Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2753
OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05 (https://dejure.org/2006,2753)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.12.2006 - 14 U 55/05 (https://dejure.org/2006,2753)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 14 U 55/05 (https://dejure.org/2006,2753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Insolvenzverwalterklage aus eigenkapitalersetzender Leistung des GmbH-Gesellschafters: Bestimmung des Überschuldungsstatus bei Rangrücktritt für Regressansprüche aus der Inanspruchnahme von Grundpfandrechten zur Sicherung von Kreditschulden der Gesellschaft; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung eines Rangrücktritts für Regressansprüche aus der Inanspruchnahme von Grundpfandrechten zwischen einer GmbH und einem Gesellschafter zur Sicherung von Drittverbindlichkeiten der Gesellschaft; Passivierung der Regressansprüche im Überschuldungsstatus; ...

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 32 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Zahlungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen Kommanditisten wegen Befreiung von Bürgschaftsverpflichtung durch Zahlung der Insolvenzschuldnerin - eigenkapitalersetzender Charakter der Bürgschaft?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarung eines Rangrücktritts für Regressansprüche

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenkapitalersetzende Besicherung einer Gesellschaftsverbindlichkeit durch einen Gesellschafter ? Prüfung der Insolvenzreife der Gesellschaft: Mittelbarer Rangrücktritt des Gesellschafters hinsichtlich des Rückgriffsanspruchs, der bei Inanspruchnahme der Sicherheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 30, 31, 32a, 32b
    Gesellschafter-Bürgschaft als Eigenkapitalersatz trotz Nichtigkeit der Bürgschaftsverpflichtung im Verhältnis zum Sicherungsnehmer wegen Übersicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 337
  • ZIP 2008, 79
  • DB 2007, 904
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05
    Anders als bei einer unmittelbar gegen § 30 GmbHG verstoßenden Auszahlung an den Gesellschafter reicht für die analoge Anwendung der §§ 30, 31 GmbHG nach den Rechtsprechungsregeln eine nur bilanzielle Unterdeckung oder Überschuldung nicht aus (BGH NJW 1999, 3120; BGHZ 119, 201).

    aa) Die Überschuldung einer Gesellschaft ist - anders als die Unterbilanz, die durch Vergleich der Zusammenstellung des Gesellschaftsvermögens nach § 42 GmbH mit der Stammkapitalziffer ermittelt wird - allein nach den insolvenzrechtlichen Regeln festzustellen (BGHZ 119, 201; BGH NJW 1999, 3120).

    Die für die Umqualifizierung einer Gesellschafterleistung in Eigenkapitalersatz erforderliche Feststellung, dass sich die Gesellschaft in der Krise befunden hat, ist grundsätzlich für jede Gesellschafterhilfe eigenständig zu treffen (BGHZ 119, 201).

    Maßgeblich ist die objektive Einschätzung eines in wirtschaftlich vernünftigem Rahmen auf Sicherheit seines Kredits bedachten Dritten (BGHZ 119, 201; OLG Hamm NZG 2001, 517; Baumbach/Hueck/Fastrich § 32a Rn. 51).

  • BGH, 18.11.1991 - II ZR 258/90

    Gesellschafterbürgschaft als Eigenkapitalersatz bei Eintritt der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05
    aa) Kreditunwürdigkeit setzt voraus, dass die Insolvenzschuldnerin ihren zur Fortführung notwendigen Kapitalbedarf nicht mehr von dritter Seite durch einen Kredit - hier entsprechend dem von der Streithelferin gewährten - zu marktüblichen Bedingungen hätte decken können, ohne Sicherheiten über das eigene Vermögen hinaus zu stellen, und daher ohne die Bürgschaften der Beklagten hätte liquidiert werden müssen (Scholz/K. Schmidt §§ 32a, 32b Rn. 41; st. Rspr., vgl. BGH NJW 1992, 1169).

    Vielmehr kommt hinzu, dass der Insolvenzschuldnerin keine positive Fortführungsprognose zu stellen war, da die Ertragsaussicht fehlte (BGH NJW 1992, 1169; ZIP 1990, 98; Lutter/Hommelhoff §§ 32a/b Rn. 20).

