Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02   

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https://dejure.org/2002,4527
OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02 (https://dejure.org/2002,4527)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.10.2002 - 3 U 26/02 (https://dejure.org/2002,4527)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2002 - 3 U 26/02 (https://dejure.org/2002,4527)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Bestattungskosten und Unterhaltsschäden; Eigenverursachung eines Unfalls durch grob verkehrswidriges Verhalten; Verstoß gegen das Rechtsfahr- und Sichtfahrgebot; Erkennbarkeit von Personen auf der Fahrbahn; Zulässige Geschwindigkeit bei Dunkelheit ...

  • Judicialis

    BGB § 434; ; BGB § 571; ; BGB § 854

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 3
    Verstoß gegen Sichtfahrgebot bei höherer Geschwindigkeit als 40 km/h während der Dunkelheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3
    Schneller als 40 km/h = Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Nacht; Haftungsverteilung bei Kollision mit Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abstand zur Mittellinie

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Abstand von 50 cm zur Mittellinie ist grundsätzlich als ausreichend zu erachten, weil dann zum Passieren zweier sich begegnender Fahrzeuge immer noch ein genügender Sicherheitsabstand von 1 Meter verbleibt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 567
  • VersR 2003, 219
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02
    Dies hat der Bundesgerichtshof nicht einmal bezüglich eines mit einem Tarnanstrich versehenen Panzers bejaht (NJW-RR 87, 1235 f.).

    Der Kraftfahrer braucht auch nicht damit zu rechnen, dass am Fahrbahnrand gehende Fußgänger plötzlich auf die Fahrbahn laufen; insoweit gilt der Vertrauensgrundsatz (vgl. zu allem: BGH VersR 72, 258 f.; 74, 39 f. und 83, 1037 (1039); BGH NJW 84, 2412, NJW-RR 87, 1235 f. und r + s 2000, 280 f.; OLG Hamm VersR 51, 29 f. und 2000, 375 ff.; OLG Celle VersR 74, 1087; OLG Bamberg VersR 76, 889 f.; OLG Düsseldorf VersR 78, 142; OLG Braunschweig VersR 83, 157 f.; OLG Frankfurt NZV 90, 154; OLG Schleswig VersR 95, 476; KG VM 96, 20; OLG Hamm r + s 2000, 281 mit Anmerkung Lemcke; Jagusch a. a. O. § 3 StVO Rnr. 14, 32 ff. Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 16. Auflage, § 3 ff. Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, Kapitel 27 Rnr. 94 f., 99 f. und 102 jeweils m. w. N.); - siehe auch zum Vertrauensgrundsatz BGH VersR 61, 592 f. und 98, 1128 f.; OLG Köln OLGR 96, 245).

  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 92/99

    Pflichten des Überholenden

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02
    Der Kraftfahrer braucht auch nicht damit zu rechnen, dass am Fahrbahnrand gehende Fußgänger plötzlich auf die Fahrbahn laufen; insoweit gilt der Vertrauensgrundsatz (vgl. zu allem: BGH VersR 72, 258 f.; 74, 39 f. und 83, 1037 (1039); BGH NJW 84, 2412, NJW-RR 87, 1235 f. und r + s 2000, 280 f.; OLG Hamm VersR 51, 29 f. und 2000, 375 ff.; OLG Celle VersR 74, 1087; OLG Bamberg VersR 76, 889 f.; OLG Düsseldorf VersR 78, 142; OLG Braunschweig VersR 83, 157 f.; OLG Frankfurt NZV 90, 154; OLG Schleswig VersR 95, 476; KG VM 96, 20; OLG Hamm r + s 2000, 281 mit Anmerkung Lemcke; Jagusch a. a. O. § 3 StVO Rnr. 14, 32 ff. Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 16. Auflage, § 3 ff. Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, Kapitel 27 Rnr. 94 f., 99 f. und 102 jeweils m. w. N.); - siehe auch zum Vertrauensgrundsatz BGH VersR 61, 592 f. und 98, 1128 f.; OLG Köln OLGR 96, 245).

    Zudem werden in Rechtsprechung und Literatur unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten, wie schnell bei Dunkelheit mit Abblendlicht gefahren werden kann (vgl. OLG Frankfurt NZV 90, 154 : 60 km/h zu hoch; BGH r + s 2000, 280 f. : höchstens 55 km/h; OLG Hamm r + s 2000, 281 f.: unter 70 km/h; Geigel a. a. O. Rnr. 102: nicht schneller als 80 km/h; Janiszewski/Jagow/Burmann a. a. O. Rnr. 12: über 60 km/h zu schnell).

  • OLG Bamberg, 16.07.1974 - 5 U 26/74

    Kraftfahrer; Autobahn; Geschwindigkeit; Dunkelheit; Reservereifen

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02
    Der Kraftfahrer braucht auch nicht damit zu rechnen, dass am Fahrbahnrand gehende Fußgänger plötzlich auf die Fahrbahn laufen; insoweit gilt der Vertrauensgrundsatz (vgl. zu allem: BGH VersR 72, 258 f.; 74, 39 f. und 83, 1037 (1039); BGH NJW 84, 2412, NJW-RR 87, 1235 f. und r + s 2000, 280 f.; OLG Hamm VersR 51, 29 f. und 2000, 375 ff.; OLG Celle VersR 74, 1087; OLG Bamberg VersR 76, 889 f.; OLG Düsseldorf VersR 78, 142; OLG Braunschweig VersR 83, 157 f.; OLG Frankfurt NZV 90, 154; OLG Schleswig VersR 95, 476; KG VM 96, 20; OLG Hamm r + s 2000, 281 mit Anmerkung Lemcke; Jagusch a. a. O. § 3 StVO Rnr. 14, 32 ff. Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 16. Auflage, § 3 ff. Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, Kapitel 27 Rnr. 94 f., 99 f. und 102 jeweils m. w. N.); - siehe auch zum Vertrauensgrundsatz BGH VersR 61, 592 f. und 98, 1128 f.; OLG Köln OLGR 96, 245).

    In vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung bei Verstößen gegen das Sichtfahrgebot Haftungsquoten von 20 % bis 25 % angenommen (vgl. OLG Bamberg, VersR 76, 889 : 25 %; OLG Braunschweig VersR 83, 157 und OLG Schleswig VersR 95, 476 f.: jeweils 20 %).

