Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5907
OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01 (https://dejure.org/2002,5907)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2002 - 6 U 139/01 (https://dejure.org/2002,5907)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 6 U 139/01 (https://dejure.org/2002,5907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Mithaftung des Tierhalters bei Verursachung eines Auffahrunfalls durch freilaufende Pferde

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Unfall mit ausgebrochenen Ponys

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Ponys

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall durch Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs wegen ausgebrochener Pferde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 524
  • NZV 2003, 423
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 08.02.1990 - 6 U 143/89

    Hobbygärtner; Entsorgung von Gartenabfällen ; Vergiftung von Tieren; Deliktische

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Regelung des § 840 Abs. 3 BGB nicht nur im Verhältnis mehrerer Schädiger untereinander, sondern nach ihrem Sinngehalt auch dann eingreift, wenn es im Rahmen der Verschuldenshaftung um den eigenen, von dem Tier mitverursachten Schaden des Tierhalters geht (vgl. BGH VersR 95, 90 = r + s 95, 44, 55 m. Anm. Lemcke = MDR 95, 42 = NJW-RR 95, 215 = NZV 95, 19; Senat NJW-RR 90, 794 = VersR 91, 676; OLG Schleswig NJW-RR 90, 470; ferner OLG Hamm OLGR 2001, 229, 231).
  • OLG Schleswig, 29.06.1989 - 16 U 201/88

    Schmerzensgeld; Erhöhung; Wirtschaftliche Verhältnisse des Geschädigten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Regelung des § 840 Abs. 3 BGB nicht nur im Verhältnis mehrerer Schädiger untereinander, sondern nach ihrem Sinngehalt auch dann eingreift, wenn es im Rahmen der Verschuldenshaftung um den eigenen, von dem Tier mitverursachten Schaden des Tierhalters geht (vgl. BGH VersR 95, 90 = r + s 95, 44, 55 m. Anm. Lemcke = MDR 95, 42 = NJW-RR 95, 215 = NZV 95, 19; Senat NJW-RR 90, 794 = VersR 91, 676; OLG Schleswig NJW-RR 90, 470; ferner OLG Hamm OLGR 2001, 229, 231).
  • OLG Köln, 16.11.2000 - 7 U 64/00

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen entlaufenem Pferd und Mopedfahrer;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01
    In der Regel ist davon auszugehen, daß die Tiergefahr auch bei leichtem Verschulden eines Geschädigten als Schadensverursachungsfaktor überwiegt (vgl. dazu OLG Köln VersR 2001, 1396, 1397; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 36. Aufl., § 17 StVG Rn. 27 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Regelung des § 840 Abs. 3 BGB nicht nur im Verhältnis mehrerer Schädiger untereinander, sondern nach ihrem Sinngehalt auch dann eingreift, wenn es im Rahmen der Verschuldenshaftung um den eigenen, von dem Tier mitverursachten Schaden des Tierhalters geht (vgl. BGH VersR 95, 90 = r + s 95, 44, 55 m. Anm. Lemcke = MDR 95, 42 = NJW-RR 95, 215 = NZV 95, 19; Senat NJW-RR 90, 794 = VersR 91, 676; OLG Schleswig NJW-RR 90, 470; ferner OLG Hamm OLGR 2001, 229, 231).
  • OLG Hamm, 05.06.2000 - 13 U 202/99

    Ausschluss der Tierhafterhaltung wegen mitwirkendem Verschulden eines Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Regelung des § 840 Abs. 3 BGB nicht nur im Verhältnis mehrerer Schädiger untereinander, sondern nach ihrem Sinngehalt auch dann eingreift, wenn es im Rahmen der Verschuldenshaftung um den eigenen, von dem Tier mitverursachten Schaden des Tierhalters geht (vgl. BGH VersR 95, 90 = r + s 95, 44, 55 m. Anm. Lemcke = MDR 95, 42 = NJW-RR 95, 215 = NZV 95, 19; Senat NJW-RR 90, 794 = VersR 91, 676; OLG Schleswig NJW-RR 90, 470; ferner OLG Hamm OLGR 2001, 229, 231).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2562
OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02 (https://dejure.org/2003,2562)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.02.2003 - 10 UF 771/02 (https://dejure.org/2003,2562)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 10 UF 771/02 (https://dejure.org/2003,2562)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsanspruch von minderjährigen Enkeln gegen ihre Großeltern; Gleichsetzung des Selbstbehalts von Großeltern mit dem angemessenen Selbstbehalt volljähriger Kinder gegenüber unterhaltsbedürftigen Eltern; Ersatzunterhalt von Verwandten bei fehlendem Einkommen oder ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verwandtenunterhalt: Enkelin gegenüber Großeltern

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1607 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2; BGB § 1607 Abs. 2
    Selbstbehalt der Großeltern bei Unterhaltsanspruch ihrer minderjährigen Enkel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Selbstbehalt der Großeltern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhalt für Enkeltochter? - Müssen Oma und Opa einspringen, wenn Eltern keinen Unterhalt zahlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1211
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
    Die vom BGH in der Entscheidung vom 23. Oktober 2002 (NJW 2003, 128) im Verhältnis zwischen unterhaltspflichtigen Kindern und ihren Eltern vertretene Auffassung, eine Schmälerung des eigenen angemessenen Bedarfs, die zu einer spürbaren Senkung des Lebensstandards führe, sei diesen nicht zumutbar, gilt für Großeltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern gleichermaßen.
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84

    Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
    Haben sich die Parteien aber auf einen bestimmten Wohnwert geeinigt oder stellen sie diesen außer Streit, so kann eine Wohnwertermittlung durch das Gericht unterbleiben (BGH FamRZ 1986, 434); Wendl-Staudigl, a.a.O., § 1 Rn 216).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1996, 345; vgl. auch Wendl-Scholz, das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 3 Rn 69) ist mithin davon auszugehen, dass auch der Familienunterhalt als Quotenunterhalt zu berechnen ist; für Einkommen, die - wie die Altersrente - nicht aus Erwerbstätigkeit herrühren, beträgt die Quote 1/2 der Differenz der Renteneinkommen, vorliegend mithin 404, 18 DM (2.092,55 - 1.284,20 : 2) und ab dem 1. Juli 2000 397, 76 DM (2.109,56 - 1.314,14 : 2).
  • OLG Oldenburg, 14.12.1999 - 12 UF 149/99

    Bemessung des Selbstbehaltes des nach Ausfall der Eltern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
    Teilweise wird eine Abkehr von einem pauschalen Wert und eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles favorisiert, wobei ein großzügiger Maßstab angesetzt werden soll (OLG Oldenburg, NJW 2000, 2516).
  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84

    Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
    (vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1986, 48; Senat, Urteil vom 18. Juli 2002, 10 UF 777/01).
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
    Nur vereinzelt wird demgegenüber eine Anknüpfung an den gegenüber volljährigen nicht privilegierten Kindern geltenden angemessenen Eigenbedarf gefordert, wenn minderjährige Enkel, die aufgrund ihrer Minderjährigkeit noch hilflos und bedürftig seien, ihre Großeltern in Anspruch nehmen müssen (Wendl-Pauling, aaO., § 2 Rn 620 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1990, 260 (262)).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    Das Oberlandesgericht, dessen Urteil in FamRZ 2003, 1211 ff. veröffentlicht ist, hat angenommen, daß das Urteil des Amtsgerichts allein auf die in zulässiger Weise eingelegte und begründete Berufung des Beklagten abzuändern sei.
  • OLG Koblenz, 17.05.2004 - 13 UF 199/04

    Berechnung des Enkelunterhalts

    - Offen ist allerdings, wie in diesem Falle der angemessene Selbstbehalt zu bemessen ist, ob mit 1.000,00 EUR (wovon die Leitlinien der Oberlandesgerichte in den alten Bundesländern, soweit sie hierzu eine Aussage treffen, ausgehen), mit 1.250,00 EUR oder ob darüber hinaus noch die Hälfte des "freien" Einkommens anrechnungsfrei sein soll, wie es im Verhältnis von Kindern zu ihren Eltern angenommen wird (so OLG Dresden, FamRZ 2003, 1211 ).
  • OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 486/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts; Möglichkeit des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Wuppertal, 21.01.2004 - 267 F 153/03

    Anteilige Deckung der Kosten für den Privatschulbesuch durch die

    Eine Orientierung an den Beträgen, die die Leitlinien für gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtige Kinder vorsehen, erscheint sachgerecht (so auch OLG Dresden, FamRZ 2003, 1211 f. [OLG Dresden 06.02.2003 - 10 UF 771/02] ).
  • AG Wuppertal, 21.01.2004 - 67 F 153/03
    Eine Orientierung an den Beträgen, die die Leitlinien für gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtige Kinder vorsehen, erscheint sachgerecht (so auch OLG Dresden, FamRZ 2003, 1211 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7245
OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03 (https://dejure.org/2003,7245)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.01.2003 - 10 W 1/03 (https://dejure.org/2003,7245)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 10 W 1/03 (https://dejure.org/2003,7245)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abschiebungsverfahren in Niedersachsen: Zulässigkeit einer richterlichen Anordnung zur Wohnungsbetretung/Wohnungsdurchsuchung bei dem abzuschiebenden Ausländer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unrechtmäßige Durchsuchung der Wohnung eines ausreiseunwilligen Ausreisepflichtigen

  • Wolters Kluwer

    Unrechtmäßige Durchsuchung der Wohnung eines ausreiseunwilligen Ausreisepflichtigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 13 Abs. 1; NGefAG § 25 Abs. 1; NGefAG § 24 Abs. 5; NGefAG § 24 Abs. 2; NGefAG § 24 Abs. 3
    Wohnungsdurchsuchung, Beschwerde, Erledigung, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzinteresse, Abschiebung, Rechtsgrundlage

  • Judicialis

    GefAG § 24; ; GefAG § 25 Nds.

  • rechtsportal.de

    GefAG § 24; GefAG § 25
    Richterliche Anordnungen im Rahmen einer Abschiebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 894
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03
    Die Schwere des mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG sowie die Gefahr einer Wiederholung des Grundrechtseingriffs - insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der Betroffene nach seinen Angaben weiter in der Bundesrepublik aufhält - begründen ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 - und vom 24. Juli 2002 - 2 BvR 2266/00 - ).
  • BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2266/00

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03
    Die Schwere des mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG sowie die Gefahr einer Wiederholung des Grundrechtseingriffs - insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der Betroffene nach seinen Angaben weiter in der Bundesrepublik aufhält - begründen ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 - und vom 24. Juli 2002 - 2 BvR 2266/00 - ).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen).
  • VG Oldenburg, 06.06.2012 - 11 A 3099/12

    Abschiebung; Betreten einer Wohnung; Wohnungsdurchsuchung

    Zudem spricht das erhebliche Polizeiaufgebot für eine Handlung, die über ein bloßes Betreten hinausgeht (vgl. für ein Betreten von Wohnungen zum Zwecke einer Abschiebung auch VG Bremen, Urteil vom 13. Januar 2012 - 2 K 2625/08 - OLG Celle, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 10 W 1/03 - InfAuslR 2003, 154 ; LG Verden, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 6 T 120/04 - InfAuslR 2004, 453 f.).
  • AG Hameln, 25.04.2005 - 39 UR 1/05

    Abschiebemaßnahme; Abschiebung; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltsrecht;

