Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.07.2005 - 1 U 25/05   

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https://dejure.org/2005,4001
OLG Stuttgart, 12.07.2005 - 1 U 25/05 (https://dejure.org/2005,4001)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.07.2005 - 1 U 25/05 (https://dejure.org/2005,4001)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 1 U 25/05 (https://dejure.org/2005,4001)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zahnarzthaftung: Notwendige Alternativenaufklärung vor einer Zahnimplantat-Behandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht; Unwirksamkeit der Einwilligung des Patienten in einen ärztlichen Eingriff wegen unzureichender Aufklärung über das Vorliegen einer medizinisch gleichwertigen Behandlungsalternative; Implantologische Versorgung mit ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arzthaftung - Umfassende Aufklärung bei Verwendung von Knochenersatzmaterial notwendig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Patientin nicht über Implantate-Material informiert - Zahnarzt verwendet Rinderknochen - Schmerzensgeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1389
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2005 - 1 U 25/05
    Bestehen aber mehrere, medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungsmöglichkeiten mit wesentlich unterschiedlichen Risiken oder Erfolgsaussichten, ist der Patient hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts die Entscheidung für die eine oder andere Behandlungsmöglichkeit eigenverantwortlich treffen kann (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 15.3.2005 - VI ZR 313/03, NJW 2005, 1718).
  • LG Stuttgart, 15.02.2005 - 20 O 389/03

    Zahnarzthaftung: Perforation der Kieferhöhlenschleimhaut beim Sinuslift

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2005 - 1 U 25/05
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 15. Februar 2005 (20 O 389/03) wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07

    Haftung des Zahnarztes wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht über das Risiko

    Soweit das OLG Stuttgart (NJW-RR 2005, 1389) bei einer unterbliebenen Aufklärung über die Möglichkeit der Verwendung von anderweitigem Knochenmaterial ein Schmerzensgeld von 5.000,00 EUR zuerkannt hat, ist dies mit dem hier vorliegenden Fall von der Schwere der Behandlungsfolgen nicht vergleichbar.
  • OLG Köln, 11.10.2018 - 5 U 206/17
    Ein Risiko einer Erkrankung an der Kreutzfeld-Jakob-Krankheit, auf das die Klägerin nunmehr unter Hinweis auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 12.7.2005 - 1 U 25/05 verweist, hat der Sachverständige für das vom Beklagten möglicherweise eingesetzte Knochenersatzmaterial Bego Oss S nicht angeführt und beschrieben.
  • OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 1 U 148/07

    Arzthaftung - Aufklärungsumfang bei Implantation unter Verwendung von

    möglichen Göihnung "des .ace kamm des Patienten (OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 1389).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2555
OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,2555)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,2555)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,2555)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Diagnosefehler führt nicht zu Beweislastumkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 69
  • VersR 2005, 1740
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Das Landgericht hat richtig erkannt, dass Diagnosefehler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie auch nach der des Senats nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler zu werten sind (zuletzt BGH, VersR 2003, 1256, 1257) und sich vorliegend jedenfalls der Vorwurf eines - zur Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität des Fehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führenden - fundamentalen Diagnoseirrtums (BGHZ 132, 47, 51) verbietet.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings grundsätzlich bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Das Landgericht hat richtig erkannt, dass Diagnosefehler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie auch nach der des Senats nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler zu werten sind (zuletzt BGH, VersR 2003, 1256, 1257) und sich vorliegend jedenfalls der Vorwurf eines - zur Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität des Fehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führenden - fundamentalen Diagnoseirrtums (BGHZ 132, 47, 51) verbietet.

    Das stellt sich ausschließlich als Diagnosefehler dar, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arzt die tatsächlich erhobenen notwendigen Befunde falsch interpretiert (BGH, VersR 2003, 1256, 1257).

