Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 21.04.2004 | OLG Frankfurt, 16.08.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.08.2004 - 16 Wx 166/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3206
OLG Köln, 31.08.2004 - 16 Wx 166/04 (https://dejure.org/2004,3206)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2004 - 16 Wx 166/04 (https://dejure.org/2004,3206)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2004 - 16 Wx 166/04 (https://dejure.org/2004,3206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine sofortige weitere Beschwerde; Anspruch auf Entfernung einer Digital-Satellitenanlage; Ansprüche der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft gegen Dritte oder gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Parabolsatellitenantenne für digitalen Fernsehempfang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neuerrichtete Satellitenschüssel optische Beeinträchtigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine weiteren Satellitenschüsseln!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um digitale Satellitenschüssel - Wohnungseigentümergemeinschaft wehrt sich gegen eigenmächtige Montage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3496
  • NZM 2004, 833
  • ZMR 2005, 226
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2004 - 16 Wx 166/04
    1. Die Antragstellerin ist nach der Grundsätzen der auch in Wohnungseigentumssachen eröffneten (vgl. BGHZ 73, 302, 306) - gewillkürten Verfahrensstandschaft befugt, den gegen die Antragsgegnerin gerichteten Beseitigungsanspruch im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG im eigenen Namen geltend zu machen.
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2004 - 16 Wx 166/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2004 -V ZB 51/03 -, abgedruckt u.a. in ZMR 2004, 438 ff.) ist der Verwalter, der - wie vorliegend die Antragstellerin - nach dem Verwaltervertrag berechtigt und verpflichtet ist, Ansprüche der Eigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen, auch ermächtigt, individuelle Abwehransprüche der (übrigen) Wohnungseigentümer wegen unzulässigen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums im eigenen Namen geltend zu machen.
  • OLG Köln, 05.11.2004 - 16 Wx 207/04

    Anspruch auf Entfernung einer Parabolantenne, obwohl der ausländische Mieter

    Eine solche Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses müssen die übrigen Wohnungseigentümer nicht hinnehmen (vergl. Beschluss des Senats vom 31.8. 2004 - 16 Wx 166/04 -).

    Bei der Festsetzung des Geschäftswertes für das Rechtsbeschwerdeverfahren hat der Senat berücksichtigt, dass die Entfernung der Anlage keinesfalls mehr an Kosten als 1500,- EUR verursachen wird und ein höheres sonstiges Interesse der Antragsteller nicht feststellbar ist ( vergl. den Beschluss des Senates vom 21.10.2004 in der vergleichbaren Sache 16 Wx 166/04 ).

  • AG Bonn, 17.01.2019 - 27 C 111/18

    Abmahn- und Vorbereitungsbeschlüsse sind nicht anfechtbar!

    Dabei hat sich das Gericht an Entscheidungen des OLG Köln v. 31.08.04, Az. 16 Wx 166/04 sowie v. 26.07.04, 16 Wx 134/04 ; LG Frankfurt v. 28.05.10, Az. 2-09 S 47/08 und AG Bonn v. 16.01.17, 27 C 49/16 - jeweils nach juris orientiert, die den Streitwert jeweils auf 1.500 EUR festgesetzt haben und der auch im hier betroffenen Fall als zutreffend erscheint.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3090
OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04 (https://dejure.org/2004,3090)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.04.2004 - 3 U 14/04 (https://dejure.org/2004,3090)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. April 2004 - 3 U 14/04 (https://dejure.org/2004,3090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Sittenwidrigkeit der Mithaft eines Ehegatten für einen Bankkreditvertrag: Darlegungs- und Beweislast der Bank für das persönliche und wirtschaftliche Interesse beider Ehegatten an der Verwendung der Darlehensvaluta bei beabsichtigter Kreditverwendung zur Renovierung ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 Abs. 1 BGB; § 488 BGB; § 366 Abs. 2 BGB
    Anspruch auf Zahlung aus Darlehensvertrag; Sachdienlichkeit der Zulassung einer Widerklage; Qualifizierung als Mitdarlehensnehmer; Nachweis von Eigeninteresse an Darlehensverbindlichkeit; Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten; Sittenwidrigkeit der Mithaftung der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung aus Darlehensvertrag; Sachdienlichkeit der Zulassung einer Widerklage; Qualifizierung als Mitdarlehensnehmer; Nachweis von Eigeninteresse an Darlehensverbindlichkeit; Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten; Sittenwidrigkeit der Mithaftung der ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 607 a. F.; ; BGB § 366 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Zur "erkennbarkeit" von Umständen für eine Bank bei Gewährung eines Dahrlens an Eheleute

