Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03   

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https://dejure.org/2004,2744
OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03 (https://dejure.org/2004,2744)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.06.2004 - 13 U 208/03 (https://dejure.org/2004,2744)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 13 U 208/03 (https://dejure.org/2004,2744)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde; Unwirksame Vollmacht; Unterwerfungserklärung; Verstoß gegen "Treu und Glauben"

  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1; ; BGB § 134; ; BGB § 242

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RBerG Art. 1 § 1; BGB § 134; BGB § 242
    Keine Berufung eines Anlegers auf nichtige Treuhandvollmacht bei späterer eigener Vertragserneuerung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134 § 242; RBerG Art. 1 § 1
    Keine Berufung auf nichtige Treuhandvollmacht bei späterer eigener Vertragserneuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Darlehensvertrag bei Vertragserneuerung wirksam

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Darlehensvertrag bei Vertragserneuerung wirksam

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 134, 242; RBerG Art. 1 § 1
    Keine Berufung auf nichtige Treuhandvollmacht bei späterer eigener Vertragserneuerung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Darlehensverlängerung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Darlehensverlängerung -

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 564
  • WM 2005, 789
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03
    a) Wer eine aus materiellen Gründen unwirksame notarielle Vollmacht erteilt, von der bei der notariellen Beurkundung eines Rechtsgeschäfts Gebrauch gemacht wird, ist dem im Beurkundungstermin nicht anwesenden oder vertretenen Geschäftsgegner gegenüber aus Gründen der Rechtsscheinhaftung an die beurkundete Erklärung gebunden, wenn der Notar das Vorliegen der Vollmacht ausdrücklich in die Verhandlungsniederschrift aufnimmt und deren Ausfertigung zusammen mit einer (beglaubigten) Abschrift der Vollmacht dem Geschäftsgegner zustellt (BGHZ 102, 60, 64 = NJW 1988, 697, 698; Urteil vom 12.11.2003 - IV ZR 43/03 -, Seite 10 des Urteilsumdrucks).

    Darin liegt die Beurkundung "sonstiger Tatsachen und Vorgänge" im Sinne des BeurkG, die letztlich auf der unwirksamen Vollmachtserteilung beruht und das Vertrauen des Vertragsgegners in eine wirksame Bevollmächtigung bestärkt (BGHZ 102, 60 = NJW 1988, 697; WM 1996, 2230 = NJW 1997, 312; WM 2002, 1273 = NJW 2002, 2325; Urteile des Senats vom 29.05.2002 - 13 U 151/01 - und vom 03.03.2004 - 13 U 18/03 -).

    Die Urteile des BGH vom 20.04.2004 - XI ZR 164/03 und XI ZR 171/03 -, in denen eine der Bank von der Geschäftsbesorgerin übersandte "Notarbestätigung" als ungeeignet angesehen wurde, die Vorlage der beurkundeten Ausfertigung zu ersetzen, stehen - wie der BGH dort ausdrücklich in Abgrenzung zu dem der Entscheidung BGHZ 102, 60 zugrunde liegenden Sachverhalt klarstellt (Seite 13 f. der Urteilsumdrucke) - damit nicht in Widerspruch.

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03

    Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung;

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03
    Eine wegen Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG nach § 134 BGB unwirksame Vollmacht führt zwar zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, wobei die Befugnis der Vertreterin zur Abgabe solcher Unterwerfungserklärungen wegen ihres prozessualen Charakters auch nicht aus Rechtsscheingesichtspunkten in analoger Anwendung der §§ 172 ff. BGB gegenüber der Beklagten als gültig behandelt werden kann (gefestigte Rechtsprechung des BGH, z.B. Urteile vom 22.10.2003 - IV ZR 398/02 -, WM 2003, 2372 = NJW 2004, 59 und IV ZR 33/03 -, WM 2003, 2375 = NJW 2004, 62; Urteile vom 18.11.2003 - XI ZR 332/02 -, WM 2004, 27 = NJW 2004, 844; vom 02.12.2003 - XI ZR 421/02 -, WM 2004, 372 = BKR 2004, 145).