    Für das "bloße" Betreten der Wohnung bedarf es im Gegensatz zu einer Durchsuchung keiner richterlichen Anordnung, da es sich hierbei um eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges i. S. des § 69 NSOG handelt (vgl. hierzu OLG Celle, NVwZ 2003, S. 894; OLG Hamm, FGPrax. 2004, S. 206 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.12.2002 - 11 UF 825/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4010
OLG Koblenz, 20.12.2002 - 11 UF 825/01 (https://dejure.org/2002,4010)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.2002 - 11 UF 825/01 (https://dejure.org/2002,4010)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 11 UF 825/01 (https://dejure.org/2002,4010)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Ehegattenunterhalt; Anspruch auf höheren Unterhalt; Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage im Unterhaltsrecht; Berücksichtigung der Verflechtung der beiderseitigen Lebensdispositionen; Beurteilung des Unterhaltsanspruchs bei kurzer ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weniger Unterhalt bei Auszug aus der Ehewohnung

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Auch eine 4 1/2-jährige Ehe kann bei Vorliegenbesonderer Umstände von kurzer Dauer im Sinne des § 1579 Nr. 1 BGB sein, so dass Unterhaltsansprüche teilweise verwirkt sein können

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80

    Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2002 - 11 UF 825/01
    Er ist "- trotz bestehender Schwierigkeiten - unterhaltsrechtlich verpflichtet, sein Gewinneinkommen im einzelnen so darzustellen, dass die steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aufwendungen und Vermögensmehrungen von solchen abgegrenzt werden können, die unterhaltsrechtlich bedeutsam sind" (so schon BGH, FamRZ 1980, 770).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2002 - 11 UF 825/01
    Entgegen dem Wortlaut des § 1579 Nr. 1, 2 Halbsatz BGB sind dabei die Zeiten der Kindererziehung nicht in die Ehezeit einzubeziehen, weil ansonsten die Vorschrift, soweit Kinder vorhanden sind, weitgehend leer liefe (vgl. BVerfG, NJW 1989, 2807); die Belange gemeinschaftlicher Kinder sind (erst) im Rahmen der umfassenden Billigkeitsabwägung zu berücksichtigen.
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 89/97

    Begriff der Ehe von kurzer Dauer

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2002 - 11 UF 825/01
    1 BGB zu entscheiden ist, inwieweit eine Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig ist (BGH FamRZ 1999, 710).
  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 195/93

    Teilweise Zulassung der Revision; Begriff der kurzen Ehedauer; Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2002 - 11 UF 825/01
    Selbst bei einer Ehedauer von knapp 5 Jahren seien Erwägungen im Hinblick auf eine kurze Ehedauer nicht von vornherein ausgeschlossen (a.a.O. unter Verweis auf FamRZ 1995, 1405).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.02.2003 - 22 WF 641/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2716
OLG Dresden, 12.02.2003 - 22 WF 641/01 (https://dejure.org/2003,2716)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.02.2003 - 22 WF 641/01 (https://dejure.org/2003,2716)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 22 WF 641/01 (https://dejure.org/2003,2716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Vergütung, die der Verfahrenspflegerin für ihre Tätigkeiten in einem Umgangsverfahren zusteht; Funktion und Aufgabenbereich des Verfahrenspflegers; Abgrenzung von vergütungsfähigen, nicht vergütungsfähigen und nur ausnahmsweise vergütungsfähigen Tätigkeiten des ...

  • Judicialis

    FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3; ; BVormVG § 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 50 Abs. 5 ; FGG § 67 Abs. 3 ; BVormVG § 1
    Höhe der Vergütung für Tätigkeit des Verfahrenspflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 50
    Aufgaben eines Verfahrenspflegers für ein Kind in einem Verfahren betreffend die Umgangsregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1479 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 877
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 11.02.2000 - 16 WF 1616/99
    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2003 - 22 WF 641/01
    (so im Wesentlichen auch OLG München, 16. Senat, Beschluss vom 12.02.2000 in FamRZ 2002, 563; KG, 19. Senat, Beschluss vom 06.06.2000, FamRZ 2000, 1300 f.; OLG Frankfurt, 2. Familiensenat, FamRZ 2002, 335 ff.; OLG Düsseldorf, 7. Senat, FmRZ 2003, 190; SchlHOLG, KindPrax 2001, 31 f.; OLG Stuttgart, 8. Senat, in FamRZ 2003, Heft 2 "Neueste Informationen"; OLG Dresden, 20. Senat, Beschluss vom 06.11.2001 - 20 WF 853/01; OLG Brandenburg, 3. Senat, FamRZ 2002, 1353 f.; Engelhardt in FamRZ 2001, 525 ff., 525/526; Kunkel in KindPrax 2000, 139 - weitergehend demgegenüber OLG Karlsruhe, 2. Senat, Beschluss vom 27.12.2000 in FamRZ 2001, 1166 f.; OLG Düsseldorf, 5. Senat, FamRZ 2003, 167 f. und Willutzki in KindPrax 2001, 107 ff.).

    Seine Aufgaben hat der Verfahrenspfleger eigenverantwortlich als Interessenvertreter des Kindes zu erfüllen (OLG München in FamRZ 2002, 563; Salzgeber/Stadler, KindPrax 2001, 382 linke Spalte und 383/384).

