Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 09.08.2005

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   OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05   

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OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05 (https://dejure.org/2005,9383)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.09.2005 - 1 U 9/05 (https://dejure.org/2005,9383)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. September 2005 - 1 U 9/05 (https://dejure.org/2005,9383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Steuerberater wegen fehlerhafter Beratung; Zeitpunkt der Entstehung solcher Ansprüche; Zeitpunkt des Eintritts der objektiven Verschlechterung der Vermögenslage des Ratsuchenden im Falle der Erhebung von Säumniszuschlägen durch das ...

  • Judicialis

    StBerG § 68 a.F.; ; ZPO § ... 520 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 203 n.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3 n.F.; ; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; BGB § 194 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 214 Abs. 1 n.F.; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 12; ; AO § 220 Abs. 2 Satz 1; ; AO § 240 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 240 Abs. 1 Satz 4; ; AO § 361 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung - Säumniszuschläge aus Nachveranlagung; Aufwendungen für neuen Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2006, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Bremen, 30.08.2006 - 1 U 33/04

    Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich einer Pflichtprüfung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Auf die subjektive Kenntnis des Mandanten vom Schadenseintritt kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Urteil v. 23. April 2001, 1 U 16/01, m.w.N.; zuletzt Beschluss v. 13. Juni 2005, 1 U 33/04, m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90

    Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    In der von den Klägern zitierten Entscheidung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1991 (u.a. MDR 1991, 727 = WM 1991, 814) geht es im Kern um die Frage der Beweislast für etwaige auszugleichende Vermögensvorteile des Mandanten im Rahmen eines Rechtsstreits wegen Steuerberaterhaftung.
  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Der Steuerzuschlag wird mithin schon wegen des "Steuerungehorsams" des Steuerpflichtigten erhoben und ist deshalb mit Verzugszinsen i.S. des BGB, deren Verwirkung durch Nachfristsetzung entfallen kann, nicht gleichzusetzen (vgl. BFH, jeweils 7. Senat, Urteil v. 22. April 1975, VII R 54/72; Urteil v. 13. Januar 2000, VII R 91/98 = BFHE 191, 5 = BB 2000, 914; BFH, 9. Senat, Beschluss v. 29. Oktober 2004, IX B 81/04, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2002 - VII B 244/01

    Haftungsbescheid; Ablaufhemmung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    e) Die Entstehung von Säumniszuschlägen kann für die Vergangenheit nur durch eine Aufhebung der Vollziehung des Steuerbescheids beseitigt werden (ständige Rechtsprechung BFH, vgl. nur 7. Senat, Beschluss v. 10. Oktober 2002, VII S 28/01, und Beschluss v. 10. Mai 2002, VII B 244/01 = DstRE 2002, 1278; auch Rüsken, a.a.O., § 240 Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2004 - IX B 81/04

    Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Der Steuerzuschlag wird mithin schon wegen des "Steuerungehorsams" des Steuerpflichtigten erhoben und ist deshalb mit Verzugszinsen i.S. des BGB, deren Verwirkung durch Nachfristsetzung entfallen kann, nicht gleichzusetzen (vgl. BFH, jeweils 7. Senat, Urteil v. 22. April 1975, VII R 54/72; Urteil v. 13. Januar 2000, VII R 91/98 = BFHE 191, 5 = BB 2000, 914; BFH, 9. Senat, Beschluss v. 29. Oktober 2004, IX B 81/04, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2004 - 23 U 34/03

    Haftung des Steuerberaters für Säumniszuschläge bei nicht rechtzeitiger Abgabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Die von den Klägern zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (neben dem Urteil v. 5. Februar 2002, 23 U 22/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 52, ebenso Urteil v. 29. Oktober 2002, 23 U 205/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 282, und ähnlich Urteil v. 9. Januar 2004, 23 U 34/03) vermag die Auffassung der Kläger nicht zu stützen, weil dort gerade von einem Beginn der Verjährung auch der unselbständigen steuerlichen Nebenkosten, wie z.B. der Säumniszuschläge, mit Bekanntgabe des Bescheides zur Steuerhauptschuld, z.T. in Form eines Steuerschätzungsbescheides, ausgegangen wird.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01

    Verjährung von Haftungsansprüchen gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Die von den Klägern zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (neben dem Urteil v. 5. Februar 2002, 23 U 22/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 52, ebenso Urteil v. 29. Oktober 2002, 23 U 205/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 282, und ähnlich Urteil v. 9. Januar 2004, 23 U 34/03) vermag die Auffassung der Kläger nicht zu stützen, weil dort gerade von einem Beginn der Verjährung auch der unselbständigen steuerlichen Nebenkosten, wie z.B. der Säumniszuschläge, mit Bekanntgabe des Bescheides zur Steuerhauptschuld, z.T. in Form eines Steuerschätzungsbescheides, ausgegangen wird.
  • BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01