    Gesamtzweck der Zusammenarbeit zwischen Rechtsbesorger und Bank ist vielmehr der Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken (BGH, Urteil vom 03.06.2003 - XI ZR 289/02 -, WM 2003, 1710 = BKR 2003, 623; Urteil vom 22.10.2003 - IV ZR 33/03 -, WM 2003, 2375, 2379; Urteil vom 16.03.2004 - XI ZR 60/03 - Senatsurteil vom 03.03.2004 - 13 U 18/03 -).

    Ob die vom Anleger selbst übernommenen Verpflichtungen vor oder nach der prozessualen Unterwerfungserklärung eingegangen worden sind, ist für die Beurteilung eines etwaigen treuwidrigen Verhaltens unerheblich (BGH, Urt. vom 22.10.2003 - IV ZR 33/03 -, WM 2003, 2375, 2378 = NJW 2004, 62, 63).

  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 60/03

    Rechtswirksamkeit der Kreditgewährung bei einem steuersparenden Bauherren- und

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03
    b) Entgegen der Ansicht der Berufung schließt auch eine etwaige Mitwirkung der Bank an der unerlaubten Rechtsbesorgung den Gutglaubensschutz nach den §§ 171 ff. BGB nicht aus, wenn der Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz seinerzeit von den Beteiligten nicht zu erkennen war (BGH, Urteil vom 02.12.2003 - XI ZR 53/02 -, WM 2004, 417, 421; Urteil vom 16.03.2004 - XI ZR 60/03 -, Seite 8 des Urteilsumdrucks).

    Gesamtzweck der Zusammenarbeit zwischen Rechtsbesorger und Bank ist vielmehr der Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken (BGH, Urteil vom 03.06.2003 - XI ZR 289/02 -, WM 2003, 1710 = BKR 2003, 623; Urteil vom 22.10.2003 - IV ZR 33/03 -, WM 2003, 2375, 2379; Urteil vom 16.03.2004 - XI ZR 60/03 - Senatsurteil vom 03.03.2004 - 13 U 18/03 -).

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03
    b) Entgegen der Ansicht der Berufung schließt auch eine etwaige Mitwirkung der Bank an der unerlaubten Rechtsbesorgung den Gutglaubensschutz nach den §§ 171 ff. BGB nicht aus, wenn der Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz seinerzeit von den Beteiligten nicht zu erkennen war (BGH, Urteil vom 02.12.2003 - XI ZR 53/02 -, WM 2004, 417, 421; Urteil vom 16.03.2004 - XI ZR 60/03 -, Seite 8 des Urteilsumdrucks).

    Einem Widerruf des ursprünglichen Darlehensvertrages steht entgegen, dass es im Falle des Vertragsschlusses durch einen Stellvertreter darauf ankommt, ob der Vertreter zum Vertragsabschluss in einer Haustürsituation bestimmt worden ist (BGH, Urt. vom 02.12.2003 - XI ZR 53/02 -, WM 2004, 417 m.w.Nachw.).

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03
    Eine wegen Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG nach § 134 BGB unwirksame Vollmacht führt zwar zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, wobei die Befugnis der Vertreterin zur Abgabe solcher Unterwerfungserklärungen wegen ihres prozessualen Charakters auch nicht aus Rechtsscheingesichtspunkten in analoger Anwendung der §§ 172 ff. BGB gegenüber der Beklagten als gültig behandelt werden kann (gefestigte Rechtsprechung des BGH, z.B. Urteile vom 22.10.2003 - IV ZR 398/02 -, WM 2003, 2372 = NJW 2004, 59 und IV ZR 33/03 -, WM 2003, 2375 = NJW 2004, 62; Urteile vom 18.11.2003 - XI ZR 332/02 -, WM 2004, 27 = NJW 2004, 844; vom 02.12.2003 - XI ZR 421/02 -, WM 2004, 372 = BKR 2004, 145).

    Es ist vielmehr zwischen dem Finanzierungs- und dem finanzierten Geschäft zu trennen; die Annahme einer wirtschaftlichen oder rechtlichen Einheit scheidet grundsätzlich aus (Senat in st. Rspr., z.B. OLGR 2001, 382 und OLGR 2002, 148; BGH in st. Rspr., z.B. Urt. vom 22.10.2003 - IV ZR 398/02 -, WM 2003, 2372 = BKR 2004, 21).