    Sie hatten die tatsächliche Möglichkeit (BGHZ 121, 31), ihre Sicherheiten dadurch abzuziehen, dass sie gemäß § 775 Abs. 1 Nr. 1 BGB von der Insolvenzschuldnerin Befreiung von der Bürgschaft verlangen (BGH NJW 1992, 1169; 1764).

  • BGH, 09.02.1987 - II ZR 104/86

    Berücksichtigung einer Rangrücktrittserklärung im Überschuldungsstatus der GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05
    Infolge des Rangrücktritts war damit der Regressanspruch der B.-W. GbR gegen die Insolvenzschuldnerin nicht zu passivieren; gegenüber der Darlehensforderung der Kreissparkasse O. konnte der gegen die Beklagten nach den Grundsätzen des Kapitalersatzrechts bestehende Freistellungsanspruch (BGH NJW 1992, 1166; Scholz/K. Schmidt §§ 32a, 32b Rn. 165) aktiviert werden (BGH NJW 1987, 1697; Scholz/K. Schmidt §§ 32a, 32b Rn. 176; K. Schmidt ZIP 1999, 1821, 1825).

    War die Sicherheit eigenkapitalersetzend, ergibt sich diese Rechtsfolge kraft Gesetzes; das Verhältnis zwischen Schuldner und Bürgen kehrt sich um (BGH NJW 1987, 1697).

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05
    Die Erklärung erfüllt auch die Anforderungen an einen qualifizierten Rangrücktritt (BGHZ 146, 264; BGH ZIP 2006, 341).

    Die Streithelferin hat auch nicht den für den Vermögensstatus maßgeblichen Verkehrs- oder Liquidationswert (BGHZ 146, 264) ermittelt, sondern einen Beleihungswert, der sich an den bankintern vorgegebenen Sicherheitsanforderungen orientierte.

  • BGH, 09.12.1991 - II ZR 43/91

    Freistellungsanspruch der GmbH bei kapitalersetzender Sicherheitsleistung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05
    Nur in diesem Fall waren die Beklagten verpflichtet, im Innenverhältnis die Insolvenzschuldnerin aus der Darlehensschuld zu befreien (BGH NJW 1992, 1166; Scholz/K. Schmidt §§ 32a, 32b Rn. 165).

    Infolge des Rangrücktritts war damit der Regressanspruch der B.-W. GbR gegen die Insolvenzschuldnerin nicht zu passivieren; gegenüber der Darlehensforderung der Kreissparkasse O. konnte der gegen die Beklagten nach den Grundsätzen des Kapitalersatzrechts bestehende Freistellungsanspruch (BGH NJW 1992, 1166; Scholz/K. Schmidt §§ 32a, 32b Rn. 165) aktiviert werden (BGH NJW 1987, 1697; Scholz/K. Schmidt §§ 32a, 32b Rn. 176; K. Schmidt ZIP 1999, 1821, 1825).

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05
    Die Beklagten haben nicht eine ihnen zustehende, am Maßstab des § 64 Abs. 1 GmbHG orientierte Überlegungszeit ungenutzt verstreichen lassen (BGHZ 121, 31; BGH NJW 1995, 658; 1998, 3200).

    Sie hatten die tatsächliche Möglichkeit (BGHZ 121, 31), ihre Sicherheiten dadurch abzuziehen, dass sie gemäß § 775 Abs. 1 Nr. 1 BGB von der Insolvenzschuldnerin Befreiung von der Bürgschaft verlangen (BGH NJW 1992, 1169; 1764).

  • OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01

    GmbH; Gesellschafter; Haftung; Betriebsaufspaltung; Betriebsgrundstück;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05
    Der Umqualifizierung einer Bürgschaft des Gesellschafters in Eigenkapitalersatz steht es nicht entgegen, wenn die Bürgschaftsverpflichtung im Verhältnis zum Sicherungsnehmer wegen Übersicherung nichtig ist (Anschluss OLG Dresden NZG 2002, 292).

    Unwirksamkeitsgründe im Verhältnis zum Sicherungsnehmer sind durch die gesetzgeberischen Wertentscheidungen in diesem Rechtsverhältnis geprägt, während die Frage, ob Gesellschaftersicherheiten eigenkapitalersetzend sind, vorrangig von einer Abwägung der anerkennenswerten Belange des Gesellschafters einerseits und der Gesellschaft und der geschützten Gesellschaftsgläubiger andererseits abhängt (OLG Dresden NZG 2002, 292).