  • OLG Frankfurt, 03.07.2001 - 2 WF 82/01

    Bemessung der Aufwandsentschädigung eines Verfahrenspflegers; Aufgabenbereich und

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2003 - 22 WF 641/01
    (so im Wesentlichen auch OLG München, 16. Senat, Beschluss vom 12.02.2000 in FamRZ 2002, 563; KG, 19. Senat, Beschluss vom 06.06.2000, FamRZ 2000, 1300 f.; OLG Frankfurt, 2. Familiensenat, FamRZ 2002, 335 ff.; OLG Düsseldorf, 7. Senat, FmRZ 2003, 190; SchlHOLG, KindPrax 2001, 31 f.; OLG Stuttgart, 8. Senat, in FamRZ 2003, Heft 2 "Neueste Informationen"; OLG Dresden, 20. Senat, Beschluss vom 06.11.2001 - 20 WF 853/01; OLG Brandenburg, 3. Senat, FamRZ 2002, 1353 f.; Engelhardt in FamRZ 2001, 525 ff., 525/526; Kunkel in KindPrax 2000, 139 - weitergehend demgegenüber OLG Karlsruhe, 2. Senat, Beschluss vom 27.12.2000 in FamRZ 2001, 1166 f.; OLG Düsseldorf, 5. Senat, FamRZ 2003, 167 f. und Willutzki in KindPrax 2001, 107 ff.).

    Jedenfalls aber müssen die Tätigkeiten des Verfahrenspflegers immer strikt verfahrensbezogen sein (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 335 ff., 336).

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 5 WF 287/01

    Aufgaben des Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2003 - 22 WF 641/01
    Während die einen dazu neigen, ihm einen umfassenden Aufgabenkatalog zuzuweisen, der sich an dem wohlverstandenen Interesse des Kindes orientieren soll (z.B. OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 1166 f.; OLG Düsseldorf, 5. Senat, FamRZ 2003, 167 f.; AG Mönchengladbach-Rheydt in KindPrax 2002, 64 f.; Borth in KindPrax 2000, 48 ff. und Willutzki in KindPrax 2001, 307 ff.) wird von anderen eher betont, dass der Verfahrenspfleger kein Sachverwalter objektiver Kindesinteressen, sondern "Sprachrohr" für den subjektiven Willen des Kindes und dessen parteiischer Interessenvertreter sein solle (so überwiegend die veröffentlichte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte - vgl. die Zusammenstellung und Auswertung von Söpper in FamRZ 2002, 1535 ff.).

    (so im Wesentlichen auch OLG München, 16. Senat, Beschluss vom 12.02.2000 in FamRZ 2002, 563; KG, 19. Senat, Beschluss vom 06.06.2000, FamRZ 2000, 1300 f.; OLG Frankfurt, 2. Familiensenat, FamRZ 2002, 335 ff.; OLG Düsseldorf, 7. Senat, FmRZ 2003, 190; SchlHOLG, KindPrax 2001, 31 f.; OLG Stuttgart, 8. Senat, in FamRZ 2003, Heft 2 "Neueste Informationen"; OLG Dresden, 20. Senat, Beschluss vom 06.11.2001 - 20 WF 853/01; OLG Brandenburg, 3. Senat, FamRZ 2002, 1353 f.; Engelhardt in FamRZ 2001, 525 ff., 525/526; Kunkel in KindPrax 2000, 139 - weitergehend demgegenüber OLG Karlsruhe, 2. Senat, Beschluss vom 27.12.2000 in FamRZ 2001, 1166 f.; OLG Düsseldorf, 5. Senat, FamRZ 2003, 167 f. und Willutzki in KindPrax 2001, 107 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 27.12.2000 - 2 WF 126/00
    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2003 - 22 WF 641/01
    Während die einen dazu neigen, ihm einen umfassenden Aufgabenkatalog zuzuweisen, der sich an dem wohlverstandenen Interesse des Kindes orientieren soll (z.B. OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 1166 f.; OLG Düsseldorf, 5. Senat, FamRZ 2003, 167 f.; AG Mönchengladbach-Rheydt in KindPrax 2002, 64 f.; Borth in KindPrax 2000, 48 ff. und Willutzki in KindPrax 2001, 307 ff.) wird von anderen eher betont, dass der Verfahrenspfleger kein Sachverwalter objektiver Kindesinteressen, sondern "Sprachrohr" für den subjektiven Willen des Kindes und dessen parteiischer Interessenvertreter sein solle (so überwiegend die veröffentlichte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte - vgl. die Zusammenstellung und Auswertung von Söpper in FamRZ 2002, 1535 ff.).

    (so im Wesentlichen auch OLG München, 16. Senat, Beschluss vom 12.02.2000 in FamRZ 2002, 563; KG, 19. Senat, Beschluss vom 06.06.2000, FamRZ 2000, 1300 f.; OLG Frankfurt, 2. Familiensenat, FamRZ 2002, 335 ff.; OLG Düsseldorf, 7. Senat, FmRZ 2003, 190; SchlHOLG, KindPrax 2001, 31 f.; OLG Stuttgart, 8. Senat, in FamRZ 2003, Heft 2 "Neueste Informationen"; OLG Dresden, 20. Senat, Beschluss vom 06.11.2001 - 20 WF 853/01; OLG Brandenburg, 3. Senat, FamRZ 2002, 1353 f.; Engelhardt in FamRZ 2001, 525 ff., 525/526; Kunkel in KindPrax 2000, 139 - weitergehend demgegenüber OLG Karlsruhe, 2. Senat, Beschluss vom 27.12.2000 in FamRZ 2001, 1166 f.; OLG Düsseldorf, 5. Senat, FamRZ 2003, 167 f. und Willutzki in KindPrax 2001, 107 ff.).