  • OLG Köln, 03.03.2004 - 13 U 18/03

    Rechtsscheinhaftung bei nichtiger Vollmacht des Geschäftsbesorgers im sog.

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03
    Darin liegt die Beurkundung "sonstiger Tatsachen und Vorgänge" im Sinne des BeurkG, die letztlich auf der unwirksamen Vollmachtserteilung beruht und das Vertrauen des Vertragsgegners in eine wirksame Bevollmächtigung bestärkt (BGHZ 102, 60 = NJW 1988, 697; WM 1996, 2230 = NJW 1997, 312; WM 2002, 1273 = NJW 2002, 2325; Urteile des Senats vom 29.05.2002 - 13 U 151/01 - und vom 03.03.2004 - 13 U 18/03 -).

    Gesamtzweck der Zusammenarbeit zwischen Rechtsbesorger und Bank ist vielmehr der Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken (BGH, Urteil vom 03.06.2003 - XI ZR 289/02 -, WM 2003, 1710 = BKR 2003, 623; Urteil vom 22.10.2003 - IV ZR 33/03 -, WM 2003, 2375, 2379; Urteil vom 16.03.2004 - XI ZR 60/03 - Senatsurteil vom 03.03.2004 - 13 U 18/03 -).

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03
    Dass die Bank bei Vermittlung einer prospektierten Kapitalanlage die Verpflichtung treffen kann, im Prospekt nicht ausgewiesene Innenprovisionen für den Vertrieb offen zu legen (BGH, Urt. v. 12.02.2004 - III ZR 359/02 -), gibt für die hier zu beurteilenden Aufklärungspflichten einer den Immobilienvertrieb finanzierenden Bank nichts her (siehe BGH, Urt. vom 23.03.2004 - XI ZR 194/02 -, Seite 16 f. des Urteilsumdrucks).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03
    Dass die Bank bei Vermittlung einer prospektierten Kapitalanlage die Verpflichtung treffen kann, im Prospekt nicht ausgewiesene Innenprovisionen für den Vertrieb offen zu legen (BGH, Urt. v. 12.02.2004 - III ZR 359/02 -), gibt für die hier zu beurteilenden Aufklärungspflichten einer den Immobilienvertrieb finanzierenden Bank nichts her (siehe BGH, Urt. vom 23.03.2004 - XI ZR 194/02 -, Seite 16 f. des Urteilsumdrucks).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 332/02

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03
    Eine wegen Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG nach § 134 BGB unwirksame Vollmacht führt zwar zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, wobei die Befugnis der Vertreterin zur Abgabe solcher Unterwerfungserklärungen wegen ihres prozessualen Charakters auch nicht aus Rechtsscheingesichtspunkten in analoger Anwendung der §§ 172 ff. BGB gegenüber der Beklagten als gültig behandelt werden kann (gefestigte Rechtsprechung des BGH, z.B. Urteile vom 22.10.2003 - IV ZR 398/02 -, WM 2003, 2372 = NJW 2004, 59 und IV ZR 33/03 -, WM 2003, 2375 = NJW 2004, 62; Urteile vom 18.11.2003 - XI ZR 332/02 -, WM 2004, 27 = NJW 2004, 844; vom 02.12.2003 - XI ZR 421/02 -, WM 2004, 372 = BKR 2004, 145).
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03
    Die Urteile des BGH vom 20.04.2004 - XI ZR 164/03 und XI ZR 171/03 -, in denen eine der Bank von der Geschäftsbesorgerin übersandte "Notarbestätigung" als ungeeignet angesehen wurde, die Vorlage der beurkundeten Ausfertigung zu ersetzen, stehen - wie der BGH dort ausdrücklich in Abgrenzung zu dem der Entscheidung BGHZ 102, 60 zugrunde liegenden Sachverhalt klarstellt (Seite 13 f. der Urteilsumdrucke) - damit nicht in Widerspruch.
  • OLG Köln, 29.05.2002 - 13 U 151/01
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