  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Die vom Sachverständigen ermittelte Reichweite der Scheinwerfer ist zunächst ungewöhnlich, zumal der E 36 bereits mit einer sehr guten Beleuchtungsanlage ausgestattet war (mit Abblendlicht darf der Kraftfahrer je nach der konkreten Bauart seiner Scheinwerfer höchstens 40 km/h bei zusätzlicher Nässe [OLG Köln MDR 2003, 567 = VersR 2003, 219], unter 60 km/h [OLG Frankfurt NZV 1990, 154], höchstens 55 km/h [vgl. BGH NJW 2000, 1949] oder unter 70 km/h [OLG Hamm r + s 2000, 281 f.] fahren).
  • OLG Koblenz, 21.09.2021 - 12 U 777/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Begriff des überragenden

    Hierbei muss der Fahrzeugführer grundsätzlich auch damit rechnen, dass sich auf dem nicht für ihn sichtbaren Teil der ihm vorliegenden Fahrbahn Hindernisse wie Personen, Wild oder liegengebliebene Fahrzeuge befinden (OLG Köln 3 U 26/02, Urteil vom 11.10.2002, juris).

    Gemäß diesem Vertrauensgrundsatz darf der Kraftfahrer unter anderem darauf vertrauen, dass Fußgänger nicht plötzlich auf die Fahrbahn laufen (BGH VI ZR 132/65, Urteil vom 07.02.1967, juris; OLG Köln 11 U 227/95, Urteil vom 14.02.1996; OLG Köln 3 U 26/02, Urteil vom 11.10.2002, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, § 25 StVO Rdnr. 39).

  • OLG Hamm, 16.08.2019 - 7 U 3/19

    Mithaftung bei Nutzung der Fahrbahnbreite trotz Sichtbehinderung

    Entscheidend ist, dass § 2 Abs. 2 StVO nach ganz h.M. nur den erlaubten Gegen- und Überholverkehr, nicht aber Abbieger- und Kreuzungsverkehr schützt (vgl. nur BGH, Urteil v. 25.09.1990, VI ZR 19/90 - VersR 1990, 1366 Rn. 7 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 18.06.1997, 13 U 10/97 - VersR 1998, 1260; OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.03.2018, 4 U56/17 - RuS 2018, 492; OLG Köln, Urteil v. 11.10.2002, 3 U 26/02 - VersR 2003, 219; LG Saarbrücken, Urteil vom 29.04.2016, 13 S 3/16 - juris; BHHJ/Heß, Straßenverkehrsrecht, § 2 StVO Rn. 30; m.w.N).
  • LG Mönchengladbach, 02.03.2020 - 1 O 295/17
    Daher dient das Rechtsfahrgebot auch nicht dem Schutz überquerender Fußgänger (vgl. OLG Hamm NZV 2003, 181; OLG Köln VersR 2003, 219; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, a. a. O.).
  • LG Köln, 26.02.2010 - 2 O 576/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs auf der linken Fahrspur einer

    Es wird jedoch durch den Vertrauensgrundsatz dahin beschränkt, dass der Kraftfahrer nicht damit rechnen muss, dass ein Entgegenkommender mit einer ins Gewicht fallenden Geschwindigkeit verkehrswidrig auf ihn zufährt und dass während seiner für andere sichtbaren Annäherung von der Seite her keine Hindernisse in die Fahrbahn gelangen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007, I 1 U 258/06, 1 U 258/06, abgedruckt in NJW-Spezial 2008, 10; zitiert nach juris Rn. 8; OLG Nürnberg, Urteil vom 22.12.2006, 5 U 1921/06, abgedruckt in MDR 2007, 718, zitiert nach juris Rn. 22, OLG Köln Urteil vom 11.10.2002, 3 U 26/02, abgedruckt in VersR 2003, 219, zitiert nach juris S. 3).
  • LG Konstanz, 23.02.2010 - 3 O 96/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Traktors mit einem Hund

    Angesichts dessen bedurfte es keiner Entscheidung der Frage, ob das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO im vorliegenden Fall die aus Sicht des Beklagten Ziffer 1 am linken Fahrbahnrand gehende Zeugin Lipic schützen soll oder nicht (siehe hierzu z. B. OLG Köln, Urteil vom 11.10.2002, Aktenzeichen 3 U 26/02 , Versicherungsrecht 2003, 219; zitiert nach [...], dort Randnummer 30); da diese jedenfalls in den Schutzbereich von § 1 Abs. 2 StVO einbezogen war.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 2 Verg. 9/02   

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https://dejure.org/2002,1669
OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 2 Verg. 9/02 (https://dejure.org/2002,1669)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.08.2002 - 2 Verg. 9/02 (https://dejure.org/2002,1669)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. August 2002 - 2 Verg. 9/02 (https://dejure.org/2002,1669)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ausschreibung von Rohbauarbeiten durch öffentlichen Auftraggeber trotz Unterschreitung des Schwellenwerts; Zulässigkeit der Eröffnung des Nachprüfungsverfahrens; Nichtberücksichtigung eines Angebots mangels Zuverlässigkeit für die Erbringung der Arbeiten

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren: Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Primärrechtsschutz, wenn der Rechtsschein der Schwellenwertüberschreitung gesetzt wird? (IBR 2002, 678)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 340
  • BauR 2003, 438 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 101
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 1 VK 35/02

    Vergabeverfahren "Neuer Hauptzugang Süd/Erweiterung Klinikverwaltung Kreisklinik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 2 Verg 9/02
    den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg, Az: 1 VK 35/02, vom 15. Juli 2002 aufzuheben und an die Vergabekammer Baden-Württemberg zurückzuverweisen.

    unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer Baden-Württemberg, Az: 1 VK 35/02 vom 15. Juli 2002 die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, das Vergabeverfahren in den Stand vor Erteilung der Absage vom 14. Juni 2002 zu versetzen und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, den Zuschlag nicht an die Firma G ... zu erteilen,.