  • BGH, 19.02.1990 - II ZR 268/88

    Kapitalerhaltungspflicht des Kommanditisten einer GmbH & Co KG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05
    Wie §§ 32a, 32b GmbHG über § 172 a HGB gelten die Rechtsprechungsregeln analog §§ 30, 31 GmbHG entgegen der Ansicht der Beklagten wegen der Mithaftung der GmbH nach § 128 HGB auch für die GmbH & Co KG jedenfalls dann, wenn die GmbH wie hier über keine über das Stammkapital hinausgehenden Vermögenswerte verfügt (BGHZ 110, 342; BGH NJW 1990, 1725; Scholz/K. Schmidt §§ 32a, 32b Rn. 206, 214; Baumbach/Hopt § 172a Rn. 32 ff.).

    Beide Anspruchsgrundlagen setzen aber die Feststellung des eigenkapitalersetzenden Charakters der Bürgschaft voraus (zu den Rechtsprechungsregeln BGHZ 76, 326; 110, 342; Lutter/Hommelhoff §§ 32a/b Rn. 11, 18; Baumbach/Hueck/Fastrich § 32a Rn. 90).

  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87

    Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05
    Neben § 32 b GmbH kann ein Erstattungsanspruch gegen den Sicherungsgeber aus § 31 Abs. 1 GmbHG nur bestehen, soweit er entgegen der eigenkapitalersetzenden Bindung auf Kosten der Gesellschaft von der Sicherheit frei geworden ist (so auch vom Kläger zitiert Scholz/K. Schmidt §§ 32a, 32b Rn. 176; Michalski/Heidinger § 32a, 32b Rn. 353 ff; BGH NJW 1988, 824; 1998, 3273).

    Die Beweislast hierfür trägt grundsätzlich der Insolvenzverwalter als derjenige, welcher die Anwendung der Bestimmungen geltend macht (allg. Meinung, vgl. BGH NJW 1988, 824; Scholz/K. Schmidt §§ 32a, 32b Rn. 56; Lutter/Hommelhoff §§ 32a/b, Rn. 90).

  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98

    Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05
    Anders als bei einer unmittelbar gegen § 30 GmbHG verstoßenden Auszahlung an den Gesellschafter reicht für die analoge Anwendung der §§ 30, 31 GmbHG nach den Rechtsprechungsregeln eine nur bilanzielle Unterdeckung oder Überschuldung nicht aus (BGH NJW 1999, 3120; BGHZ 119, 201).

    aa) Die Überschuldung einer Gesellschaft ist - anders als die Unterbilanz, die durch Vergleich der Zusammenstellung des Gesellschaftsvermögens nach § 42 GmbH mit der Stammkapitalziffer ermittelt wird - allein nach den insolvenzrechtlichen Regeln festzustellen (BGHZ 119, 201; BGH NJW 1999, 3120).

  • BGH, 27.11.1989 - II ZR 43/89

    Anspruch des Gesellschafters auf Rückzahlung eines "stehengelassenen"

  • OLG Naumburg, 10.09.1998 - 3 U 632/97

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf GmbH-Gesellschafter

  • BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96

    Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters im Eigenkapitalersatzrecht

  • OLG Hamm, 20.09.2000 - 8 U 24/00
  • OLG München, 15.04.1996 - 31 U 4886/95
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 322/98

    Schriftform des Beitritts zu einem Kreditvertrag

  • BGH, 23.02.2004 - II ZR 207/01

    Anforderungen an eine positive Fortbestehensprognose

  • BGH, 08.11.2004 - II ZR 300/02

    Voraussetzungen der Rückzahlung einer eigenkapitalersetzenden Gesellschafterhilfe

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

  • OLG Hamburg, 18.07.1986 - 11 U 77/84
  • BGH, 05.02.1990 - II ZR 114/89

    Haftung der Gesellschafter bei Auszahlung von Gesellschaftskapital oder Tilgung

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 10/94

    Umqualifizierung einer Gesellschafterleistung in Eigenkapitalersatz bei

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 255/87

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Finanzierung der GmbH; Kreditwürdigkeit

