungsbegründende Kausalität die volle Beweislast (BGH NJW 2003, 1116 m.w.N.).

    So hängt die Beantwortung der Kausalitätsfrage neben der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung auch von anderen Faktoren wie z. B. der Sitzposition des Geschädigten ab (BGH NJW 2003, 1116).

  • LG Landau/Pfalz, 25.09.2001 - 1 S 90/01

    Scheidet bei relativ geringen biomechanischen Kollisionsbelastungen generell die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 117/03
    Es mehrt sich in Schrifttum und Rechtsprechung die Annahme, dass es auch unterhalb der Harmlosigkeitsgrenze zu unfallbedingten HWS-Verletzungen kommen kann (OLG Frankfurt NZV 2002, 120; vgl. auch OLG Bamberg DAR 2001, 121; LG Landau NZV 2002, 121; Castro-Becker zfs 2002, 365 ff; Mazzotti/Castro NZV 2002, 499, 500; Kuhn DAR 2001, 344 ff).

    Die der Entscheidung zugrunde liegende Kollisionsgeschwindigkeit betrug 7 - 7, 8 km/h. In Anlehnung an die Entscheidung des OLG Bamberg lässt es auch das LG Landau ausreichen, wenn die HWS-Beeinträchtigung durch ein ärztliches Attest, in dem entsprechende Befunde ausreichend objektiviert sind, nachgewiesen wird (NZV 2002, 121; ähnlich auch LG Augsburg, NZV 2002, 122).

  • OLG Bamberg, 05.12.2000 - 5 U 195/99

    Anforderungen an die Unfallursächlichkeit eines HWS-Schleudertraumas

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 117/03
    Es mehrt sich in Schrifttum und Rechtsprechung die Annahme, dass es auch unterhalb der Harmlosigkeitsgrenze zu unfallbedingten HWS-Verletzungen kommen kann (OLG Frankfurt NZV 2002, 120; vgl. auch OLG Bamberg DAR 2001, 121; LG Landau NZV 2002, 121; Castro-Becker zfs 2002, 365 ff; Mazzotti/Castro NZV 2002, 499, 500; Kuhn DAR 2001, 344 ff).

    So geht das OLG Bamberg davon aus, dass eine bereits am Unfalltag attestierte "HWS-Distorsion" in Abgrenzung zur Verdachtsdiagnose den Beweis dafür erbringen kann, dass das Unfallereignis kausal für ein diagnostiziertes HWS-Schleudertrauma ist, insbesondere wenn zugleich verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden sowie das Tragen einer Schanz'schen Halskrause (DAR 2001, 121).

  • OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00

    Haftungsbegründende Kausalität bei Halswirbelsäulenverletzung; Auffahrunfälle mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 117/03
    Es mehrt sich in Schrifttum und Rechtsprechung die Annahme, dass es auch unterhalb der Harmlosigkeitsgrenze zu unfallbedingten HWS-Verletzungen kommen kann (OLG Frankfurt NZV 2002, 120; vgl. auch OLG Bamberg DAR 2001, 121; LG Landau NZV 2002, 121; Castro-Becker zfs 2002, 365 ff; Mazzotti/Castro NZV 2002, 499, 500; Kuhn DAR 2001, 344 ff).
  • OLG Hamm, 10.03.2000 - 9 U 187/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 117/03
    Zwar können psychische Fehlverarbeitungen geeignet sein, den Zurechnungszusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und der Verletzung zu bejahen, insbesondere sofern es sich um eine Fehlverarbeitung handelt, die darin besteht, dass der Unfall unbewusst zum Anlass genommen wird, latente innere Konflikte zu kompensieren (OLG Hamm NZV 2001, 303, 304), während eine reine Begehrensneurose, bei der die psychische Verarbeitung in der bewussten oder unbewussten Begehrensvorstellung nach einer Lebenssicherung oder die Ausnutzung einer vermeintlichen Rechtsposition liegt, den Zurechnungszusammenhang entfallen lässt.
  • LG Augsburg, 11.07.2001 - 7 S 5189/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 117/03
    Die der Entscheidung zugrunde liegende Kollisionsgeschwindigkeit betrug 7 - 7, 8 km/h. In Anlehnung an die Entscheidung des OLG Bamberg lässt es auch das LG Landau ausreichen, wenn die HWS-Beeinträchtigung durch ein ärztliches Attest, in dem entsprechende Befunde ausreichend objektiviert sind, nachgewiesen wird (NZV 2002, 121; ähnlich auch LG Augsburg, NZV 2002, 122).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - I-5 W 36/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4013
OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - I-5 W 36/04 (https://dejure.org/2004,4013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2004 - I-5 W 36/04 (https://dejure.org/2004,4013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2004 - I-5 W 36/04 (https://dejure.org/2004,4013)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1
    Zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weitere Dienste für eine Prozesspartei: Befangen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 474
  • BauR 2005, 446 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08

    Besorgnis der Befangenheit eines zunächst als Hilfskraft des zuvor bestellten und