  • BGH, 03.12.1993 - V ZR 275/92

    Anfechtung eines zu Unrecht ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 2 Verg 9/02
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Grundsatz der Meistbegünstigung, wonach gegen eine der Form nach inkorrekte Entscheidung alle in Betracht kommenden Rechtsmittel zulässig sind (vgl. BGH NJW 1997, 442; NJW 1994 665, Thomas/Putzo- Reichold, vor § 511 Rn. 10).
  • OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    Denn die Vergabenachprüfungsinstanzen können weder durch eine Angabe in der Bekanntmachung noch durch Parteivereinbarung sachlich zuständig werden (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 652; OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 90 ff; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2004, VII Verg 74/03 zitiert nach juris; OLG Stuttgart NZBau 2003, 340; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 02. August 2006, 21. VK-3194-22/06 zitiert nach juris; Schweda in Langen/Bunte, Kartellrecht, Band 1, 12. Aufl., Bearbeitung 2014, Rdn. 6 zu § 102 GWB; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3.Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 601 zu § 99 GWB).

    Das GWB-Nachprüfungsverfahren gilt hierfür hingegen nicht (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2004, 305; OLG Stuttgart NZBau 2003, 340; Schweda in Langen/Bunte, Kartellrecht, Band 1, 12. Aufl., Bearbeitung 2014, Rdn. 6 zu § 102 GWB; Kus in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 12 zu § 102 GWB; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).

    Eine etwaige Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers beschränkt sich allenfalls auf sein eigenes Verhalten, vermag jedoch nicht eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nach §§ 102 ff GWB zu begründen (vgl. OLG Stuttgart NZBau 2003, 340; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2004, VII Verg 74/03 zitiert nach juris; Schweda in Lange/Bunte, Kartellrecht, Band I, Rdn. 6 zu § 102 GWB m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 15.04.2016 - 7 Verg 1/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    Die Vergabenachprüfungsinstanzen können weder durch eine Angabe in der Bekanntmachung noch durch Parteivereinbarung sachlich zuständig werden (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 652; OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 90 ff; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2004, VII Verg 74/03 zitiert nach juris; OLG Stuttgart NZBau 2003, 340; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 02. August 2006, 21. VK-3194-22/06 zitiert nach juris; Schweda in Langen / Bunte, Kartellrecht, Band 1, 12. Aufl., Bearbeitung 2014, Rdn. 6 zu § 102 GWB; Reidt in Reidt / Stickler/ Glahs, Vergaberecht, 3.Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB; Eschenbruch in Kulartz /Kus/ Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 601 zu § 99 GWB).

    Das GWB-Nachprüfungsverfahren gilt hierfür hingegen nicht (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2004, 305; OLG Stuttgart NZBau 2003, 340; Schweda in Langen / Bunte, Kartellrecht, Band 1, 12. Aufl., Bearbeitung 2014, Rdn. 6 zu § 102 GWB; Kus in Kulartz /Kus/ Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 12 zu § 102 GWB; Reidt in Reidt / Stickler/ Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).

    Eine etwaige Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers beschränkt sich auf sein eigenes Verhalten, vermag jedoch nicht eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nach §§ 102 ff GWB zu begründen (vgl. OLG Stuttgart NZBau 2003, 340; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2004, VII Verg 74/03 zitiert nach juris; Schweda in Lange / Bunte, Kartellrecht, Band I, Rdn. 6 zu § 102 GWB m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Dies richtet sich allein nach objektiven Kriterien und der gegebenen objektiven Sachlage, und zwar danach, dass - wie hier - von einem öffentlichen Auftraggeber ein öffentlicher Auftrag vergeben werden soll, der den maßgebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, ohne dass einer der in § 100 Abs. 2 GWB normierten Ausnahmefälle vorliegt (vgl. §§ 98, 99, 100 Abs. 1, 102 GWB; § 1 VgV sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001 - Verg 7/01, VergabeR 2001, 329, 330 f.; Beschl. v. 25.3.2002 - Verg 5/02, NJOZ 2003, 2684 [Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB]; Beschl. v. 8.5.2002 - Verg 5/02, NZBau 2002, 697 [Beschwerdeentscheidung]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.8.2002 - 2 Verg 9/02, VergabeR 2002, 101, 102 f.; BayObLG, Beschl. v. 23.2.2002 - Verg 7/02, VergabeR 2002, 510; Thüringer OLG, Beschl. v. 22.11.2000 - 6 Verg 8/00, VergabeR 2001, 52, 54; anders und ohne weitere Auseinandersetzung neuerdings möglicherweise nur OLG Bremen, Beschl. v. 26.6.2009 - Verg 3/05, VergabeR 2009, 948, 951).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 03.05.2002 - 6 W 682/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7288
OLG Jena, 03.05.2002 - 6 W 682/01 (https://dejure.org/2002,7288)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.05.2002 - 6 W 682/01 (https://dejure.org/2002,7288)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Mai 2002 - 6 W 682/01 (https://dejure.org/2002,7288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GBO § 18, GBO § 20 BGB § 925; GBO § 78
    Prüfungspflicht bei Zwischenverfügung

  • Wolters Kluwer

    Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bei Zwischenverfügung; Umfassende Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen; Umfang der Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Auslegung der Abtretung der Ansprüche des Käufers aus einem Grundstückskaufvertrag an einen Dritten; ...

  • Judicialis

    GBO § 18; ; GBO § 20; ; GBO § 78; ; BGB § 925

  • rechtsportal.de

    GBO § 18 § 20 § 78; BGB § 925
    Prüfungspflicht bei Zwischenverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 547
  • Rpfleger 2002, 431
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06

    Technische Rückdatierung von Grundbucheintragungen

    Das Fehlen einer entsprechenden steuerlichen Bescheinigung kann mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung geheilt werden (OLG Jena, OLGR 2003, 79).
  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Anforderungen an den

    Die Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenverfügung sind aber in der Beschwerdeinstanz von Amts wegen nachzuprüfen; hätte der Antrag - auch aus anderen als den vom Grundbuchamt geltend gemachten Gründen - sofort zurückgewiesen werden müssen, ist die Zwischenverfügung daher aufzuheben (Demharter, a. a. O., § 77 Rn. 15; OLG Jena Rpfleger 2002, 431; OLG Schleswig NJW-RR 2010, 1316).
  • OLG Dresden, 26.05.2008 - 3 W 55/08

