Rechtsprechung
   OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05   

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https://dejure.org/2005,7964
OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05 (https://dejure.org/2005,7964)
OLG München, Entscheidung vom 04.08.2005 - 33 Wx 81/05 (https://dejure.org/2005,7964)
OLG München, Entscheidung vom 04. August 2005 - 33 Wx 81/05 (https://dejure.org/2005,7964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erdacht auf Missbrauch der Betreuerstellung, Kein Akteneinsichtsrecht

  • Judicialis

    FGG § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 34 Abs. 1
    Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Missbrauch der Stellung eines Betreuers zur Verschiebung von Vermögenswerten des Betreuten in sein eigenes Vermögen; Verdächtigungen gegen einen Betreuer hinsichtlich des Missbrauchs der Betreuerstellung ohne konkrete Anhaltspunkte; Versagung der Akteneinsicht und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 21.07.2003 - 16 Wx 147/03

    Einsicht in die Betreuerakten durch den künftigen Alleinerben

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05
    Inwiefern etwas anderes gelten könnte, wenn ein Erbvertrag abgeschlossen worden ist (vgl. hierzu OLG Köln vom 21.7.2003 = FamRZ 2004, 1124), kann hier dahinstehen, da eine solche Fallgestaltung nicht vorliegt.
  • OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07

    Kein Recht der pflichtteilsberechtigten Tochter auf Einsicht in Betreuungsakten

    Eventuell ihm zustehende Erbansprüche können zu Lebzeiten des Betroffenen und potentiellen Erblasses grundsätzlich kein Akteneinsichtsrecht begründen (Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 34 Rn. 17a), da der spätere Erblasser, solange er lebt, frei bzw. im Rahmen der bestehenden und vom Vormundschaftsgericht überwachten Betreuung über sein Vermögen verfügen kann (OLG München BtPrax 2005, 234).

    Hat das Gericht ein berechtigtes Interesse bejaht, entscheidet es über die Gewährung von Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG München BtPrax 2005, 234; Keidel/Kahl Rn. 15).

    Bei der Ermessensausübung ist vor allem das Recht des Betroffenen auf seine informationellen Selbstbestimmung zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (Keidel/Kahl Rn. 15c) und gegen das berechtigte Interesse an der Akteneinsicht abzuwägen (OLG München BtPrax 2005, 234).

  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

    Ein berechtigtes Interesse im Sinne der §§ 34 Abs. 1, 78 Abs. 1 S. 1 FGG liegt nach allgemeiner Auffassung dann vor, wenn der Antragsteller ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft macht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BGH a. a. O., 382; BayObLGZ 1995, 1, 4; Rpfleger 1997, 162; FamRZ 1998, 638, 639; OLG Zweibrücken, a. a. O.; OLG München BtPrax 2005, 234).
  • LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Das zuständige Gericht hat über die Gewährung der Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. OLG München BtPrax 2005, 234; OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 22; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 34 FGG Rdnr. 15).

    Dabei ist auf Seiten des Betroffenen insbesondere dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 23; OLG München BtPrax 2005, 234, zitiert nach juris Rdnr. 10; BayObLG a.a.O., juris Rdnr. 13; BVerfGE 65, 1, 41 f).

  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    c) Hat das Gericht ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht bejaht, entscheidet es über die Gewährung von Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG München, OLG-Report 2006, 62).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04

    Betreuungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des entlassenen Betreuers

    Befindet sich der Antragsteller nämlich bereits im Besitz erbetener Informationen und ist nicht ersichtlich, dass die erstrebte Akteneinsicht zu weiteren Erkenntnissen führt, fehlt insoweit das berechtigte Interesse (BayObLG, NJW-RR 1998, 294; OLG München, BtPrax 2005, 234 = OLG-Report 2006, 62; Kahl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 34, Rdn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.07.2005 - 5 W 76/05   

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https://dejure.org/2005,7018
OLG Köln, 22.07.2005 - 5 W 76/05 (https://dejure.org/2005,7018)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.07.2005 - 5 W 76/05 (https://dejure.org/2005,7018)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 5 W 76/05 (https://dejure.org/2005,7018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 9; ; GKG § 42

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GKG § 42; ZPO § 9
    Streitwert der Feststellungsklage auf Fortbestand des Versicherungsvertrages neben Leistungsklage aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 294/99

    Versicherungsvertrag - Anfechtung - Arglistige Täuschung -

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 5 W 76/05
    Der Hinweis der Prozessbevollmächtigen des Klägers auf die Entscheidung BGH, VersR 2001, 600 geht insoweit fehl, weil dort ersichtlich nur die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung angefochten worden war.

