Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1651
OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98 (https://dejure.org/1998,1651)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.06.1998 - 1 U 20/98 (https://dejure.org/1998,1651)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 1 U 20/98 (https://dejure.org/1998,1651)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verzögert Beschaffung Ersatzteil ausländisch Fahrzeug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 249
    Verzögert Beschaffung Ersatzteil ausländisch Fahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsvorteile eines beschädigten Kraftfahrzeugs; Erstrecken des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens insbesondere auch auf die Dauer der Ersatzteilbeschaffung; Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Entschädigung auch bei längerer Verzögerung der Ersatzteilbeschaffung für ausländisches Fahrzeug (75 Tage)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Verkehrsunfallgeschädigter kann auch für eine länger dauernde Zeit der Ersatzteilbeschaffung für ein ausländisches Fahrzeug Nutzungsausfallentschädigung verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 157
  • VersR 2000, 336
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
    Der vom Schädiger gemäß § 249 BGB zu ersetzende Schaden erfaßt auch die entgangenen Gebrauchsvorteile des beschädigten Kraftfahrzeugs (BGHZ 98, 212; BGH NJW 1982, 1519; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 129; OLG Düsseldorf OLGR 1991, 10).
  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
    An einer fühlbaren Beeinträchtigung, die für die schadensersatzrechtliche Berücksichtigung entgangener Gebrauchsvorteile erforderlich ist, fehlt es zwar dann, wenn die Verwendung des Zweitwagens möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1976, 286).
  • OLG München, 23.06.1992 - 18 U 4215/90

    Darlegungs- und Beweislast bei Zusicherung von Unfallfreiheit im

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
    Der vom Schädiger gemäß § 249 BGB zu ersetzende Schaden erfaßt auch die entgangenen Gebrauchsvorteile des beschädigten Kraftfahrzeugs (BGHZ 98, 212; BGH NJW 1982, 1519; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 129; OLG Düsseldorf OLGR 1991, 10).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06

    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung

    Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20

    Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer

    Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen (BGH, Urteil vom 02.03.1982 - VI ZR 35/80, juris Rn. 13; OLG Köln VersR 2000, 336; Senat, Urteil vom 19.05.2011, aaO.).

    Eine Anspruchsminderung kommt daher nur in Betracht, wenn dem Geschädigten selbst eine Verletzung der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB vorzuwerfen ist (Greger, aaO.; OLG Köln VersR 2000, 336).

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsachen, die einen Mitverschuldensvorwurf begründen könnten, ist nach den allgemeinen Regeln, die auch in dieser Fallkonstellation anzuwenden sind (Senat, Urteil vom 19.05.2011 - I-1 U 232/07, juris Rn. 21; vgl. auch OLG Köln, VersR 2000, 336), der Schädiger.

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

    Die Erfahrung spricht für den Benutzungswillen, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6004
OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/1999,6004)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.08.1999 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/1999,6004)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. August 1999 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/1999,6004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Mietminderungsanspruchs bei gewerblichem Mietvertrag; Pflicht des Vermieters zur Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand; Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht; Mietminderung; Minderung; Konzession; Gaststättenkonzession; Gewerbeaufsicht; Fehler; Mangel

  • rechtsportal.de

    BGB § 537 Abs. 1 § 539
    Gewerbemietrecht: Mangel bei Beanstandungen durch die Gewerbeaufsicht - Zurückbehaltungsrecht trotz Aufrechnungsverbots

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 100
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95

    Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
    § 539 BGB ist in einem solchen Fall analog anzuwenden (BGH NJW 1997, 2674, 2675; BGH NJW-RR 1992, 267, 268; Palandt/Putzo, aaO.).

    Die Nichteinhaltung der Zusage durch den Kläger haben die Beklagten spätestens nach 3 Monaten erkannt (BGH NJW 1997, 2674, 2675).

    Die sich hieran anschließende vorbehaltlose Mietzinszahlung in einem Zeitraum von mehr als 6 Monaten reichte aus, um die Beklagten mit ihren Gewährleistungsrechten analog § 539 BGB auszuschließen (BGH NJW 1997, 2674 m. w. N.).