  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 162/92

    Rechte des Konkursverwalters bei eigenkapitalersetzender Nutzungsüberlassung

  • BGH, 06.07.1998 - II ZR 284/94

    Zusammentreffen von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen und

  • BGH, 17.01.2008 - IX ZB 142/07

    Anforderungen an die Feststellung der Mehrheit für den Schuldenbereinigungsplan

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 146, 264, 269, 271; vgl. zuletzt OLG Stuttgart DB 2007, 904, 905 f. mit zustimmender Anmerkung von Achsnick/Thonfeld EWiR 2007, 333 f.) entschieden, nachrangige Gläubigerforderungen seien im Überschuldungsstatus nicht zu passivieren, sofern - wie im vorliegenden Fall - eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung vorliege.
  • OLG Hamburg, 13.04.2018 - 11 U 127/17

    Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG für nach

    In der Liquidationsbilanz ist dann ein Freistellungsanspruch gegen den sicherungsgebenden Gesellschafter zu aktivieren, wenn ein solcher vereinbart worden und wirtschaftlich durchsetzbar ist und wenn der Sicherungsgeber hinsichtlich seines Regressanspruchs einen Verzicht oder einen qualifizierten Rangrücktritt ausgesprochen hat (OLG Stuttgart, GmbHR 2007, 369 (371); HambKomm/ Schröder , § 19 Rn. 42; Kayser/Thole in: Kayser/Thole, a.a.O.; Karsten Schmidt , BB 2008, 1966 (1971)).
  • LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08

    Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma

    Beide Anspruchsgrundlagen haben unterschiedliche tatbestandliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen und können auch nebeneinander bestehen (BGHZ 90, 370; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.12.2006 - 14 U 55/05; zitiert nach BeckRS 2007, 00720).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2666
OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06 (https://dejure.org/2007,2666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2007 - 15 W 277/06 (https://dejure.org/2007,2666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 15 W 277/06 (https://dejure.org/2007,2666)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2199 Abs. 2; 2227 Abs. 1
    Benennung eines Nachfolgers durch den Testamentsvollstrecker

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines wichtigen Grundes für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers im Falle des Unvermögens des Testamentsvollstreckers zur sachlichen Durchführung einer Erbangelegenheit; Anspruch des Testamentsvollstreckers zur Bestimmung eines Nachfolgers vor dem ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein rechtmäßiges Verfahren auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Gründe für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers aus seinem Amt; Umfang der Nachprüfung eines unbestimmten Rechtsbegriffs in der Rechtsmittelinstanz; Aufgabe eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testamentsvollstreckerentlassung - wichtiger Grund

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testamentsvollstreckerentlassung - wichtiger Grund

  • Judicialis

    BGB § 2199 Abs. 2; ; BGB § 2227 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 2199 Abs. 2 § 2227 Abs. 1
    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im Testamentsvollstreckeramt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unsachlicher Testamentsvollstrecker kann entlassen werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Testamentsvollstrecker entlassen - Er legte sich mit allen an - und schadete damit den Erben

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Testamentsvollstreckung: Wichtige Gründe für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Testamentsvollstreckung - Wichtige Gründe für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 878
  • FGPrax 2007, 177
  • FamRZ 2007, 1194
  • Rpfleger 2007, 324
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Als wichtiger Entlassungsgrund anerkannt ist darüber hinaus ein nicht auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes Misstrauen der Erben gegen die Amtsführung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser dazu, sei es auch ohne Verschulden, Anlass gegeben hat (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 934 = BayObLG-Report 2005, 86; BayObLGZ 1988, 42 = FamRZ 1988, 770; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 18.01.1999 - 15 W 430/98 - und vom 29.10.2001 - 15 W 2/01 -).

    Liegt ein wichtiger Grund nach § 2227 BGB vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (Senat OLGZ 1986, 1; BayObLGZ 1988, 42; FamRZ 1997, 905 /907).