    Für einen Abschlag von 20% besteht keine Veranlassung, weil Leistung und nicht - wie im Fall BGH, VersR 2001, 600 - nur Feststellung verlangt worden ist.

  • BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 5 W 76/05
    Insoweit sind die Streitwerte getrennt nach Hauptversicherung und Zusatzversicherung zu ermitteln (BGH, NJW-RR 1992, 608).
  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 5 W 76/05
    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 2004 (NJW-RR 2005, 259), wonach die Rechtshängigkeit etwaiger Leistungsansprüche für die Streitwertbemessung des Feststellungsantrages keine Rolle spielen soll, nicht entgegen.
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 100/90

    Streitwert bei Streit über die Wirksamkeit eines Rücktritts des Versicherers von

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 5 W 76/05
    Dort ging es (ebenso wie in der Entscheidung NJW-RR 1990, 1361) zum einen nicht um die Festsetzung des Gebührenstreitwertes, sondern um die Bestimmung der Beschwer.
  • OLG Celle, 03.01.2007 - 8 U 123/06

    Bestimmung des Wertes eines auf Rentenleistung und volle Beitragsfreiheit

    Entsprechend der Bemessung des Interesses einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Risikolebensversicherung auf 20 % der versprochenen Versicherungssumme (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1562) liefert diese Einstufung auch für den Antrag auf Feststellung des Fortbestandes einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung den Maßstab für eine angemessene Wertfestsetzung (vgl. BGH NJW-RR 2001, 316, 317; OLGR Hamm 2001, 394; bei kumulativer Feststellung neben Leistungsantrag auch: OLGR Köln 2006, 62).
  • OLG Oldenburg, 29.03.2010 - 5 W 16/10

    Streitwert bei Verbindung einer Leistungsklage auf Versicherungsschutz mit einer

    Denn das wirtschaftliche Interesse an einem Feststellungsausspruch ist in diesen Fällen hinsichtlich des Versicherungsfalls, aus dem bezifferte Leistungen begehrt werden, bereits durch die Leistungsklage erfasst, während der Feststellungsklage nur für etwaige zukünftige Versicherungsfälle, deren Eintritt gegenwärtig völlig ungewiss ist, wirtschaftliche Bedeutung zukommt (OLG Köln OLGR 06, 62; OLG Saarbrücken VersR 07, 96; OLG Celle VersR 08, 1515; a.A. OLG Bamberg VersR 09, 701).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    Wird die Feststellung dagegen unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls begehrt, rechtfertigt es die Ungewissheit des Eintritts einer etwaigen zukünftigen Berufungsunfähigkeit, einen Abschlag von 80% vorzunehmen (vgl. - zur Beschwer - BGH VersR 2001, 601-602 [juris Tz. 10] sowie Senat, Beschluss vom 23.03.2005 - Aktenzeichen: 12 W 22/05; OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]; OLG Hamm VersR 2002, 1578-1579 [juris Tz. 6], jeweils m.w.N., und - nur hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Feststellung des Bestehens des Vertrags für ausschließlich zukünftige Leistungsfälle - auch OLG Köln OLGR 2006, 62-63 [juris Tz.4]).
  • OLG München, 31.03.2008 - 5 W 1117/08
    Ein Abschlag hiervon (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1266; OLG Köln, OLGR 2006, 62) ist vorliegend nicht veranlasst.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03   

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https://dejure.org/2004,6339
OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03 (https://dejure.org/2004,6339)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.08.2004 - 6 U 138/03 (https://dejure.org/2004,6339)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. August 2004 - 6 U 138/03 (https://dejure.org/2004,6339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtfeststellung einer organischen Schädigung im Wege des Ausschlussverfahrens durch die Versicherung; Überprüfung des Vorliegens einer unfallbedingten organischen Schädigung

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; R+V AUB § 2 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 IV
    Nachweis einer nicht vom Versicherungsschutz erfassten krankhaften Störung infolge psychischer Reaktionen

  • rechtsportal.de

    VVG § 179; ZPO § 286; AUB 88 § 2 Abs. 4
    Zum Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus Unfallversicherung bei unfallbedingtem Schädel-Hirn-Trauma - Leistungsausschluss; psychische Reaktionen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 105
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 22.07.1999 - 3 U 262/94

    Private Unfallversicherung: Leistungsfreiheit bei psychischen Reaktionen infolge

    Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03
    Ausgeschlossen werden sollen damit nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift sogenannte traumatische Neurosen, also Beeinträchtigungen, die auf Vorstellungen des durch einen Unfall Betroffenen beruhen, die zwar durch den Unfall ausgelöst wurden, jedoch nicht als dessen typische und regelmäßige Folge anzusehen sind, insbesondere nicht im Sinne medizinischer Wertung als Folge dieses Unfallereignisses angesehen werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94 m.w.N.).