    Der Mieter kann neben und trotz Ausschluß der Minderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen (BGH NJW 1989, 3222, 3224; 1997, 2674, 2675, m. w. N.).

    (a) Die Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages ist hier nicht deshalb entfallen, weil die Beklagten das Mietverhältnis mit Schreiben vom 11.09.1997 fristlos kündigten (BGH NJW 1997, 2674, 2675).

  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
    Der Mieter kann neben und trotz Ausschluß der Minderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen (BGH NJW 1989, 3222, 3224; 1997, 2674, 2675, m. w. N.).

    Eine solche Verwirkung kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen über § 242 BGB angenommen werden (BGH, aaO.; BGH NJW 1989, 3222, 3224).

  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90

    Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
    § 539 BGB ist in einem solchen Fall analog anzuwenden (BGH NJW 1997, 2674, 2675; BGH NJW-RR 1992, 267, 268; Palandt/Putzo, aaO.).
  • OLG München, 17.01.1997 - 21 U 5288/93

    Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag bei Vertragsschluß über den Betrieb

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
    Hierzu zählen auch öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse bzw. -beschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen, wenn sie mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (OLG München, OLGR 1997, 62, 63 m. w. N.; OLG Brandenburg, OLGR 1998, 411, 412; Palandt/Putzo, § 537, Rdn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Im Hinblick auf die konkrete Höhe des Zurückbehaltungsrechts wird teilweise angenommen, der Mieter sei regelmäßig berechtigt, jedenfalls einen Betrag in Höhe des Dreifachen (LG Saarbrücken NZM 1999, 757 f.; Derleder NZM 2002, 676, 680; wohl auch Gramlich, Mietrecht, 12. Aufl., § 536 Rn. 5; vgl. auch zu einem das Gewerberaummietrecht betreffenden Einzelfall: BGH, Urteil vom 26. März 2003 - XII ZR 167/01, NJW-RR 2003, 873 unter 4) beziehungsweise des Drei- bis Fünffachen (LG Bonn, ZMR 1990, 58, 59; LG Bonn, WuM 1991, 262; OLG Naumburg, NZM 2001, 100, 102) der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten einzubehalten.
  • KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15

    Formularvertrag über Gewerberaummiete in einem Einkaufszentrum:

    Eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst zu vertreten hat (vgl. BGH NJW 1992, 1936; OLG Naumburg NZM 2001, 100), z.B. wenn der Mieter den Mangel selbst durch sein Verhalten herbeigeführt hat (vgl. BGH NZM 2012, 637; BGH NZM 2011, 198; KG ZMR 2004, 908; Bub/Treier/Kraemer/Ehlert, a.a.O., III.B. Rdnr. 3261 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 13 U 70/03

    Ansprüche eines Ehegatten als Alleineigentümer gegen den anderen Ehegatten auf

    Hierzu gehören auch öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse bzw. -beschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen, wenn sie mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen und nicht in betrieblichen oder persönlichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (Beispiel: fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung) (OLGR Naumburg 2000, 377).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2014 - 24 U 164/13

    Rechte des Mieters bei vertragswidrigem Zustand vermieteter Gewerberäume

    Teilweise wird vertreten, dass das Zurückbehaltungsrecht bemesse sich mit dem Drei- bis Fünffachen des Minderungsbetrages (OLG Naumburg GuT 2002, 15 ff, Rz. 50; LG Berlin GE 1995, 821; GE 1990, 1037; GE 1990, 705; LG Hamburg MDR 1984, 494; Schmidt-Futterer/Eisenschmidt, a.a.O., § 536 Rn. 424 mwN), teilweise wird angegeben, es sei auf den drei- bis fünffachen des jeweils zur Reparatur erforderlichen Betrages begrenzt (OLG Naumburg WuM 2000, 242ff., Rz. 69; Blank/Börstinghaus, a.a.O., § 536 Rn. 96 mwN).
  • LG Bamberg, 21.11.2003 - 1 O 563/03

    Unterlassunganspruch gegen die Schließung eines Ladens in einem Einkaufszentrum

    Die Beschränkung muß grundsätzlich bestehen und darf nicht nur in ferner, Zukunft zu erwarten sein (BGH WM 68, 1306; OLG Naumburg NZM 01, 100).