    Den Streitwert setzt der Senat in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung auf 1/3 des Hauptsachestreitwert, also auf 2.200 EUR fest (vgl. Beschlusse vom 11.12.2003 I - 5 W 48/03, OLGR 2004, 372, sowie vom 08.09.2004, I - 5 W 36/04, OLGR 2005, 64).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - 5 W 25/05

    Ablehnung eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen wegen der Besorgnis der

    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 11.12.2003 I - 5 W 48/03, OLGR 2004, 372, sowie vom 08.09.2004, I - 5 W 36/04, OLGR 2005, 64 bei der Festsetzung des Streitwerts des Beschwerdeverfahrens gegen die Ablehnung des gegen einen Sachverständigen gerichteten Befangenheitsgesuches 1/3 des Hauptsachestreitwertes angesetzt hatte, ist dies auf das vorliegende Verfahren nicht unmittelbar zu übertragen, da es sich hier lediglich um ein selbständiges Beweisverfahren handelt.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,33381
OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04 (https://dejure.org/2004,33381)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.10.2004 - 13 W 58/04 (https://dejure.org/2004,33381)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 13 W 58/04 (https://dejure.org/2004,33381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung einer unvertretbaren Handlung: Titulierte Pflicht des Wohnungseigentümers zur Mängelbeseitigung, mieterseitige Verweigerung der Mitwirkung und Darlegungslast des Schuldners

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung einer unvertretbaren Handlung bei einer titulierten Pflicht eines Wohnungseigentümers zur Mängelbeseitigung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2002 - 3 W 404/01

    Mittel der Zwangsvollstreckung, wenn die Handlung nicht ausschließlich vom Willen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04
    Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach § 888 ZPO, da die mangelbehaftete Wohnung vermietet ist und daher zur Vornahme der Mängelbeseitigung das Betreten von Räumen erforderlich ist, die im Besitz eines Dritten sind, dessen Einverständnis fehlt (Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 888 Rz. 2; Schilken in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 888 Rz. 8; OLG Köln v. 3.7.2002 - 19 W 18/02, MDR 2003, 114 = OLGReport Köln 2002, 415; OLG Düsseldorf v. 13.3.2002 - 3 W 404/01, OLGReport Düsseldorf 2002, 412 = NJW-RR 2002, 163).
  • OLG Köln, 03.07.2002 - 19 W 18/02

    Kein Zwangsgeld, wenn Erfüllung der titulierten Pflicht unmöglich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04
    Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach § 888 ZPO, da die mangelbehaftete Wohnung vermietet ist und daher zur Vornahme der Mängelbeseitigung das Betreten von Räumen erforderlich ist, die im Besitz eines Dritten sind, dessen Einverständnis fehlt (Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 888 Rz. 2; Schilken in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 888 Rz. 8; OLG Köln v. 3.7.2002 - 19 W 18/02, MDR 2003, 114 = OLGReport Köln 2002, 415; OLG Düsseldorf v. 13.3.2002 - 3 W 404/01, OLGReport Düsseldorf 2002, 412 = NJW-RR 2002, 163).
  • AG Bremen, 29.12.2016 - 9 C 447/13

    Vorschussleistung ist gesondert zu beantragen!

    § 888 ZPO wäre aus rechtlichen Gründen nur einschlägig, wenn die Mangelbeseitigung die Zutrittsduldung eines Dritten voraussetzen würde (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 13 W 58/04) oder zwingend Gemeinschaftseigentum Dritter betroffen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2002 - 3 W 404/01).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.10.2004 - 13 U 22/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,37095
OLG Celle, 28.10.2004 - 13 U 22/04 (https://dejure.org/2004,37095)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.2004 - 13 U 22/04 (https://dejure.org/2004,37095)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 13 U 22/04 (https://dejure.org/2004,37095)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 24 U 160/09

    Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft

    Die Genehmigung hat den anfänglichen Verfahrensmangel mit rückwirkender Kraft geheilt (vgl. OLG Celle OLGR 2005, 64).
  • OLG Celle, 18.05.2022 - 14 U 180/21

    Werklohn für Erd-, Pflaster- und Bauarbeiten zur Erstellung eines barrierefreien

    Dieser Mangel konnte vor Entscheidung über den Einspruch durch die Prozessvollmacht vom 11.03.2019 mit Genehmigungswirkung geheilt werden (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83, Rn. 13, juris mwN; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2013 - I-16 U 89/11, Rn. 63, juris; OLG Celle, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 13 U 22/04, Rn. 13, juris).
  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    cc) Im Übrigen ergibt sich die rückwirkende Genehmigung nicht nur bei ausdrücklicher oder sonstwie konkludenter Bestätigung (vgl. Hans. OLG Bremen vom 20. Oktober 2005 2 U 9/2005, OLGR Bremen 2006, 60; BFH vom 22. Januar 2001 VII B 177/00, [...]), sondern mangels besonderer Erklärung schon aus der Nachreichung einer Standard- oder Einheits-Verfahrensvollmacht - wie hier - (vgl. OLG Celle vom 28. Oktober 2004 13 U 22/04, OLGR Celle 2005, 64; GmS-OGB vom 17. April 1984 GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111 , HFR 1984, 389 m.w.N., seitdem allgemeine Ansicht).
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