  • OLG Dresden, 06.11.2001 - 20 WF 653/01

    Aufgaben des Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2003 - 22 WF 641/01
    Selbst wenn dies, nicht zuletzt aufgrund der fachlichen Fähigkeiten der Verfahrenspflegerin für das gerichtliche Verfahren hilfreich gewesen sein mag, rechtfertigt dies nicht, den gesamten Arbeitsaufwand, den die Verfahrenspflegerin entfaltet hatte, zur Erfüllung der ihr zukommenden Aufgaben als erforderlich und damit als vergütungsfähig anzusehen (vgl. insoweit auch Beschluss des 20. Senats des Oberlandesgerichts Dresden vom 06.11.2001 - 20 WF 653/01).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2003 - 22 WF 641/01
    Die Institution der Verfahrenspflegschaft soll dazu dienen, im gerichtlichen Verfahren "das Kind in seiner Individualität als Grundrechtsträger" zu achten, also eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes zu gewährleisten, wenn eine für die Zukunft des Kindes bedeutsame Entscheidung zu treffen ist und wegen eines Interessenkonflikts zwischen Eltern und Kind die Interessen des Kindes nicht genügend durch die Eltern wahrgenommen werden können (BVerfG FamRZ 1999, 85 ff., 87).
  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2003 - 22 WF 641/01
    (so im Wesentlichen auch OLG München, 16. Senat, Beschluss vom 12.02.2000 in FamRZ 2002, 563; KG, 19. Senat, Beschluss vom 06.06.2000, FamRZ 2000, 1300 f.; OLG Frankfurt, 2. Familiensenat, FamRZ 2002, 335 ff.; OLG Düsseldorf, 7. Senat, FmRZ 2003, 190; SchlHOLG, KindPrax 2001, 31 f.; OLG Stuttgart, 8. Senat, in FamRZ 2003, Heft 2 "Neueste Informationen"; OLG Dresden, 20. Senat, Beschluss vom 06.11.2001 - 20 WF 853/01; OLG Brandenburg, 3. Senat, FamRZ 2002, 1353 f.; Engelhardt in FamRZ 2001, 525 ff., 525/526; Kunkel in KindPrax 2000, 139 - weitergehend demgegenüber OLG Karlsruhe, 2. Senat, Beschluss vom 27.12.2000 in FamRZ 2001, 1166 f.; OLG Düsseldorf, 5. Senat, FamRZ 2003, 167 f. und Willutzki in KindPrax 2001, 107 ff.).
  • OLG Brandenburg, 28.01.2002 - 15 WF 235/01

    Abrechnung der Vergütung des Verfahrenspflegers; Fahrtzeit zu Gesprächsterminen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2003 - 22 WF 641/01
    (so im Wesentlichen auch OLG München, 16. Senat, Beschluss vom 12.02.2000 in FamRZ 2002, 563; KG, 19. Senat, Beschluss vom 06.06.2000, FamRZ 2000, 1300 f.; OLG Frankfurt, 2. Familiensenat, FamRZ 2002, 335 ff.; OLG Düsseldorf, 7. Senat, FmRZ 2003, 190; SchlHOLG, KindPrax 2001, 31 f.; OLG Stuttgart, 8. Senat, in FamRZ 2003, Heft 2 "Neueste Informationen"; OLG Dresden, 20. Senat, Beschluss vom 06.11.2001 - 20 WF 853/01; OLG Brandenburg, 3. Senat, FamRZ 2002, 1353 f.; Engelhardt in FamRZ 2001, 525 ff., 525/526; Kunkel in KindPrax 2000, 139 - weitergehend demgegenüber OLG Karlsruhe, 2. Senat, Beschluss vom 27.12.2000 in FamRZ 2001, 1166 f.; OLG Düsseldorf, 5. Senat, FamRZ 2003, 167 f. und Willutzki in KindPrax 2001, 107 ff.).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2003 - 5 WF 118/03
    Es muss dem Verfahrenspfleger ein gewisser Freiraum zugestanden werden, wie und in welchem Umfang er tätig wird (vgl. dazu OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627; OLG Dresden FamRZ 2003, 877 ff).

    Es muss dem Verfahrenspfleger ein gewisser Freiraum zugestanden werden, wie und in welchem Umfang er tätig wird (vgl. dazu OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627; OLG Dresden FamRZ 2003, 877 ff).

  • OLG Köln, 27.03.2006 - 14 UF 30/06

    Keine Kostenerhebung für vermittelnde Tätigkeit des Verfahrenspflegers

    Zu den Aufgaben des Verfahrenspflegers des Kindes gehört aber nicht eine vermittelnde Tätigkeit, insbesondere nicht die Herbeiführung eines Interessenausgleichs zwischen den Eltern oder die Erforschung der dem Kindeswohl am besten dienenden Regelung (KG FamRZ 2000, 1300; OLG Dresden FamRZ 2003, 877; OLG Koblenz KindPrax 2003, 25).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2004 - 5 WF 108/04
    Es muss dem Verfahrenspfleger ein gewisser Freiraum zugestanden werden, wie und in welchem Umfang er tätig wird ( vgl. dazu OLG Zweibrücken FamRZ 202, 627; OLG Dresden FamRZ 2003, 877 ff; Senatsbeschluss vom 12.12.2003 zu Az.: 5 WF 118/03 -313 F 372 / 02 AG Offenbach am Main- ).
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 13.08.2003 - 11 AR 32/03

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes für die Teilnahme eines Verfahrenspflegers

    Dieser Auffassung haben sich u.a. das OLG Brandenburg (FamRZ 2001, 692) und das OLG Dresden (FamRZ 2003, 877 [880]) angeschlossen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.12.2002 - 16 Wx 180/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4775
OLG Köln, 04.12.2002 - 16 Wx 180/02 (https://dejure.org/2002,4775)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.12.2002 - 16 Wx 180/02 (https://dejure.org/2002,4775)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 16 Wx 180/02 (https://dejure.org/2002,4775)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 704
  • BauR 2003, 935 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 14.11.1997 - 16 Wx 275/97

    Verpflichtung zu besonderen Schallschutzmaßnahmen innerhalb der

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2002 - 16 Wx 180/02
    Es ist deshalb zur Definition der Anforderung des Schallschutzes nicht auf die maßgeblichen DIN-Vorschriften abzustellen, die nur einen Mindeststandard sichern, sondern Maßstab ist ausschließlich das in der konkreten Wohnungseigentumsanlage vorhandene bauliche Niveau (vgl. Beschluss des Senats 14.11.1997 - 16 Wx 275/97).
  • OLG Köln, 09.10.2000 - 16 Wx 102/00