    Die bloße Beanstandung durch die Behörde ohne Beschränkung der Erlaubnis ist daher noch kein Mangel der Mietsache (OLG Naumburg NZM 01, 100).

  • OLG Brandenburg, 09.06.2020 - 3 U 55/19

    Zahlung rückständiger Pachtzinsen Minderung wegen vermeintlicher Mängel eines

    Zwar zählen zu den Mängeln im Sinne von § 537 BGB auch öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse bzw. -beschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen, wenn sie mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (OLG Naumburg, Urteil vom 3.8. 1999 - 11 U 25/99 m.w.N.).
  • KG, 18.11.2002 - 8 U 383/01

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung ; Anspruch auf Mietzins bzw.

    Bloße Beanstandungen der Behörde ohne Beschränkung der Erlaubnis oder Versagung derselben reichen nicht aus (OLG Naumburg NZM 2001, 100).
  • LG Magdeburg, 12.02.2013 - 11 O 895/12

    Berechtigung zur fristlosen Kündigung wegen Mietrückstands; Befreiung von der

    Allein die behördliche Beanstandung, die sich aus dem Bericht des Bauordnungsamts an den Beklagtenvertreter vom 27.09.2012 ergibt, beeinträchtigt den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (noch) nicht (OLG Naumburg, Urteil vom 03.08.1999, NZM 2001, 100).
  • LG Schweinfurt, 03.07.2009 - 23 O 869/08

    Gewerberaummiete: Mietzinsanspruch des Untermieters nach Abschluss eines

    Verursacht aber der Mieter in einer von ihm zu vertretenden Weise den Mangel der Mietsache selbst, ist er gemäß § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB zur Fortzahlung der Miete verpflichtet und sein Minderungsrecht ausgeschlossen ..., in: Staudinger, BGB-Kommentar, § 536 Rdnr. 63; Ehlert, in: Bamberger/Roth, BGB, Rdnr. 45; ..., in: Münchener Kommentar zum BGB, § 536 Rdnr. 32; vgl. auch OLG Naumburg, NZM 2001, 100, 101 zu § 324 BGB a. F. und BGH, NJW 1992, 1036, 1037 zum Pachtvertrag).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1467
OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99 (https://dejure.org/1999,1467)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.11.1999 - 2 Wx 37/99 (https://dejure.org/1999,1467)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. November 1999 - 2 Wx 37/99 (https://dejure.org/1999,1467)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 523
  • FGPrax 2000, 116
  • Rpfleger 2000, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
    Der Hinweis der Beschwerde auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1992 betreffend einen neben eine Quittung gesetzten Schriftzug (BGH NJW 1992, 829 ff) veranlaßt - wie das Landgericht zutreffend dargelegt hat - keine abweichende Beurteilung.

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 20. November 1990 (BGHZ 113, 48 ff) den auf den oberen Rand eines Überweisungsformulars über die vorgedruckte Zeile "Unterschrift für nachstehenden Auftrag" gesetzten Namenszug deshalb nicht als Unterschrift im Sinne der §§ 416, 440 Abs. 2 ZPO gelten lassen, weil er nach der Gestaltung des Vordrucks die Funktion einer Unterschrift zukommende Funktion, den Urkundentext räumlich und zeitlich abzuschließen, nicht erfüllen könne (vgl. BGHZ 113, 48 [51 f]; BGH NJW 1992, 829 [830]).

    Aus demselben Grunde hat er in der von der Beschwerde angeführten Entscheidung auch einen links neben einen Quittungstext gesetzten Namenszug ("Nebenschrift") nicht als Unterschrift der Quittung im Sinne der §§ 416, 440 Abs. 2 ZPO anerkannt (vgl. BGH NJW 1992, 829 [830]).