    Unter die Ausschlussnorm fallen damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder wo die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärbar ist (Thüringisches OLG, RuS 2003, 379); auch sind alle Gesundheitsschäden ausgeschlossen,die nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung erst durch eine psychische Fehlverarbeitung, gleichgültig worauf diese beruht, entstehen oder verschlimmert werden (OLG Koblenz, VersR 2001, 1550; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94 m.w.N.).

    Nicht erfasst werden hingegen Gesundheitsschäden, die auf einer infolge eines erlittenen Unfalls eingetretenen organischen Schädigung beruhen, soweit die psychische Reaktion eine praktisch nicht unvermeidbare Begleiterscheinung ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94).

  • OLG Koblenz, 09.03.2001 - 10 U 1516/99

    Nachweis der Invalidität aufgrund psychischer Reaktionen

    Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03
    Der Beweis, dass die Invalidität allein infolge psychischer Reaktion eingetreten ist, kann demnach dergestalt geführt werden, dass der Nachweis des Fehlens jeglicher vernünftigerweise in Betracht zu ziehender psychischer Verknüpfungen mit zeitlich nach dem Unfall aufgetretenen und damit mutmaßlich durch diesen verursachten Beeinträchtigungen als Nachweis ausschließlich psychischer Ursächlichkeit ausreicht (OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2001, 10 U 1516/99).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 283/02

    Begriff der psychischen Reaktion in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03
    Dabei erfasst die Klausel des § 2 Abs. 4 sowohl Einwirkungen, die von außen über psychische Reaktionen wie Erschrecken erfolgen als auch unfallbedingte psychische Fehlverarbeitungen (BGH, NJW-RR 2003, 881 zu dem wortgleichen § 2 Abs. 4 AUB 88 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 22.06.2001 - 10 U 686/99

    Unfallversicherung - Unfallanzeige - Ausschlüsse - krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03
    Unter die Ausschlussnorm fallen damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder wo die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärbar ist (Thüringisches OLG, RuS 2003, 379); auch sind alle Gesundheitsschäden ausgeschlossen,die nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung erst durch eine psychische Fehlverarbeitung, gleichgültig worauf diese beruht, entstehen oder verschlimmert werden (OLG Koblenz, VersR 2001, 1550; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94 m.w.N.).
  • OLG Jena, 16.01.2002 - 4 U 720/01
    Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03
    Unter die Ausschlussnorm fallen damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder wo die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärbar ist (Thüringisches OLG, RuS 2003, 379); auch sind alle Gesundheitsschäden ausgeschlossen,die nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung erst durch eine psychische Fehlverarbeitung, gleichgültig worauf diese beruht, entstehen oder verschlimmert werden (OLG Koblenz, VersR 2001, 1550; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94 m.w.N.).
  • OLG München, 11.01.2024 - 24 U 2706/19

    Grober Behandlungsfehler, Schadensersatzpflicht, Vorläufige Vollstreckbarkeit,

    Auch wenn es nicht möglich war, eine konkrete Fehlfunktion oder Fehlbedienung des Gerätes zu identifizieren, ist der Senat aufgrund des gesamten Verfahrensstoffes im Wege des Ausschlussverfahrens (vgl. dazu etwa BGH [2. Strafsenat] vom 06.07.1990 - 2 StR 549/89 - juris Rn. 27; [2. Strafsenat] vom 30.03.2016 - 2 StR 405/15 - juris Rn. 7; OLG Rostock vom 24.08.2004 - 6 U 138/03 - juris Rn. 7; OLG Koblenz vom 29.05.2006 - 12 U 218/05 - juris Rn. 10; OLG Celle vom 23.03.2017 - 7 U 134/16 - juris Rn. 35) davon überzeugt (§ 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO), dass es eine Insuffizienz des der Klägerin zugeführten Gasgemisches war, die zu der bei ihr aufgetretenen Hypoxie geführt hat.
  • OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 U 1627/19

    Leistungen aus einer Unfallversicherung

    Voraussetzung ist stets ein hinreichend medizinisch fundierter Zusammenhang zwischen der biologischen Reaktion und der zur Invalidität führenden Erkrankung (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 24.08.2004 - 6 U 138/03 -, Rn. 5 m.w.N.; sämtlich juris), der etwa im Falle einer infolge des Erlebens bzw. Erleidens eines schwer belastenden Ereignisses erfolgenden Ausschüttung des Stresshormons Cortisol und einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht besteht (OLG Celle, Urt. v. 22.05.2008 - 8 U 5/08 - Rn. 9; - juris).
  • LG Dortmund, 16.02.2006 - 2 O 324/04