    Eintragungsfähigkeit einer durch Umwandlung aus einer LPG entstandenen

    aa) Der Erlass einer Zwischenverfügung setzt gemäß § 18 Abs. 1 GBO voraus, dass einer beantragten Eintragung ein mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung heilbares Hindernis entgegensteht (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 03.05.2002, 6 W 682/01, zitiert nach juris; Demharter, aaO., § 18 Rn. 2 und 8).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.07.2002 - 4 W 1675/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11635
OLG Nürnberg, 01.07.2002 - 4 W 1675/02 (https://dejure.org/2002,11635)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.07.2002 - 4 W 1675/02 (https://dejure.org/2002,11635)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 4 W 1675/02 (https://dejure.org/2002,11635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sofortiges Anerkenntnis bei weiterer Erörterung der Sach- und Rechtslage; Streitwert einer Klage auf Freigabe eines hinterlegten Betrages; Verspätetes Anerkenntnis

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO §§ 3 ff.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93 §§ 3 ff.
    Sofortiges Anerkenntnis, Streitwert einer Freigabe-Klage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.1967 - Ib ZA 8/66

    Klagen auf Einwilligung in die Auszahlung einer hinterlegten Streitsumme -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.07.2002 - 4 W 1675/02
    Im konkreten Fall beziffert der Beklagte seine eigene Forderung gegen den Schuldner - einschließlich Nebenforderungen, die hinzuzurechnen sind (vgl. BGH NJW 1967, 930) - derzeit auf 1.279,40 EUR (vgl. Schriftsatz des Beklagten vom 20 Juni 2002; vgl. auch Forderungsaufstellung vom 17. Mai 2001).
  • OLG Schleswig, 13.02.1975 - 9 W 17/75

    Streitwert: Hinterlegung - Zustimmung zur Auszahlung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.07.2002 - 4 W 1675/02
    Nur diese Forderung des Beklagten und seinen damit verbundenen Widerstand gegen die Auszahlung des Geldes will die Klägerin ausräumen; deshalb ist auch nur dieser Teilbetrag wertbestimmend (OLG Schleswig, JurBüro 1976, 239; Schneider-Herget, Streitwert-Kommentar, 11. Aufl., Rn. 2513; ähnlich auch OLG Frankfurt, Rpfleger 1970, 353 f.).
  • OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    Auf die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang und in welchen Grenzen die klagende Partei gehalten ist, den von ihr später im Rechtsstreit geltend zu machenden Anspruch im Vorfeld des Prozesses dem Schuldner darzulegen oder gar zu belegen, um den späteren Einwand der beklagten Partei auszuschließen, sie habe zur Erhebung der Klage im Sinne von § 93 ZPO nicht Veranlassung gegeben (vgl. etwa OLG Celle, VersR 1961, 1144; OLG Hamm, VersR 1969, 741; OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.07.2002 - 4 W 1675/02 - Tz. 3 [juris]; Leuschner, AcP 207 [2007], 64, 69 f., 81 f.), kommt es hier nicht an.

    Der Wert des Beschwerdeverfahrens entspricht den Gesamtkosten des ersten Rechtszuges (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.07.2002 - 4 W 1675/02 - Tz. 15 [juris]).

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12458
OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03 (https://dejure.org/2003,12458)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.06.2003 - 3 U 588/03 (https://dejure.org/2003,12458)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - 3 U 588/03 (https://dejure.org/2003,12458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässige Fantasiebezeichnung für eine Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft - Pro Videntia AG; Zwangsmitgliedschaft einer Rechtsanwalts-AG in der Rechtsanwaltskammer; Firmierung einer Rechtsanwaltskanzlei unter einer Fantasiebezeichnung; Verwendung von Kurzbezeichnungen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2245
  • NJW 2006, 1904 (Ls.)
  • MDR 2003, 898
  • AnwBl 2004, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99

    Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03
    Auch eine analoge Anwendung der BORA, insbesondere des § 59k BORA, der die Firmierung der RA-GmbH regelt, scheidet aus, da der Gesetzgeber bewusst die RA-AG nicht geregelt hat und deswegen schon die Voraussetzungen der analogen Anwendung anderer Vorschriften nicht vorliegen (BayObLG, NJW 2000, 1647; Pluskat, AnwBl. 2003, 131; Schumacher, AnwBl. 2000, 409; Heublein, AnwBl. 1999, 304).

    aa) Die Zulässigkeit einer Phantasiebezeichnung kann nicht aus der Entscheidung des BayObLG v. 27.3.2000 (BayObLG, NJW 2000, 1647) hergeleitet werden, da dort nur die Zulässigkeit der Firmierung unter handels- und aktienrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen war und ausdrücklich offen gelassen wurde, ob Unterlassungsgebote nach Wettbewerbsrecht greifen können.

  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03
    Sie bedarf nach der Rspr. des BVerfG (BVerfG, NJW 1993, 2988; BVerfG, NJW 2000, 730; BVerfG, MDR 2000, 1262) vernünftiger Erwägungen des Gemeinwohls.
  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03
    Sie bedarf nach der Rspr. des BVerfG (BVerfG, NJW 1993, 2988; BVerfG, NJW 2000, 730; BVerfG, MDR 2000, 1262) vernünftiger Erwägungen des Gemeinwohls.
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03
    Sie bedarf nach der Rspr. des BVerfG (BVerfG, NJW 1993, 2988; BVerfG, NJW 2000, 730; BVerfG, MDR 2000, 1262) vernünftiger Erwägungen des Gemeinwohls.
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03
    f) Die Bekl., die wie dargelegt selbst nicht an das anwaltliche Berufsrecht gebunden ist, haftet jedoch als Störerin, da sie die Namensgebung duldet (BGH, NJW 2001, 1791 - dentalästhetica).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03
    Nach st. Rspr. des BGH (BGH, NJW 2003, 819 m.w.N. - Anwalts-Hotline) hat eine RAK die Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen, weil auch sie ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellung die beruflichen Belange ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern hat.
  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 8/02