  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Insbesondere wenn das Testamentsvollstreckeramt bereits aus anderen Gründen beendet ist, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht kein Raum mehr mit der Folge, dass in dem Verfahren über einen Entlassungsantrag eine Erledigung der Hauptsache eintritt (RGZ 167, 177, 179; BayObLGZ 1985, 233, 238 sowie FamRZ 1987, 101, 104; Senat FamRZ 2001, 1178 = ZEV 2001, 278).
  • BayObLG, 19.11.2004 - 1Z BR 85/04

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Als wichtiger Entlassungsgrund anerkannt ist darüber hinaus ein nicht auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes Misstrauen der Erben gegen die Amtsführung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser dazu, sei es auch ohne Verschulden, Anlass gegeben hat (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 934 = BayObLG-Report 2005, 86; BayObLGZ 1988, 42 = FamRZ 1988, 770; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 18.01.1999 - 15 W 430/98 - und vom 29.10.2001 - 15 W 2/01 -).
  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Die Unfähigkeit kann sich aus einer Untätigkeit ergeben, aber auch aus dem Unvermögen, die Auseinandersetzung in gehöriger Weise durchzuführen (OLG Köln FGPrax 2005, 34 = NJW-RR 2005, 94 = FamRZ 2005, 1204; BayObLG FamRZ 1991, 235; MünchKomm/Zimmermann, BGB, 4. Aufl., § 2227 Rn. 10f).
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 314/00

    Wichtige Gründe für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Insbesondere wenn das Testamentsvollstreckeramt bereits aus anderen Gründen beendet ist, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht kein Raum mehr mit der Folge, dass in dem Verfahren über einen Entlassungsantrag eine Erledigung der Hauptsache eintritt (RGZ 167, 177, 179; BayObLGZ 1985, 233, 238 sowie FamRZ 1987, 101, 104; Senat FamRZ 2001, 1178 = ZEV 2001, 278).
  • BayObLG, 24.08.1990 - BReg. 1a Z 29/90

    Untätigkeit eines Testamentsvollstreckers; Voraussetzungen für die Entlassung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Die Unfähigkeit kann sich aus einer Untätigkeit ergeben, aber auch aus dem Unvermögen, die Auseinandersetzung in gehöriger Weise durchzuführen (OLG Köln FGPrax 2005, 34 = NJW-RR 2005, 94 = FamRZ 2005, 1204; BayObLG FamRZ 1991, 235; MünchKomm/Zimmermann, BGB, 4. Aufl., § 2227 Rn. 10f).
  • OLG Hamm, 30.08.1985 - 15 W 115/85
    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Liegt ein wichtiger Grund nach § 2227 BGB vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (Senat OLGZ 1986, 1; BayObLGZ 1988, 42; FamRZ 1997, 905 /907).
  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 25/85

    Unterscheidung; Erbfälle; Testamentsvollstreckung; Testament; Anordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Insbesondere wenn das Testamentsvollstreckeramt bereits aus anderen Gründen beendet ist, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht kein Raum mehr mit der Folge, dass in dem Verfahren über einen Entlassungsantrag eine Erledigung der Hauptsache eintritt (RGZ 167, 177, 179; BayObLGZ 1985, 233, 238 sowie FamRZ 1987, 101, 104; Senat FamRZ 2001, 1178 = ZEV 2001, 278).
  • KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten

    Das Amtsgericht müsste daher vor der Entlassung der Beteiligten zu 1) dieser nach § 2199 Abs. 2 BGB Gelegenheit geben, von der ihr erteilten Ermächtigung zur Ernennung eines Nachfolgers in ihrem Amt als Testamentsvollstrecker Gebrauch zu machen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.1992 - 15 W 303/91 - OLG Hamm NJW-RR 2007, 878), wenn diese Ermächtigung trotz der Pflichtverletzung noch gelten soll .
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

    Ob die festgestellten Tatumstände in ihrer Gesamtheit die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs erfüllen, ist jedoch eine Rechtsfrage, die der unbeschränkten Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (vgl. Senat FGPrax 2007, 177 = Rpfleger 2007, 324; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 89; Keidel/Meyer-Holz, a. a. O., § 27, Rdnr. 27).
  • OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08