    Knalltrauma, Tinnitus, Leistungsauschluss, psychische Reaktion

    Damit unterfallen dem Ausschluss nur solche Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder bei denen die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärbar ist (OLG Rostock, VersR 2006, 105).
  • LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07

    Unfallversicherung - Ausschluss psychischer Reaktionen

    Dementsprechend kann der vom Versicherer geforderte Ausschlussnachweis nicht dahin verstanden werden, dass dieser naturwissenschaftlich zwingend - positiv - eine ausschließlich psychische Ursachenverknüpfung beweisen müsste; gefordert ist von ihm vielmehr der Beweis, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine physisch/unfallbedingte Verursachung der aufgetretenen Beeinträchtigung festgestellt werden kann (vgl. OLG ..., VersR 2006, 105; ..., Private Unfallversicherung, 2008, S. 204).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 17.10.2005 - 1 UF 151/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7888
OLG Jena, 17.10.2005 - 1 UF 151/04 (https://dejure.org/2005,7888)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.10.2005 - 1 UF 151/04 (https://dejure.org/2005,7888)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 1 UF 151/04 (https://dejure.org/2005,7888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB §§ 1587 a Abs. 2 Nr. 4b, 1587 a Abs. 3, 1587 c, § 48 a BnotO, Art. 16 der Satzung der Ländernotarkasse, Anlage I zu Art. 16 der Satzung der Ländernotarkasse
    Versorgungsausgleich: Bewertung von Versorgungsrechten der Ländernotar Leipzig

  • Wolters Kluwer

    Bewertung von Versorungsrechten bei der Ländernotarkasse; Bestimmung der Höhe des Ruhegehalts; Herabsetzung des Versorgungsausgleichs

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 4b; ; BGB § 1587 a Abs. 3; ; BGB § 1587 c; ; BnotO § 48 a; ; Satzung der Ländernotarkasse Art. 16; ; Satzung der Ländernotarkasse Anlage I zu Art. 16

  • rechtsportal.de

    Bewertung von Versorgungsrechten bei der Ländernotarkasse Leipzig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    BGB §§ 1587 a Abs. 2 Nr. 4b, 1587 a Abs. 3, 1587 c, § 48 a BnotO, Art. 16 der Satzung der Ländernotarkasse, Anlage I zu Art. 16 der Satzung der Ländernotarkasse
    Versorgungsausgleich: Bewertung von Versorgungsrechten der Ländernotar Leipzig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 710 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2002 - XII ZB 122/99

    Bewertung von Versorgungsanrechten der Bayerischen Apothekerversorgung

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2005 - 1 UF 151/04
    Auch eine Prognose der weiteren Entwicklung des Anrechts, für die dessen tatsächliche bisherige Entwicklung über einen angemessenen Vergleichszeitraum als Indiz herangezogen werden kann (BGH, FamRZ 2002, 1554), führt zu keinem anderen Ergebnis der Bewertung der Versorgung bei der Ländernotarkasse.
  • BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 184/82

    Ermittlung der auszugleichenden Versorgungsanwartschaften bei einer Notarkasse

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2005 - 1 UF 151/04
    Aus diesem ist schließlich nach Maßgabe des Verhältnisses der Ehezeit zur Gesamtzeit der auf die Ehezeit entfallende Anteil der Versorgungsanwartschaft zu ermitteln (BGH, FamRZ 1985, 1236, 1237, 1238).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2001 - 17 UF 411/00

    Körperliche Misshandlung als gravierendes eheliches Fehlverhalten

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2005 - 1 UF 151/04
    Ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 BGB erfordert weiter einen Trennungswillen, der nach außen erkennbar sein muss (OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 239; Palandt/Brdermüller, BGB, 64. Auflage, § 1567, Rdrn. 5).
  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85

    Bewertung der Bayerischen Apothekerversorgung

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2005 - 1 UF 151/04
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass es für die Annahme einer Dynamik im Anwartschaftsstadium nicht ausreicht, wenn sich die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen des Mitglieds richten und deshalb Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (BGH, FamRZ 1987, 1241, 1242).
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2005 - 1 UF 151/04
    Allerdings hat er bereits ausgesprochen, dass ein Vergleichszeitraum von fünf Jahren nicht ausreicht, wohl aber von acht Jahren; im Übrigen werden unterschiedlich lange Vergleichzeiträume zugrunde gelegt (BGH, FamRZ 2004, 1474, 1476 m w N).
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