Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 18.02.2009

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.01.2008 - 5 U 685/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23711
OLG Koblenz, 03.01.2008 - 5 U 685/07 (https://dejure.org/2008,23711)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.01.2008 - 5 U 685/07 (https://dejure.org/2008,23711)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 5 U 685/07 (https://dejure.org/2008,23711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungshaftung eines Treppenlieferanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lieferung mit Montagehilfe: Kein Werkvertrag! (IBR 2009, 210)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 862
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2008 - 5 U 685/07
    Aber die prozessual wirksame Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts setzt die Präzisierung des Gegenanspruchs voraus, auf den es gestützt wird, weil nur so ein vollstreckbarer Urteilsausspruch geschaffen werden kann (BGHZ 45, 287, 288; BGH NJW 1993, 324, 325; OLG Frankfurt JurBüro 1979, 1389, 1390).
  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2008 - 5 U 685/07
    Aber die prozessual wirksame Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts setzt die Präzisierung des Gegenanspruchs voraus, auf den es gestützt wird, weil nur so ein vollstreckbarer Urteilsausspruch geschaffen werden kann (BGHZ 45, 287, 288; BGH NJW 1993, 324, 325; OLG Frankfurt JurBüro 1979, 1389, 1390).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 9 WF 1417/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11713
OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 9 WF 1417/08 (https://dejure.org/2009,11713)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.02.2009 - 9 WF 1417/08 (https://dejure.org/2009,11713)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 9 WF 1417/08 (https://dejure.org/2009,11713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung in Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftssachen: Berücksichtigung im Verfahren eingetretener Veränderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse

  • Wolters Kluwer

    Streitwert in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen; Maßgebliche Vermögens- und Einkommensverhältnisse; Berücksichtigung von Veränderungen

  • Judicialis

    GKG § 40; ; GKG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 40; GKG § 48
    Streitwert in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen; Maßgebliche Vermögens- und Einkommensverhältnisse; Berücksichtigung von Veränderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 511
  • FamRZ 2009, 1619
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 22.12.1992 - 15 WF 1214/92

    Ehesache; Mindeststreitwert; Abschlag für einfach gelagerte Fälle;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 9 WF 1417/08
    Dementsprechend wird in Rechtsprechung und Literatur nur vereinzelt die Meinung vertreten, es sei der Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung auch für die Beurteilung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse entscheidend (so Schneider-Herget, Streitwertkommentar, 12. Auflage, Rn 1262, 1397, sowie die in Rn 1262 zitierte OLG-Rechtsprechung, die allerdings vor in Kraft treten des Kostenrechtsänderungsgesetzes von 1994 ergangen ist, z. B. OLG Koblenz, FamRZ 1993, 827; Schneider MDR 1991, 401).
  • OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 WF 860/02

    Bemessung des Streitwerts für familienrechtliche Streitigkeiten; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 9 WF 1417/08
    Die absolut herrschende Meinung, der auch der Senat aus den genannten Gründen folgt, stellt für die Bemessung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Parteien auf den Zeitpunkt des Antragseingangs ab und berücksichtigt - abgesehen von den oben dargestellten Einschränkungen - nachträgliche Änderungen nicht (Hartmann, a. a. O., Rn 37 zu § 48 GKG; Zöller-Herget, 27. Auflage, § 3 ZPO, Rn 16, Stichwort Ehesachen; FA-FamR/Keske, 6. Auflage, 17. Kapitel, Rn 20; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 1681 für den Rechtszustand ab 24.06.1994; OLG Karlsruhe, JurBüro 2003, 141; OLG Dresden, Beschluss vom 08.08.2002, FamRZ 2003, 1676).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2002 - 2 WF 189/01

    Streitwertbemessung in Scheidungssachen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 9 WF 1417/08
    Die absolut herrschende Meinung, der auch der Senat aus den genannten Gründen folgt, stellt für die Bemessung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Parteien auf den Zeitpunkt des Antragseingangs ab und berücksichtigt - abgesehen von den oben dargestellten Einschränkungen - nachträgliche Änderungen nicht (Hartmann, a. a. O., Rn 37 zu § 48 GKG; Zöller-Herget, 27. Auflage, § 3 ZPO, Rn 16, Stichwort Ehesachen; FA-FamR/Keske, 6. Auflage, 17. Kapitel, Rn 20; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 1681 für den Rechtszustand ab 24.06.1994; OLG Karlsruhe, JurBüro 2003, 141; OLG Dresden, Beschluss vom 08.08.2002, FamRZ 2003, 1676).
  • OLG Dresden, 02.09.2002 - 22 WF 115/02

    Überprüfung der Streitwertfestsetzumg für eine Ehesache im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 9 WF 1417/08
    Für den für die Scheidung anzusetzenden Streitwert ist dies jedoch ohne Belang, da es lediglich auf den Umfang der Scheidungssache ankommt (OLG Dresden, Beschluss vom 02.09.2002, FamRZ 2003, 1677).
  • OLG Bremen, 13.06.1983 - 5 WF 120/83

    Streitwertbemessung in einem Scheidungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 9 WF 1417/08
    Dagegen hat das Oberlandesgericht Bremen nur gravierende Verschlechterungen berücksichtigt (JurBüro 1984, 731).
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