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings grundsätzlich bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings grundsätzlich bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings grundsätzlich bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Dass letztlich jede ärztliche Behandlungsmaßnahme dazu beitragen kann, die Klärung des Ursachenverlaufs zwischen einem dem Arzt anzulastenden Behandlungsfehler und einem erlittenen Gesundheitsschaden des Patienten erschweren, rechtfertigt eine generelle Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs indes nicht (vgl. BGHZ 99, 391, 398).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    Ein Diagnoseirrtum wird jedoch nicht bereits dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (BGH, VersR 2007, 541 ff., juris Tz. 23 f.; OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2013, Az. 26 U 88/12, juris Tz. 24; VersR 2012, 493 f., juris Tz. 3 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2006, 69 f., juris Tz. 19).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Ein Diagnoseirrtum wird jedoch nicht bereits dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (BGH, VersR 2007, 541 ff., juris Tz. 23 f.; OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2013, Az. 26 U 88/12, juris Tz. 24; VersR 2012, 493 f., juris Tz. 3 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2006, 69 f., juris Tz. 19).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 122/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Abgrenzung zwischen Diagnose- und

    Ein Diagnosefehler - wie hier - wird nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären bzw. solche hätten empfohlen werden müssen (vgl. BGH VersR 2011, 400 ; VersR 2007, 541; OLG Köln VersR 2005, 1740 = NJW 2006, 69; OLG Koblenz VersR 2007, 1565).
  • OLG München, 19.10.2006 - 1 U 2149/06

    Arzthaftung: Fehldiagnose bei einem Patienten, der unter bewegungsabhängigen

    Dass bei dem Verdacht eines Herzinfarkts eine Krankenhauseinweisung und weitergehende Untersuchungen hätten erfolgen müssen, ist selbstverständlich, kann aber keinen vorwerfbaren Fehler des Beklagten begründen, da er diesen Verdacht gerade nicht hatte (OLG Köln NJW 2006, 69).
  • LG Koblenz, 25.01.2018 - 1 O 359/16

    Arzthaftung: Anspruch eines Patienten auf Schmerzensgeld wegen eines fehlerhaften

    Führt aber eine falsche Diagnose dazu, dass weitere erforderliche Befunde nicht erhoben werden, so wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung dennoch überwiegend von einem bloßen Diagnosefehler ausgegangen (Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts 4. Aufl. 2010, § 110, Rn 17; OLG Köln NJW 2006, 69 (70); OLG München, Urt. v. 12.04.2007 - 1 U 2267/04).
  • OLG Hamm, 02.03.2011 - 3 U 92/10

    Haftung des Arztes für Befunderhebungs- und Diagnosefehler

    Ein Diagnosefehler wird aber nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2007, 541; OLG Köln, NJW 2006, 69 f.; OLG Koblenz, VersR 2007, 1565).
  • OLG Köln, 12.09.2007 - 5 U 16/05

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen

    Insoweit ist kein Raum für Beweiserleichterungen (vgl. OLG Köln, VersR 2005, 1740).
  • LG Köln, 02.05.2007 - 25 O 250/03
    Gleiches würde für den Fall gelten, dass sich eine unterlassene Befunderhebung als zwangsläufige Folge eines vorherigen, nicht groben Behandlungsfehlers ergibt, wie es Gegenstand der Entscheidung OLG L VersR 2005, 1740 f. = NJW 2006, 69 gewesen sei, also der Fall einer unrichtigen Auswertung der erhobenen Befunde vorliege (sog. Diagnosefehler, BGH VersR 2003, 1256).
  • OLG München, 12.04.2007 - 1 U 2267/04

    Behandlungsfehler wegen falsch interpretierter Röntgenbilder und dem Übersehens

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  • LG Bielefeld, 19.02.2008 - 4 O 234/03

    Anforderungen an eine fachgerechte Behandlung einer infolge eines Sportunfalls

    Diese Beweislastumkehr ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt der fehlerhaften Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung bei Infektsymptomen (vgl. BGH NJW 2004, 1871 ff., OLG Köln, NJW 2006, 69 ff.).
  • OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10

    Arzthaftung; Aufklärung; Behandlungsalternativen; distalen Spiralfraktur;

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.08.2005 - 20 U 103/05   

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https://dejure.org/2005,15831
OLG Hamm, 03.08.2005 - 20 U 103/05 (https://dejure.org/2005,15831)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2005 - 20 U 103/05 (https://dejure.org/2005,15831)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2005 - 20 U 103/05 (https://dejure.org/2005,15831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 544
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03

    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2005 - 20 U 103/05
    muss (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. April 2005, AZ. IV ZR 252/03, VersR 2005, 828).

    "Überflutung von Grund und Boden" dann anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (BGH VersR 2005, 828).