    Testamentsvollstreckung: Entlassung eines Verwaltungsvollstreckers wegen des

    Grundsätzlich ist daher dem zu entlassenden Testamentsvollstrecker vor einer seiner Entlassung Gelegenheit zur Ausübung seines Bestimmungsrechts zu geben (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2007, 878).
  • OLG Rostock, 25.07.2018 - 3 W 158/17

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Missachtung der

    Schon der Wortlaut der Norm macht mit der Verwendung des Wortes "insbesondere" deutlich, dass weitere gleichwertige Gründe in Betracht kommen (OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007, 15 W 277/06, NJW-RR 2007, 878 ; OLG Köln, Beschl. v. 27.10.2004, 2 Wx 29-30/04, FGPrax 2005, 34 = NJW-RR 2005, 94 = FamRZ 2005, 1204 ).
  • KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13

    Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers

    bb) Ein wichtiger Grund zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers kann auch darin liegen, dass dieser sich nach seinem persönlichkeitsbedingten Verhalten zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit anderen Personen über die im Rahmen seiner Amtsführung zu regelnden Angelegenheiten als nicht in der Lage erweist (OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 15 W 277/06 -, NJW-RR 2007, 878 - 881 - zitiert nach juris: Rdnr. 33).
  • OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18

    Entlassung und Neubestellung eines Testamentsvollstreckers

    Schon der Wortlaut der Norm macht mit der Verwendung des Wortes "insbesondere" deutlich, dass weitere gleichwertige Gründe in Betracht kommen (OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007, 15 W 277/06, NJW-RR 2007, 878; OLG Köln, Beschl. v. 27.10.2004, 2 Wx 29-30/04, FGPrax 2005, 34 = NJW-RR 2005, 94 = FamRZ 2005, 1204).
  • KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13

    Testamentsvollstreckung: Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober

    Weiter setzt die Entlassung voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der - dem Nachlassgericht ist insoweit ein Ermessen eingeräumt (vgl. KG FamRZ 2011, 1254 - 1257, zit. nach Juris, dort Rdz. 18/26; OLG Hamm FamRZ 2007, 1194 - 1197, zit. nach Juris, dort Rdz. 36) - nach Abwägung aller Umstände die Entlassung rechtfertigt.
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2019 - 3 Wx 207/18

    Zur Firmenänderung in Gestalt eines Wechsels des Personennamens bei einer

    Insofern liegen die Dinge hier wesentlich anders als in dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 27. Juli 2007 (Az.: I-3 Wx 153/17, FGPrax 2007, 177 f.) zugrunde lag: dort war der Firmenname sowohl nach seiner Schreibweise als auch nach seinem Klangbild auch vom Personenteil der Firma "P. Schaumstoffverarbeitung Betty M." geprägt.
  • KG, 11.07.2014 - 6 W 59/14

    Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Gemäß § 2227 BGB kann das Nachlassgericht auf Antrag eines Beteiligten einen Testamentsvollstrecker aus seinem Amt entlassen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt, der - dem Nachlassgericht ist insoweit kraft Gesetzes ein Ermessen eingeräumt - nach Abwägung aller Umstände die Entlassung rechtfertigt (vgl. KG Farm RZ 2011, 1254 - 1257, zitiert nach juris, dort Rdz. 18/26; OLG Hamm FamRZ 2007, 1194 - 1197, zitiert nach juris, dort Rdz. 36).
  • KG, 10.05.2013 - 6 W 195/12

    Testamentsvollstreckung: Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Zerrüttung

    Es liegt auch ein wichtiger Grund vor, der nach Abwägung aller Umstände (vgl. zur Ermessensausübung KG FamRZ 2011, 1254 - 1257, zitiert nach juris, dort Rdz. 18/26; OLG Hamm FamRZ 2007, 1194 - 1197, zitiert nach juris, dort Rdz. 36) die Entlassung des Beteiligten zu 4. aus dem Amt des Testamentsvollstreckers rechtfertigt.
  • OLG Hamburg, 09.02.2021 - 2 W 53/20