  • ibr-online

    Abschluss eines Darlehensvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 138 Abs. 1, § 366 Abs. 2, § 607 a. F.
    Zur Verpflichtung der Bank, bei Ehegatten als Kreditnehmer Interesse an der Darlehensverwendung festzustellen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 2 O 234/02
  • LG Lüneburg - 2 O 234/03
  • OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2598
  • WM 2004, 1957
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04
    Angesichts der banküblichen Gepflogenheit, Kreditnehmer nach ihren finanziellen Möglichkeiten ausführlich zu befragen, ist davon auszugehen, dass sie sich im vorliegenden Fall den objektiven Tatsachen und Verhältnissen bewusst verschlossen hätte (vgl. nur BGH, NJW 2001, 815, 816).

    Denn § 366 Abs. 2 BGB normiert den vermuteten Willen vernünftiger und redlicher Vertragsparteien (vgl. BGH, NJW 2001, 815, 817 f.), der im vorliegenden Fall eine andere Tilgungsreihenfolge verlangt.

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04
    Echter Mitdarlehensnehmer ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur, wer ein eigenes sachliches und/oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (vgl. nur BGH, NJW 2002, 2705 unter II.1 a - zitiert nach juris).

    Bei dem aus dieser Konstellation für die Klägerin resultierenden Vorteil handelt es sich um einen nicht zuverlässig feststellbaren und häufig nur flüchtigen mittelbaren Vorteil aus der Kreditaufnahme (vgl. BGH NJW 2002, 2705 unter II.1 a - zitiert nach juris; NJW 2000, 1182, 1184).

  • BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01

    Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04
    Liegt eine derartige Überforderung vor, wird jedoch widerleglich vermutet, dass die ruinöse Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit übernommen wurde und der Kreditgeber dies in sittenwidriger Weise ausgenutzt hat (BGH, NJW 2002, 744, 745).

    Daher obliegt es vorliegend der Beklagten, im Einzelnen darzulegen und ggfs. zu beweisen, dass die Klägerin die ruinöse Mithaftung entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung nicht aus emotionaler Bindung an ihren Ehemann, sondern aufgrund eines im Wesentlichen autonomen und eigenverantwortlichen Entschlusses übernommen hat (BGH, NJW 2002, 744, 745; NJW 2002, 2228, 2229).

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04
    Darüber hinaus entspricht es banküblichen Gepflogenheiten, sich vor dem Abschluss eines Darlehensvertrages nach den Vermögens und Lebensverhältnissen der potentiellen Darlehensnehmer zu erkundigen und entsprechende Nachweise zu verlangen (vgl. auch BGH, NJW 2000, 1182, 1184).

    Bei dem aus dieser Konstellation für die Klägerin resultierenden Vorteil handelt es sich um einen nicht zuverlässig feststellbaren und häufig nur flüchtigen mittelbaren Vorteil aus der Kreditaufnahme (vgl. BGH NJW 2002, 2705 unter II.1 a - zitiert nach juris; NJW 2000, 1182, 1184).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01

    Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden;

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04
    Daher obliegt es vorliegend der Beklagten, im Einzelnen darzulegen und ggfs. zu beweisen, dass die Klägerin die ruinöse Mithaftung entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung nicht aus emotionaler Bindung an ihren Ehemann, sondern aufgrund eines im Wesentlichen autonomen und eigenverantwortlichen Entschlusses übernommen hat (BGH, NJW 2002, 744, 745; NJW 2002, 2228, 2229).
  • BGH, 16.12.2008 - XI ZR 454/07