  • OLG Karlsruhe, 05.07.2001 - 19 U 19/01

    Leistungsanspruch gegenüber einer dynamischen Sachversicherung bzgl. eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2005 - 20 U 103/05
    Eine Anreicherung des Erdbodens mit Wasser (Grundwasser oder Niederschlagswasser) bis zur Sättigungsgrenze reicht zur Bejahung einer "Überflutung" nicht aus (OLG Karlsruhe NVersZ 2001, 570).
  • OLG Oldenburg, 20.10.2011 - 5 U 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Versicherungsfalls wegen Überschwemmung

    Überflutung von Grund und Boden ist nach der Entscheidung des BGH vom 20.04.2005 anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche (vgl. BGH VersR 2005, 828 [BGH 20.04.2005 - IV ZR 252/03] ), also auf dem versicherten Grundstück, aber außerhalb des Gebäudes ansammeln (vgl. OLGR Hamm 2006, 10, OLG Nürnberg RuS 2007, 329; OLG Karlsruhe NVersZ 2001, 570).
  • OLG Koblenz, 15.12.2017 - 10 U 811/16

    Wohngebäudeversicherung: Voraussetzungen eines versicherten

    (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 20. April 2005, IV ZR 252/03, ZfS 2005, 447 ff., juris Rn. 19; OLG Köln, Urteil vom 9. April 2013, 9 U 198/12, NJW-RR 2013, 1120, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. September 2011, 12 U 92/11, VersR 2012, 231 f., juris Rn. 14; LG Kiel, Beschluss vom 31. März 2008, 8 S 130/07, r+s 2009, 25, juris Rn. 1; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2011, 5 U 160/11, VersR 2012, 437, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 3. August 2005, 20 U 103/05, ZfS 2006, 103, juris Rn. 4; OLG Nürnberg, Urteil vom 18. Juni 2007, 8 U 2837/06, r+s 2007, 329, juris Leitsatz).

    Es genügt nicht, dass Wasser ohne eine solche Ansammlung außerhalb des Grundstücks in ein Gebäude hineingeflossen ist (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.10.2011 - 5 U 160/11 - VersR 2012, 437, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2005 - 20 U 103/05 - ZfS 2006, 103, juris Rn. 4; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.06.2007 - 8 U 2837/06 - r+s 2007, 329, juris Leitsatz).

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung von Versicherungsbedingungen hinsichtlich des

    Richtig ist, dass eine Überschwemmung, die sich ausschließlich innerhalb des versicherten Gebäudes zuträgt - etwa durch Regen, der durch ein geöffnetes Fenster oder ein defektes Dach eindringt -, nicht den "Grund und Boden, auf dem das versicherte Gebäude steht" betrifft, sondern das versicherte Gebäude selbst und deshalb keinen Versicherungsfall auslöst (z.B. OLG Hamm OLGR Hamm 2006, 10: Voraussetzung ist, dass der Grund und Boden außerhalb des Gebäudes überflutet wird; OLG Karlsruhe NVersZ 2001, 57; vgl. auch LG Berlin VersR 2005, 403).
  • OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14

    Versicherungsfall Überschwemmung und Rückstau in der Elementarschadenversicherung

    Eine Anreicherung des Erdbodens mit Niederschlagsund Grundwasser bis zur Sättigungsgrenze genügt demgegenüber nicht (vgl. LG Kiel, Beschluss vom 24.04.2008 - 10 S 40/07 - juris Tz. 2; ferner OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2005 - 20 U 103/05 -juris Tz. 4).
  • OLG Köln, 09.04.2013 - 9 U 198/12

    Eintrittspflicht des Elementarschadenversicherers bei Eindringen von Wasser in

    Vielmehr muss sich das schadenstiftende Wasser infolge der Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder von Witterungsniederschlägen außerhalb des Gebäudes, nämlich auf dem das Gebäude umgebenden "Grund und Boden", auf welchem das Gebäude liegt, angesammelt haben (vgl. OLG Karlsruhe Urteil v. 05.07.2001 -19 U 19/01 - NVersZ 2001, 570; OLG Hamm Urteil v. 03.08.2005 - 20 U 201/05 - ZfS 2006, 103; Halbach in VK 2012, 196 ff; Günther in r+s 2006, 157 f).
  • OLG Hamm, 11.06.2014 - 20 U 102/14