  • BGH, 22.10.1996 - XI ZR 249/95

    Rechtsscheinhaftung bei nicht wirksam beurkundeter Vollmacht

  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

  • OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 102/01

    Bankrecht; Bankenhaftung bei im sog. Strukturvertrieb vermittelter Immobilien

  • BGH, 12.11.2003 - IV ZR 43/03

    Wirksamkeit einer einem Treuhänder erteilten Vollmacht

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

  • OLG Köln, 15.12.2004 - 13 U 103/03

    Haftung der Bank beim finanzierten Immobilienkauf; Risikoaufklärungspflichten und

    Diese Rechtsprechung, der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. Urt. v. 03.03.2004 - 13 U 18/03, OLGR Köln 2004, 323; Urt. v.16.06.2004 - 13 U 208/03, OLGR Köln 2004, 387; Urt. v. 04.08.2004 - 13 U 32/04, OLGR Köln 2004, 383), räumt dem Schutz des Vertragsgegners und des Rechtsverkehrs, den die allgemeine Rechtsscheinhaftung bezweckt, den grundsätzlichen Vorrang vor den Interessen des Vertretenen ein, der durch die Erteilung einer - unerkannt - nichtigen notariellen Vollmacht die Ursache für einen Rechtsschein gesetzt hat.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2006 - 16 U 134/04

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Rückzahlung eines zur

    Da sich diese Berechnung allein auf die Eigenkapitalfinanzierung bezog - sie sollte dem Kläger verdeutlichen, dass er das 10%ige Eigenkapital aus der in der Erwerbsphase anfallenden Steuerersparnis aufbringen konnte -, spielte das mit dem Hauptdarlehen mitfinanzierte Disagio hier keine Rolle, was auch in der Fußnote (" Der Abfluss des Disagios wurde nicht in Ansatz gebracht, da diesem ein liquider. Zufluss aus der Fremdfinanz. gegenübersteht ") zum Ausdruck kommt (vgl. a. OLG Köln, WM 2005, 789, 792).
  • OLG Köln, 04.08.2004 - 13 U 32/04

    Rechtsscheinhaftung bei nichtiger Vollmacht des Geschäftsbesorgers

    Diese Rechtsprechung, der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat (z.B. Urteile vom 03.03.2004 - 13 U 18/03 - und vom 16.06.2004 - 13 U 208/03 -), räumt dem Schutz des Vertragsgegners und des Rechtsverkehrs, den die allgemeine Rechtsscheinhaftung bezweckt, grundsätzlich Vorrang vor den Interessen des Vertretenen ein, der durch die Erteilung einer - unerkannt - nichtigen notariellen Vollmacht die Ursache für einen Rechtsschein gesetzt hat.
  • OLG Köln, 05.04.2006 - 13 U 162/05

    Keine Zurechnung der Darlehensauszahlung auf Erwerbersonderkonto und

    Auf die Rechtsscheinhaftung nach § 172 Abs. 1 BGB kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen; diese setzt voraus, dass der Klägerin spätestens bei Abschluss des Darlehensvertrages entweder eine Ausfertigung der die Geschäftsbesorgerin als Vertreterin der Beklagten ausweisenden notariellen Vollmachtsurkunde vorlag oder dass die Vollmacht dem Notar bei der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages vorlag, dieser das Vorliegen der Vollmacht ausdrücklich in die Verhandlungsniederschrift aufgenommen und deren Ausfertigung zusammen mit der Abschrift der Vollmacht der Klägerin zugeleitet hat (Senat, Urteil vom 16.06.2004 - 13 U 208/03 -, WM 2005, 789, 790 m.w.Nachw.; BGH, Urteile vom 15.11.2005 - XI ZR 375/04, 376/04, 40/05, 83-85/05 -).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4996
OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02 (https://dejure.org/2002,4996)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.09.2002 - 8 W 521/02 (https://dejure.org/2002,4996)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. September 2002 - 8 W 521/02 (https://dejure.org/2002,4996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Heranziehung von privaten Gläubigern mit wirtschaftlicher Beteiligung durch Insolvenzverwalter für Prozesskostenfinanzierung; Wirtschaftliche Beteiligung bei Zustehen von Forderungen in erheblichem Umfang und Rechnenkönnen mit wenigstens teilweiser Befriedigung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; InsO § 55 Abs. 1
    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter - Zumutbarkeit der Heranziehung privater Gläubiger zur Finanzierung der Prozesskosten; bestrittene Forderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2004, 994
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    a) Hierbei kommt es nicht entscheidend auf die Frage an, ob der Steuerfiskus, welcher vorliegend ebenfalls Forderungen angemeldet hat, zur Finanzierung herangezogen werden kann (bejahend BGHZ 138, 188 f.; BGH, NJW-RR 1999, 275; ebenso OLG Celle, NJW-RR 2000, 728; OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 237).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich auch nicht aus der gesetzlichen Systematik von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter die Regel und die Nichtgewährung die Ausnahme sein sollte (BGHZ 138, 188, 191, entgegen BGHZ 119, 372, 377; BGH, NJW 1991, 40, 41; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384).

