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   OLG Dresden, 07.03.2014 - OLGAusl 113/13   

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https://dejure.org/2014,4252
OLG Dresden, 07.03.2014 - OLGAusl 113/13 (https://dejure.org/2014,4252)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.03.2014 - OLGAusl 113/13 (https://dejure.org/2014,4252)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. März 2014 - OLGAusl 113/13 (https://dejure.org/2014,4252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Übernahmegesuch der Generalstaatsanwaltschaft an die Tschechische Republik zur Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe nach Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung bei einer zunächst zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe, wenn sich der Verurteilte vor dem Widerruf der Strafaussetzung in sein Heimatland begeben hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafvollstreckung im Heimatland - und die Flucht vor dem Bewährungswiderruf

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 24.05.2012 - 2 Ws 214/12

    Transnationales Recht

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2014 - Ausl 113/13
    Eine Anwendung von Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk oder Art. 68 Abs. 1 SDÜ ist in diesen Fällen ausgeschlossen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2011, Az.: OLGAusl 184/10 und vom 24. Mai 2012, Az 2 Ws 214/12).

    Eine Anwendung von Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk oder Art. 68 Abs. 1 SDÜ ist in diesen Fällen ausgeschlossen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2011, Az.: OLGAusl 184/10 und vom 24. Mai 2012, Az 2 Ws 214/12).

    Der Senat hatte vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung bisher die Auffassung vertreten, dass eine Flucht jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn der Verurteilte entweder einer Ladung zum Strafantritt keine Folge leistet oder aber andere Indizien seinen fehlenden Gestellungswillen zweifelsfrei belegen und deshalb eine Zulässigkeitsentscheidung in Fällen der vorliegenden Art nicht veranlasst sei (Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2011, Az: OLG Ausl 184/10, und vom 24. Mai 2012, Az: 2 Ws 214/12).

  • OLG Celle, 21.12.2011 - 1 Ausl 44/11

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Fluchtfalls i.S.v. Art. 2 Abs. 1

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2014 - Ausl 113/13
    Trotz Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung weicht der Senat nicht von den zitierten Entscheidungen der anderen Oberlandesgerichte (vgl. auch OLG Celle vom 21. Dezember 2011, Az: 1 Ausl 44/11) ab, weil es sich bei den dort zugrundeliegenden Verurteilungen jeweils um Freiheitsstrafen handelte, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt war.
  • OLG Dresden, 09.06.2011 - Ausl 184/10

    Vollstreckungshilfe

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2014 - Ausl 113/13
    Der Senat hatte vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung bisher die Auffassung vertreten, dass eine Flucht jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn der Verurteilte entweder einer Ladung zum Strafantritt keine Folge leistet oder aber andere Indizien seinen fehlenden Gestellungswillen zweifelsfrei belegen und deshalb eine Zulässigkeitsentscheidung in Fällen der vorliegenden Art nicht veranlasst sei (Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2011, Az: OLG Ausl 184/10, und vom 24. Mai 2012, Az: 2 Ws 214/12).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 1 Ws 141/12

    Internationale Rechtshilfe: Anwendungsbereich des Überstellungsübereinkommens;

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2014 - Ausl 113/13
    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob der Begriff der Flucht im Sinne dieser Bestimmungen allein durch die schlichte Rückkehr des Verurteilten in sein Heimatland erfüllt ist (KG Berlin NJW 2008, 675 mit Anmerkung Böhm), sich der Verurteilte nicht für die Strafvollstreckung zur Verfügung hält (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. April 2010 und OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2010, Az: I Ws 128/10) oder derjenige Verurteilte grundsätzlich nicht flüchtig ist, der sich ohne unmittelbaren Zusammenhang mit der Straftat in sein Heimatland begibt und deshalb ein finales Verhalten mit Vereitelungsabsicht vorausgesetzt wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2013, Az: 1 Ws 141/12; Böhm, NJW 2008, 677; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 112 Rdnr. 13).
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