    Begriff der Überschwemmung i.S. der Wohngebäudeversicherungsbedingungen

    Versicherungsschutz wegen Überflutung umfasst daher nur Schäden, die dadurch hervorgerufen werden, dass der Grund und Boden außerhalb des Gebäudes überflutet wird, also das Wasser über die Erdoberfläche hinaus austritt oder über es geleitet wird (vgl. Senat, Beschl. v. 03.08.2005, 20 U 103/05, zfs 2006, 103; OLG Köln, Urt. v. 09.04.2013, 9 U 198/12, VersR 2013, 1174; OLG Bamberg, Beschl. v. 11.03.2013, 1 U 161/12, r+s 2014, 19; OLG Oldenburg, Beschl. v. 20.10.2011, 5 U 160/11, VersR 2012, 437; OLG Nürnberg, Urt. v. 18.06.2007, 8 U 2837/06, r+s 2007, 329; OLG Karlsruhe, Urt. v. 05.07.2001, 19 U 01, NVersZ 2001, 570).
  • OLG Hamm, 28.01.2015 - 20 U 216/14

    Begriff der Überschwemmung i.S. von § 8 BEW 2006

    Versicherungsschutz wegen Überflutung umfasst daher nur Schäden, die dadurch hervorgerufen werden, dass der Grund und Boden außerhalb des Gebäudes überflutet wird, also das Wasser über die Erdoberfläche hinaus austritt oder über es geleitet wird (vgl. Senat, Beschl. v. 11.06.2014, 20 U 102/14, n.v.; Beschl. v. 03.08.2005, 20 U 103/05, zfs 2006, 103; OLG Köln, Urt. v. 09.04.2013, 9 U 198/12, VersR 2013, 1174; OLG Bamberg, Beschl. v. 11.03.2013, 1 U 161/12, r+s 2014, 19; OLG Oldenburg, Beschl. v. 20.10.2011, 5 U 160/11, VersR 2012, 437; OLG Nürnberg, Urt. v. 18.06.2007, 8 U 2837/06, r+s 2007, 329; OLG Karlsruhe, Urt. v. 05.07.2001, 19 U 01, NVersZ 2001, 570).
  • KG, 03.09.2021 - 6 U 70/21

    Elementarschadenversicherung in der Hausrat- und Gebäudeversicherung;

    Es ist auch nicht ausreichend, wenn das Erdreich bis zur Sättigungsgrenze Wasser aufnimmt, ohne dass dieses über der Erdoberfläche steht (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 3.8. 2005 - 20 U 103/05 - juris, Rn. 4; OLG Bamberg, Urt. v. 30.4.2015 - 1 U 87/14 - juris, Rn. 38; OLG Karlsruhe, Urt. v. 5.7.2001 - 19 U 19/01 - juris, Rn. 11).
  • OLG Jena, 25.04.2016 - 4 W 25/16

    Kein Nachweis eines Überschwemmungsschadens

    Mithin muss der Grund und Boden außerhalb des Gebäudes überflutet werden, wobei eine Anreicherung des Erdbodens bis zur Sättigungsgrenze nicht ausreicht (OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2005, Az.: 20 U 103/05, juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.07.2001, Az.: 19 U 19/01, juris, Rn. 11).
  • LG Münster, 22.08.2017 - 115 O 212/15

    Elementarschadenversicherung - Voraussetzungen einer Überschwemmung

    Eine Anreicherung des Erdbodens mit Niederschlags- und Grundwasser bis zur Sättigungsgrenze genügt demgegenüber nicht (LG Kiel, Beschl. v. 24.04.2008 - 10 S 40/07, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 03.08.2005 - 20 U 103/05, juris; OLG Bamberg, Urt. v. 30.04.2015 - 1 U 87/14, BeckRS 2015, 113383).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7269
OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04 (https://dejure.org/2005,7269)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.06.2005 - 5 U 1046/04 (https://dejure.org/2005,7269)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Juni 2005 - 5 U 1046/04 (https://dejure.org/2005,7269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Kontrollverpflichtung eines Augenarztes hinsichtlich der Übernahme der Überwachung eines frühgeborenen Kindes im Hinblick auf eine Frühgeborenen-Retinopathie; Bestehen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld wegen einer Verletzung der Befunderhebungspflicht; ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 a. F.