    Herstellung eines ausreichenden Schallschutzes in Eigentumswohnanlage

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2002 - 16 Wx 180/02
    Es kann grundsätzlich der Schallschutz verlangt werden, der im Zeitpunkt der Begründung des Wohnungseigentums bestand, wobei allerdings bei bestehendem unzureichendem Schallschutz Abhilfe von einem bestimmten Sondereigentümer nur insoweit begehrt werden kann, als dieser eine die Situation verschlechternde Maßnahme durchgeführt hat (vgl. Beschluss des Senates vom 09.10.2000 - 16 Wx 102/00 in NZM 2001, 135 f).
  • KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06

    Wohnungseigentumsrecht: Haftung eines Wohnungseigentümers wegen

    Überschreitet ein Wohnungseigentümer den zulässigen Gebrauch, indem er - etwa durch Vornahme baulicher oder sonstiger Veränderungen - eine die Grenze des § 14 Nr. 1 WEG übersteigende Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer verursacht, setzt er sich als Handlungsstörer Ansprüchen gemäß §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 Abs. 1 BGB aus, die auf Unterlassung oder Beseitigung des Zustands gerichtet sein können, der die Einhaltung der von § 14 Nr. 1 WEG auferlegten Verpflichtung verhindert (BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris; BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 69, Rdnr. 16 nach juris; OLG Köln WuM 2001, 37, Rdnr. 5 nach juris; OLG Köln ZMR 2003, 704, Rdnr. 6 nach juris; OLG Stuttgart WuM 1994, 390, Rdnr. 9 nach juris; Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., 2003, § 13 Rdnr. 190).
  • OLG Köln, 20.02.2004 - 16 Wx 240/03

    Überprüfung der Feststellung des Tatrichters auf Rechtsfehler; Ausreichende

    Die Gegenvorstellung der Antragstellerin vom 11.12.2003 gegen den Beschluss des Senats vom 04.12.2002 - 16 Wx 180/02 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 165/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7992
OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,7992)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.06.2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,7992)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,7992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels; Feuchtigkeitsschäden als wesentlicher Mangel am Haus; Grundlagen der Beweiswürdigung; Offenbarungspflicht eines Mangels

  • Judicialis

    BGB § 143; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2 a. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    BGB § 123
    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall

  • ibr-online

    Offenbarungspflicht des Verkäufers hinsichtlich Mängeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Offenbarungspflicht von Mängeln einer Immobilie

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Ein Hausverkäufer muss den Käufer auf Mängel und Belästigungen hinweisen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schimmel verschwiegen - Hausverkäuferin muss sich arglistige Täuschung vorwerfen lassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Immobilienkauf: Mängel am Haus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 07.02.1969 - 5 U 1579/68
    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 165/01
    Die Existenz und der Umfang einer Offenbarungspflicht hängt nämlich zum einen grundsätzlich von der Qualifikation der Vertragsparteien ab, zum anderen aber auch von der Möglichkeit und Fähigkeit des Käufers zur Prüfung des Kaufgegenstandes (vgl. BGH NJW 1971, 1791; Weber NJW 1970, 430; Honsel-Staudinger, a.a.O., Rdnr. 30).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05

    Mangel einer Kaufsache: Schimmelbildung an Wohnhaus aufgrund von unzureichender

    Wenn der Verkäufer eines Hausanwesens Kenntnis von erheblichen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall in dem Gebäude hat, muss er den Käufer, der - wie im vorliegenden Fall der Kläger - diese Mängel bei einer Hausbesichtigung nicht erkennen konnte, darauf hinweisen (vgl. OLG Bamberg, OLGR 2003, 131).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3655
OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02 (https://dejure.org/2002,3655)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.2002 - 16 Wx 34/02 (https://dejure.org/2002,3655)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 2002 - 16 Wx 34/02 (https://dejure.org/2002,3655)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 385
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00

    Antragszustellung im Beschlussanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02
    Es durfte die Zustellung weder von der Einzahlung eines - hier am 18.03.1998 bei Gericht eingegangen - Kostenvorschusses abhängig machen (vgl. Beschluss des Senats vom 02.02.2001 - 16 Wx 183/00) noch von der Erfüllung gerichtlicher Auflagen zur Beibringung von Unterlagen.
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 187/01

    Wohnungsrecht: Spannungsverhältnis von Darlegungslast und Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02
    Ihm obliegt es darzulegen, inwiefern und aus welchen Gründen er die Eigentümerbeschlüsse in ihrem Zustandekommen oder ihrem Inhalt nach beanstandet (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2002 - 16 Wx 187/01; BayObLGZ 1999, 177 ff.).
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 249/01

    Wohnungsrecht: Keine Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Nichtvorlage einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02
    Durch die Kurzfassung wird die Partei so klar bezeichnet, dass keine Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen können und sich für jeden Dritten die betreffende Partei ermitteln lässt (vgl. Beschluss des Senates vom 18.01.2002 - 16 Wx 249/01 m. w. N.; BGH NJW 1977, 1686; WE 1990, 84; Staudinger-Wenzel, WEG, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 43 ff. Rz. 24).
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02
    Durch die Kurzfassung wird die Partei so klar bezeichnet, dass keine Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen können und sich für jeden Dritten die betreffende Partei ermitteln lässt (vgl. Beschluss des Senates vom 18.01.2002 - 16 Wx 249/01 m. w. N.; BGH NJW 1977, 1686; WE 1990, 84; Staudinger-Wenzel, WEG, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 43 ff. Rz. 24).
  • OLG Köln, 28.07.2003 - 16 Wx 143/03

    Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist

    Insbesondere bedurfte es nicht der namentlichen Auflistung der einzelnen Wohnungseigentümer und auch nicht der Vorlage einer Eigentümerliste, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschluss vom 18.1.2002, 16 Wx 249/01 = OLGR 2002, 215 und Beschluss vom 20.9.2002, 16 Wx 34/02).
  • OLG Köln, 26.05.2004 - 16 Wx 53/04

    Bestimmtheit der Antragsschrift im Wohnungseigentumsverfahren

    Durch die Kurzfassung wird die Partei so klar bezeichnet, dass keine Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen können und sich für jeden Dritten die betreffende Partei ermitteln lässt (vgl. Beschluss des Senates vom 20.09.2002 - 16 Wx 34/02; BGH NJW 1977, 1686; Staudinger-Wenzel, WEG, 12. Aufl., Vorbemerkung zu §§ 43 ff Rz. 24).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 32/02

    Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren - falsche Sachentscheidung

    Hinsichtlich des Anspruchs auf Zahlung von Hausgeld für die Monate September bis Dezember 1998 (1.464,00 DM) sowie auf Zahlung der Sonderumlage (1.512,00 DM) sind die zugrundeliegenden Eigentümerbeschlüsse vom 01.10.1997 (Top 4 und Top 8) noch Gegenstand des Anfechtungsverfahren 28 II 192/97 AG Bonn (8 T 153/00 LG Bonn), nachdem Senat mit Beschluss vom heutigen Tage - 16 Wx 34/02 - die Entscheidung des Beschwerdegerichts aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Bonn zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.09.2002 - 1 Verg 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4168
OLG Naumburg, 10.09.2002 - 1 Verg 5/02 (https://dejure.org/2002,4168)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.09.2002 - 1 Verg 5/02 (https://dejure.org/2002,4168)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. September 2002 - 1 Verg 5/02 (https://dejure.org/2002,4168)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erneute Wertung eines Angebots im Vergabeverfahren für einen Bauauftrag; Zwingender Ausschluß eines Angebotes aus formellen Gründen; Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung einer landesrechtlichen Norm

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Landesgesetzliche Tariftreueerklärung darf nur gewertet werden, wenn sie zuvor bekannt gemacht worden ist

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Sachsen-Anhalt, 26.04.2002 - VK Hal 7/02
    Auszug aus OLG Naumburg, 10.09.2002 - 1 Verg 5/02
    1 Verg 05/02 OLG Naumburg verkündet am: 10.09.2002 VK HAL 07/02 Vergabekammer gez.

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle vom 26. April 2002, Az.: VK Hal 07/02, aufgehoben.

    Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle vom 26. April 2002, VK Hal 7/02, aufzuheben und.

  • OLG Naumburg, 07.05.2002 - 1 Verg 19/01

    Einbeziehung der Wertungskriterien aus landesrechtlichen Vorschriften im

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.09.2002 - 1 Verg 5/02
    Schließlich hat sich die Antragstellerin die Auffassung des erkennenden Senats im Beschluss vom 07. Mai 2002, 1 Verg 19/01, zu Eigen gemacht.

    Der Senat bleibt auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Antragsgegnerin im Beschwerdeve rfahren bei seiner im Beschluss vom 07. Mai 2002, 1 Verg 19/01, geäußerten Ansicht, dass die - landesrechtliche - Vorschrift des § 4 Abs. 2 VergabeG LSA bundes- und gemeinschaftsrechtskonform einschränkend dahin auszulegen ist, dass die darin aufgeführten Wertungskriterien von einem öffentlichen Auftraggeber nur in die Angebotswertung einbezogen werden dürfen, wenn sie zuvor in der Bekanntmachung bzw. in den Verdingungsunterlagen den Bietern auch mitgeteilt worden sind.

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 VergabeG LSA ist bundes- und gemeinschaftsrechtskonform einschränkend dahin auszulegen, dass die darin aufgeführten Wertungskriterien von einem öffentlichen Auftraggeber nur dann in die Angebotswertung einbezogen werden dürfen, wenn sie zuvor in der Bekanntmachung bzw. in den Verdingungsunterlagen den Bietern auch mitgeteilt worden sind (Bestätigung der Rechtsprechung lt. Beschluss vom 07. Mai 2002, 1 Verg 19/01).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.09.2002 - 1 Verg 5/02
    Die Entscheidung über die Kostentragung im Beschwerdeverfahren beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO (zur Anwendung der §§ 91 ff ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000, X ZB 14/00).
  • OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 Verg 4/04

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Bieter; zwingender

    Allein das Vorhandensein eines zwingenden Ausschlussgrunds im Angebot des Antragstellers kann daher in keinem Fall mehr zum Wegfall der Antragsbefugnis führen und zwar gleichgültig, ob die Vergabestelle den Ausschlussgrund bereits ihrer Vergabeentscheidung zugrunde gelegt und der betroffene Bieter den Ausschluss mit seinem Nachprüfungsantrag als fehlerhaft gerügt hat (vgl. dazu OLG Naumburg, Beschluss 1 Verg 5/02 vom 27.08.2002; Senatsbeschluss 1 Verg 1 u. 2/04 vom 07.07.2004) oder wie vorliegend der Ausschlussgrund erst im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens zur Sprache gekommen ist.
  • OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04

    Regelmäßig keine Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Vergabestelle

    Mit dem von der Kammer für rechtens erachteten Angebotsausschluss konnte der drohende Schaden nicht verneint werden, weil die Antragstellerin gerade diesen Ausschluss als vergabefehlerhaft gerügt und zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht hat (vgl. OLG Naumburg , Beschluss 1 Verg 5/02 vom 27. August 2002).
  • VK Hessen, 15.01.2007 - 69d-VK-63/06

    Tariftreueerklärung ersetzt nicht Nachunternehmererklärung!