    Echte Mitdarlehensnehmerschaft ist von kreditgebender Bank zu beweisen

    Der Klägerin obliegt deshalb grundsätzlich der Beweis, dass die Beklagte bei Abschluss des Darlehensvertrages das für eine echte Mitdarlehensnehmerschaft notwendige Eigeninteresse an der Kreditaufnahme besaß (so auch OLG Celle WM 2004, 1957, 1959) .
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2006 - 16 W 57/06

    Sittenwidrigkeit der Mithaftungsvereinbarung im Darlehensvertrag bei krasser

    Der Umstand, dass die zu finanzierende Immobilie von der aus den Eheleuten, der Tochter der Klägerin aus erster Ehe sowie dem gemeinsamen Kind der Eheleute, dessen Geburt bevorstand, bewohnt werden sollte, stellte nur einen regelmäßig nicht einmal zuverlässig feststellbaren und häufig nur flüchtigen mittelbaren Vorteil aus der Kreditaufnahme dar (vgl. BGH, NJW 2002, 2705, 2706; NJW 2000, 1182, 1184; OLG Celle, NJW 2004, 2598, 2599; vgl. a. Nobbe/Kichhof, BKR 2001, 5, 13).

    Daran ändert sich selbst dann nichts, wenn der auf dem Immobilienerwerb beruhende Vermögenszuwachs des geschiedenen Ehemannes der Klägerin - eben nur indirekt - Einfluss auf einen der Klägerin gegebenenfalls zustehenden Zugewinnausgleich haben sollte (vgl. OLG Celle, NJW 2004, 2598, 2599).

  • OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07

    Mutwillige Schädigung einer Prozesspartei; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Das war der Klägerin auch bei Vertragsabschluss bekannt oder jedenfalls - was ausreicht - erkennbar (vgl. Senat, NJW 2004, 2598).
  • OLG München, 16.12.2008 - 5 U 4153/08

    Darlehensvertrag: Ehegatte als Mitdarlehensnehmer bei Mitbenutzung des

    15Der Umstand, dass die zu finanzierende Immobilie bis zum Scheitern der Ehe von der gesamten Familie und mithin auch von der Beklagten bewohnt wurde, deutet entgegen der Auffassung des Erstgerichts nicht darauf hin, dass die Beklagte gleichberechtigte Mitdarlehensnehmerin sein sollte, sondern verweist nur auf einen regelmäßig nicht einmal zuverlässig feststellbaren und häufig nur flüchtigen mittelbaren Vorteil aus der Kreditaufnahme (BGH a.a.O., Rdnr. 13; OLG Celle, Urteil vom 21.04.2004, 3 U 14/04, Juris-Umdruck, Rdnr. 29).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.08.2004 - 6 W 128/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4507
OLG Frankfurt, 16.08.2004 - 6 W 128/04 (https://dejure.org/2004,4507)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.08.2004 - 6 W 128/04 (https://dejure.org/2004,4507)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. August 2004 - 6 W 128/04 (https://dejure.org/2004,4507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 MarkenG, § 14 MarkenG, § 142 MarkenG, § 91a ZPO
    Markenrechtsschutz: Handeln im geschäftlichen Verkehr bei Angeboten über die Handelsplattform eBay

  • aufrecht.de

    "Cartier" und ebay die Zweite

  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilung bei Erledigung des Rechtsstreits; In Verkehr bringen von mit Cartier gekennzeichneten Uhren; Verkauf über eBay; Auffindbarkeit von Waren durch Suchwort Cartier

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 4; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 142; ; ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de

    Markenrechtsverletzung durch Anbieten, Feilhalten und Bewerben von mit "Cartier" gekennzeichneten Uhren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Cartier" bei Online-Auktion unzulässige Markenbenutzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Cartier" bei Online-Auktion unzulässige Markenbenutzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 6 W 54/04

    Markenverletzung: Handeln des Anbieters in einer ebay-Versteigerung "im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2004 - 6 W 128/04
    Dies ergibt sich aus der großen Anzahl von Verkäufen bzw. Versteigerungen, die sich allein für April 2003 auf mindestens 27 Verkäufe und in dem Zeitraum seit Januar 2003 auf mindestens 168 Verkäufe belief (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Beschlüsse des Senats vom 01.07.2003 - 6 W 82/03, sowie vom 27.07.2004 - 6 W 54/04 und 6 W 80/04).