  • OLG Köln, 03.09.1993 - 2 Wx 23/93

    Unterschriftserfordernis beim Testament - Unwirksamkeit bei Fehlen

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
    Es hat nicht verkannt, daß die Unterschrift des Erblassers beim eigenhändigen Testament - auch im hier gegebenen Fall eines gemeinschaftlichen Testaments, bei der einer der Ehegatten das Testament in der in § 2247 BGB vorgesehenen Form errichtet, es also eigenhändig schreibt und unterschreibt (§ 2247 Abs. 1 BGB), während der anderes Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung mit unterzeichnet (§ 2267 Satz 1 BGB), - eine notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung ist, weil nur sie die Ernstlichkeit und die abschließende Willensbildung des Erblassers garantiert (vgl. Senat, OLGZ 1967, 69 [70]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/Baumann, BGB, 13. Bearb. 1996, § 2247, Rdn. 84).

    Unterschrieben ist eine Testamentsurkunde nur, wenn und soweit der Namenszug die Erklärung des Testierenden abdeckt, wenn er also in einem solchen räumlichen Verhältnis zu dem Text der letztwilligen Verfügung steht, daß er als deren Abschluß und nach der Verkehrsauffassung als diese deckend angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1974, 1083 [1084]; BayObLGZ 1981, 79 [85]; BayObLG, FamRZ 1986, 728 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/ Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 90).

    Etwas anderes gilt aber - je nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1986, 728) - dann, wenn auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum für eine Unterzeichnung mehr war und sich deshalb der neben den Text gesetzte Namenszug des Testierenden als räumlicher Abschluß der Urkunde darstellt (vgl. RG LZ 1920, 161, Nr. 10; BayObLG, FamRZ 1986, 729 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat, FamRZ 1994, 330; Bengel in Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl. 1986, § 2247 BGB, Rdn. 28; Burkart in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl. 1997, § 2247, Rdn. 25; Palandt/Edenhofer, BGB, 58. Aufl. 1999, § 2247, Rdn. 13; Staudinger/Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 93).

  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
    Unterschrieben ist eine Testamentsurkunde nur, wenn und soweit der Namenszug die Erklärung des Testierenden abdeckt, wenn er also in einem solchen räumlichen Verhältnis zu dem Text der letztwilligen Verfügung steht, daß er als deren Abschluß und nach der Verkehrsauffassung als diese deckend angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1974, 1083 [1084]; BayObLGZ 1981, 79 [85]; BayObLG, FamRZ 1986, 728 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/ Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 90).

    Etwas anderes gilt aber - je nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1986, 728) - dann, wenn auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum für eine Unterzeichnung mehr war und sich deshalb der neben den Text gesetzte Namenszug des Testierenden als räumlicher Abschluß der Urkunde darstellt (vgl. RG LZ 1920, 161, Nr. 10; BayObLG, FamRZ 1986, 729 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat, FamRZ 1994, 330; Bengel in Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl. 1986, § 2247 BGB, Rdn. 28; Burkart in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl. 1997, § 2247, Rdn. 25; Palandt/Edenhofer, BGB, 58. Aufl. 1999, § 2247, Rdn. 13; Staudinger/Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 93).