    Unterlassungsverfügungen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer gegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03
    Mit Beschl. des BGH v. 25.11.2002 (BGH, NJW 2003, 504 - rechtsanwaelte-notar.de) stellte der BGH fest, dass die BRAO dem Vorstand einer RAK nicht das Recht verleiht, festgestellten Verstößen gegen die berufsrechtlichen Vorschriften mit einer Unterlassungsverfügung zu begegnen, da die BRAO keine Befugnisnorm für derartige Eingriffe enthalte.
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00

    Kanzleiname - Phantasiebegriff - Anwälte und Steuerberater "artax"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03
    bb) Der hier vertretenen Auffassung steht auch die Entscheidung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1584) nicht entgegen, in der "artax" als Zusatz zu den Namen der Partner für zulässig erachtet wurde, da im vorliegenden Fall eine reine Phantasiebezeichnung als Firma gewählt wurde.
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01

    Zur Zulässigkeit der Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft

    Einen Hinweis auf eine internationale Kooperation von Rechtsanwälten (in jenem Fall: Andersen Legal) hat der Anwaltsgerichtshof Hamburg (NJW 2002, 3557) ebenfalls nicht beanstandet (zur Zulassung einer Phantasiebezeichnung als Firma einer Rechtsanwalts-AG vgl. BayObLG NJW 2000, 1647 einerseits und OLG Nürnberg NJW 2003, 2245 andererseits).
  • LG Berlin, 06.12.2003 - 15 O 690/03

    Kanzleishops in Kaufhäusern vom Landgericht vorerst verboten

    In der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW 2000, 1647; auch OLG Nürnberg NJW 2003, 2245 [OLG Nürnberg 10.06.2003 - 3 U 588/03] ) und Literatur (vgl. Köhler/Piper, UWG,. 3. Aufl., § 1 Rn 860 und ferner die Nachweise bei BayObLG, a.a.O.) besteht Einigkeit, dass aus dem Schweigen des.

    Eine reine Fantasiebezeichnung ist für eine der §§ 9, 33 BORA und nach den Grundsätzen des § 59 k BRAO nicht zulässig (s. OLG Nürnberg NJW 2003, 2245 [OLG Nürnberg 10.06.2003 - 3 U 588/03] ).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7905
OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02 (https://dejure.org/2003,7905)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.04.2003 - 8 U 75/02 (https://dejure.org/2003,7905)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. April 2003 - 8 U 75/02 (https://dejure.org/2003,7905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Einziehungsermächtigung für Ehefrau; Pflichtverletzung bei Unternehmensveräußerung; Fehlender Hinweis auf Steuerpflicht nach Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) durch Steuerberater; Steuerpflicht eines Auflösungs- oder Veräußerungsgewinns; ...

  • Judicialis

    UmwStG § 18 Abs. 4; ; EStG § 16; ; EStG § 34; ; DÜG § 1; ; BGB §§ 249 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)

    UmwStG § 18; BGB § 249 ff.; ZPO § 287
    Darlegungs- und Beweislast des Mandanten für Schaden durch Beratungsfehler

  • rechtsportal.de

    BGB § 249; UmwStG § 18; ZPO § 287
    Steuerrechtiche Beratung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Unternehmensveräußerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 390
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1993 - IX ZR 30/93

    Haftung des Steuerberaters im Zusammenhang mit dem unterlassenen Hinweis auf die

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
    Nach allgemeiner Auffassung hat der Steuerberater im Rahmen seines Auftrages und im Rahmen der diesbezüglich gegebenen Beratungspflicht seinen Mandanten umfassend zu beraten, seine Interessen bestmöglich zu wahren und den Mandanten ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten (vgl. BGH WM 1994, 602, 603).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
    Dabei soll nach der ständigen Rechtsprechung des BGH der Geschädigte im Wege des Schadensersatzes grundsätzlich nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen kann (BGHZ 124, 86, 95; BGH NJW 2001, aaO).
  • OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02

    Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
    Er hat dabei den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. OLG Bremen, GI 2002, 213; so auch der Senat in ständiger Rechtsprechung etwa OLG Köln, Urteil vom 21.11.2002 - 8 U 44/02 - ).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96

    Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
    Ist in diesem Zusammenhang zu ermitteln, ob eine Vermögensdisposition, die jemand im Vertrauen auf den Rat oder die Auskunft eines Beraters getroffen hat, sich für ihn als günstig oder ungünstig erwiesen hat, so lässt sich ein etwaiger Schaden erst dann feststellen, wenn sich die Vermögenslage "unter dem Strich" schlechter darstellt, als sie es sein würde, wenn die Maßnahme unterblieben wäre (BGH NJW 1998, 982, 983 m.w.N.).
  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92

    Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
    Insbesondere muss der Berater seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden bewahren; deswegen muss er den sichersten Weg zu dem erstrebten steuerliche Ziel aufzeigen und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung unterbreiten (vgl. BGH NJW 1993, 2799, 2800).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99

    Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
    Der haftpflichtige Berater hat den Mandanten vermögensmäßig zu so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten des Beraters stünde (BGH NJW 2001, 673, 674 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.12.2005 - 8 U 30/02
    Ob und in welchem Umfang ein nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach einem rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenen Umstand eingetreten wäre (BGH, GI 2004, 72, 76; Senat, Urt. v. 10.04.2002 - 8 U 75/02 = OLGR 2003, 280 ff.; OLG Düsseldorf, GI 2004, 48 ff.).

    Nach der Differenzhypothese liegt ein Vermögensschaden vielmehr dann vor, wenn der jetzige Wert des Gesamtvermögens geringer ist als der Wert, den es ohne den im Streit befindlichen Übertragungsvorgang bzw. unter Annahme einer Übertragung nach Ablauf der 6-Jahresfrist des § 6 Abs. 4 Nr. 2 EStG gehabt hätte (vgl. zur Differenzmethode nur BGH, GI 2004, 72 ff.; Senat, Urt. v. 10.04.2002 - 8 U 75/02 - = OLGR 2003, 280; Urt. v. 14.02.2002 - 8 U 35/01 -).

  • OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 7 U 75/10

    Berufshaftpflichtversicherung: Eröffnung eines Anderkontos und Auszahlung an den

    Die Ansprüche der Klägerin gegen Rechtsanwalt F. gemäß § 678 BGB und daneben gemäß §§ 681 S. 2, 667 BGB stehen fest aufgrund der Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.12.2008, AZ.: 12 U 172/08 (BGH VersR 2001, 1103 ff; 2004, 390 ff; 2007, 641 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8881
OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8881)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.07.2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8881)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beginn der Sekundärverjährung mit Entstehung des Anspruchs nach § 326 BGB a.F. auch ohne enstprechende Kenntnis; Entfallen der Belehrungspflicht des Anwalts nach Mandatierung eines neuen Anwalts vor Ablauf der Primärverjährung

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Sekundärverjährung mit Entstehung des Anspruchs nach § 326 BGB a.F. auch ohne enstprechende Kenntnis; Entfallen der Belehrungspflicht des Anwalts nach Mandatierung eines neuen Anwalts vor Ablauf der Primärverjährung

  • BRAK-Mitteilungen

    Kein Anerkenntnis durch Einschaltung der Haftpflichtversicherung

  • ibr-online

    Amtshaftung-Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis bei Haftplfichtversich.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Anerkenntnis durch Einschaltung der Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAO § 51b; BGB § 208 (a.F.)
    Anerkenntnis der Haftung eines Rechtsanwalts

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Anerkenntnis durch Einschaltung der Haftpflichtversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1384
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03
    Für den Fall, dass der Anwalt eine Forderung des Mandanten verjähren lässt, ist mit Verjährungseintritt der Schaden entstanden, nicht erst mit Klagabweisung deswegen (vgl. BGH, IX ZR 73/00 vom 21. Juni 2001).

    Dieses Schreiben allein genügt aber zur Begründung der Arglisteinrede nicht, zumal der Zweck der Verjährungsregelung des § 51 b BRAO es nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung erfordert, strenge Anforderungen an den Vorwurf der Treuwidrigkeit zu stellen (vgl. BGH, IX ZR 73/00 vom 21. Juni 2001).

  • LG Hannover, 22.06.1998 - 20 S 201/97
    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03
    Zutreffend geht die Berufung davon aus, dass der Schaden in Form der Verjährung der Ansprüche der Kläger gegen die Mieter und damit mit Ablauf des 16. März 1997 eingetreten ist (S. 3 des Urteils in 20 S 201/97, LG Hannover).

    Die Vollmacht der Kläger an die neuen Prozessbevollmächtigten lautete auf "Einsichtnahme in die Akte des LG Hannover zum Az: 20 S 201/97" (BA Bl. 189).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 38/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Rostock, 05.03.2009 - 3 U 112/08

    Subventionsrecht: Abgrenzung zwischen einem privatrechtlichen und einem

    Es ist daher anerkannt, dass zu den zu berücksichtigenden Grundsätzen des Verwaltungsprivatrechts zumindest das aus Artikel 3 GG folgende Willkürverbot, das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Übermaßverbot und das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gehören (vgl. BGH, Urt. v. 17.06.2003, XI ZR 195/02, MDR 2003, 1384).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.09.2002 - 1 U 42/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6148
OLG Oldenburg, 26.09.2002 - 1 U 42/02 (https://dejure.org/2002,6148)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.09.2002 - 1 U 42/02 (https://dejure.org/2002,6148)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. September 2002 - 1 U 42/02 (https://dejure.org/2002,6148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dinglicher Unterlassungsanspruch des Eigentümers: Unterlassungsanspruch des Vermieters eines Flüssiggastanks gegen die Fremdbefüllung durch anderen Gaslieferanten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 903 BGB ; § 1004 BGB ; § 1 UWG
    Vertragliche Beschränkungen des Mieters; Füllung eines Tanks mit Fremdflüssiggas; Strafbewehrte Unterlassungserklärung; Eigentumsbeeinträchtigung durch vertragswidrige Befüllung; Verleitung zum Vertragsbruch; Geltung im Innenverhältnis

  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Beschränkungen des Mieters; Füllung eines Tanks mit Fremdflüssiggas; Strafbewehrte Unterlassungserklärung; Eigentumsbeeinträchtigung durch vertragswidrige Befüllung; Verleitung zum Vertragsbruch; Geltung im Innenverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 903; ; BGB § 1004; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 903 § 1004; UWG § 1
    Rechtliche Konsequenzen vertraglicher Beschränkungen wirken nur gegenüber den Vertragsparteien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.09.2000 - V ZR 443/99

    Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer des Nachbargrundstücks

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2002 - 1 U 42/02
    bb) Das Gesetz knüpft die Rechtsfolge des § 1004 BGB an jegliche Beeinträchtigung, die der Eigentümer nicht dulden muss; allein der dem Inhalt des Eigentums (§ 903 BGB) widersprechende Zustand begründet den Abwehranspruch (BGH NJW-RR 2001, 232).

    Dabei richtet sich dieser Anspruch gegen denjenigen, der die Eigentumsbeeinträchtigung durch sein Verhalten adäquat verursacht hat; und zwar auch gegen denjenigen, der zwar nicht selbst gehandelt hat, durch dessen maßgeblichen Willen aber der beeinträchtigende Zustand geschaffen worden ist und aufrecht erhalten wird, von dessen Willen also die Beseitigung dieses Zustands abhängt (BGH NJW-RR 2001, 232; NJW 1983, 176, 177; NJW 1999, 2896).

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2002 - 1 U 42/02
    Dabei richtet sich dieser Anspruch gegen denjenigen, der die Eigentumsbeeinträchtigung durch sein Verhalten adäquat verursacht hat; und zwar auch gegen denjenigen, der zwar nicht selbst gehandelt hat, durch dessen maßgeblichen Willen aber der beeinträchtigende Zustand geschaffen worden ist und aufrecht erhalten wird, von dessen Willen also die Beseitigung dieses Zustands abhängt (BGH NJW-RR 2001, 232; NJW 1983, 176, 177; NJW 1999, 2896).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2002 - 1 U 42/02
    Auch bei völliger Unschädlichkeit kann ein Abwehranspruch bestehen (BGHZ 111, 158, 163).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2002 - 1 U 42/02
    So kann der Eigentümer grundsätzlich verlangen, dass ein für ihn unerwünschter Gegenstand nicht auf sein Grundstück geschafft (z.B. Werbematerial, BGHZ 106, 229) oder in eine ihm gehörende bewegliche Sache hineingebracht wird (z.B. Flüssigkeit in Limonadeflaschen, BGH LM Nr. 27 zu § 1004 BGB; vgl. auch StaudingerGursky, BGB, 13. Aufl., § 1004 Rn 23 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 09.12.1981 - IVb ZB 569/80