    Hinsichtlich der Voraussetzung der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung für die am Gegenstand des Rechtsstreites wirtschaftlich Beteiligten (§ 116 Satz 1 Nr. 1, 2. Hs. ZPO) enthält das Gesetz keine abweichende Regelung (BGHZ 138, 188, 191 f.).

  • OLG Naumburg, 02.02.1994 - 7 W 1/94

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    c) Ohne Einfluss auf das gefundene Ergebnis bleibt, dass es sich bei einem Teil der angemeldeten Forderungen nur um geringfügige handelt, deren Inhabern angesichts der bei einer Verteilung zu erwartenden minimalen Beträge eine Vorschussleistung nicht zugemutet werden kann (vgl. OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 116 Rdn. 7 m.w.N.).

    Denn die Gläubiger bestrittener Forderungen sind entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht ohne weiteres von der Obliegenheit zur Prozessfinanzierung ausgenommen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, § 116 Rdn. 11; a.A. - jeweils ohne nähere Begründung - OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; OLG Karlsruhe, AnwBl. 2000, 61, 62).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich auch nicht aus der gesetzlichen Systematik von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter die Regel und die Nichtgewährung die Ausnahme sein sollte (BGHZ 138, 188, 191, entgegen BGHZ 119, 372, 377; BGH, NJW 1991, 40, 41; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384).

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    Wirtschaftlich beteiligt i.S.d. § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO sind diejenigen Gläubiger, die bei einem erfolgreichen Abschluss des konkreten Rechtsstreites wenigstens mit einer teilweisen Befriedigung ihrer Ansprüche aus der Masse rechnen können (BGHZ 119, 372, 377).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich auch nicht aus der gesetzlichen Systematik von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter die Regel und die Nichtgewährung die Ausnahme sein sollte (BGHZ 138, 188, 191, entgegen BGHZ 119, 372, 377; BGH, NJW 1991, 40, 41; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384).

  • KG, 25.02.2000 - 7 W 602/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    Auch kann offen bleiben, ob im Zuge der durch die Insolvenzordnung eingeführten Gleichstellung aller Gläubiger - in Abkehr von der früher in § 61 KO bzw. § 17 GesO vorgenommenen Rangunterscheidung zwischen bevorrechtigten und nicht bevorrechtigten Gläubigern - noch davon ausgegangen werden kann, dass ehemals bevorrechtigten Gläubigern wie Arbeitnehmern, Berufsgenossenschaften oder Sozialversicherungsträgern eine Kostenbeteiligung schlechterdings nicht zugemutet werden kann (vgl. hierzu KG, NJW-RR 2000, 1001 f.; Fischer, in: Musielak, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 116 Rdn. 8).
  • OLG Celle, 16.03.1999 - 4 W 90/99