    Das bedeutet, dass selbst bei Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes im Angebot der Antragstellerin die Antragsbefugnis nicht entfällt, unabhängig davon, ob die Vergabestelle den Ausschlussgrund bereits bei ihrer Wertung berücksichtigt hat oder nicht (OLG Naumburg, Beschluss vom 10.09.2004, 1 Verg 5/02).
  • OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 2/04

    Forderung einer Nachunternehmererklärung in Bewerbungsbedingungen

    Mit dem von der Kammer für rechtens erachteten Angebotsausschluss konnte der drohende Schaden nicht verneint werden, weil die Antragstellerin gerade diesen Ausschluss als vergabefehlerhaft gerügt und zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht hat (vgl. OLG Naumburg, Beschluss 1 Verg 5/02 vom 27. August 2002).
  • VK Arnsberg, 06.02.2003 - VK 1-01/03

    Benennung von Nachunternehmerleistungen

    1.5 Soweit die Vergabestelle geltend macht, dass der Nachprüfungsantrag unzulässig sei, da das Angebot bereits zwingend auszuschließen gewesen sei und es daher an dem erforderlich Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ermangele, ist mit dem OLG Naumburg ( vom 10.9.2002, Az.: 1 Verg 5/02) darauf hinzuweisen, dass die Antragsbefugnis nicht mit Hinblick auf einen vermeintlich zwingenden Ausschluss verneint werden kann, wenn der Antragsteller gerade diesen vorgenommenen Ausschluss als den ihn in seinen Rechten verletzenden Vergabeverstoß rügt.
  • VK Saarland, 31.01.2006 - 1 VK 05/05

    Vereinbarung von Index- oder Preisgleitklauseln im Angebotsanschreiben

    Dies führt im Ergebnis dazu, dass das mögliche Vorhandensein eines zwingenden Ausschlussgrundes im Angebot der Antragstellerin in keinem denkbaren Fall zum Wegfall der Antragsbefugnis führen kann und zwar unabhängig davon, ob die Vergabestelle den Ausschlussgrund bereits ihrer Vergabeentscheidung zu Grunde gelegt hat ­ was nicht der Fall war ­ oder ob der Ausschlussgrund ­ wie hier ­ erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens problematisiert wird (OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss v. 10.09.2004 ­ 1 Verg 5/02).
  • VK Hessen, 20.01.2005 - 69d-VK-84/04

    Einordnung des Erfordernisses der manuellen Höherverstellbarkeit eines

    Allein das Vorhandensein eines zwingenden Ausschlussgrundes kann in keinem Fall mehr zum Wegfall der Antragsbefugnis führen und zwar gleichgültig, ob die Vergabestelle den Ausschlussgrund ihrer Vergabeentscheidung zu Grunde gelegt und der betroffene Bieter den Ausschluss in seinem Nachprüfungsantrag als Fehler gerügt hat (vgl. OLG Naumburg, Beschluss 1 Verg. 5/02 vom 27.8.2002) oder, wie vorliegend, der Ausschlussgrund, jedenfalls für den Bieter, erst im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens zur Sprache gekommen ist.
  • VK Saarland, 15.03.2006 - 3 VK 02/06

    Änderungen der Verdingungsunterlagen

    Dies führt im Ergebnis dazu, dass das mögliche Vorhandensein eines zwingenden Ausschlussgrundes im Angebot der Antragstellerin in keinem denkbaren Fall zum Wegfall der Antragsbefugnis führen kann und zwar unabhängig davon, ob die Vergabestelle den Ausschlussgrund bereits ihrer Vergabeentscheidung zugrunde gelegt hat ­ was hier ausweislich der Angebotsprüfung/Prüfbericht der Ingenieurgesellschaft KMW, S. 3 ff. zwar erkannt worden ist, aber letztlich ohne Konsequenzen geblieben ist ­ oder ob der Ausschlussgrund erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens problematisiert wird (OLG Koblenz a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss v. 10.09.2004 ­ 1 Verg 5/02).
  • VK Hessen, 14.02.2005 - 69d-VK-90/04

    Ausschluss wegen fehlender Preisangaben

    Dies führt im Ergebnis dazu, dass das Vorhandensein eines zwingenden Ausschlussgrundes im Angebot der Antragstellerin in keinem denkbaren Fall zum Wegfall der Antragsbefugnis führen kann und zwar unabhängig davon, ob die Vergabestelle den Ausschlussgrund bereits in ihrer Vergabeentscheidung zu Grunde gelegt hat - was hier jedoch nicht der Fall war - oder ob der Ausschlussgrund - wie hier - erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens problematisiert wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2004, 1 Verg 4/04, vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 10.09.2004 1 Verg 5/02, a.A. VK Bund, Beschluss vom 12.11.2004, VK 3 - 197/04).
  • VK Arnsberg, 23.01.2003 - VK 2-27/02

    "Aufhebung der Aufhebung"

    1.5 Soweit die Vergabestelle geltend macht, dass der Nachprüfungsantrag unzulässig sei, da das Angebot bereits zwingend auszuschließen gewesen sei und es daher an dem erforderlich Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ermangele, ist mit dem OLG Naumburg ( vom 10.9.2002, Az.: 1 Verg 5/02) darauf hinzuweisen, dass die Antragsbefugnis nicht mit Hinblick auf einen vermeintlich zwingenden Ausschluss verneint werden kann, wenn der Antragsteller gerade diesen vorgenommenen Ausschluss als den ihn in seinen Rechten verletzenden Vergabeverstoß rügt.
  • VK Südbayern, 07.07.2006 - Z3-3-3194-1-11-04/06

    Wertung von Nebenangeboten

  • VK Arnsberg, 06.02.2003 - VK 1-1/03

    Ermessensspielraum hinsichtlich der Angebotsbewertung bei der Benennung von

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