  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
    Unterschrieben ist eine Testamentsurkunde nur, wenn und soweit der Namenszug die Erklärung des Testierenden abdeckt, wenn er also in einem solchen räumlichen Verhältnis zu dem Text der letztwilligen Verfügung steht, daß er als deren Abschluß und nach der Verkehrsauffassung als diese deckend angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1974, 1083 [1084]; BayObLGZ 1981, 79 [85]; BayObLG, FamRZ 1986, 728 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/ Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 90).
  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 20. November 1990 (BGHZ 113, 48 ff) den auf den oberen Rand eines Überweisungsformulars über die vorgedruckte Zeile "Unterschrift für nachstehenden Auftrag" gesetzten Namenszug deshalb nicht als Unterschrift im Sinne der §§ 416, 440 Abs. 2 ZPO gelten lassen, weil er nach der Gestaltung des Vordrucks die Funktion einer Unterschrift zukommende Funktion, den Urkundentext räumlich und zeitlich abzuschließen, nicht erfüllen könne (vgl. BGHZ 113, 48 [51 f]; BGH NJW 1992, 829 [830]).
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
    Unterschrieben ist eine Testamentsurkunde nur, wenn und soweit der Namenszug die Erklärung des Testierenden abdeckt, wenn er also in einem solchen räumlichen Verhältnis zu dem Text der letztwilligen Verfügung steht, daß er als deren Abschluß und nach der Verkehrsauffassung als diese deckend angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1974, 1083 [1084]; BayObLGZ 1981, 79 [85]; BayObLG, FamRZ 1986, 728 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/ Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 90).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.12.1998 - 22 U 108/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3322
OLG Köln, 08.12.1998 - 22 U 108/98 (https://dejure.org/1998,3322)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.1998 - 22 U 108/98 (https://dejure.org/1998,3322)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - 22 U 108/98 (https://dejure.org/1998,3322)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Hinweis eines Rechtsanwalts auf die Notwendigkeit der Erhebung einer Ehelichkeitsanfechtungsklage nach Kenntnis von der Existenz eines möglicherweise scheinehelichen Kindes; Vereinbarkeit des Fehlens eines Hinweises auf die zweijährige Anfechtungsfrist des § 1594 BGB mit den ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 276, 611, 1594
    Anwaltspflichten bei Ehelichkeitsanfechtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 877
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.1998 - 22 U 108/98
    Welche konkreten Pflichten aus dem erhaltenen Auftrag abzuleiten sind, richtet sich dabei nach dessen Umfang und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (BGH, NJW 1988, 563, 566 m.w.N.; NJW 1993.2045, jeweils m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.08.1999 - 1 U 3556/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,35569
OLG München, 12.08.1999 - 1 U 3556/98 (https://dejure.org/1999,35569)
OLG München, Entscheidung vom 12.08.1999 - 1 U 3556/98 (https://dejure.org/1999,35569)
OLG München, Entscheidung vom 12. August 1999 - 1 U 3556/98 (https://dejure.org/1999,35569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlerhaften Zahnbehandlung ; Funktionalität des Zahnersatzes ; Feststellung von Honorarunstimmigkeiten des behandelnden Arztes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 8 U 199/05

    Haftung des Zahnarztes: Schadensersatz und Schmerzensgeld bei unbrauchbarer und

    In vergleichbaren Fällen haben die Gerichte Schmerzensgeldbeträge in Höhe von 6.000,-- EUR bzw. 7.000,-- EUR ausgeurteilt (OLG München OLG-Report, 2000, 2; OLG Koblenz OLG-Report 2006, 951).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.05.1999 - 3 W 32/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12685
OLG Zweibrücken, 04.05.1999 - 3 W 32/99 (https://dejure.org/1999,12685)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.05.1999 - 3 W 32/99 (https://dejure.org/1999,12685)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 3 W 32/99 (https://dejure.org/1999,12685)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 14 § 22 Abs. 1
    Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich der erforderlichen Mehrheit für bauliche Veränderungen oder Wertverbesserungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 21.11.1986 - 8 W 581/85

    Sondernutzungsrecht durch Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.05.1999 - 3 W 32/99
    »Zur Auslegung der Regelung in einer Teilungserklärung, nach der ein Mehrheitsbeschluß für bauliche Veränderungen oder Wertverbesserungen des gemeinschaftlichen Eigentums ausreicht, wenn sie über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgehen, aber zur Erhaltung des Werts oder der Wirtschaftlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung erforderlich sind (Abweichung von OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, 330).«.
  • OLG Köln, 11.02.2000 - 16 Wx 9/00

    Errichtung eines Außenkamins als bauliche Veränderung

    Zwar kann § 22 Abs. 1 WEG durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer abgedungen oder eingeschränkt werden (vgl. Pälz OLG Zweibrücken ZMR 1999, 587 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1992, 664).
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