    Versorgungsausgleich bei Doppelehe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2002 - 1 U 42/02
    Dabei richtet sich dieser Anspruch gegen denjenigen, der die Eigentumsbeeinträchtigung durch sein Verhalten adäquat verursacht hat; und zwar auch gegen denjenigen, der zwar nicht selbst gehandelt hat, durch dessen maßgeblichen Willen aber der beeinträchtigende Zustand geschaffen worden ist und aufrecht erhalten wird, von dessen Willen also die Beseitigung dieses Zustands abhängt (BGH NJW-RR 2001, 232; NJW 1983, 176, 177; NJW 1999, 2896).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7274
OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02 (https://dejure.org/2002,7274)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.12.2002 - 15 WF 301/02 (https://dejure.org/2002,7274)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Dezember 2002 - 15 WF 301/02 (https://dejure.org/2002,7274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Erinnerung eines Rechtsanwalts gegen die Versagung der Bewilligung von Reisekosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Beschränkte Beiordnung des Rechtsanwalts nur bei dessen Einverständnis; Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts

  • Judicialis

    BRAGO § 126; ; ZPO § 121 III

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 126; ZPO § 121 Abs. 3
    Reisekosten eines Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Itzehoe - 78 F 738/01
  • OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 12.12.2001 - 11 W 2877/01

    Voraussetzungen einer sofortigen Beschwerde eines im Wege der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02
    Zudem ist der Erinnerungsführer weder beim Oberlandesgericht Schleswig, noch bei einem anderen Gericht in Schleswig zugelassen, weshalb eine Absetzung der Reisekosten hier nicht erfolgt, § 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BRAGO ( Vgl. OLG Rostock FamRZ 2001, 510 f; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
  • OLG Rostock, 23.11.2000 - 10 UF 98/00

    Reisekosten bei Beiordnung " zu den Bedingungen eines ortsansässigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02
    Zudem ist der Erinnerungsführer weder beim Oberlandesgericht Schleswig, noch bei einem anderen Gericht in Schleswig zugelassen, weshalb eine Absetzung der Reisekosten hier nicht erfolgt, § 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BRAGO ( Vgl. OLG Rostock FamRZ 2001, 510 f; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
  • OLG München, 25.09.2000 - 11 WF 1174/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen des beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02
    Zudem ist der Erinnerungsführer weder beim Oberlandesgericht Schleswig, noch bei einem anderen Gericht in Schleswig zugelassen, weshalb eine Absetzung der Reisekosten hier nicht erfolgt, § 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BRAGO ( Vgl. OLG Rostock FamRZ 2001, 510 f; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02

    Beiordnung, Fahrtkosten, Flugkosten

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02
    Zudem ist der Erinnerungsführer weder beim Oberlandesgericht Schleswig, noch bei einem anderen Gericht in Schleswig zugelassen, weshalb eine Absetzung der Reisekosten hier nicht erfolgt, § 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BRAGO ( Vgl. OLG Rostock FamRZ 2001, 510 f; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2001 - 2 UF 12/01

    Fahrtkosten des nicht ortsansässigen Anwalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02
    In der Beantragung der Prozeßkostenhilfe kann nicht eine stillschweigende Einverständniserklärung gesehen werden, nur zu den Sätzen eines ortsansässigen Anwalts beigeordnet zu werden ( OLG Schleswig 8 WF 160/02, Zöller/Phlippi ZPO 23. Aufl. § 121 Rdnr. 13 m. w. N. ; anders OLG Naumburg OLGR 2001, 481 f; 2002, 310).
  • OLG Braunschweig, 24.02.2005 - 2 W 283/04

    Fahrtkostenvergütung eines nicht ortsansässigen beigeordneten Rechtsanwalt

    Dagegen vertreten der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 23.06.2004, - XII ZB 6104 , EBE/BGH 2004, BGHLs 701/04; ausdrücklich gegen OLG Naumburg OLGR Naumburg 2001, 486) und die überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2004 - II - 10 WF 21/04, AGS 2004, 296; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.01.2004, - 4 WF 337/03, OLGR Oldenburg 2004, 344, und Beschluss vom 16.10.2003, - 12 WF 100/03, Nds. Rechtspflege 2004, 77 = FamRZ 2004, 706; KG, Beschluss vom 29.08.2003, - 1 W 185/03, MDR 2004, 474; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.12.2002, - 15 WF 301/02, OLGR Schleswig, 2003, 353; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2001, - 14 W 525/01 , NJW-RR 2002; 420 OLG Rostock, Beschluss vom 23.11.2000, - 1 UF 98/00, FamRZ 2001, 510 sowie der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Braunschweig, Beschluss vom 19.03.2004 - 2 WF 29/04 und 2 WF 96/00) die Auffassung, dass bei uneingeschränkter Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Reisekosten zu erstatten seien.
  • KG, 21.04.2004 - 24 W 28/04

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung ohne ausdrückliche Einschränkung bei einem nicht

    So meint etwa das OLG Schleswig, Beschluss vom 23. Dezember 2002, 15 WF 301/02, Schleswig-Holsteinischer Anzeiger 2003, 260, dass sich die Erstattung von Reisekosten gegenüber der Staatskasse nach § 126 BRAGO richtet, wenn die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren ohne eine Beschränkung nach § 121 Abs. 3 ZPO erfolgt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.08.2002 - 11 W 1893/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8141
OLG München, 19.08.2002 - 11 W 1893/02 (https://dejure.org/2002,8141)
OLG München, Entscheidung vom 19.08.2002 - 11 W 1893/02 (https://dejure.org/2002,8141)
OLG München, Entscheidung vom 19. August 2002 - 11 W 1893/02 (https://dejure.org/2002,8141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung weiterer Zinsen für rechtskräftig festgesetzte und mit 4 Prozent zu verzinsende Kostenerstattungsansprüche mit Wirkung ab dem 01.10.2001