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 847 (a.F.)
    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes, wenn die Befunderhebungspflicht verletzt wurde und das betroffene Kind eine Netzhautablösung ("Frühgeborenen-Retinopathie") erleidet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 39 (Leitsatz)

    Arzthaftung, Bemessung des Schmerzensgeldes

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und findet seine Rechtfertigung darin, dass der Arzt durch die Verletzung dieser Pflicht, die Beweisführung des Patienten erschwert und vereitelt, indem er ihm die sonst als Beweismittel zur Verfügung stehenden Untersuchungsergebnisse entzieht (BGH NJW 2004, 1871; NJW 1999, 3408).
  • OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00

    Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Behandlung im Krankenhaus; Pflicht der Ärzte zu

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04
    Die Klägerin beruft sich für ihre gegenteilige Behauptung zu Unrecht auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 26. August 2003 (NJW-RR 2004, 106).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und findet seine Rechtfertigung darin, dass der Arzt durch die Verletzung dieser Pflicht, die Beweisführung des Patienten erschwert und vereitelt, indem er ihm die sonst als Beweismittel zur Verfügung stehenden Untersuchungsergebnisse entzieht (BGH NJW 2004, 1871; NJW 1999, 3408).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04
    a) Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 18, 149; 128, 117), der auch der Senat folgt, zwei Funktionen zu berücksichtigen.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04
    a) Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 18, 149; 128, 117), der auch der Senat folgt, zwei Funktionen zu berücksichtigen.
  • OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03

    Schmerzensgeldsanspruch des Kindes wegen schwerster Schädigung bei der Geburt;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04
    Insoweit wird auch in Arzthaftungsfällen die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes von der obergerichtlichen Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit berücksichtigt, mag ihre Bedeutung hier auch geringer sein als sonst (OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Schleswig OLGR 2003, 430).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04
    Schon hier greift nach der Rechtsprechung die durch die Verletzung der Befunderhebungspflicht ausgelöste Beweiserleichterung zugunsten der Klägerin ein (BGHZ 132, 47/50).
  • KG, 16.04.1991 - 9 U 3177/90

    Schmerzensgeld; Verkehrsunfall; Kind; Blind; Erblindung; Auge ; Gesicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04
    Der Senat orientiert sich dabei zum einen an einer Entscheidung des Kammergerichts vom 16. April 1991, in der ein Schmerzensgeld von 100.000,00 DM einem 4-jährigen Kind zugesprochen wurde, das infolge des Verhaltens eines Spielkameraden auf einem Auge fast völlig erblindet war und durch eine Hornhautnarbe und eine Pupillenverziehung kosmetisch beeinträchtigt war (r + s 1992, 92).
  • OLG Hamm, 15.05.1995 - 3 U 287/93

    Unterlassen von augenärztlichen Kontrolluntersuchungen bei Frühgeborenem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04
    Zum anderen weist der Senat auf ein Urteil des OLG Hamm vom 15. Mai 1995 hin (VersR 1996, 756), welches in dem Fall einer zur völligen Erblindung führenden Frühgeborenen-Retinopathie ein Schmerzensgeld von 60.000,00 DM zzgl.
  • OLG Oldenburg, 01.03.2023 - 5 U 45/22

    Erblindung nach Frühgeburt

    b.) Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 24.06.2005 (5 U 1046/04 , Hacks/Wellner/Häcker/Offenloch in: Hacks/Wellner/Häcker/Offenloch, SchmerzensgeldBeträge) einem Säugling für die Erblindung des rechten Auges durch nicht rechtzeitiges Erkennen einer Frühgeborenen-Retinopathie ein indexiertes Schmerzensgeld i.H.v. 110.012,00 Euro zugesprochen.
  • OLG München, 29.05.2008 - 1 U 4499/07

    Arzthaftung: Grober Behandlungsfehler bei unterlassener Befunderhebung zum

    Schließlich sei noch auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg (MedR 2006, 178-182) verwiesen.
  • OLG Stuttgart, 03.02.2016 - 1 U 135/15

    Arzthaftung: Erblindung eines Säuglings aufgrund eines groben Behandlungsfehlers

    2249 (Säugling, Frühgeborenenretinopathie, grober Behandlungsfehler, Erblindung rechts, Antrag Kapitalbetrag 120.000 ?: Kapitalbetrag 80.000 ? [indexiert 92.914], OLG Nürnberg - 5 U 1046/04),.
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