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    a) Hierbei kommt es nicht entscheidend auf die Frage an, ob der Steuerfiskus, welcher vorliegend ebenfalls Forderungen angemeldet hat, zur Finanzierung herangezogen werden kann (bejahend BGHZ 138, 188 f.; BGH, NJW-RR 1999, 275; ebenso OLG Celle, NJW-RR 2000, 728; OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 237).
  • BGH, 16.11.1998 - II ZB 15/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    a) Hierbei kommt es nicht entscheidend auf die Frage an, ob der Steuerfiskus, welcher vorliegend ebenfalls Forderungen angemeldet hat, zur Finanzierung herangezogen werden kann (bejahend BGHZ 138, 188 f.; BGH, NJW-RR 1999, 275; ebenso OLG Celle, NJW-RR 2000, 728; OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 237).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 14 W 79/97
    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    Denn die Gläubiger bestrittener Forderungen sind entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht ohne weiteres von der Obliegenheit zur Prozessfinanzierung ausgenommen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, § 116 Rdn. 11; a.A. - jeweils ohne nähere Begründung - OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; OLG Karlsruhe, AnwBl. 2000, 61, 62).
  • OLG Dresden, 26.02.1996 - 8 U 1636/95

    Prozeßkostenhilfe für Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    e) Es ist daher zu beanstanden, dass der Antragsteller es unterlassen hat, zumindest diejenigen Gläubiger zur Prozessfinanzierung heranzuziehen, denen erhebliche Forderungsbeträge zustehen (vgl. hierzu Senat, OLG-Report Dresden 1997, 336).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich auch nicht aus der gesetzlichen Systematik von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter die Regel und die Nichtgewährung die Ausnahme sein sollte (BGHZ 138, 188, 191, entgegen BGHZ 119, 372, 377; BGH, NJW 1991, 40, 41; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384).
  • BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger

    Selbst wenn man - darin dem Beschwerdegericht folgend - die Bundesagentur für Arbeit sowie die Deutsche Angestellten Krankenkasse als Sozialleistungsträger außer Betracht lässt (zur alten Rechtslage Senat, Beschl. v. 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, ZIP 1997, 1553, 1554; BGHZ 119, 372, 378; zweifelnd für die InsO etwa OLG Dresden ZinsO 2004, 275 m.w.Nachw.), verbleiben fünf Großgläubiger, von denen der größte, nämlich die V.bank B. eG, zudem nur für den Ausfall anerkannte Forderungen inne hat.
  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 PKH 4.05

    Bedürftigkeit und Zumutbarkeit als Voraussetzungen für die Gewährung von

    Hiervon kann ausgegangen werden, wenn im Fall eines Obsiegens die Forderung des Gläubigers zumindest teilweise befriedigt wird und der zu erwartende Massezuwachs jedenfalls deutlich über den Verfahrenskosten liegt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27. September 2002, WM 2004, 994 ; OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2002, WM 2003, 1031 ; KG, Beschluss vom 7. Januar 2005 14 W 51/04 juris; BAG, Beschluss vom 28. April 2003, a.a.O. ).
  • OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 3 W 56/10

    Prozesskostenhilfe: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf einen

    Davon, dass der zu erwartende Nutzen die aufzubringenden Kosten deutlich überwiegt, ist dann auszugehen, wenn im Falle eines Obsiegens die Forderung des Gläubigers zumindest teilweise befriedigt wird und der zu erwartende Massezuwachs jedenfalls deutlich über den Verfahrenskosten liegt (BVerwG ZIP 2006, 1542; OLG Dresden WM 2004, 994; OLG Köln WM 2003, 1031).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.2004 - 13 U 223/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9829
OLG Hamm, 01.03.2004 - 13 U 223/03 (https://dejure.org/2004,9829)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2004 - 13 U 223/03 (https://dejure.org/2004,9829)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2004 - 13 U 223/03 (https://dejure.org/2004,9829)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verschieben eines Leasingvertragsbeginns über AGBklauseln bei zuvor beginnender Zahlungspflicht i.R.v. Leasingverträgen über 36 Monate Laufzeit mit entsprechendem Leasingschein zur Verlängerung der Zahlungspflicht

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 4; ; AGBG a.F. § 9; ; BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt; ; BGB n.F. § 307

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Unwirksamkeit von Allgemeinen Leasingbedingungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 5 U 72/22