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 104 Abs. 1 S. 2
    Nachfestsetzung von Zinsen nach Änderung des gesetzlichen Zinssatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1725
  • MDR 2002, 1338
  • FamRZ 2003, 464
  • Rpfleger 2002, 653
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 20.05.2003 - 1 W 106/03

    Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn der höheren Verzinsung des

    Gegen die Auffassung des Senats wird im Wesentlichen eingewandt (vgl. Hansens, BRAGO-Report 01, 131/132 und Rpfleger 01, 573/574; Enders, JurBüro 01, 510/511; Schlamann, Rpfleger 03, 6/9; OLG München a.a.O. und JurBüro 02, 651 = MDR 02, 1338; OLG Düsseldorf, JurBüro 02, 587 = BRAGO-Report 03, 18 und JurBüro 03, 87 = Rpfleger 03, 140; OLG Koblenz, BRAGO-Report 02, 158 = MDR 02, 1218 = JurBüro 02, 585; LG Landau/Pfalz, JurBüro 03, 202): Die analoge Heranziehung der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3 EGBGB komme nicht in Betracht, da es an einer planwidrigen Gesetzeslücke fehle.

    Die letztgenannte Auffassung ist im Ergebnis durch den auf die vom OLG München mit Beschluss vom 19.08.2002 (MDR 02, 1338) zugelassene Rechtsbeschwerde ergangenen Beschluss des BGH vom 16.01.2003 (a.a.O.) bestätigt worden, in dem auf den rechtskräftigen Abschluss des den Zinsantrag gemäß § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO einschließenden Kostenfestsetzungsverfahrens vor dem 1. Oktober 2001 abgestellt wird.

  • OLG Koblenz, 02.02.2005 - 14 W 74/05

    Kostenerstattung: Festsetzung der Kosten der Nebenintervention

    Um dies herbeizuführen, hätte es gemäß § 101 Abs. 1 ZPO eines zusätzlichen gerichtlichen Ausspruchs bedurft (OLG Hamm JurBüro 2002, 39; Senat MDR 2002, 1338, 1339; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 63. Aufl., § 101 Rn. 12; Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 101 Rn. 5), der indessen unterblieben ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 16 U 26/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14995
OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 16 U 26/02 (https://dejure.org/2002,14995)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2002 - 16 U 26/02 (https://dejure.org/2002,14995)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2002 - 16 U 26/02 (https://dejure.org/2002,14995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Feststehen der Nichtleistung des Dritten, Risikoverteilung, Provisionsrisiko, Risikosphäre des U, Reisekosten, Spesen, Treuepflicht des U, Pflicht zur Herbeiführung des Geschäftsabschlusses, Abschlusspflicht, Kontrahierungspflicht, Pflicht das Entstehen des ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 87d
    Übernahme der Pkw-Kosten des Handelsvertreters durch den Geschäftsherrn

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13045
OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01 (https://dejure.org/2002,13045)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.05.2002 - 5 U 130/01 (https://dejure.org/2002,13045)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 5 U 130/01 (https://dejure.org/2002,13045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten aus einem Steuerberatermandat bei Nichtinformation über Gesetzesänderung; Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Grundstücken; Rückwirkende Änderung der Wiederverkaufsfrist bei Grundstücken; Ungefragte Weitergabe von ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; EStG § 23 a. F.; ; EStG § ... 32 a Abs. 5; ; BGB § 284; ; BGB § 288 Abs. 1; ; ZPO §§ 3 ff.; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; GKG § 12; ; GKG § 14; ; GKG § 25; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de

    EStG § 23 (a.F.); BGB § 249; BGB § 254; BGB § 280
    Pflichtverletzung des Steuerberaters durch Unterlassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.1986 - IVa ZR 183/84

    Haftung des steuerlichen Beraters für fehlerhafte oder verspätete

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
    c) Dieses schuldhafte Versäumnis des Beklagten - der Steuerberater hat eine objektive Pflichtverletzung grundsätzlich zu vertreten (BGH NJW-RR 86, 1348), Anhaltspunkte für ein fehlendes Vertretenmüssen sind weder vorgetragen noch ersichtlich - ist für den eingetretenen Steuerschaden ursächlich.
  • BGH, 13.02.1992 - IX ZR 105/91

    Pflichten des Steuerberaters nach Zugang eines Steuerbescheides; Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
    Er muß ihn über alle auftretenden steuerlichen Fragen belehren und möglichst vor Schaden bewahren (BGH WM 92, 701, 703; WM 98, 301, 302).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
    Er muß ihn über alle auftretenden steuerlichen Fragen belehren und möglichst vor Schaden bewahren (BGH WM 92, 701, 703; WM 98, 301, 302).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 62/97

    Beratungspflichten des mit einem umfassenden Dauermandat betrauten steuerlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
    Bei einem Dauermandat muß der Steuerberater auch ungefragt über steuerlich bedeutsame Fragen und bestehende zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten informieren (BGH NJW 98, 1221).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
    Die mögliche Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit der rückwirkenden Geltung der verlängerten Spekulationsfrist für jene Fälle, in denen - wie hier - die zweijährige Spekulationsfrist gemäß § 23 EStG a.F. bereits vor 1.1.1999 abgelaufen war, konnte der Kläger seinerzeit noch nicht als erfolgversprechenden Ansatzpunkt für eine Anfechtung ansehen, da der Bundesfinanzhof erst mit Beschluß vom 5.3.2001 (Betriebsberater 2001, 661) entgegen der Vorinstanz und unter Fortentwicklung seiner bis dahin in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht im Ergebnis großzügigeren Rechtsprechung zum Rückwirkungsverbot (vgl. Pleyer, NJW 2001, 1885) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit aussprach.
  • BGH, 02.12.1969 - VI ZR 143/68

    Tod eines Familienvaters infolge eines Verkehrsunfalles - Tatrichterliches

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
    Der Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen kann jedoch nur dann ein Eigenverschulden des Geschädigten begründen, wenn der Rechtsbehelf hinreichende Aussicht auf Erfolg hat; die Hinnahme eines nicht ersichtlich fehlerhaften Steuerbescheids stellt kein Verschulden dar (vgl. BGH VersR 70, 183; vgl. auch Palandt BGB, 61. Aufl., Rdnr. 42 zu § 254, m.w.N.).
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