    Unabhängig von der Frage, ob von vornherein jeder Gebrauch des Wortes "Cartier", der eine entsprechende, zu einem Warenangebot führende, Suchfunktion auslöst, als markenrechts- oder wettbewerbswidrig angesehen werden könnte, begegnet der zweite Teil des Klageantrags zu 1. a), wie der Senat bereits für inhaltsgleiche Klageanträge in zwei Beschlüssen vom 27.07.2004 (Az. 6 W 54/04, Seit 6; Az. 6 W 80/04, S. 6) ausgeführt hat, schon wegen der von der konkreten Verletzungsform wegführenden Verallgemeinerung Bedenken.

  • OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 6 W 80/04

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Schmuckstücks im Internethandel mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2004 - 6 W 128/04
    Dies ergibt sich aus der großen Anzahl von Verkäufen bzw. Versteigerungen, die sich allein für April 2003 auf mindestens 27 Verkäufe und in dem Zeitraum seit Januar 2003 auf mindestens 168 Verkäufe belief (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Beschlüsse des Senats vom 01.07.2003 - 6 W 82/03, sowie vom 27.07.2004 - 6 W 54/04 und 6 W 80/04).

    Unabhängig von der Frage, ob von vornherein jeder Gebrauch des Wortes "Cartier", der eine entsprechende, zu einem Warenangebot führende, Suchfunktion auslöst, als markenrechts- oder wettbewerbswidrig angesehen werden könnte, begegnet der zweite Teil des Klageantrags zu 1. a), wie der Senat bereits für inhaltsgleiche Klageanträge in zwei Beschlüssen vom 27.07.2004 (Az. 6 W 54/04, Seit 6; Az. 6 W 80/04, S. 6) ausgeführt hat, schon wegen der von der konkreten Verletzungsform wegführenden Verallgemeinerung Bedenken.

  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2004 - 6 W 128/04
    Es genügt aber eine summarische Prüfung; insbesondere kann das Gericht grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang des Prozesses bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGH, WRP 2003, 895, 896 - Nicht statthafte Rechtsbeschwerde II).

    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 ZPO liegen - auch im Hinblick auf die generelle Ungeeignetheit des Verfahrens gemäß § 91 a ZPO zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen (vgl. BGH, WRP 2003, 895, 896 - Nicht statthafte Rechtsbeschwerde II) - nicht vor.

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2004 - 6 W 128/04
    Für das Handeln im geschäftlichen Verkehr kommt es auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an (vgl. BGH, GRUR 2002, 622, 624 - shell.de).
  • LG Frankfurt/Main, 08.10.2007 - 3 O 192/07

    Verkauf von 10 neuwertigen Bekleidungsstücken auf eBay begründet eine Vermutung

    Hierunter fällt jede selbstständige wirtschaftlichen Zwecken dienende Tätigkeit, die nicht rein privates, amtliches oder geschäftsinternes Handeln ist; die Verfolgung eines Erwerbszwecks ist hierbei ebenso wenig erforderlich wie eine Gewinnerzielungsabsicht (vgl. OLG Frankfurt a.M., OLGR 04, 423, 424 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04

    Wettbewerbsverstoß beim Angebot von Markenplagiaten auf einer

    Hierunter fällt jede selbständige, wirtschaftlichen Zwecken dienende Tätigkeit, die nicht rein privates, amtliches oder geschäftsinternes Handeln ist; die Verfolgung eines Erwerbszwecks ist hierbei ebenso wenig erforderlich wie eine Gewinnerzielungsabsicht (vgl. Senat OLGR 04, 423, 424 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05

    Wettbewerbsverstoß: geschäftliches Handeln bei Verkaufsangeboten auf einer

    Hierunter fällt jede selbständige, wirtschaftlichen Zwecken dienende Tätigkeit, die nicht rein privates, amtliches oder geschäftsinternes Handeln ist; die Verfolgung eines Erwerbszwecks ist hierbei ebenso wenig erforderlich wie eine Gewinnerzielungsabsicht (vgl. Senat GRUR-RR 05, 239, 240 m.w.N.).
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