    Testamentsvollstreckung: Auswirkungen der Pflichtverletzung eines

  • KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13

    Testamentsvollstreckung: Aufschiebend bedingte Anordnung der

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.11.2006 - 7 U 253/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9383
OLG Jena, 22.11.2006 - 7 U 253/06 (https://dejure.org/2006,9383)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.11.2006 - 7 U 253/06 (https://dejure.org/2006,9383)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. November 2006 - 7 U 253/06 (https://dejure.org/2006,9383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    § 648a BGB: "Öffentlich beherrschte" GmbH muss Sicherheit leisten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Vertragsverhältnisses aus einem Werkvertrag wegen Nichterbringung der Bauhandwerkersicherung durch Bereitstellung einer Bürgschaft; Notwendigkeit der Erbringung einer Bürgschaft seitens einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 648 a - gegen öffentlich beherrschte Gesellschaft - öffentlichen Auftraggeber?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a BGB: Auch die "öffentlich beherrschte" GmbH muss Sicherheit leisten! (IBR 2007, 676)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 140
  • BauR 2008, 536
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Jena, 22.11.2006 - 7 U 253/06
    Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz eine, planwidrige Regelungslücke enthält (BGHZ 149, 165) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen ( BGHZ 105, 140, 143).

    Das Gesetz muss, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht unvollständig sein (BGHZ 149, 165).

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Jena, 22.11.2006 - 7 U 253/06
    Ein Teilurteil i.S.d. § 301 ZPO darf nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder auf sonstige Weise bestimmten Teil des teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend bescheidet (BGH NJW 1992, 511).
  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 31/07

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Jena, 22.11.2006 - 7 U 253/06
    BGH Beschluß vom 25.10.07 - AZ VII ZR 31/07 (NZB zurückgewiesen).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Jena, 22.11.2006 - 7 U 253/06
    Es ist unzulässig, wenn die Gefahr einander widersprechenden Entscheidungen besteht (BGH NJW 2001, 155).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87
    Auszug aus OLG Jena, 22.11.2006 - 7 U 253/06
    Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz eine, planwidrige Regelungslücke enthält (BGHZ 149, 165) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen ( BGHZ 105, 140, 143).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.01.2007 - 4 UF 240/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8999
OLG Köln, 26.01.2007 - 4 UF 240/06 (https://dejure.org/2007,8999)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.2007 - 4 UF 240/06 (https://dejure.org/2007,8999)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 4 UF 240/06 (https://dejure.org/2007,8999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2
    Taschengeld und Zuverdienst als einsetzbares Einkommen der Unterhaltsschuldnerin - Berechnung des Durchschnittseinkommens bei schwankenden Einkünften des neuen Ehepartners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zuverdienst für Unterhaltszwecke verwenden!

Verfahrensgang

  • AG Brühl - 35 F 142/06
  • OLG Köln, 26.01.2007 - 4 UF 240/06

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1904
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14061
OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,14061)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.09.2006 - 15 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,14061)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. September 2006 - 15 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,14061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1573 Abs. 2 BGB; § 1573 Abs. 5 BGB; § 1578 Abs. 1 BGB; § 287 Abs. 2 ZPO
    Berechnung der Höhe eines nachehelichen Ehegattenunterhaltsanspruchs im Falle eines kinderlosen, geschiedenen Ehepaars; Ermittlung der unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte der geschiedenen Ehegatten; Voraussetzungen einer zeitlichen Befristung des Anspruchs eines ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Höhe eines nachehelichen Ehegattenunterhaltsanspruchs im Falle eines kinderlosen, geschiedenen Ehepaars; Ermittlung der unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte der geschiedenen Ehegatten; Voraussetzungen einer zeitlichen Befristung des Anspruchs eines ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1573 Abs. 5
    Befristung des Aufstockungsunterhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 832
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02

    Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (FamRZ 2005, 1159, 1161) [BGH 01.12.2004 - XII ZR 75/02] ist für den - hier vorliegenden - Fall, dass ein Ehegatte die Miteigentumshälfte des Familienheims des anderen Ehegatten erwirbt, der volle Wohnvorteil um die Hauslasten, insbesondere die Zins- und Tilgungsleistungen auf die bereits vor der Veräußerung des Miteigentumsanteils bestehenden eheprägenden Kreditverbindlichkeiten zu mindern.

    Daher sind der Antragsgegnerin (fiktive) Zinseinkünfte von monatlich 100 EUR ab August 2006 zuzurechnen, die in die Differenzberechnung (BGH FamRZ 2005, 1159, 1162) [BGH 01.12.2004 - XII ZR 75/02] einzustellen sind.

  • BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06
    Für die Zeit ab Rechtskraft der Ehescheidung ist der objektive Mietwert für das vom Antragsteller genutzte Haus als Wohnvorteil zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 2000, 950, 951; 2003, 1179, 1180 f. [BGH 19.03.2003 - XII ZR 123/00] ), ohne dass es darauf ankommt, ob der Antragsteller nach dem Tod seiner Mutter (am 9. Juli 2006) das Haus nunmehr allein bewohnt.
  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 49/84

    Anspruch auf Zahlung einer nachehelichen Unterhaltsrente bei Scheidung -

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06
    Insoweit ist für die Beurteilung das Maß der Verflechtung der beiderseitigen Lebensdispositionen und der Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit des unterhaltsbedürftigen von dem anderen Ehegatten maßgeblich (vgl. BGH FamRZ 1986, 443, 444; 1999, 710, 711) [BGH 27.01.1999 - XII ZR 89/97] .
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 89/97

    Begriff der Ehe von kurzer Dauer

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06
    Insoweit ist für die Beurteilung das Maß der Verflechtung der beiderseitigen Lebensdispositionen und der Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit des unterhaltsbedürftigen von dem anderen Ehegatten maßgeblich (vgl. BGH FamRZ 1986, 443, 444; 1999, 710, 711) [BGH 27.01.1999 - XII ZR 89/97] .
  • BGH, 23.11.2005 - XII ZR 51/03

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse bei Anfall einer Erbschaft nach

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06
    Dass bereits vor der Trennung der Parteien eine begründete Aussicht auf derartige Vermögenseinkünfte bestanden hatte und die Parteien deswegen - ausnahmsweise - ihre Lebensverhältnisse in kalkulierbarer Weise künftig günstiger gestalten könnten (vgl. hierzu BGH FamRZ 2006, 387, 390) [BGH 23.11.2005 - XII ZR 51/03] , hat die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Antragsgegnerin nicht dargetan.
  • OLG Köln, 20.04.1994 - 27 UF 94/93

    Trennungsunterhalt: Einkommensberechnung für den selbständig tätigen

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06
    Das Arbeitsplatzrisiko gehört nur dann zu den ehebedingten Risken, wenn es sich gerade aus der Gestaltung der Ehe ergibt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 1157 [OLG Köln 20.04.1994 - 27 UF 94/93] ).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06
    Für die Zeit ab Rechtskraft der Ehescheidung ist der objektive Mietwert für das vom Antragsteller genutzte Haus als Wohnvorteil zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 2000, 950, 951; 2003, 1179, 1180 f. [BGH 19.03.2003 - XII ZR 123/00] ), ohne dass es darauf ankommt, ob der Antragsteller nach dem Tod seiner Mutter (am 9. Juli 2006) das Haus nunmehr allein bewohnt.
  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00

    Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06
    Die Berücksichtigung der Tilgungsleistungen für das Hausdarlehen verstößt gegen das Verbot der Doppelverwertung (vgl. OLG München FamRZ 2005, 459 f. [OLG München 22.06.2004 - 16 UF 887/04] ; BGH FamRZ 2003, 432, 433 [BGH 11.12.2002 - XII ZR 27/00] ; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4. Aufl., Rn. 356 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06
    Die am 11. Mai 1988 geschlossene Ehe wurde auf den am 12. Dezember 2001 zugestellten Scheidungsantrag (vgl. BGH FamRZ 1986, 886, 888) mit dem (teilweise) angefochtenen Urteil geschieden.
  • OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04

    Verbot der Doppelverwertung von Schulden bei Unterhalt und Zugewinn

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06
    Die Berücksichtigung der Tilgungsleistungen für das Hausdarlehen verstößt gegen das Verbot der Doppelverwertung (vgl. OLG München FamRZ 2005, 459 f. [OLG München 22.06.2004 - 16 UF 887/04] ; BGH FamRZ 2003, 432, 433 [BGH 11.12.2002 - XII ZR 27/00] ; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4. Aufl., Rn. 356 m.w.N.).
  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

  • BGH, 23.11.2005 - XII ZR 73/03

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Scheidung von Inkrafttreten der

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