    Branntweinsteuerbescheid; AdV

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    e) Die Entstehung von Säumniszuschlägen kann für die Vergangenheit nur durch eine Aufhebung der Vollziehung des Steuerbescheids beseitigt werden (ständige Rechtsprechung BFH, vgl. nur 7. Senat, Beschluss v. 10. Oktober 2002, VII S 28/01, und Beschluss v. 10. Mai 2002, VII B 244/01 = DstRE 2002, 1278; auch Rüsken, a.a.O., § 240 Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.02.2000 - VII B 235/99

    Divergenz; unbillige Härte bei Erhebung voller Säumniszuschläge

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Eine etwaige nicht realisierte Aussetzungszusage ist für die kraft Gesetzes entstehenden Säumniszuschläge dagegen ebenso unerheblich wie die Frage, ab welchem Zeitpunkt die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung vorgelegen haben (vgl. nur BFH, jeweils 7. Senat, Beschluss v. 4. Februar 2000, VII B 235/99).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01

    Zur Inanspruchnahme eines Steuerberaters auf Ersatz von auferlegten steuerlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Die von den Klägern zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (neben dem Urteil v. 5. Februar 2002, 23 U 22/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 52, ebenso Urteil v. 29. Oktober 2002, 23 U 205/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 282, und ähnlich Urteil v. 9. Januar 2004, 23 U 34/03) vermag die Auffassung der Kläger nicht zu stützen, weil dort gerade von einem Beginn der Verjährung auch der unselbständigen steuerlichen Nebenkosten, wie z.B. der Säumniszuschläge, mit Bekanntgabe des Bescheides zur Steuerhauptschuld, z.T. in Form eines Steuerschätzungsbescheides, ausgegangen wird.
  • BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98

    Säumniszuschläge bei Aufrechnung

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 172/05

    Beginn des Laufs der Verjährung bei Beruhen des Schadensersatzanspruchs des

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLG-Report Naumburg 2006, 202 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, es könne dahin gestellt bleiben, ob den Klägern hinsichtlich der entrichteten Säumniszuschläge ein Schadensersatzanspruch zustehe.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.08.2005 - 4 W 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13629
OLG Naumburg, 09.08.2005 - 4 W 16/05 (https://dejure.org/2005,13629)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.08.2005 - 4 W 16/05 (https://dejure.org/2005,13629)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. August 2005 - 4 W 16/05 (https://dejure.org/2005,13629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Zulässigkeit einer Klage in materiell erfolgversprechender Höhe; Zuständigkeit des Gerichts in vermögensrechtlichen Streitigkeiten

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114
    Bewilligung von Prozesskostenhifle bei materiel erfolgversprechender Klage vor unzuständigem Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2006, 202
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 21.03.1995 - 6 W 3/95

    Prozeßkostenhilfe; Klage; Streitwert; Zuständigkeit; Erfolgsaussicht;

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2005 - 4 W 16/05
    Das Gericht kann nicht die Erfolgsaussicht bejahen, wenn es eine entsprechend der Bewilligung erhobene Klage sodann (auf Rüge, mit der in der Regel zu rechnen ist,) als unzulässig abweisen müsste, wobei der Grundsatz der perpetuatio fori (§ 261 Abs. 3 Satz 2 ZPO) nicht entgegensteht, da er nur für bereits erhobene Klagen gilt (vgl. etwa OLG Hamm MDR 1995, 1065; OLG Brandenburg JurBüro 2001, 650).
  • OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93

    Verfahrensrecht; Kosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfe bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2005 - 4 W 16/05
    Aus diesem Grunde kommt auch eine teilweise Bewilligung unterhalb der Zuständigkeitsgrenze des Landgerichts nicht in Betracht (so aber OLG Dresden NJW-RR 1995, 382 und KG in KGReport 1996, 192).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2001 - 1 W 7/01

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs bei lediglich teilweiser

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2005 - 4 W 16/05
    Das Gericht kann nicht die Erfolgsaussicht bejahen, wenn es eine entsprechend der Bewilligung erhobene Klage sodann (auf Rüge, mit der in der Regel zu rechnen ist,) als unzulässig abweisen müsste, wobei der Grundsatz der perpetuatio fori (§ 261 Abs. 3 Satz 2 ZPO) nicht entgegensteht, da er nur für bereits erhobene Klagen gilt (vgl. etwa OLG Hamm MDR 1995, 1065; OLG Brandenburg JurBüro 2001, 650).
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