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   OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98   

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OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98 (https://dejure.org/1998,3806)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.07.1998 - 12 U 1/98 (https://dejure.org/1998,3806)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 12 U 1/98 (https://dejure.org/1998,3806)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 501
  • BB 2000, 15
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.03.1984 - VIII ZR 284/82

    Erfüllungsgehilfe beim Finanzierungsleasing

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98
    In Fällen wie dem vorliegenden, wo dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich aufgegeben worden ist, die vom Lieferanten angelieferte Leasingsache für ihn abzunehmen und unverzüglich sorgfältig zu untersuchen und je nach dem Ergebnis der Untersuchung Mängel gegenüber dem Lieferanten zu rügen oder aber die vertragsgemäße Übernahme zu bestätigen, ist der Leasingnehmer aber Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers im Verhältnis zum Lieferanten (BGH NJW 1984, 2034, 2036; NJW 1993, 1381, 1383).

    Sinn der Übernahmeerklärung ist es zudem, die Tatsache der Übernahme der Leasingsache zu bestätigen und die Übereinstimmung mit den Vereinbarungen sowohl im Leasingvertrag als auch gegenüber dem Lieferanten zu bescheinigen (BGH NJW 1984, 2034, 2036).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 117/86

    Ansprüche des Leasingnehmers bei teilweiser Übergabe der Leasingsache (Übergabe

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98
    Selbst wenn aber zugunsten der Klägerin angenommen wird, sie hätte bereits im ersten Rechtszug vorbringen wollen, das schriftlich fixierte Datum der Anlieferung sei nicht zutreffend, hätte dies allein nicht genügt, da der Klägerin insoweit die Beweislast dafür oblag, daß das in der von ihr unterzeichneten Übernahmebestätigung genannte Datum nicht zutreffe (Rechtsgedanke aus § 368 BGB, vgl. BGH NJW 1988, 204, 206), sie hierfür Beweis jedoch nicht angeboten hatte.

    Dabei verkennt der Senat nicht, daß nach der Rspr. des BGH die Übernahmeerklärung des Leasingnehmers kein Schuldanerkenntnis darstellt und durch sie auch nicht generell Einwendungen ausgeschlossen werden, die sich aus einer unvollständigen oder fehlerhaften Lieferung ergeben (BGH NJW 1988, 204, 206).

  • BGH, 17.02.1993 - VIII ZR 37/92

    Übernahmebestätigung beim Leasingsvertrag - Abrede zur Vorleistungspflicht und

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98
    In Fällen wie dem vorliegenden, wo dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich aufgegeben worden ist, die vom Lieferanten angelieferte Leasingsache für ihn abzunehmen und unverzüglich sorgfältig zu untersuchen und je nach dem Ergebnis der Untersuchung Mängel gegenüber dem Lieferanten zu rügen oder aber die vertragsgemäße Übernahme zu bestätigen, ist der Leasingnehmer aber Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers im Verhältnis zum Lieferanten (BGH NJW 1984, 2034, 2036; NJW 1993, 1381, 1383).
  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 71/69

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98
    Das Vorhandensein von Mängeln und deren Rüge sowie die Aufforderung zur Nachbesserung schließen aber keineswegs eine Abnahme aus (BGH NJW 1971, 99; 1973, 1792).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98
    Das Vorhandensein von Mängeln und deren Rüge sowie die Aufforderung zur Nachbesserung schließen aber keineswegs eine Abnahme aus (BGH NJW 1971, 99; 1973, 1792).
  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98
    Ein derart eindeutiges Verhalten liegt etwa dann vor, wenn er eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt hatte, nach deren fruchtlosem Verstreichen er eine Nachbesserung durch den Unternehmer untersagt und das Werk durch Dritte nachbessern läßt (BGH NJW 1996, 1749, 1750) oder zum Ausdruck bringt, die Anlage funktioniere nicht und müsse zurückgenommen werden.
  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75

    Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft,

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98
    Nach gefestigter Rspr. (z.B. BGHZ 68, 118, 125 = NJW 1977, 848, 850 u. Z 81, 298 = NJW 1982, 105, 107) bewirkt dies jedoch nicht, daß der Leasinggeber damit seine Käuferstellung verliert.
  • BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 39/70

    Beauftragung einer Firma mit der Herstellung von Möbeln als Vertrag über

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98
    Dafür, daß darüber hinausgehend eine spezielle Anpassung dieser Anlagen an ihre individuellen betrieblichen Bedürfnisse in der Weise erfolgt ist, daß die Anlagen von der Beklagten anderweitig nicht oder nur schwer abzusetzen wären (vgl. dazu BGH NJW 1971, 1793, 1794 m.N.), ergibt sich aus dem Vortrag der Klägerin nichts.
  • BGH, 05.12.1984 - VIII ZR 277/83

    Rechtsfolgen einer wirksam durch den Leasingnehmer gegenüber dem

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98
    Die wirtschaftlichen Interessen des Leasingnehmers bei Mangelhaftigkeit des Leasingguts und daraufhin von ihm erhobener Wandelungsklage werden dadurch ausreichend gewahrt, daß er gegenüber dem Leasinggeber die Zahlung der Leasingraten verweigern kann, bis über seine Wandelungsklage entschieden ist (vgl. BGH NJW 1985, 796 u. 1986, 1681).
  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 265/80

    Funkausrüstung - Leasing, Abtretung der Gewährleistungsrechte, § 9 AGBG (jetzt §

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98
    Nach gefestigter Rspr. (z.B. BGHZ 68, 118, 125 = NJW 1977, 848, 850 u. Z 81, 298 = NJW 1982, 105, 107) bewirkt dies jedoch nicht, daß der Leasinggeber damit seine Käuferstellung verliert.
  • BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 188/91

    Leasingvertrag - EDV-Anlage - Leasingbedingungen - Gewährleistungsansprüche -

  • OLG Köln, 14.09.2001 - 17 W 284/01
    Ob ein kennzeichenrechtlicher Anspruch zur Entscheidung gestanden hatte, beurteilt sich danach, ob das Gericht kennzeichenrechtliche Gesichtspunkte ernsthaft zu prüfen hatte (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Hamburg OLGR 2000, 42; Fezer, MarkenG, 1999, § 140 Rdnr. 14 m.w.N.) und die Streitigkeit danach aufgrund des Sachvortrags des Klägers irgendein Bezug zu einem der im MarkenG geregelten Kennzeichen aufweist (vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 1998, § 140 Rdnr. 12 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.09.1999 - 3 U 5949/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12499
OLG München, 22.09.1999 - 3 U 5949/98 (https://dejure.org/1999,12499)
OLG München, Entscheidung vom 22.09.1999 - 3 U 5949/98 (https://dejure.org/1999,12499)
OLG München, Entscheidung vom 22. September 1999 - 3 U 5949/98 (https://dejure.org/1999,12499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Verursachung von Lärm durch Bedienstete; Anspruch auf Unterlassung der Verursachung von Lärm durch Bedienstete eines Dritten; Anspruch auf Unterlassung der Verursachung von Lärm durch Gäste; Verhinderung der Störung der Nachtruhe; Anspruch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gaststättenlärm; keine einstweilige Verfügung gegen Verpächter wg. Lärmbelästigung durch Kunden und Personal des Pächters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 681
  • NZM 2000, 782
  • ZMR 1999, 820
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