    Wirksamkeit von Regelungen in AGB eines Makler-Alleinauftrags

    Nach diesen Maßstäben erweist sich die hier gegenständliche Regelung, wonach der Vertrag in Ermangelung anderer Umstände oder einer abweichenden Vereinbarung eine Laufzeit von (mindestens) 12 Monaten ab Online-Schaltung hat, ohne Rücksicht auf die Frage ihrer materiellen Legitimität als intransparent, weil sie, auch unter Berücksichtigung der erläuternden Ergänzungen aus dem Anschreiben der Beklagten, nicht hinreichend klar erkennen lässt, welche - wesentlich weiter reichende - Vertragsbindung daraus für den Kunden des Verwenders tatsächlich folgt (vgl. zu einer Regelung, die die Zahlungspflicht des Leasingnehmers bezüglich der Leasingraten vor dem Vertragsbeginn festsetzt und so den angegebenen Vertragszeitraum von 36 Monaten überschreitet, OLG Hamm, OLGR 2004, 387; Lapp/Salamon in: jurisPK-BGB 9. Aufl., § 307 BGB Rn. 110).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.01.2004 - 16 W 170/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14332
OLG Schleswig, 06.01.2004 - 16 W 170/03 (https://dejure.org/2004,14332)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.01.2004 - 16 W 170/03 (https://dejure.org/2004,14332)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 16 W 170/03 (https://dejure.org/2004,14332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen einen Abhilfebeschluss; Anwaltszwang im Zwangsvollstreckungsverfahren; Befugnis des Beschwerdegerichts zur Abhilfe trotz Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Möglichkeit der Erfüllung der geschuldeten Leistung durch den ...

  • Judicialis

    ZPO § 572 I

  • rechtsportal.de

    ZPO § 572 Abs. 1
    Abhilfebefugnis bei unzulässiger Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87

    Festsetzung von Zwangsmitteln

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2004 - 16 W 170/03
    a) Das Landgericht hat schon den von ihm zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1988, 1087) nicht richtig gewürdigt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.05.2007 - 17 Ta 6014/07

    Abhilfebefugnis bei unzulässige Beschwerde

    Allerdings wird - wie schon zu § 571 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung - überwiegend vertreten, dass das erstinstanzliche Gericht einer unzulässigen Beschwerde abhelfen dürfe (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 572 Rn. 4; Zöller-Gummer, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 572 Rn. 14; Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 572 Rn. 4 m.w.N.; zweifelnd OLG Schleswig, Beschluss vom 6. Januar 2004 - 16 W 170/03 - SchlHA 2004, 315; zum alten Rechtszustand vgl. MünchKommZPO-Braun, 2. Aufl. 2000, § 571 Rn. 2 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14598
OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04 (https://dejure.org/2004,14598)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.03.2004 - 5 W 30/04 (https://dejure.org/2004,14598)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. März 2004 - 5 W 30/04 (https://dejure.org/2004,14598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von zusätzlichen Kosten eines Mahnanwaltes oder Mahnbeistandes; Abhängigkeit der Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Mahnverfahren von dessen Vorhersehbarkeit

  • Judicialis

    ZPO § 331 Abs. 3; ; ZPO § 568 Satz 1; ; BRAGO § 11 Abs. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 33 Abs. 1; ; BRAGO § 35; ; BRAGO § 43 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Mahnanwaltes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 04.05.1998 - 5 W 1070/98

    Kostenerstattung: Kosten eines Mahnanwalts

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04
    Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).

    Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).

  • OLG Brandenburg, 25.05.1998 - 8 W 195/98

    Erstattungsfähigkeit der während des Mahnverfahrens entstandenen Anwaltsgebühren;

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04
    Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).

    Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).

  • OLG Nürnberg, 30.07.1997 - 8 W 2309/97

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04
    Die Erstattungsfähigkeit zusätzlicher Kosten eines Mahnanwaltes oder Mahnbeistandes erscheint grundsätzlich zweifelhaft (OLG Nürnberg MDR 1997, 1068).

    Die Erstattungsfähigkeit zusätzlicher Kosten eines Mahnanwaltes oder Mahnbeistandes erscheint grundsätzlich zweifelhaft (OLG Nürnberg MDR 1997, 1068).

  • OLG Nürnberg, 21.06.1999 - 1 W 1470/99

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04
    Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).

    Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).

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